Rechtsprechung
| BGH, 11.08.2022 - IX ZR 78/21 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Aufnahme eines durch Insolvenzeröffnung unterbrochenen Rechtsstreits: Schuldnerwiderspruch gegen eine Forderungsfeststellung zur Insolvenztabelle und Betreibungslast des Bestreitenden bei einem auf Zahlung Zug um Zug lautenden Titel; unterbrochener Rechtsstreit als ...
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 174 Abs 2 InsO, § 179 Abs 2 InsO, § 180 Abs 2 InsO, § 240 S 1 ZPO, § 756 Abs 1 ZPO
Aufnahme eines durch Insolvenzeröffnung unterbrochenen Rechtsstreits: Schuldnerwiderspruch gegen eine Forderungsfeststellung zur Insolvenztabelle und Betreibungslast des Bestreitenden bei einem auf Zahlung Zug um Zug lautenden Titel; unterbrochener Rechtsstreit als ... - IWW
§ 85 Abs. 1 Satz 1 InsO, § ... 180 Abs. 2 InsO, § 240 Satz 1 ZPO, §§ 85, 86, 180 Abs. 2 InsO, § 756 Abs. 1 ZPO, § 87 InsO, §§ 174 ff, 179, §§ 174 ff InsO, § 179 InsO, § 179 Abs. 2 InsO, § 179 Abs. 2, § 174 Abs. 2 InsO, § 178 Abs. 1 Satz 1 InsO, § 179 Abs. 1 InsO, § 189 Abs. 1 InsO, § 189 InsO, §§ 756, 765 ZPO
- Wolters Kluwer
Anmelden, Prüfen und Bestreiten einer Forderung zur Tabelle als Voraussetzung für eine Aufnahme des Rechtsstreits; Bestehen der Betreibungslast für die Feststellung nicht titulierter Forderungen bei dem anmeldenden Gläubiger; Nachweis der Voraussetzungen für eine ...
- zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zu den Anforderungen an eine Aufnahme eines unterbrochenen Rechtsstreits durch den Insolvenzverwalter
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InsO âEUREUR § 179 Abs. 2; ZPO âEUREUR § 756 Abs. 1 Es obliegt dem Bestreitenden, seinen Widerspruch zu verfolgen, wenn ein Gläubiger neben einem auf Zahlung Zug um Zug lautenden Titel auch über einen weiteren Titel verfügt, mit dem die Voraussetzungen für eine ...
- rechtsportal.de
Anmelden, Prüfen und Bestreiten einer Forderung zur Tabelle als Voraussetzung für eine Aufnahme des Rechtsstreits; Bestehen der Betreibungslast für die Feststellung nicht titulierter Forderungen bei dem anmeldenden Gläubiger; Nachweis der Voraussetzungen für eine ...
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der unterbrochene Rechtsstreit - als anhängiger Rechtsstreit über die zur Insolvenztabelle angemeldete Forderung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Bestreiten einer titulierten Zug-um-Zug-Forderung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Aufnahme eines unterbrochenen Rechtsstreits durch den Insolvenzverwalter
- die-aktiengesellschaft.de (Kurzinformation)
Unterbrochener Rechtsstreit: Anhängiger Rechtsstreit über die zur Insolvenztabelle angemeldete Forderung
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Unterbrochener Rechtsstreit als anhängiger Rechtsstreit über die zur Insolvenztabelle angemeldete Forderung, wenn diese einen Gegenstand des Rechtsstreits darstellt
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW-RR 2022, 1350
- ZIP 2022, 1876
- MDR 2022, 1371
- NZI 2022, 856
- WM 2022, 1786
- DB 2022, 2274
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (9)
- BGH, 18.09.2018 - XI ZR 74/17
Verletzung rechtlichen Gehörs durch fehlerhaft angenommene Präklusion eines …
Auszug aus BGH, 11.08.2022 - IX ZR 78/21
Auf die Nichtzulassungsbeschwerde des Schuldners hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 18. September 2018 (XI ZR 74/17, MDR 2019, 692 ff) das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.Rn. 15 a) Die von der Klägerin erhobene Feststellungsklage hat den Zweck, mittels öffentlicher Urkunde den Nachweis führen zu können, dass der Schuldner befriedigt ist, um so die Vollstreckungsvoraussetzungen des § 756 Abs. 1 ZPO herzustellen (vgl. bereits BGH, Beschluss vom 18. September 2018 - XI ZR 74/17, MDR 2019, 692 Rn. 24).
Daher ist durch den rechtskräftigen Abschluss des Vorprozesses über die sich aus der synallagmatischen Verknüpfung ergebende Beschränkung des Zahlungsanspruchs nicht rechtskräftig entschieden (vgl. BGH, Beschluss vom 18. September 2018 - XI ZR 74/17, MDR 2019, 692 Rn. 25 mwN).
Im Hinblick darauf läuft die mit der weiteren Klage erstrebte Herstellung der Vollstreckungsvoraussetzungen des § 756 Abs. 1 ZPO der Sache nach auf eine Wiederholung der Leistungsklage aus dem Vorprozess ohne einschränkenden Zug-um-Zug-Vorbehalt hinaus (vgl. BGH, Beschluss vom 18. September 2018, aaO Rn. 24 mwN).
- BGH, 26.01.2017 - IX ZR 315/14
Insolvenztabelle: Aufnahme eines unterbrochenen Rechtsstreits nach Widerspruch; …
Auszug aus BGH, 11.08.2022 - IX ZR 78/21
Aus § 179 InsO folgt, dass eine bestrittene Forderung im Klageverfahren festzustellen ist (vgl. BGH, Urteil vom 26. Januar 2017 - IX ZR 315/14, BGHZ 213, 362 Rn. 8).Rn. 17 c) Voraussetzung für eine Aufnahme des Rechtsstreits nach § 179 Abs. 2, § 180 Abs. 2 InsO ist zunächst, dass eine Forderung zur Tabelle angemeldet, geprüft und bestritten worden ist (vgl. BGH…, Urteil vom 3. Juli 2014 - IX ZR 261/12, WM 2014, 1487 Rn. 10; vom 26. Januar 2017, aaO Rn. 13;… vom 12. März 2021, aaO Rn. 14 mwN).
Dies erklärt sich bereits mit dem von prozessökonomischen Erwägungen getragenen Ziel des § 180 Abs. 2 InsO, neben der Vermeidung des Kosten- und Zeitaufwands eines selbständigen Insolvenzfeststellungsprozesses die bisherigen Prozessergebnisse zu erhalten und es namentlich auch zu ermöglichen, den anhängigen Prozess zu einem Abschluss zu bringen (vgl. BGH…, Urteil vom 25. Juni 2020 - IX ZR 47/19, WM 2020, 1443 Rn. 12;… MünchKomm-InsO/Schumacher, 4. Aufl., § 180 Rn. 3 mwN; vgl. auch BGH, Urteil vom 26. Januar 2017 - IX ZR 315/14, BGHZ 213, 362 Rn. 21).
- BGH, 19.04.2000 - XII ZR 332/97
Rechtsschutzbedürfnis bei Feststellungsklage
Auszug aus BGH, 11.08.2022 - IX ZR 78/21
Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, dass eine Feststellungsklage gemäß § 756 Abs. 1 ZPO, wie sie hier von der Klägerin erhoben worden ist, die Gegenleistung nicht zum Streitgegenstand erhebt (vgl. BGH, Urteil vom 19. April 2000 - XII ZR 332/97, NJW 2000, 2280, 2281 unter 1.b).Die Feststellung der Verpflichtung der Klägerin zur Gegenleistung nimmt an der Rechtskraft nicht teil (vgl. BGH, Urteil vom 19. April 2000, aaO mwN;… siehe auch Staudinger/Schwarze, BGB, 2020, § 322 Rn. 18, 20;… MünchKomm-BGB/Emmerich, 9. Aufl., § 322 Rn. 7).
Erst recht kann dann der zusätzliche - und ohnehin nur aus prozessökonomischen Gründen im Hinblick auf §§ 756, 765 ZPO ausnahmsweise zulässige (vgl. BGH, Urteil vom 31. Mai 2000 - XII ZR 41/98, NJW 2000, 2663 unter 5.) - Antrag, die Befriedigung oder den Annahmeverzug des Schuldners festzustellen, nicht dazu führen, dass nunmehr auch die Gegenforderung Streitgegenstand wird (vgl. BGH, Urteil vom 19. April 2000, aaO).
- BGH, 12.03.2021 - V ZR 181/19
Vollstreckungsgegenklage einer Insolvenzschuldnerin: Voraussetzungen und Inhalt …
Auszug aus BGH, 11.08.2022 - IX ZR 78/21
Bei diesem Zahlungsanspruch handelt es sich um eine Insolvenzforderung im Sinne des § 87 InsO, so dass eine Fortsetzung des Berufungsverfahrens zur Abwehr dieser Forderung ausschließlich unter den Voraussetzungen der §§ 174 ff, 179, 180 Abs. 2 InsO in Betracht kommt (vgl. BGH, Urteil vom 12. März 2021 - V ZR 181/19, NZI 2021, 669 Rn. 13).Ist über die Forderung bereits ein Rechtsstreit anhängig, kann der Widerspruch gemäß § 180 Abs. 2 InsO grundsätzlich nur durch Aufnahme dieses Rechtsstreits verfolgt werden (vgl. BGH, Urteil vom 12. März 2021, aaO).
Rn. 17 c) Voraussetzung für eine Aufnahme des Rechtsstreits nach § 179 Abs. 2, § 180 Abs. 2 InsO ist zunächst, dass eine Forderung zur Tabelle angemeldet, geprüft und bestritten worden ist (vgl. BGH…, Urteil vom 3. Juli 2014 - IX ZR 261/12, WM 2014, 1487 Rn. 10;… vom 26. Januar 2017, aaO Rn. 13; vom 12. März 2021, aaO Rn. 14 mwN).
- BGH, 25.06.2020 - IX ZR 47/19
Insolvenzverfahren: Aufnahme eines Eröffnung des Insolenzverfahrens …
Auszug aus BGH, 11.08.2022 - IX ZR 78/21
Dies erklärt sich bereits mit dem von prozessökonomischen Erwägungen getragenen Ziel des § 180 Abs. 2 InsO, neben der Vermeidung des Kosten- und Zeitaufwands eines selbständigen Insolvenzfeststellungsprozesses die bisherigen Prozessergebnisse zu erhalten und es namentlich auch zu ermöglichen, den anhängigen Prozess zu einem Abschluss zu bringen (vgl. BGH, Urteil vom 25. Juni 2020 - IX ZR 47/19, WM 2020, 1443 Rn. 12;… MünchKomm-InsO/Schumacher, 4. Aufl., § 180 Rn. 3 mwN; vgl. auch BGH…, Urteil vom 26. Januar 2017 - IX ZR 315/14, BGHZ 213, 362 Rn. 21). - BGH, 07.12.2017 - VII ZR 101/14
Liefervertrag für eine Produktionsanlage: Anwendbarkeit von UN-Kaufrecht …
Auszug aus BGH, 11.08.2022 - IX ZR 78/21
Sowohl für die Klage als auch für die Widerklage, für welche die Wirksamkeit der Aufnahme jeweils selbständig zu beurteilen ist (vgl. BGH, Urteil vom 7. Dezember 2017 - VII ZR 101/14, BGHZ 217, 103 Rn. 15 mwN), sind die Voraussetzungen des § 180 Abs. 2 InsO erfüllt. - BGH, 03.07.2014 - IX ZR 261/12
Aufnahme des durch Insolvenzeröffnung unterbrochenen Prozesses: Feststellung der …
Auszug aus BGH, 11.08.2022 - IX ZR 78/21
Rn. 17 c) Voraussetzung für eine Aufnahme des Rechtsstreits nach § 179 Abs. 2, § 180 Abs. 2 InsO ist zunächst, dass eine Forderung zur Tabelle angemeldet, geprüft und bestritten worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 3. Juli 2014 - IX ZR 261/12, WM 2014, 1487 Rn. 10;… vom 26. Januar 2017, aaO Rn. 13;… vom 12. März 2021, aaO Rn. 14 mwN). - BGH, 31.05.2000 - XII ZR 41/98
Verwirkung des Rechts zur fristlosenKündigung; Annahmeverzug als Gegenstand einer …
Auszug aus BGH, 11.08.2022 - IX ZR 78/21
Erst recht kann dann der zusätzliche - und ohnehin nur aus prozessökonomischen Gründen im Hinblick auf §§ 756, 765 ZPO ausnahmsweise zulässige (vgl. BGH, Urteil vom 31. Mai 2000 - XII ZR 41/98, NJW 2000, 2663 unter 5.) - Antrag, die Befriedigung oder den Annahmeverzug des Schuldners festzustellen, nicht dazu führen, dass nunmehr auch die Gegenforderung Streitgegenstand wird (vgl. BGH…, Urteil vom 19. April 2000, aaO). - BGH, 23.06.1988 - IX ZR 172/87
Aufnahme des Rechtsstreits auf Festsstellung des Bestehens eines …
Auszug aus BGH, 11.08.2022 - IX ZR 78/21
Rn. 20 Die für eine Aufnahme gemäß § 180 Abs. 2 InsO erforderliche Übereinstimmung ist anhand der insolvenzrechtlichen Vorschriften zu beurteilen, die insoweit den allgemeinen Regeln der Zivilprozessordnung vorgehen (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juni 1988 - IX ZR 172/87, BGHZ 105, 34, 37 zu § 146 Abs. 3 KO;… Graf-Schlicker/Graf-Schlicker, InsO, 6. Aufl., § 180 Rn. 9;… Pape/Schaltke in Kübler/Prütting/Bork, InsO, 2015, § 180 Rn. 11;… FK-InsO/Kießner, 9. Aufl., § 180 Rn. 8).
- BGH, 23.07.2024 - II ZR 206/22
Teilaufnahme eines durch die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens …
Die Anmeldung des den eingeklagten Zahlungsanspruch übersteigenden Betrags zur Tabelle ist daher bei wirtschaftlicher Betrachtung (jedenfalls) als Anmeldung des nach § 45 Satz 1 InsO geschätzten Werts dieses Freistellungsanspruchs zu verstehen (vgl. BGH, Urteil vom 11. August 2022- IX ZR 78/21, ZIP 2022, 1876 Rn. 20). - BGH, 16.02.2023 - IX ZR 21/22
Streitwertfestsetzung: Gegenstandswert einer Insolvenztabellenfeststellungsklage
Gemäß § 240 Satz 1 ZPO kommt eine Aufnahme ausschließlich unter den Voraussetzungen der §§ 85, 86, § 180 Abs. 2 InsO in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 11. August 2022 - IX ZR 78/21, WM 2022, 1786 Rn. 13).Bei diesem Anspruch handelt es sich um eine Insolvenzforderung im Sinne des § 87 InsO, so dass eine Fortsetzung des Rechtsstreits zur Weiterverfolgung des Anspruchs ausschließlich unter den Voraussetzungen der §§ 174 ff, 179, 180 Abs. 2 InsO in Betracht kommt (vgl. BGH…, Urteil vom 12. März 2021 - V ZR 181/19, NZI 2021, 669 Rn. 13; vom 11. August 2022 - IX ZR 78/21, WM 2022, 1786 Rn. 15).
Dies ist anhand der insolvenzrechtlichen Vorschriften zu beurteilen, die insoweit den allgemeinen Regeln der Zivilprozessordnung vorgehen (vgl. BGH, Urteil vom 11. August 2022 - IX ZR 78/21, WM 2022, 1786 Rn. 20 mwN).
Dabei kommt es darauf an, ob die zur Tabelle angemeldete Forderung Gegenstand des unterbrochenen Rechtsstreits ist und der Rechtsstreit Fragen betrifft, die für die Feststellung der Forderung zur Tabelle erheblich sind (vgl. BGH, Urteil vom 11. August 2022, aaO).
- BGH, 16.02.2023 - IX ZR 23/22
Aufnahme eines unterbrochenen Rechtsstreits i.R.d. Insolvenzverfahrens; Richten …
Gemäß § 240 Satz 1 ZPO kommt eine Aufnahme ausschließlich unter den Voraussetzungen der §§ 85, 86, § 180 Abs. 2 InsO in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 11. August 2022 - IX ZR 78/21, WM 2022, 1786 Rn. 13).Bei diesem Anspruch handelt es sich um eine Insolvenzforderung im Sinne des § 87 InsO, so dass eine Fortsetzung des Rechtsstreits zur Weiterverfolgung des Anspruchs ausschließlich unter den Voraussetzungen der §§ 174 ff, 179, 180 Abs. 2 InsO in Betracht kommt (vgl. BGH…, Urteil vom 12. März 2021 - V ZR 181/19, NZI 2021, 669 Rn. 13; vom 11. August 2022 - IX ZR 78/21, WM 2022, 1786 Rn. 15).
Dies ist anhand der insolvenzrechtlichen Vorschriften zu beurteilen, die insoweit den allgemeinen Regeln der Zivilprozessordnung vorgehen (vgl. BGH, Urteil vom 11. August 2022 - IX ZR 78/21, WM 2022, 1786 Rn. 20 mwN).
Dabei kommt es darauf an, ob die zur Tabelle angemeldete Forderung Gegenstand des unterbrochenen Rechtsstreits ist und der Rechtsstreit Fragen betrifft, die für die Feststellung der Forderung zur Tabelle erheblich sind (vgl. BGH, Urteil vom 11. August 2022, aaO).
- BGH, 16.02.2023 - IX ZR 22/22
Insolvenzverfahren: Aufnahme eines Rechtsstreits durch einen Zessionar ohne …
Gemäß § 240 Satz 1 ZPO kommt eine Aufnahme ausschließlich unter den Voraussetzungen der §§ 85, 86, § 180 Abs. 2 InsO in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 11. August 2022 - IX ZR 78/21, WM 2022, 1786 Rn. 13).Bei diesem Anspruch handelt es sich um eine Insolvenzforderung im Sinne des § 87 InsO, so dass eine Fortsetzung des Rechtsstreits zur Weiterverfolgung des Anspruchs ausschließlich unter den Voraussetzungen der §§ 174 ff, 179, 180 Abs. 2 InsO in Betracht kommt (vgl. BGH…, Urteil vom 12. März 2021 - V ZR 181/19, NZI 2021, 669 Rn. 13; vom 11. August 2022 - IX ZR 78/21, WM 2022, 1786 Rn. 15).
Dies ist anhand der insolvenzrechtlichen Vorschriften zu beurteilen, die insoweit den allgemeinen Regeln der Zivilprozessordnung vorgehen (vgl. BGH, Urteil vom 11. August 2022 - IX ZR 78/21, WM 2022, 1786 Rn. 20 mwN).
Dabei kommt es darauf an, ob die zur Tabelle angemeldete Forderung Gegenstand des unterbrochenen Rechtsstreits ist und der Rechtsstreit Fragen betrifft, die für die Feststellung der Forderung zur Tabelle erheblich sind (vgl. BGH, Urteil vom 11. August 2022, aaO).
- BGH, 16.02.2023 - IX ZR 24/22
Anmeldung einer Schadensersatzforderung in Insolvenztabelle
Gemäß § 240 Satz 1 ZPO kommt eine Aufnahme ausschließlich unter den Voraussetzungen der §§ 85, 86, § 180 Abs. 2 InsO in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 11. August 2022 - IX ZR 78/21, WM 2022, 1786 Rn. 13).Bei diesem Anspruch handelt es sich um eine Insolvenzforderung im Sinne des § 87 InsO, so dass eine Fortsetzung des Rechtsstreits zur Weiterverfolgung des Anspruchs ausschließlich unter den Voraussetzungen der §§ 174 ff, 179, 180 Abs. 2 InsO in Betracht kommt (vgl. BGH…, Urteil vom 12. März 2021 - V ZR 181/19, NZI 2021, 669 Rn. 13; vom 11. August 2022 - IX ZR 78/21, WM 2022, 1786 Rn. 15).
Dies ist anhand der insolvenzrechtlichen Vorschriften zu beurteilen, die insoweit den allgemeinen Regeln der Zivilprozessordnung vorgehen (vgl. BGH, Urteil vom 11. August 2022 - IX ZR 78/21, WM 2022, 1786 Rn. 20 mwN).
Dabei kommt es darauf an, ob die zur Tabelle angemeldete Forderung Gegenstand des unterbrochenen Rechtsstreits ist und der Rechtsstreit Fragen betrifft, die für die Feststellung der Forderung zur Tabelle erheblich sind (vgl. BGH, Urteil vom 11. August 2022, aaO).
- BGH, 27.04.2023 - IX ZR 99/22
Schadensersatzanspruch gegen Insolvenzverwalter wegen Verletzung …
Diese Regelung verweist die Insolvenzgläubiger auf das Anmeldeverfahren nach §§ 174 ff InsO (vgl. BGH, Urteil vom 11. August 2022 - IX ZR 78/21, NZI 2022, 856 Rn. 16). - OLG Düsseldorf, 26.06.2025 - 26 U 12/24
Insolvenzverfahren - Erledigung eines Feststellungsrechtsstreits
- OLG München, 19.01.2026 - 17 U 966/24
Berufungsinstanz, Parteiwechsel, Parteiänderung, Prozessurteil, Beschwer, …
Rn. 19 1. Ist der Rechtsstreit durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei nach § 240 Satz 1 ZPO unterbrochen, kommt eine Aufnahme grundsätzlich erst einmal ausschließlich unter den Voraussetzungen der §§ 85, 86, § 180 Abs. 2 InsO in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 16.02.2023, IX ZR 21/22, WM 2023, 779, 780, Randziffer 16; Urteil vom 11.08.2022, IX ZR 78/21, WM 2022, 1786, 1787, Randziffer 13). - OLG Naumburg, 27.02.2023 - 12 U 121/13
Wirksamkeit der Aufnahme eines durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über …
Anders als der Kläger meint, hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 11. August 2022 (IX ZR 78/21, zitiert nach Juris) keinen allgemeinen Grundsatz aufgestellt, dass die Aufnahme stets prozessökonomischen Erwägungen gerecht werden müsse.
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