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Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 29.11.1991

Rechtsprechung
   BVerfG, 17.12.1991 - 2 BvR 1041/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,1160
BVerfG, 17.12.1991 - 2 BvR 1041/91 (https://dejure.org/1991,1160)
BVerfG, Entscheidung vom 17.12.1991 - 2 BvR 1041/91 (https://dejure.org/1991,1160)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Dezember 1991 - 2 BvR 1041/91 (https://dejure.org/1991,1160)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation/Auszüge/Volltext)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Offensichtlichkeitsprüfung eines Asylantrags im Eilverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verwaltungsgerichtliches Eilverfahren - Beweisaufnahme - Anhörung - Asylverfahren - Offensichtlich unbegründeter Antrag - Umfassende Sachaufklärung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 1254 (Ls.)
  • NVwZ 1992, 560
  • InfAuslR 1992, 81
 
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Wird zitiert von ... (31)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus BVerfG, 17.12.1991 - 2 BvR 1041/91
    Die Rechtmäßigkeit des ausländerrechtlichen Bescheids hänge somit nur davon ab, ob das Bundesamt den Asylantrag zu Recht als offensichtlich unbegründet abgelehnt habe (BVerfGE 67, 43).

    Je nach Sachlage kann es dabei geboten sein, Beweise zu erheben oder dem Antragsteller Gelegenheit zur persönlichen Anhörung zu gewähren (vgl. BVerfGE 67, 43 [60 ff.]).

    Das Verwaltungsgericht hat sich vielmehr mit einer bloßen Prognose zur voraussichtlichen Richtigkeit des "Offensichtlichkeitsurteils" zufrieden gegeben (vgl. BVerfGE 67, 43 [62]), bei der noch nicht einmal zu erkennen ist, auf welche Begründungselemente des Bescheides des Bundesamts es seine Beurteilung, der Asylantrag des Beschwerdeführers sei offensichtlich unbegründet, im einzelnen stützen will.

  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1011/88

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Information nur eines von …

    Auszug aus BVerfG, 17.12.1991 - 2 BvR 1041/91
    Ferner hat das Gericht mit der Verweisung des Beschwerdeführers an das Auswärtige Amt ohne hinreichende sachliche Gründe eine Form der Anhörung gewählt, die für den Betroffenen ein erhöhtes Risiko mit sich brachte, von den mitzuteilenden Umständen keine Kenntnis zu erhalten, und die deshalb mit Art. 103 Abs. 1 GG nicht zu vereinbaren ist (vgl. insoweit BVerfGE 81, 123 [126 ff., 130]).
  • BVerfG, 10.02.1987 - 2 BvR 314/86

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Versagung einer angemessenen …

    Auszug aus BVerfG, 17.12.1991 - 2 BvR 1041/91
    Das hierin garantierte Recht gewährleistet die Möglichkeit, sich zu allen entscheidungserheblichen Tatsachen zu äußern, und zwar in der Form, wie sie dem Gericht zur Beurteilung vorliegen (BVerfGE 19, 198 [201]; vgl. auch BVerfGE 74, 220 [224]).
  • BVerfG, 16.11.1965 - 2 BvR 337/65

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 17.12.1991 - 2 BvR 1041/91
    Das hierin garantierte Recht gewährleistet die Möglichkeit, sich zu allen entscheidungserheblichen Tatsachen zu äußern, und zwar in der Form, wie sie dem Gericht zur Beurteilung vorliegen (BVerfGE 19, 198 [201]; vgl. auch BVerfGE 74, 220 [224]).
  • BVerfG, 28.04.1994 - 2 BvR 2709/93

    Ablehnung eines Asylantrags - Flughafenverkehr

    Wollte das Verwaltungsgericht am Offensichtlichkeitsurteil des Bundesamtes festhalten, so mußte es darlegen, weshalb das Vorbringen des Asylbewerbers im Eilverfahren nicht geeignet war, die Beurteilung als offensichtlich unbegründet zu erschüttern (vgl. Beschluß der erkennenden Kammer vom 17. Dezember 1991, InfAuslR 1992, S. 75 >77<).
  • BVerfG, 18.07.2001 - 2 BvR 982/00

    Grundsatz des rechtlichen Gehörs im Verwaltungsstreitverfahren

    Verwertet das Gericht jedoch andere oder weitere Beweismittel - so wie hier offenbar beim Verwaltungsgericht vorhandene Auskünfte des Auswärtigen Amtes zur medizinischen Versorgung in Togo - muss es diese offen legen und den Beteiligten insoweit Gelegenheit zur Stellungnahme eröffnen (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 1991 - 2 BvR 1041/91 -, NVwZ 1992, S. 560 ).
  • VG Osnabrück, 23.09.2015 - 5 B 377/15

    Befristung; Einreise- und Aufenthaltsverbot

    Rn. 10 Offensichtlich unbegründet (§ 30 AsylVfG) ist ein Antrag dann, wenn nach vollständiger Erforschung des Sachverhalts an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen kein Zweifel bestehen kann und bei einem solchen Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung (nach dem Stand der Rechtsprechung und Lehre) sich eine Ablehnung des Antrages geradezu aufdrängt (BVerwG, Beschluss vom 1. März 1979 - BVerwG 1 B 24.79 - Buchholz 402.24, § 34 AuslG Nr. 1; BVerfG, Beschlüsse vom 2. Mai 1984 - 2 BvR 14123/83 - NJW 1984, 2028, und vom 11. Dezember 1985 - 2 BvR 361/83 - BVerfGE 71, 276; BVerfG, Beschluss vom 17. Dezember 1991 - 2 BvR 1041/91 - InfAuslR 1992, 75).

    Das Gericht darf die Anordnung der aufschiebenden Wirkung nur ablehnen, wenn es aufgrund einer eigenständigen, auf den Zeitpunkt seiner Entscheidung bezogenen Prüfung zu dem Schluss kommt, dass die Ablehnung des Asylbegehrens als "offensichtlich unbegründet" weiterhin Bestand hat (BVerfG, Beschluss vom 1.12.1991 - 2 BvR 1039/91 - Beschluss vom 17.12.1991 - 2 BvR 1041/91 - InfAuslR 1992, 75; § 77 Abs. 1 AsylVfG).

  • BVerfG, 07.12.1992 - 2 BvR 1621/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung eines Asylantrags als …

    Die dabei erhobenen Einwendungen sind auch nicht von vornherein ungeeignet, die Wertung des Bundesamtes zu erschüttern, die Abweisung des Asylantrags dränge sich geradezu auf: Daß ein Asylantragsteller schon deshalb unglaubwürdig sein soll, weil er angibt, keine Ausweispapiere zu besitzen, begegnet zumindest erheblichen Zweifeln (vgl. Beschluß der erkennenden Kammer vom 17. Dezember 1991 - 2 BvR 1041/91 -, InfAuslR 1992, 75 [78]).
  • VG Osnabrück, 21.10.2009 - 5 B 101/09

    Ersatzzustellung in Gemeinschaftseinrichtung

    Offensichtlich unbegründet ist ein Antrag insbesondere dann, wenn nach vollständiger Erforschung des Sachverhalts an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen kein Zweifel bestehen kann und bei einem solchen Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung (nach dem Stand der Rechtsprechung und Lehre) sich eine Ablehnung des Antrages geradezu aufdrängt (BVerwG, Beschluss vom 1. März 1979 - BVerwG 1 B 24.79 -, Buchholz 402.24 § 34 AuslG Nr. 1; BVerfG, Beschlüsse vom 2. Mai 1984 - 2 BvR 14123/83 -, NJW 1984, 2028; vom 11. Dezember 1985 - 2 BvR 361/83 -, BVerfGE 71, 276; und vom 17. Dezember 1991 - 2 BvR 1041/91 -, InfAuslR 1992, 75).

    Das Gericht darf die Anordnung der aufschiebenden Wirkung nur ablehnen, wenn es aufgrund einer eigenständigen, auf den Zeitpunkt seiner Entscheidung bezogenen Prüfung zu dem Schluss kommt, dass die Ablehnung des Asylbegehrens als "offensichtlich unbegründet" weiterhin Bestand hat (BVerfG, Beschlüsse vom 1. Dezember 1991 - 2 BvR 1039/91 -, juris; und vom 17. Dezember 1991 - 2 BvR 1041/91 -, InfAuslR 1992, 75).

  • VG Osnabrück, 27.03.2006 - 5 B 71/06
    Offensichtlich unbegründet (§ 30 AsylVfG) ist ein Antrag dann, wenn nach vollständiger Erforschung des Sachverhalts an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen kein Zweifel bestehen kann und bei einem solchen Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung (nach dem Stand der Rechtsprechung und Lehre) sich eine Ablehnung des Antrages geradezu aufdrängt (BVerwG, Beschluss vom 1. März 1979 - BVerwG 1 B 24.79 - Buchholz 402.24, § 34 AusIG Nr. 1; BVerfG, Beschlüsse vom 2. Mai 1984 - 2 BvR 14123/83 - NJW 1984, 2028, und vom 11. Dezember 1985-2 BvR 361/83 - BVerfGE 71, 276; BVerfG, Beschluss vom 17. Dezember 1991 - 2 BvR 1041/91 - InfAusIR 1992, 75).

    Das Gericht darf die Anordnung der aufschiebenden Wirkung nur ablehnen, wenn es aufgrund einer eigenständigen, auf den Zeitpunkt seiner Entscheidung bezogenen Prüfung zu dem Schluss kommt, dass die Ablehnung des Asylbegehrens als "offensichtlich unbegründet" weiterhin Bestand hat (BVerfG, Beschluss vom 1.12.1991 - 2 BvR 1039/91 - Beschluss vom 17.12.1991 - 2 BvR 1041/91 - InfAusIR 1992, 75; § 77 Abs. 1 AsylVfG).

  • VG Stuttgart, 30.09.1993 - A 6 K 16704/93

    Offensichtliche Begründetheit eines Asylantrags; Abweisung als unbegründet bei …

    Nicht ausreichend wäre eine bloße Prognose zur voraussichtlichen Richtigkeit des Offensichtlichkeitsurteils des Bundesamts (BVerfG, Beschluß vom 12.07.1983, BVerfGE 65, 76; Beschluß vom 11.12.1985, BVerfGE 71, 276; Beschluß vom 10.01.1990, InfAuslR 1990, 202; Beschluß vom 17.12.1991, NVwZ 1992, 560; Beschluß vom 21.02.1992, InfAuslR 1992, 149 und Beschluß vom 15.05.1992, InfAuslR 1992, 300).

    Vielmehr ist eine detaillierte Auseinandersetzung mit den materiellen Kriterien des Offensichtlichkeitsbegriffs anhand der Umstände des konkreten Falles erforderlich (vgl. BVerfG, Beschluß vom 19.07.1990, InfAuslR 1991, 89 und Beschluß vom 17.12.1991, InfAuslR 1992, 75).

  • VG Hamburg, 21.10.2022 - 8 AE 3471/22

    Erfolgloser Eilantrag eines irakischen Staatsangehörigen gegen die Ablehnung …

    Rn. 40 Nichts anderes folgt aus einer Formulierung des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Verwaltungsgerichte zu prüfen haben, "ob das Bundesamt aufgrund einer umfassenden Würdigung der ihm vorgetragenen oder sonst erkennbaren maßgeblichen Umstände unter Ausschöpfung aller ihm vorliegenden oder zugänglichen Erkenntnismittel entschieden und in der Entscheidung klar zu erkennen gegeben hat, weshalb der Antrag nicht als schlicht unbegründet, sondern als offensichtlich unbegründet abgelehnt worden ist" (…vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 25.2.2019, 2 BvR 1193/18, juris Rn. 21;… Kammerbeschl. v. 1.12.1993, 2 BvR 1506/93, juris Rn. 13; Kammerbeschl. v. 17.12.1991, 2 BvR 1041/91, Rn. 13).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.08.2018 - A 12 S 1364/18

    Asylverfahren; Anforderungen an die Einführung und Verwendung von …

    Nimmt das Verwaltungsgericht für tatsächliche Bewertungen der Verfolgungslage im Herkunftsstaat Bezug auf die Gründe des Bundesamtsbescheids, bedarf es - jedenfalls wenn die Erkenntnismittel dem Gericht zur Verfügung standen (BVerfG, Beschluss vom 17.12.1991 - 2 BvR 1041/91 - juris Rn. 16) - nicht der gesonderten Einführung der in diesem Bescheid ausdrücklich bezeichneten Erkenntnismittel (…vgl. Berlit, aaO, § 78 Rn. 326).
  • VG Frankfurt/Oder, 15.09.2021 - 8 L 149/21
    Die vorgenannten Kriterien sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auf die Offensichtlichkeitsprüfung, die im Rahmen des Eilverfahrens vorzunehmen ist, ohne Weiteres übertragbar (…zum Ganzen BVerfG, Beschlüsse vom 23. Juli 2020 - 2 BvR 939/20 -, juris Rn. 18…, vom 25. Februar 2019 - 2 BvR 1193/18 -, juris Rn. 21, und vom 17. Dezember 1991 - 2 BvR 1041/91 -, InfAuslR 1992, 75 ff.).
  • VG Sigmaringen, 28.05.2021 - A 8 K 424/21

    Anforderungen an die Begründung eines abgelehnten Asylantrages als offensichtlich …

  • VG Sigmaringen, 18.02.2016 - A 8 K 113/16

    Befristung des mit einer angedrohten Abschiebung einhergehenden Einreise- und …

  • VG Berlin, 12.05.2016 - 23 K 356.15

    Anerkennung als Asylberechtigte sowie die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

  • VG Sigmaringen, 22.01.2013 - A 7 K 3838/12

    Serbien: Der Antrag auf Anordung der aufschiebenden Wirkung der Klage wird …

  • VG Würzburg, 28.11.1994 - W 8 K 93.33609

    Antrag eines rumänischen Staatsangehörigen ungarischer Volkszugehörigkeit auf …

  • VG Hamburg, 17.02.2011 - 4 A 265/10

    Offensichtlich unbegründete Klage; zur Homosexualität; PTBS nicht glaubhaft

  • VG Dresden, 19.03.2026 - 7 L 891/25
  • VG Dresden, 15.02.2021 - 7 L21/21

    Georgien: Opfer von kriminellem Unrecht mit Zugang zu Schutzmöglichkeiten in …

  • VG Sigmaringen, 02.10.2007 - A 2 K 1366/07
  • VG Sigmaringen, 21.02.2006 - A 2 K 10711/05
  • VG Düsseldorf, 20.10.2004 - 8 L 3097/04

    China, Homosexuelle, Asylantrag, Offensichtlich unbegründet, Glaubwürdigkeit, …

  • VG Karlsruhe, 06.07.2000 - A 11 K 11748/00

    Aussicht einer nicht rechtsstaatlichen Bestrafung Abschiebung in die …

  • VG Freiburg, 06.10.1995 - A 2 K 12737/95

    Politischer Terrorismus als schwerwiegende Gefahr für die Sicherheit der …

  • VG Freiburg, 18.11.1994 - A 6 K 13797/94

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines offensichtlich …

  • VG Freiburg, 09.09.1994 - A 6 K 13240/94

    Offensichtliche Unbegründetheit eines Asylantrages; Drohen politischer Verfolgung …

  • VG Freiburg, 28.07.1994 - A 6 K 12462/94

    Offensichtliche Unbegründetheit eines Asylantrages; Drohen politischer Verfolgung …

  • VG Sigmaringen, 17.02.1994 - A 3 K 14668/93

    Anerkennung eines liberianischen Staatsangehörigen als Asylberechtigten; …

  • VG Freiburg, 07.01.1994 - A 10 K 12188/93

    Höhe der Gebühr eines Rechtsanwalt in einem gerichtlichen Verfahren über einen …

  • VG Berlin, 13.09.2022 - 33 K 125.19

    Turkmenistan: Widerruf eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 7 AufenthG wegen …

  • VG Berlin, 12.10.2022 - 33 K 106.20

    Turkmenistan: Widerruf von Abschiebungsverbot

  • VG Freiburg, 28.07.1994 - A 6 K 12341/94

    Offensichtliche Unbegründetheit eines Asylantrages; Darlegung der …

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dejure.org Übersicht BVerfG

Rechtsprechung
   BVerfG, 29.11.1991 - 2 BvR 1642/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,1354
BVerfG, 29.11.1991 - 2 BvR 1642/91 (https://dejure.org/1991,1354)
BVerfG, Entscheidung vom 29.11.1991 - 2 BvR 1642/91 (https://dejure.org/1991,1354)
BVerfG, Entscheidung vom 29. November 1991 - 2 BvR 1642/91 (https://dejure.org/1991,1354)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Vorlage des Verfahrens an den EuGH und Anspruch auf den gesetzlichen Richter - vorläufiger Rechtsschutz

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einstweiliger Rechtsschutz - EuGH - Vorlagepflicht - Gesetzlicher Richter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1992, 360
  • InfAuslR 1992, 81
 
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Wird zitiert von ... (38)Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 01.07.1954 - 1 BvR 361/52

    Bindung durch Rechtsinstanz

    Auszug aus BVerfG, 29.11.1991 - 2 BvR 1642/91
    Bei gerichtlichen Entscheidungen liegt unter dem Gesichtspunkt des Art. 3 Abs. 1 GG ein Verfassungsverstoß nicht schon dann vor, wenn die Rechtsanwendung Fehler enthält (vgl. BVerfGE 4, 1 [7]).

    Hinzukommen muß vielmehr, daß die Rechtsanwendung des Gerichts bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruht (st. Rspr.; vgl. BVerfGE 4, 1 [7]; zuletzt BVerfGE 81, 132 [137]).

  • BVerfG, 22.10.1986 - 2 BvR 197/83

    Solange II

    Auszug aus BVerfG, 29.11.1991 - 2 BvR 1642/91
    Die angegriffene Entscheidung verletzt den Beschwerdeführer nicht in seinem verfassungsrechtlichen Anspruch auf den gesetzlichen Richter gemäß Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (BVerfGE 73, 339 [366 ff.]; 82, 159 [192]).
  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Absatzfonds

    Auszug aus BVerfG, 29.11.1991 - 2 BvR 1642/91
    Die angegriffene Entscheidung verletzt den Beschwerdeführer nicht in seinem verfassungsrechtlichen Anspruch auf den gesetzlichen Richter gemäß Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (BVerfGE 73, 339 [366 ff.]; 82, 159 [192]).
  • BVerfG, 29.11.1989 - 2 BvR 1491/87

    Verfassungsrechtliche Unbeachtlichkeit einer zwischen Tatbegehung und Aburteilung …

    Auszug aus BVerfG, 29.11.1991 - 2 BvR 1642/91
    Hinzukommen muß vielmehr, daß die Rechtsanwendung des Gerichts bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruht (st. Rspr.; vgl. BVerfGE 4, 1 [7]; zuletzt BVerfGE 81, 132 [137]).
  • EuGH, 27.10.1982 - 35/82

    Morson und Jhanjan / Niederlande State

    Auszug aus BVerfG, 29.11.1991 - 2 BvR 1642/91
    Wie der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 27. Oktober 1982 (Morson und Jhanjan/Niederländischer Staat, Rs. 35 und 36/82, Slg. 1982, S. 3723 [3734 f.]) entschieden hat, ist Art. 177 Abs. 3 EWG-Vertrag dahin auszulegen, daß ein einzelstaatliches Gericht, dessen Entscheidung selbst nicht mehr mit Rechtsmitteln des innerstaatlichen Rechts angefochten werden kann, nicht zur Vorlage an den Gerichtshof verpflichtet ist, wenn sich die Frage in einem summarischen und eilbedürftigen Verfahren stellt und die zu erlassende Entscheidung das Gericht, dem der Rechtsstreit danach in einem Hauptverfahren vorgelegt wird, nicht bindet (…vgl. auch Urteil vom 24. Mai 1977, Hoffman-La Roche/Centrafarm, Rs. 107/76, Slg. 1977, S. 957 [972 ff.]).
  • EuGH, 24.05.1977 - 107/76

    Hoffmann-La Roche / Centrafarm

    Auszug aus BVerfG, 29.11.1991 - 2 BvR 1642/91
    Wie der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 27. Oktober 1982 (…Morson und Jhanjan/Niederländischer Staat, Rs. 35 und 36/82, Slg. 1982, S. 3723 [3734 f.]) entschieden hat, ist Art. 177 Abs. 3 EWG-Vertrag dahin auszulegen, daß ein einzelstaatliches Gericht, dessen Entscheidung selbst nicht mehr mit Rechtsmitteln des innerstaatlichen Rechts angefochten werden kann, nicht zur Vorlage an den Gerichtshof verpflichtet ist, wenn sich die Frage in einem summarischen und eilbedürftigen Verfahren stellt und die zu erlassende Entscheidung das Gericht, dem der Rechtsstreit danach in einem Hauptverfahren vorgelegt wird, nicht bindet (vgl. auch Urteil vom 24. Mai 1977, Hoffman-La Roche/Centrafarm, Rs. 107/76, Slg. 1977, S. 957 [972 ff.]).
  • BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 967/83

    Materiell-rechtlich fehlerhafte Rechtsanwendung und Willkürverbot

    Auszug aus BVerfG, 29.11.1991 - 2 BvR 1642/91
    Selbst eine zweifelsfrei fehlerhafte Anwendung einfachen Rechts begründet allein noch keinen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (vgl. BVerfGE 67, 90 [94 ff.]).
  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvR 2013/16

    Stattgebender Kammerbeschluss: Versagung effektiven verwaltungsgerichtlichen …

    Rn. 15 Es entspricht der bisher ganz herrschenden Auffassung, dass eine Nichtvorlage an den EuGH im Eilverfahren keinen Verstoß gegen den gesetzlichen Richter begründen kann (vgl. BVerfGK 5, 196 ; BVerfGK 9, 330 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. November 1991 - 2 BvR 1642/91 -, NVwZ 1992, S. 360; offen gelassen in BVerfGK 10, 48 ;… aus der Literatur statt vieler Degenhart, in Sachs, GG, 7. Aufl. 2014, Art. 101 Rn. 19).
  • BVerfG, 10.05.2001 - 1 BvR 481/01

    Kein Baustopp im Mühlenberger Loch

    Dabei kann vorliegend offen bleiben, ob im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes eine Verpflichtung der nationalen Gerichte zur Anrufung des Europäischen Gerichtshofs überhaupt besteht (ausdrücklich verneinend BVerfG, NVwZ 1992, S. 360; indirekt auch BVerfGE 82, 159 <195 a.E.: Vorlagepflicht des letztinstanzlichen Hauptsachegerichts>).
  • BVerfG, 19.10.2006 - 2 BvR 2023/06

    Untersagung der Annahme und Vermittlung von Sportwetten durch privaten Betreiber

    In Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes besteht grundsätzlich keine Vorlagepflicht nach Art. 234 Abs. 3 EG (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. November 1991 - 2 BvR 1642/91 -, NVwZ 1992, S. 360).
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