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Rechtsprechung
   KG, 12.05.2009 - 1 W 532/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,8865
KG, 12.05.2009 - 1 W 532/08 (https://dejure.org/2009,8865)
KG, Entscheidung vom 12.05.2009 - 1 W 532/08 (https://dejure.org/2009,8865)
KG, Entscheidung vom 12. Mai 2009 - 1 W 532/08 (https://dejure.org/2009,8865)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Judicialis

    GG Art. 104 Abs. 1; ; FrhEntzG § 5 Abs. 1

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    AufenthG § 62; FEVG § 5 Abs. 1; GG Art. 104 Abs. 1
    Abschiebungshaft, Sicherungshaft, Verfahrensrecht, Ausländerakte, Anhörung, einstweilige Anordnung, Verfahrensfehler, Heilung, Landgericht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 104 Abs. 1; FrhEntzG § 5 Abs. 1
    Anforderungen an die Gewährung rechtlichen Gehörs im Verfahren der Beschwerde gegen die Anordnung der Sicherungshaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Gewährung rechtlichen Gehörs im Verfahren der Beschwerde gegen die Anordnung der Sicherungshaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • InfAuslR 2009, 356
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80

    Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz

    Auszug aus KG, 12.05.2009 - 1 W 532/08
    Anders als die Verfahrensgarantien des Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG betreffende Mängel, wie Fehlen der persönlichen Anhörung des Betroffenen bzw. deren unverzüglicher Nachholung, das der Anordnung der Abschiebehaft den Makel rechtswidriger Freiheitsentziehung aufdrückt, der durch Nachholung der Maßnahme nicht mehr zu tilgen ist (vgl. BVerfG NJW 1982, 691; NJW 1990, 2309, 2310; InfAuslR 2009, 164; Senat, KGR Berlin 2008, 434 ff; BayObLGZ 2002, 304 ff) können sonstige Verfahrensmängel auch rückwirkend geheilt werden (vgl. BGH MDR 2007, 971;… BayObLGZ a.a.O.).
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus KG, 12.05.2009 - 1 W 532/08
    Die mit dem Ziel der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Freiheitsentziehung auf Grundlage des Beschlusses des Amtsgerichts vom 18. September 2008 und des Landgerichts Berlin vom 10. November 2008 erhobene sofortige weitere Beschwerde ist zulässig, insbesondere ist sie form- und fristgerecht erhoben worden (§§ 27 Abs. 1, 29 Abs. 1 und 4 FGG; §§ 3 Satz 2, 7 Abs. 1 und 2, 13 Abs. 2 FEVG; § 106 Abs. 2 Satz 1 Aufenthaltsgesetz).Das Rechtsschutzbedürfnis des Betroffenen an der begehrten Feststellung ist durch seine Abschiebung nicht entfallen (BVerfG NJW 2002, 2456; KG, 25. Zivilsenat, OLG-Report 2004, 35 ff; Senat Beschluss vom 22.02.2008 - 1 B 371/07).
  • BVerfG, 18.12.2008 - 2 BvR 1438/07

    Verfassungsmäßigkeit der Ingewahrsamnahme zur Vorbereitung einer Abschiebung

    Auszug aus KG, 12.05.2009 - 1 W 532/08
    Anders als die Verfahrensgarantien des Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG betreffende Mängel, wie Fehlen der persönlichen Anhörung des Betroffenen bzw. deren unverzüglicher Nachholung, das der Anordnung der Abschiebehaft den Makel rechtswidriger Freiheitsentziehung aufdrückt, der durch Nachholung der Maßnahme nicht mehr zu tilgen ist (vgl. BVerfG NJW 1982, 691; NJW 1990, 2309, 2310; InfAuslR 2009, 164; Senat, KGR Berlin 2008, 434 ff; BayObLGZ 2002, 304 ff) können sonstige Verfahrensmängel auch rückwirkend geheilt werden (vgl. BGH MDR 2007, 971;… BayObLGZ a.a.O.).
  • BGH, 08.03.2007 - V ZB 149/06

    Verfahrensrecht - Überprüfung der Anordnung von Abschiebehaft

    Auszug aus KG, 12.05.2009 - 1 W 532/08
    Anders als die Verfahrensgarantien des Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG betreffende Mängel, wie Fehlen der persönlichen Anhörung des Betroffenen bzw. deren unverzüglicher Nachholung, das der Anordnung der Abschiebehaft den Makel rechtswidriger Freiheitsentziehung aufdrückt, der durch Nachholung der Maßnahme nicht mehr zu tilgen ist (vgl. BVerfG NJW 1982, 691; NJW 1990, 2309, 2310; InfAuslR 2009, 164; Senat, KGR Berlin 2008, 434 ff; BayObLGZ 2002, 304 ff) können sonstige Verfahrensmängel auch rückwirkend geheilt werden (vgl. BGH MDR 2007, 971;… BayObLGZ a.a.O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.04.2008 - 13 S 783/08

    Aufklärungspflichten der Behörde bei der Anordnung öffentlicher Zustellung

    Auszug aus KG, 12.05.2009 - 1 W 532/08
    Allerdings trifft es zu, dass bei einer Entscheidung über die Haftanordnung die Akten der Ausländerbehörde "regelmäßig" beizuziehen sind (BVerfG InfAuslR 2008, 304 ff.; Beichel-Benedetti/Gutmann NJW 2004, 3015, 3017 ff.).
  • BVerfG, 17.01.1990 - 2 BvR 1592/88

    Unterbringung und Erfordernis vorheriger Anhörung

    Auszug aus KG, 12.05.2009 - 1 W 532/08
    Anders als die Verfahrensgarantien des Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG betreffende Mängel, wie Fehlen der persönlichen Anhörung des Betroffenen bzw. deren unverzüglicher Nachholung, das der Anordnung der Abschiebehaft den Makel rechtswidriger Freiheitsentziehung aufdrückt, der durch Nachholung der Maßnahme nicht mehr zu tilgen ist (vgl. BVerfG NJW 1982, 691; NJW 1990, 2309, 2310; InfAuslR 2009, 164; Senat, KGR Berlin 2008, 434 ff; BayObLGZ 2002, 304 ff) können sonstige Verfahrensmängel auch rückwirkend geheilt werden (vgl. BGH MDR 2007, 971;… BayObLGZ a.a.O.).
  • OLG Frankfurt, 20.04.2009 - 1 W 21/09

    Selbstständiges Beweisverfahren: Anordnung der Klageerhebung nach Beseitigung der …

    Auszug aus KG, 12.05.2009 - 1 W 532/08
    Nach alledem hat das Landgericht zu Recht den Verfahrensverstoß des Amtsgerichts als geheilt angesehen (vgl. auch OLGR Saarbrücken 2009, 31, 33; Senat Beschluss vom 20.01.2009 - 1 W 21/09 -, LG Göttingen a.a.O.) und seinerseits ohne Verfahrensverstoß in der Sache entschieden.
  • BayObLG, 18.09.2002 - 3Z BR 127/02

    Fortsetzungsfeststellungsantrag im Unterbringungsverfahren - konkretes …

    Auszug aus KG, 12.05.2009 - 1 W 532/08
    Anders als die Verfahrensgarantien des Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG betreffende Mängel, wie Fehlen der persönlichen Anhörung des Betroffenen bzw. deren unverzüglicher Nachholung, das der Anordnung der Abschiebehaft den Makel rechtswidriger Freiheitsentziehung aufdrückt, der durch Nachholung der Maßnahme nicht mehr zu tilgen ist (vgl. BVerfG NJW 1982, 691; NJW 1990, 2309, 2310; InfAuslR 2009, 164; Senat, KGR Berlin 2008, 434 ff; BayObLGZ 2002, 304 ff) können sonstige Verfahrensmängel auch rückwirkend geheilt werden (vgl. BGH MDR 2007, 971;… BayObLGZ a.a.O.).
  • OLG Saarbrücken, 26.08.2008 - 5 W 131/08

    Haftanordnung nach einer unerlaubten Einreise: Bedeutung eines in Tschechien …

    Auszug aus KG, 12.05.2009 - 1 W 532/08
    Nach alledem hat das Landgericht zu Recht den Verfahrensverstoß des Amtsgerichts als geheilt angesehen (vgl. auch OLGR Saarbrücken 2009, 31, 33;… Senat Beschluss vom 20.01.2009 - 1 W 21/09 -, LG Göttingen a.a.O.) und seinerseits ohne Verfahrensverstoß in der Sache entschieden.
  • OLG München, 23.08.2006 - 34 Wx 71/06

    Verfahrensgegenstand des Fortsetzungsfeststellungsantrags bei Beendigung der Haft …

    Auszug aus KG, 12.05.2009 - 1 W 532/08
    Auch der Umstand, dass sich durch die Abschiebung und den nunmehr gestellten Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit von zwischenzeitlich erledigter Abschiebungshaft der Verfahrensgegenstand gegenüber den Tatsacheninstanzen verändert hat, führt nicht zur Unzulässigkeit (OLG München, FG Prax 2006, 44 sowie Beschluss vom 23.08.2006 - 34 Wx 71/06 - bei Juris).
  • KG, 22.01.2008 - 1 W 371/07

    Abschiebungshaft: Rechtsmäßigkeit einer vorläufigen Freiheitsentziehung bei …

  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 222/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die …

    best.; KG InfAuslR 2009, 356, 357; Hoppe, ZAR 2009, 209, 213).
  • BGH, 29.04.2010 - V ZB 218/09

    Abschiebungshaftverfahren: Haftanordnung ohne vollständigen Antrag der …

    Rn. 19 dd) Durch die Vorlage des Verwaltungsvorgangs der Beteiligten zu 2 mit dem vollständigen Haftantrag in der Beschwerdeinstanz konnte der Verstoß gegen § 417 Abs. 2 Satz 1 FamFG nicht geheilt werden (vgl. hierzu KG InfAuslR 2009, 356, 357;… Keidel/Budde, aaO, § 62 Rdn. 23).
  • BGH, 28.01.2010 - V ZB 2/10

    Ausländerrecht: Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren gegen die …

    Davon kann aber - auch unter Berücksichtigung von Art. 6 Abs. 1 EMRK - abgesehen werden, wenn der Betroffene in erster Instanz persönlich angehört worden ist, der Sachverhalt einfach gelagert ist und das Rechtsmittelgericht nach Aktenlage entscheiden kann (EGMR NJW 1992, 1813, 1814 Tz. 31 ff. - Helmers gegen Schweden; Senat, Beschl. v. 11. Mai 1995, V ZB 13/95, NJW 1995, 2226 - insoweit in BGHZ 129, 383 nicht abgedruckt; KG InfAuslR 2009, 356, 357; Hoppe ZAR 2009, 209, 213).
  • LG Hamburg, 02.10.2009 - 310 T 57/09
    a) Soweit der Betroffene rügt, dass die Ausländerakte bei der Anhörung vom 16.9.2009 nicht vollständig vorlag, ist dieser Mangel jedenfalls durch Vorlage der Ausländerakte im Beschwerdeverfahren geheilt (KG Berlin, Beschluss vom 12.5.2009, 1 W 532/08, zit. nach juris).
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