Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 16.06.2011 - 11 S 1305/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Nachträgliche Befristung einer Aufenthaltserlaubnis unter Anordnung der sofortigen Vollziehung
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
VwGO § 80 Abs. 5, VwGO § ... 81 Abs. 2 S. 1 Nr. 4, VwGO § 123 Abs. 5, AufenthG § 7 Abs. 2, AufenthG § 81 Abs. 4, AufenthG § 58 Abs. 2, AufenthG § 84, VwGO § 80 Abs. 1, Europa-Mittelmeer-Abkommen Art. 67, AufenthG § 28 Abs. 5
Aufenthaltserlaubnis, nachträgliche Befristung, Sofortvollzug, Suspensiveffekt, einstweilige Anordnung, Fortgeltungsfiktion, besonderes öffentliches Interesse, Europa-Mittelmeer-Abkommen, Algerien, Arbeitserlaubnis, Arbeitsgenehmigung, Diskriminierungsverbot, Umdeutung, ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Fortgeltungsfiktion; Nachträgliche Befristung; Besonderes Vollziehungsinteresse
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Sofortige Vollziehung der nachträglichen Befristung einer Aufenthaltserlaubnis kann nur im Falle eines besonderen Bedürfnisses hinsichtlich der Beendigung des Aufenthalts vor Eintritt der Unanfechtbarkeit angeordnet werden; Anordnung der sofortigen Vollziehung der ...
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 14.04.2011 - 4 K 756/11
- VGH Baden-Württemberg, 16.06.2011 - 11 S 1305/11
Papierfundstellen
- DVBl 2011, 984
- DVBl 2011, 984 DÖV 2011, 743 (Leitsatz) ZAR 2011, 357 (Ls.)
- DÖV 2011, 743
- InfAuslR 2011, 349
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (20)
- BVerwG, 08.12.2009 - 1 C 14.08
Tunesischer Arbeitnehmer; Aufenthaltserlaubnis; Verlängerung der …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.06.2011 - 11 S 1305/11
Im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 08.12.2009 (1 C 14.08 - BVerwGE 135, 325) wurde diese Frage nicht geklärt, da es dort um den Problemkreis der Verlängerung bzw. Neuerteilung einer abgelaufenen Aufenthaltserlaubnis ging.(vgl. BVerwG Urteile vom 08.12.2009 - 1 C 14.08 - und - 1 C 16.08 -).
Dies steht auch mit Unionsrecht in Einklang, da es zu einem dem Gesetzgeber durch das Unionsrecht nicht verwehrt ist, die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Ausländer eine Beschäftigung aufnehmen und fortsetzen darf, mit Wirkung für die Zukunft neu zu ordnen (vgl. BVerwG - 1 C 14.08 - a.a.O., Rn. 17).
- BVerwG, 08.12.2009 - 1 C 16.08
Türkischer Arbeitnehmer; Aufenthaltserlaubnis; Rücknahme der …
- EuGH, 14.12.2006 - C-97/05
Gattoussi - Europa-Mittelmeer-Abkommen - Tunesischer Arbeitnehmer, der die …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.06.2011 - 11 S 1305/11
Gleichwohl stellt eine Aufenthaltserlaubnis, die unmittelbar zur Erwerbstätigkeit berechtigt, aller Voraussicht nach eine relevante Rechtsposition dar, auf die die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu vergleichbaren Bestimmungen anzuwenden sein dürfte (vgl. Urteil vom 14.12.2006 - Rs C-97/05, Gattoussi - Slg. 2006, I-1191) mit der Folge, dass ein Eingriff in diese nur zulässig wäre, wenn er durch den Schutz der öffentlichen Sicherheit, Ordnung oder Gesundheit im Sinne der Auslegung durch den Europäischen Gerichtshofs gerechtfertigt ist, Voraussetzungen, die hier ersichtlich nicht gegeben sind.Demzufolge könne der Aufnahmemitgliedstaat dann, wenn er dem Wanderarbeitnehmer ursprünglich in Bezug auf die Ausübung einer Beschäftigung weitergehende Rechte als in Bezug auf den Aufenthalt verliehen habe, die Situation dieses Arbeitnehmers nicht aus Gründen infrage stellen, die nicht dem Schutz eines berechtigten Interesses des Staates, wie der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit dienten (vgl. EuGH, Urteil vom 14.12.2006 - Rs. C-97/05, Gattoussi - Slg. 2006, I-11917 Rn. 39 f. unter Bezugnahme auf sein Urteil vom 02.03.1999 - Rs. C-416/96, El-Yassini - Slg. 1999, I-1209).
- BVerfG, 25.01.1996 - 2 BvR 2718/95
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anordnung des Sofortvollzuges im Falle …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.06.2011 - 11 S 1305/11
Der Rechtsschutzanspruch des Bürgers ist dabei umso stärker und darf umso weniger zurückstehen, je schwerwiegender die ihm auferlegte Belastung ist und je mehr die Maßnahme der Verwaltung Unabänderliches bewirkt (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 18.07.1973 - 1 BvR 23/73 -BVerfGE 35, 382, 401 f.; vom 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83 - BVerfGE 69, 220, 227 f.; BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 25.01.1996 - 2 BvR 2718/95 - AuAS 1996, 62; vom 10.05.2007 - 2 BvR 304/07 - InfAuslR 2007, 275).Das Bestehen eines solchen besonderen Handlungsbedarfs bereits vor Eintritt der Unanfechtbarkeit kann im gerichtlichen Verfahren auch nicht durch die Feststellung ersetzt werden, die angefochtene Entscheidung sei (offensichtlich) rechtmäßig ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95 - NVwZ 1996, 58; vom 25.01.1996 - 2 BvR 2718/95 - AuAS 1996, 62; Senatsbeschlüsse vom 11.02.2005 - 11 S 1170/04 - VBlBW 2005, 360 und vom 29.11.2007 - 11 S 1702/07 - VBlBW 2008, 193).
- EuGH, 02.03.1999 - C-416/96
Eddline El-Yassini - "Begriff des .einzelstaatlichen Gerichts' im Sinne von …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.06.2011 - 11 S 1305/11
Demzufolge könne der Aufnahmemitgliedstaat dann, wenn er dem Wanderarbeitnehmer ursprünglich in Bezug auf die Ausübung einer Beschäftigung weitergehende Rechte als in Bezug auf den Aufenthalt verliehen habe, die Situation dieses Arbeitnehmers nicht aus Gründen infrage stellen, die nicht dem Schutz eines berechtigten Interesses des Staates, wie der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit dienten (vgl. EuGH, Urteil vom 14.12.2006 - Rs. C-97/05, Gattoussi - Slg. 2006, I-11917 Rn. 39 f. unter Bezugnahme auf sein Urteil vom 02.03.1999 - Rs. C-416/96, El-Yassini - Slg. 1999, I-1209). - VGH Baden-Württemberg, 31.01.2011 - 11 S 2517/10
Streitwert in aufenthaltsrechtlichen Verfahren auf Gewährung vorläufigen …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.06.2011 - 11 S 1305/11
Da der Antragsteller über ein längerfristiges Aufenthaltsrecht verfügt, wäre es im Grundsatz auch in Bezug auf die Ablehnung einer Verlängerung bzw. der Neuerteilung nicht gerechtfertigt, den für das Hauptsacheverfahren maßgeblichen Auffangwert bezüglich der nachträgliche Befristung und Abschiebungsandrohung zu reduzieren (vgl. Senatsbeschluss vom 31.01.2011 - 11 S 2517/10 - NVwZ-RR 2011, 341). - EuGH, 08.03.2011 - C-34/09
Die Unionsbürgerschaft gebietet, dass ein Mitgliedstaat es Staatsangehörigen …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.06.2011 - 11 S 1305/11
Rn. 22 Auch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache Zambrano vom 08.03.2011 (Rs C-34/09 - InfAuslR 2011/179) rechtfertigt keine andere Sicht der Dinge. - BVerwG, 16.11.2010 - 1 C 17.09
Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug zu Deutschen; Heirat in Dänemark; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.06.2011 - 11 S 1305/11
Rn. 21 Auch unionsrechtlich begegnen diese aufenthaltsrechtlichen Benachteiligungen von Unionsbürgern durch ihren Mitgliedstaat (sog. Inländerdiskriminierung) keinen grundlegenden Bedenken, denn eine Inländergleichbehandlung ist unionsrechtlich nicht gefordert (vgl. zuletzt BVerwG, Urteil vom 16.11.2010 - 1 C 17.09 - InfAuslR 2011, 186; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.08.1995 - 13 S 329/95 - NJW 1996, 72; und dem folgend Senatsbeschluss vom 09.03.2004 - 11 S 1518/03 - VBlBW 2004, 31). - BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73
Ausländerausweisung
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.06.2011 - 11 S 1305/11
Der Rechtsschutzanspruch des Bürgers ist dabei umso stärker und darf umso weniger zurückstehen, je schwerwiegender die ihm auferlegte Belastung ist und je mehr die Maßnahme der Verwaltung Unabänderliches bewirkt (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 18.07.1973 - 1 BvR 23/73 -BVerfGE 35, 382, 401 f.; vom 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83 - BVerfGE 69, 220, 227 f.; BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 25.01.1996 - 2 BvR 2718/95 - AuAS 1996, 62; vom 10.05.2007 - 2 BvR 304/07 - InfAuslR 2007, 275). - BVerwG, 09.06.2009 - 1 C 11.08
Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Geltungsdauer; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.06.2011 - 11 S 1305/11
Als Konsequenz daraus ist ein diesbezügliches Vorbringen des Rechtsschutzsuchenden regelmäßig als Hilfsantrag auf Neuerteilung für den Fall, dass sich die nachträgliche Verkürzung als rechtmäßig erweisen sollte, anzusehen (BVerwG, Urteil vom 09.06.2009 - 1 C 11.08 - BVerwGE 134, 124 ff.). - EuGH, 05.05.2011 - C-434/09
EU-Bürger, die noch nie ihr Recht auf Freizügigkeit ausgeübt haben, können sich …
- BVerfG, 10.05.2007 - 2 BvR 304/07
Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch Versagung vorläufigen Rechtsschutzes
- BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzugs einer …
- BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83
Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen …
- VGH Baden-Württemberg, 13.03.1997 - 13 S 1132/96
Behördlich angeordnete sofortige Vollziehung - besonderes Vollziehungsinteresse …
- VGH Baden-Württemberg, 11.02.2005 - 11 S 1170/04
Öffentliches Interesse an der Anordnung der sofortigen Vollziehung des Widerrufs …
- VGH Baden-Württemberg, 29.11.2007 - 11 S 1702/07
Sofortvollzugsanordnung der nachträglichen Fristverkürzung einer …
- VGH Baden-Württemberg, 09.03.2004 - 11 S 1518/03
Kein Verstoß gegen europarechtliche Vorgaben oder gegen deutsches …
- VGH Baden-Württemberg, 23.09.2003 - 4 S 2023/03
Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammern - Widerruf von Behauptungen einer …
- VGH Baden-Württemberg, 07.08.1995 - 13 S 329/95
Keine Anwendung der aufenthaltsrechtlichen Vergünstigungen für EG-Ausländer auf …
- VGH Baden-Württemberg, 29.04.2013 - 11 S 581/13
Nachträgliche Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Verwaltungsaktes; …
Die Anordnung der sofortigen Vollziehung der nachträglichen Verkürzung der Geltungsdauer einer Aufenthaltserlaubnis setzt voraus, dass ein über das Interesse am Erlass des Verwaltungsakts hinausgehendes besonderes öffentliches Interesse an einer Beendigung des Aufenthalts des betreffenden Ausländers vor Eintritt der Unanfechtbarkeit der Verfügung besteht (Fortsetzung der Senatsrechtsprechung, vgl. Beschlüsse vom 16.06.2011 - 11 S 1305/11 -, InfAuslR 2011, 349, und vom 29.11.2007 - 11 S 1702/07 -, VBlBW 2008, 193).Rn. 15 Es kommt daher vorliegend nicht mehr darauf an, ob die Erfolgsaussichten im Hauptsacheverfahren nicht auch deshalb zumindest als offen anzusehen sind, weil dem - durch die nachträgliche Verkürzung der Geltungsdauer bewirkten -Eingriff in ein bestehendes Aufenthaltsrecht das Diskriminierungsverbot des Art. 64 Abs. 1 des Europa-Mittelmeer-Abkommens mit der Tunesischen Republik vom 17.06.1995 (ABl EG 1998 Nr. L 97 S. 1) entgegensteht (vgl. dazu aber EuGH, Urteil vom 14.12.2006 - Rs C-97/05, Gattoussi - Slg. 2006, I-1191, juris; zur entsprechenden Vorschrift des Europa-Mittelmer-Abkommens mit Marokko: Beschluss des Senats vom 16.06.2011 - 11 S 1305/11 -InfAuslR 2011, 349, m.w.N.).
Nach ständiger Rechtsprechung (BVerfG, Beschluss vom 25.01.1996 - 2 BvR 2718/95 - AuAS 1996, 62; Beschlüsse des Senats vom 16.06.2011 - 11 S 1305/11 - a.a.O., und vom 29.11.2007 - 11 S 1702/07 - VBlBW 2008, 193; OVG Bremen, Beschluss vom 23.04.2010 - 1 B 44/10 - juris; OVG NRW, Beschluss vom 19.05.2009 - 18 B 421/09 - juris; Bayer. VGH, Beschluss vom 06.06.2008 - 19 CS 08.1233 - juris; Hess. VGH, Beschluss vom 30.07.2007 - 9 TG 1360/07 - AuAS 2007, 254; zum Widerruf einer Aufenthaltserlaubnis: Beschluss des Senats vom 11.02.2005 - 11 S 1170/04 - VBlBW 2005, 360) setzt die Anordnung der sofortigen Vollziehung der nachträglichen Befristung einer Aufenthaltserlaubnis - bzw. die Annahme des Überwiegens des öffentlichen Interesses im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung in einem entsprechenden Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO - vielmehr voraus, dass ein über das Interesse am Erlass des Verwaltungsakts hinausgehendes besonderes öffentliches Interesse an einer Beendigung des Aufenthalts des Betreffenden vor Eintritt der Unanfechtbarkeit der Verfügung besteht.
Daraus folgt im Umkehrschluss, dass in allen anderen Fällen die bloße (mögliche) Unrechtmäßigkeit des Aufenthalts ohne Hinzutreten weiterer Umstände ein besonderes Interesse an der sofortigen Vollziehung des die Unrechtmäßigkeit des Aufenthalts herbeiführenden Verwaltungsaktes im Sinne von § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO regelmäßig noch nicht begründet (siehe dazu Senatsbeschluss vom 16.06.2011 - 11 S 1305/11 - a.a.O., m.w.N.).
Da im Falle einer sofortigen Abschiebung in Bezug auf die Befristungsentscheidung die Hauptsache vorweggenommen würde, ist eine Reduzierung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nicht vorzunehmen (vgl. Senatsbeschluss vom 16.06.2011 - 11 S 1305/11 - a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 11.05.2021 - 11 S 2891/20
Vorläufiger Rechtsschutz gegen die mit der Rücknahme der bisherigen …
Das gilt auch dann, wenn der Aufenthaltstitel, auf dessen Grundlage die Fiktionswirkung eingetreten ist, durch eine mit der Ablehnung der Verlängerung oder Erteilung verbundene und nicht vollziehbare Rücknahme erlischt (so im Ergebnis bereits VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 16.06.2011 - 11 S 1305/11 -, juris Rn. 14, und OVG NRW…, Beschluss vom 20.12.2018 - 18 B 1083/17 -, juris Rn. 4 ff.;… für den Fall der nicht vollziehbaren Ausweisung auch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 21.01.2020 - 11 S 3477/19 -, Rn. 15 ). - VGH Baden-Württemberg, 08.01.2021 - 12 S 3651/20
Präventives Erwerbstätigkeitsverbot mit Erlaubnisvorbehalt für geduldeten …
Andernfalls könnte eine über die konkrete Duldung hinausreichende Bindung der Ausländerbehörde eintreten, die der Neuordnung des Rechts der Zulassung einer Erwerbstätigkeit mit dem zum 01.01.2005 in Kraft getretenen Zuwanderungsgesetz widersprechen würde, mit dem das bis dahin noch bestehende selbstständige Erlaubnisverfahren der Arbeitsverwaltung beseitigt worden ist ( VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 10.07.2017 - 11 S 695/17 -, juris Rn. 29 ; zur Abschaffung der überschießenden Arbeitserlaubnis durch das Zuwanderungsgesetz siehe VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.06.2011 - 11 S 1305/11 -, juris Rn. 7, und zur früheren Rechtslage VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 10.07.2008 - 13 S 708/08 -, juris Rn. 45).
- VGH Baden-Württemberg, 11.04.2016 - 11 S 393/16
Ausweisung - Jugendstrafe wegen versuchten Totschlags
So bedürfen Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung von Ausländern eine besondere Rechtfertigung, die von einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls und eine Gefährdungsprognose bezogen auf den Zeitraum zwischen beabsichtigtem Vollzug und Rechtskraft der Entscheidung im Hauptsacheverfahren erfordert (BVerfG (K), Beschluss vom 24.08.2011 - 1 BvR 1611/11 -, NVwZ 2012, 104 ;… VGH Bad.-Württ, Beschlüsse vom 17.12.2015 - 8 S 2187/15 -, juris, Rn. 18 und vom 16.06.2011 - 11 S 1305/11 -, InfAuslR 2011, 349). - VGH Hessen, 30.01.2025 - 3 B 2358/24
Das Visumverfahren zum Nachzug eines Drittstaatsangehörigen zum deutschen …
Im vorliegenden Fall greift dieser Gedanke schon deswegen nicht durch, weil unterschiedliche Rechtskreise - des nationalen Rechts und des Unionsrechts - betroffen sind, es sich mithin nicht um gleiche oder vergleichbare Sachverhalte im Sinne von Art. 3 Abs. 1 GG handelt (…Bergmann/Dienelt, AuslR, 14. Aufl. 2022, § 27 AufenthG Rn. 63; BVerwG…, Urteil vom 22. Juni 2011 - 1 C 11.10 -, juris Rn. 11 …und Urteil vom 16.11.2010 - 1 C 17.09 -, juris Rn. 15; VGH Mannheim, Beschluss vom 16. Juni 2011 - 11 S 1305/11 -, juris Rn. 20).Es ist nicht zu beanstanden, dass der Gesetzgeber den Familiennachzug zu deutschen Staatsangehörigen - ebenso wie zu allen nicht freizügigkeits- oder assoziationsberechtigten Ausländern -, mithin in der Mehrheit aller Fälle, aus Gründen der Einwanderungsbegrenzung auf das in Abwägung mit dem Schutzgebot von Ehe und Familie zulässige Ausmaß beschränkt und davon nur bei Ausländern aus EU-Mitgliedstaaten wegen der Pflicht zur Umsetzung bindender europarechtlicher Vorgaben abweicht (zutreffend VGH Mannheim, Beschluss vom 16. Juni 2011 - 11 S 1305/11 -, juris Rn. 20).
Rn. 28 Diese aufenthaltsrechtlichen Benachteiligungen von Unionsbürgern durch ihren Mitgliedstaat (sog. Inländerdiskriminierung) begegnet auch unionsrechtlich keinen grundlegenden Bedenken, da eine Inländergleichbehandlung unionsrechtlich nicht gefordert wird (vgl. zuletzt BVerwG…, Urteil vom 16.11.2010 - 1 C 17.09 -, juris Rn. 14; VGH Mannheim, Beschluss vom 16. Juni 2011 - 11 S 1305/11 -, juris Rn. 21 m. w. N.).
- VG Stuttgart, 16.04.2020 - 8 K 350/20
Erschleichen eine Aufenthaltskarte durch Täuschung über eine Eheschließung mit …
Sie enthält eine einzelfallbezogene und nicht lediglich formelhafte Begründung, die gerade auf das Erfordernis des Vollzugs vor Eintritt der Bestandskraft abstellt (vgl. zu den diesbezüglichen Anforderungen VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 16.06.2011 - 11 S 1305/11 -, juris Rn. 3).Es besteht ein besonderes, über das Interesse am Erlass des Verwaltungsakts hinausgehendes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung der Feststellung, d. h. an ihrer Umsetzung durch die zuständigen Behörden, vor Eintritt der Unanfechtbarkeit der Verfügung (…zu dieser Voraussetzung VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 29.04.2013 - 11 S 581/13 -, juris Rn. 18 , und vom 16.06.2011 - 11 S 1305/11 -, juris Rn. 4).
- OVG Niedersachsen, 17.06.2014 - 4 PA 84/14
Ausnahmsweise zu beachtende aufenthaltsrechtliche Wirkung des Art. 64 Abs. 1 des …
Rn. 7 Der fehlenden hinreichenden Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung steht auch nicht der von dem Kläger in Bezug genommene Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 16. Juni 2011 - 11 S 1305/11 - entgegen. - VG Düsseldorf, 27.03.2026 - 7 K 8657/25
Kosovare nach illegalem Autorennen mit Todesfolge zu Recht ausgewiesen
Rn. 107 Vgl. BVerwG, Urteil vom 4. September 2007 - 1 C 43.06 -, juris Rn. 40; Hess. VGH, Beschluss vom 30. Januar 2025 - 3 B 2358/24 -, juris Rn. 27; VGH BaWü, Beschluss vom 16. Juni 2011 - 11 S 1305/11 -, juris Rn. 20; OVG NRW, Beschluss vom 21. Januar 2011 - 18 A 2513/10 -, juris Rn. 16 m.w.N.; VGH BaWü, Beschluss vom 9. März 2004 - 11 S 1518/03 -, juris Rn. 18. - VG Köln, 24.10.2025 - 5 L 2378/25
- VG Karlsruhe, 27.03.2018 - 12 K 5/18
Nachträgliche Verkürzung der Geltungsdauer einer befristeten Aufenthaltserlaubnis …
Rn. 23 Die Anordnung der sofortigen Vollziehung der nachträglichen Verkürzung der Geltungsdauer einer Aufenthaltserlaubnis setzt daher voraus, dass ein über das Interesse an der Fristverkürzung hinausgehendes besonderes öffentliches Interesse an einer Beendigung des Aufenthalts des betreffenden Ausländers vor Eintritt der Unanfechtbarkeit der Verfügung besteht ( VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 29.04.2013 - 11 S 581/13 -, vom 16.06.2011 - 11 S 1305/11 -, und vom 29.11.2007 - 11 S 1702/07 -, jeweils juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 18.01.2017 - 7 B 10722/16 - juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 21.03.2014 - 8 ME 24/17 - juris m.w.N.). - VGH Bayern, 22.02.2017 - 19 ZB 15.510
Kein Aufenthaltsrecht aus dem Diskriminierungsverbot des …
- VG Stuttgart, 27.04.2021 - 11 K 1065/21
Aussetzung der Entscheidung über einen beantragten Aufenthaltstitel; Bestehen …
- OVG Sachsen-Anhalt, 11.10.2011 - 2 M 92/11
Kein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung der …
- VGH Hessen, 06.11.2014 - 6 A 691/14
Diskriminierungsverbot nach dem Europa Mittelmeer Abkommen
- VG Würzburg, 21.01.2013 - W 7 K 12.431
Nachträgliche Verkürzung der Geltungsdauer einer Aufenthaltserlaubnis; keine …
- VG Schleswig, 11.11.2020 - 11 B 86/20
Ausländerrecht
- VG Freiburg, 19.05.2014 - 2 K 1130/14
Zur Frage der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruches gegen eine …
- VG Berlin, 18.07.2024 - 30 L 343.24
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