Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 02.06.2005 - I-2 U 39/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2658
OLG Düsseldorf, 02.06.2005 - I-2 U 39/03 (https://dejure.org/2005,2658)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.06.2005 - I-2 U 39/03 (https://dejure.org/2005,2658)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. Juni 2005 - I-2 U 39/03 (https://dejure.org/2005,2658)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,2658) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • aufrecht.de

    Herausgabe des Verletzergewinns bei Patentverletzung

  • d-prax.de

    Verletzerverlust

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Patentrechtlicher Schadensersatzanspruch in Form der Herausgabe des Verletzergewinns

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Schadensersatz in Form der Herausgabe eines Verletzergewinns wegen der Verletzung eines Patents; Inverkehrbringen von patentverletzenden Vorrichtungen; Anspruch auf den durch die Benutzung eines Patents erzielten Gewinn; Beruhen eines Schadensersatzanspruchs ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • InstGE 5, 251
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (26)Zitiert selbst (12)

  • BGH, 02.11.2000 - I ZR 246/98

    Gemeinkostenanteil; Herausgabe des Verletzergewinns

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.06.2005 - 2 U 39/03
    Der Senat hat die Parteien mit Hinweisbeschluss vom 14. Oktober 2004 darauf hingewiesen, dass entgegen der im angefochtenen Urteil vertretenen Rechtsauffassung durch die für das Geschmacksmusterrecht ergangene Entscheidung des I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes vom 2. November 2000 (Az:: I ZR 246/98 - "Gemeinkostenanteil") die Überprüfung des Ursachenzusammenhangs zwischen Verletzung des gewerblichen Schutzrechtes und erzieltem Gewinn des Verletzers nicht entbehrlich geworden sei.

    An diesen, für das Patentrecht und - wie dargetan - auch für das Wettbewerbsrecht geltenden Grundsätzen hat die für das Geschmacksmusterrecht ergangene Entscheidung des I. Zivilsenats "Gemeinkostenanteil" (BGHZ 145, 366 ff = GRUR 2001, 329 ff) nichts geändert.

    Im Gegenteil wird in dieser Entscheidung unter Hinweis auf frühere Rechtsprechung betont, der Verletzergewinn sei nur insoweit herauszugeben, als er auf der Rechtsverletzung beruhe (GRUR 2001, 329, 332 ,li.

    Gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO war die Revision zuzulassen, da die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung insofern hat, als es einer höchstrichterlichen Klärung bedarf, ob und inwieweit die Grundsätze der zum Geschmacksmusterrecht (§ 14 a Abs. 1 S. 2 GeschmMG) ergangenen Entscheidung "Gemeinkostenanteil" des I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes (BGHZ 145, 366-376 = GRUR 2001, 329 -332) für das Patentrecht (§ 139 Abs. 2 PatG: Schadensersatz unter dem Gesichtspunkt der Herausgabe des Verletzergewinns ) Geltung beanspruchen und inwieweit neue Verteidigungsmittel in einem Höheverfahren wegen Patentverletzung gemäß § 531 Abs. 2 ZPO zuzulassen sind.

  • BGH, 29.05.1962 - I ZR 132/60

    Dia-Rähmchen II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.06.2005 - 2 U 39/03
    Nach der vom Bundesgerichtshof übernommenen und auch im Schrifttum allgemein gebilligten ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts stehen dem, der Schadensersatz wegen schuldhafter rechtswidriger Patentverletzung fordern kann, neben der Berechnung des Schadens in Form der Berechnung des Ersatzes des dem Verletzten entgangenen Gewinns oder der Zahlung einer angemessenen Lizenzgebühr auch die Berechnung des Schadens in Form der Herausgabe des vom Verletzer erzielten Gewinns zu (vgl. u.a. BGH GRUR 1962, 398 - Kreuzbodenventilsäcke II; BGH GRUR 1962, 509 - Dia-Rähmchen II).

    Er muss in einer solchen Beziehung zu dem Patent und der Patentverletzung stehen, dass er eben deshalb billigerweise dem Patentinhaber gebührt (vgl. BGH GRUR 1962, 509- 515 - Dia-Rähmchen II).

  • BGH, 25.05.1993 - X ZR 19/92

    Rechnungslegung durch Patentverletzer - Darlegungs- und Beweislast - Mogul-Anlage

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.06.2005 - 2 U 39/03
    b) Ausgehend von dieser Rechtsprechung hat das Landgericht zu Recht nicht die in der Rechnungslegung der Beklagten aufgeführten, angeblich den Gewinn mindernden Positionen "Lagerhaltungskosten in Höhe von 10 % der Materialkosten, also insgesamt DM 92.705,25" und "Gemeinkostenzuschlag von 45 % der Herstellkosten, nämlich 38 x DM 9.618,58 (= DM 365.506,04) und 18 x DM 9.820,98 (= DM 176.777,64) = insgesamt DM 542.283,68" berücksichtigt, da in der Rechnungslegung der Beklagten, die die Vermutung der Richtigkeit und Vollständigkeit hat (vgl. BGH GRUR 1993, 897 - Mogul-Anlage), die angeblich auf die Verletzungsgegenstände entfallenden Gemein- und Fixkosten lediglich mit pauschalen Prozentangaben angegeben worden sind, jedoch nicht dargelegt worden ist, dass Lagerhaltungskosten in Höhe von insgesamt DM 92.705,25 und Gemeinkosten in Höhe von DM 542.283,68 nur den Verletzungsgegenständen zuzuordnen sind, was jedoch nach der Entscheidung "Gemeinkostenanteil" Sache des Verletzers ist, der insoweit die Darlegungs- und Beweislast trägt.

    Es obliegt ihm, den für die Berechtigung der Korrektur wesentlichen Sachverhalt (substantiiert) vorzutragen (BGH GRUR 1993, 897 - Mogul-Anlage).

  • BGH, 17.06.1992 - I ZR 107/90

    Tchibo/Rolex II - Nachahmen; Schadensberechnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.06.2005 - 2 U 39/03
    Auch im Wettbewerbsrecht ist der Bundesgerichtshof in der Entscheidung "Tchibo/Rolex II" (BGHZ 119, 20 ff = BGH GRUR 1993, 55 ff), in der es um Schadensersatz wegen sklavischer Nachbildung einer hochpreisigen Rolex-Uhr durch eine von einem Kaffeeröster zu einem Preis von DM 39, 95 vertriebene Uhr ging und bei der Schadensersatz u. a. in Form der Berechnung nach dem Verletzergewinn geltend gemacht wurde, davon ausgegangen, dass nicht ohne weiteres der volle Gewinn zu erstatten sei, den die Beklagte aus dem rechtsverletzenden Verkauf gezogen habe, sondern lediglich auf den Teil des Gewinns abgestellt werden könne, der "ursächlich darauf zurückzuführen" (Unterstreichung hinzugefügt) sei, dass die von der Beklagten veräußerten Uhren ein dem Erzeugnis der Klägerin nachgebildetes äußeres Erscheinungsbild - und nicht ein beliebiges anderes - aufwiesen.
  • BGH, 13.03.1962 - I ZR 18/61

    Kreuzbodenventilsäcke III

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.06.2005 - 2 U 39/03
    So wie die Höhe der im Einzelfall angemessenen Lizenz in der Regel nicht exakt errechnet oder "bewiesen" werden kann, sondern vielmehr aufgrund einer wertenden Entscheidung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls vom Gericht gemäß § 287 Abs. 1 ZPO nach freier Überzeugung zu bestimmen ist (vgl. RGZ 144, 187, 192; BGH GRUR 1962, 401, 402- Kreuzbodenventilsäcke III; OLG Düsseldorf, GRUR 1981, 45, 47 - Absatzhaltehebel), kann auch der auf Benutzung des fremden Schutzrechts entfallende Anteil am Verletzergewinn nicht exakt errechnet oder "bewiesen" werden, sondern muss aufgrund einer wertenden Entscheidung gemäß § 287 Abs. 1 ZPO bestimmt werden.
  • OLG Frankfurt, 13.03.2003 - 6 U 3/02

    Markenrechtsverletzung: Berechnung des Schadensersatzes; Rechtskraftwirkung eines …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.06.2005 - 2 U 39/03
    Das ist nicht im Sinne einer adäquaten Kausalität, sondern wertend zu verstehen (vgl. OLG Frankfurt GRUR-RR 2003, 274, 278;… sowie Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 23. Aufl. 2004, § 9 Rdn. 1.45).
  • OLG Düsseldorf, 17.04.1980 - 2 U 106/79
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.06.2005 - 2 U 39/03
    So wie die Höhe der im Einzelfall angemessenen Lizenz in der Regel nicht exakt errechnet oder "bewiesen" werden kann, sondern vielmehr aufgrund einer wertenden Entscheidung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls vom Gericht gemäß § 287 Abs. 1 ZPO nach freier Überzeugung zu bestimmen ist (vgl. RGZ 144, 187, 192; BGH GRUR 1962, 401, 402- Kreuzbodenventilsäcke III; OLG Düsseldorf, GRUR 1981, 45, 47 - Absatzhaltehebel), kann auch der auf Benutzung des fremden Schutzrechts entfallende Anteil am Verletzergewinn nicht exakt errechnet oder "bewiesen" werden, sondern muss aufgrund einer wertenden Entscheidung gemäß § 287 Abs. 1 ZPO bestimmt werden.
  • RG, 21.03.1934 - I 165/33

    1. Wann kann der Patentinhaber, der eine ausschließliche Lizenz mit der Maßgabe …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.06.2005 - 2 U 39/03
    So wie die Höhe der im Einzelfall angemessenen Lizenz in der Regel nicht exakt errechnet oder "bewiesen" werden kann, sondern vielmehr aufgrund einer wertenden Entscheidung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls vom Gericht gemäß § 287 Abs. 1 ZPO nach freier Überzeugung zu bestimmen ist (vgl. RGZ 144, 187, 192; BGH GRUR 1962, 401, 402- Kreuzbodenventilsäcke III; OLG Düsseldorf, GRUR 1981, 45, 47 - Absatzhaltehebel), kann auch der auf Benutzung des fremden Schutzrechts entfallende Anteil am Verletzergewinn nicht exakt errechnet oder "bewiesen" werden, sondern muss aufgrund einer wertenden Entscheidung gemäß § 287 Abs. 1 ZPO bestimmt werden.
  • BGH, 17.04.1997 - X ZR 2/96

    "Chinaherde"; Sorgfaltspflichten des aus einem Gebrauchsmuster vorgehenden …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.06.2005 - 2 U 39/03
    Dabei dehnt, wie der für Patentsachen zuständige X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes in einem Urteil vom 17. April 1997 (WRP 1997, 957, 960 = GRUR 1997, 741, 743 - Chinaherde) ausgeführt hat, die Vorschrift des § 287 ZPO für die Feststellung der Schadenshöhe, um die es hier letztlich geht, das richterliche Ermessen über die Schranken des § 286 ZPO aus.
  • OLG Düsseldorf, 13.11.1997 - 2 U 116/96
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.06.2005 - 2 U 39/03
    Zum Beispiel hat er in seinem Urteil vom 13. November 1997 (Az: 2 U 116/96), veröffentlicht in Mitt.
  • BGH, 13.03.1962 - I ZR 108/60

    Kreuzbodenventilsäcke II

  • LG Düsseldorf, 14.10.1999 - 4 O 362/98

    Verplichtung zur Gebrauchsunterlassung eines Patetentgegenstands wegen …

  • OLG Düsseldorf, 03.06.2015 - 15 U 34/14

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine Funkuhr mit in das Gehäuse …

    Der Senat schließt sich der entsprechenden Instanzrechtsprechung (OLG Düsseldorf, 2 U 76/11, BeckRS 2013, 11915 - Kabelschloss; OLG Düsseldorf, InstGE 13, 199 - Schräg-Raffstore; OLG Düsseldorf, InstGE 7, 194 - Schwerlastregal; OLG Düsseldorf, InstGE 5, 251 - Lifter; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2011, 201 - Getränketräger; LG Düsseldorf InstGE 1, 276 - Klemmring; LG München, InstGE 3, 48 - Rasenwabe) und überwiegenden Auffassung in der Literatur (…vgl. Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 7. Aufl., Rn. 2660;… Voß/Kühnen in Schulte, Kommentar zum Patentgesetz, 9. Aufl., § 139 Rn. 124; Grabinski, GRUR 2009, 260/262;… Benkard/Rogge/Grabinski, Kommentar zum Patentgesetz, 10. Aufl., § 139 Rn 73;… Pitz in: Fitz/Lutzner/Bodewig, Kommentar zum Patentgesetz, 4. Aufl., § 139 Rn 130;… Mes, Kommentar zum Patentgesetz, 3. Aufl., § 139 Rn 144; kritisch Haft/Lunze, Mitt. 2006, 193 ff; kritisch Meier-Beck, WRP 2012, 503/505) an.

    Der erforderliche ursächliche Zusammenhang zwischen der Schutzrechtsverletzung und dem erzielten Gewinn ist daher nicht im Sinne adäquater Kausalität zu verstehen, sondern es ist wertend zu bestimmen, ob und in welchem Umfang der erzielte Gewinn auf mit dem verletzten Schutzrecht zusammenhängenden Eigenschaften des veräußerten Gegenstandes oder anderen Faktoren beruht (OLG Düsseldorf, InstGE 5, 251 - Lifter; BGH, GRUR 2009, 856 - Tripp-Trapp-Stuhl).

    Rn. 367 Hinsichtlich der Patentanmeldung EP 1 542 AAR A2 und der Patentschrift EP 1 548 AAQ B1 braucht nicht geklärt zu werden, ob bei der gebotenen wertenden Betrachtung Ausweichmöglichkeiten, die selbst Schutzrechte verletzen, den Kausalanteil nicht verringern (vgl. OLG Düsseldorf, InstGE 5, 251 - Lifter, Rn. 96 bei juris), weil beide Erfindungen im Verletzungszeitraum rechtmäßig genutzt werden durften.

  • LG Düsseldorf, 18.12.2007 - 4a O 317/06

    Tintentankpatrone

    Ebenso wie die im Wege der Lizenzanalogie als Schadensersatz zu leistende angemessene Lizenzgebühr lässt sich die Höhe des herauszugebenden Verletzergewinns nicht genau berechnen, sondern muss nach § 287 ZPO geschätzt werden, wobei die Grundlagen dieser Schätzung - soweit möglich - objektiv ermittelt werden müssen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 02. Juni 2005, I-2 U 39/03, InstGE 5, 251, 254 = Mitt.

    Rn. 75 a) Die von dem I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in der Entscheidung Gemeinkostenanteil (BGHZ 145, 366ff. = GRUR 2001, 329ff.) für eine Geschmacksmusterrechtsverletzung aufgestellten Grundsätze sind im Wesentlichen auf das Patentrecht - und wie zu ergänzen ist: auch auf das Gebrauchsmusterrecht - zu übertragen (OLG Düsseldorf, InstGE 5, 251, 257f. - Lifter).

    Rn. 91 Der herauszugebende Gewinn muss gerade durch die rechtswidrige Benutzung des fremden Schutzrechts erzielt worden sein, d.h. einen Gewinn gerade aus denjenigen Handlungen darstellen, durch die das Schutzrecht verletzt worden ist (OLG Düsseldorf, InstGE 5, 251, 254, 266 - Lifter).

    Im Gegensatz zu den Verletzungsgegenständen, die den obergerichtlichen Entscheidungen Lifter (OLG Düsseldorf, InstGE 5, 251ff.) und Schwerlastregal II (OLG Düsseldorf, InstGE 7, 143ff.) zugrunde lagen, handelt es sich bei den hier schutzrechtsverletzenden Tintentankpatronen um Gebrauchsgegenstände, deren technische Gestaltung die Beklagte zu 1) nicht eigens werblich herausgestellt hat.

    Es entspricht der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (vgl. InstGE 5, 251, 273, Rn. 85 - Lifter), dass allgemein bereits aus der Tatsache der Verwendung der technischen Lehre des Klageschutzrechts durch den Verletzer geschlossen werden kann, dass diese jedenfalls mitprägend für den Verletzungsgegenstand ist, weil der Verletzer andernfalls nicht zu dieser Art der Ausgestaltung hätte greifen müssen.

    Rn. 138 Nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (InstGE 5, 251, 274 - Lifter; InstGE 7, 143ff. - Schwerlastregal II) stehen dem Verletzten, der seinen Schadensersatzanspruch nach der Herausgabe des Verletzergewinns berechnet, in entsprechender Anwendung des § 668 BGB (fiktive) Verwendungszinsen zu.

  • LG Düsseldorf, 27.05.2008 - 4a O 67/07

    Elektronische Anzeige II

    Ebenso wie die im Wege der Lizenzanalogie als Schadensersatz zu leistende angemessene Lizenzgebühr lässt sich die Höhe des herauszugebenden Verletzergewinns nicht genau berechnen, sondern muss nach § 287 ZPO geschätzt werden, wobei die Grundlagen dieser Schätzung - soweit möglich - objektiv ermittelt werden müssen (OLG Düsseldorf InstGE 5, 251, 254 - Lifter).

    Dabei sind die vom Bundesgerichtshofs in der Entscheidung "Gemeinkostenanteil" (GRUR 2001, 329) für eine Geschmacksmusterrechtsverletzung aufgestellten Grundsätze im Wesentlichen auf das Patentrecht zu übertragen (OLG Düsseldorf, InstGE 5, 251, 257f. - Lifter).

    a) Der herauszugebende Gewinn muss gerade durch die rechtswidrige Benutzung des fremden Schutzrechts erzielt worden sein, d.h. einen Gewinn gerade aus denjenigen Handlungen darstellen, durch die das Schutzrecht verletzt worden ist (OLG Düsseldorf, InstGE 5, 251, 254, 266 - Lifter).

    Inwieweit die anzusetzenden Gewinne gerade auf die Verwirklichung der technischen Lehre des Schutzrechts durch die Verletzungsform und nicht auf andere, davon unabhängige Umstände zurückzuführen sind, ist im Wege einer Schätzung nach § 287 Abs. 1 ZPO zu ermitteln (OLG Düsseldorf, InstGE 5, 251 - Lifter).

    Dies wäre nur dann anzunehmen, wenn durch die Erfindung zum Beispiel ein völlig neuer Gebrauchsgegenstand hervorgebracht worden ist, der neue Einsatzgebiete erschlossen hat und für den es keine gleichwertigen, nicht schutzrechtsverletzenden Ausweichmöglichkeiten gibt (OLG Düsseldorf, InstGE 5, 251 - Lifter).

    Nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (InstGE 5, 251, 274 - Lifter; InstGE 7, 143ff. - Schwerlastregal II) stehen dem Verletzten, der seinen Schadensersatzanspruch nach der Herausgabe des Verletzergewinns berechnet, in entsprechender Anwendung des § 668 BGB (fiktive) Verwendungszinsen zu.

  • LG Düsseldorf, 28.07.2011 - 4a O 263/10

    Fahrradschloss

    Ebenso wie die im Wege der Lizenzanalogie als Schadensersatz zu leistende angemessene Lizenzgebühr lässt sich die Höhe des herauszugebenden Verletzergewinns nicht genau berechnen, sondern muss nach § 287 ZPO geschätzt werden, wobei die Grundlagen dieser Schätzung - soweit möglich - objektiv ermittelt werden müssen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 02. Juni 2005, I-2 U 39/03, InstGE 5, 251, 254 = Mitt.

    a) Die von dem I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in der Entscheidung Gemeinkostenanteil (vgl. BGHZ 145, 366 ff. = GRUR 2001, 329 ff.) für eine Ge-schmacksmusterrechtsverletzung aufgestellten Grundsätze sind im Wesentlichen auf das Patentrecht zu übertragen (vgl. OLG Düsseldorf, InstGE 5, 251, 257 f. - Lifter).

    a) Der herauszugebende Gewinn muss gerade durch die rechtswidrige Benutzung des fremden Schutzrechts erzielt worden sein, das heißt einen Gewinn gerade aus denjenigen Handlungen darstellen, durch die das Schutzrecht verletzt worden ist (OLG Düsseldorf, InstGE 5, 251, 254, 266 - Lifter).

    Es entspricht der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (vgl. InstGE 5, 251, 273, Rn. 85 - Lifter), dass allgemein bereits aus der Tatsache der Verwendung der technischen Lehre des Klageschutzrechts durch den Verletzer geschlossen werden kann, dass diese jedenfalls mitprägend für den Verletzungsgegenstand ist, weil der Verletzer andernfalls nicht zu dieser Art der Ausgestaltung hätte greifen müssen.

    c) Im Rahmen der zu treffenden Gesamtabwägung gilt es weiterhin zu berücksichtigen, dass im Gegensatz zu den Verletzungsgegenständen, die den ober-gerichtlichen Entscheidungen Lifter (OLG Düsseldorf, InstGE 5, 251 ff.) und Schwerlastregal II (OLG Düsseldorf, InstGE 7, 143 ff.) zugrunde lagen, die hier schutzrechtsverletzenden Fahrradschlösser, die zusammen mit der Halterung vertrieben werden, zwar von den Beklagten beworben wurden (…vgl. etwa Anlagen K 46 und K 56, S. 10), bei denen die Beklagten jedoch die technische Gestaltung der Verbindung von Fahrradschloss und Halterung nicht eigens werblich herausgestellt haben.

  • LG Düsseldorf, 29.09.2015 - 4a O 49/14

    Vakuumtransportsystem für Abwasser

    Ebenso wie die im Wege der Lizenzanalogie als Schadensersatz zu leistende angemessene Lizenzgebühr lässt sich die Höhe des herauszugebenden Verletzergewinns nicht genau berechnen, sondern muss nach § 287 ZPO geschätzt werden, wobei die Grundlagen dieser Schätzung - soweit möglich - objektiv ermittelt werden müssen (OLG Düsseldorf InstGE 5, 251, 254 - Lifter).

    Voraussetzung für die Herausgabe des Verletzergewinns ist also, dass der Gewinn gerade durch die Verletzung erzielt wurde und nicht auf andere Ursachen zurückzuführen ist (OLG Düsseldorf InstGE 5, 251, 254 - Lifter).

    Der erforderliche ursächliche Zusammenhang zwischen der Schutzrechtsverletzung und dem erzielten Gewinn ist daher nicht im Sinne adäquater Kausalität zu verstehen, sondern es ist wertend zu bestimmen, ob und in welchem Umfang der erzielte Gewinn auf mit dem verletzten Schutzrecht zusammenhängenden Eigenschaften des veräußerten Gegenstandes oder anderen Faktoren beruht (OLG Düsseldorf, InstGE 5, 251 - Lifter; BGH, GRUR 2009, 856 - Tripp-Trapp-Stuhl).

    Es entspricht der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (vgl. InstGE 5, 251, 273, Rn. 85 - Lifter), dass allgemein bereits aus der Tatsache der Verwendung der technischen Lehre des Klageschutzrechts durch den Verletzer geschlossen werden kann, dass diese jedenfalls mitprägend für den Verletzungsgegenstand ist, weil der Verletzer andernfalls nicht zu dieser Art der Ausgestaltung hätte greifen müssen.

  • OLG Düsseldorf, 14.02.2019 - 15 U 60/15

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein Verfahren zum Abtransport von …

    Der erforderliche ursächliche Zusammenhang zwischen der Schutzrechtsverletzung und dem erzielten Gewinn ist daher nicht im Sinne adäquater Kausalität zu verstehen, sondern es ist wertend zu bestimmen, ob und in welchem Umfang der erzielte Gewinn auf mit dem verletzten Schutzrecht zusammenhängenden Eigenschaften des veräußerten Gegenstandes oder anderen Faktoren beruht (BGH GRUR 2009, 856 - Tripp-Trapp-Stuhl; OLG Düsseldorf InstGE 5, 251 - Lifter).
  • LG Düsseldorf, 22.06.2010 - 4b O 57/09

    Occluder

    Diese vom I. Zivilsenat des BGH für das Geschmacksmusterrecht aufgestellten und später auf den ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz erstreckten (BGH GRUR 2007, 431 - Steckverbindergehäuse) Grundsätze sind auch für die Schadensberechnung nach einer Patentverletzung heranzuziehen (vgl. OLG Düsseldorf InstGE 5, 251 - Lifter).

    - bezüglich der übrigen Rubriken wie "Besonderen Kosten", "Kfz-Kosten", "Abschreibungen", "Reparatur/Instandhaltungen" und "Sonstige Kosten" handelt es sich um klassische "sowieso-Kosten", die nicht spezifisch auf die Produktion und den Vertreib der Verletzungsformen zurückgehen; in diesem Zusammenhang gilt es insbesondere zu beachten, dass Rechtsverfolgungskosten, die im Zusammenhang mit der Verteidigung gegen den Vorwurf der Verletzung des Klagepatents entstanden, nicht abzugsfähig sind (OLG Düsseldorf, InstGE 5, 251 - Lifter).

    Bei der Verletzung technischer Schutzrechte durch den Verkauf von Maschinen, Geräten und dergleichen besteht zwar in der Regel kein Anhalt dafür, dass der Verletzergewinn in vollem Umfang darauf beruht, dass fremde Patente oder Gebrauchsmuster benutzt worden sind (OLG Düsseldorf, InstGE 5, 251 - Lifter; OLg Düsseldorf, InstGE 7, 194 - Schwerlastregal II).

    Die Schätzung hat sich unter Berücksichtigung aller Umstände des Falles daran zu orientieren, inwieweit bei wertender Betrachtung die Benutzung des Klageschutzrechts ursächlich für den Kaufentschluss des Abnehmers (und damit für den Gewinn) gewesen ist (OLG Düsseldorf, InstGE 5, 251 Lifter).

  • LG Düsseldorf, 30.06.2009 - 4a O 146/08

    Rolladen II

    Ebenso wie die im Wege der Lizenzanalogie als Schadensersatz zu leistende angemessene Lizenzgebühr lässt sich die Höhe des herauszugebenden Verletzergewinns nicht genau berechnen, sondern muss nach § 287 ZPO geschätzt werden, wobei die Grundlagen dieser Schätzung - soweit möglich - objektiv ermittelt werden müssen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 02. Juni 2005, I-2 U 39/03, InstGE 5, 251, 254 = Mitt.

    Grundsätzlich sind Aufwendungen für Gehälter von Mitarbeitern, die sich auch mit anderen als den Verletzungsprodukten befassen, nicht abzugsfähig (OLG Düsseldorf, InstGE 5, 251, 258, Rn. 20 - Lifter;… InstGE 7, 194, 202, Rn. 18 - Schwerlastregal II; Schulte/Kühnen, Patentgesetz mit EPÜ, 8. Auflage 2008, § 139 Rn. 126).

    Denn der Verletzer hat den Verletzergewinn nur insoweit herauszugeben, als er in ursächlichem Zusammenhang mit der Schutzrechtsverletzung steht (OLG Düsseldorf, InstGE 5, 251 - Lifter).

    Der weiter geltend gemachte Zinsanspruch für die Zeit seit dem 01.07.2003 und ab dem jeweils ersten Tag der Folgequartale aus den quartalsweise gestaffelten Schadensersatz-Hauptbeträgen ist als Teil des Schadensersatzanspruchs bis zum Zeitpunkt der Rechtshängigkeit am 20.06.2008 in entsprechender Anwendung des § 668 BGB begründet (OLG Düsseldorf, InstGE 5, 251 ff. - Lifter).

  • OLG Düsseldorf, 05.06.2025 - 2 U 47/24

    Spritzpistole

  • OLG Düsseldorf, 04.10.2012 - 2 U 76/11

    Halterung für Kabelschloss

    Rn. 79 Die Instanz-Rechtsprechung (Senat, InstGE 5, 251 - Lifter; InstGE 7, 194, 202 f - Schwerlastregal; InstGE 13, 199 - Schräg-Raffstore; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2011, 201 - Getränketräger; LG Düsseldorf InstGE 1, 276 - Klemmring; LG München, InstGE 3, 48 - Rasenwabe) und ganz herrschende Literaturmeinung (…vgl. Benkard/Rogge/Grabinski, PatG, 10. Auflage, § 139 Rn 73;… Pitz, in: Fitz/Lutzner/Bodewig, PatG, 4. Auflage, § 139 Rn 130; Grabinski, GRUR 2009, 260, 262;… vgl. Kraßer, Lehrbuch des Patentrechts, 6. Auflage, § 35 IV d, S. 863;… Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 5. Auflage, Rn 1987;… Mes, PatG, 3. Auflage, § 139 Rn 144; kritisch Haft/Lunze, Mitt. 2006, 193 ff; kritisch Meier-Beck, WRP 2012, 503;… a.A. Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 10. Aufl. 2011, Kap. 34 Rn 33) gehen von einer Anwendung der Gemeinkostenanteil-Rechtsprechung auf das Patentrecht aus.
  • LG Düsseldorf, 01.03.2011 - 4b O 260/09

    Kläger hat einen Anspruch auf Schadensersatz wegen mittelbarer Verletzung des …

  • LG Düsseldorf, 20.12.2011 - 4b O 220/10

    Fassung für Zweistiftlampen II

  • LG Düsseldorf, 03.09.2013 - 4a O 112/12

    Funkarmbanduhr IV

  • LG Düsseldorf, 06.03.2018 - 4a O 65/16

    Schadensersatzbegehren für die Lieferung einer patentverletzenden Vorrichtung

  • LG Düsseldorf, 25.04.2017 - 4a O 142/05
  • OLG Düsseldorf, 11.04.2019 - 15 U 33/18

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine Vorrichtung zum Ausschneiden …

  • OLG Düsseldorf, 08.09.2011 - 2 U 77/09

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine Jalousie mit einem eine von der …

  • LG München I, 09.04.2008 - 21 O 16318/07

    Geschmacksmusterverletzung: Herausgabe des Verletzergewinns in der Lieferkette

  • LG Düsseldorf, 28.06.2007 - 4b O 379/05

    Herausgabe des Verletzergewinns bei Verletzung eines europäischen Patents; …

  • LG Düsseldorf, 24.02.2011 - 4a O 187/10

    Spielhütte

  • LG Düsseldorf, 24.03.2016 - 4b O 39/14

    Anzeigeneinheit (1)

  • LG Düsseldorf, 30.10.2008 - 4a O 140/08

    Beratungsfehler

  • LG Mannheim, 21.04.2006 - 7 O 208/05

    Herauszugebender Verletzergewinn bei Produktion patentverletzender Ware: …

  • LG Düsseldorf, 30.04.2013 - 4c O 5/13

    Tintenflüssigkeitsbehälter III

  • LG Düsseldorf, 20.07.2006 - 4a O 253/05

    Verletzung des Patents betreffend eine ringförmige Prothese zur Implantierung um …

  • LG Düsseldorf, 18.06.2020 - 4b O 129/18

    Rollbandmaß

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Düsseldorf
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht