Rechtsprechung
| BVerwG, 08.04.1963 - VIII C 23.62 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen des Anspruchs auf Übernahme in ein Beamtenverhältnis - Anforderungen an das Vorliegen eines die Versäumung der Berufungsfrist entschuldigenden Grundes - Rechtliche Ausgestaltung der Wiedereinsetzung bei Versäumung der Wiedereinsetzungsfrist - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 02.12.1960 - OS IV 94/57
- BVerwG, 19.01.1962 - VIII B 33.61
- BVerwG, 08.04.1963 - VIII C 23.62
Papierfundstellen
- NJW 1963, 2042
- MDR 1963, 868
- BB 1977, 587
- JR 1964, 74
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (4)
- BGH, 19.06.1951 - III ZB 2/51
Wiedereinsetzungsverfahren. Aufklärungspflicht
Auszug aus BVerwG, 08.04.1963 - VIII C 23.62
In Anwendung der §§ 233, 236 ZPO wurde früher das Nachschieben von Wiedereinsetzungsgründen nach Ablauf der Frist für den Wiedereinsetzungsantrag für schlechthin unzulässig gehalten, während neuerdings die Berücksichtigung von späterem Vorbringen für zulässig gehalten wird, soweit es der Ergänzung und der Vervollständigung des tatsächlichen Vorbringens dient (BGHZ 2, 342); neue Wiedereinsetzungsgründe können dagegen nicht berücksichtigt werden, wenn sie nach Fristablauf vorgebracht worden sind (Wieczorek, Zivilprozeßordnung, Anm. B I b zu § 236;… Baumbach-Lauterbach, Zivilprozeßordnung, 27. Aufl., Anm. A 1 zu § 234, Anm. F zu § 236). - BVerwG, 08.04.1954 - I C 59.53
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 08.04.1963 - VIII C 23.62
Blieb das Fernschreiben selbst im eigenen Dienstbetrieb der Beklagten, so kann die fernmündliche Durchsage des Inhalts des Fernschreibens an die Geschäftsstelle des Verwaltungsgerichts nicht die Rechtswirkung gehabt haben, die einer fernmündlichen Durchsage des Inhalts eines postamtlichen Telegramms zukommt, durch das ein Rechtsmittel eingelegt wird (vgl. BVerwGE 1, 103; 3, 56) [BVerwG 14.12.1955 - V C 27/55]. - BVerwG, 14.12.1961 - III B 148.60
Überzahlungen bei einer Unterhaltshilfe - Auswirkungen eines dienstfreien …
Auszug aus BVerwG, 08.04.1963 - VIII C 23.62
Mit dem Vorbringen, das Berufungsgericht habe der Beklagten zu Unrecht Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Berufungsfrist gewährt, rügt der Kläger einen Verfahrensmangel (vgl. für den Fall der Versagung der Wiedereinsetzung: BVerwGE 13, 239). - BVerwG, 19.01.1962 - VIII B 33.61
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 08.04.1963 - VIII C 23.62
Es bedarf unter diesen Umständen keiner Entscheidung der in dem Revisionszulassungsverfahren durch denBeschluß vom 19. Januar 1962 - BVerwG VIII B 33.61 - aufgeworfenen Frage, wer im Wiedereinsetzungsverfahren als "Vertreter" einer Körperschaft anzusehen ist, wenn das Organ, das kraft Gesetzes zur Prozeßvertretung legitimiert ist (hier: der Vorstand der Beklagten gemäß §§ 25 Abs. 2, 26 Abs. 1 und 4 BWGöD in Verbindung mit § 46 Abs. 2 VGG), eine andere Behörde (hier: die Bundesbahndirektion Stuttgart) mit der Prozeßführung beauftragt hat (vgl. Koehler, Verwaltungsgerichtsordnung, Anm. III 10 zu § 67;… Ule, Verwaltungsgerichtsbarkeit, 2. Aufl., Anm. II 1 zu § 67 VwGO; Eyermann-Fröhler, Verwaltungsgerichtsordnung, Anm. II 2 zu § 67; Klinger, Verwaltungsgerichts Ordnung, Anm. C 2 b zu § 67; Schunck-De Clerck, Verwaltungsgerichtsordnung, Anm. 3 a zu § 67; Redeker-von Oertzen, Verwaltungsgerichtsordnung, Anm. 11 zu § 67. Entgegen der Auffassung dieser Schriftsteller hält Noack, DVBl. 1962 S. 850, die Erteilung einer Prozeßvollmacht an eine Behörde für zulässig.).
- BGH, 28.03.1974 - 4 StR 3/74
Beendigung des Überholvorgangs bei Überholverbotszeichen bei mehreren …
a) Unter "Überholen" wird allgemein ein tatsächlicher Vorgang verstanden, der vorliegt, "wenn ein Verkehrsteilnehmer von hinten an einem anderen vorbeifährt, der sich auf derselben Fahrbahn in derselben Richtung bewegt oder - was hier nicht interessiert - nur mit Rücksicht auf die Verkehrslage anhält" (BGHSt 22, 137, 139; vgl. u.a. auch BGH VRS 6, 155; 11, 171; 17, 43, 45; OLG Hamburg JR 1964, 74; BayObLG VerkBl. - BVerwG, 15.01.1970 - VIII C 164.67
Statthaftigkeit der zulassungsfreien Verfahrensrevision in Wehrpflichtsachen - …
Angesichts der Bindung der Wiedereinsetzung an eine unverschuldete Fristversäumnis (Abs. 1), für die die begründenden Tatsachen glaubhaft zu machen sind (Abs. 2 Satz 2), ist Abs. 2 Satz 4 aber dahin auszulegen, daß zwar der ausdrückliche Antrag entbehrlich ist, grundsätzlich aber nicht die rechtzeitige Angabe der die Schuldlosigkeit begründenden Tatsachen (vgl. Urteil vom 8. April 1963 - BVerwG VIII C 23.62 - [Buchholz a. a. O. § 60 VwGO Nr. 22 = JR 1964, 74 = MDR 1963, 868 = NJW 1963, 2042];… Eyermann-Fröhler, VwGO, 4. Aufl., RdZ 20 zu § 60 ). - BVerwG, 05.09.1975 - VI C 113.74
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand …
Ein Nachschieben von Wiedereinsetzungsgründen nach Ablauf der Antragsfrist ist jedoch unzulässig (Urteil vom 8. April 1963 - BVerwG VIII C 23.62 - [Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 22 = NJW 1963, 2042]).
- BFH, 24.07.1973 - IV R 204/69
Telegraphische Klageerhebung - Juristische Person - Angabe des Firmennamens - …
Es ist deshalb anerkannt (vgl. die Entscheidung des BVerwG vom 8. April 1963 VIII C 23.62, NJW 1963, 2042, mit weiteren Nachweisen, und ferner Hübschmann-Hepp-Spitaler, Kommentar zur Reichsabgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, § 56 FGO Anm. 32;… Kühn-Kutter, Reichsabgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, 10. Aufl., § 86 AO Anm. 6;… Ziemer-Birkholz, Finanzgerichtsordnung, 2. Aufl., § 56 Anm. 33), daß die die Wiedereinsetzung rechtfertigenden Tatsachen innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist vorgetragen werden müssen und nur deren Glaubhaftmachung noch während des weiteren Verfahrens erfolgen kann (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 2 FGO). - BVerwG, 28.09.1967 - VIII C 44.65
Nachschieben von Verfahrensrügen - Wehrdienstbeschädigung durch Unfall während …
Eine Prozeßhandlung, die im Wege der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nachgeholt werden kann, ist nur die Einreichung der Revisionsbegründung selbst, nicht der einzelne Revisionsgrund, der in ihr enthalten ist oder nachträglich vorgebracht wird (vgl. das die Nachschiebung von Wiedereinsetzungsgründen betreffendeUrteil vom 8. April 1963 - BVerwG VIII C 23.62 -, Buchholz BVerwG 310, § 60 Nr. 22 = JR 1964 S. 74 = MDR 1963 S. 868 = NJW 1963 S. 2042 [BVerwG 08.04.1963 - BVerwG VIII C 23.62]). - BVerwG, 16.01.1964 - II B 4.63
Voraussetzungen für die Geltendmachung von beamtenrechtlichen Ansprüchen - …
Was der Kläger zur Begründung des Wiedereinsetzungsantrages erstmals im Beschwerdeverfahren über seinen damaligen Gesundheitszustand vorgetragen hat, kann nicht mehr berücksichtigt werden, denn das Bundesverwaltungsgericht ist an die tatsächlichen Feststellungen in dem die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluß gebunden (§§ 152 Abs. 1 Satz 2, 125 Abs. 2, 137 Abs. 2 VwGO die Unbeachtlichkeit des neuen Vorbringens muß hier um so mehr gelten, als die in § 60 Abs. 2 Satz 1 VwGO für den Antrag auf Wiedereinsetzung vorgesehene Frist von zwei Wochen - die spätestens mit Eingang der Verfügung vom 15. Januar 1963 bei dem Kläger begonnen hat - vor Eingang der Beschwerdeschrift (21. März 1963) abgelaufen war und ein Nachschieben von Wiedereinsetzungsgründen nach Ablauf dieser Frist unzulässig ist (ebenso Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 8. April 1963 - BVerwG VIII C 23.62 - [MDR 1963 S. 868]). - BVerwG, 13.07.1972 - VIII CB 77.72
Antrag auf Zurückstellung vom Wehrdienst - Antrag auf Bewilligung des Armenrechts …
Auf das Urteil des Senats vom 8. April 1963 - BVerwG VIII C 23.62 - (NJW 1963, 2042), ferner den Beschluß vom 17. Dezember 1971 - BVerwG VIII B 77.69 - betreffend die Mindesterfordernisse eines Wiedereinsetzungsanirages wird hingewiesen. - BVerwG, 28.09.1978 - 2 WDB 24.78
Rechtsmittel
Diese Angaben müssen, falls sie nicht offenkundig oder gerichtsbekannt sind, noch innerhalb der Frist gemacht werden (vgl. Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 45 RdNr. 18, ferner zum gleichlautenden § 60 Abs. 2 Satz 2 VwGO: BVerwG MDR 1963, 868). - BVerwG, 11.03.1964 - VII B 190.63
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Nach Ablauf der Antragsfrist ist im verwaltungsgerichtlichen Wiedereinsetzungsverfahren ebenso wie im Wiedereinsetzungsverfahren vor den Zivilgerichten ein Nachschieben von Wiedereinsetzungsgründen unzulässig (BVerwG; Urteil vom 8. April 1963 - BVerwG VIII C 23.62 = Buchh. 310 § 60 Nr. 22 = NJW 1963 S. 2042).
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