Rechtsprechung
| BGH, 27.09.1983 - VI ZR 230/81 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zur Übertragung einer Operation auf einen noch nicht ausreichend qualifizierten Assistenzarzt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 276, 823; ZPO § 282
Haftung wegen Übertragung einer Operation auf einen in der Ausbildung befindlichen Assistenzarzt; Beweislast für Kausalität der mangelnden Qualifikation - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Arzt - Operation - Behandlungsfehler - Assistenzarzt - Aufklärungspflicht - Gesundheit - Patient - Beweislast - Krankenhausträger - Übernahmeverschulden
Besprechungen u.ä.
- uni-marburg.de
(Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Anfängernarkose und -operation - Behandlungsfehler oder Aufklärungspflichtverletzung? (Prof. Dr. Georgios Gounalakis)
Papierfundstellen
- BGHZ 88, 248
- NJW 1984, 655
- MDR 1984, 218
- VersR 1984, 60
- JZ 1984, 331
Wird zitiert von ... (54) Zitiert selbst (7)
- BGH, 14.03.1978 - VI ZR 213/76
Dammschnitt - § 823 Abs. 1 BGB, Arzthaftung, § 611 BGB
Auszug aus BGH, 27.09.1983 - VI ZR 230/81
In erster Linie liegt vielmehr in einer solchen Maßnahme, wenn sie den Patienten zusätzlich gefährden kann, ein Verstoß gegen die bei der Behandlung des Patienten geschuldete ärztliche Sorgfaltspflicht; in diesem Sinne steht ein ärztlicher Behandlungsfehler in Frage (vgl. dazu wenn auch in anderem Zusammenhang, schon Senatsurteile vom 14. März 1978 - VI ZR 213/76 - NJW 1978, 1681 = VersR 1978, 542 und vom 24. Juni 1980 - VI ZR 7/79 - NJW 1980, 2751, 2753 = VersR 1980, 940, 942; ferner Dunz, Aktuelle Rechtsprobleme der Arzthaftung S. 26 f; Kleinewefers, VersR 1981, 99, 102; Deutsch, Arztrecht und Arzneimittelrecht, S. 47; OLG Celle, VersR 1982, 46;… differenzierend MünchKomm-Mertens, § 823 BGB Rdnr. 432; zu mangelnder Aufklärung neigend OLG Stuttgart NJW 1973, 560, 561;… offenbar auch Giesen, Wandlungen des Arzthaftungsrechtes, 1983, S. 37 f).Dann müssen sie - ähnlich wie bei Vorliegen eines schweren Behandlungsfehlers - auch die Gefahr der Unaufklärbarkeit der Kausalität der vorwerfbar geschaffenen Risikoerhöhung für den eingetretenen Schaden tragen (vgl. dazu schon Senatsurteile v. 22. Januar 1980 - VI ZR 263/78 - VersR 1980, 428, 429 = NJW 1980, 1333 u.v. 24. Juni 1980 - VI ZR 7/79 - VersR 1980, 940, 941 = NJW 1980, 2751, 2752;… zust. Giesen aaO.; ferner D. Franzki, Die Beweislage im Arzthaftungsprozeß, S. 87 ff; zur Haftung für den nicht ausreichend qualifizierten Arzt als Verrichtungsgehilfen nach § 831 BGB auch Senatsurteil v. 14. März 1978 - VI ZR 213/76 - aaO.).
- BGH, 24.06.1980 - VI ZR 7/79
Umfang der Aufklärungspflicht über die Gefahr einer Operation; DM 50000 …
Auszug aus BGH, 27.09.1983 - VI ZR 230/81
In erster Linie liegt vielmehr in einer solchen Maßnahme, wenn sie den Patienten zusätzlich gefährden kann, ein Verstoß gegen die bei der Behandlung des Patienten geschuldete ärztliche Sorgfaltspflicht; in diesem Sinne steht ein ärztlicher Behandlungsfehler in Frage (vgl. dazu wenn auch in anderem Zusammenhang, schon Senatsurteile vom 14. März 1978 - VI ZR 213/76 - NJW 1978, 1681 = VersR 1978, 542 und vom 24. Juni 1980 - VI ZR 7/79 - NJW 1980, 2751, 2753 = VersR 1980, 940, 942; ferner Dunz, Aktuelle Rechtsprobleme der Arzthaftung S. 26 f; Kleinewefers, VersR 1981, 99, 102; Deutsch, Arztrecht und Arzneimittelrecht, S. 47; OLG Celle, VersR 1982, 46;… differenzierend MünchKomm-Mertens, § 823 BGB Rdnr. 432; zu mangelnder Aufklärung neigend OLG Stuttgart NJW 1973, 560, 561;… offenbar auch Giesen, Wandlungen des Arzthaftungsrechtes, 1983, S. 37 f).Dann müssen sie - ähnlich wie bei Vorliegen eines schweren Behandlungsfehlers - auch die Gefahr der Unaufklärbarkeit der Kausalität der vorwerfbar geschaffenen Risikoerhöhung für den eingetretenen Schaden tragen (vgl. dazu schon Senatsurteile v. 22. Januar 1980 - VI ZR 263/78 - VersR 1980, 428, 429 = NJW 1980, 1333 u.v. 24. Juni 1980 - VI ZR 7/79 - VersR 1980, 940, 941 = NJW 1980, 2751, 2752;… zust. Giesen aaO.; ferner D. Franzki, Die Beweislage im Arzthaftungsprozeß, S. 87 ff;… zur Haftung für den nicht ausreichend qualifizierten Arzt als Verrichtungsgehilfen nach § 831 BGB auch Senatsurteil v. 14. März 1978 - VI ZR 213/76 - aaO.).
- BGH, 22.01.1980 - VI ZR 263/78
Ersatz eines materiellen Schadens auf Grund einer Operation - Anspruch auf …
Auszug aus BGH, 27.09.1983 - VI ZR 230/81
Dann müssen sie - ähnlich wie bei Vorliegen eines schweren Behandlungsfehlers - auch die Gefahr der Unaufklärbarkeit der Kausalität der vorwerfbar geschaffenen Risikoerhöhung für den eingetretenen Schaden tragen (vgl. dazu schon Senatsurteile v. 22. Januar 1980 - VI ZR 263/78 - VersR 1980, 428, 429 = NJW 1980, 1333 u.v. 24. Juni 1980 - VI ZR 7/79 - VersR 1980, 940, 941 = NJW 1980, 2751, 2752;… zust. Giesen aaO.; ferner D. Franzki, Die Beweislage im Arzthaftungsprozeß, S. 87 ff;… zur Haftung für den nicht ausreichend qualifizierten Arzt als Verrichtungsgehilfen nach § 831 BGB auch Senatsurteil v. 14. März 1978 - VI ZR 213/76 - aaO.).
- BGH, 10.11.1970 - VI ZR 83/69
Anspruch aus Vertragsverletzung oder Verschulden bei Vertragsverhandlungen - …
Auszug aus BGH, 27.09.1983 - VI ZR 230/81
a) Der Senat sieht den Verstoß gegen die geschuldete sorgfältige ärztliche Betreuung und Behandlung allerdings nicht wie das Berufungsgericht in der mangelnden Aufklärung der Klägerin über die fehlende ärztliche Qualifikation des Erstbeklagten.Richtig an den Erwägungen des Berufungsgerichtes ist zwar, daß Krankenhausträger und Ärzte dem Patienten, der sich in das Krankenhaus begibt, Aufklärung über Umstände schulden, die das Risiko der Behandlung aus besonderen Gründen erhöhen (so für den Fall schlechter hygienischer Verhältnisse im Krankenhaus schon Senatsurteil vom 10. November 1970 - VI ZR 83/69 - NJW 1971, 241 = VersR 1971, 227; ihm folgend OLG Köln NJW 1978, 1960). - OLG Celle, 02.03.1981 - 1 U 22/80
Krankenhaus; Patient; Arzt; Operation
Auszug aus BGH, 27.09.1983 - VI ZR 230/81
In erster Linie liegt vielmehr in einer solchen Maßnahme, wenn sie den Patienten zusätzlich gefährden kann, ein Verstoß gegen die bei der Behandlung des Patienten geschuldete ärztliche Sorgfaltspflicht; in diesem Sinne steht ein ärztlicher Behandlungsfehler in Frage (vgl. dazu wenn auch in anderem Zusammenhang, schon Senatsurteile vom 14. März 1978 - VI ZR 213/76 - NJW 1978, 1681 = VersR 1978, 542 und vom 24. Juni 1980 - VI ZR 7/79 - NJW 1980, 2751, 2753 = VersR 1980, 940, 942; ferner Dunz, Aktuelle Rechtsprobleme der Arzthaftung S. 26 f; Kleinewefers, VersR 1981, 99, 102; Deutsch, Arztrecht und Arzneimittelrecht, S. 47; OLG Celle, VersR 1982, 46;… differenzierend MünchKomm-Mertens, § 823 BGB Rdnr. 432; zu mangelnder Aufklärung neigend OLG Stuttgart NJW 1973, 560, 561;… offenbar auch Giesen, Wandlungen des Arzthaftungsrechtes, 1983, S. 37 f). - OLG Stuttgart, 16.01.1973 - 16 U 50/72
Auszug aus BGH, 27.09.1983 - VI ZR 230/81
In erster Linie liegt vielmehr in einer solchen Maßnahme, wenn sie den Patienten zusätzlich gefährden kann, ein Verstoß gegen die bei der Behandlung des Patienten geschuldete ärztliche Sorgfaltspflicht; in diesem Sinne steht ein ärztlicher Behandlungsfehler in Frage (vgl. dazu wenn auch in anderem Zusammenhang, schon Senatsurteile vom 14. März 1978 - VI ZR 213/76 - NJW 1978, 1681 = VersR 1978, 542 und vom 24. Juni 1980 - VI ZR 7/79 - NJW 1980, 2751, 2753 = VersR 1980, 940, 942; ferner Dunz, Aktuelle Rechtsprobleme der Arzthaftung S. 26 f; Kleinewefers, VersR 1981, 99, 102; Deutsch, Arztrecht und Arzneimittelrecht, S. 47; OLG Celle, VersR 1982, 46;… differenzierend MünchKomm-Mertens, § 823 BGB Rdnr. 432; zu mangelnder Aufklärung neigend OLG Stuttgart NJW 1973, 560, 561;… offenbar auch Giesen, Wandlungen des Arzthaftungsrechtes, 1983, S. 37 f). - OLG Köln, 06.08.1981 - 7 U 105/80
Auszug aus BGH, 27.09.1983 - VI ZR 230/81
Das Berufungsgericht (sein Urteil ist abgedruckt in VersR 1982, 453; dazu Uhlenbruck DMW 1981, 1630 und DMW 1982, 235) läßt offen, ob die Klägerin vor der Operation von dem Oberarzt Dr. Sa. über deren Gefahren ausreichend aufgeklärt worden ist.
- BGH, 29.01.1991 - VI ZR 206/90
Sorgfaltspflichten des Heilpraktikers bei Anwendung invasiver Behandlungsmethoden
Zur Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt gehört ferner, daß er sich - ähnlich wie ein ärztlicher Berufsanfänger (vgl. insoweit BGHZ 88, 248, 258) - im Einzelfall jeweils selbstkritisch prüft, ob seine Fähigkeiten oder Kenntnisse ausreichen, um eine ausreichende Diagnose zu stellen und eine sachgemäße Heilbehandlung einzuleiten und bei etwaigen diagnostischen oder therapeutischen Eingriffen alle erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen beachten zu können. - BGH, 15.06.1993 - VI ZR 175/92
Intubationsnarkose durch Assistentarzt
Diese Anforderungen an den Behandlungsstandard gelten nach ständiger Rechtsprechung für das Gebiet der Anästhesie in gleicher Weise wie für andere Bereiche der ärztlichen Versorgung (zur Anästhesie s. BGHZ 95, 63, 73 f [BGH 18.06.1985 - VI ZR 234/83] = AHRS 3010/25; BGH, Urteil vom 18. März 1974 - III ZR 48/73 - VersR 1974, 804, 806 = AHRS 2320/10; OLG Zweibrücken VersR 1988, 165 f [OLG Zweibrücken 07.10.1987 - 2 U 16/86] = AHRS 3010/31 mit NA-Beschluß des Senats vom 24. Mai 1988 - VI ZR 286/87; zur Chirurgie vgl. BGHZ 88, 248, 254 und 259 = AHRS 1220/23; Senatsurteil vom 10. März 1992 - VI ZR 64/91 - VersR 1992, 745, 746 f.).Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (BGHZ 88, 248, 252 ff. = AHRS 3010/19 = LM § 276 (Ca) BGB Nr. 28 mit Anmerkung Ankermann; Urteile vom 7. Mai 1985 - VI ZR 224/83 - VersR 1985, 782, 783 = AHRS 3010/24; vom 26. April 1988 - VI ZR 246/86 - VersR 1988, 723, 724 = AHRS 3010/32 …und vom 10. März 1992 = aaO).
Die mit der Ausbildung junger Ärzte naturgemäß verbundenen höheren Verletzungsgefahren, die von den für den Einsatz dieser Ärzte Verantwortlichen voll beherrschbar sind, müssen deshalb durch besondere Maßnahmen ausgeglichen werden, damit gegenüber dem Patienten im Ergebnis stets der Standard eines Facharztes gewahrt bleibt (BGHZ 88, 248, 254;… Senatsurteil vom 10. März 1992 = aaO).
Denn eine spezifische Gefahr für den Patienten bei selbständiger Tätigkeit eines noch nicht voll ausgebildeten Anästhesiearztes liegt ja, wie die Revision mit Recht geltend macht, gerade darin, daß dieser Arzt auftretende Komplikationen evtl. gar nicht erst bemerkt (vgl. auch BGHZ 88, 248, 257) und deshalb von einem möglichen Rufkontakt nicht oder jedenfalls nicht rechtzeitig Gebrauch macht.
(c) Ist deshalb für das Revisionsverfahren davon auszugehen, daß der Beklagte zu 3) für die von ihm allein geführte Narkose jedenfalls für die Phase der Umlagerung der Klägerin noch nicht ausreichend qualifiziert war, so trifft nach der Rechtsprechung des Senats den Beklagten zu 1) die Darlegungs- und Beweislast dafür, daß der Hirnschaden der Klägerin nicht auf dieser mangelnden Qualifikation beruht (BGHZ 88, 248, 256 f; Senatsurteile vom 7. Mai 1985 …und vom 10. März 1992 = jeweils aaO).
Bei der Frage, ob ihm ein solcher Vorwurf zu machen ist, ist auch dann, wenn dabei auf die bei dem Beklagten zu 3) nach seinem Ausbildungsstand vorauszusetzenden Kenntnisse und Erfahrungen abgestellt wird (BGHZ 88, 248, 259;… Senatsurteil vom 10. März 1992 = aaO;… offengelassen im Senatsurteil vom 26. April 1988 = aaO), zu bedenken, daß der Beklagte zu 3) - wie für das Revisionsverfahren nach dem zuvor Gesagten zu unterstellen ist - bei der Übernahme der selbständigen anästhesistischen Betreuung der Klägerin wußte, daß er an einer Intubationsnarkose, während der eine Umlagerung des Patienten erfolgte, noch nie teilgenommen und deshalb insoweit auch keine Erfahrungen hatte.
- BGH, 10.03.1992 - VI ZR 64/91
Darlegungs- und Beweislast bei chirurgischem Eingriff durch Berufsanfänger
Deshalb darf ein in der Facharztausbildung stehender Arzt erst nach Feststellung seiner Zuverlässigkeit bei ähnlichen Eingriffen und dem Nachweis praktischer Fortschritte in der chirurgischen Ausbildung operieren (BGHZ 88, 248, 254 = AHRS 3010/19 und Senatsurteile vom 7. Mai 1975 - VI ZR 224/83 - VersR 1985, 782, 783 = AHRS 3010/24 und vom 26. April 1988 - VI ZR 246/86 - VersR 1988, 723).c) Bei dieser Sachlage tragen der Krankenhausträger und der für die Übertragung der Operationsaufsicht an den Drittbeklagten verantwortliche Zweitbeklagte die Darlegungs- und Beweislast dafür, daß die nach der Appendektomie eingetretene Nahtinsuffizienz nicht auf fehlender Erfahrung und Übung des noch nicht ausreichend qualifizierten Operateurs bzw. des Drittbeklagten beruhten (BGHZ 88, 248, 256; Senatsurteil vom 7. Mai 1985 - VI ZR 224/83 - VersR 1985, 782 = AHRS 3010/24).
Ihm könnte ein Vorwurf daraus nur gemacht werden, wenn er sich etwa von sich aus zu dieser Tätigkeit gedrängt oder wenn er sich weisungsgemäß darauf eingelassen hat, nach den bei ihm vorauszusetzenden Kenntnissen und Erfahrungen dagegen aber Bedenken hätte haben müssen und eine Gefährdung des Klägers hätte voraussehen müssen (vgl. BGHZ 88, 248, 258).
- LG Mainz, 09.04.2014 - 2 O 266/11
Nach Schönheits-OP im Koma
Es kommt darauf an, ob er sich unter den besonderen Umständen des Falles darauf verlassen durfte, dass die vorgesehene Behandlung ihn nicht überforderte (BGHZ 88, 248, 258 f.;… BGH NJW 1994, 3008 Rn. 12, zitiert nach juris). - BGH, 19.11.1997 - 3 StR 271/97
Zur strafrechtlichen Haftung eines Strahlentherapeuten
In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß auch derjenige schuldhaft handeln kann, der eine Tätigkeit vornimmt, obwohl er weiß oder erkennen kann, daß ihm die dafür erforderlichen Kenntnisse fehlen, wobei das Verschulden sowohl in der Übernahme einer die Fähigkeit des Handelnden übersteigenden Tätigkeit liegen kann, wie auch in ihrer Fortführung (BGH JR 1986, 248, 250 m.w.Nachw.; BGHZ 88, 248, 257 ff.). - BGH, 07.12.2004 - VI ZR 212/03
Haftung des Betreibers eines Geburtshauses
Das Berufungsgericht wird bei erneuter Beurteilung der Sache zu prüfen haben, ob die Beklagte als Betreiberin des Geburtshauses insoweit ein Organisationsverschulden (vgl. dazu Senatsurteile BGHZ 88, 248, 257; vom 30. Mai 1989 - VI ZR 200/88 - VersR 1989, 851 f.; vom 10. März 1992 - VI ZR 64/91 - VersR 1992, 742, jeweils m.w.N.) trifft. - BGH, 07.05.1985 - VI ZR 224/83
Darlegung der Berufserfahrung eines am Anfang der Facharztausbildung stehenden …
Das Berufungsgericht, dem zum Zeitpunkt seiner Entscheidung das in BGHZ 88, S. 248 ff. veröffentlichte Senatsurteil zu den Rechtsfragen einer Anfängeroperation noch nicht bekannt war, geht teilweise von einer unzutreffenden Rechtsauffassung über die Anforderungen aus, die an die selbständige Operation durch einen noch in der Facharztausbildung stehenden Arzt zu stellen sind einschließlich der daraus zu ziehenden Folgerungen für die Beweislast; zum anderen rügt die Revision mit Recht das Verfahren des Berufungsgerichtes, das seiner Verpflichtung zur Aufklärung des Sachverhaltes nicht in der gerade in Arzthaftungsprozessen gebotenen Weise nachgekommen ist (§§ 286, 412 ZPO).Wie das Berufungsgericht an sich nicht verkannt hat, ist die Übertragung einer selbständig auszuführenden Operation auf einen dafür noch nicht ausreichend qualifizierten Assistenzarzt ein Behandlungsfehler, der im Falle einer Gesundheitsschädigung des Patienten infolge der Operation Schadensersatzansprüche gegen den Krankenhausträger und die für die Zuteilung der Operation verantwortlichen Ärzte sowie gegen den operierenden Arzt selbst wegen eines Übernahmeverschuldens auslösen kann (vgl. das bereits erwähnte Senatsurteil BGHZ 88, 248, das sich ebenfalls mit dem Fall einer Lymphknotenexstirpation befaßt).
Sollte das Berufungsgericht nach weiteren Ermittlungen zu dem Ergebnis kommen, daß der Zweitbeklagte für die Operation an der Klägerin in eigener Verantwortung noch nicht ausreichend qualifiziert war, wäre es nach dem mehrfach erwähnten Senatsurteil BGHZ 88, 248, 257 angesichts dessen, daß der Schaden jedenfalls auf die Operation zurückzuführen ist, Sache der Beklagten zu beweisen, daß die Verletzung des Nervs nicht auf mangelnder Übung und Erfahrung des Zweitbeklagten beruht.
Das kann unter den vom erkennenden Senat in dem bereits angeführten Urteil BGHZ 88, S. 248, 257 ff (kritisch dazu Deutsch NJW 1984, 650 und Franzki MedR 1984, 186, 188; zustimmend Giesen JZ 1984, 332) zu einer Haftung des Zweitbeklagten führen.
- BGH, 25.11.2025 - VI ZR 51/24
Haftung eines Krankenhauses bei unzureichend organisiertem ärztlichen Nachtdienst
Der Patient ist insoweit hinreichend durch die Verpflichtung des Arztes zu fehlerfreier Behandlung und die Haftung des Arztes für mögliche Behandlungsfehler geschützt (vgl. Senat, Urteil vom 27. September 1983 - VI ZR 230/81, BGHZ 88, 248, 251 f., juris Rn. 12;… OLG Köln, MedR 2019, 300, 305, juris Rn. 56;… Pauge/Offenloch/Gödicke, Arzthaftungsrecht, 15. Aufl., Rn. 414).Ein solcher ärztlicher Fehler kann dann unter dem Gesichtspunkt des Behandlungsfehlers eine Haftung der Behandlungsseite begründen (…vgl. Senat, Urteile vom 7. Dezember 2004 - VI ZR 212/03, BGHZ 161, 255, 263 ff., juris Rn. 28 ff.;… vom 19. März 1985 - VI ZR 227/83, VersR 1985, 736, juris Rn. 7 f.; vom 27. September 1983 - VI ZR 230/81, BGHZ 88, 248, 252, juris Rn. 12;… Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 8. Aufl., Rn. C 13.).
Rn. 18 bb) Entsprechendes gilt hinsichtlich der ebenfalls im Raum stehenden Gründe für die Vermutung der Schadensursächlichkeit gemäß § 630h Abs. 4 BGB wegen mangelnder fachlicher Befähigung von Dr. A. für die ihm abverlangte nächtliche Bereitschaftstätigkeit (vgl. Senat, Urteil vom 27. September 1983 - VI ZR 230/81, BGHZ 88, 248, 256 f., juris Rn. 17;… Wagner in MünchKomm, BGB, 9. Aufl., § 630h Rn. 73; jeweils mwN).
- OLG Stuttgart, 17.03.2020 - 6 U 194/18
Haftung für Querschnittslähmung aufgrund eines Sturzes in Kletterhalle
Insbesondere hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Maßstab für die an einen in der Ausbildung befindlichen Assistenzarzt zu stellenden Sorgfaltsanforderungen, nicht der medizinische Wissens- und Erfahrungsstand eines fertigen, in der Praxis geübten Facharztes sein kann (vgl. BGH Urteil vom 27.09.1983 - VI ZR 230/81, NJW 1984, 655). - BGH, 03.02.1998 - VI ZR 356/96
Verwertung mechanischer Aufzeichnungen aufgrund mündlicher Mitteilungen Dritter; …
Die Beweislastumkehr ist für Fälle fehlerhaften Einsatzes eines Arztes in Weiterbildung oder Ausbildung in der Klinik entwickelt worden (vgl. Senatsurteile vom 10. März 1992 - VI ZR 64/91 - VersR 1992, 745, 746; vom 7. Mai 1985 - VI ZR 224/83 - VersR 1985, 782, 784; BGHZ 88, 248, 257). - LG Frankfurt/Main, 01.11.2024 - 1 Ks 1/24
Vierjährige in Zahnarztpraxis gestorben: Narkosearzt zu zehneinhalb Jahren Haft …
- LAG Baden-Württemberg, 23.05.2023 - 11 Sa 64/22
Stufenzuordnung - ärztliche Tätigkeit vor Approbation durch Erlaubnis zur …
- BGH, 10.02.1987 - VI ZR 68/86
Überprüfung der Diagnose eines in der Facharztausbildung stehenden Arztes; …
- BGH, 26.04.1988 - VI ZR 246/86
Klinik - Berufsanfänger - Assistenzärzte - Überwachung - Anleitung - …
- OLG Köln, 09.01.2019 - 5 U 25/18
Überwachung eines Anfängers aus angrenzendem Monitorraum ausreichend
- OVG Niedersachsen, 12.06.2013 - 13 LC 173/10
Berücksichtigungsfähigkeit der durch einen Arzt für Neurochirurgie im Wege einer …
- OLG Köln, 22.01.1987 - 7 U 193/86
Schmerzensgeld; Spritzenabszeß; Drainierung; Hepatitis; Schmerzensgeldhöhe
- BGH, 17.12.1985 - VI ZR 178/84
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung, …
- BGH, 12.07.1994 - VI ZR 299/93
Verantwortlichkeit eines in der Weiterbildung zum Gynäkologen stehenden Arztes …
- BGH, 28.02.1984 - VI ZR 106/82
Aufklärungspflicht des Arztes über in der Erprobung befindliche diagnostische …
- OLG Dresden, 20.07.2021 - 4 U 2901/19
Schadensersatzansprüche nach einer operativen Versorgung eines Leistenbruchs …
- OLG Koblenz, 17.01.2018 - 5 U 861/17
Hohe Anforderungen an Aufklärung bei Leistenoperation
- OLG Dresden, 14.01.2025 - 4 U 2630/22
- OLG Stuttgart, 01.12.1994 - 14 U 48/93
Arzthaftung bei verkannter Pflicht zur therapeutischen Aufklärung
- OLG Koblenz, 13.06.1990 - 5 U 860/88
Arzthaftung: Durchführung von Operationen durch einen in der Ausbildung …
- LAG München, 01.08.2007 - 10 Sa 93/07
Überstundenforderung eines Oberarztes in einer Klinik
- OLG München, 30.12.2004 - 1 U 2357/04
Arzthaftung: Begriff des groben Behandlungsfehlers; Unterlassen der Gabe eines …
- OLG Zweibrücken, 07.10.1987 - 2 U 16/86
- LG Offenburg, 19.11.2021 - 3 O 332/19
Arzthaftung nach Entfernung der Gebärmutter: Behandlungsalternative zur …
- OLG Karlsruhe, 20.12.2000 - 7 U 123/98
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung, …
- VG Bayreuth, 30.10.2024 - B 8 S 24.1042
Antrag nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO zum Beschluss der Kammer mit dem, Az. B 8 S …
- OLG Oldenburg, 08.06.1993 - 5 U 14/93
Präsenz eines Facharztes; Operation; Arzt; Abschluß der Facharztausbildung; …
- OLG Oldenburg, 14.10.1997 - 5 U 45/97
Kieferbruch nach unzureichender Vorbereitung der Extraktion eines …
- OLG Bremen, 13.12.2018 - 5 U 10/17
Hüftendoprothesenoperation durch einen Assistenzarzt: Anforderungen an Aufklärung …
- OLG Köln, 29.01.2018 - 5 U 50/17
Schadensersatzansprüche wegen ärztlicher Behandlungsfehler bei einer …
- OLG München, 28.04.1994 - 24 U 737/93
Zulässigkeit eines Teilurteils gegen Streitgenossen - Haftung von Arzt und …
- OLG Düsseldorf, 02.10.1985 - 8 U 100/83
Fachärztliche Betreuung; Fehldiagnosen; Fehlbehandlungen; Krankenhausträger; …
- OLG Karlsruhe, 23.03.2011 - 7 U 79/10
Anwendung einer neuen, anderweitig erprobten Operationsmethode als …
- OLG Köln, 26.11.1997 - 5 U 90/97
Krankenhaushaftung: Querschnittslähmung eines Drogenpatienten nach Sprung aus dem …
- LAG Baden-Württemberg, 16.11.1995 - 11 Sa 114/93
Haftung des Arbeitnehmers: Falsche Bluttransfusion durch in Ausbildung zur …
- OLG Koblenz, 23.04.2003 - 1 U 857/02
Zum Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch wegen eines ärztlichen …
- OLG München, 23.01.1997 - 24 U 804/93
Arzthaftung nach unterlassener Korrektur eines Hodenhochstandes bei …
- OLG Köln, 29.11.1989 - 27 U 111/89
Behandlungsfehler des Radiologen bei Röntgenkontrastuntersuchung des Dickdarms …
- OLG Brandenburg, 17.11.2020 - 12 W 19/20
Berichtigungsbeschluss zum Beschluss des Oberlandesgerichts Brandenburg vom …
- KG, 14.04.2008 - 20 U 183/06
Arzthaftung: Übertragung der Behandlung auf einen Heilpraktiker ohne die insoweit …
- OLG Oldenburg, 10.04.2001 - 5 U 88/00
Arzt; Arzthaftung; Behandlungsfehler; Geburt; Gynäkologe; Schmerzensgeld; …
- OLG Köln, 10.01.1994 - 27 U 28/93
Nachbehandlung Bandscheibenoperation
- OLG Oldenburg, 16.02.1999 - 5 U 133/98
Bestehen eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen dem Belassen eines …
- OLG München, 28.01.2010 - 1 U 4408/08
Arzt- und Krankenhaushaftung wegen Operationsfehlern: Haftung eines Arztes in …
- OLG Düsseldorf, 20.09.2007 - 8 U 161/06
Schadensersatzansprüche und Schmerzendgeld nach einem Behandlungsfehler i.R. der …
- OLG Oldenburg, 08.06.1993 - 5 I 145/93
- OLG München, 03.12.1992 - 1 U 6530/91
Beimessung von Schmerzensgeld; Behandlungsfehler; Arzthaftung; Zangenextraktion; …
- OLG Köln, 18.12.2000 - 5 U 158/97
- OLG Frankfurt, 02.05.2000 - 22 U 63/97
Arzthaftung: Kein Aufklärungsgespräch mit Patienten im Schockzustand; Indikation …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BGH, 07.12.1983 - 1 StR 665/83 |
Hinabstoßen der Schwangeren
§§ 211 ff, 218 ff StGB, Abgrenzung Tötung - Schwangerschaftsabbruch: Leibesfrucht wird bei regulärem Geburtsverlauf zum Menschen mit Einsetzen der Eröffnungswehen
Volltextveröffentlichungen (4)
- DFR
Tötungsdelikte und Abtreibung
- opinioiuris.de
Tötungsdelikte und Abtreibung
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Regulärer Geburtsverlauf - Leibesfrucht - Mensch i. S. d. Tötungsdelikte - Eröffnungswehen
- RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 32, 194
- NJW 1984, 674
- MDR 1984, 331
- MDR 1984, 674
- JR 1984, 296
- JZ 1984, 331
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (16)
- BGH, 22.04.1983 - 3 StR 25/83
Schmerzmittel gegen Wehen - §§ 222, 229, 13 StGB, keine Strafbarkeit wegen …
Auszug aus BGH, 07.12.1983 - 1 StR 665/83
"Bei regulärem Geburtsverlauf wird die Leibesfrucht zum Menschen im Sinne der Tötungsdelikte mit de, Einsetzen der Eröffnungswehen (im Anschluß an BGHSt 31, 348 ).«.Wenn aber das Gesetz in dieser Regelung bereits den Zeitraum in der Geburt einbezieht, so liegt die Zäsur für den Beginn des menschlichen Lebens notwendig beim Beginn der Geburt (BGHSt 5, 10; BGHSt 31, 348, 351; RGSt 9, 131 ff.; RGSt 26, 178 ff.; Lüttger JR 1971, 133 und NStZ 1983, 481; Saerbeck, Beginn und Ende des Lebens als Rechtsbegriffe, 1974 S. 94).
Bei regulärem Geburtsverlauf kann die Geburt im strafrechtlichen Sinne frühestens mit den Geburtswehen beginnen (BGHSt 31, 348, 355).
- BGH, 05.07.1955 - 1 StR 195/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 07.12.1983 - 1 StR 665/83
Die Beurteilung des Wertes einer Zeugenaussage gehört zum Wesen richterlicher Rechtsfindung (BGHSt 3, 52, 53; BGHSt 8, 130; BGHSt 21, 62, 63; BGHSt 23, 8, 12; BGH NJW 1961, 1636).Bei erwachsenen Zeugen darf sich der Tatrichter die nötige Sachkunde nur in ganz außergewöhnlichen Fällen nicht selbst zutrauen (BGHSt 8, 130, 131).
- RG, 29.09.1883 - 1143/83
Von welchem Zeitpunkte an schützt das Strafgesetz die persönliche Integrität im …
Auszug aus BGH, 07.12.1983 - 1 StR 665/83
Wenn aber das Gesetz in dieser Regelung bereits den Zeitraum in der Geburt einbezieht, so liegt die Zäsur für den Beginn des menschlichen Lebens notwendig beim Beginn der Geburt (BGHSt 5, 10; BGHSt 31, 348, 351; RGSt 9, 131 ff.; RGSt 26, 178 ff.; Lüttger JR 1971, 133 und NStZ 1983, 481; Saerbeck, Beginn und Ende des Lebens als Rechtsbegriffe, 1974 S. 94).Zur Frage, wann die Geburt im Sinne des § 217 Abs. 1 StGB beginnt, hat der Bundesgerichtshof (BGHSt 10, 5) im Anschluß an die spätere Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 9, 131 f.; RGSt 26, 178; anders noch RGSt 1, 446, 448), die Ansicht vertreten, die Geburt beginne damit, daß "der Mutterleib versucht, die Frucht auszustoßen", ohne diese Ausstoßungsversuche näher zu umschreiben.
- RG, 05.11.1894 - 2983/94
Von welchem Zeitpunkte ab kann ein Kind Objekt einer Körperverletzung sein?
Auszug aus BGH, 07.12.1983 - 1 StR 665/83
Wenn aber das Gesetz in dieser Regelung bereits den Zeitraum in der Geburt einbezieht, so liegt die Zäsur für den Beginn des menschlichen Lebens notwendig beim Beginn der Geburt (BGHSt 5, 10; BGHSt 31, 348, 351; RGSt 9, 131 ff.; RGSt 26, 178 ff.; Lüttger JR 1971, 133 und NStZ 1983, 481; Saerbeck, Beginn und Ende des Lebens als Rechtsbegriffe, 1974 S. 94).Zur Frage, wann die Geburt im Sinne des § 217 Abs. 1 StGB beginnt, hat der Bundesgerichtshof (BGHSt 10, 5) im Anschluß an die spätere Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 9, 131 f.; RGSt 26, 178; anders noch RGSt 1, 446, 448), die Ansicht vertreten, die Geburt beginne damit, daß "der Mutterleib versucht, die Frucht auszustoßen", ohne diese Ausstoßungsversuche näher zu umschreiben.
- BGH, 22.09.1983 - 4 StR 415/83
Die Urteilsformel beim Zusammentreffen von lebenslanger Freiheitsstrafe und …
Auszug aus BGH, 07.12.1983 - 1 StR 665/83
Daraus hat der Bundesgerichtshof für eine in demselben Urteil neben lebenslanger Freiheitsstrafe verhängte zeitige Freiheitsstrafe den Schluß gezogen, daß diese Strafe für die Vollstreckung Bedeutung erlangen kann und deshalb in die Urteilsformel aufzunehmen ist (BGH, Urteil vom 22. September 1983 - 4 StR 415/83; zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung vorgesehen). - BGH, 03.12.1965 - 4 StR 573/65
Ordnungsgemäße Erhebung einer Aufklärungsrüge - Ableitung der Unrichtigkeit einer …
Auszug aus BGH, 07.12.1983 - 1 StR 665/83
Das war zulässig (vergleiche BGHSt 20, 298, 300). - BGH, 21.05.1969 - 4 StR 446/68
Ausschluss des Vorliegens krankhafter Störungen bei der Beurteilung der …
Auszug aus BGH, 07.12.1983 - 1 StR 665/83
Die Beurteilung des Wertes einer Zeugenaussage gehört zum Wesen richterlicher Rechtsfindung (BGHSt 3, 52, 53; BGHSt 8, 130; BGHSt 21, 62, 63; BGHSt 23, 8, 12; BGH NJW 1961, 1636). - BGH, 26.04.1955 - 5 StR 86/55
Stellung des Richters gegenüber dem psychiatrischen Sachverständigen - …
Auszug aus BGH, 07.12.1983 - 1 StR 665/83
Es ist Aufgabe des Tatrichters, sich - erforderlichenfalls mit Hilfe von Sachverständigen - auch zu ihm fremden Fachfragen selbst ein Urteil zu bilden (BGHSt 8, 113, 118); das gilt auch in schwierigen Fragen (BGH, Urteil vom 11. Oktober 1977 - 1 StR 514/77). - BGH, 20.11.1956 - 5 StR 347/56
Auszug aus BGH, 07.12.1983 - 1 StR 665/83
Zur Frage, wann die Geburt im Sinne des § 217 Abs. 1 StGB beginnt, hat der Bundesgerichtshof (BGHSt 10, 5) im Anschluß an die spätere Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 9, 131 f.; RGSt 26, 178; anders noch RGSt 1, 446, 448), die Ansicht vertreten, die Geburt beginne damit, daß "der Mutterleib versucht, die Frucht auszustoßen", ohne diese Ausstoßungsversuche näher zu umschreiben. - BGH, 13.06.1952 - 2 StR 259/52
Auszug aus BGH, 07.12.1983 - 1 StR 665/83
Die Beurteilung des Wertes einer Zeugenaussage gehört zum Wesen richterlicher Rechtsfindung (BGHSt 3, 52, 53; BGHSt 8, 130; BGHSt 21, 62, 63; BGHSt 23, 8, 12; BGH NJW 1961, 1636). - BGH, 28.09.1962 - 4 StR 301/62
Vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts bei Mitwirkung eines blinden Richters - …
- RG, 08.06.1880 - 721/80
1. Finden die Vorschriften des Strafgesetzbuches zum Schutze des Lebens eines …
- BGH, 20.06.1961 - 1 StR 211/61
Voraussetzungen bzw. Notwendigkeit der Zuziehung eines Jugendsachverständigen …
- BGH, 31.03.1981 - 1 StR 40/81
Verletzung der Inaugenscheinnahme durch einen Ermessensfehlgebrauch - …
- BGH, 23.02.1966 - 2 StR 15/66
Aufgaben eines psychologischen Sachverständigen bei der Beurteilung der …
- BGH, 11.10.1977 - 1 StR 514/77
Verletzung der Aufklärungspflicht durch fehlende Hinzuziehung weiterer …
- BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90
Schwangerschaftsabbruch II
Dieser reicht nach den - von den Antragstellern unbeanstandeten und verfassungsrechtlich unbedenklichen - Bestimmungen des Strafgesetzbuches vom Abschluß der Einnistung des befruchteten Eis in der Gebärmutter (Nidation; vgl. § 218 Abs. 1 Satz 2 StGB in der Fassung des Art. 13 Nr. 1 SFHG) bis zum Beginn der Geburt (vgl. § 217 StGB und dazu BGHSt 32, 194 ff.). - BGH, 11.11.2020 - 5 StR 256/20
Urteil im Berliner Zwillingsfall überwiegend bestätigt
a) Die Abgrenzung zwischen §§ 211 ff. StGB und § 218 StGB wird von der höchstrichterlichen Rechtsprechung seit jeher vom Beginn der Geburt abhängig gemacht (RGSt 1, 446, 448; 9, 131, 132; 26, 178, 179; BGH, Urteile vom 20. November 1956 - 5 StR 347/56, BGHSt 10, 5; vom 22. April 1983 - 3 StR 25/83, BGHSt 31, 348; vom 7. Dezember 1983 - 1 StR 665/83, BGHSt 32, 194; Beschluss vom 2. November 2007 - 2 StR 336/07, NStZ 2008, 393, 394; vgl. auch RGSt 4, 280; OLG Karlsruhe, NStZ 1985, 314; BVerfGE 88, 203, 251; BVerfG, NJW 1988, 2945;… zur Entwicklung ausführlich Küper, GA 2001, 515, 525 ff.; Ingelfinger, Grundlagen und Grenzbereiche des Tötungsverbots, 2004, 124 ff., jeweils mwN).aa) Als Beginn der Geburt sieht der Bundesgerichtshof bei natürlichem Geburtsverlauf das Einsetzen der Eröffnungswehen an (BGH, Urteil vom 7. Dezember 1983 - 1 StR 665/83, BGHSt 32, 194 mwN und Anm. Hirsch JR 1985, 336; vgl. auch schon RGSt 9, 131, 132: Eintreten der "naturgemäßen Ausstoßungsversuche'; ebenso RGSt 26, 178, 179; dem folgend BGH, Urteil vom 20. November 1956 - 5 StR 347/56, BGHSt 10, 5; vgl. auch BGH, Urteil vom 22. April 1983 - 3 StR 25/83, BGHSt 31, 348: nicht vor Einsetzen der Eröffnungswehen; enger noch RGSt 1, 446, 448: das Kind müsse "zum Teil bereits den Schoß der Mutter verlassen' haben und damit an die Außenwelt getreten sein; offengelassen von BGH, Beschluss vom 2. November 2007 - 2 StR 336/07, NStZ 2008, 393, 394; vgl. auch OLG Dresden, MedR 2014, 896).
bb) Wann bei einem - vor Beginn der Eröffnungswehen vorgenommenen - Kaiserschnitt (sectio caesarea) die Geburt und damit der Anwendungsbereich der §§ 211 ff. StGB beginnt, ist bislang noch nicht höchstrichterlich entschieden (vgl. BGH, Urteil vom 7. Dezember 1983 - 1 StR 665/83, BGHSt 32, 194, 197; vgl. auch BGH, Urteil vom 20. Mai 2003 - 5 StR 592/02).
Relevanten Fehlvorstellungen über die für die Abgrenzung relevante Tatsachengrundlage (vgl. BGH, Urteil vom 7. Dezember 1983 - 1 StR 665/83, BGHSt 32, 194, 197) unterlagen sie nicht.
- BGH, 06.07.2010 - 5 StR 386/09
Die Präimplantationsdiagnostik zur Entdeckung schwerer genetischer Schäden des …
Gleichfalls wäre zu besorgen, dass im weiteren Verlauf nach einer - hier ärztlicherseits strikt angezeigten (…Kaiser aaO Einf Rdn. A 133) und mit denselben Diagnosemethoden durchgeführten (vgl. Kiechle, Gynäkologie und Geburtshilfe 2007 S. 216, 297 f.;… Kaiser aaO Einf Rdn. A 59, 140, 198, 201) - invasiven genetischen Pränataldiagnostik (s. auch § 15 Abs. 1 Satz 1 GenDG) im Rahmen des "Beratungsmodells" nach § 218a Abs. 1 StGB innerhalb der ersten zwölf Wochen seit der Empfängnis, im Rahmen der Indikation nach § 218a Abs. 2 StGB unter Umständen durch Fetozid (…vgl. Fischer, StGB 57. Aufl. § 218a Rdn. 22) gar bis zum Einsetzen der Eröffnungswehen (vgl. BGHSt 32, 194, 196 f.) ein Schwangerschaftsabbruch vorgenommen wird.
- BGH, 02.11.2023 - 6 StR 128/23
Schwangerschaftsabbruch, Tötungsdelikte (Beginn der Geburt: Einsetzen der …
b) Ferner ist - mit der herrschenden Auffassung in der Literatur (…vgl. Lackner/Kühl/Heger, StGB, 30. Aufl., vor § 211 Rn. 3;… LK/Rissing-van Saan/Rosenau, StGB, 12. Aufl., vor § 211 Rn. 6;… MüKoStGB/Schneider, 4. Aufl., vor § 211, Rn. 11;… Schönke/Schröder/Eser/Sternberg-Lieben, StGB, 30. Aufl., vor § 211 Rn. 13;… SSW-StGB/Momsen, 5. Aufl., vor § 211 Rn. 13; Lüttger, JR 1971, 133, 135;… Ingelfinger, Grundlagen und Grenzbereiche des Tötungsverbots, 2004, S. 131; Jäger, JA 2021, 342, 344; Hirsch, FS Eser, S. 309, 322;… Sowada, GA 2011, 389, 407; Schweiger, medstra 2022, 225, 229) - daran festzuhalten, dass für den Beginn der Geburt bei regelmäßigem Verlauf der Zeitpunkt maßgeblich ist, an dem die Eröffnungswehen einsetzen (vgl. BGH, Urteil vom 7. Dezember 1983 - 1 StR 665/83, BGHSt 32, 194; offengelassen in BGH…, Beschluss vom 11. November 2020 - 5 StR 256/20, aaO Rn. 20).Dies ist aus medizinischer Sicht grundsätzlich bereits dann der Fall, wenn die Eröffnungswehen eingesetzt haben, weil mit diesen im Normalfall der Geburtsvorgang beginnt (vgl. BGH, Urteil vom 7. Dezember 1983 - 1 StR 665/83, aaO Rn. 36).
(2) Der hieraus resultierende strengere Strafrechtsschutz ist zudem deshalb geboten, weil auch die Eröffnungsperiode zu dem Zeitraum gehört, in dem beispielsweise bei Wehenschwäche und bei starken Wehen, aber auch bei Vorliegen von Geburtshindernissen medikamentöse und operative Geburtshilfen erforderlich werden können (vgl. BGH, Urteil vom 7. Dezember 1983 - 1 StR 665/83, aaO Rn. 37, Lüttger, JR 1971, 133, 135).
- OLG Dresden, 14.02.2014 - 2 OLG 25 Ss 788/13
Unterlassungsdelikt; Sorgfaltspflichtverletzung; Kaiserschnitt; Geburtsmedizin; …
Diese Auffassung führt zugleich zu einem erstrebenswerten Gleichklang der strafrechtlichen Begriffsbildung mit den medizinischen Anschauungen vom Geburtsbeginn und ermöglicht den erweiterten Strafschutz, der deshalb geboten ist, weil auch die Eröffnungsperiode zu jenem Zeitraum gehört, in dem beispielsweise bei Wehenschwäche und bei starken Wehen, aber auch bei Vorliegen von Geburtshindernissen, medikamentöse und operative Geburtshilfen erforderlich werden können (BGHSt 32, 194). - LG Düsseldorf, 21.02.2024 - 1 Ks 13/23
Körperverletzung mit Todesfolge durch Gynäkologen: Freiheitsstrafe von zehn …
Das Kind war bei Einsatz der Zange - obgleich mit Beginn der geburtseinleitenden Wehen bereits durch die §§ 223 ff. StGB geschützt (vgl. BGH Urteil vom 7. Dezember 1983 - 1 StR 665/83 - BGHSt 32, 194; Urteil vom 22. April 1983 - 3 StR 25/83 - BGHSt 31, 348 [351];… Schneider in Münchener-Kommentar zum StGB, 4. Auflage, vor § 211 Rn. 6) - zwar zivilrechtlich noch nicht rechtsfähig (vgl. § 1 BGB). - BVerfG, 29.07.1988 - 2 BvR 898/88
Fehlende Strafbarkeit für fahrlässige ärztliche Einwirkung mit tödlichen Folgen …
"Die den angegriffenen Entscheidungen [vgl. OLG Bamberg, NJW 88, 2963] zugrundeliegende Auffassung, der Straftatbestand des § 222 StGB setze voraus, daß das Opfer in oder nach der Geburt getötet werde, entspricht dem Wortlaut der einschlägigen Strafvorschriften und dem objektivierten Willen des Gesetzgebers, wie er in den §§ 211 ff., 217, 218 ff. StGB zum Ausdruck kommt (vgl. BGHSt 31, 348, 352 und 32, 194 [hier: III (327) 120 a-d und 122 a] ..). - BGH, 23.04.1985 - 1 StR 126/85
Ablehnung der Anordnung einer Sicherungsverwahrung - Sicherungsverwahrung neben …
Das eigenständige Gewicht einer zeitigen Freiheitsstrafe, die neben der - nach geltendem Recht nicht gesamtstrafenfähigen - lebenslangen Freiheitsstrafe verhängt worden ist, kommt auch darin zum Ausdruck, daß seit Inkrafttreten des § 57 a StGB beim Zusammentreffen von lebenslanger und zeitiger Freiheitsstrafe beide Rechtsfolgen in die Urteilsformel (§ 260 Abs. 4 StPO) aufgenommen werden müssen, weil im Hinblick auf den Rechtsanspruch des Verurteilten auf Aussetzung der weiteren Vollstreckung der lebenslangen Freiheitsstrafe bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen auch die zeitige Freiheitsstrafe für die Vollstreckung Bedeutung erlangen kann (BGHSt 32, 93, 94; ebenso v. Bubnoff JR 1982, 441, 443/444; Horn JR 1983, 380, 382;… Dreher/Tröndle, StGB 42. Aufl. § 57 a Rdn. 11; a. A. Böhm NJW 1982, 135, 141 [BVerfG 01.07.1981 - 1 BvR 874/77]; zum mehrfachen Ausspruch lebenslanger Freiheitsstrafe vgl. BGH NJW 1984, 674, 675). - OLG Karlsruhe, 25.04.1984 - 1 Ws 261/83
Ärztliche Maßnahmen; Geburtshilfe; Abbgrenzung; Tötungsdelikt
(d) Maßgebend für die Abgrenzung zu den Tatbeständen der Tötungsdelikte sei der Zeitpunkt des tatsächlichen Einsetzens der Eröffnungswehen, BGHSt 32, 194 , hier: III (327) 122 a, und zwar unabhängig davon, ob die Wehen spontan einträten oder künstlich hervorgerufen wurden.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".