Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 15.04.1999 - 7 U 94/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
AGBG §§ 9, 11; §§ 127, BGB 535, 564
Willenserklärung; Übermittlungsart; Einschreiben; AGB-Klausel; Transparenzgebot; Unangemessene Benachteiligung; Kündigung; Telefax - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)
Kündigungsklausel
- haus-und-grund-muenchen.de (Kurzinformation)
Keine Berufung des Kündigungsempfängers auf Formmangel
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Eingeschriebener Brief als formularvertragliches Wirksamkeitserfordernis für die Kündigung eines (Geschäftsraum-)Mietvertrags
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Unzulässigkeit der Vereinbarung der Versendung als "eingeschriebener Brief" als einzig statthafter Übermittlungsart für die Kündigung eines Mietvertrages; Auslegung einer Klausel im Mietvertrag zur Regelung der Formerfordernisse für die Kündigung; Transparenzgebot im ...
Verfahrensgang
- LG Magdeburg, 01.04.1998 - 5 O 3075/97
- OLG Naumburg, 15.04.1999 - 7 U 94/98
Papierfundstellen
- NZM 2000, 90
- ZMR 1999, 708
- KTS 2000, 265
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 10.06.1999 - 7 U 154/98 Dafür, daß dem Reisenden das allgemeine Konkursausfallrisiko abgenommen werden soll, gibt die Richtlinie nichts her (vgl. hierzu auch schon Urteil des Senats vom 17.12.1998 - 7 U 94/98 -).
Rn. 11 Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 17.12.1998 - 7 U 94/98 -, dem ein ähnlich gelagerter Sachverhalt zugrunde lag, darauf verwiesen, daß er keine Veranlassung sieht, die Revision gem. § 546 ZPO zuzulassen, da die Rechtslage eindeutig ist und deshalb auch kein Klärungsbedarf durch den Bundesgerichtshof besteht.
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Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 16.03.1999 - 3 U 1343/97 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Haftungsgrenze bei Ehegattenbürgen
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- Wolters Kluwer
Einspruch gegen ein Versäumnisurteil ; Haftung aus einer selbstschuldnerischen Bürgschaft
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
Verfahrensgang
- LG Mainz - 9 O 275/96
- OLG Koblenz, 16.03.1999 - 3 U 1343/97
Papierfundstellen
- NJW-RR 2000, 639
- WM 2000, 31
- KTS 2000, 265
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (6)
- BGH, 05.01.1995 - IX ZR 85/94
Wirksamkeit einer Ehegattenbürgschaft
Auszug aus OLG Koblenz, 16.03.1999 - 3 U 1343/97
Da aus einem wirtschaftlichen Erfolg des Betriebes auch der andere Ehegatte Nutzen ziehen kann, darf die Bank davon ausgehen, dass auch dieser Ehegatte an der Einräumung und Verlängerung des Kredits unmittelbar interessiert ist (BGHZ 128, 230 [233, 234] = NJW 1995, 592; BVerfG, NJW 1996, 2021).Da die Ehe ihrer Bestimmung nach auch eine Wirtschafts- und Risikogemeinschaft der Partner umfasst, ist es im Ansatz nicht zu beanstanden, wenn die Bank auch eine Ehefrau ohne eigenes Einkommen und Vermögen in die Haftung für Verbindlichkeiten aus Investitionen mit einbezieht, die dem Familieneinkommen zugute kommen sollen (BGHZ 128, 233 [234] = NJW 1995, 592).
In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass auch Ehegatten ohne eigenes Einkommen und Vermögen zu Gunsten ihres Ehepartners in angemessenem Rahmen eine Kredithaftung oder Bürgschaft rechtsgültig übernehmen können, und zwar auch noch bei einem Haftungsvolumen in Höhe von 50 000 DM (BGHZ 120, 272 [273, 279] = NJW 1993, 322; BGHZ 128, 230 [239]; = NJW 1995, 592 vgl. auch BVerfGE 89, 124 = NJW 1994, 36 [39 r. Sp. Abs. 2]).
- BGH, 24.11.1992 - XI ZR 98/92
Kriterien für die Haftung einkommens- und vermögensloser naher Angehöriger des …
Auszug aus OLG Koblenz, 16.03.1999 - 3 U 1343/97
Neben der Höhe der übernommenen Verpflichtung können die von Ausbildung, Fähigkeiten und familiärer Belastung abhängigen Aussichten auf künftige Erwerbseinkünfte ebenso eine Rolle spielen wie etwa eine zu erwartende Erbschaft oder ähnliche Umstände (BGHZ 120, 272, [275, 276]).In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass auch Ehegatten ohne eigenes Einkommen und Vermögen zu Gunsten ihres Ehepartners in angemessenem Rahmen eine Kredithaftung oder Bürgschaft rechtsgültig übernehmen können, und zwar auch noch bei einem Haftungsvolumen in Höhe von 50 000 DM (BGHZ 120, 272 [273, 279] = NJW 1993, 322; BGHZ 128, 230 [239]; = NJW 1995, 592 vgl. auch BVerfGE 89, 124 = NJW 1994, 36 [39 r. Sp. Abs. 2]).
- BVerfG, 19.10.1993 - 1 BvR 567/89
Bürgschaftsverträge
Auszug aus OLG Koblenz, 16.03.1999 - 3 U 1343/97
In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass auch Ehegatten ohne eigenes Einkommen und Vermögen zu Gunsten ihres Ehepartners in angemessenem Rahmen eine Kredithaftung oder Bürgschaft rechtsgültig übernehmen können, und zwar auch noch bei einem Haftungsvolumen in Höhe von 50 000 DM (BGHZ 120, 272 [273, 279] = NJW 1993, 322; BGHZ 128, 230 [239]; = NJW 1995, 592 vgl. auch BVerfGE 89, 124 = NJW 1994, 36 [39 r. Sp. Abs. 2]).
- BGH, 06.10.1998 - XI ZR 244/97
Sittenwidrigkeit der Mithaftung der nicht leistungsfähigen Ehefrau bei einer …
Auszug aus OLG Koblenz, 16.03.1999 - 3 U 1343/97
Vielmehr müssen Umstände hinzukommen, durch die ein unerträgliches Ungleichgewicht zwischen den Vertragspartnern hervorgerufen wird, welches die Mithaftung auch unter Berücksichtigung der berechtigten Belange des Gläubigers rechtlich nicht hinnehmbar erscheinen lässt (BGH, NJW 1999, 135 m.w. Nachw.). - BVerfG, 02.05.1996 - 1 BvR 696/96
Verfassungsrechtliche Beurteilung einer Ehegattenbürgschaft auf ihre Wirksamkeit …
Auszug aus OLG Koblenz, 16.03.1999 - 3 U 1343/97
Da aus einem wirtschaftlichen Erfolg des Betriebes auch der andere Ehegatte Nutzen ziehen kann, darf die Bank davon ausgehen, dass auch dieser Ehegatte an der Einräumung und Verlängerung des Kredits unmittelbar interessiert ist (BGHZ 128, 230 [233, 234] = NJW 1995, 592; BVerfG, NJW 1996, 2021). - BGH, 22.12.1982 - VIII ZR 199/81
Übernahme einer selbstschuldnerischen Zeitbürgschaft - Rechtzeitige Anzeige der …
Auszug aus OLG Koblenz, 16.03.1999 - 3 U 1343/97
Ohne das Vorliegen besonderer Umstände ist nicht anzunehmen, die Bank wolle ein Sicherungsmittel, das sie bereits für einen Kredit erhalten hat, wegen einer anderen eingeschränkten (nun angeblich nur auf den Fall künftigen Vermögenserwerbs reduzierten) Bürgschaftssicherheit aufgeben (vgl. auch BGH, NJW 1983, 750 [751 li. Sp. Abs. 3]).
- OLG Dresden, 06.12.2006 - 12 U 1394/06
Zur Sittenwidrigkeit eines "Geschäftsdarlehens" bei von Bank verlangter …
Die Berufung der Klägerin auf das Urteil des Oberlandesgericht Koblenz vom 16.03.1999 (3 U 1343/97, NJW-RR 2000, 639 ff.) vermag allerdings auch aus weiteren Gründen nicht zu überzeugen.Für die hier gegebene Fallgestaltung schließt sich der Senat daher der Auffassung des Oberlandesgerichts Celle an, das sich mit Urteil vom 11.12.2002 (3 U 69/02, ZGS 2003, 206, zitiert nach juris), Beschlüssen vom 30.12.2003 (3 W 109/03, OLG-Report 2004, 311 ff.) und vom 24.08.2005 (3 W 119/05, OLG-Report 2005, 612 ff.) ebenfalls umfassend mit der Auffassung des Oberlandesgerichts Koblenz (Urteil vom 16.03.1999, aaO) und den dortigen Zitaten auseinandergesetzt hat und auf dessen Ausführungen ergänzend Bezug genommen wird.
Solches war auch mit Rücksicht auf das Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 16.03.1999 (a.a.O.) nicht anzunehmen, weil diese Entscheidung vereinzelt geblieben ist (…vgl. hierzu auch: Zöller-Gummer, a.a.O., Rdz. 11 zu § 543) und nur vermeintlich in Übereinstimmung mit der dort zitierten - überdies auf den hier gegebenen Fall aus den dargestellten Gründen nicht übertragbaren - höchstrichterlichen Rechtsprechung steht.
- OLG Frankfurt, 24.03.2004 - 23 U 65/03
Sittenwidrigkeit einer krass überfordernden Ehegattenbürgschaft nach …
So meint das OLG Koblenz, dass auch Ehegatten ganz ohne Einkommen und Vermögen "in angemessenem Rahmen" eine Bürgschaft rechtsgültig übernehmen könnten; es ging um 50.000,00 DM (NJW-RR 2000, 639 ff.).Dementsprechend betont das OLG Koblenz (NJW-RR 2000, 639 f.), dass grundsätzlich davon auszugehen sei, dass die einem Familienbetrieb dienende Kreditgewährung den Wünschen und Interessen beider Ehepartner entspreche, auch wenn der Betrieb nur einem Ehepartner allein gehöre, und das OLG Köln (WM 2002, 1549 f.), dass eine krasse Überforderung dadurch kompensiert werden könne, dass der Kredit dem Gewerbebetrieb zugute komme, der die wirtschaftliche Lebensgrundlage für die Beklagte und ihren Ehemann darstellte; dies sei kein Verstoß gegen die Rechtsprechung des BGH.
- OLG Nürnberg, 21.09.2010 - 14 U 892/09
Sittenwidrigkeit der Mithaftung eines nahen Angehörigen für Darlehensschulden des …
Rn. 39 In der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte wurde teilweise angenommen, dass bei 50.000 DM (vgl. OLG Koblenz, Urt. v. 16.3.1999 - 3 U 1343/97, NJW-RR 2000, 639, Rn. 24) bzw. bei 40.000 DM und nicht vorhandenem Einkommen (…OLG Köln, Beschl. v. 16.5.2001 - 13 W 23/01, WM 2002, 1549, Rn. 6) noch keine krasse Überforderung vorliege.
- OLG Celle, 24.08.2005 - 3 W 119/05
Anwendung der Grundsätze zur Sittenwidrigkeit von Bürgschaften naher Angehöriger …
Das Oberlandesgericht Koblenz (NJW-RR 2000, 639) hat sich zu Unrecht auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 120, 272) berufen. - OLG Celle, 30.12.2003 - 3 W 109/03
Prozesskostenhilfe für einen Antrag auf Herausgabe eines …
Das OLG Koblenz, auf das die Beklagte verweist, hat in der Tat eine abweichende Auffassung vertreten (NJW-RR 2000, 639).Hinzuweisen ist dabei namentlich darauf, dass das Oberlandesgericht Koblenz die Auffassung vertreten hat, auch Ehegatten ohne eigenes Einkommen und Vermögen könnten auch noch bei einem Haftungsvolumen in Höhe von 50.000 DM zugunsten ihres Ehepartners eine Bürgschaft rechtswirksam übernehmen (NJW-RR 2000, 639).
- OLG Celle, 11.12.2002 - 3 U 69/02
Sittenwidrigkeit eines Bürgschaftsvertrages; Krasses Missverhältnis zwischen dem …
Auch bei einem Haftungsvolumen von weniger als 50.000 DM gelten die vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätze zur Sittenwidrigkeit von Bürgschaften naher Angehöriger (entgegen OLG Koblenz, NJW-RR 2000, 639).Einzuräumen ist, dass das Oberlandesgericht Koblenz eine solche Auffassung vertritt (NJW-RR 2000, 639).
- OLG Köln, 16.05.2001 - 13 W 23/01
Finanzielle Überforderung bürgender/mithaftender Ehegatten
Eine krasse Überforderung wird schließlich auch nicht allein durch die absolute Höhe der Bürgschaftsverpflichtung (40.000,00 DM) in Ansehung des bei Abgabe der Bürgschaftserklärung nicht vorhandenen Einkommens indiziert (vgl. insoweit OLG Koblenz NJW-RR 2000, 639, 640 und Palandt a.a.O., je m.w.N.). - OLG Koblenz, 09.02.2004 - 12 U 1267/02
Mitverpflichtung der zwischenzeitlich geschiedenen Ehefrau für einen …
d) Eine sittenwidrige Überforderung der Klägerin wäre selbst bei Fehlen eines eigenen Einkommens zu verneinen, weil die übernommene Mithaftung den angemessenen Rahmen nicht überschreitet, bei dem auch Ehegatten ohne eigenes Einkommen und Vermögen als einstandspflichtig angesehen werden, sofern dies nicht unbillig erscheint (vgl. hierzu BVerfG NJW 1994, 36, 39: 30.000 DM; OLG Koblenz, NJW-RR 2000, 639: 50.000 DM;… Palandt-Heinrichs, 63. Aufl., 2004, § 138 Rdnr. 38 c). - LG Mönchengladbach, 12.05.2005 - 10 O 333/04
Zur Sittenwidrigkeit einer von der Lebensgefährtin des Hauptschuldners …
Auch lässt sich die Gegenmeinung (etwa OLG Koblenz, NJW-RR 2000, 639) nicht mit der Rechtsprechung des BGH vereinen, der - ohne sich auf einen bestimmten Betrag festzulegen - wiederholt betont hat, dass der Bürge krass überfordert ist, wenn er "bei nicht ganz geringfügigen Hauptschulden" voraussichtlich nicht einmal die laufenden Zinsen der Hauptschuld aufzubringen vermag (vgl. BGH, NJW 2000, 1182, 1183). - LG Dortmund, 07.06.2006 - 22 O 146/05
Geltendmachung eines Anspruchs auf Pachtzinsforderung auf Grund eines …
Da die Ehe ihrer Bestimmung nach auch eine Wirtschafts- und Risikogemeinschaft der Partner umfasst, ist es im Ansatz nicht zu beanstanden, wenn eine Bank auch eine Ehefrau ohne eigenes Einkommen und Vermögen in die Haftung für Verbindlichkeiten aus Investitionen mit einbezieht, die dem Familieneinkommen zugute kommen sollen (OLG Koblenz NJW-RR 2000, 639 m.w.N.).
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Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 11.03.1999 - 5 U 1160/98 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
KO § 32
- rechtsportal.de
KO § 32
Konkursanfechtung - Schenkung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Konkursanfechtung; Überzahlung; Ungerechtfertigte Bereicherung; Konkurs; Rechtsgrund; Leistung
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 05.06.1998 - 8 O 179/97
- OLG Koblenz, 11.03.1999 - 5 U 1160/98
Papierfundstellen
- NZI 2000, 84
- NZI 2001, 47
- KTS 2000, 265
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BGH, 29.11.1990 - IX ZR 29/90
Unentgeltlichkeit einer Verfügung des Gemeinschuldners
Auszug aus OLG Koblenz, 11.03.1999 - 5 U 1160/98
Einer solchen Einordnung steht der Umstand entgegen, dass sich die Gemeinschuldnerin, vertreten durch den Geschäftsführer A. O., zur Zahlung an den Beklagten verpflichtet glaubte; diese subjektive Sicht schließt den Tatbestand des § 32 KO aus (BGHZ 71, 61, 66; BGH NJW 1991, 560, 561;… Kuhn/Uhlenbruck, KO, 11. Auflage, § 32 Rn. 7). - BGH, 13.03.1978 - VIII ZR 241/76
Unentgeltliche Zuwendungen unter Ehegatten im Konkurs
Auszug aus OLG Koblenz, 11.03.1999 - 5 U 1160/98
Einer solchen Einordnung steht der Umstand entgegen, dass sich die Gemeinschuldnerin, vertreten durch den Geschäftsführer A. O., zur Zahlung an den Beklagten verpflichtet glaubte; diese subjektive Sicht schließt den Tatbestand des § 32 KO aus (BGHZ 71, 61, 66; BGH NJW 1991, 560, 561;… Kuhn/Uhlenbruck, KO, 11. Auflage, § 32 Rn. 7). - BGH, 17.04.1986 - IX ZR 54/85
Kontosperre zugunsten eines Gläubigers im Konkurs des Schuldners
Auszug aus OLG Koblenz, 11.03.1999 - 5 U 1160/98
Der Kläger kann den Beklagten nicht auf Rückgewähr des Betrages von 70.000 DM in Anspruch nehmen, den die Gemeinschuldnerin am 22. April 1996 (zum rechtlichen Leistungszeitpunkt vgl. BGH WM 1986, 749, 751) zu dessen Gunsten zurücküberwies. - BGH, 30.05.1963 - VII ZR 276/61
Auszug aus OLG Koblenz, 11.03.1999 - 5 U 1160/98
Denn es ist anerkannt, dass ein Bauherr, der an den Werkunternehmer eine mangels hinreichenden Baufortschritts noch nicht fällige Teilzahlung leistet, diese Zahlung nicht als rechtsgrundlos erbracht zurückfordern kann (BGH NJW 1963, 1869;… Lorenz in Staudinger, BGB, 13. Auflage, § 813 Rn. 6).
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