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   BGH, 10.02.2021 - KZR 63/18   

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BGH, 10.02.2021 - KZR 63/18 (https://dejure.org/2021,11030)
BGH, Entscheidung vom 10.02.2021 - KZR 63/18 (https://dejure.org/2021,11030)
BGH, Entscheidung vom 10. Februar 2021 - KZR 63/18 (https://dejure.org/2021,11030)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Ersatz eines kartellbedingten Schadens der Betreiberin des öffentlichen Nahverkehr in Berlin gegenüber der Herstellerin von Schienen, Weichen und weiterem Zubehör; Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen durch das Treffen von Abreden aus ...

  • rewis.io

    Kartellschadensersatz: Wirksamkeit von Pauschalierungsklausel für Schäden durch Kartellabsprachen - Schienenkartell VI

  • Betriebs-Berater

    Pauschalierungsklausel für Schäden durch Kartellabsprachen - Schienenkartell VI

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 307; GWB a.F. § 33
    Wirksamkeit einer Pauschalierungsklausel für kartellrechtliche Schadensersatzansprüche aus unzulässigen Wettbewerbsbeschränkungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 1999 § 33 ; BGB § 307 Abs. 1 S. 1 A, Cl
    A) Eine Klausel, nach der der Auftragnehmer, wenn er 'aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung [...] darstellt', einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes der ...

  • rechtsportal.de

    GWB § 1999 § 33 ; BGB § 307 Abs. 1 S. 1 A, Cl
    Geltendmachung eines Anspruchs auf Ersatz eines kartellbedingten Schadens der Betreiberin des öffentlichen Nahverkehr in Berlin gegenüber der Herstellerin von Schienen, Weichen und weiterem Zubehör; Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen durch das Treffen von Abreden aus ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kartellrecht: Schienenkartell VI

  • datenbank.nwb.de

    Schienenkartell VI

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Generelle Preisabsprache getroffen: Bieter muss 5% Vertragsstrafe zahlen!

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur Wirksamkeit einer AGB zu pauschaliertem Schadensersatz wegen einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung

  • WM (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur Zulässigkeit, Reichweite und den AGB-rechtlichen Grenzen einer Klausel, nach der der Auftragnehmer, wenn er "aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung [...] darstellt", einen pauschalierten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof billigt Pauschalierungsklausel für Schäden durch Kartellabsprachen

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Pauschalierungsklausel in Höhe eines 15 Prozent der Abrechnungssumme nicht übersteigenden Betrags für Schäden durch Kartellabsprachen in Kaufvertrag zulässig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kartellabsprachen - und der pauschalierte Schadensersatz

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    BGH billigt Pauschalierungsklausel für Schäden durch Kartellabsprachen

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 229, 1
  • ZIP 2021, 2200
  • MDR 2021, 697
  • NZBau 2021, 404
  • VersR 2021, 1565
  • WM 2022, 1031
  • DB 2021, 1068
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (34)

  • BGH, 28.01.2020 - KZR 24/17

    Schienenkartell II - Erforderlichkeit eines konkreten Schadensnachweises bei

    Auszug aus BGH, 10.02.2021 - KZR 63/18
    Das Berufungsgericht ist allerdings zutreffend davon ausgegangen, dass für die in Rede stehenden Aufträge aus den Beschaffungsvorgängen in den Jahren 2002 und 2003 als Anspruchsgrundlage § 33 Satz 1 GWB 1999 in Betracht kommt (vgl. BGH, Urteil vom 28. Januar 2020 - KZR 24/17, BGHZ 224, 281 Rn. 18 - Schienenkartell II, mwN).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist Voraussetzung eines kartellrechtlichen Schadensersatzanspruchs nach § 33 Satz 1 GWB 1999, dass dem Anspruchsgegner ein wettbewerbsbeschränkendes Verhalten anzulasten ist, das - vermittelt durch den Abschluss von Umsatzgeschäften oder in anderer Weise - geeignet ist, einen Schaden des Anspruchstellers unmittelbar oder mittelbar zu begründen (BGHZ 224, 281 Rn. 25 - Schienenkartell II; BGH, Urteil vom 19. Mai 2020 - KZR 8/18, WuW 2020, 597 Rn. 25 - Schienenkartell IV; Urteil vom 23. September 2020 - KZR 4/19, WuW 2021, 37 Rn. 16 - Schienenkartell V).

    Es sind die allgemeinen Anforderungen an die Tatsachenfeststellung zu beachten, wie sie der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu entnehmen sind (BGHZ 224, 281 Rn. 34 ff. - Schienenkartell II).

    Dieser hypothetische Wettbewerbspreis lässt sich im Rahmen des kontrafaktischen Szenarios typischerweise nur aufgrund von Indizien ermitteln (vgl. BGHZ 224, 281 Rn. 34 - Schienenkartell II) und kann auf Grundlage der Umstände des Einzelfalls ohnehin nur näherungsweise bestimmt werden.

    Sie gestatten es andererseits aber auch nicht umgekehrt, bei der Inhaltskontrolle von Pauschalierungsklauseln generell auf eine Überprüfung zu verzichten, ob sich die Schadenspauschale an dem nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden orientiert (so aber OLG Thüringen, NZKart 2017, 540 Rn. 66 [aufgehoben durch BGHZ 224, 281 - Schienenkartell II]).

    Insoweit kann eine einheitliche Prüfung vorgenommen werden, weil sich die Frage nach der Höhe des Schadens - jedenfalls für die Zwecke des Ausspruchs über den bezifferten Leistungsantrag - nicht von der Frage trennen lässt, ob überhaupt ein Schaden entstanden ist (vgl. BGHZ 224, 281 Rn. 54 - Schienenkartell II).

    Da dem Schädiger bei Vereinbarung einer Pauschalierungsklausel der Nachweis offensteht, dass kein Schaden entstanden ist, reicht zur Erfüllung dieser - prozessualen - Voraussetzung für ein Grundurteil ein bloßer Verweis auf die Schadenspauschalierungsklausel nicht aus (zu dieser Fallgestaltung BGHZ 224, 281 Rn. 52 f. - Schienenkartell II; BGH, Urteil vom 10. Februar 2021 - KZR 94/18, z. Veröffent. best.).

    Für diese Gesamtwürdigung gelten auch im Rahmen des vom Schädiger bei einer wirksamen Schadenspauschalierung darzulegenden und nachzuweisenden fehlenden oder geringeren Schadens die in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aufgestellten Maßstäbe (BGHZ 224, 281 Rn. 34 ff. - Schienenkartell II).

  • BGH, 21.12.1995 - VII ZR 286/94

    Formularmäßige Vereinbarung einer Schadensersatzpauschale im Falle des Nachweises

    Auszug aus BGH, 10.02.2021 - KZR 63/18
    Bei der Regelung nach Nr. 14 ZVB handelt es sich, wie das Berufungsgericht zutreffend angenommen hat, um eine von der Klägerin vorformulierte Pauschalierungsklausel, auf die die Vorschriften der §§ 305 ff. BGB Anwendung finden (vgl. BGH, Urteil vom 21. Dezember 1995 - VII ZR 286/94, BGHZ 131, 356, 359; Urteil vom 11. Dezember 2018 - KZR 26/17, NZKart 2019, 101 Rn. 42 - Schienenkartell I).

    (a) Dabei handelt es sich zunächst um Submissionsabsprachen (vgl. BGHZ 131, 356, 359), die "aus Anlass der Vergabe" getroffen wurden und darauf gerichtet sind, den konkreten Auftrag einem bestimmten Anbieter zuzuweisen oder den Preis oder sonstige Bedingungen der Leistungserbringung zum Nachteil des Auftraggebers abzusprechen.

    Dabei darf die Pauschale der Höhe nach den normalerweise eintretenden branchentypischen Durchschnittsschaden nicht übersteigen (vgl. BGH, Urteil vom 16. Januar 1984 - II ZR 100/83, NJW 1984, 2093, 2094; BGHZ 131, 356, 359).

    In besonderem Maße gilt dies für den praktisch bedeutsamsten Fall des durch Kartellabsprachen verursachten Preishöhenschadens, weil dieser Schaden aus einem Vergleich des vertraglich vereinbarten Preises mit dem hypothetischen Preis zu ermitteln ist, der sich ohne Kartellabsprache ergeben hätte (vgl. BGHZ 131, 356, 359 f., zu Submissionsabsprachen).

    Insofern kommt dem mit der Verwendung von Pauschalierungsklauseln verfolgten und in § 309 Nr. 5 BGB grundsätzlich anerkannten Zweck, die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen durch Verringerung von Zeitaufwand und Kosten zu rationalisieren (vgl. BGH, Urteil vom 16. Juni 1982 - VIII ZR 89/81, NJW 1982, 2316, 2317; BT-Drucks. 7/3919, S. 29; Franck, ZHR 181 (2017), 955, 965), eine besondere Bedeutung zu (vgl. BGHZ 131, 356, 359 f.).

    (a) Der Bundesgerichtshof hat in der Vergangenheit eine im Wortlaut nahezu identische Pauschalierungsklausel, die im Zusammenhang mit der Beauftragung von Bauleistungen verwendet worden ist und eine Schadenspauschale von drei Prozent der Auftragssumme vorsah, als im Einklang mit § 9 AGBG stehend erkannt (BGHZ 131, 356, 360), weil das Bundeskartellamt den durchschnittlichen Preisaufschlag bei Submissionsabsprachen im Baugewerbe auf 13 Prozent geschätzt hatte.

  • BGH, 11.12.2018 - KZR 26/17

    Quoten- und Kundenschutzkartell: Anscheinsbeweis hinsichtlich des Eintritts eines

    Auszug aus BGH, 10.02.2021 - KZR 63/18
    Bei der Regelung nach Nr. 14 ZVB handelt es sich, wie das Berufungsgericht zutreffend angenommen hat, um eine von der Klägerin vorformulierte Pauschalierungsklausel, auf die die Vorschriften der §§ 305 ff. BGB Anwendung finden (vgl. BGH, Urteil vom 21. Dezember 1995 - VII ZR 286/94, BGHZ 131, 356, 359; Urteil vom 11. Dezember 2018 - KZR 26/17, NZKart 2019, 101 Rn. 42 - Schienenkartell I).

    Diese Annahme steht mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht im Einklang, weil es - wie der Bundesgerichtshof allerdings erst nach Erlass des Berufungsurteils entschieden hat - bei einem Quoten- und Kundenschutzkartell, wie es hier in Rede steht, an der dafür erforderlichen Typizität des Geschehensablaufs fehlt (BGH, NZKart 2019, 101 Rn. 57 - Schienenkartell I).

    Dabei wird das Berufungsgericht ein Mitverschulden der Klägerin an der Schadensentstehung erneut verneinen können (vgl. BGH, NZKart 2019, 101 Rn. 91 - Schienenkartell I; Urteil vom 19. Mai 2020 - KZR 70/17, WuW 2020, 595 Rn. 40 f. - Schienenkartell III).

    Ebenfalls wird es davon ausgehen können, dass die geltend gemachten Ansprüche nicht verjährt sind (vgl. Urteil vom 11. Dezember 2018 - KZR 26/17, juris Rn. 94 - Schienenkartell I).

  • BGH, 19.05.2020 - KZR 8/18

    Schienenkartell IV

    Auszug aus BGH, 10.02.2021 - KZR 63/18
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist Voraussetzung eines kartellrechtlichen Schadensersatzanspruchs nach § 33 Satz 1 GWB 1999, dass dem Anspruchsgegner ein wettbewerbsbeschränkendes Verhalten anzulasten ist, das - vermittelt durch den Abschluss von Umsatzgeschäften oder in anderer Weise - geeignet ist, einen Schaden des Anspruchstellers unmittelbar oder mittelbar zu begründen (BGHZ 224, 281 Rn. 25 - Schienenkartell II; BGH, Urteil vom 19. Mai 2020 - KZR 8/18, WuW 2020, 597 Rn. 25 - Schienenkartell IV; Urteil vom 23. September 2020 - KZR 4/19, WuW 2021, 37 Rn. 16 - Schienenkartell V).

    Die Weiterwälzung eines durch Eingehung des Vertrages bereits entstandenen Schadens ist nach den Grundsätzen der Vorteilsausgleichung zu beurteilen, für deren Voraussetzungen der Schädiger die Darlegungs- und Beweislast trägt (BGH, Urteil vom 19. Mai 2020 - KZR 8/18, WuW 2020, 597 Rn. 50 - Schienenkartell IV).

  • BGH, 10.06.2020 - VIII ZR 289/19

    Einbeziehung von Gesamtklauselwerken in die Auslegung Allgemeiner

    Auszug aus BGH, 10.02.2021 - KZR 63/18
    Ist der Wortlaut der Klausel nicht eindeutig, kommt es entscheidend darauf an, wie die Klausel aus der Sicht der typischerweise an Geschäften dieser Art beteiligten Verkehrskreise zu verstehen ist (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteil vom 10. Juni 2020 - VIII ZR 289/19, WM 2020, 1840 Rn. 26, 29, mwN).

    Außer Betracht zu bleiben haben solche Verständnismöglichkeiten, die zwar theoretisch denkbar, praktisch aber fernliegend und daher nicht ernstlich in Betracht zu ziehen sind (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteil vom 10. Juni 2020 - VIII ZR 289/19, ZNER 2020, 419 Rn. 27, mwN).

  • BGH, 14.04.2010 - VIII ZR 123/09

    Wirksame Klausel zur Schadenspauschalierung in Auto-Kaufvertrag

    Auszug aus BGH, 10.02.2021 - KZR 63/18
    Ist ein Schadensersatzanspruch - wie hier - dem Grunde nach entstanden und eine wirksame Pauschalierungsklausel vereinbart, trägt der Schädiger die Darlegungs- und Beweislast nicht nur für eine geringere Höhe des Schadens, sondern auch dafür, dass kein Schaden entstanden ist (vgl. BGH, Urteil vom 14. April 2010 - VIII ZR 123/09, BGHZ 185, 178 Rn. 20 f.; Urteil vom 5. Mai 2011 - VII ZR 161/10, NJW 2011, 3030 Rn. 13; Staudinger/Coester-Waltjen, BGB, Neubearbeitung 2019, § 309 Nr. 5 Rn. 19; Roloff/Looschelders in Erman, BGB, 16. Aufl., § 309 Rn. 49).
  • EuGH, 20.09.2001 - C-453/99

    Courage und Crehan - Schadensersatz im Kartellrecht

    Auszug aus BGH, 10.02.2021 - KZR 63/18
    Aus diesem Grund können Schadensersatzklagen vor den nationalen Gerichten wesentlich zur Aufrechterhaltung eines wirksamen Wettbewerbs in der Union beitragen (grundlegend: EuGH, Urteil vom 20. September 2001 - C-453/99, EuZW 2001, 715 Rn. 27 - Courage).
  • BGH, 25.10.2017 - XII ZR 1/17

    Unwirksame Werbeverlängerung im Rahmen eines Humansponsorings

    Auszug aus BGH, 10.02.2021 - KZR 63/18
    Diese Grundsätze sind bei der Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen im unternehmerischen Geschäftsverkehr gleichfalls zu beachten (BGH, Urteil vom 25. Oktober 2017 - XII ZR 1/17, NJW-RR 2018, 198 Rn. 13).
  • BGH, 07.12.2010 - XI ZR 3/10

    Klausel über Abschlussgebühren in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer

    Auszug aus BGH, 10.02.2021 - KZR 63/18
    Im Rahmen der nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB gebotenen umfassenden Interessenabwägung (vgl. etwa BGH, Urteil vom 7. Dezember 2010 - XI ZR 3/10, BGHZ 187, 360 Rn. 48; Urteil vom 1. Juni 2005 - IV ZR 100/02, NJW-RR 2005, 1161, 1162) ist im vorliegenden Zusammenhang darüber hinaus den Besonderheiten kartellzivilrechtlicher Schadensersatzansprüche Rechnung zu tragen.
  • EuGH, 13.07.2006 - C-295/04

    Manfredi - Artikel 81 EG - Wettbewerb - Kartell - Durch Kraftfahrzeuge, Schiffe

    Auszug aus BGH, 10.02.2021 - KZR 63/18
    Daraus folgt, dass kartellzivilrechtliche Schadensersatzansprüche nicht nur im privaten Kompensationsinteresse (dazu EuGH, Urteil vom 13. Juli 2006 - C-295/04, EuZW 2006, 529 Rn. 62 - Manfredi), sondern auch im öffentlichen Interesse am Schutz der wettbewerblichen Marktordnung mit einem Grad an Wirksamkeit durchsetzbar sein müssen, der sicherstellt, dass Unternehmen sie als regelmäßige und erwartbare Folge einer wettbewerbsbeschränkenden Handlung - ebenso wie bei anderen schwerwiegenden Delikten - in Rechnung stellen.
  • BGH, 05.05.2011 - VII ZR 161/10

    Vertrag über ein Ausbauhaus: Inhaltskontrolle der eine Vergütungspauschale

  • BGH, 18.02.2015 - XII ZR 199/13

    Allgemeine Geschäftsbedingungen des Betreibers eines Freizeitbades:

  • BGH, 09.06.1994 - IX ZR 125/93

    Zulässigkeit eines Grundurteils über eine Feststellungsklage; Beiziehung von

  • BGH, 14.01.1999 - VII ZR 73/98

    Inhaltskontrolle einer Vertragsstrafenregelung; Berufung auf fehlendes

  • BGH, 22.10.2015 - VII ZR 58/14

    Auslegung eines Vertrages über die Lieferung und Verwertung von Restabfällen:

  • BGH, 19.05.2020 - KZR 70/17

    Schienenkartell III

  • BGH, 25.06.2014 - VIII ZR 344/13

    Fernwärmelieferungsvertrag: Nichtigkeit einer Preisanpassungsklausel mit Wirkung

  • OLG Karlsruhe, 31.07.2013 - 6 U 51/12

    Formularmäßige Vereinbarung einer Schadensersatzverpflichtung in einem Vertrag

  • OLG Jena, 22.02.2017 - 2 U 583/15

    Voraussetzungen eines kartellrechtlichen Schadensersatzanspruchs in

  • BGH, 01.10.2019 - VI ZR 156/18

    Entgegenstehen einer qualifizierten Nachrangabrede der Qualifikation des

  • BGH, 01.06.2005 - IV ZR 100/02

    Berücksichtigung von Mutterschutzzeiten bei Errechnung einer von der

  • BGH, 16.06.1982 - VIII ZR 89/81

    Formularmäßige Pauschalierung des Schadens

  • BGH, 17.09.1987 - VII ZR 155/86

    Formularmäßiger Ausschluß von Nachforderungen bei vorbehaltloser Annahme einer

  • BGH, 10.11.1976 - VIII ZR 115/75

    Darlegungs- und Beweislast bei vereinbarter Schadenspauschalierung

  • BGH, 21.03.1990 - VIII ZR 196/89

    Formularmäßige Vereinbarung pauschalierten Schadensersatzes unter einer

  • BGH, 10.02.2021 - KZR 94/18

    Zahlung von Schadensersatz als Anspruch eines Verkehrsunternehmens wegen

  • BGH, 16.01.1984 - II ZR 100/83

    Ansprüche der Internatsschule gegen die Eltern nach fristloser Kündigung des

  • BGH, 19.01.2016 - XI ZR 388/14

    Zur Unwirksamkeit einer Formularklausel über die Nichtberücksichtigung

  • BGH, 23.09.2020 - KZR 4/19

    Schienenkartell V

  • BGH, 10.10.2013 - III ZR 325/12

    Teilbare Klauseln

  • EuGH, 11.09.2014 - C-67/13

    Nach Auffassung des Gerichtshofs ist das Gericht zu Unrecht zu dem Ergebnis

  • BGH, 14.01.2015 - XII ZR 176/13

    Gewerblicher Kraftfahrzeugmietvertrag: Beurteilung einer Klausel zur

  • BGH, 25.05.2011 - IV ZR 117/09

    Erste Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu den versicherungsrechtlichen

  • BGH, 07.09.2016 - IV ZR 172/15

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Wirksamkeit der Gegenwertregelung für

  • BGH, 13.04.2021 - KZR 19/20

    LKW-Kartell II

    Angesichts der Besonderheiten des nicht gegen einzelne Marktteilnehmer, sondern die Marktgegenseite gerichteten kartellrechtlichen Deliktstatbestands bedarf es daher auch nicht der Feststellung einer konkret-individuellen Betroffenheit (st. Rspr., vgl. zuletzt BGHZ 227, 84 Rn. 31 mwN - LKW-Kartell; BGH, Urteil vom 10. Februar 2021 - KZR 63/18, WRP 2021, 920 Rn. 15, 41 - Schienenkartell VI).
  • LG Stuttgart, 20.01.2022 - 30 O 176/19

    Sammelklage-Inkasso, Rundholzvermarktung - Fehlende Aktivlegitimaton eines

    Soweit der Bundesgerichtshof zu kartellschadensersatzrechtlichen Fragestellungen in Verfahren etwa zum sog. "Schienenkartell" oder zum sog. "Lkw-Kartell" zu entscheiden hatte, hat er die Urteile der verschiedenen Berufungsgerichte ausnahmslos aufgehoben (BGH, Urteil vom 11. Dezember 2018 - KZR 26/17 - Schienenkartell I; BGH, Urteil vom 28. Januar 2020 - KZR 24/17 - Schienenkartell II, BGHZ 224, 281-302; BGH, Urteil vom 19. Mai 2020 - KZR 70/17 - Schienenkartell III; BGH, Urteil vom 19. Mai 2020 - KZR 8/18 - Schienenkartell IV; BGH, Urteil vom 23. September 2020 - KZR 4/19 - Schienenkartell V; BGH, Urteil vom 10. Februar 2021 - KZR 63/18 - Schienenkartell VI; BGH, Urteil vom 23. September 2020 - KZR 35/19 - Lkw-Kartell [I], BGHZ 227, 84; BGH, Urteil vom 13. April 2021 - KZR 19/20 - Lkw-Kartell II).
  • LG München I, 12.05.2021 - 37 O 32/21

    Sperrung eines Händler-Online-Kontos

    Schließlich spricht das erklärte Ziel des Gesetzgebers, der mit der 6. und 7. GWB-Novelle unter anderem die Rechtsschutzmöglichkeiten Privater stärken wollte (BT-Drs. 13/9720, 35 f.; BT-Drs. 15/3640, 1, 35 f.; vgl.: BGH, Urt. v. 10.02.2021, Az.: KZR 63/18, Rn. 36 - Schiene VI), für die Begründung zumindest einer sekundären Darlegungslast unter den Voraussetzungen des § 18 Abs. 4 GWB (so im Ergebnis auch Immenga/Mestmäcker/Fuchs, Wettbewerbsrecht, 6. Aufl. 2020, § 18 Rn. 199; Langen/Bunte/Bardong, Band 1, 13. Aufl. 2018, § 18 GWB Rn. 224).

    Diese Informationsdisparität ist bei den Anforderungen an die Darlegungslast sowie die Glaubhaftmachung der Voraussetzungen des § 18 Abs. 4 GWB zu berücksichtigen (vgl. MüKoEUWettbR/Wolf, GWB, 3. Aufl. 2020, § 18 Rn. 69; vgl. allgemein zur Informationsdisparität bei der privatrechtlichen Durchsetzung: BGH, Urt. v. 10.02.2021, Az.: KZR 63/18, Rn. 36, 41 - Schiene VI).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.03.2024 - VerfGH 49/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung der Berufung in einem

    Mit Urteil vom 10. Februar 2021 - KZR 63/18 - hat der Bundesgerichtshof kurz nach Erlass des vom Beschwerdeführer mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Beschlusses seine Ausführungen im Urteil vom 16. Januar 1984 - II ZR 100/83 - bekräftigt und ausgeführt, dass die Pauschale nach § 309 Nr. 5 Buchst. a BGB der Höhe nach den normalerweise eintretenden branchentypischen Durchschnittsschaden nicht übersteigen dürfe.

    Der danach maßgebliche Durchschnittsschaden sei objektiv und unabhängig von den konkreten Umständen des Einzelfalls zu ermitteln (siehe BGH, Urteil vom 10. Februar 2021 - KZR 63/18, BGHZ 229, 1 = juris, Rn. 32; siehe aus der Literatur zustimmend z. B. Looschelders, in: Erman, BGB, 17. Auflage 2023, § 309 Rn. 46).

  • LG Berlin, 07.02.2023 - 61 O 2/23

    Kartell der Schienenfreunde - Berechnung des Kartellschadens aufgrund einer

    Dies wäre mit dem Gebot, dass kartellzivilrechtliche Schadensersatzansprüche nicht nur im privaten Kompensationsinteresse, sondern auch im öffentlichen Interesse am Schutz der wettbewerblichen Marktordnung mit einem Grad an Wirksamkeit durchsetzbar sein müssen, der sicherstellt, dass Unternehmen sie als regelmäßige und erwartbare Folge einer wettbewerbsbeschränkenden Handlung in Rechnung stellen (vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 2021 - KZR 63/18 (Schienenkartell VI), Rn. 36), nicht zu vereinbaren.

    Die Werte des IAW-Gutachtens liegen überwiegend erheblich über denjenigen, die nach zu Kartellaufschlägen veröffentlichten Meta-Studien zu erwarten wären (vgl. Oxera Consulting Limited, Quantifying antitrust damages, Dezember 2009; Boyer/Kotchonie, How Much Do Cartel Overcharge?, Review of Industrial Organisation 47 (2015) 119 ff.); die Kammer kann diese Studien nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei der Schadensschätzung berücksichtigen, auch wenn es vorliegend nicht um die Prognose eines kartellbedingten Schadens zum Zeitpunkt des Abschlusses eines Umsatzgeschäftes geht (vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 2021 - KZR 63/18 (Schienenkartell VI), Rn. 43 f. ["nicht nur im Zeitpunkt des Vertragsschlusses"]).

    Skonti, welche der Klägerin nach Vertragsschluss als "Entgelt" für überobligationsmäßig schnelle Zahlungen gewährt wurden, lassen diesen Schaden nicht wieder entfallen (vgl. auch BGH, Urteil vom 10. Februar 2021 - KZR 63/18 (Schienenkartell VI), Rn. 53; KG, Urteil vom 28. Juni 2018 - U 13/14 Kart, juris Rn. 94); der Lieferant, der Skonti einräumt, wird hierfür dadurch kompensiert, dass ihm im Fall ihrer Nutzung zu einem früheren Zeitpunkt Liquidität zufließt.

    Die Schadenspauschalierungsklausel ist nach Maßgabe der §§ 305 ff. BGB wirksam und ihre Voraussetzungen sind im Streitfall erfüllt (vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 2021 - KZR 63/18 (Schienenkartell VI), Rn. 17 ff.); die Klausel verlangt nicht den Nachweis, dass überhaupt ein kartellbedingter Schaden entstanden ist (vgl. BGH aaO Rn. 55 ff.).

    e) Der Anspruch der Klägerin auf Ersatz des Preishöhenschadens ist nicht gemäß § 254 Abs. 1 BGB zu kürzen (vgl. auch BGH, Urteil vom 10. Februar 2021 - KZR 63/18 (Schienenkartell VI), Rn. 64).

    f) Die von den Beklagten erhobene Einrede der Verjährung (§ 214 Abs. 1 BGB) greift nicht durch (vgl. auch BGH, Urteil vom 10. Februar 2021 - KZR 63/18 (Schienenkartell VI), Rn. 64).

  • BGH, 08.08.2022 - KZR 111/18

    VBL-Gegenwert III - Kartellrechtsverstoß: Rechtsfolgen der rückwirkenden

    Ist der Wortlaut der Klausel nicht eindeutig, kommt es entscheidend darauf an, wie die Klausel aus der Sicht der typischerweise an Geschäften dieser Art beteiligten Verkehrskreise zu verstehen ist (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 10. Juni 2020 - VIII ZR 289/19, WM 2020, 1840 Rn. 26, 29, mwN; vom 10. Februar 2021 - KZR 63/18, BGHZ 229, 1 Rn. 24 - Schienenkartell VI).

    Außer Betracht zu bleiben haben solche Verständnismöglichkeiten, die zwar theoretisch denkbar, praktisch aber fernliegend und daher nicht ernstlich in Betracht zu ziehen sind (st. Rspr.; vgl. nur BGHZ 229, 1 Rn. 24 - Schienenkartell VI).

    Sie muss auch im öffentlichen Interesse am Schutz der wettbewerblichen Marktordnung mit einem Grad an Wirksamkeit durchsetzbar sein, der sicherstellt, dass Unternehmen sie als regelmäßige und erwartbare Folge einer wettbewerbsbeschränkenden Handlung - ebenso wie bei anderen schwerwiegenden Delikten - in Rechnung stellen (vgl. im Einzelnen BGHZ 229, 1 Rn. 36 - Schienenkartell VI mwN).

  • LG Dortmund, 13.03.2023 - 8 O 7/20
    30 f. - Muños; vgl. auch bereits: EuGH, Urteil vom 5. Februar 1963, Rs. 26/62, ECLI:EU:C:1963:1 - van Gend & Loos; ähnlich auch BVerfG, Beschluss vom 6. März 2014, Az. 1 BvR 3541/13, juris Rn. 22; BGH, Urteil vom 14. Juli 2015, Az.: KVR 55/14, juris Rn. 19 - Trinkwasserpreise; BGH, Urteil vom 23. September 2020, Az. KZR 4/19, juris Rn. 50 - Schienenkartell V; BGH, Urteil vom 10. Februar 2021, Az. KZR 63/18, juris Rn. 36 - Schienenkartell VI; BGH, Urteil vom 8. August 2022, Az.: KZR 111/18, juris Rn. 131 - VBL-Gegenwert III).

    Gleichzeitig kommt der in Rede stehenden Beschränkung einer effektiven Kartellrechtsdurchsetzung großes Gewicht zu, denn wie aufgezeigt ist die Durchsetzung kartellrechtlicher Massen- und Streuschäden im deutschen Recht in erheblichem Maße erschwert, wodurch sowohl die Kompensations- als auch die Präventionsfunktion leerzulaufen droht (vgl. BT-Drs. 17/5956, S. 3; BGH, Urteil vom 10. Februar 2021, Az.: KZR 63/18, juris Rn. 36 - Schienenkartell VI; ferner Fries , AcP (221) 2021, 108, 127; Hoch/Hendriks , VuR 2020, 254, 255; Krüger/Weitbrecht in: Fuchs/Weitbrecht, Handbuch Private Kartellrechtsdurchsetzung, 1. Aufl. 2019, § 19 Rn. 21 sowie Weber , Kartellschaden, 2021, S. 3).

  • BGH, 21.09.2021 - KZR 88/20

    Trassenentgelte II

    Hinzu kommt, dass die Unsicherheiten, die mit der Feststellung der wettbewerblichen Wirkungen eines bestimmten Verhaltens im Allgemeinen und eines intransparenten Preissystems im Besonderen verbunden sind, nicht zu Lasten der zugangsberechtigten Nutzer der Infrastruktur gehen dürfen, sondern im Verantwortungsbereich des Betreibers der Infrastruktur liegen, der ein in Widerspruch zum Regulierungsrecht stehendes und damit rechtswidriges System anwendet (vgl. in diesem Sinne bereits BGH, Urteil vom 10. Februar 2021 - KZR 63/18, BGHZ 229, 120 Rn. 41 - Schienenkartell VI).
  • BGH, 05.05.2022 - VII ZR 176/20

    Primäraufrechnung gegen die restliche Werklohnforderung mit einem Anspruch auf

    So hat der Bundesgerichtshof hinsichtlich einer von der öffentlichen Hand verwendeten Klausel betreffend pauschalierten Schadensersatz entschieden, dass der Begriff "Abrechnungssumme" im unternehmerischen Verkehr ohne Weiteres dahin zu verstehen sei, dass diese die Umsatzsteuer nicht einschließe, weil im unternehmerischen Verkehr die Vertragspartner typischerweise zum Vorsteuerabzug berechtigt seien (BGH, Urteil vom 10. Februar 2021 - KZR 63/18 Rn. 52, BGHZ 229, 1 - Schienenkartell VI).
  • LG Berlin, 15.06.2023 - 61 O 1/23

    LKW-Kartell - Höhe des Kartellschadens - LKW-Kartell

    Dies wäre mit dem Gebot, dass kartellzivilrechtliche Schadensersatzansprüche nicht nur im privaten Kompensationsinteresse, sondern auch im öffentlichen Interesse am Schutz der wettbewerblichen Marktordnung mit einem Grad an Wirksamkeit durchsetzbar sein müssen, der sicherstellt, dass Unternehmen sie als regelmäßige und erwartbare Folge einer wettbewerbsbeschränkenden Handlung in Rechnung stellen (vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 2021 - KZR 63/18 (Schienenkartell VI), Rn. 36), nicht zu vereinbaren.

    Die Kammer kann diese Studien nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei der Schadensschätzung berücksichtigen, auch wenn es vorliegend nicht um die Prognose eines kartellbedingten Schadens zum Zeitpunkt des Abschlusses eines Umsatzgeschäftes geht (vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 2021 - KZR 63/18 (Schienenkartell VI), Rn. 43 f.: "nicht nur im Zeitpunkt des Vertragsschlusses").

    Skonti, welche der Klägerin nach Vertragsschluss als "Entgelt" für überobligationsmäßig schnelle Zahlungen gewährt wurden, lassen diesen Schaden nicht wieder entfallen (vgl. auch BGH, Urteil vom 10. Februar 2021 - KZR 63/18 (Schienenkartell VI), Rn. 53; KG, Urteil vom 28. Juni 2018 - U 13/14 Kart, juris Rn. 94); der Lieferant, der Skonti einräumt, wird hierfür dadurch kompensiert, dass ihm im Fall ihrer Nutzung zu einem früheren Zeitpunkt Liquidität zufließt.

  • BGH, 08.08.2022 - KZR 8/19

    Rückwirkende Wirksamkeit einer Gegenwertregelung im Satzungsergänzenden Beschluss

  • LG Berlin, 27.05.2021 - 16 O 241/17

    Gasisolierte Schaltanlagen, GIS-Kartell - Schadensersatzanspruch bei Vereinbarung

  • BGH, 10.02.2021 - KZR 94/18

    Zahlung von Schadensersatz als Anspruch eines Verkehrsunternehmens wegen

  • BGH, 28.06.2022 - KZR 46/20

    Vorliegen eines kartellbedingten Schadens bei Bezug der Waren durch

  • LG Berlin, 25.09.2023 - 96b O 2/23

    Fahrtreppenkartell

  • LG Düsseldorf, 08.09.2022 - 14d O 23/16
  • OLG Schleswig, 12.10.2023 - 16 U 97/22

    KWR-Produkte - Richterliche Schadensschätzung bei einem

  • BGH, 13.04.2021 - KZR 96/18

    Kartellschadensersatzanspruch: Haftung der an einer Spaltung beteiligten

  • BGH, 13.04.2021 - KZR 69/18

    Kartellschadensersatz: Anscheinsbeweis und tatsächliche Vermutung für die

  • BGH, 13.04.2021 - KZR 42/19

    Kartellschadensersatz: Grundurteil über Ansprüche aus mehreren

  • BGH, 13.04.2021 - KZR 95/18

    Kartellbedingte Schäden beim Betrieb eines öffentlichen Personennahverkehrs

  • BGH, 13.04.2021 - KZR 98/18

    Kartellbedingte Schäden beim Betrieb eines öffentlichen Personennahverkehrs

  • LG Frankfurt/Main, 05.05.2022 - 3 O 58/22

    Sperrung von Werbeanzeigen für KFZ-Wunschkennzeichen durch Google ist

  • BGH, 13.04.2021 - KZR 20/20

    Kartellrechtlicher Schadensersatzanspruch: Schadensersatz wegen Erwerbs eines

  • OLG Düsseldorf, 09.06.2022 - 20 U 91/21
  • LG Stuttgart, 28.04.2022 - 30 O 17/18

    Zulässigkeit eines Sammelklageninkasso von verschiedenen

  • BGH, 13.04.2021 - KZR 40/19

    Kartellschadensersatz im sog. Kölner Fall vergaberechtswidriger Preisabsprachen

  • BGH, 13.04.2021 - KZR 97/18

    Voraussetzung des haftungsbegründenden Tatbestands eines kartellrechtlichen

  • BGH, 13.04.2021 - KZR 41/19

    Inanspruchnahme auf Ersatz kartellbedingten Schadens aufgrund fehlerhaftenr

  • LG Düsseldorf, 28.04.2021 - 12 O 188/18
  • LG Stuttgart, 25.04.2022 - 53 O 296/21

    Kartellschaden bei mittelbarem Erwerb in Form von Operatingleasing

  • BGH, 13.04.2021 - KZR 43/19

    Inanspruchnahme auf Ersatz kartellbedingten Schadens aufgrund fehlerhaftenr

  • LG Stuttgart, 14.02.2022 - 53 O 263/21

    Leasingvermittlung beim LKW-Kartell - Schadensersatz im Rahmen des LKW-Kartells

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