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Rechtsprechung
   BGH, 05.12.2023 - KZR 46/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,34186
BGH, 05.12.2023 - KZR 46/21 (https://dejure.org/2023,34186)
BGH, Entscheidung vom 05.12.2023 - KZR 46/21 (https://dejure.org/2023,34186)
BGH, Entscheidung vom 05. Dezember 2023 - KZR 46/21 (https://dejure.org/2023,34186)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Schadensersatzansprüche Geschädigter aus kartellrechtswidrigen Preisabsprachen: Kartellbedingte Überhöhung der für kartellbetroffene Produkte von einem Leasingnehmer an eine Finanzierungsgesellschaft zu entrichtenden Entgelte; Vergleichsmarktanalyse als Annäherung an die ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    LKW-Kartell III

    § 1 GWB vom 18.12.2007, § 33 Abs 3 GWB vom 18.12.2007, § 33 Abs 5 GWB vom 28.12.2007, § 1 GWB vom 26.08.1998, § 33 GWB vom 26.08.1998
    Schadensersatzansprüche Geschädigter aus kartellrechtswidrigen Preisabsprachen: Kartellbedingte Überhöhung der für kartellbetroffene Produkte von einem Leasingnehmer an eine Finanzierungsgesellschaft zu entrichtenden Entgelte; Vergleichsmarktanalyse als Annäherung an die ...

  • IWW

    § 33 GWB, § 33 Abs. 4 GWB, § 304 ZPO, § 33 Satz 1, 2. Halbsatz, § 1 GWB, § 33 Abs. 3 GWB, Art. 101, 102 AEUV, Art. 81, 82 EGV, Art. 101 Abs. 1 AEUV, Art. 81 EGV, § 286 ZPO, § 287 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzansprüche eines Unternehmens wegen Absprachen der Hersteller über Preise und Bruttolistenpreiserhöhungen für mittelschwere und schwere Lkw; Kartellbedingte Überhöhung der für kartellbetroffene Produkte von einem Leasingnehmer oder Mietkäufer an eine ...

  • Betriebs-Berater

    LKW-Kartell III

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatzansprüche eines Unternehmens wegen Absprachen der Hersteller über Preise und Bruttolistenpreiserhöhungen für mittelschwere und schwere Lkw; Kartellbedingte Überhöhung der für kartellbetroffene Produkte von einem Leasingnehmer oder Mietkäufer an eine ...

  • rechtsportal.de

    Schadensersatzansprüche eines Unternehmens wegen Absprachen der Hersteller über Preise und Bruttolistenpreiserhöhungen für mittelschwere und schwere Lkw; Kartellbedingte Überhöhung der für kartellbetroffene Produkte von einem Leasingnehmer oder Mietkäufer an eine ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kartellrecht: LKW-Kartell III

  • datenbank.nwb.de

    LKW-Kartell III

Kurzfassungen/Presse (9)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    LKW-Kartell III

    Zum Kartellschadensersatz für geleaste Lastkraftwagen

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Auch Leasingnehmer und Mietkäufer können Anspruch auf Kartellschadensersatz im Fall des LKW-Kartells haben

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Auch Leasingnehmer und Mietkäufer können Anspruch auf Kartellschadensersatz im Fall des LKW-Kartells haben

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kartellschadensersatz für geleaste LKWs

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Kartellschadensersatz für geleaste Lkw

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Lkw-Kartell hat auch Leasingnehmer und Mietkäufer geschädigt

  • die-aktiengesellschaft.de (Kurzinformation)

    Kartellschadensersatz für geleaste Lkw

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Feststellung der kartellrechtlichen Betroffenheit von Endkunden nach Aufdeckung des LKW-Kartells

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    LKW-Kartell

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2024, 258
  • WM 2024, 1333
  • BB 2024, 2 (Ls.)
  • NZG 2024, 689
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 13.04.2021 - KZR 19/20

    LKW-Kartell II - Kartellschadensersatz für Endkunden im LKW-Kartell: Erzielung …

    Auszug aus BGH, 05.12.2023 - KZR 46/21
    Rn. 10 1. Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass als Anspruchsgrundlage für Schäden aus dem Leasingvertrag 1 § 33 Satz 1, 2. Halbsatz, § 1 GWB in der vom 1. Januar 1999 bis 30. Juni 2005 geltenden Fassung und aus den Mietkaufverträgen sowie den Leasingverträgen 2 bis 8 § 33 Abs. 3 GWB in der vom 1. Juli 2005 bis zum 29. Juni 2013 geltenden Fassung heranzuziehen ist (…vgl. BGH, Urteile vom 23. September 2020 - KZR 35/19, BGHZ 227, 84 Rn. 16 mwN - LKW-Kartell I; vom 13. April 2021 - KZR 19/20, WRP 2021, 1588 Rn. 12 - LKW-Kartell II).

    Es hat die Feststellungen im Kommissionsbeschluss zutreffend für bindend erachtet und auf dieser Grundlage angenommen, dass die Beklagte im Zeitraum vom 17. Januar 1997 bis 18. Januar 2011 an einer Koordinierung der Bruttolistenpreise für mittelschwere und schwere Lastkraftwagen beteiligt war (BGH, WRP 2021, 1588 Rn. 13 bis 19 - LKW-Kartell II).

    Es bedarf daher nicht der Feststellung einer konkret-individuellen Betroffenheit (st. Rspr., BGH, WRP 2021, 1588 Rn. 21 - LKW-Kartell II;… Urteile vom 28. Juni 2022 - KZR 46/20, WuW 2022, 681 Rn. 24 mwN - Stahl-Strahlmittel;… vom 29. November 2022 - KZR 42/20, BGHZ 235, 168 Rn. 29 mwN - Schlecker).

    Dafür genügt, dass die Fahrzeuge auf den Grundmodellen ("Ecktypen") aufbauten, deren Listenpreise Gegenstand der Absprachen waren, da die durch das Kartell bewirkte Verfälschung der Bedingungen des Marktgeschehens damit jedenfalls geeignet war, sich auf die individuellen Transaktionspreise für Fahrzeuge der Kartellbeteiligten auszuwirken (BGH, WRP 2021, 1588 Rn. 23 - LKW-Kartell II).

    Rn. 17 4. Die vom Berufungsgericht gegebene Begründung trägt auch die Feststellung, dass der Klägerin aufgrund der Kartellabsprache zwischen den beteiligten Unternehmen mit der für ein Zwischenurteil über den Grund nach § 304 ZPO erforderlichen Wahrscheinlichkeit (…vgl. BGH, Urteile vom 28. Januar 2020 - KZR 24/17, WuW 2020, 202 Rn. 52 mwN - Schienenkartell II; WRP 2021, 1588 Rn. 24 mwN - LKW-Kartell II)ein Schaden entstanden ist.

    Rn. 19 aa) Diese Feststellung hat der im Bereich des § 287 Abs. 1 ZPO besonders freigestellte Tatrichter nach freier Überzeugung vorzunehmen (st. Rspr., BGH, WRP 2021, 1588 Rn. 53 mwN - LKW-Kartell II;… BGHZ 235, 168 Rn. 39 bis 41 mwN - Schlecker).

    Um die erforderliche Überzeugung von der wahrscheinlichen Schadensentstehung verfahrensfehlerfrei zu gewinnen, muss das Gericht indes auch für die Zwecke des Grundurteils eine Gesamtwürdigung vornehmen und sich umfassend mit den Umständen des Einzelfalls auseinandersetzen (…st. Rspr., vgl. nur BGH, WuW 2020, 202 Rn. 52 - Schienenkartell II;… BGHZ 227, 84 Rn. 88 - LKW-Kartell I; WRP 2021, 1588 Rn. 53 f. - LKW-Kartell II).

    Rn. 21 b) Nach diesen Grundsätzen ist entgegen der Rüge der Revision zunächst nicht zu beanstanden, dass das Berufungsgericht zugunsten der Klägerin als Leasingnehmerin und Mietkäuferin den Erfahrungssatz herangezogen hat, dass die im Rahmen des Kartells erzielten Preise im Schnitt über denjenigen liegen, die sich ohne die wettbewerbsbeschränkende Absprache gebildet hätten (…st. Rspr., vgl. nur BGH, WuW 2022, 681 Rn. 42 mwN - Stahl-Strahlmittel mwN;… BGHZ 235, 168 Rn. 44 mwN - Schlecker; WRP 2021, 1588 Rn. 36 - LKW-Kartell II).

    Die Listenpreise bildeten typischerweise den Ausgangspunkt der Preisgestaltung und wirkten sich dadurch notwendig auf die zu zahlenden Transaktionspreise aus (BGH, WRP 2021, 1588 Rn. 39 f. - LKW-Kartell II).

    Der Senat hat indes für das hier gegenständliche Kartell bereits entschieden und ausführlich begründet, dass das in Bezug auf die Großhandelsebene und die nachgelagerten Vertriebsstufen nicht nachvollziehbar ist (BGH, WRP 2021, 1588 Rn. 37 bis 40 - LKW-Kartell II).

    Es ist im Leasing- sowie Mietkaufgeschäft als einer bedeutenden Vertriebsform für Nutzfahrzeuge (…vgl. Hettwer in Reinking/Eggert, Der Autokauf, 15. Aufl., Kap. 39 Rn. 1) ebenso wenig wie auf der Großhandels-Ebene und den nachfolgenden Handels- und Vertriebsstufen (vgl. BGH, WRP 2021, 1588 Rn. 39 f. - LKW-Kartell II) plausibel, dass die Hersteller die Listenpreiserhöhungen gegenüber der ersten Vertriebsstufe wieder "zurücknahmen" oder diese Vertriebsstufe die durch die Erhöhung indizierte Kostensteigerung vollständig "auf die eigene Marge nahm".

    Rn. 31 (c) Entgegen der Ansicht der Revision war eine Aufklärung der Verhältnisse auf dem Leasingmarkt nicht deshalb geboten, weil die Feststellung erforderlich ist, dass die Preiserhöhung gerade auf das Kartellgeschehen und nicht auf andere preisbildende Faktoren zurückgeht (vgl. BGH…, Urteil vom 28. Juni 2011 - KZR 75/10, BGHZ 190, 145 Rn. 46 f. - ORWI; siehe auch BGH, WRP 2021, 1588 Rn. 48 bis 51 - LKW-Kartell II).

    Es hat dabei dem Erfahrungssatz zu Recht ein erhebliches indizielles Gewicht beigemessen (vgl. BGH, WRP 2021, 1588 Rn. 52 - LKW-Kartell II).

    Es entsprach vielmehr gerade der Wirkungsweise des Kartells, dass der Wettbewerb zwischen den Herstellern nicht vollständig ausgeschaltet, sondern nur gedämpft und aus der Sicht der Kartellbeteiligten idealerweise gemeinsam auf ein sich in den Bruttopreislisten widerspiegelndes suprakompetitives "Einstandskostenniveau" gehoben wurde, das ohne die Verhaltenskoordinierung nicht durchsetzbar gewesen wäre (BGH, WRP 2021, 1588 Rn. 57 - LKW-Kartell II).

    Rn. 41 (2) Das ist, anders als in der der Entscheidung vom 13. April 2021 (BGH, WRP 2021, 1588 Rn. 62 - LKW-Kartell II) zugrundeliegenden Fallgestaltung, in der das Berufungsgericht im Hinblick auf die vorgelegten Gutachten von unrichtigen Annahmen ausgegangen war, und auch aufgrund der zwischenzeitlich in der rechtswissenschaftlichen Literatur gewonnenen Erkenntnisse über die Funktionsweise und Aussagekraft von Regressionsanalysen in Kartellschadenersatzfällen, nicht zu beanstanden.

    Soweit der Senat ausgeführt hat, dass eine Regressionsanalyse, soweit sie auf einer hinreichend verlässlichen Datengrundlage und methodisch korrekt und mit signifikanten Ergebnissen durchgeführt worden ist, ein relevantes Indiz für oder gegen einen Schaden darstellen kann (BGH, WRP 2021, 1588 Rn. 66 - LKW-Kartell II), ist damit allgemein der Umstand angesprochen, dass die statistische Signifikanz bei der Bewertung ökonometrischer Studien in den Blick zu nehmen ist und je nach den Umständen des Einzelfalls Einfluss auf die Bewertung der Schadensschätzung haben kann (Inderst/Thomas, ZWeR 2021, 432, 435, 452 bis 458).

  • BGH, 29.11.2022 - KZR 42/20

    Schaden für Schlecker durch Drogeriekartell?

    Auszug aus BGH, 05.12.2023 - KZR 46/21
    Es bedarf daher nicht der Feststellung einer konkret-individuellen Betroffenheit (…st. Rspr., BGH, WRP 2021, 1588 Rn. 21 - LKW-Kartell II;… Urteile vom 28. Juni 2022 - KZR 46/20, WuW 2022, 681 Rn. 24 mwN - Stahl-Strahlmittel; vom 29. November 2022 - KZR 42/20, BGHZ 235, 168 Rn. 29 mwN - Schlecker).

    Rn. 18 a) Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass die Feststellung, ob der von einem am Kartellverstoß beteiligten Unternehmen vereinbarte Preis wegen des Kartells höher war, als er ohne das Kartell gewesen wäre, nur unter Heranziehung derjenigen Umstände getroffen werden kann, die darauf schließen lassen, wie sich das Marktgeschehen ohne das Kartell wahrscheinlich entwickelt hätte (…BGHZ 227, 84 Rn. 56 - LKW-Kartell I; BGHZ 235, 168 Rn. 39 - Schlecker).

    Rn. 19 aa) Diese Feststellung hat der im Bereich des § 287 Abs. 1 ZPO besonders freigestellte Tatrichter nach freier Überzeugung vorzunehmen (…st. Rspr., BGH, WRP 2021, 1588 Rn. 53 mwN - LKW-Kartell II; BGHZ 235, 168 Rn. 39 bis 41 mwN - Schlecker).

    Dieses kann lediglich prüfen, ob der Streitstoff umfassend, widerspruchsfrei und ohne Verstoß gegen Denk- und Erfahrungssätze gewürdigt worden ist (BGHZ 235, 168 Rn. 41 mwN - Schlecker).

    Rn. 21 b) Nach diesen Grundsätzen ist entgegen der Rüge der Revision zunächst nicht zu beanstanden, dass das Berufungsgericht zugunsten der Klägerin als Leasingnehmerin und Mietkäuferin den Erfahrungssatz herangezogen hat, dass die im Rahmen des Kartells erzielten Preise im Schnitt über denjenigen liegen, die sich ohne die wettbewerbsbeschränkende Absprache gebildet hätten (…st. Rspr., vgl. nur BGH, WuW 2022, 681 Rn. 42 mwN - Stahl-Strahlmittel mwN; BGHZ 235, 168 Rn. 44 mwN - Schlecker;… WRP 2021, 1588 Rn. 36 - LKW-Kartell II).

    Ein solches Verhalten entspricht wirtschaftlicher Vernunft (BGHZ 235, 168 Rn. 47 mwN - Schlecker).

  • BGH, 23.09.2020 - KZR 35/19

    LKW-Kartell - Kartellschadensersatz für den Käufer vom sog. LKW-Kartell …

    Auszug aus BGH, 05.12.2023 - KZR 46/21
    Rn. 10 1. Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass als Anspruchsgrundlage für Schäden aus dem Leasingvertrag 1 § 33 Satz 1, 2. Halbsatz, § 1 GWB in der vom 1. Januar 1999 bis 30. Juni 2005 geltenden Fassung und aus den Mietkaufverträgen sowie den Leasingverträgen 2 bis 8 § 33 Abs. 3 GWB in der vom 1. Juli 2005 bis zum 29. Juni 2013 geltenden Fassung heranzuziehen ist (vgl. BGH, Urteile vom 23. September 2020 - KZR 35/19, BGHZ 227, 84 Rn. 16 mwN - LKW-Kartell I;… vom 13. April 2021 - KZR 19/20, WRP 2021, 1588 Rn. 12 - LKW-Kartell II).

    Rn. 18 a) Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass die Feststellung, ob der von einem am Kartellverstoß beteiligten Unternehmen vereinbarte Preis wegen des Kartells höher war, als er ohne das Kartell gewesen wäre, nur unter Heranziehung derjenigen Umstände getroffen werden kann, die darauf schließen lassen, wie sich das Marktgeschehen ohne das Kartell wahrscheinlich entwickelt hätte (BGHZ 227, 84 Rn. 56 - LKW-Kartell I;… BGHZ 235, 168 Rn. 39 - Schlecker).

    Um die erforderliche Überzeugung von der wahrscheinlichen Schadensentstehung verfahrensfehlerfrei zu gewinnen, muss das Gericht indes auch für die Zwecke des Grundurteils eine Gesamtwürdigung vornehmen und sich umfassend mit den Umständen des Einzelfalls auseinandersetzen (…st. Rspr., vgl. nur BGH, WuW 2020, 202 Rn. 52 - Schienenkartell II; BGHZ 227, 84 Rn. 88 - LKW-Kartell I;… WRP 2021, 1588 Rn. 53 f. - LKW-Kartell II).

    Welches Gewicht dem im Ergebnis zukommt, ist aber eine Frage des Einzelfalls (vgl. BGHZ 227, 84 Rn. 92 - LKW-Kartell I).

  • BGH, 25.10.2013 - V ZR 230/12

    Verschuldensunabhängiger nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch auch im Verhältnis …

    Auszug aus BGH, 05.12.2023 - KZR 46/21
    Rn. 46 5. Nach alledem durfte das Berufungsgericht entgegen der Ansicht der Revision ein Grundurteil erlassen, weil alle Fragen, die zum Grund des Anspruchs gehören, erledigt sind und die für den Erlass des Grundurteils erforderliche Wahrscheinlichkeit, dass der Anspruch in irgendeiner Höhe gegeben ist, besteht (vgl. BGH, Urteil vom 25. Oktober 2013 - V ZR 230/12, BGHZ 198, 327 Rn. 25 f.).
  • BGH, 28.06.2011 - KZR 75/10

    ORWI - Kartellteilnehmer haften auch mittelbar Geschädigten auf Schadensersatz …

    Auszug aus BGH, 05.12.2023 - KZR 46/21
    Rn. 31 (c) Entgegen der Ansicht der Revision war eine Aufklärung der Verhältnisse auf dem Leasingmarkt nicht deshalb geboten, weil die Feststellung erforderlich ist, dass die Preiserhöhung gerade auf das Kartellgeschehen und nicht auf andere preisbildende Faktoren zurückgeht (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juni 2011 - KZR 75/10, BGHZ 190, 145 Rn. 46 f. - ORWI;… siehe auch BGH, WRP 2021, 1588 Rn. 48 bis 51 - LKW-Kartell II).
  • BGH, 28.06.2016 - VI ZR 559/14

    Grundurteil: Fehlerhafte Nichtbeachtung des Grundsatzes der Prozessökonomie im …

    Auszug aus BGH, 05.12.2023 - KZR 46/21
    Insbesondere hat das Berufungsgericht nicht bereits eine aufwendige Beweisaufnahme durchgeführt (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juni 2016 - VI ZR 559/14, NJW 2016, 3244 Rn. 27 bis 33).
  • BGH, 11.03.1998 - VIII ZR 205/97

    Zu Kraftfahrzeug-Leasingverträgen

    Auszug aus BGH, 05.12.2023 - KZR 46/21
    Solche Finanzierungsverträge sind typischerweise auf Vollamortisation des Leasinggebers gerichtet, die nach Rückgabe des Fahrzeugs ohne erneutes Verleasen an weitere Leasingnehmer durch anschließende Verwertung erlangt wird (st. Rspr., BGH, Urteil vom 11. März 1998 - VIII ZR 205/97, NJW 1998, 1637 [juris Rn. 31] mwN;… Koch/Harnos in MünchKommBGB, 9. Auflage, Finanzierungsleasing [Anh § 515] Rn. 1, 6;… Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 10. Aufl., Rn. 1744, 1936;… Stoffels in Staudinger, BGB, Neubearb. 2023, Leasing Rn. 12, 36 bis 37c).
  • BGH, 28.01.2020 - KZR 24/17

    Schienenkartell II - Erforderlichkeit eines konkreten Schadensnachweises bei …

    Auszug aus BGH, 05.12.2023 - KZR 46/21
    Rn. 17 4. Die vom Berufungsgericht gegebene Begründung trägt auch die Feststellung, dass der Klägerin aufgrund der Kartellabsprache zwischen den beteiligten Unternehmen mit der für ein Zwischenurteil über den Grund nach § 304 ZPO erforderlichen Wahrscheinlichkeit (vgl. BGH, Urteile vom 28. Januar 2020 - KZR 24/17, WuW 2020, 202 Rn. 52 mwN - Schienenkartell II;… WRP 2021, 1588 Rn. 24 mwN - LKW-Kartell II)ein Schaden entstanden ist.
  • BGH, 28.06.2022 - KZR 46/20

    Vorliegen eines kartellbedingten Schadens bei Bezug der Waren durch …

    Auszug aus BGH, 05.12.2023 - KZR 46/21
    Es bedarf daher nicht der Feststellung einer konkret-individuellen Betroffenheit (…st. Rspr., BGH, WRP 2021, 1588 Rn. 21 - LKW-Kartell II; Urteile vom 28. Juni 2022 - KZR 46/20, WuW 2022, 681 Rn. 24 mwN - Stahl-Strahlmittel;… vom 29. November 2022 - KZR 42/20, BGHZ 235, 168 Rn. 29 mwN - Schlecker).
  • BGH, 12.05.2026 - KZR 6/24

    Sammelklage-Inkasso - Grenzen des "Sammelklage-Inkassos" beim LKW-Kartell

    Das zeigen auch die zahlreichen das hier gegenständliche Kartell betreffenden Entscheidungen, die auf (eigene) Klagen der betroffenen Unternehmen hin ergangen sind (vgl. BGH, Urteile vom 23. September 2020 - KZR 35/19, BGHZ 227, 84 - LKW-Kartell I; vom 13. April 2021 - KZR 19/20, WuW 2021, 569 - LKW-Kartell II; vom 5. Dezember 2023 - KZR 46/21, WuW 2024, 108 - LKW-Kartell III; vom 9. Juli 2024 - KZR 98/20, WuW 2024, 607 - LKW-Kartell IV; vom 1. Oktober 2024 - KZR 60/23, WuW 2024, 665 - LKW-Kartell V).

    Für die Feststellung der entsprechenden Voraussetzungen gilt der Maßstab des § 286 ZPO (st. Rspr., BGH, WRP 2024, 204 Rn. 13 mwN - LKW-Kartell III).

    Rn. 51 (2) Kann sich der Tatrichter am Maßstab des § 286 ZPO von der Kartellbetroffenheit überzeugen, wird er sodann hinsichtlich jedes einzelnen Beschaffungsvorgangs unter Heranziehung derjenigen Umstände, die darauf schließen lassen, wie sich das Marktgeschehen ohne das Kartell wahrscheinlich entwickelt hätte, am Maßstab des § 287 Abs. 1 ZPO die Feststellung zu treffen haben, ob der von einem am Kartellverstoß beteiligten Unternehmen vereinbarte Preis wegen des Kartells höher war, als er ohne das Kartell gewesen wäre (st. Rspr., vgl. BGH, WuW 2024, 108 Rn. 18 ff. mwN - LKW-Kartell III).

    Wie der Bundesgerichtshof in Bezug auf das hier in Rede stehende Kartell bereits entschieden hat, ist der genannte Erfahrungssatz jedenfalls dann auch zugunsten eines Leasingnehmers heranzuziehen, wenn der Leasingvertrag auf die vollständige Deckung des Anschaffungspreises gerichtet ist (BGH, WuW 2024, 108 Rn. 28 ff. - LKW-Kartell III;… WRP 2024, 1507 Rn. 45 - LKW-Kartell V;… Urteil vom 8. April 2025 - KZR 71/23, WuW 2025, 426 Rn. 33 - LKW-Kartell VI).

  • LG Stuttgart, 27.02.2025 - 30 O 239/17

    Kartellabsprache - Geltendmachung des Preishöheschadens aufgrund kartellbedingter …

    Rn. 117 3.1 Zur Bestimmung der in zeitlicher Hinsicht anzuwendenden Vorschriften ist grundsätzlich und so auch hier der jeweilige Zeitpunkt der Lieferung maßgeblich (zur Frage der jeweils anwendbaren Anspruchsgrundlage siehe etwa BGH, Urteile vom 23.09.2020 - KZR 35/19, Lkw-Kartell I; vom 19.05.2020 - KZR 70/17, Schienenkartell III; vom 13.04.2021 - KZR 19/20, Lkw-Kartell II; vom 05.12.2023 - KZR 46/21, LKW-Kartell III …und vom 09.07.2024 - KZR 98/20, Lkw-Kartell IV, juris Rn. 8).

    Auf die weitergehende Frage, ob sich die Kartellabsprache auf den in Rede stehenden Beschaffungsvorgang, welchen der Anspruchsteller seinem Schadensersatzbegehren zugrunde legt, tatsächlich nachteilig ausgewirkt hat und das Geschäft damit in diesem Sinn "kartellbefangen" oder "kartellbetroffen" war, kommt es im Rahmen der Prüfung der haftungsbegründenden Kausalität hingegen nicht an (…vgl. zum Ganzen statt aller: BGH, Urteile vom 23.09.2020 - KZR 35/19, Lkw-Kartell I, juris Rn. 31 mwN und vom 05.12.2023 - KZR 46/21, Lkw-Kartell III, juris Rn. 13).

    Rn. 159 In der Gesamtschau stellen die vorliegenden (Preis-)Absprachen Preiskoordinierungen dar (…vgl. BGH, Urteile vom 23.09.2020 - KZR 35/19, Lkw-Kartell I, juris Rn. 18…, vom 13.04.2021 - KZR 19/20, Lkw-Kartell II, juris Rn. 14, vom 05.12.2023 - KZR 46/21, Lkw-Kartell IIII, juris Rn. 11 …und vom 09.07.2024 - KZR 98/20, Lkw-Kartell IV, juris Rn. 25;… vgl. zum Ganzen Wagner-von Papp in: Münchener Kommentar zum Wettbewerbsrecht, 4. Aufl. 2023, Art. 101 AEUV Rn. 330 ff mwN), die in der praktizierten Weise zu den schädlichsten Einschränkungen des Wettbewerbs gehören (vgl. BGH…, Urteil vom 13.04.2021 - KZR 19/20, juris Rn. 14) und selbst wenn "die Abstimmung der Kartellteilnehmer im Wesentlichen "nur" Listenpreise betrifft, wahrscheinlich zu einem Anstieg der Marktpreise führt, weil Listenpreiserhöhungen bei funktionierendem Wettbewerb Kostensteigerungen bei der Fahrzeugproduktion indizieren und daher jedenfalls potentiell und in gewissem Umfang geeignet sind, auf die - hochkomplexen und daher unmittelbar auf der Ebene der Hersteller kaum koordinierbaren - einzelnen Transaktionspreise durchzuschlagen" (vgl. BGH…, Urteil vom 13.04.2021 - KZR 19/20, juris Rn. 36).

    Rn. 235 Dass dieses festgestellte Zusammenspiel und Verhältnis von Listenpreisen und den zu zahlenden Transaktionspreisen gerade auch durch den Sachvortrag der Beklagten zur Preisgestaltung bestätigt wird, hat der BGH seitdem auch in seinem Urteil vom 13.04.2021 - KZR 19/20, Lkw-Kartell II, juris Rn. 39, konstatiert und hieran in seinem Urteil vom 05.12.2023 - KZR 46/21, Lkw-Kartell III in Rn. 24 f (zitiert nach juris) festgehalten und weiter begründet.

    Rn. 238 Die Privatgutachter der Beklagten und diejenigen der Streithelferinnen übergehen zudem, dass es schon in der Kommissionsentscheidung - und eben deshalb auch in den von ihnen fokussierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Sachen Lkw-Kartell - nicht allein um eine Angleichung der (Brutto-) Listenpreise und/oder (Brutto-) Preislisten und/oder Erhöhung derselben als festgestellt geht, sondern um vieles Mehr, allem voran um (weitere bzw. alles in allem) Preiskoordinierungen, die in der praktizierten Weise zu den schädlichsten Einschränkungen des Wettbewerbs gehören (…vgl. Rn. 50 Bescheid KOM und insbes. BGH, Urteile vom 23.09.2020 - KZR 35/19, Lkw-Kartell I, juris Rn. 18;… vom 13.04.2021 - KZR 19/20, Lkw-Kartell II, juris Rn. 14 und vom 05.12.2023 - KZR 46/21, Lkw-Kartell III, juris Rn. 11).

    Rn. 244 (e) Zusammenfassend kann und muss an dieser Stelle den vorgenannten Privatgutachten bereits entgegengehalten werden, dass sie die Anwendbarkeit des Erfahrungssatzes als nicht plausibel nicht zu bescheinigen vermögen, weil sie schon im Ausgangspunkt übergehen, "dass sich die Koordinierung der Bruttolistenpreise auf die Nettopreise ausgewirkt hat, weil der Preis in seinem Ausgangsniveau beeinflusst war" (vgl. BGH, Urteil vom 05.02.2023 - KZR 46/21, Lkw-Kartell III, juris Rn. 25), was keine Interpretation der Kommissionsentscheidung durch den BGH ist, sondern bindende Feststellung in der Kommissionsentscheidung.

    Rn. 246 2.2.1) Derartiges schließt den oben dargelegten Zusammenhang zwischen den Listenpreisen und den Transaktionspreisen nicht aus, weil der Preis in seinem Ausgangsniveau vom Kartellverstoß beeinflusst war (vgl. BGH, Urteil vom 05.12.2023 - KZR 46/21, Lkw-Kartell III juris Rn. 25).

    In Fortführung dieser Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 05.12.2023 - KZR 46/21, Lkw-Kartell III, die Bedeutung der statistischen (In)Signifikanz konkretisiert und hierzu ausgeführt, dass damit allgemein der Umstand angesprochen sei, dass die statistische Signifikanz bei der Bewertung ökonometrischer Studien in den Blick zu nehmen sei und je nach den Umständen des Einzelfalls Einfluss auf die Bewertung der Schadensschätzung haben könne (vgl. BGH, Urteil vom 05.12.2023 - KZR 46/21, Lkw-Kartell III, juris 41 mwN).

    Insbesondere könne auch ein statistisch insignifikantes Ergebnis bei der erforderlichen Gesamtbetrachtung einen Beitrag zur Interpretation der vorhandenen Daten und sonstigen qualitativen Indizien und damit zu einer Annäherung an die Wirklichkeit im Sinne einer Schätzung leisten, indem es beispielsweise das Ergebnis einer statistisch signifikanten Schätzung eines Preiseffekts bestätige (vgl. BGH, Urteil vom 05.12.2023 - KZR 46/21, Lkw-Kartell III, juris 41 mwN).

    (…vgl. LG Dortmund, aaO, Rn. 16 - 19; in eben diesem Sinne wohl auch BGH, Urteil vom 05.12.2023 - KZR 46/21, Lkw-Kartell III, juris Rn. 41; OLG Stuttgart…, Urteil vom 04.04.2019 - 2 U 101/18 Rn. 173 und LG Berlin…, Urteil vom 15.06.2023 - 61 O 1/23 Kart, Lkw-Kartell, juris Rn. 108).

    Rn. 311 (b) Dem ist nicht zuletzt auch deshalb zu folgen, weil die Aussage, ein Effekt sei insignifikant, lediglich bedeutet, dass die Nullhypothese, wonach das Kartell keinen Preiseffekt hatte, nicht mit einer vom Gutachter als notwendig erachteten Sicherheit verworfen werden kann, hingegen umgekehrt keinen Nachweis dafür darstellt, dass ein Preishöheneffekt und damit ein Schaden nicht eingetreten ist (vgl. BGH, Urteil vom 05.12.2023 - KZR 46/21, Lkw-Kartell III, juris Rn. 41 mwN;… vgl. auch GL 39 Rn. 1.4 (S. 6 ff/ 142), HM 13 Rn. 2.47 bis 2.49 bzw. HM 39 Rn. 2.49 bis 2.51, FBD 2 Rn. 394 u. FDB 3 Rn. 296, IMAG 1 bzw. 5, jeweils Rn. 1.10, (...) 1 Rn. 10.3).

    Mangels eines konkreten Vortrags zum individuellen Preissetzungsverhalten, der nachvollziehbar - im Sinne einer "theory of harm" - erklären würde, weshalb die Preiskoordinierung trotz allem, insbesondere ihrer langen Dauer wirkungslos geblieben ist (vgl. zum Ganzen BGH, Urteil vom 05.12.203 - KZR 46/21, Lkw-Kartell III, juris Rn. 38 u. 40), ist ohnehin von Gegenteiligem auszugehen.

    Rn. 462 Auch dass die Kartellanten die Preiserhöhungen gegenüber der ersten Vertriebsstufe wieder "zurücknahmen" oder diese Vertriebsstufe die durch die Erhöhung indizierten Kostensteigerungen vollständig "auf die eigene Marge nahm", ist im Konzernverbund schon wegen des typischerweise gleichlaufenden Marktverhaltens der Konzernunternehmen abwegig, aber auch ansonsten, weil bei einem (gewinnorientierten) Unternehmen das Handeln naturgemäß wenigstens auf die volle Deckung der Anschaffungs-, Finanzierungs- und sonstigen Auslagen und Kosten gerichtet ist, andernfalls würde es "rote Zahlen schreiben" und insolvent werden (…vgl. BGH [zum Kauf von Vertriebstöchtern und/oder Absatzmittlern der Kartellanten], Urteil vom 13.04.2021 - KZR 19/20, Lkw-Kartell II, juris Rn. 46-51 mwN; BGH [zum Leasing und Mietkauf], Urteil vom 05.12.2023 - KZR 46/21, Lkw-Kartell III, juris Rn. 26-32 mwN;… std. Rspr. d. Kammer, statt vieler: Urteil vom 25.07.2019, 30 O 30/18 , juris Rn. 130 -137).

  • LG Stuttgart, 27.02.2025 - 30 O 235/17

    Lkw-Kartell - Verlangen nach Schadensersatz wegen Preisabsprachen im LKW-Kartell

    Rn. 66 3.1 Zur Bestimmung der in zeitlicher Hinsicht anzuwendenden Vorschriften ist grundsätzlich und so auch hier der jeweilige Zeitpunkt der Lieferung maßgeblich (zur Frage der jeweils anwendbaren Anspruchsgrundlage siehe etwa BGH, Urteile vom 23.09.2020 - KZR 35/19, Lkw-Kartell I; vom 19.05.2020 - KZR 70/17, Schienenkartell III; vom 13.04.2021 - KZR 19/20, Lkw-Kartell II; vom 05.12.2023 - KZR 46/21, Lkw-Kartell III …und vom 09.07.2024 - KZR 98/20, Lkw-Kartell IV, juris Rn. 8).

    Auf die weitergehende Frage, ob sich die Kartellabsprache auf den in Rede stehenden Beschaffungsvorgang, welchen der Anspruchsteller seinem Schadensersatzbegehren zugrunde legt, tatsächlich nachteilig ausgewirkt hat und das Geschäft damit in diesem Sinn "kartellbefangen" oder "kartellbetroffen" war, kommt es im Rahmen der Prüfung der haftungsbegründenden Kausalität hingegen nicht an (…vgl. zum Ganzen statt aller: BGH, Urteile vom 23.09.2020 - KZR 35/19, Lkw-Kartell I, juris Rn. 31 m.w.N. und vom 05.12.2023 - KZR 46/21, Lkw-Kartell III, juris Rn. 13).

    Rn. 108 In der Gesamtschau stellen die vorliegenden (Preis-)Absprachen Preiskoordinierungen dar (…vgl. BGH, Urteile vom 23.09.2020 - KZR 35/19, Lkw-Kartell I, juris Rn. 18…, vom 13.04.2021 - KZR 19/20, Lkw-Kartell II, juris Rn. 14, vom 05.12.2023 - KZR 46/21, Lkw-Kartell IIII, juris Rn. 11 …und vom 09.07.2024 - KZR 98/20, Lkw-Kartell IV, juris Rn. 25;… vgl. zum Ganzen Wagner-von Papp in: Münchener Kommentar zum Wettbewerbsrecht, 4. Aufl. 2023, Art. 101 AEUV Rn. 330 ff m.w.N.), die in der praktizierten Weise zu den schädlichsten Einschränkungen des Wettbewerbs gehören (vgl. BGH…, Urteil vom 13.04.2021 - KZR 19/20, juris Rn. 14) und selbst wenn "die Abstimmung der Kartellteilnehmer im Wesentlichen "nur" Listenpreise betrifft, wahrscheinlich zu einem Anstieg der Marktpreise führt, weil Listenpreiserhöhungen bei funktionierendem Wettbewerb Kostensteigerungen bei der Fahrzeugproduktion indizieren und daher jedenfalls potentiell und in gewissem Umfang geeignet sind, auf die - hochkomplexen und daher unmittelbar auf der Ebene der Hersteller kaum koordinierbaren - einzelnen Transaktionspreise durchzuschlagen" (vgl. BGH…, Urteil vom 13.04.2021 - KZR 19/20, juris Rn. 36).

    Dementsprechend spricht der BGH daher in der zitierten Entscheidung in vorangehender Rn. 18, nicht nur von einem "angleichen", sondern davon, dass die Kommission das Verhalten der Kartellbeteiligten als "Preiskoordinierungen" eingeordnet hat, die in der praktizierten Weise zu den schädlichsten Einschränkungen des Wettbewerbs gehören (…vgl. Rn. 50 Bescheid KOM und insbes. BGH, Urteile vom 23.09.2020 - KZR 35/19, Lkw-Kartell I, juris Rn. 18;… vom 13.04.2021 - KZR 19/20, Lkw-Kartell II, juris Rn. 14 und vom 05.12.2023 - KZR 46/21, Lkw-Kartell III, juris Rn. 11).

    Dass dieses festgestellte Zusammenspiel und Verhältnis von Listenpreisen und den zu zahlenden Transaktionspreisen gerade auch durch den Sachvortrag der Beklagten zur Preisgestaltung bestätigt wird, hat der BGH in seinem Urteil vom 13.04.2021 - KZR 19/20, Lkw-Kartell II, juris Rn. 39, konstatiert und hieran in seinem Urteil vom 05.12.2023 - KZR 46/21, Lkw-Kartell III in Rn. 24 f (zitiert nach juris) festgehalten und weiter begründet.

    Rn. 166 (e) Zusammenfassend muss daher den vorgenannten Privatgutachten entgegengehalten werden, dass sie die Anwendbarkeit des Erfahrungssatzes als nicht plausibel nicht zu bescheinigen vermögen, weil sie schon im Ausgangspunkt übergehen, "dass sich die Koordinierung der Bruttolistenpreise auf die Nettopreise ausgewirkt hat, weil der Preis in seinem Ausgangsniveau beeinflusst war" (vgl. BGH, Urteil vom 05.02.2023 - KZR 46/21, Lkw-Kartell III, juris Rn. 25), was keine Interpretation der Kommissionsentscheidung durch den BGH ist, sondern bindende Feststellung in der Kommissionsentscheidung.

    Rn. 168 2.2.1) Derartiges schließt den oben dargelegten Zusammenhang zwischen den Listenpreisen und den Transaktionspreisen nicht aus, weil der Preis in seinem Ausgangsniveau vom Kartellverstoß beeinflusst war (vgl. BGH, Urteil vom 05.12.2023 - KZR 46/21, Lkw-Kartell III juris Rn. 25).

    Rn. 207 1.2) In Fortführung dieser Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 05.12.2023 - KZR 46/21, Lkw-Kartell III, die Bedeutung der statistischen (In)Signifikanz konkretisiert und hierzu ausgeführt, dass damit allgemein der Umstand angesprochen sei, dass die statistische Signifikanz bei der Bewertung ökonometrischer Studien in den Blick zu nehmen sei und je nach den Umständen des Einzelfalls Einfluss auf die Bewertung der Schadensschätzung haben könne (vgl. BGH, Urteil vom 05.12.2023 - KZR 46/21, Lkw-Kartell III, juris 41 m.w.N.).

    Insbesondere könne auch ein statistisch insignifikantes Ergebnis bei der erforderlichen Gesamtbetrachtung einen Beitrag zur Interpretation der vorhandenen Daten und sonstigen qualitativen Indizien und damit zu einer Annäherung an die Wirklichkeit im Sinne einer Schätzung leisten, indem es beispielsweise das Ergebnis einer statistisch signifikanten Schätzung eines Preiseffekts bestätige (vgl. BGH, Urteil vom 05.12.2023 - KZR 46/21, Lkw-Kartell III, juris 41 m.w.N.).

    (…vgl. LG Dortmund, a.a.O., Rn. 16 - 19; in eben diesem Sinne wohl auch BGH, Urteil vom 05.12.2023 - KZR 46/21, Lkw-Kartell III, juris Rn. 41; OLG Stuttgart…, Urteil vom 04.04.2019 - 2 U 101/18 Rn. 173 und LG Berlin…, Urteil vom 15.06.2023 - 61 O 1/23 Kart, Lkw-Kartell, juris Rn. 108).

    Dem ist nicht zuletzt auch deshalb zu folgen, weil die Aussage, ein Effekt sei insignifikant, lediglich bedeutet, dass die Nullhypothese, wonach das Kartell keinen Preiseffekt hatte, nicht mit einer vom Gutachter als notwendig erachteten Sicherheit verworfen werden kann und stellt umgekehrt keinen Nachweis dafür dar, dass ein Preishöheneffekt und damit ein Schaden nicht eingetreten ist (vgl. BGH, Urteil vom 05.12.2023 - KZR 46/21, Lkw-Kartell III, juris Rn. 41 m.w.N.;… vgl. auch Anlage HM 17 Rn. 2.47 bis 2.49 bzw. HM 39 Rn. 2.49 bis 2.51).

    Mangels eines konkreten Vortrags zum individuellen Preissetzungsverhalten, der nachvollziehbar - im Sinne einer "theory of harm" - erklären würde, weshalb die Preiskoordinierung trotz allem, insbesondere ihrer langen Dauer wirkungslos geblieben ist (vgl. zum Ganzen BGH, Urteil vom 05.12.203 - KZR 46/21, Lkw-Kartell III, juris Rn. 38 u. 40), ist ohnehin von Gegenteiligem auszugehen.

    Dass die Kartellanten die Preiserhöhungen gegenüber der ersten Vertriebsstufe wieder "zurücknahmen" oder diese Vertriebsstufe die durch die Erhöhung indizierten Kostensteigerungen vollständig "auf die eigene Marge nahm" und/oder Leasinggesellschaften den Restwert bei Kilometerabrechnung zu ihrem Nachteil überhöht ansetzten, ist im Konzernverbund wegen des typischerweise gleichlaufenden Marktverhaltens der Konzernunternehmen abwegig, aber auch ansonsten, weil der Leasingnehmer bei einem Leasingvertrag mit garantiertem Restwert dem Leasinggeber ohnehin zur Vollamortisation verpflichtet ist, also dass der (überhöhte) Restwert realisiert werden kann oder bei Vertragsdauern wie den vorliegenden (84 und 96 Monate) leasingtypisch auf die volle Deckung der Anschaffungs-, Finanzierungs- und sonstigen Auslagen und Kosten gerichtet ist (…vgl. BGH [zum Kauf von Vertriebstöchtern und/oder Absatzmittlern der Kartellanten], Urteil vom 13.04.2021 - KZR 19/20, Lkw-Kartell II, juris Rn. 46-51 m.w.N.; BGH [zum Leasing und Mietkauf], Urteil vom 05.12.2023 - KZR 46/21, Lkw-Kartell III, juris Rn. 26-32 m.w.N.;… std. Rspr. d. Kammer, statt vieler: Urteil vom 25.07.2019, 30 O 30/18 , juris Rn. 130 -137).

  • OLG Stuttgart, 15.08.2024 - 2 U 30/22

    Rundholzkartell - Sammelklage-Inkasso bei Kartellschadensansprüchen; …

    Es bedarf daher nicht der Feststellung einer konkret-individuellen Betroffenheit (st. Rspr., vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 05.12.2023, KZR 46/21, Rn. 13 mwN - LKW-Kartell III;… Bornkamm/Tolkmitt in Bunte, aaO., § 33a, Rn. 9).

    Rn. 448 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs streitet zugunsten des Abnehmers eines an einer Kartellabsprache über Preise, bestimmte Quoten sowie die Zuweisung bestimmter Kunden beteiligten Unternehmens eine auf der hohen Wahrscheinlichkeit eines solchen Geschehens beruhende tatsächliche Vermutung - im Sinne eines Erfahrungssatzes - dafür, dass die im Rahmen des Kartells erzielten Preise im Schnitt über denjenigen liegen, die sich ohne die wettbewerbsbeschränkende Absprache gebildet hätten (BGH…, Urteil vom 28.06.2022, KZR 46/20, Rn. 42 mwN - Stahl-Strahlmittel; Urteil vom 05.12.2023, KZR 46/21, Rn. 21 - LKW-Kartell III).

    Regressionsanalysen, die einem zeitlichen Vergleichsmarktansatz folgen, können allenfalls eine Annäherung an die Wirklichkeit im Sinne einer Schätzung darstellen (BGH, Urteil vom 5. Dezember 2023 - KZR 46/21 -, Rn. 40 - LKW-Kartell III).

    Sie stellt umgekehrt aber keinen Nachweis dafür dar, dass ein Preishöheneffekt und damit ein Schaden nicht eingetreten ist (BGH, Urteil vom 5. Dezember 2023 - KZR 46/21 -, Rn. 41 - LKW-Kartell III).

    Um die erforderliche Überzeugung von der wahrscheinlichen Schadensentstehung verfahrensfehlerfrei zu gewinnen, muss das Gericht indes auch für die Zwecke des Grundurteils eine Gesamtwürdigung vornehmen und sich umfassend mit den Umständen des Einzelfalls auseinandersetzen (BGH, Urteil vom 05.12.2023, KZR 46/21, Rn. 19 - LKW-Kartell III).

  • LG Stuttgart, 09.01.2025 - 30 O 223/17

    Begehren auf Schadensersatz wegen kartellbedingter Preisüberhöhung im LKW-Kartell

    Rn. 86 3.1 Zur Bestimmung des in zeitlicher Hinsicht anzuwendenden Vorschriften ist grundsätzlich und so auch hier der jeweilige Zeitpunkt der Lieferung maßgeblich (zur Frage der jeweils anwendbaren Anspruchsgrundlage siehe etwa BGH, Urteile vom 23.09.2020 - KZR 35/19, LKW-Kartell I; vom 19.05.2020 - KZR 70/17, Schienenkartell III; vom 13.04.2021 - KZR 19/20, LKW-Kartell II; vom 05.12.2023 - KZR 46/21, LKW-Kartell III …und vom 09.07.2024 - KZR 98/20, LKW-Kartell IV, juris Rn. 8).

    Auf die weitergehende Frage, ob sich die Kartellabsprache auf den in Rede stehenden Beschaffungsvorgang, welchen der Anspruchsteller seinem Schadensersatzbegehren zugrunde legt, tatsächlich nachteilig ausgewirkt hat und das Geschäft damit in diesem Sinn "kartellbefangen" oder "kartellbetroffen" war, kommt es im Rahmen der Prüfung der haftungsbegründenden Kausalität hingegen nicht an (…vgl. zum Ganzen statt aller: BGH, Urteile vom 23.09.2020 - KZR 35/19, Lkw-Kartell I, juris Rn. 31 m.w.N. und vom 05.12.2023 - KZR 46/21, Lkw-Kartell III, juris Rn. 13).

    Rn. 130 In der Gesamtschau stellen die vorliegenden (Preis-)Absprachen Preiskoordinierungen dar (…vgl. BGH, Urteile vom 23.09.2020 - KZR 35/19, Lkw-Kartell I, juris Rn. 18…, vom 13.04.2021 - KZR 19/20, Lkw-Kartell II, juris Rn. 14, vom 05.12.2023 - KZR 46/21, Lkw-Kartell IIII, juris Rn. 11 …und vom 09.07.2024 - KZR 98/20, Lkw-Kartell IV, juris Rn. 25;… vgl. zum Ganzen Wagner-von Papp in: Münchener Kommentar zum Wettbewerbsrecht, 4. Aufl. 2023, Art. 101 AEUV Rn. 330 ff m.w.N.), die in der praktizierten Weise zu den schädlichsten Einschränkungen des Wettbewerbs gehören (vgl. BGH…, Urteil vom 13.04.2021 - KZR 19/20, juris Rn. 14) und selbst wenn "die Abstimmung der Kartellteilnehmer im Wesentlichen "nur" Listenpreise betrifft, wahrscheinlich zu einem Anstieg der Marktpreise führt, weil Listenpreiserhöhungen bei funktionierendem Wettbewerb Kostensteigerungen bei der Fahrzeugproduktion indizieren und daher jedenfalls potentiell und in gewissem Umfang geeignet sind, auf die - hochkomplexen und daher unmittelbar auf der Ebene der Hersteller kaum koordinierbaren - einzelnen Transaktionspreise durchzuschlagen" (vgl. BGH…, Urteil vom 13.04.2021 - KZR 19/20, juris Rn. 36).

    Dass dieses festgestellte Zusammenspiel und Verhältnis von Listenpreisen und den zu zahlenden Transaktionspreisen gerade auch durch den Sachvortrag der Beklagten zur Preisgestaltung bestätigt wird, hat der BGH in seinem Urteil vom 13.04.2021 - KZR 19/20, Lkw-Kartell II, juris Rn. 39, konstatiert und hieran in seinem Urteil vom 05.12.2023 - KZR 46/21, Lkw-Kartell III in Rn. 24 f (zitiert nach juris) festgehalten und weiter begründet.

    Rn. 201 (e) Zusammenfassend muss daher den vorgenannten Privatgutachten entgegengehalten werden, dass sie die Anwendbarkeit des Erfahrungssatzes als nicht plausibel nicht zu bescheinigen vermögen, weil sie schon im Ausgangspunkt übergehen, "dass sich die Koordinierung der Bruttolistenpreise auf die Nettopreise ausgewirkt hat, weil der Preis in seinem Ausgangsniveau beeinflusst war" (vgl. BGH, Urteil vom 05.02.2023 - KZR 46/21, Lkw-Kartell III, juris Rn. 25), was keine Interpretation der Kommissionsentscheidung durch den BGH ist, sondern bindende Feststellung in der Kommissionsentscheidung.

    Rn. 203 2.2.1) Derartiges schließt den oben dargelegten Zusammenhang zwischen den Listenpreisen und den Transaktionspreisen nicht aus, weil der Preis in seinem Ausgangsniveau vom Kartellverstoß beeinflusst war (vgl. BGH, Urteil vom 05.12.2023 - KZR 46/21, Lkw-Kartell III juris Rn. 25).

    Rn. 239 1.2) In Fortführung dieser Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 05.12.2023 - KZR 46/21, Lkw-Kartell III, die Bedeutung der statistischen (In)Signifikanz konkretisiert und hierzu ausgeführt, dass damit allgemein der Umstand angesprochen sei, dass die statistische Signifikanz bei der Bewertung ökonometrischer Studien in den Blick zu nehmen sei und je nach den Umständen des Einzelfalls Einfluss auf die Bewertung der Schadensschätzung haben könne (vgl. BGH, Urteil vom 05.12.2023 - KZR 46/21, Lkw-Kartell III, juris 41 m.w.N.).

    Insbesondere könne auch ein statistisch insignifikantes Ergebnis bei der erforderlichen Gesamtbetrachtung einen Beitrag zur Interpretation der vorhandenen Daten und sonstigen qualitativen Indizien und damit zu einer Annäherung an die Wirklichkeit im Sinne einer Schätzung leisten, indem es beispielsweise das Ergebnis einer statistisch signifikanten Schätzung eines Preiseffekts bestätige (vgl. BGH, Urteil vom 05.12.2023 - KZR 46/21, Lkw-Kartell III, juris 41 m.w.N.).

    (…vgl. LG Dortmund, a.a.O., Rn. 16 - 19; in eben diesem Sinne wohl auch BGH, Urteil vom 05.12.2023 - KZR 46/21, Lkw-Kartell III, juris Rn. 41; OLG Stuttgart…, Urteil vom 04.04.2019 - 2 U 101/18 Rn. 173 und LG Berlin…, Urteil vom 15.06.2023 - 61 O 1/23 Kart, Lkw-Kartell, juris Rn. 108).

    Rn. 251 Dem ist nicht zuletzt auch deshalb zu folgen, weil die Aussage, ein Effekt sei insignifikant, lediglich bedeutet, dass die Nullhypothese, wonach das Kartell keinen Preiseffekt hatte, nicht mit einer vom Gutachter als notwendig erachteten Sicherheit verworfen werden kann und stellt umgekehrt keinen Nachweis dafür dar, dass ein Preishöheneffekt und damit ein Schaden nicht eingetreten ist (vgl. BGH, Urteil vom 05.12.2023 - KZR 46/21, Lkw-Kartell III, juris Rn. 41 m.w.N.;… vgl. auch Anlage HM 17 Rn. 2.47 bis 2.49 bzw. HM 39 Rn. 2.49 bis 2.51).

    Mangels eines konkreten Vortrags zum individuellen Preissetzungsverhalten, der nachvollziehbar - im Sinne einer "theory of harm" - erklären würde, weshalb die Preiskoordinierung trotz allem, insbesondere ihrer langen Dauer wirkungslos geblieben ist (vgl. zum Ganzen BGH, Urteil vom 05.12.203 - KZR 46/21, Lkw-Kartell III, juris Rn. 38 u. 40), ist ohnehin von Gegenteiligem auszugehen.

  • BGH, 28.07.2026 - KZR 11/24

    Rundholz BW - Kartellrechtliche Beurteilung der gemeinsamen Rundholzvermarktung …

    Um die erforderliche Überzeugung von der wahrscheinlichen Schadensentstehung verfahrensfehlerfrei zu gewinnen, muss das Gericht jedoch auch für die Zwecke des Grundurteils eine Gesamtwürdigung vornehmen und sich umfassend mit den Umständen des Einzelfalls auseinandersetzen (st. Rspr., vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 5. Dezember 2023 - KZR 46/21, WuW 2024, 108 Rn. 19 - LKW-Kartell III mwN).

    Ein Zwischenurteil nach § 304 ZPO darf es nur dann erlassen, wenn es danach für hinreichend wahrscheinlich erachtet, dass zumindest ein Schaden in irgendeiner Höhe eingetreten ist (vgl. BGH…, Urteil vom 11. Dezember 2018 - KZR 26/17, WRP 2019, 474 Rn. 38 - Schienenkartell I;… vom 28. Januar 2020 - KZR 24/17, BGHZ 224, 281 Rn. 52 - Schienenkartell II; vom 5. Dezember 2023 - KZR 46/21, WRP 2024, 204 Rn. 17 ff., 46 - LKW-Kartell III).

    Zwar unterliegt die tatrichterliche Prüfung insoweit nur eingeschränkter Nachprüfung durch das Revisionsgericht; dieses kann lediglich prüfen, ob der Streitstoff umfassend, widerspruchsfrei und ohne Verstoß gegen Denk- und Erfahrungssätze gewürdigt worden ist (…st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteile vom 29. November 2022 - KZR 42/20, BGHZ 235, 168 Rn. 41 - Schlecker; vom 5. Dezember 2023 - KZR 46/21, WuW 2024, 108 Rn. 20 - LKW-Kartell III mwN).

  • BGH, 01.10.2024 - KZR 60/23

    LKW-Kartell V - Schadensersatzklage der Geschädigten aus einem Europäischen …

    Es bedarf daher nicht der Feststellung einer konkret-individuellen Betroffenheit (…st. Rspr., BGH, Urteile vom 28. Januar 2020 - KZR 24/17, BGHZ 224, 281 Rn. 25 - Schienenkartell II;… vom 28. Juni 2022 - KZR 46/20, WuW 2022, 681 Rn. 24 mwN - Stahl-Strahlmittel;… vom 29. November 2022 - KZR 42/20, BGHZ 235, 168 Rn. 29 mwN - Schlecker; vom 5. Dezember 2023 - KZR 46/21, WuW 2024, 108 Rn. 13 - LKW-Kartell III).

    Dafür genügt, dass die Fahrzeuge auf den Grundmodellen ("Ecktypen") aufbauten, deren Listenpreise Gegenstand der Absprachen waren, da die durch das Kartell bewirkte Verfälschung der Bedingungen des Marktgeschehens damit jedenfalls geeignet war, sich auf die individuellen Transaktionspreise für Fahrzeuge der Kartellbeteiligten auszuwirken (…BGHZ 227, 84 Rn. 33 - LKW-Kartell;… WuW 2021, 569 Rn. 23 - LKW-Kartell II; WuW 2024, 108 Rn. 15 - LKW-Kartell III).

    Die kartellbedingte Preiserhöhung für ein Neufahrzeug ist auch geeignet, die Höhe von Leasing- oder Mietkaufraten zu beeinflussen, weil bei gewerblichen Nutzungs- und Finanzierungsverträgen typischerweise ein Zusammenhang zwischen dem Anschaffungspreis eines Wirtschaftsguts und der Höhe des dafür zu entrichtenden Nutzungsentgelts besteht (BGH, WuW 2024, 108 Rn. 15 - LKW-Kartell III).

    Rn. 42 bb) Der Bundesgerichtshof hat in Bezug auf das hier in Rede stehende Kartell bereits entschieden, dass unter bestimmten Voraussetzungen zugunsten eines Leasingnehmers und Mietkäufers der Erfahrungssatz herangezogen werden kann, dass die im Rahmen des Kartells erzielten Preise im Schnitt über denjenigen liegen, die sich ohne die wettbewerbsbeschränkende Absprache gebildet hätten (BGH, WuW 2024, 108 Rn. 21 - LKW-Kartell III).

    Da die Leasing- und Mietkaufverträge auf die vollständige Deckung des jeweiligen Anschaffungspreises gerichtet sind, folgt daraus zudem, dass auch die von der Insolvenzschuldnerin zu zahlenden Leasing- und Mietkaufentgelte kartellbedingt überhöht waren (vgl. BGH, WuW 2024, 108 Rn. 27 bis 31 - LKW-Kartell III).

    Sofern der Leasingvertrag - was für den Mietkaufvertrag ohnehin gelten wird - auf die vollständige Deckung des jeweiligen Anschaffungspreises gerichtet ist, folgt daraus aufgrund des für den Ersterwerb geltenden Erfahrungssatzes, dass auch die von der Insolvenzschuldnerin zu zahlenden Leasing- und Mietkaufentgelte kartellbedingt überhöht waren (vgl. BGH, WuW 2024, 108 Rn. 27 bis 31 - LKW-Kartell III).

  • OLG Stuttgart, 20.11.2025 - 2 U 263/21

    Praktiker Baumarkt: Insolvenzverwalter erstreitet 2.900.000 Euro Schadenersatz …

    Soweit sich ein Kartellant auf eine Regressionsanalyse beruft, die keine statistisch signifikanten Effekte ausweist, begründet dies regelmäßig keinen ausreichenden Nachweis dafür, dass ein Preiseffekt fehlt (BGH, Urteil vom 5. Dezember 2023 - KZR 46/21, juris Rn. 41 - LKW-Kartell III).

    In die Würdigung, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe ein kartellbedingter Preisüberhöhungsschaden entstanden ist, sind sämtliche Umstände einzubeziehen, die festgestellt sind oder für die diejenige Partei, die sich auf einen ihr günstigen Umstand mit indizieller Bedeutung für oder gegen einen Preiseffekt des Kartells beruft, Beweis angeboten hat (BGH…, Urteil vom 23. September 2020 - KZR 35/19, juris Rn. 56 - LKW-Kartell I; BGH…, Urteil vom 28. Januar 2020 - KZR 24/17, juris Rn. 36 - Schienenkartell II; BGH…, Urteil vom 13. April 2021 - KZR 19/20, juris Rn. 64 - LKW-Kartell II; in praktischer Anwendung: BGH, Urteil vom 5. Dezember 2023 - KZR 46/21, juris Rn. 37 - LKW-Kartell III).

  • BGH, 09.07.2024 - KZR 98/20

    Anforderungen an Darlegung zu kartellbedingtem Preishöhenschadens - LKW-Kartell …

    Wie der Bundesgerichtshof zwischenzeitlich entschieden hat, kann der Erfahrungssatz, dass die im Rahmen des Kartells erzielten Preise im Schnitt über denjenigen liegen, die sich ohne die wettbewerbsbeschränkende Absprache gebildet hätten (…vgl. dazu oben Rn. 11), in dieser Konstellation schon deshalb uneingeschränkt herangezogen werden, weil diese Vertriebsform auf die volle Deckung der Anschaffungs- und Finanzierungskosten durch den Erwerber gerichtet ist (vgl. BGH, Urteil vom 5. Dezember 2023 - KZR 46/21, WuW 2024, 108 Rn. 28 - LKW-Kartell III).
  • OLG München, 28.03.2024 - 29 U 1319/20

    Abtretung von Schadensersatzansprüchen, Unzulässige Rechtsausübung, …

    Zudem hat der Bundesgerichtshof inzwischen entschieden, dass auch für Miet- und Leasingkäufer von LKW Kartellschadensersatzansprüche bestehen können (BGH, Urteil vom 05.12.2023 - KZR 46/21 - LKW-Kartell III, NZKart 2024, 106 Rn. 26 ff.).
  • BGH, 08.04.2025 - KZR 71/23

    LKW-Kartell VI

  • OLG Koblenz, 19.02.2026 - U 1721/22

    Rundholzvermarktung Rheinland-Pfalz II - Kartellschadensersatz im Zusammenhang …

  • LG Stuttgart, 07.03.2024 - 53 O 316/21

    Lkw-Kartell - Nachweis eines Kartellschadens bei geleasten/gemieteten …

  • LG Stuttgart, 22.04.2024 - 53 O 293/21

    Lkw-Kartell - Nachweis von Kartellschadensersatzanspruch für Leasingnehmer - …

  • OLG München, 06.06.2024 - 29 U 4041/19

    Kartellrechtlicher Schadensersatzanspruch wegen kartellbedingt überhöhter …

  • OLG Düsseldorf, 23.09.2024 - 6 U 1/21

    Schienenkartell - Erfolglose Sachverständigenablehnung

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