Rechtsprechung
| BGH, 09.03.2021 - KZR 55/19 |
Volltextveröffentlichungen (14)
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Gasnetz Berlin
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Konzessionsvergabeverfahren: Pflicht zur Erteilung der Konzession für den Betrieb eines Gasversorgungsnetzes bei ordnungsgemäßem Verfahren; Anspruch auf Erteilung der Konzession trotz eines fehlerhaften Verfahrens; Aufhebung oder Rückversetzung nur bei gewichtigem Grund; ...
- rechtsprechung-im-internet.de
Gasnetz Berlin
§ 19 Abs 2 Nr 1 GWB, § 33 Abs 1 S 1 GWB, § 46 EnWG
Konzessionsvergabeverfahren: Pflicht zur Erteilung der Konzession für den Betrieb eines Gasversorgungsnetzes bei ordnungsgemäßem Verfahren; Anspruch auf Erteilung der Konzession trotz eines fehlerhaften Verfahrens; Aufhebung oder Rückversetzung nur bei gewichtigem Grund; ... - IWW
- Wolters Kluwer
Formell rechtmäßige Bestimmung und ordnungsgemäße Bekanntgabe der Vergabekriterien bei der Vergabe der Konzession für ein Strom- oder Gasnetz durch die Gemeinde; Vergabe der Konzession an Bieter mit bestem Angebot; Aufhebung oder teilweise Rückversetzung des ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
GWB § 19 Abs. 2 Nr. 1; EnWG § 46
Fehlerhafte Konzessionsvergabe beim Berliner Gasnetz - Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
§ 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB; § 46 EnWG
Wettbewerb ums Netz: Abschluss eines Konzessionsvertrags ohne Verfahrenswiederholung - heuking.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GWB § 19 Abs. 2 Nr. 1 ; EnWG § 46
A) Hat bei der Vergabe der Konzession für ein Strom- oder Gasnetz die Gemeinde die Vergabekriterien materiell und formell rechtmäßig bestimmt und ordnungsgemäß bekanntgegeben, ist demjenigen Bieter, der bei fehlerfreier Anwendung dieser Kriterien durch die Gemeinde das ... - rechtsportal.de
GWB § 19 Abs. 2 Nr. 1 ; EnWG § 46
Formell rechtmäßige Bestimmung und ordnungsgemäße Bekanntgabe der Vergabekriterien bei der Vergabe der Konzession für ein Strom- oder Gasnetz durch die Gemeinde; Vergabe der Konzession an Bieter mit bestem Angebot; Aufhebung oder teilweise Rückversetzung des ... - datenbank.nwb.de
Konzessionsvergabeverfahren: Pflicht zur Erteilung der Konzession für den Betrieb eines Gasversorgungsnetzes bei ordnungsgemäßem Verfahren; Anspruch auf Erteilung der Konzession trotz eines fehlerhaften Verfahrens; Aufhebung oder Rückversetzung nur bei gewichtigem Grund; ...
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Anspruch auf den Zuschlag trotz fehlerhaftem Konzessionsverfahren!
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Kurzfassungen/Presse (6)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
GASAG erhält Konzession für Berliner Gasnetz
- ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)
GASAG erhält Konzession für Berliner Gasnetz
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Anspruch eines Bewerbers auf den Zuschlag trotz eines fehlerhaften Konzessionsverfahrens
- pwc.de (Kurzinformation)
Konzessionen: Land Berlin zur Annahme des GASAG-Angebots auf die Gaskonzession verurteilt
- recht-energisch.de (Kurzinformation)
Rekommunalisierung des Berliner Gasnetzes verhindert
- heuking.de (Kurzinformation)
Konzession an Bestbieter selbst bei fehlerhaftem Verfahren
Besprechungen u.ä.
- vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)
GASAG erhält Konzession für Berliner Gasnetz
Verfahrensgang
- LG Berlin, 04.08.2014 - 16 O 224/14
- KG, 06.10.2014 - 2 W 4/14
- LG Berlin, 09.12.2014 - 16 O 224/14
- LG Berlin, 15.12.2014 - 16 O 224/14
- LG Berlin, 16.12.2014 - 2 O 378/14
- KG, 11.05.2015 - 2 U 5/15
- KG, 31.08.2015 - 2 U 5/15
- BGH, 18.10.2016 - KZB 46/15
- KG, 04.04.2019 - 2 U 5/15
- BGH, 09.03.2021 - KZR 55/19
- BGH, 09.11.2021 - KZR 55/19
Papierfundstellen
- NZBau 2021, 625
- WM 2022, 1447
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (9)
- BGH, 17.12.2013 - KZR 66/12
Zur Vergabe von Stromnetzkonzessionen durch die Gemeinden
Auszug aus BGH, 09.03.2021 - KZR 55/19
Rn. 19 Bei dieser Vergabeentscheidung haben die Gemeinden das Diskriminierungsverbot des § 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB und des § 46 Abs. 1 EnWG zu beachten (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 66/12, BGHZ 199, 289 Rn. 16 f. - Stromnetz Berkenthin).Die kartellrechtlichen und die energiewirtschaftsrechtlichen Anforderungen stimmen insoweit überein (BGHZ 199, 289 Rn. 26).
Die Auswahlentscheidung muss im unverfälschten Wettbewerb nach sachlichen Kriterien zugunsten desjenigen Bewerbers erfolgen, dessen Angebot den Auswahlkriterien am besten entspricht (BGHZ 199, 289 Rn. 35).
Die Auswahl muss in einem transparenten Verfahren erfolgen und ist vorrangig an Kriterien auszurichten, die das Ziel des § 1 EnWG (Gewährleistung einer sicheren, preisgünstigen, verbraucherfreundlichen, effizienten und umweltverträglichen leitungsgebundenen örtlichen Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas) konkretisieren (BGHZ 199, 289 Rn. 16, 36 - Stromnetz Berkenthin).
Das Transparenzgebot verlangt, dass den am Netzbetrieb interessierten Unternehmen die Entscheidungskriterien der Gemeinde und ihre Gewichtung rechtzeitig vor Angebotsabgabe mitgeteilt werden (BGHZ 199, 289 Rn. 34 mwN).
Da die Aufhebung Bewerber um die Konzession unbillig behindern kann, hat die Gemeinde dieses Ermessen anhand einer Gesamtwürdigung und Abwägung aller beteiligten Interessen unter Berücksichtigung der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, die auf die Sicherung des Leistungswettbewerbs und insbesondere die Offenheit der Marktzugänge gerichtet ist, auszuüben (vgl. BGHZ 199, 289 Rn. 55 mwN - Stromnetz Berkenthin).
Rn. 52 (b) Demgegenüber führt der Verstoß gegen das Trennungsprinzip bereits dann zu einer unbilligen Behinderung von Mitbewerbern, wenn nicht zweifelsfrei ausgeschlossen werden kann, dass er sich auf das Vergabeverfahren und die sich daraus ergebende Rangfolge der Bieter ausgewirkt haben kann, wenn also nicht feststeht, dass sich auch ohne den Verfahrensfehler dieselbe Rangfolge ergeben hätte (vgl. BGH…, Urteil vom 28. Januar 2020 - EnZR 116/18, WuW 2020, 331 Rn. 24 - Stromnetz Steinbach; BGHZ 199, 289 Rn. 99 - Stromnetz Berkenthin).
- BGH, 18.10.2016 - KZB 46/15
Landesbetrieb Berlin Energie - Zivilrechtsstreit um die Vergabe eines …
Auszug aus BGH, 09.03.2021 - KZR 55/19
§ 46 Abs. 6 EnWG (§ 46 Abs. 4 EnWG aF) gewährleistet, dass die Gemeinde auch in diesem Fall einen Wettbewerb um das Netz entsprechend den für rechtlich selbständige Bieter geltenden Vorschriften ermöglicht (BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2016 - KZB 46/15, WuW 2017, 200 Rn. 34 - Landesbetrieb Berlin Energie).Da Transparenzgebot und Diskriminierungsverbot verlangen, dass die Gemeinde die Eignungskriterien offenlegt, an denen sie die Angebote messen will, und diese Kriterien diskriminierungsfrei anwendet (…vgl. BGH, WuW/E DE-R 4139 Rn. 44, 46, 48 - Stromnetz Heiligenhafen), gilt vielmehr auch insoweit, dass die Betrauung eines kommunalen Eigenbetriebs mit dem Netzbetrieb gegenüber der Konzessionierung eines "Energieversorgungsunternehmens" im Sinne von § 46 EnWG weder erschwert noch erleichtert werden darf (…BGH, WuW/E DE-R 4139 Rn. 79 - Stromnetz Heiligenhafen; BGH, WuW 2017, 200 Rn. 36 - Landesbetrieb Berlin Energie).
Andernfalls entstünde eine dem Zweck des § 46 EnWG zuwiderlaufende Regelungslücke, wenn die Gemeinde zum Netzbetrieb weder auf eine Eigengesellschaft noch auf einen Eigenbetrieb im kommunalrechtlichen Sinne, sondern nur auf eine unselbständige Verwaltungsabteilung, insbesondere einen Regiebetrieb oder - wie im Streitfall - einen haushaltsrechtlichen Betrieb, zurückgreift (BGH, WuW 2017, 200 Rn. 35 - Landesbetrieb Berlin Energie).
Es soll sicherstellen, dass die Gemeinde insbesondere in den Fällen, in denen durch eine gleichzeitige Stellung als Vergabestelle und Bieter ein Interessenkonflikt besteht, gegenüber allen Bewerbern um das Wegenutzungsrecht die gebotene Neutralität wahrt, und zudem die gebotene diskriminierungsfreie Vergabeentscheidung gewährleisten (vgl. BGH, WuW 2017, 200 Rn. 39 f. - Landesbetrieb Berlin Energie).
- BGH, 20.03.2014 - X ZB 18/13
Fahrbahnerneuerung - Vergabenachprüfungsverfahren: Zulässigkeit der Beschränkung …
Auszug aus BGH, 09.03.2021 - KZR 55/19
Will der öffentliche Auftraggeber aus welchen Gründen auch immer einen Beschaffungsbedarf - endgültig oder einstweilen - nicht weiterverfolgen und sieht er deshalb von der Erteilung eines Zuschlags ab, werden hierdurch keine Bieterrechte verletzt (BGH…, Urteil vom 5. November 2002 - X ZR 232/00, VergabeR 2003, 163, juris Rn. 19 - Ziegelverblendung; Beschluss vom 20. März 2014 - X ZB 18/13, VergabeR 2014, 538 Rn. 20 - Fahrbahnerneuerung I).Dies wäre mit Sinn und Zweck des Vergabeverfahrens für Konzessionen nicht zu vereinbaren (vgl. zu den entsprechenden Grundsätzen im allgemeinen Vergaberecht BGH, VergR 2014, 538 Rn. 25 - Fahrbahnerneuerung I).
Dabei können die Grundsätze Orientierung bieten, die der Bundesgerichtshof im allgemeinen Vergaberecht für die Prüfung entwickelt hat, ob ein schwerwiegender Aufhebungsgrund (§ 63 Abs. 1 VgV, § 32 Abs. 1 KonzVgV, § 17 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A) vorliegt, und nach denen an die Bejahung eines schwerwiegenden Grundes strenge Maßstäbe anzulegen sind (BGH, VergabeR 2014, 538 Rn. 24 f. - Fahrbahnerneuerung I).
- BGH, 28.01.2020 - EnZR 99/18
Gasnetz Leipzig
Auszug aus BGH, 09.03.2021 - KZR 55/19
Dementsprechend kommt es nur bei Einhaltung des Trennungsgebots darauf an, ob ein Verstoß gegen das Mitwirkungsverbot durch Personen, die bei einem Bewerber gegen Entgelt beschäftigt oder bei ihm als Mitglied eines Organs tätig sind, zumindest konkret geeignet ist, die Vergabe zu beeinflussen (vgl. BGH, Urteil vom 28. Januar 2020 - EnZR 99/18 - RdE 2020, 358 Rn. 45 - Gasnetz Leipzig). - BGH, 28.01.2020 - EnZR 116/18
Stromnetz Steinbach - Energiewirtschaft: Nichtigkeit des Konzessionsvertrags; …
Auszug aus BGH, 09.03.2021 - KZR 55/19
Rn. 52 (b) Demgegenüber führt der Verstoß gegen das Trennungsprinzip bereits dann zu einer unbilligen Behinderung von Mitbewerbern, wenn nicht zweifelsfrei ausgeschlossen werden kann, dass er sich auf das Vergabeverfahren und die sich daraus ergebende Rangfolge der Bieter ausgewirkt haben kann, wenn also nicht feststeht, dass sich auch ohne den Verfahrensfehler dieselbe Rangfolge ergeben hätte (vgl. BGH, Urteil vom 28. Januar 2020 - EnZR 116/18, WuW 2020, 331 Rn. 24 - Stromnetz Steinbach;… BGHZ 199, 289 Rn. 99 - Stromnetz Berkenthin). - BGH, 08.12.2020 - XIII ZR 19/19
Flüchtlingsunterkunft - Vergabeverfahren: Schadensersatzanspruch eines Bieters …
Auszug aus BGH, 09.03.2021 - KZR 55/19
Die Bieter können demgemäß zwar die Beachtung aller für das Verfahren und die Zuschlagserteilung maßgeblichen Vorschriften erwarten, nicht aber die Auftragsvergabe selbst (BGH, Urteil vom 8. Dezember 2020 - XIII ZR 19/19, VergabeR 2021, 295 Rn. 21 - Flüchtlingsunterkunft). - BGH, 17.12.2013 - KZR 65/12
Zur Vergabe von Stromnetzkonzessionen durch die Gemeinden
Auszug aus BGH, 09.03.2021 - KZR 55/19
Dabei sollen die Regelungen des § 46 Abs. 1 bis 3 und Abs. 6 (bis 2. Februar 2017: Abs. 4) EnWG gewährleisten, dass spätestens nach 20 Jahren (§ 46 Abs. 2 Satz 1 EnWG) ein Betreiberwechsel durch eine neue Entscheidung über das Wegerecht, den Zwang zur Einhaltung der Bekanntmachungspflichten (§ 46 Abs. 3 EnWG) und gegebenenfalls einen Anspruch auf Überlassung des Netzes (§ 46 Abs. 2 Satz 2 EnWG) ermöglicht wird (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 65/12, WuW/E DE-R 4139 Rn. 34 - Stromnetz Heiligenhafen). - BGH, 05.11.2002 - X ZR 232/00
Pflicht des Ausschreibenden zur Vergabe des Auftrags
Auszug aus BGH, 09.03.2021 - KZR 55/19
Will der öffentliche Auftraggeber aus welchen Gründen auch immer einen Beschaffungsbedarf - endgültig oder einstweilen - nicht weiterverfolgen und sieht er deshalb von der Erteilung eines Zuschlags ab, werden hierdurch keine Bieterrechte verletzt (BGH, Urteil vom 5. November 2002 - X ZR 232/00, VergabeR 2003, 163, juris Rn. 19 - Ziegelverblendung;… Beschluss vom 20. März 2014 - X ZB 18/13, VergabeR 2014, 538 Rn. 20 - Fahrbahnerneuerung I). - LG Berlin, 09.12.2014 - 16 O 224/14
Konzessionsvergabeverfahren für ein Gasversorgungsnetz: Beteiligung der Kommune …
Auszug aus BGH, 09.03.2021 - KZR 55/19
Rn. 8 Das Landgericht hat die Klage mit dem Hauptantrag abgewiesen und den Beklagten auf den Hilfsantrag der Klägerinnen verurteilt, es zu unterlassen, das ausgeschriebene Wegenutzungsrecht an den Landesbetrieb zu vergeben oder mit einem noch zu gründenden, aus dem Landesbetrieb hervorgehenden Unternehmen einen Gaskonzessionsvertrag zu schließen (LG Berlin, EnWZ 2015, 230).
- BGH, 05.12.2023 - KZR 101/20
Fernwärmenetz Stuttgart
Da die Gemeinde mit dem bisherigen Betreiber auf diesem Markt potentiell im Wettbewerb steht, handelt es sich dabei um eine unternehmerische Entscheidung (…BGH, RdE 2014, 191 Rn. 79 - Stromnetz Heiligenhafen; s.a. BGH, Urteil vom 9. März 2021 - KZR 55/19, WuW 2021, 586 Rn. 18 - Gasnetz Berlin). - OLG Stuttgart, 25.05.2023 - 2 U 201/22
Trennungsgebot - Einhaltung des Trennungsgebots im Gaskonzessionsverfahren - …
Rn. 65 Soweit das Landgericht die Beklagte zur Erteilung des Zuschlags an die Klägerin verurteilt habe, stütze es sich in nicht zu beanstandender Weise auf die Entscheidung des Bundesgerichtshof vom 9.3.2021 (KZR 55/19 - Gasnetz Berlin).Die Gemeinde ist verpflichtet, den Wettbewerb um das Netz in der gebotenen Weise jedenfalls alle 20 Jahre rechtzeitig zu eröffnen und nach ordnungsgemäßer Durchführung des Verfahrens eine Vergabeentscheidung zu treffen (BGH, Urteil vom 09.03.2021, KZR 55/19, Rn. 18 mwN - Gasnetz Berlin).
Die Auswahlentscheidung muss im unverfälschten Wettbewerb nach sachlichen Kriterien zugunsten desjenigen Bewerbers erfolgen, dessen Angebot den Auswahlkriterien am besten entspricht (BGH, Urteil vom 09.03.2021, KZR 55/19, Rn. 19 - Gasnetz Berlin).
Anders als in dem vom Bundesgerichtshof in der Entscheidung Gasnetz Berlin entschiedenen Fall gab es eine Regelung, um einen Wissenstransfer zu verhindern (vgl. BGH, Urteil vom 09.03.2021, KZR 55/19, Rn. 50 - Gasnetz Berlin), denn die Beklagte hat mit der eidesstattlichen Versicherung des Bürgermeisters G... glaubhaft gemacht, dass Herr D... auch gegenüber seiner unmittelbaren Dienstvorgesetzten, dem Leiter bzw. der Leiterin des Dezernats 2 zur Vertraulichkeit verpflichtet war und ist.
Rn. 142 Aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 09.03.2021 zum Gasnetz Berlin (KZR 55/19) folgt nichts anderes, denn dieses Urteil erging im Hauptsacheverfahren.
Rn. 143 Im Übrigen käme die Erteilung des Zuschlags unter Berücksichtigung der Kriterien, die der Bundesgerichtshof in der Entscheidung "Gasnetz Berlin" zur Begründung der Zuschlagserteilung herangezogen hat (Urteil vom 09.03.2021, KZR 55/19, Rn. 57 ff.), ohnehin nicht in Betracht.
- OLG Stuttgart, 25.05.2023 - 2 U 199/22
Konzessionsvergabe bei Interessenkollision - Weiterführung eines aufgehobenen …
Eine Aufhebung oder teilweise Zurücksetzung des Konzessionsvergabeverfahrens in ein früheres Stadium kommt nur in Betracht, wenn dafür ein gewichtiger Grund vorliegt (Anschluss BGH, Urteil vom 9. März 2021 - KZR 55/19).Die Gemeinde ist verpflichtet, den Wettbewerb um das Netz in der gebotenen Weise jedenfalls alle zwanzig Jahre rechtzeitig zu eröffnen und nach ordnungsgemäßer Durchführung des Verfahrens eine Vergabeentscheidung zu treffen (BGH, Urteil vom 9. März 2021 - KZR 55/19, juris Rn. 18 - Gasnetz Berlin).
Die Bieter können die Beachtung aller für das Verfahren und die Zuschlagserteilung maßgeblichen Vorschriften erwarten (BGH, Urteil vom 9. März 2021 - KZR 55/19, juris Rn. 36 - Gasnetz Berlin).
Hat bei der Vergabe der Konzession für ein Strom- oder Gasnetz die Gemeinde jedoch einmal die Vergabekriterien materiell und formell rechtmäßig bestimmt und ordnungsgemäß bekanntgegeben, ist demjenigen Bieter, der bei fehlerfreier Anwendung dieser Kriterien durch die Gemeinde das beste Angebot gemacht hat, die Konzession zu erteilen (BGH, Urteil vom 9. März 2021 - KZR 55/19, juris Rn. 38 - Gasnetz Berlin).
Rn. 26 Eine Aufhebung oder teilweise Zurücksetzung des Konzessionsvergabeverfahrens in ein früheres Stadium kann nach diesen Grundsätzen nur in Betracht kommen, wenn dafür ein gewichtiger Grund vorliegt (BGH, Urteil vom 9. März 2021 - KZR 55/19, juris Rn. 44 - Gasnetz Berlin).
In erster Linie ist maßgeblich, wie erreicht werden kann, dass das Ziel der regelmäßigen Neuvergabe der Konzession in einem wettbewerblichen Verfahren unter den gegebenen Umständen noch bestmöglich verwirklicht wird (BGH, Urteil vom 9. März 2021 - KZR 55/19, juris Rn. 45 - Gasnetz Berlin).
Die Auswahlentscheidung zwischen einem Betrieb, an dem die Gemeinde beteiligt ist, und anderen Bewerbern hat transparent und diskriminierungsfrei zu erfolgen (BGH…, Urteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 65/12, juris Rn. 36 - Stromnetz Heiligenhafen; BGH…, Beschluss vom 18. Oktober 2016 - KZB 46/15, juris Rn. 36 - Landesbetrieb Berlin Energie; BGH, Urteil vom 9. März 2021 - KZR 55/19, juris Rn. 29 - Gasnetz Berlin).
- BGH, 07.09.2021 - EnzR 29/20
Gasnetz Rösrath - Konzessionsvergabeverfahren für ein Gasnetz: Auskunftspflicht …
Sie könnte das Verfahren nach pflichtgemäßem Ermessen aufheben oder mit dem Ziel der Konzessionsvergabe fortsetzen; unter Umständen kommt auch eine teilweise Rückversetzung des Verfahrens in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 9. März 2021 - KZR 55/19, juris Rn. 44 f. - Gasnetz Berlin). - OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2024 - 4 A 2508/22
Stadt Solingen darf Durchführung ihrer Wochenmärkte an lokale Bewerberin vergeben
Rn. 154 Vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.6.2006 - 1 BvR 1160/03 -, BVerfGE 116, 135 = juris, Rn. 64 f.; BGH, Urteile vom 8.12.2020 - XIII ZR 19/19 -, BGHZ 228, 15 = juris, Rn. 21, und vom 9.3.2021 - KZR 55/19 -, juris, Rn. 36. - OLG Düsseldorf, 21.06.2023 - 2 U 1/22
Kartellrechtliche einstweilige Verfügung auf Unterlassung des Vertragsschlusses …
Rn. 72 Daran ändert auch der Umstand nichts, dass wegen der durch die Regelungen des § 46 Abs. 1 bis 4 und Abs. 6 EnWG begründeten gesetzliche Pflicht, den Wettbewerb um das Netz in der gebotenen Weise jedenfalls alle 20 Jahre rechtzeitig zu eröffnen und nach ordnungsgemäßer Durchführung des Verfahrens eine Vergabeentscheidung zu treffen, die konzessionsvergebende Gemeinde anders als im Vergaberecht weder ihre Vergabeabsicht schlicht aufgeben noch beliebig hinauszuschieben kann, weil die Bewerber ein subjektives Recht darauf haben, dass die Gemeinde nach ordnungsgemäßer und fehlerfreier Durchführung des Verfahrens auch tatsächlich eine Vergabeentscheidung trifft (BGH, Urteil vom 9. März 2021, KZR 55/19, NZBau 2021, 625, Rnrn.Für die Abgrenzung der Unterlassungs- von der Leistungsverfügung ist allein entscheidend, dass die Antragstellerin eine Vergabeentscheidung zu ihren Gunsten nicht auf der Grundlage der vorliegend erstrebten Unterlassungsverpflichtung erzwingen kann, sondern zur Durchsetzung eventueller Ansprüche aus § 46 Abs. 1 bis 4 EnWG erst noch Hauptsacheklage auf Beendigung der laufenden Konzessionsverfahren durch Abschluss der Konzessionsverträge mit ihr erheben müsste (BGH, Urteil vom 9. März 2021, KZR 55/19, NZBau 2021, 625, Rn. 35).
Rn. 74 Die Untersagung des Vertragsschlusses hindert die Antragsgegnerin im Übrigen nicht, die Konzessionsvergabeverfahren aufzuheben und neu einzuleiten oder in ein früheres Stadium zurückzuversetzen, wenn dafür ein gewichtiger Grund vorliegt; etwa weil die Nichterfüllung der verfahrensgegenständlichen Anforderungen durch die Streithelferin in Zusammenhang mit Mängeln des Vergabeverfahrens steht (BGH, Urteil vom 9. März 2021, KZR 55/19, NZBau 2021, 625 Rnrn.
Wie bereits vorstehend im Rahmen der Zulässigkeit ausgeführt, begründen die Regelungen des § 46 Abs. 1 bis 4 und Abs. 6 EnWG eine gesetzliche Pflicht, den Wettbewerb um das Netz in der gebotenen Weise jedenfalls alle 20 Jahre rechtzeitig zu eröffnen und nach ordnungsgemäßer Durchführung des Verfahrens eine Vergabeentscheidung zu treffen, aus der ein subjektiver Anspruch der Bewerber resultiert (BGH, Urteil vom 9. März 2021, KZR 55/19, NZBau 2021, 625, Rnrn.
- OLG München, 10.03.2022 - 29 U 3413/19
Unbillige Behinderung, Pauschalierter Investitionszuschlag, Periodenübergreifende …
Rn. 49 Daraus folgt auch das Gebot der organisatorischen und personellen Trennung von Vergabestelle und Bewerber; dies soll sicherstellen, dass die Gemeinde - insbesondere in den Fällen, in denen durch eine gleichzeitige Stellung als Vergabestelle und Bieter ein Interessenkonflikt besteht - gegenüber allen Bewerbern um das Wegenutzungsrecht die gebotene Neutralität wahrt und zudem die gebotene diskriminierungsfreie Vergabeentscheidung gewährleistet ist (…BGH RdE 2020, 358 Rn. 33, 43 - Gasnetz L.; BGH NZKart 2021, 509 Rn. 48 - Gasnetz B1.;… BGH BeckRS 2021, 42673 Rn. 34 - Stadt Ba.).Bereits dies stellt eine Benachteiligung der übrigen Bewerber dar (…BGH BeckRS 2021, 42673 Rn. 35 - Stadt Ba. mit Verweis auf BGH RdE 2020, 358 Rn. 45 - Gasnetz L.; NZKart 2021, 509 Rn. 51 - Gasnetz B1.).
Insoweit ist es gerade nicht erforderlich, eine konkrete Doppelbefassung von Mitarbeitern des Eigenbetriebs oder der Vergabestelle nachzuweisen; ein solcher Nachweis ist wegen der fehlenden formalen Trennung und dem dadurch generell eröffneten, intransparenten Informationsaustausch regelmäßig nicht möglich (BGH BeckRS 2021, 42673 Rn. 35 - Stadt Ba. mit Verweis auf BGH NZKart 2021, 509 Rn. 51 - Gasnetz B1.).
Denn die unterbliebene Teilnahme an den Sitzungen über die Beratung und Abstimmung der Stadtvertretung und ihrer Ausschüsse vermag die gebotene personelle und organisatorische Trennung nicht zu begründen (…vgl. BGH BeckRS 2021, 42673 Rn. 40 - Stadt Ba.; BGH NZKart 2021, 509 Rn. 54 - Gasnetz Berlin).
- OLG Celle, 16.06.2022 - 13 U 67/21
Vorläufige Unterlassung des Neuabschlusses eines Konzessionsvertrages …
Dass es sich so verhält, es mithin zumindest möglich ist, dass der unterlegene Bieter durch den Abschluss des Konzessionsvertrages unbillig behindert oder diskriminiert wird, hat aber derjenige darzulegen und zu beweisen, der sich auf die Fehlerhaftigkeit des Vergabeverfahrens beruft (BGH…, Urteil vom 28. Januar 2020 - EnZR 116/18, juris Rn. 20, 24; vgl. auch BGH, Urteil vom 9. März 2021 - KZR 55/19, juris Rn. 39;… Theobald/Schneider, a.a.O. § 47 EnWG Rn. 42). - BGH, 13.01.2026 - EnZR 22/24
Gasnetz Salem
Zudem dient die Feststellungsklage in Fallgestaltungen wie der vorliegenden typischerweise der Prozesswirtschaftlichkeit (vgl. BGH, Urteil vom 9. März 2021 - KZR 55/19, NZKart 2021, 509 Rn. 39, 44 - Gasnetz Berlin;… WM 2023, 579 Rn. 22 f. - Stadt Bargteheide). - LG Dortmund, 22.09.2022 - 13 O 7/22 Dass es sich so verhält, es mithin zumindest möglich ist, dass der unterlegene Bieter durch den Abschluss des Konzessionsvertrages unbillig behindert oder diskriminiert wird, hat aber derjenige darzulegen und zu beweisen, der sich auf die Fehlerhaftigkeit des Vergabeverfahrens beruft (BGH…, Urteil vom 28.01.2020, EnZR 115/18, juris-Rdnr. 20, 24; vgl. auch BGH, Urteil vom 09.03.2021, KZR 55/19, juris-Rdnr. 39;… Theobald/Schneider, § 47 EnWG, Rdnr. 42).
Zwar genügt es, wenn eine solche Auswirkung unter Berücksichtigung aller Umstände des Falles nicht ausgeschlossen werden kann (BGH…, Urteil vom 28.01.2020, EnZR 116/18, juris-Rdnr. 20, 24; vgl. auch BGH, Urteil vom 09.03.2021, KZR 55/19, juris-Rdnr. 39;… Theobald/Schneider, a.a.O., § 47 EnWG, Rdnr. 42), dies ist vorliegend jedoch nicht der Fall.
- OLG Naumburg, 15.12.2023 - 6 U 5/23
Stromnetz Bördeaue - Gerichtliche Nachprüfung der Auswahlentscheidung über die …
- OLG Naumburg, 08.03.2024 - 6 U 6/23
Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Vergabe einer Konzession mit einer …
- OLG Brandenburg, 30.08.2022 - 17 U 1/21
Aufhebung eines Wegenutzungsvertrags Stromversorgung Auswahlverfahren zum …
- OLG Naumburg, 01.12.2024 - 6 U 1/23
Einhaltung der Rügeobliegenheit nach dem EnWG im Hinblick auf eine vermeintlich …
- LG Berlin - 16 O 341/20 (anhängig)
Eilverfahren betreffend die Neuvergabe der Gaskonzession im Land Berlin
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§ 33 Abs. 1 Fall 1 RVG, § 22 Abs. 2 Satz 2 RVG, § 33 Abs. 9 RVG
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Festsetzung des Werts des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit im Revisionsverfahren
- rechtsportal.de
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Festsetzung des Werts des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit im Revisionsverfahren
- ibr-online
Vertretung von zwei Auftraggeber in einem (Konzessionsvergabe-)Verfahren: Eine oder zwei Angelegenheit(en)?
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 04.08.2014 - 16 O 224/14
- KG, 06.10.2014 - 2 W 4/14
- LG Berlin, 09.12.2014 - 16 O 224/14
- LG Berlin, 15.12.2014 - 16 O 224/14
- LG Berlin, 16.12.2014 - 2 O 378/14
- KG, 11.05.2015 - 2 U 5/15
- KG, 31.08.2015 - 2 U 5/15
- BGH, 18.10.2016 - KZB 46/15
- KG, 04.04.2019 - 2 U 5/15
- BGH, 09.03.2021 - KZR 55/19
- BGH, 09.11.2021 - KZR 55/19
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 14.03.2007 - VIII ZR 184/06
Geschäftswert für die außergerichtliche Tätigkeit eines Rechtsanwalts bei …
Auszug aus BGH, 09.11.2021 - KZR 55/19
Maßgeblich ist eine lebensnahe, wirtschaftliche Betrachtungsweise (vgl. BGH, Urteil vom 14. März 2007 - VIII ZR 184/06, NJW 2007, 2050 Rn. 15). - BGH, 15.04.2008 - X ZB 12/06
Anwaltsgebühren bei einem inhaltsgleichen, gegen mehrere Beklagte gerichteten …
Auszug aus BGH, 09.11.2021 - KZR 55/19
Ob dasselbe Recht oder Rechtsverhältnis betroffen ist, bestimmt sich nach dem Klagebegehren (vgl. zu § 6 Abs. 1 Satz 2 BRAGO BGH, Beschluss vom 15. April 2008 - X ZB 12/06, WRP 2008, 952 Rn. 7). - BGH, 06.10.2004 - IV ZR 287/03
Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Klage und Widerklage
Auszug aus BGH, 09.11.2021 - KZR 55/19
Demgegenüber liegt eine Angelegenheit mit demselben Gegenstand vor, wenn die Verurteilung nach dem einen Antrag notwendigerweise die Abweisung des anderen Antrags nach sich zieht (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2004 - IV ZR 287/03, NJW-RR 2005, 506, juris Rn. 9).
- BGH, 08.01.2025 - VIII ZR 100/22
Festsetzung des Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit der …
Ob dasselbe Recht oder Rechtsverhältnis betroffen ist, bestimmt sich nach dem Klagebegehren (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. April 2008 - X ZB 12/06, NZG 2008, 514 Rn. 7 [zu § 6 Abs. 1 Satz 2 BRAGO]; vom 9. November 2021 - KZR 55/19, juris Rn. 6), auch wenn der Rechtsanwalt für den Beklagten tätig wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 2010 - VIII ZB 52/04, NJW 2005, 3786 unter II 2 b cc [zu § 6 Abs. 1 Satz 2 BRAGO];… vom 2. März 2010 - II ZR 62/06, NJW 2010, 1373 Rn. 9).Maßgeblich ist dabei zwar eine lebensnahe, wirtschaftliche Betrachtungsweise (vgl. BGH…, Urteil vom 14. März 2007 - VIII ZR 184/06, aaO Rn. 15; Beschluss vom 9. November 2021 - KZR 55/19, aaO).
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