Rechtsprechung
| BGH, 27.01.1966 - KZR 8/64 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Schadensersatz aus dem Betreiben eines rechtswidrigen Gesamtumsatzrabattkartells - Verjährung der Ansprüche
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1966, 975
- MDR 1966, 482
- GRUR 1966, 344
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (9)
- BGH, 10.10.1952 - V ZR 159/51
Begriff des Streitgegenstandes; Voraussetzungen der Rechtshängigkeit
Auszug aus BGH, 27.01.1966 - KZR 8/64
§ 187 ZPO erfaßt jedoch nicht den Fall, in dem das Gericht eine Zustellung der Klage überhaupt nicht vornehmen wollte (BGHZ 7, 268, 270) [BGH 10.10.1952 - V ZR 159/51] . - BGH, 22.12.1961 - I ZR 152/59
Gründerbildnis
Auszug aus BGH, 27.01.1966 - KZR 8/64
§ 852 BGB regelt, sofern nichts anderes bestimmt ist, die Verjährung der Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, einerlei ob diese ihre Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch oder in anderen Gesetzen gefunden haben (vgl. RGZ 122, 320, 326; BGHZ 36, 252, 254) [BGH 22.12.1961 - I ZR 152/59] . - BVerfG, 03.02.1965 - 2 BvR 166/64
Anspruch auf den gesetzlichen Richter bei Überbesetzung des Spruchkörpers
Auszug aus BGH, 27.01.1966 - KZR 8/64
Der Senat hat diese Rüge unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, insbesondere des Beschlusses vom 3. Februar 1965 (BVerfGE 18, 344), und des Bundesgerichtshofs geprüft.
- BGH, 09.06.1952 - III ZR 128/51
Landstraßen zweiter Ordnung. Unterhaltung
Auszug aus BGH, 27.01.1966 - KZR 8/64
Nach der Rechtsprechung genügt für eine Kenntnis des Schadens die Kenntnis der schädlichen Folgen der unerlaubten Handlung im allgemeinen dergestalt, daß auf ihrer Grundlage eine Klage auf Schadensersatz mit einigermaßen sicherer Aussicht auf Erfolg angestrengt werden kann (…BGB-RGRK 11. Aufl. § 852 Anm. 7; BGHZ 6, 195, 202 [BGH 27.05.1952 - III ZR 128/51] ; BGH NJW 1963, 1103, 1104) [BGH 01.02.1963 - VI ZR 271/61] . - BGH, 19.02.1963 - VI ZR 85/62
Auszug aus BGH, 27.01.1966 - KZR 8/64
Nach der Rechtsprechung genügt für eine Kenntnis des Schadens die Kenntnis der schädlichen Folgen der unerlaubten Handlung im allgemeinen dergestalt, daß auf ihrer Grundlage eine Klage auf Schadensersatz mit einigermaßen sicherer Aussicht auf Erfolg angestrengt werden kann (…BGB-RGRK 11. Aufl. § 852 Anm. 7; BGHZ 6, 195, 202 [BGH 27.05.1952 - III ZR 128/51] ; BGH NJW 1963, 1103, 1104) [BGH 01.02.1963 - VI ZR 271/61] . - BGH, 08.07.1954 - IV ZR 67/54
Rückwirkung der Gleichberechtigung
Auszug aus BGH, 27.01.1966 - KZR 8/64
Es bestand auch keine Veranlassung, eine Auskunft darüber einzuholen, ob dem Kartellsenat des Kammergerichts etwa noch weitere Mitglieder als die in der Revisionsbegründung genannten fünf Richter angehört haben, da eine Revisionsrüge des Inhalts, das Gesetz sei in Bezug auf das Verfahren verletzt, die Tatsachen darzulegen hat, aus denen sich der behauptete Mangel ergibt (§ 554 Abs. 3 Nr. 2 b ZPO; vgl. BGHZ 14, 205, 209 [BGH 08.07.1954 - IV ZR 67/54] ; LM ZPO § 554 Nr. 16). - BGH, 01.02.1963 - VI ZR 271/61
Haftung eines Selbständigen bei gefahrgeneigter Arbeit
Auszug aus BGH, 27.01.1966 - KZR 8/64
Nach der Rechtsprechung genügt für eine Kenntnis des Schadens die Kenntnis der schädlichen Folgen der unerlaubten Handlung im allgemeinen dergestalt, daß auf ihrer Grundlage eine Klage auf Schadensersatz mit einigermaßen sicherer Aussicht auf Erfolg angestrengt werden kann (…BGB-RGRK 11. Aufl. § 852 Anm. 7; BGHZ 6, 195, 202 [BGH 27.05.1952 - III ZR 128/51] ; BGH NJW 1963, 1103, 1104) [BGH 01.02.1963 - VI ZR 271/61] . - RG, 30.06.1936 - III 238/239/35
1. Kann bei der Klage auf Feststellung einer Schadensersatzverpflichtung das …
Auszug aus BGH, 27.01.1966 - KZR 8/64
Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Urteil RGZ 152, 193; in diesem Fall waren die Grundlagen für die endgültige Bemessung noch nicht vollständig übersehbar. - RG, 26.11.1928 - VI 222/28
1. Über die Wahrung der Frist zur Erhebung der Klage in § 5 des preußischen …
Auszug aus BGH, 27.01.1966 - KZR 8/64
§ 852 BGB regelt, sofern nichts anderes bestimmt ist, die Verjährung der Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, einerlei ob diese ihre Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch oder in anderen Gesetzen gefunden haben (vgl. RGZ 122, 320, 326; BGHZ 36, 252, 254) [BGH 22.12.1961 - I ZR 152/59] .
- OLG Brandenburg, 29.07.2010 - 5 U 142/06
Bauträgervertrag: Persönliche Haftung des Geschäftsführers der …
Es genügt die Kenntnis der schädlichen Folgen der unerlaubten Handlung im allgemeinen dergestalt, dass auf ihrer Grundlage eine Klage auf Schadensersatz, wenn auch nur als Feststellungsklage, mit einigermaßen sicherer Aussicht auf Erfolg erhoben werden kann, während das Schadensbild hinsichtlich des Umfangs und der Höhe der Schädigung ebenso wie die Einzelheiten des schadensstiftenden Ereignisses und des weiteren Ursachenverlaufs nicht bekannt zu sein brauchen (BGH WM 1960, 883, 885; BGH VersR 1963, 631, 632; BGH NJW 1966, 975). - BGH, 02.07.1996 - KZR 31/95
"Kraft-Wärme-Kopplung"; Bemessung der angemessenen Vergütung für die …
Er unterliegt damit derselben Verjährungsfrist wie der Schadensersatzanspruch aus § 35 Abs. 1 i.V. mit § 26 Abs. 2 GWB (zur entsprechenden Anwendung des § 852 BGB auf diese Ansprüche vgl. BGH, Urt. v. 27.1.1966 - KZR 8/64, WuW/E 734, 735 - Glühlampen II;… Urt. v. 8.5.1990 - KZR 23/88, WuW/E 2647, 2651 - Nora-Kunden-Rückvergütung). - BGH, 23.10.1979 - KZR 21/78
(Re-)Import von BMW-Personenkraftwagen aus Belgien - Tätigkeit als Ankäufer auf …
Daß § 32 ZPO für die örtliche - und damit, wie dargelegt, auch für die internationale - Zuständigkeit bei Verstößen gegen kartellrechtliche Bestimmungen, die nach § 35 GWB Schadensersatzansprüche der Betroffenen auslösen können, maßgebend ist, folgt daraus, daß es sich bei solchen Kartellverstößen - zu denen auch ungerechtfertigte Boykottmaßnahmen (§ 26 GWB) zählen - um unerlaubte Handlungen handelt (vgl. Urteil des Senats vom 27. Januar 1966 - KZR 8/64 - Glühlampenkartell, GRUR 1966, 344, 345).
- BGH, 28.10.1971 - III ZR 227/68
Verunreinigung des Grundwassers
Sie erfaßt nicht nur die im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelten Fälle der Haftung aus unerlaubten Handlungen, die im übrigen Fälle schuldloser Schädigung umfassen (§§ 829, 833 Satz 1 BGB), sondern enthält einen allgemein auf Ansprüche aus unerlaubten Handlungen aller Art, eingeschlossen die Ansprüche aus Gefährdungshaftung, anwendbaren Rechtssatz (RGZ 106, 289; 122, 320, 326; 149, 321 - Ansprüche nach § 945 ZPO und nach dem Tumultschadengesetz; BGHZ 9, 209, 212 [BGH 09.04.1953 - III ZR 77/52] ; 36, 252, 254 [BGH 22.12.1961 - I ZR 152/59] (allgemein); 45, 58, 75 - Ansprüche nach Art. 5 Abs. 5 der Menschenrechtskonvention; BGH NJW 1966, 975 = LM § 35 GWB Nr. 5 - Ansprüche nach § 35 GWB). - LG Stuttgart, 06.04.2006 - 17 O 241/05
- OLG Jena, 07.01.1998 - 2 U 959/97
Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch einen …
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