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| OLG Düsseldorf, 08.05.2007 - VI-Kart 5/07 (V) |
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- Judicialis
GWB § 1; ; GWB § ... 32; ; GWB § 32 Abs. 1; ; GWB § 32 Abs. 2; ; GWB § 32 e; ; GWB § 32 e Abs. 1; ; GWB § 32 e Abs. 2; ; GWB § 32 e Abs. 4; ; GWB § 57; ; GWB § 59; ; GWB § 59 Abs. 2; ; GWB § 60; ; GWB § 61; ; GWB § 61 Abs. 1 Satz 1; ; GWB § 62; ; GWB § 65 Abs. 3 Satz 3; ; VwVfG § 39 Abs. 1 Satz 2; ; VwVfG § 45 Abs. 1 Nr. 2
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verpflichtung eines Unternehmens zur Beantwortung von durch das Bundeskartellamt im Rahmen einer Enquêteuntersuchung gestellten Fragen; Kartellrechtliche Relevanz des Angebotsmarktes für Außenwerbeflächen; Vorliegen eines hinreichenden Anfangsverdachts für die ...
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (4)
- OLG Düsseldorf, 16.12.2002 - Kart 25/02
Rechtsfolgen von Verfahrensfehlern in der mündlichen Verhandlung im …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.05.2007 - Kart 5/07
Hierdurch ist die erforderliche Begründung eines Anfangsverdachts nachgeholt und der ursprüngliche Beschlussmangel behoben worden (vgl. Senat, Beschl. v. 15.1.2007 - VI-Kart 17/06 (V) - Umdruck Seite 7; Beschl. v. 16.12.2002 - Kart 25/02 (V) - Umdruck Seite 14). - OLG Düsseldorf, 04.06.2006 - Kart 6/06
Betrieb von Kalksandsteinwerken; Verdacht eines kooperativen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.05.2007 - Kart 5/07
Denn das zur Auskunft verpflichtete Unternehmen muss grundsätzlich auch erhebliche Belastungen auf sich nehmen, um seiner im Kartellgesetz verankerten Pflicht zur Auskunftserteilung nachzukommen (Senat, Beschl. v. 6.4.2006 - VI-Kart 6/06 (V) Umdruck Seite 14; KG WuW/E OLG 2965, 2966 - Haribo). - OLG Düsseldorf, 15.01.2007 - Kart 17/06
Zur Beiladung im kartellrechtlichen Verfahren
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.05.2007 - Kart 5/07
Hierdurch ist die erforderliche Begründung eines Anfangsverdachts nachgeholt und der ursprüngliche Beschlussmangel behoben worden (vgl. Senat, Beschl. v. 15.1.2007 - VI-Kart 17/06 (V) - Umdruck Seite 7; Beschl. v. 16.12.2002 - Kart 25/02 (V) - Umdruck Seite 14). - OLG Stuttgart, 19.07.2006 - 201 Kart 3/06
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.05.2007 - Kart 5/07
Zwar verlangt § 32 e Abs. 1 GWB lediglich die Vermutung, dass der Wettbewerb im Inland möglicherweise eingeschränkt oder verfälscht sein kann, und die Kartellbehörde verfügt in diesem Zusammenhang über einen weiten Beurteilungsspielraum (ebenso: OLG Stuttgart, Beschl. v. 19.7.2006 - 201 Kart 3/06 Umdruck Seite 4;… Rehbinder in Loewenheim/ Meessen/Riesenkampff, Kartellrecht, Band 2, § 32 e Rdnr. 2).
- OLG Düsseldorf, 26.08.2019 - Kart 1/19
Facebook: Anordnungen des Bundeskartellamts möglicherweise rechtswidrig und …
Rn. 24 Nach der ständigen Senatsrechtsprechung (…vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 12. Juli 2016 - VI-Kart 3/16 (V), NZKart 2016, 380 = WuW 2016, 372, Rz. 42 bei juris - Ministererlaubnis EDEKA/Kaiser´;s Tengelmann;… Beschluss vom 4. Mai 2016, VI-Kart 1/16 (V), NZKart 2016, 291 = WuW 2016, 378, Rz. 39 bei juris - Enge Bestpreisklausel;… Beschluss v. 25. Oktober 2006 - VI-Kart 14/06 (V), WuW/E DE-R 2081, Rz. 6 bei juris - Kalksandsteinwerk; Beschluss v. 8. Mai 2007 - VI-Kart 5/07 (V), WuW/E DE-R 1993, 1994 - Außenwerbeflächen;… Beschluss v. 5. März 2007 - VI-Kart 3/07 (V), WuW/E DE-R 1931, 1932, Rz. 12 bei juris - Sulzer/Kelmix; Beschluss v. 23. Oktober 2006 - VI-Kart 15/06 (V), WuW/E DE-R 1869, 1871, Rz. 41 bei juris - Deutscher Lotto- und Totoblock; Beschluss v. 13. April 2005 - VI-Kart 3/05 (V), WuW/E DE-R 1473, Rz. 16 bei juris - Konsolidierer; Beschluss v. 8. Dezember 2003 - VI-Kart 35/03 (V), WuW/E DE-R 1246, 1247 Rz. 7 bei juris - GETEC net; Beschluss v. 27. März 2002 - VI-Kart 7/02 (V), WuW/E DE-R 867, 868 Rz. 12 bei juris - Germania; Beschluss v. 11. April 2001 - VI-Kart 22/01 (V), WuW/E DE-R 665, 666 - Net Cologne I) liegen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit im Sinne von § 65 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB vor, wenn bei einer summarischen Überprüfung die Aufhebung der angefochtenen Verfügung überwiegend wahrscheinlich ist. - OLG Düsseldorf, 21.07.2026 - Kart 5/25
Anordnung derr aufschiebenden Wirkung gegen ergangegnen Auskunftsbeschluss …
Die Begründung muss dabei so vollständig sein, dass dem Adressaten eine tatsächliche und rechtliche Prüfung möglich ist und er sich anhand der Begründung darüber schlüssig werden kann, ob er die kartellbehördliche Verfügung hinnehmen oder sie anfechten will (vgl. zum Ganzen Senat, Beschluss vom 08.05.2007 - VI-Kart 5/07 (V), juris Rn. 14 - Außenwerbeflächen; KG, Beschluss vom 12.03.1997 - Kart 5/96, BeckRS 1997, 6218 Rn. 70).Diese allgemeinen Anforderungen an die Begründung gelten bei Auskunftsbeschlüssen nach § 59 GWB neben der Bestimmung in Abs. 5, wonach in dem Beschluss Rechtsgrundlage, Gegenstand und Zweck des Auskunftsverlangens anzugeben sind sowie eine angemessene Frist zur Erteilung der Auskunft zu bestimmen ist (vgl. Senat, Beschluss vom 08.05.2007 - VI-Kart 5/07 (V), juris Rn. 14 - Außenwerbeflächen;… Wirtz in Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, 7. Auflage 2024, § 59 GWB Rn. 31).
Hierdurch ist die erforderliche Begründung nachgeholt und der ursprüngliche Beschlussmangel behoben worden (vgl. Senat, Beschluss vom 08.05.2007 - VI-Kart 5/07 (V), juris Rn. 18 - Außenwerbeflächen).
Untersuchungen ohne Anhaltspunkte und ins Blaue hinein sind ausgeschlossen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Mai 2007 - VI-Kart 5/07 - Außenwerbung).".
Das Gericht kann einen Auskunftsbeschluss nur daraufhin überprüfen, ob das - von der Kartellbehörde darzulegende - Ermittlungskonzept vertretbar ist und ob die Kartellbehörde die Erforderlichkeit der erbetenen Auskünfte mit vertretbaren Erwägungen bejaht hat (vgl. zum Ganzen BGH, Beschluss vom 19.06.2007 - KVR 17/06, juris Rn. 42 f. - Auskunftsverlangen; Senat, Beschluss vom 29.10.2025 - VI-Kart 13/25 (V), n.v., S. 5; Beschluss vom 23.08.2021 - VI-Kart 4/21 (V), n.v., S. 4 f.; Beschluss vom 18.03.2020 - VI-Kart 7/19 (V), juris Rn. 13 - Verbraucherschutzrechtliche Sektorenuntersuchung; Beschluss vom 08.05.2007 - VI-Kart 5/07 (V), juris Rn. 17 ff. - Außenwerbeflächen; Beschluss vom 04.06.2006 - VI-Kart 6/06 (V), juris Rn. 13).
Eine Enquêteuntersuchung ist demgegenüber rechtswidrig, wenn sie entweder ins Blaue hinein erfolgt oder die zu ihrer Rechtfertigung angeführten Umstände die Vermutung einer möglichen Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs unter keinem Gesichtspunkt plausibel begründen können (vgl. zum Ganzen Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie, BT-Drs. 18/11446 S. 26; Senat, Beschluss vom 08.05.2007 - VI-Kart 5/07, juris Rn. 17 - Außenwerbeflächen).
Unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit ist die Kartellbehörde lediglich gehalten, einen unnötigen oder zum Ermittlungserfolg außer Verhältnis stehenden Aufwand zu ersparen (vgl. zum Ganzen Senat, Beschluss vom 29.10.2025 - VI-Kart 13/25 (V), n.v., S. 12; Beschluss vom 23.08.2021 - VI-Kart 4/21 (V), n.v., S. 10; Beschluss vom 08.05.2007 - VI-Kart 5/07 (V), juris Rn. 35 - Außenwerbeflächen; Beschluss vom 04.06.2006 - VI-Kart 6/06 (V), juris Rn. 34).
- OLG Düsseldorf, 22.04.2026 - Kart 8/25
Teilweise Anordnung der aufschiebende Wirkung der Beschwerde des …
Die Begründung muss dabei so vollständig sein, dass dem Adressaten eine tatsächliche und rechtliche Prüfung möglich ist und er sich anhand der Begründung darüber schlüssig werden kann, ob er die kartellbehördliche Verfügung hinnehmen oder sie anfechten will (vgl. zum Ganzen Senat, Beschluss vom 08.05.2007 - VI-Kart 5/07 (V), juris Rn. 14 - Außenwerbeflächen; KG, Beschluss vom 12.03.1997 - Kart 5/96, BeckRS 1997, 6218 Rn. 70).Diese allgemeinen Anforderungen an die Begründung gelten bei Auskunftsbeschlüssen nach § 59 GWB neben der Bestimmung in Abs. 5, wonach in dem Beschluss Rechtsgrundlage, Gegenstand und Zweck des Auskunftsverlangens anzugeben sind sowie eine angemessene Frist zur Erteilung der Auskunft zu bestimmen ist (vgl. Senat, Beschluss vom 08.05.2007 - VI-Kart 5/07 (V), juris Rn. 14 - Außenwerbeflächen;… Wirtz in Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, 7. Auflage 2024, § 59 GWB Rn. 31).
Hierdurch ist die erforderliche Begründung nachgeholt und der ursprüngliche Beschlussmangel behoben worden (vgl. Senat, Beschluss vom 08.05.2007 - VI-Kart 5/07 (V), juris Rn. 18 - Außenwerbeflächen).
Untersuchungen ohne Anhaltspunkte und ins Blaue hinein sind ausgeschlossen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Mai 2007 - VI-Kart 5/07 - Außenwerbung).".
Das Gericht kann einen Auskunftsbeschluss nur daraufhin überprüfen, ob das - von der Kartellbehörde darzulegende - Ermittlungskonzept vertretbar ist und ob die Kartellbehörde die Erforderlichkeit der erbetenen Auskünfte mit vertretbaren Erwägungen bejaht hat (vgl. zum Ganzen BGH, Beschluss vom 19.06.2007 - KVR 17/06, juris Rn. 42 f. - Auskunftsverlangen; Senat, Beschluss vom 29.10.2025 - VI-Kart 13/25 (V), n.v., S. 5; Beschluss vom 23.08.2021 - VI-Kart 4/21 (V), n.v., S. 4 f.; Beschluss vom 18.03.2020 - VI-Kart 7/19 (V), juris Rn. 13 - Verbraucherschutzrechtliche Sektorenuntersuchung; Beschluss vom 08.05.2007 - VI-Kart 5/07 (V), juris Rn. 17 ff. - Außenwerbeflächen; Beschluss vom 04.06.2006 - VI-Kart 6/06 (V), juris Rn. 13).
Eine Enquêteuntersuchung ist aber rechtswidrig, wenn sie entweder ins Blaue hinein erfolgt oder die zu ihrer Rechtfertigung angeführten Umstände die Vermutung einer möglichen Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs unter keinem Gesichtspunkt plausibel begründen können (vgl. zum Ganzen Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie, BT-Drs. 18/11446 S. 26; Senat, Beschluss vom 08.05.2007 - VI-Kart 5/07, juris Rn. 17 - Außenwerbeflächen).
Unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit ist die Kartellbehörde lediglich gehalten, einen unnötigen oder zum Ermittlungserfolg außer Verhältnis stehenden Aufwand zu ersparen (vgl. zum Ganzen Senat, Beschluss vom 29.10.2025 - VI-Kart 13/25 (V), n.v., S. 12; Beschluss vom 23.08.2021 - VI-Kart 4/21 (V), n.v., S. 10; Beschluss vom 08.05.2007 - VI-Kart 5/07 (V), juris Rn. 35 - Außenwerbeflächen; Beschluss vom 04.06.2006 - VI-Kart 6/06 (V), juris Rn. 34).
- OLG Düsseldorf, 22.04.2026 - Kart 7/25
Anordnung der aufschiebende Wirkung der Beschwerde des Presseunternehmens gegen …
Die Begründung muss dabei so vollständig sein, dass dem Adressaten eine tatsächliche und rechtliche Prüfung möglich ist und er sich anhand der Begründung darüber schlüssig werden kann, ob er die kartellbehördliche Verfügung hinnehmen oder sie anfechten will (vgl. zum Ganzen Senat, Beschluss vom 08.05.2007 - VI-Kart 5/07 (V), juris Rn. 14 - Außenwerbeflächen; KG, Beschluss vom 12.03.1997 - Kart 5/96, BeckRS 1997, 6218 Rn. 70).Diese allgemeinen Anforderungen an die Begründung gelten bei Auskunftsbeschlüssen nach § 59 GWB neben der Bestimmung in Abs. 5, wonach in dem Beschluss Rechtsgrundlage, Gegenstand und Zweck des Auskunftsverlangens anzugeben sind sowie eine angemessene Frist zur Erteilung der Auskunft zu bestimmen ist (vgl. Senat, Beschluss vom 08.05.2007 - VI-Kart 5/07 (V), juris Rn. 14 - Außenwerbeflächen; Wirtz in Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, 7. Auflage 2024, § 59 GWB Rn. 31).
Hierdurch ist die erforderliche Begründung nachgeholt und der ursprüngliche Beschlussmangel behoben worden (vgl. Senat, Beschluss vom 08.05.2007 - VI-Kart 5/07 (V), juris Rn. 18 - Außenwerbeflächen).
Untersuchungen ohne Anhaltspunkte und ins Blaue hinein sind ausgeschlossen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Mai 2007 - VI-Kart 5/07 - Außenwerbung).".
Das Gericht kann einen Auskunftsbeschluss nur daraufhin überprüfen, ob das - von der Kartellbehörde darzulegende - Ermittlungskonzept vertretbar ist und ob die Kartellbehörde die Erforderlichkeit der erbetenen Auskünfte mit vertretbaren Erwägungen bejaht hat (vgl. zum Ganzen BGH…, Beschluss vom 19.06.2007 - KVR 17/06, juris Rn. 42 f. - Auskunftsverlangen; Senat, Beschluss vom 29.10.2025 - VI-Kart 13/25 (V), n.v., S. 5; Beschluss vom 23.08.2021 - VI-Kart 4/21 (V), n.v., S. 4 f.; Beschluss vom 18.03.2020 - VI-Kart 7/19 (V), juris Rn. 13 - Verbraucherschutzrechtliche Sektorenuntersuchung; Beschluss vom 08.05.2007 - VI-Kart 5/07 (V), juris Rn. 17 ff. - Außenwerbeflächen; Beschluss vom 04.06.2006 - VI-Kart 6/06 (V), juris Rn. 13).
Eine Enquêteuntersuchung ist aber rechtswidrig, wenn sie entweder ins Blaue hinein erfolgt oder die zu ihrer Rechtfertigung angeführten Umstände die Vermutung einer möglichen Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs unter keinem Gesichtspunkt plausibel begründen können (vgl. zum Ganzen Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie, BT-Drs. 18/11446 S. 26; Senat, Beschluss vom 08.05.2007 - VI-Kart 5/07, juris Rn. 17- Außenwerbeflächen).
Unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit ist die Kartellbehörde lediglich gehalten, einen unnötigen oder zum Ermittlungserfolg außer Verhältnis stehenden Aufwand zu ersparen (vgl. zum Ganzen Senat, Beschluss vom 29.10.2025 - VI-Kart 13/25 (V), n.v., S. 12; Beschluss vom 23.08.2021 - VI-Kart 4/21 (V), n.v., S. 10; Beschluss vom 08.05.2007 - VI-Kart 5/07 (V), juris Rn. 35 - Außenwerbeflächen; Beschluss vom 04.06.2006 - VI-Kart 6/06 (V), juris Rn. 34).
- OLG Düsseldorf, 18.03.2020 - Kart 7/19 (vgl. Senat, Beschluss vom 08.05.2007, VI-Kart 5/07 (V), Rn. 17 ff. bei juris;… Beschluss vom 04.06.2006, VI-Kart 6/06 (V), Rn. 13 bei juris;… Beschluss vom 27.04.2001, Kart 19/01 (V), Rn. 5 bei juris; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 17.09.2012, VI-2 Kart 3/12 (V) - Auskunftsbefugnis, Rn. 12 bei juris; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 12.07.2012, 11 W 13/12 (Kart), Rn. 38 bei juris).
Das Bundeskartellamt hat in der für eine gerichtliche Überprüfung erforderlichen Weise die tatsächlichen Hinweise und Verdachtsmomente offengelegt, die es zur Einleitung des Verfahrens nach § 32e Abs. 5 GWB veranlasst haben (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 08.05.2007, VI-Kart 5/07 (V), Rn. 17 bei juris).
Dagegen reicht es aus, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, die in vertretbarer Weise den der Untersuchung zugrundeliegenden Verdacht stützen (…vgl. zum Ganzen BT-Drucksache 18/11446, S. 26; Senat, Beschluss vom 08.05.2007, VI-Kart 5/07 (V), Rn. 17 bei juris; Beschluss vom 04.06.2006, VI-Kart 6/06 (V), Rn. 19 bei juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.08.2010, VI-2 Kart 8/09 (V), Rn. 30 bei juris; Podszun/Schneider in: Kersting/Podszun, Die 9. GWB-Novelle, Kap. 6 Rn. 45 ff.).
Unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit ist die Kartellbehörde lediglich gehalten, einen unnötigen oder zum Ermittlungserfolg außer Verhältnis stehenden Aufwand zu ersparen (vgl. Senat, Beschluss vom 08.05.2007, VI-Kart 5/07 (V), Rn. 35 bei juris).
- OLG Düsseldorf, 28.08.2024 - Kart 4/22
Verstoß eines Wettbewerbsverbots gegen Art. 101 Abs. 1 AEUV , § 1 GWB ; Annahme …
Rn. 112 4. Ein Verstoß gegen die Begründungspflicht des § 61 Abs. 1 S. 1 GWB liegt nicht darin, dass das Amt seine Verfügung erstmals im Beschwerdeverfahren auch auf den Tatbestand der bezweckten Wettbewerbsbeschränkung stützt, da die Verfügung hierdurch nicht unzulässig in ihrem Wesen verändert wird (vgl. BGH…, Beschluss vom 18.05.1993 - KVZ 10/92, juris Rn. 23 ff. - Pauschalreisen-Vermittlung II;… Beschluss vom 25.10.1988 - KVR 1/87, juris Rn. 28 - Lüsterbehangsteine; Senat…, Beschluss vom 25.09.2013 - VI-Kart 4/12 (V), juris Rn. 19; Beschluss vom 08.05.2007 - VI-Kart 5/07 (V), juris Rn. 18 - Außenwerbeflächen;… Beschluss vom 13.02.2002 - Kart 16/00 (V), juris Rn. 30 - Freie Tankstellen). - OLG Düsseldorf, 26.11.2008 - Kart 8/07
Phonak II
Es ist somit danach zu unterscheiden, ob es sich bei der erledigten Verfügung um eine solche mit Dauerwirkung gehandelt hat - in diesem Fall hat das Gericht zu prüfen, ob die angefochtene Verfügung vor ihrer Erledigung rechtswidrig war (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.07.2007 - VI-Kart 5/07 (V), Umdruck Seite 4; OLG Düsseldorf, WuW/E DE-R 829, 831 - freie Tankstellen) - oder ob es um eine Verfügung ohne Dauerwirkung geht - in diesem Fall kommt es auf den Zeitpunkt der kartellbehördlichen Entscheidung an (…vgl. Birmanns in Frankfurter Kommentar, Kartellrecht, § 71 GWB 2005, Rn. 20 m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 17.01.2020 - Kart 6/19 Nach der ständigen Senatsrechtsprechung (…vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 26. August 2019 - VI-Kart 1/19 (V), NZKart 2019, 495 = WuW 2019, 519, Rz. 21 bei juris - Facebook I;… Beschluss v. 12. Juli 2016 - VI-Kart 3/16 (V), NZKart 2016, 380 = WuW 2016, 372, Rz. 42 bei juris - Ministererlaubnis EDEKA/Kaiser´;s Tengelmann;… Beschluss vom 4. Mai 2016, VI-Kart 1/16 (V), NZKart 2016, 291 = WuW 2016, 378, Rz. 39 bei juris - Enge Bestpreisklausel;… Beschluss v. 25. Oktober 2006 - VI-Kart 14/06 (V), WuW/E DE-R 2081, Rz. 6 bei juris - Kalksandsteinwerk; Beschluss v. 8. Mai 2007 - VI-Kart 5/07 (V), WuW/E DE-R 1993, 1994 - Außenwerbeflächen; Beschluss v. 5. März 2007 - VI-Kart 3/07 (V), WuW/E DE-R 1931, 1932, Rz. 12 bei juris - Sulzer/Kelmix; Beschluss v. 23. Oktober 2006 - VI-Kart 15/06 (V), WuW/E DE-R 1869, 1871, Rz. 41 bei juris - Deutscher Lotto- und Totoblock; Beschluss v. 13. April 2005 - VI-Kart 3/05 (V), WuW/E DE-R 1473, Rz. 16 bei juris - Konsolidierer; Beschluss v. 8. Dezember 2003 - VI-Kart 35/03 (V), WuW/E DE-R 1246, 1247 Rz. 7 bei juris - GETEC net; Beschluss v. 27. März 2002 - VI-Kart 7/02 (V), WuW/E DE-R 867, 868 Rz. 12 bei juris - Germania; Beschluss v. 11. April 2001 - VI-Kart 22/01 (V), WuW/E DE-R 665, 666 - Net Cologne I) liegen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit im Sinne von § 65 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB vor, wenn bei einer summarischen Überprüfung die Aufhebung der angefochtenen Verfügung überwiegend wahrscheinlich ist.
- OLG Düsseldorf, 03.12.2008 - Kart 7/06
Gescheiterte Übernahme von ProSiebenSat.1 Media AG durch die Axel Springer AG
Bei einer Verfügung mit Dauerwirkung wie der in Rede stehenden Untersagungsentscheidung ist demgegenüber zu prüfen, ob sie vor ihrer Erledigung rechtswidrig war oder geworden ist (…Karsten Schmidt, a.a.O.; Senat , Beschl. v. 17.07.2007 - VI - Kart 5/07 (V), Umdruck S. 4; Senat , WuW/E DE-R 829, 831 - Freie Tanstellen). - OLG Düsseldorf, 31.07.2026 - Kart 9/26
Zwischenentscheidung nach § 67 Abs. 3 GWB: Hohe Hürden und Vorrang des …
Wie der Senat wiederholt entschieden hat, muss das zur Auskunftserteilung verpflichtete Unternehmen grundsätzlich auch erhebliche Belastungen auf sich nehmen, um seiner im Kartellgesetz verankerten Pflicht zur Auskunftserteilung nachzukommen, und führt daher der mit der Beantwortung der Fragen verbundene Personal- und Zeitaufwand auch dann, wenn er erheblich sein sollte, nicht zur Rechtswidrigkeit des Auskunftsersuchens (vgl. Senat…, Beschluss vom 22.04.2026 - VI-Kart 7/25 (V), juris Rn. 83; Beschluss vom 29.10.2025 - VI-Kart 13/25 (V), Umdruck S. 12, n.v.; Beschluss vom 23.08.2021 - VI-Kart 4/21 (V), Umdruck S. 10, n.v., Beschluss vom 08.05.2007 - VI-Kart 5/07 (V), juris Rn. 35 - Außenwerbeflächen). - OLG Düsseldorf, 29.10.2025 - Kart 13/25
Kein Suspensiveffekt einer Beschwerde gegen einen Auskunftsbeschluss der …
- OLG Düsseldorf, 22.12.2008 - Kart 12/08
Veräußerungsfrist
- OLG Düsseldorf, 23.08.2021 - Kart 4/21
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