Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 25.05.2016 - L 27 R 65/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,12740
LSG Berlin-Brandenburg, 25.05.2016 - L 27 R 65/16 (https://dejure.org/2016,12740)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25.05.2016 - L 27 R 65/16 (https://dejure.org/2016,12740)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25. Mai 2016 - L 27 R 65/16 (https://dejure.org/2016,12740)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,12740) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 9 SGB 6, § 14 SGB 9, § 33 SGB 5, § 33 SGB 9
    Hörgerät - beruflich - Rehabilitantin - Ermessen

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Anspruch auf Versorgung mit Hörgeräten durch die Rentenversicherung im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bei berufsspezifischem Gebrauchsvorteil

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenübernahme für ein Hörgerät der Leistungskategorie Naida SCRT 5xP; Unmittelbarer und mittelbarer Behinderungsausgleich; Basisausgleich von Behinderungsfolgen; Für die Berufsausübung erforderliche Hilfsmittel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenübernahme für ein Hörgerät der Leistungskategorie Naida SCRT 5xP; Unmittelbarer und mittelbarer Behinderungsausgleich; Basisausgleich von Behinderungsfolgen; Für die Berufsausübung erforderliche Hilfsmittel

  • rechtsportal.de

    Kostenübernahme für ein Hörgerät der Leistungskategorie Naida SCRT 5xP

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 20/08 R

    Krankenkasse darf Hörgeschädigte nicht auf Versorgung mit unzureichenden

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.05.2016 - L 27 R 65/16
    Der von den Krankenkassen geschuldete Behinderungsausgleich bemisst sich nach ständiger Rechtsprechung des (für die Hilfsmittelversorgung in der gesetzlichen Krankenkasse ausschließlich zuständigen) 3. Senats des BSG entscheidend danach, ob eine Leistung des unmittelbaren oder des mittelbaren Behinderungsausgleichs beansprucht wird (so BSG, Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 3 KR 20/08 R -, BSGE 105, 170, juris Rn. 14; anders der 13. Senat des BSG, Urteil vom 21. August 2008 - B 13 R 33/07 R -, BSGE 101, 207).

    Deshalb kann auch die Versorgung mit einem fortschrittlichen, technisch weiterentwickelten Hilfsmittel nicht mit der Begründung abgelehnt werden, der bisher erreichte Versorgungsstandard sei ausreichend, solange ein Ausgleich der Behinderung nicht vollständig im Sinne des Gleichziehens mit einem gesunden Menschen erreicht ist (so BSG, Urteil vom 17. Dezember 2009 a.a.O. Rn. 15 m.w.N.).

    Eine darüber hinausgehende berufliche oder soziale Rehabilitation ist Aufgabe anderer Sozialleistungssysteme (so BSG, Urteil vom 17. Dezember 2009 a.a.O. Rn. 16).

    Dies rechtfertigt die Leistungsbegrenzung in der gesetzlichen Krankenversicherung auf solche Hilfsmittel, mit denen die Auswirkungen der Behinderung im gesamten täglichen Leben beseitigt oder gemildert werden können und die damit ein Grundbedürfnis des täglichen Lebens betreffen (so BSG, Urteile vom 17. Dezember 2009 a.a.O. Rn. 16, und vom 30. Oktober 2014 - B 5 R 8/14 R -, BSGE 117, 192, juris Rn. 47).

  • BSG, 30.10.2014 - B 5 R 8/14 R

    Revisionsgericht - Kontrolle der Auslegung schlüssiger Willenserklärungen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.05.2016 - L 27 R 65/16
    In diesem Rahmen scheidet deshalb die Qualifizierung der Hörgeräte als Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben im Sinne des § 33 Abs. 1 SGB IX i.V.m. den §§ 9, 10, 11, 16 SGB VI von vornherein aus (so BSG, Urteil vom 30. Oktober 2014 - B 5 R 8/14 R -, BSGE 117, 192, juris Rn. 48).

    Dies rechtfertigt die Leistungsbegrenzung in der gesetzlichen Krankenversicherung auf solche Hilfsmittel, mit denen die Auswirkungen der Behinderung im gesamten täglichen Leben beseitigt oder gemildert werden können und die damit ein Grundbedürfnis des täglichen Lebens betreffen (so BSG, Urteile vom 17. Dezember 2009 a.a.O. Rn. 16, und vom 30. Oktober 2014 - B 5 R 8/14 R -, BSGE 117, 192, juris Rn. 47).

  • BSG, 21.08.2008 - B 13 R 33/07 R

    Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben - Schwerhörigkeit - digitales Hörgerät -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.05.2016 - L 27 R 65/16
    Der von den Krankenkassen geschuldete Behinderungsausgleich bemisst sich nach ständiger Rechtsprechung des (für die Hilfsmittelversorgung in der gesetzlichen Krankenkasse ausschließlich zuständigen) 3. Senats des BSG entscheidend danach, ob eine Leistung des unmittelbaren oder des mittelbaren Behinderungsausgleichs beansprucht wird (so BSG, Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 3 KR 20/08 R -, BSGE 105, 170, juris Rn. 14; anders der 13. Senat des BSG, Urteil vom 21. August 2008 - B 13 R 33/07 R -, BSGE 101, 207).
  • BSG, 06.03.2013 - B 11 AL 2/12 R

    Erstattungsanspruch des zweitangegangenen Rehabilitationsträgers nach § 14 Abs 4

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.05.2016 - L 27 R 65/16
    Denn die Zuständigkeitszuweisung des § 14 SGB IX erstreckt sich im Außenverhältnis zum behinderten Menschen auf alle Rechtsgrundlagen, die in der konkreten Bedarfssituation für Rehabilitationsträger vorgesehen sind (siehe BSG, Urteil vom 6. März 2013 - B 11 AL 2/12 R, juris Rn. 11 m.w.N.).
  • LSG Hessen, 13.09.2018 - L 1 KR 229/17

    Ein schwerhöriger Projektleiter, der für die Bauüberwachung von Großbaustellen

    Vorliegend hat sich der Anspruch des Klägers jedoch auf eine Versorgung mit dem streitigen Hörgerät verdichtet (zum Ermessen vgl. BSG, Urteil vom 24. Januar 2013, B 3 KR 5/12 R, juris, Rdnr. 51; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. Mai 2016, L 27 R 65/16, juris, Rdnr. 27 und Urteil vom 11. November 2015, L 16 R 708/14, juris, 23).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht