Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 27.07.2022 - L 5 KR 2686/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,34546
LSG Baden-Württemberg, 27.07.2022 - L 5 KR 2686/21 (https://dejure.org/2022,34546)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.07.2022 - L 5 KR 2686/21 (https://dejure.org/2022,34546)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. Juli 2022 - L 5 KR 2686/21 (https://dejure.org/2022,34546)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,34546) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 37 Abs 2 S 1 SGB 5, § 2 Abs 1 S 1 SGB 9 2018, § 75 SGB 9 2018, § 90 Abs 4 SGB 9 2018, § 99 SGB 9 2018
    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Begleitung eines an Diabetes erkrankten Grundschulkindes beim Schulbesuch - Zuständigkeit der Krankenversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingliederungshilfe-Verordnung ; Krankenpflege-Richtlinie

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf häusliche Krankenpflege in der gesetzlichen Krankenversicherung; Begleitung für den Besuch einer Grundschule bei einer Diabetes-Erkrankung

Kurzfassungen/Presse (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Baden-Württemberg, 25.03.2021 - L 4 KR 3741/20

    Krankenversicherung - Rehabilitation und Teilhabe - Schulbegleitung aufgrund

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.07.2022 - L 5 KR 2686/21
    Maßgebend sei hierfür, dass die Blutzuckermessung und Anpassung der Insulingabe bei dem Kläger während des Schulbesuchs täglich zu unbestimmten Zeitpunkten nötig werde und die ständige Beobachtung der gesundheitlichen Situation des Klägers wegen der Gefahr von gesundheitlichen Komplikationen und die hierdurch gegebene Möglichkeit der jederzeitigen Intervention erfolgen müsse (unter Hinweis auf Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.03.2021 - L 4 KR 3741/20 ER-B - LSG Baden- Württemberg, Beschluss vom 20.11.2019 - L 2 SO 3106/19 ER-B -, beide in juris).

    Das SG habe bei seiner Urteilsbegründung auf die aktuelle Entscheidung des LSG Baden-Württemberg (Beschluss vom 25.03.2021 - L 4 KR 3741/20 ER-B -, in juris) Bezug genommen, in dem die Verpflichtung zur Gewährung einer Begleitung für den Besuch der Grundschule als häusliche Krankenpflege bestätigt worden sei.

    Maßgebend ist hierfür, dass die Blutzuckermessung und Anpassung der Insulingabe beim Kläger während des Schulbesuchs täglich zu unbestimmten Zeitpunkten nötig wird und die ständige Beobachtung der gesundheitlichen Situation des Klägers wegen der Gefahr von gesundheitlichen Komplikationen und die hierdurch gegebene Möglichkeit der jederzeitigen Intervention erfolgen muss (so bereits LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.11.2019 - L 2 SO 3106/19 ER-B - und Beschluss vom 25.03.2021 - L 4 KR 3741/20 ER-B -, beide in juris).

    Die begehrte Leistung vereint und verzahnt diese Leistungen, indem die Begleitperson während des Schulbesuchs einerseits die regelmäßig erforderlichen Blutzuckerkontrollen und Insulingaben übernimmt, gleichermaßen aber auch in Sondersituationen, wie beispielsweise vor dem Schulsport oder längeren Ausflügen, und gerade auch bei unvorhersehbar auftretenden Symptomen einer Über- oder Unterzuckerung Blutzuckermessungen durchführt und nach Interpretation der Blutzuckerwerte die entsprechende Insulindosis verabreicht (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.03.2021 - L 4 KR 3741/20 ER-B -, in juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 12.12.2017 - L 7 SO 3798/17

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.07.2022 - L 5 KR 2686/21
    Dies ergebe sich aus dem Beschluss des LSG Baden-Württemberg vom 12.12.2017 (- L 7 SO 3798/17 ER-B -, in juris).

    Zudem ergebe sich aus dem von der Beklagten zur Begründung herangezogenen Beschluss des LSG Baden-Württemberg vom 12.12.2017 (- L 7 SO 3798/17 ER-B -, in juris), dass der Sachverhalt nicht mit dem Vorliegenden vergleichbar sei.

    Soweit die Beklagte gestützt auf den Beschluss des LSG Baden-Württemberg vom 12.12.2017 (L 7 SO 3798/17 ER-B, in juris) davon ausgeht, die Beigeladene sei als Trägerin der Eingliederungshilfe - falls eine Leistungspflicht der Beklagten auf Maßnahmen der Krankenbehandlung im konkreten Fall des Klägers nicht bestehe - auch für die Leistungen der medizinischen Rehabilitation, für die Krankenbehandlungsmaßnahmen, allein zuständige Rehabilitationsträgerin, kann ihr nicht zugestimmt werden.

  • BSG, 10.11.2005 - B 3 KR 38/04 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - ständige Beobachtung des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.07.2022 - L 5 KR 2686/21
    Die Hilfeleistungen umfassten Maßnahmen verschiedenster Art, wie z.B. Injektionen, Verbandwechsel, Katheterisierung, Einläufe, Spülungen, Einreibungen, Dekubitusversorgung, Krisenintervention, Feststellung und Beobachtung des jeweiligen Krankenstandes und der Krankheitsentwicklung, die Sicherung notwendiger Arztbesuche, die Medikamentengabe sowie die Kontrolle der Wirkungen und Nebenwirkungen von Medikamenten (unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 10.11.2005 - B 3 KR 38/04 R -, in juris, Rn. 14 m.w.N.).

    Die Hilfeleistungen umfassen Maßnahmen verschiedenster Art, wie z.B. Injektionen, Verbandwechsel, Katheterisierung, Einläufe, Spülungen, Einreibungen, Dekubitusversorgung, Krisenintervention, Feststellung und Beobachtung des jeweiligen Krankenstandes und der Krankheitsentwicklung, die Sicherung notwendiger Arztbesuche, die Medikamentengabe sowie die Kontrolle der Wirkungen und Nebenwirkungen von Medikamenten (BSG, Urteil vom 10.11.2005 - B 3 KR 38/04 R -, in juris, Rn. 14 m.w.N.).

  • BSG, 11.05.2011 - B 5 R 54/10 R

    Gesetzliche Rentenversicherung - Leistungen zur Teilhabe - Teilleistung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.07.2022 - L 5 KR 2686/21
    Durch diese Weiterleitung innerhalb von zwei Wochen wurde die Beklagte im Außenverhältnis zum Kläger im Wege einer aufdrängenden Verweisung endgültig und abschließend zuständig (BSG, Urteil vom 11.05.2011 - B 5 R 54/10 R -, in juris, Rn. 31; Ulrich, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB IX, Stand 15.01.2018, § 14 Rn. 88 mit zahlreichen Hinweisen auf die höchstrichterliche Rechtsprechung).
  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 19/08 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Petö-Therapie - kein Leistungsausschluss

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.07.2022 - L 5 KR 2686/21
    Es könne vorliegend dahin gestellt bleiben, ob es sich bei der begehrten Leistung auch nach dem Leistungsrecht des Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) um eine Rehabilitationsleistung handele; denn § 14 SGB IX gelte seiner Intention nach auch in den Fällen, in denen eine Leistung beantragt werde, die von einem anderen in § 6 SGB IX genannten Träger als Rehabilitationsleistung zu erbringen wäre, wenn wie hier der erstangegangene Leistungsträger (hier der beigeladene Sozialhilfeträger) jedenfalls Rehabilitationsträger i.S. des § 6 SGB IX sei (unter Hinweis auf Bundessozialgericht , Urteil vom 29.09.2009 - B 8 SO 19/08 R -, in juris, Rn. 12).
  • BSG, 17.12.2015 - B 8 SO 14/14 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Klage - anderweitige

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.07.2022 - L 5 KR 2686/21
    Er handelt sich insoweit um einen abändernden Verwaltungsakt, da er als Folgebescheid auf den zeitlich nicht beschränkten Dauerverwaltungsakt ergangen ist (BSG, Urteil vom 17.12.2015 - B 8 SO 14/14 R - Rn. 11; B. Schmidt in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/B. Schmidt, SGG, 13. Aufl. 2020 § 96 Rn. 4a), weshalb er kraft Gesetzes Gegenstand des Klageverfahrens geworden ist.
  • SG Karlsruhe, 14.07.2023 - S 5 KR 3247/22

    Krankenversicherung - Krankenbeobachtung, Blutzuckermessung und Insulingabe bei

    Krankenbeobachtung, Blutzuckermessung und Insulingabe gehören zu den möglichen Maßnahmen der Behandlungspflege (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.7.2022, L 5 KR 2686/21, Rdnr. 40 - nach Juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht