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Weitere Entscheidungen unten: LSG Hessen, 30.04.2021 | LSG Hessen, 01.04.2021

Rechtsprechung
   LSG Thüringen, 15.05.2018 - L 9 AS 361/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,39326
LSG Thüringen, 15.05.2018 - L 9 AS 361/17 (https://dejure.org/2018,39326)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 15.05.2018 - L 9 AS 361/17 (https://dejure.org/2018,39326)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 15. Mai 2018 - L 9 AS 361/17 (https://dejure.org/2018,39326)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    § 63 Abs 1 S 1 SGB 10, § 63 Abs 1 S 3 SGB 10, § 63 Abs 2 SGB 10, § 45 Abs 1 SGB 1, § 52 Abs 2 SGB 10
    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung von Kosten im Vorverfahren - Verjährungsfrist von 4 Jahren - notwendige Aufwendungen - Rechtsanwaltsvergütung - keine Geltendmachung von Ansprüchen durch den Bevollmächtigten - Einrede der Verjährung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB X § 63 Abs. 1 S. 1
    Erstattung der Kosten eines Widerspruchsverfahrens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung der Kosten eines Widerspruchsverfahrens; Verjährte Kostenforderung; Grundsatz von Treu und Glauben; Kostenminderungspflicht der Verfahrensbeteiligten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (22)

  • BSG, 28.11.2013 - B 3 KR 27/12 R

    Krankenversicherung - Krankenkasse - Erteilung von Auskünften und Herausgabe von …

    Auszug aus LSG Thüringen, 15.05.2018 - L 9 AS 361/17
    Denn das Rechtsinstitut der Verjährung dient - auch im öffentlichen Recht - der Rechtssicherheit und dem Rechtsfrieden, indem es Ansprüche, die geraume Zeit nicht geltend gemacht werden, dem Streit entzieht (vgl. BSG, Urteil vom 28. November 2013, B 3 KR 27/12 R).

    Rn. 26 Das BSG geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die in § 45 SGB I bestimmte Verjährungsfrist von vier Jahren Ausdruck eines allgemeinen Prinzips ist, das der Harmonisierung der Vorschriften über die Verjährung öffentlich-rechtlicher Ansprüche dient (vgl. BSG Urteile vom 28. November 2013 a.a.O.; vom 12. Mai 2005, B 3 KR 32/04; vom 28. April 1976, B 2 RU 119/75;… vom 01. August 1991 a.a.O.).

    Vielmehr wollte er eine Änderung der verjährungsrechtlichen Rechtslage im Sozialrecht gerade nicht herbeiführen (vgl. BSG, Urteile vom 28. November 2013 a.a.O.; vom 21. April 2015, B 1 KR 11/15 R).

    Diese Verjährungsfrist ist aus praktischen und haushaltsrechtlichen Gründen geboten, um jahrzehntelange Auseinandersetzungen zu vermeiden und Streitigkeiten einer beschleunigten gerichtlichen Auseinandersetzung zuführen zu können (vgl. BSG, Urteil vom 28. November 2013 a.a.O.).

  • BSG, 01.08.1991 - 6 RKa 9/89

    Verjährung von Erstattungsansprüchen

    Auszug aus LSG Thüringen, 15.05.2018 - L 9 AS 361/17
    Daraus kann jedoch nicht geschlossen werden, dass ein solcher Anspruch der Verjährung überhaupt nicht unterliegt (vgl. BSG, Urteil vom 01. August 1991, B 6 RKa 9/89).

    Ein Rückgriff auf bürgerlich-rechtliche Verjährungsvorschriften ist im Übrigen nur dann gerechtfertigt, wenn eine sachnähere Regelung im Sozialrecht oder ganz allgemein im öffentlichen Recht nicht zu finden ist (vgl. BSG, Urteile vom 01. August 1991 a.a.O. und 10. Mai 1995 a.a.O.).

    Rn. 26 Das BSG geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die in § 45 SGB I bestimmte Verjährungsfrist von vier Jahren Ausdruck eines allgemeinen Prinzips ist, das der Harmonisierung der Vorschriften über die Verjährung öffentlich-rechtlicher Ansprüche dient (…vgl. BSG Urteile vom 28. November 2013 a.a.O.; vom 12. Mai 2005, B 3 KR 32/04; vom 28. April 1976, B 2 RU 119/75; vom 01. August 1991 a.a.O.).

  • BGH, 20.11.2012 - VI ZB 1/12

    Kostenfestsetzungsverfahren: Berücksichtigung des Missbrauchseinwands gegenüber …

    Auszug aus LSG Thüringen, 15.05.2018 - L 9 AS 361/17
    Rn. 39 Grundsätzlich unterliegt jede Rechtsausübung dem aus dem Grundsatz von Treu und Glauben abgeleiteten Missbrauchsverbot (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. Beschluss vom 20. November 2012 - VI ZB 1/12 m.w.N.).

    Ausfluss dieses Grundsatzes ist im Kostenrecht die grundsätzliche Verpflichtung jedes Verfahrensbeteiligten, die Kosten der Prozessführung, die sie im Falle des Obsiegens vom Gegner erstattet haben will, so niedrig zu halten, wie sich dies mit der Wahrung der berechtigten Belange vereinbaren lässt (vgl. BGH, Beschluss vom 20. November 2012, VI ZB 1/12 ; Thüringer LSG, Beschluss vom 13. Oktober 2011, L 6 SF 1383/11 E m.w.N.; so auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 29. Juli 2010, 15 W 18/10).

  • BVerwG, 04.10.1994 - 1 C 41.92

    Beitragsanspruch - Insolvenzsicherung - Erlaß eines Beitragsbescheids - …

    Auszug aus LSG Thüringen, 15.05.2018 - L 9 AS 361/17
    Dieses Anliegen besteht im Privatrecht wie im öffentlichen Recht gleichermaßen (vgl. BVerwG, Urteile vom 15. Mai 1984, 3 C 86/82 und vom 4. Oktober 1994, 1 C 41/92).

    Nach welchen Regeln sich die Verjährung richtet, ist mangels einschlägiger öffentlich-rechtlicher Spezialregelungen im Wege der Analogie zu den als sachnächste in Betracht kommenden Verjährungsregelungen zu entscheiden (vgl. BVerwG, Urteile vom 18. April 1986 - 8 A 1/83 und vom 4. Oktober 1994 a.a.O.).

  • BSG, 10.05.1995 - 6 RKa 17/94

    Verjährungsfristen bei kassenärztlichen Honoraransprüchen

    Auszug aus LSG Thüringen, 15.05.2018 - L 9 AS 361/17
    Im Fall fehlender spezialgesetzlicher Regelungen ist die Frage der Verjährung vielmehr unter Heranziehung der für ähnliche Ansprüche geltenden Verjährungsvorschriften bzw. allgemeiner Verjährungsgrundsätze zu prüfen (vgl. BSG, Urteil vom 10. Mai 1995, B 6 RKa 17/94; BVerwG, Urteile vom 15. Mai 2008, 5 C 25/07 und 11. Dezember 2008, 3 C 37/07).

    Ein Rückgriff auf bürgerlich-rechtliche Verjährungsvorschriften ist im Übrigen nur dann gerechtfertigt, wenn eine sachnähere Regelung im Sozialrecht oder ganz allgemein im öffentlichen Recht nicht zu finden ist (vgl. BSG, Urteile vom 01. August 1991 a.a.O. und 10. Mai 1995 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 14.07.2003 - 15 C 03.947

    - Kostenfestsetzungsverfahren; - zur Berücksichtigung materieller Einreden und …

    Auszug aus LSG Thüringen, 15.05.2018 - L 9 AS 361/17
    Die Frage einer Verjährung des Kostenerstattungsanspruchs ist danach der Prüfung im Kostenfestsetzungsverfahren regelmäßig entzogen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 14. Juli 2003 - 15 C 03.947 -).
  • OLG Frankfurt, 29.07.2010 - 15 W 18/10

    Kostenfestsetzung: Pflicht zur Verjährungseinrede gegenüber einem Dritten auf …

    Auszug aus LSG Thüringen, 15.05.2018 - L 9 AS 361/17
    Ausfluss dieses Grundsatzes ist im Kostenrecht die grundsätzliche Verpflichtung jedes Verfahrensbeteiligten, die Kosten der Prozessführung, die sie im Falle des Obsiegens vom Gegner erstattet haben will, so niedrig zu halten, wie sich dies mit der Wahrung der berechtigten Belange vereinbaren lässt (vgl. BGH, Beschluss vom 20. November 2012, VI ZB 1/12 ; Thüringer LSG, Beschluss vom 13. Oktober 2011, L 6 SF 1383/11 E m.w.N.; so auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 29. Juli 2010, 15 W 18/10).
  • OLG Karlsruhe, 12.03.1996 - W 1/96
    Auszug aus LSG Thüringen, 15.05.2018 - L 9 AS 361/17
    Eine Ausnahme kann allenfalls zugelassen werden bei Unstreitigkeit oder Offensichtlichkeit der Einwendungen oder Einreden (vgl. OLG Karlsruhe - RhSchObG -, Beschluss vom 12. März 1996, MDR 1996, 750; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. Juli 1988, MDR 1988, 972).
  • LSG Thüringen, 13.10.2011 - L 6 SF 1383/11
    Auszug aus LSG Thüringen, 15.05.2018 - L 9 AS 361/17
    Ausfluss dieses Grundsatzes ist im Kostenrecht die grundsätzliche Verpflichtung jedes Verfahrensbeteiligten, die Kosten der Prozessführung, die sie im Falle des Obsiegens vom Gegner erstattet haben will, so niedrig zu halten, wie sich dies mit der Wahrung der berechtigten Belange vereinbaren lässt (vgl. BGH, Beschluss vom 20. November 2012, VI ZB 1/12 ; Thüringer LSG, Beschluss vom 13. Oktober 2011, L 6 SF 1383/11 E m.w.N.; so auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 29. Juli 2010, 15 W 18/10).
  • OLG Düsseldorf, 07.07.1988 - 10 W 59/88
    Auszug aus LSG Thüringen, 15.05.2018 - L 9 AS 361/17
    Eine Ausnahme kann allenfalls zugelassen werden bei Unstreitigkeit oder Offensichtlichkeit der Einwendungen oder Einreden (vgl. OLG Karlsruhe - RhSchObG -, Beschluss vom 12. März 1996, MDR 1996, 750; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. Juli 1988, MDR 1988, 972).
  • BGH, 22.03.2011 - VI ZR 63/10

    Anspruch auf Freistellung von außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren: …

  • BSG, 21.04.2015 - B 1 KR 11/15 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Krankenhausvergütungen unterliegen der …

  • BSG, 02.12.2014 - B 14 AS 60/13 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung von Kosten im Vorverfahren - …

  • BSG, 12.05.2005 - B 3 KR 32/04 R

    Krankenversicherung - Vergütungsanspruch eines Krankenhauses gegen eine …

  • BSG, 31.10.2012 - B 13 R 13/12 R

    Altersrente - Zulässigkeit der Erklärung eines Verrechnungsersuchen durch …

  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.10.2016 - L 31 AS 1774/16

    Freistellungsanspruch - Kostenerstattungsanspruch - Zahlungsanspruch

  • BGH, 09.12.2009 - XII ZB 79/06

    Voraussetzungen der Anrechnung eines unstreitig geleisteten …

  • BVerwG, 15.05.1984 - 3 C 86.82

    Absatz der deutschen Landwirtschaft - Blumenerzeugende Betriebe - Beiträge - …

  • BGH, 07.07.2004 - V ZB 61/03

    Verjährung von Ansprüchen eines Gebührennotars nach Zustellung eiern …

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2009 - L 1 AL 13/08

    Arbeitslosenversicherung

  • BVerwG, 18.04.1986 - 8 A 1.83

    Verjährung - Bundesdarlehn - Sozialer Wohnungsbau

  • BSG, 28.04.1976 - 2 RU 119/75

    Ersatzanspruch - Verjährung

  • BSG, 12.12.2019 - B 14 AS 46/18 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung von Kosten im Vorverfahren - …

    Auf die Revisionen der Kläger werden die Urteile des Thüringer Landessozialgerichts vom 15. Mai 2018 - L 9 AS 361/17 - und des Sozialgerichts Nordhausen vom 16. Januar 2017 aufgehoben und der Beklagte unter Aufhebung des Bescheids vom 28. Juli 2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 7. Oktober 2014 verurteilt, den Klägern die Gebühren ihres Rechtsanwalts zu erstatten.

    die Urteile des Thüringer Landessozialgerichts vom 15. Mai 2018 - L 9 AS 361/17 - und des Sozialgerichts Nordhausen vom 16. Januar 2017 aufzuheben und den Beklagten unter Aufhebung des Bescheids vom 28. Juli 2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 7. Oktober 2014 zu verurteilen, ihnen die Gebühren ihres Rechtsanwalts dem Grunde nach zu erstatten.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2019 - L 19 AS 2029/18

    Festsetzung der Vergütung für Rechtsanwälte für mehrere isolierte Vorverfahren

    Rn. 59 Soweit höchstrichterlich noch nicht geklärt ist, ob es sich bei den Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts noch um notwendige Aufwendungen i.S.v. § 63 Abs. 1 S.1 SGB X handelt, wenn der im Vorverfahren Obsiegende zum Zeitpunkt der Stellung eines Kostenfestsetzungsantrag i.S.v. § 63 Abs. 1 S. 1 SGB X gegen die Gebührenrechnung seines Rechtsanwalts die Einrede der Verjährung erheben kann bzw. ob die Widerspruchsbehörde bei einer solchen Fallgestaltung sich auf den Einwand der Kostenminderungspflicht des Widerspruchsführers berufen kann (bejahend LSG Thüringen, Urteil vom 15.05.2018 - L 9 AS 361/17, Revisionsverfahren anhängig: B 14 AS 46/18 R; Feddern in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB X, 2. Aufl. 2017, § 63 Rn. 83f; ablehnend LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07.06 2018 - L 10 AS 360/16; vgl. zur Fallgestaltung der Selbstvertretung eines Rechtsanwalts im Vorverfahren: SG Bremen Urteil vom.
  • SG Nordhausen, 29.07.2024 - S 12 SF 220/24

    Sozialgerichtliches Verfahren - Vollstreckungsabwehrklage - Vollstreckung der …

    Auch das Thüringer Landessozialgericht hat ohne weitergehende Begründung entsprechende Verfahren dem Anwendungsbereich des § 183 SGG zugeordnet (vgl. Urteil vom 15. Mai 2018 - L 9 AS 361/17 ).
  • SG Nordhausen, 18.03.2024 - S 12 SF 106/23

    Sozialgerichtliches Verfahren - gerichtskostenfreies Verfahren - Kosten einer …

    Auch das Thüringer Landessozialgericht hat ohne weitergehende Begründung entsprechende Verfahren die dem Anwendungsbereich des § 183 SGG zugeordnet (vgl. Urteil vom 15. Mai 2018 - L 9 AS 361/17 ).
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Rechtsprechung
   LSG Hessen, 30.04.2021 - L 9 AS 361/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,13767
LSG Hessen, 30.04.2021 - L 9 AS 361/17 (https://dejure.org/2021,13767)
LSG Hessen, Entscheidung vom 30.04.2021 - L 9 AS 361/17 (https://dejure.org/2021,13767)
LSG Hessen, Entscheidung vom 30. April 2021 - L 9 AS 361/17 (https://dejure.org/2021,13767)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    1. Hat ein Leistungsberechtigter nach der ersten Antragstellung und während des Bezuges von Leistungen nach dem SGB II ein Hausgrundstück geerbt, handelt es sich nach der bis zum 31. Juli 2016 geltenden Rechtslage nicht um Vermögen, sondern um Einkommen, das zudem nur ...

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II Keine Berücksichtigung eines geerbten Hausgrundstücks als Einkommen Anforderungen an die Verwertbarkeit einer denkmalgeschützten Bebauung als Vermögensgegenstand

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (11)

  • BSG, 27.01.2009 - B 14 AS 42/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - nicht selbst …

    Auszug aus LSG Hessen, 30.04.2021 - L 9 AS 361/17
    Tatsächlich nicht verwertbar sind Vermögensgegenstände, für die in absehbarer Zeit kein Käufer zu finden sein wird, etwa, weil Gegenstände dieser Art nicht (mehr) marktgängig sind (BSG, Urteil vom 27. Januar 2009, B 14 AS 42/07 R, juris, Rn. 21).

    Eine generelle Unverwertbarkeit im Sinne des § 12 Abs. 1 SGB II liegt vor, wenn völlig ungewiss ist, wann eine für die Verwertbarkeit notwendige Bedingung eintritt (BSG, Urteil vom 27. Januar 2009, B 14 AS 42/07 R, juris, Rn. 22).

    Maßgebend für die Prognose, dass ein rechtliches oder tatsächliches Verwertungshindernis wegfällt, ist im Regelfall der Zeitraum, für den die Leistungen bewilligt werden, also grundsätzlich der Bewilligungszeitraum des § 41 SGB II (vgl. BSG, Urteil vom 27. Januar 2009, B 14 AS 42/07 R, juris, Rn. 23).

    Nach Ablauf des jeweiligen Bewilligungszeitraums ist bei fortlaufendem Leistungsbezug erneut und ohne Bindung an die vorangegangene Einschätzung zu überprüfen, wie für einen weiteren Bewilligungszeitraum die Verwertungsmöglichkeiten zu beurteilen sind (BSG, Urteil vom 27. Januar 2009, B 14 AS 42/07 R, juris, Rn. 23).

    Soweit der Hilfebedürftige nach Bewilligung von Leistungen als Zuschuss von sich aus weitere zumutbare Schritte zur Beseitigung eines Verwertungshindernisses nicht unternimmt, kommt nach entsprechender Belehrung durch den Träger der Grundsicherung als mögliche Rechtsfolge bei fortgesetzt unwirtschaftlichem Verhalten die Absenkung des Arbeitslosengeldes II nach § 31 SGB II in Betracht (BSG, Urteil vom 27. Januar 2009, B 14 AS 42/07 R, juris, Rn. 24).

  • VGH Hessen, 29.03.2001 - 4 UE 2331/93

    Denkmalschutz und Abrißinteresse bei durch den Eigentümer selbst verschuldetem …

    Auszug aus LSG Hessen, 30.04.2021 - L 9 AS 361/17
    Damit ist die Genehmigung zwingend zu versagen, wenn das denkmalpflegerische Interesse überwiegt (VGH Kassel, Urteil vom 29. März 2011, 4 UE 2331/93, juris, Rn. 46).

    Ob bei Bejahung des Überwiegens der für die Beseitigung sprechenden Umstände die Zustimmung erteilt werden soll oder gar muss, hat der VGH Kassel - soweit ersichtlich - bislang offengelassen (siehe Urteil vom 29. März 2011, 4 UE 2331/93 , juris, Rn. 46 ).

    Angesichts des hohen Ranges des Denkmalschutzes und wegen Art. 14 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz (GG) muss es der Eigentümer grundsätzlich hinnehmen, dass ihm möglicherweise eine rentablere Nutzung des Eigentums verwehrt wird (VGH Kassel, Urteil vom 29. März 2011, 4 UE 2331/93, juris, Rn. 49).

    Auch der schlechte Erhaltungszustand eines Gebäudes und hohe Kosten für die Wiederherstellung und Instandhaltung rechtfertigen es grundsätzlich nicht, das öffentliche Interesse an der Erhaltung der Baulichkeit hinter dem privaten Interesse zurückstehen zu lassen, insbesondere dann nicht, wenn der schlechte Zustand im Wesentlichen darauf zurückzuführen ist, dass der Eigentümer gegen die Erhaltungspflicht (§ 11 HDSchG a. F.) verstoßen hat (VGH Kassel, Urteil vom 29. März 2011, 4 UE 2331/93, juris, Rn. 51).

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 15.01.2019 - L 10 AS 63/16

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - teils selbst …

    Auszug aus LSG Hessen, 30.04.2021 - L 9 AS 361/17
    Denn es ist für die Frage der Verwertbarkeit eines Vermögensgegenstandes ohne Bedeutung, wenn der Hilfebedürftige keine Verwertungsbemühungen unternimmt (LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 15. Januar 2019, L 10 AS 63/16, juris, Rn. 35).

    In Betracht kommt lediglich, den Verstoß gegen die Verwertungsobliegenheiten nach § 31 Abs. 2 Nr. 2 SGB II als unwirtschaftliches Verhalten zu sanktionieren, wenn das Jobcenter den Hilfebedürftigen zuvor darauf hingewiesen hat, dass er von sich aus alle zumutbaren Schritte zur Beseitigung von Verwertungshindernissen zu unternehmen hat (LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 15. Januar 2019, L 10 AS 63/16, juris, Rn. 36).

  • BSG, 25.01.2012 - B 14 AS 101/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Abgrenzung von Einkommen und Vermögen - …

    Auszug aus LSG Hessen, 30.04.2021 - L 9 AS 361/17
    Entscheidend für die Abgrenzung von Einkommen und Vermögen ist daher, ob der Erbfall jedenfalls vor der (ersten) Antragstellung eingetreten ist; ist dies der Fall, handelt es sich um Vermögen, andernfalls um Einkommen (BSG, Urteil vom 25. Januar 2012, B 14 AS 101/11 R, juris, Rn. 20).

    Der wertmäßige Zuwachs nach § 1922 Abs. 1 BGB mindert erst dann den Bedarf, wenn die Einnahme dem Hilfebedürftigen tatsächlich zur Deckung seines Bedarfes zur Verfügung steht; der Hilfesuchende darf wegen seines gegenwärtigen Bedarfs nicht auf Mittel verwiesen werden, die ihm erst in Zukunft tatsächlich zu Verfügung stehen (BSG, Urteil vom 25. Januar 2012, B 14 AS 101/11 R, juris, Rn. 22).

  • BSG, 08.05.2019 - B 14 AS 15/18 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung - …

    Auszug aus LSG Hessen, 30.04.2021 - L 9 AS 361/17
    Denn in Rechtstreitigkeiten über schon abgeschlossene Bewilligungszeiträume ist das zum damaligen Zeitpunkt geltende Recht anzuwenden, sog. Geltungszeitraumprinzip (BSG, Urteil vom 8. Mai 2019, B 14 AS 15/18 R, juris, Rn. 12).

    Einkommen ist grundsätzlich alles, was jemand nach Antragstellung wertmäßig dazu erhält, während Vermögen das ist, was er vor Antragstellung bereits hatte, wobei vom tatsächlichen Zufluss auszugehen ist, es sei denn, rechtlich wird ein anderer Zufluss als maßgeblich bestimmt (ständige Rechtsprechung des BSG, z. B. Urteil vom 8. Mai 2019, B 14 AS 15/18 R, juris, Rn. 14).

  • VGH Hessen, 16.03.1995 - 4 UE 3505/88

    Denkmalschutz: Erteilung einer Veränderungsgenehmigung - entgegenstehende …

    Auszug aus LSG Hessen, 30.04.2021 - L 9 AS 361/17
    Geht es um die Beseitigung eines Denkmals, sind denkmalpflegerische Interessen besonders hoch einzustufen; ausnahmsweise kann etwas anderes gelten, wenn das Denkmal aus ausschließlich objektbezogenen Gründen nicht erhaltungsfähig ist und deshalb ungeachtet des beantragten Abrisses aus anderen Gründen "dem Untergang geweiht" ist oder wenn eine sinnvolle privatnützige Verwendungsmöglichkeit nicht gegeben ist, ein Bauwerk mithin nur noch Denkmal ist, bei dem jede wirtschaftlich sinnvolle Nutzung ausscheidet und der Eigentümer aufgrund der Versagung der Genehmigung gezwungen wäre, das Objekt ausschließlich im Interesse der Allgemeinheit am Denkmalschutz zu erhalten ( VGH Kassel, Urteil vom 16. März 1995, 4 UE 3505/88 , juris, Rn. 59, 60).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.02.1983 - 10 S 1178/80

    Kostenentscheidung gegen unbekannte Erben bei Tod des Klägers

    Auszug aus LSG Hessen, 30.04.2021 - L 9 AS 361/17
    Die Ermittlung des Rechtsnachfolgers ist nicht Aufgabe des Gerichts (VGH Mannheim, NJW 1984, 195, 196).
  • BSG, 07.12.2017 - B 14 AS 6/17 R

    Bedarfsdeckung durch die Warmwasserpauschale ist sozialgerichtlich überprüfbar

    Auszug aus LSG Hessen, 30.04.2021 - L 9 AS 361/17
    Denn einbezogen in das Verfahren sind nur die jeweils zuletzt ergangenen Bescheide für den im Streit stehenden Zeitraum (BSG, Urteil vom 7. Dezember 2017, B 14 AS 6/17 R, juris, Rn. 9).
  • BSG, 12.12.2013 - B 14 AS 76/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Erbschaft - …

    Auszug aus LSG Hessen, 30.04.2021 - L 9 AS 361/17
    Einkommen darf nicht "fiktiv" berücksichtigt werden, sondern nur, wenn es tatsächlich geeignet ist, die Hilfebedürftigkeit zu beseitigen (BSG, Urteil vom 12. Dezember 2013, B 14 AS 76/12 R, juris, Rn. 12).
  • BVerwG, 24.09.2009 - 20 F 6.09

    Das Verfahren ist durch den Tod des Klägers nicht gemäß § 173 Satz 1 VwGO in …

    Auszug aus LSG Hessen, 30.04.2021 - L 9 AS 361/17
    Das Verfahren wird für und gegen den (auch unbekannten) Rechtsnachfolger fortgeführt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. September 2009, 20 F 6/09, juris).
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 19.11.2008 - L 8 B 298/08

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Abgrenzung Einkommens- oder …

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Rechtsprechung
   LSG Hessen, 01.04.2021 - L 9 AS 361/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,35375
LSG Hessen, 01.04.2021 - L 9 AS 361/17 (https://dejure.org/2021,35375)
LSG Hessen, Entscheidung vom 01.04.2021 - L 9 AS 361/17 (https://dejure.org/2021,35375)
LSG Hessen, Entscheidung vom 01. April 2021 - L 9 AS 361/17 (https://dejure.org/2021,35375)
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Verfahrensgang

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