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Rechtsprechung
   OVG Berlin, 20.12.1991 - 2 S 21.91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,1509
OVG Berlin, 20.12.1991 - 2 S 21.91 (https://dejure.org/1991,1509)
OVG Berlin, Entscheidung vom 20.12.1991 - 2 S 21.91 (https://dejure.org/1991,1509)
OVG Berlin, Entscheidung vom 20. Dezember 1991 - 2 S 21.91 (https://dejure.org/1991,1509)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vollziehungsanordnung; Teilbaugenehmigung; Gesamtvorhaben; Planaufstellung; zeichnerischer Fehler; Planentwurf; Fehlerheilung; Abwägungsspielraum des Plangebers; Abwägungsgebot; Fußgängerbereich; Risikoerklärung; Verpflichtungserklärung

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    §§ 1 Abs. 3, 3 Abs. 3, 9 Abs. 1 Nr. 2, 31 Abs. 2, 33 Abs. 1, 214 Abs. 3 BauGB; § 16 Abs. 5 BauNVO; §§ 62 Abs. 1 Satz 1, 63 BauO Bln.; § 80 Abs. 2 Nr. 4, Abs. 5 VwGO.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungsrecht, Nachbarschutz, Projektplanung, Eigentumseingriff, Abwägung, Vorhaben während der Planaufstellung, Teilbaugenehmigung, Unterirdische Bebauung, Baugrenzen, Sofortige Vollziehung, - Sofortige Vollziehung einer auf § 33 BauGB gestützten Teilbaugenehmigung, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Teilbaugenehmigung; Vollziehungsanordnung; Planaufstellung; Sofortige Vollziehung; Unterirdische Bebauung; Zulässigkeit; Abwägung

Verfahrensgang

  • VG Berlin - 19 A 350.91
  • OVG Berlin, 20.12.1991 - 2 S 21.91

Papierfundstellen

  • LKV 1992, 201
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (16)

  • OVG Berlin, 19.04.1991 - 2 B 11.88

    Bauplanungsrecht, - Nachbarklage gegen eine während der Planaufstellung erteilte …

    Auszug aus OVG Berlin, 20.12.1991 - 2 S 21.91
    Durch die vorgezogene inhaltliche Kontrolle des Planentwurfs wird effektiver Rechtsschutz in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht gewährt (vgl. zu allem Urteil des Senats vom 19. April 1991 - OVG 2 B 11.88 - und dazu BVerwG, Beschluß vom 25. November 1991 - BVerwG 4 B 212.91 -).

    Eine teilweise Prüfung der Rechtmäßigkeit der beabsichtigten Festsetzungen im Rahmen des § 33 Abs. 1 Nr. 2 BauGB ist bei der hier gegebenen Konstellation nicht möglich; insbesondere Fußgängerpassage entlang der Bahntrasse, Stadtplatz gegenüber dem Theater des Westens und Höhe der Baukörper des geplanten "Hauses der Medien und Dienste" der Antragstellerin sind städtebaulich miteinander verflochten und Gegenstand der planerischen Gesamtkonzeption für diesen Teil der westlichen City Berlins, so daß eine isolierte Betrachtung nur des Grundstücks Kantstraße 155/Fasanenstraße 81 oder etwa nur der oberirdisch im Bebauungsplanentwurf vorgesehenen Baukörper ausgeschlossen ist (vgl. Urteile des Senats vom 25. Juli 1980, BRS 36 Nr. 52 = OVGE Bln 15, 174 und vom 19. April 1991 - OVG 2 B 11.88 -).

  • BVerwG, 20.08.1991 - 4 NB 3.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Prüfungsumfang des Normenkontrollgerichts bei …

    Auszug aus OVG Berlin, 20.12.1991 - 2 S 21.91
    Die Ansicht des Verwaltungsgerichts steht auch nicht im Einklang mit der Rechtsprechung des beschließenden Senats in Normenkontrollverfahren gegen Bebauungspläne (vgl. z.B. Urteil vom 19. Dezember 1989, BRS 50 Nr. 20) und mit der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. zuletzt den Beschluß vom 20. August 1991 - BVerwG 4 NB 3.91 - mit zahlreichen Nachweisen).
  • OVG Berlin, 19.12.1989 - 2 A 7.87

    Gewerbegebiet; Festsetzung; Betrieb; Einzelhandelsbetrieb; Verkaufsfläche; …

    Auszug aus OVG Berlin, 20.12.1991 - 2 S 21.91
    Die Ansicht des Verwaltungsgerichts steht auch nicht im Einklang mit der Rechtsprechung des beschließenden Senats in Normenkontrollverfahren gegen Bebauungspläne (vgl. z.B. Urteil vom 19. Dezember 1989, BRS 50 Nr. 20) und mit der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. zuletzt den Beschluß vom 20. August 1991 - BVerwG 4 NB 3.91 - mit zahlreichen Nachweisen).
  • BVerwG, 19.12.1985 - 7 C 65.82

    Wyhl

    Auszug aus OVG Berlin, 20.12.1991 - 2 S 21.91
    Die gesonderte Zulassung war möglich, weil hinreichend sicher ist, daß die Teilbaugenehmigung nicht in Widerspruch zu den öffentlich-rechtlichen Anforderungen treten wird, die bei der Erteilung der abschließenden Baugenehmigung nach der Gesamtkonzeption an das ganze Bauvorhaben, auch hinsichtlich seiner geplanten Ausmaße und der erforderlichen unbebauten Flächen nach § 62 Abs. 1 Satz 1 BauO Bln , zu stellen sind (vgl. insbesondere Koch u.a., a.a.O. sowie Boeddinghaus/Hahn, a.a.O. unter Hinweis auf das zum Atomrecht ergangene Urteil des BVerwG vom 19. Dezember 1985, BVerwGE 72, 300, 307 f.).
  • BVerwG, 15.04.1988 - 4 N 4.87

    Gültiger Bebauungsplan nach rechtswidrigem Aufstellungsbeschluss

    Auszug aus OVG Berlin, 20.12.1991 - 2 S 21.91
    Eine Planung kann sich überdies schon vor Beginn des förmlichen Planverfahrens verfestigen, was nur dann zu Bedenken führt, wenn Anlaß für die Annahme besteht, daß sich die planende Gemeinde vorzeitig endgültig festgelegt hat (vgl. BVerwG, Beschluß vom 15. April 1988, BVerwGE 79, 200, 207 f.).
  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 1.86

    Voraussetzungen für die Annahme einer Verletzung des Abwägungsgebots im …

    Auszug aus OVG Berlin, 20.12.1991 - 2 S 21.91
    Im übrigen wäre ein Bebauungsplan auch nicht schon deswegen abwägungsfehlerhaft, weil die Gemeinde ihn auf der Grundlage eines Wettbewerbsergebnisses (VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 14. März 1990, VBlBW 1990, 428) oder eines vom künftigen Bauherrn vorgelegten Projektentwurfs aufgestellt hätte (BVerwG, Beschluß vom 28. August 1987, BRS 47 Nr. 3).
  • VGH Bayern, 17.09.1987 - 26 CS 87.01144

    Verwaltungsprozeßrecht: Einstweiliger Rechtsschutz des Nachbarn bei Sofortvollzug …

    Auszug aus OVG Berlin, 20.12.1991 - 2 S 21.91
    Im vorliegenden Fall kann der Antragstellerin das Gebrauchmachen von der ihr erteilten Teilbaugenehmigung vom 6. März 1991 in dem aus dem Tenor des Beschlusses ersichtlichen Umfang nicht verwehrt werden, weil die im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gebotene Prüfung der Erfolgsaussichten des von der Beigeladenen eingelegten Widerspruchs zu dem Ergebnis führt, daß dieser "am Ende" (vgl. BVerwG, Beschluß vom 22. Januar 1988, Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 47) sachlich nicht gerechtfertigt sein wird; die Wahrscheinlichkeit, daß die von der Beigeladenen mit dem Widerspruch angefochtene Teilbaugenehmigung in dem eingeschränkten Umfang in einem Hauptsacheverfahren Bestand haben wird, ist größer als die umgekehrte Möglichkeit (vgl. zu allem auch VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 18. Februar 1982, VBlBW 1983, 74 und Bayerischer VGH , Beschluß vom 17. September 1987, BayVBl. 1988, 369, 370).
  • BVerwG, 25.11.1991 - 4 B 212.91

    Aufhebung einer Baugenehmigung für ein im zweiten Weltkrieg teilweise zerstörtes …

    Auszug aus OVG Berlin, 20.12.1991 - 2 S 21.91
    Durch die vorgezogene inhaltliche Kontrolle des Planentwurfs wird effektiver Rechtsschutz in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht gewährt (vgl. zu allem Urteil des Senats vom 19. April 1991 - OVG 2 B 11.88 - und dazu BVerwG, Beschluß vom 25. November 1991 - BVerwG 4 B 212.91 -).
  • BVerwG, 22.11.1965 - IV CB 224.65

    Anordnung der sofortigen Vollziehung wegen überwiegenden Interesses eines …

    Auszug aus OVG Berlin, 20.12.1991 - 2 S 21.91
    Ein überwiegendes Interesse eines Beteiligten, hier des Bauherrn, im Sinne des § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO ist zu bejahen, wenn das von dem Nachbarn gegen die Baugenehmigung eingelegte Rechtsmittel "letzten Endes" erfolglos bleiben wird und zugleich eine Fortdauer seiner aufschiebenden Wirkung dem anderen, begünstigten Beteiligten gegenüber unbillig erscheinen muß (BVerwG, Beschluß vom 22. November 1965, DVBl. 1966, 273, 274).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.03.1990 - 8 S 2599/89

    Sichtverbauung in Innenstadtlagen kein Nachteil iS VwGO § 47 Abs 2; …

    Auszug aus OVG Berlin, 20.12.1991 - 2 S 21.91
    Im übrigen wäre ein Bebauungsplan auch nicht schon deswegen abwägungsfehlerhaft, weil die Gemeinde ihn auf der Grundlage eines Wettbewerbsergebnisses (VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 14. März 1990, VBlBW 1990, 428) oder eines vom künftigen Bauherrn vorgelegten Projektentwurfs aufgestellt hätte (BVerwG, Beschluß vom 28. August 1987, BRS 47 Nr. 3).
  • OVG Berlin, 26.09.1991 - 2 A 5.91

    Naturschutzrecht, Energiewirtschaftsrecht, Verbandsklage, …

  • VGH Baden-Württemberg, 18.02.1982 - 8 S 1847/81

    Baugenehmigung; Nachbarwiderspruch; aufschiebende Wirkung; Bebauungsplan; …

  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.1991 - 3 S 557/90

    Ausweisung eines Wohngebietes neben Industriegebiet

  • VGH Baden-Württemberg, 23.04.1990 - 6 S 2474/89

    Zur Begründetheit von Erledigungsgebühr und Besprechungsgebühr im …

  • OVG Bremen, 31.08.1984 - 1 B 53/84

    Planfeststellungsbeschluß; Klagebefugnis; Antragsbefugnis; Verband; Aufschiebende …

  • VGH Baden-Württemberg, 07.09.1990 - 3 S 1615/90

    Zu den Anforderungen an einen Antrag auf Vollzugsanordnung durch das Gericht; …

  • OVG Berlin, 25.08.1995 - 2 A 4.93

    Bauleitplanung: Zugrundelegung eines Wettbewerbsergebnisses, Festsetzung eines …

    Nach teilweiser Änderung der Teilbaugenehmigung durch den Bescheid des Bezirksamts vom 24. Oktober 1919 ordnete der erkennende Senat auf Antrag der Bauherrin durch Beschluß vom 20. Dezember 1991 (OVG 2 S 21.91) die sofortige Vollziehung der geänderten Teilbaugenehmigung an.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Akten des Gerichts einschließlich der Akten OVG 2 S 21.91 sowie auf die von dem Antragsgegner und dem Bezirksamt Charlottenburg von Bertin vorgelegten Planungsakten und Wettbewerbsvorgänge Bezug genommen.

    Darauf, daß die Breite von 10 m in diesem Bereich erforderlich ist hat der Senat bereits in seinem, den Beteiligten bekannten Beschluß vom 20. Dezember 1991 (OVGEB 19, 231 = LKV 1992, 201 = BRS 52 Nr. 166) hingewiesen.

    In dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren OVG 2 S 21.91 und auch im weiteren Planverfahren ist nochmals erwogen worden, ob eine wertere Bebauung auf den Freiflächen in Betracht kommen könnte.

  • OVG Berlin, 18.07.2001 - 2 S 1.01

    Bauplanungsrecht: Kein Lärmschutz für einen Friedhof im Mischgebiet, Vorbelastung …

    Bei der nach § 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO vorzunehmenden Abwägung der widerstreitenden privaten und öffentlichen Interessen überwiegen im vorliegenden Fall das Interesse der Allgemeinheit an der unverzüglichen Fertigstellung des Bauvorhabens sowie das der Beigeladenen an der sofortigen Ausnutzung der Baugenehmigung dasjenige Interesse der Antragstellerin, von der Vollziehung der Baugenehmigung vorerst verschont zu bleiben, weil deren Rechtsmittel gegen die Baugenehmigung bei summarischer Prüfung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit "am Ende" erfolglos bleiben wird (…vgl. zu diesem Maßstab Beschlüsse des Senats vom 15. Mai 1998, NVwZ-RR 1998, S. 720 und vom 20. Dezember 1991, OVGE 19, 231, 233 = LKV 1992, S. 201 = BRS 52 Nr. 166).
  • OVG Berlin, 14.01.1994 - 2 A 9.91

    Bauleitplanung: Verletzung des Entwicklungsgebots des § 8 Abs. 2 BauGB , …

    Eine unzulässige, zur Nichtigkeit des Bebauungsplans führende Bindung würde nur dann vorliegen, wenn sich der Plangeber durch das vom Bauherrn vorgelegte Projekt so gebunden fühlt, daß für eine dem § 1 Abs. 6 BauGB gerecht werdende Abwägung kein Raum mehr wäre, wenn sich der Plangeber vorzeitig endgültig festgelegt hätte (vgl. dazu Beschluß des Senats vom 20. Dezember 1991, 0VGE Berlin 19, 231 = BRS 52 Nr. 166 = LKV 1992, 201).
  • OVG Berlin, 30.04.1992 - 2 S 7.92

    Baurecht, Nachbarschutz, Industriegebiet (reines Arbeitsgebiet), Gewerbebetrieb, …

    Wie der Senat bereits im Beschluß vom 20. Dezember 1991 - OVG 2 S 21.91 (UPR 1992, 120 -LS-) - entschieden und im einzelnen dargelegt hat - und wovon auch das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeht - hat die Behörde im Rahmen der Entscheidung über den Antrag auf die Erteilung einer Teilbaugenehmigung gemäß § 63 Abs. 1 Satz 1 BauO Bln über die Rechtmäßigkeit des Teilbauvorhabens hinaus auch das gesamte übrige Vorhaben darauf zu prüfen, ob diesem insgesamt keine grundsätzlichen öffentlich-rechtlichen Hindernisse, namentlich bauplanungs- und bauordnungsrechtlicher Art, entgegenstehen.
  • OVG Berlin, 24.03.1995 - 2 A 4.94

    Bauplanungsrecht, Normenkontrollverfahren, Entwicklungsgebot, Abwägungsgebot, …

    Das hat der Senat im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…vgl. insbesondere Beschlüsse vom 18. Dezember 1987, a.a.O., und vom 21. Februar 1991, NVwZ 1991, 873 ) mehrfach entschieden (vgl. Beschluß vom 20. Dezember 1991, OVGE 19, 231= LKV 1992, 201 = BRS 52 Nr. 166; Normenkontrollurteil vom 1. Oktober 1993 - OVG 2 A 8.91- S. 18).
  • OVG Berlin, 27.03.1996 - 2 S 5.96

    Baulärm; Nachtzeit; Verbot; Ausnahme; Immissionsrichtwert; Überschreitung; …

    Das öffentliche Interesse am Schutz der Nachtruhe der Antragsteller muss gegenüber dem öffentlichen Interesse an dem zügigen Ablauf der koordinierten Bauarbeiten aller Baustellen am Potsdamer Platz zwecks baldiger Schließung der großen Baulücke in der Mitte der Hauptstadt sowie gegenüber den überwiegenden Interessen des Bauherrn unter den noch zu erörternden besonderen Umständen dieses Falles deshalb zurücktreten, weil die Wahrscheinlichkeit, dass die von den Antragstellern angefochtene Ausnahmezulassung nach § 8 Abs. 1 LärmVO in dem Verfahren VG 10 A 126.96 Bestand haben wird, erheblich größer ist als die umgekehrte Möglichkeit (vgl. dazu Beschluss des Senats vom 20. Dezember 1991, OVGE 19, 231, 232 f. = BRS 52 Nr. 166 = LKV 1992, 201 = GE 1992, 491 - Kant-Dreieck -).
  • OVG Berlin, 15.05.1998 - 2 S 1.98

    Teilgebiet; Bebauungsplan; Immissionskonflikte; Baugenehmigung; …

    Das Überwiegen des Interesses an der Aufrechterhaltung der sofortigen Vollziehbarkeit der Baugenehmigung folgt zur Überzeugung des beschließenden Senats daraus, daß das gegen die Baugenehmigung gerichtete Rechtsmittel der Antragstellerin bei summarischer Prüfung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit "am Ende" erfolglos bleiben wird (zu diesem Maßstab vgl. den Beschluß des Senats vom 20. Dezember 1991, OVGEB 19, 231, 233 = LKV 1992, 201 = BRS 52 Nr. 166 und die dort aufgeführten Rechtsprechungsnachweise).
  • VG Berlin, 06.05.2010 - 21 L 42.10

    Heranziehungsbescheide der Filmförderungsanstalt zur Entrichtung der Filmabgabe

    Zwar ist im Anordnungsverfahren nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO grundsätzlich auf die Rechtslage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung abzustellen, jedoch ist eine künftig zu erwartende Änderung der Rechtslage zu berücksichtigen, wenn zu erwarten ist, dass sie noch für die Entscheidung in der Hauptsache von Bedeutung sein wird, was insbesondere dann der Fall ist, wenn die letzte Behördenentscheidung - wie hier - noch aussteht und mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass noch vor Abschluss des Verfahrens in der Hauptsache eine Änderung der Rechtslage eintreten wird, in deren Folge die Klage letztlich ohne Erfolg bleiben muss (vgl. zum Vorstehenden OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 22. Februar 2010, a.a.O., Rdnr. 19, mit der nicht weiter erörterten Einschränkung, "allenfalls" könnten solche bevorstehenden Änderungen zu berücksichtigen sein; ohne Einschränkungen: OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 15. Mai 1998 - 2 S 1.98 - Juris Rdnr. 45 und 20. Dezember 1991 - 2 S 21.91 - OVGE 19, 231, 233;… Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl. 2009, § 80 Rdnr. 147 und 158).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.10.2008 - 1 M 114/08

    Beitragsrechtliches Eilverfahren; maßgeblicher Zeitpunkt

    Rn. 8 Soweit vertreten wird, eine Änderung der Rechtslage sei bei der Interessenabwägung im Rahmen des Antrages nach § 80 Abs. 5 VwGO zu berücksichtigen (OVG Berlin, 20.12.1991 - 2 S 21.91 -, BRS 52 Nr. 166;… Kopp/Schenke, a.a.O., Rn. 147), rechtfertigt das hier kein anderes Ergebnis.
  • VG Berlin, 18.05.1994 - 19 A 130.94

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine Genehmigung eines Wohngebäudekomplexes; …

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  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.08.1992 - I S 150/92
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