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Rechtsprechung
   VerfGH Thüringen, 18.12.1996 - VerfGH 2/95, 6/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,100
VerfGH Thüringen, 18.12.1996 - VerfGH 2/95, 6/95 (https://dejure.org/1996,100)
VerfGH Thüringen, Entscheidung vom 18.12.1996 - VerfGH 2/95, 6/95 (https://dejure.org/1996,100)
VerfGH Thüringen, Entscheidung vom 18. Dezember 1996 - VerfGH 2/95, 6/95 (https://dejure.org/1996,100)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)

    Eingemeindung von Umlandgemeinden durch Gesetz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verfassungsbeschwerde gegen § 23 des Gesetzes zur Neugliederung der Landkreise und kreisfreien Städte in Thüringen (Thüringer Neugliederungsgesetz - ThürNGG -); Durchführung einer Verwaltungs- und Gebietsreform in Thüringen; Prüfungsmaßstab für eine ...

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfassungsbeschwerde gegen § 23 des Gesetzes zur Neugliederung der Landkreise und kreisfreien Städte in Thüringen (Thüringer Neugliederungsgesetz - ThürNGG -); Durchführung einer Verwaltungs- und Gebietsreform in Thüringen; Prüfungsmaßstab für eine ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 639
  • LVerfGE 5, 391
 
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Wird zitiert von ... (155)Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 12.05.1992 - 2 BvR 470/90

    Papenburg

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 18.12.1996 - VerfGH 2/95
    Daher steht die verfassungsrechtliche Garantie der kommunalen Selbstverwaltung Eingriffen in die gemeindliche Gebietshoheit, wie etwa Auflösungen von Gemeinden, Gemeindezusammenschlüssen, Eingemeindungen und sonstigen Gebietsänderungen, auch wenn sie gegen den Willen der betroffenen Gemeinde erfolgen, grundsätzlich nicht entgegen (vgl. z.B. BVerfGE 50, 50; 86, 90, 107; BayVerfGH BayVBl. 1978, 497, 498; NdsStGH NdsStGHE 2, 1, 144; StGH Bad.- Württ. NJW 1975, 1205, 1207 f.;… Maunz, in: Maunz/Dürig/Herzog, GG, Art. 28 Rn. 45;… Löwer, in: von Münch/Kunig, GG, 3. Aufl. 1995, Art. 28 Rn. 42;… Stern, Staatsrecht I, 2. Aufl. 1984, S. 409 f.;… Schmidt-Aßmann, a.a.O. S. 15).

    Nach dieser Auffassung gehört entsprechend der historischen Entwicklung, die die kommunale Selbstverwaltung genommen hat, zum Inhalt des Kernbereichs der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie, daß Bestands- und Gebietsänderungen von Gemeinden nur aus Gründen des öffentlichen Wohls und nur nach einer Anhörung der betroffenen Gebietskörperschaften zulässig sind (BVerfGE 86, 90, 107; vgl. auch BVerfGE 50, 50; 50, 195, 202; SächsVerfGH SächsVBl. 1994, 226, 229 und 1995, 131, 134; Stern, Staatsrecht I, S. 410 f.;… Löwer, a.a.O., Rn. 42;… Schmidt-Aßmann, a.a.O., S. 15; kritisch zu dieser Ableitung, nicht aber zu den Bindungen als solchen Ipsen, ZG 1994, 194 ff.).

    S. 12 f.; BVerfGE 86, 90, 107 f.; 50, 195, 202 f.; vgl. auch SächsVerfGH, Beschl. vom 9. November 1995 - 20 -VIII - 95, S. 16 ff.).

    b) Die Beschwerdeführerinnen haben rechtzeitig und in ausreichendem Umfang Kenntnis von der beabsichtigten Neugliederungsmaßnahme erlangt (zu diesen Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Anhörung vgl. BVerfGE 86, 90, 107 f.;… SächsVerfGH a.a.O., S. 134 f.).

    Die Dauer der Äußerungsfrist bei kommunalen Neugliederungsvorhaben richtet sich nach den Gegebenheiten des jeweiligen Einzelfalles, ohne daß insoweit generell verbindliche, fest umrissene Zeiträume angegeben werden können (vgl. BVerfGE 86, 90, 108; NdsStGH NdsStGHE 2, 1, 149 f.).

    Die Äußerungsfrist kann dann entsprechend kürzer ausfallen (vgl. auch BVerfGE 86, 90, 112 f.;… NdsStGH NdsStGHE a.a.O.; VerfGH Rh-Pf AS 11, 73, 106 f.).

    Sachverhalts sowie von Umfang und Schwierigkeit der auftretenden Sachfragen ab (vgl. BVerfGE 86, 90, 108; NdsStGH NdsStGHE 2, 1, 149; VerfGH Rh-Pf AS 11, 73, 106;… Hoppe/Rengeling, a.a.O., S. 161 ff.).

    Dies und die dargestellte Vorgeschichte berücksichtigend, erscheinen eine Abgabefrist für die schriftliche Stellungnahme von einem Monat und eine Vorbereitungszeit von zwei Wochen auf die zusätzlich dazu durchgeführte mündliche Anhörung vor dem Innenausschuß ausreichend, um den Zweck der Anhörung zu erreichen (vgl. auch die Sachverhalte bei BVerfGE 86, 90, 112 f., VerfGH Rh-Pf AS 11, 73, 106 und BayVGH BayVBl. 1978, 271, 273; den dortigen betroffenen Gemeinden stand ebenfalls eine Äußerungsfrist von einem Monat zur Verfügung; vgl. ferner Stüer, DÖV 1978, 78, 85 - bei Fn. 108).

    bb) Andererseits gibt es schon aus der Sicht des Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG selbst gute Gründe für eine kommunale Gebietsreform mit dem Ziel der Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung über eine Anhebung der Leistungsfähigkeit der Gemeinden (vgl. BVerfGE 86, 90, 108; BayVerfGH n.F. 31, 99, 135;… Trute, a.a.O., S. 159 f.; Knemeyer, LKV 1992, 177, 178 und 313, 314).

    Wie dies bei umfassenden kommunalen Neugliederungsmaßnahmen regelmäßig der Fall ist (dazu vgl. BVerfGE 86, 90, 108; VerfGH Rh.-Pf. AS 11, 73, 86; BayVerfGH n.F. 31, 99, 134 f.;… Trute, a.a.O., S. 159 f.;… Knemeyer, a.a.O.), ist mit den die kreisfreien Städte betreffenden Regelungen des Thüringer Neugliederungsgesetzes letztendlich beabsichtigt, über eine Anhebung der Leistungsfähigkeit der Selbstverwaltungskörperschaften die kommunale Selbstverwaltung zu stärken und gleichzeitig die Effizienz der staatlichen Aufgabenerledigung zu erhöhen.

    Dies ergibt sich aus dem planerischen Einschlag der Entscheidung (vgl. BVerfGE 86, 90, 108), bei der die Abwägung der für oder gegen eine Neugliederungsmaßnahme streitenden Belange im wesentlichen durch die vom Gesetzgeber entwickelten Leitlinien und Leitbilder gesteuert wird.

    Deren Konkretisierung erfordert, die spezifischen örtlichen Gegebenheiten und ggf. auch in Betracht kommende gebietliche Alternativlösungen in den Blick zu nehmen (zur Abwägungsnatur der gesetzgeberischen Entscheidung über eine Neugliederung von Selbstverwaltungskörperschaften vgl. BVerfGE 50, 50, 51; 86, 90, 108 f.; VerfGH NRW OVGE 28, 291, 302; 30, 306, 311; SächsVerfGH SächsVBl. 1994, 226, 229 f.; 1995, 131, 134 f.; Stüer, DVBl. 1977, 1, 3 f.; Hoppe, DVBl. 1971, 473, 479;… Trute, a.a.O., S. 159, 168, 176 f. und 191).

    b) Das Verfassungsgericht hat insbesondere umfassend nachzuprüfen, ob der Gesetzgeber den entscheidungserheblichen Sachverhalt "zutreffend und vollständig ermittelt und dem (sc. Neugliederungs-)Gesetz zugrunde gelegt hat" (BVerfGE 50, 50, 51; vgl. auch BVerfGE 86, 90, 108 f.;… Trute, a.a.O., S. 168 m.w.N.).

    Auf dieser Grundlage ist er befugt, sich letztlich für die Bevorzugung eines Belangs (oder mehrerer Belange) und damit notwendig zugleich für die Zurückstellung anderer betroffener Gesichtspunkte zu entscheiden (vgl. BVerfGE 86, 90, 109).

    Abwägungsfehlerhaft und vom Verfassungsgericht für nichtig zu erklären ist eine einzelne Neugliederungsmaßnahme insbesondere, wenn der Eingriff in den Bestand einer einzelnen Gemeinde offenbar ungeeignet oder unnötig ist, um die damit verfolgten Ziele zu erreichen, oder wenn er zu ihnen deutlich außer Verhältnis steht (BVerfGE 86, 90, 109).

  • StGH Baden-Württemberg, 14.02.1975 - GR 11/74

    Gemeindeneugliederung in Baden-Württemberg - Zulässigkeit einer Gemeindeauflösung

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 18.12.1996 - VerfGH 2/95
    Daher steht die verfassungsrechtliche Garantie der kommunalen Selbstverwaltung Eingriffen in die gemeindliche Gebietshoheit, wie etwa Auflösungen von Gemeinden, Gemeindezusammenschlüssen, Eingemeindungen und sonstigen Gebietsänderungen, auch wenn sie gegen den Willen der betroffenen Gemeinde erfolgen, grundsätzlich nicht entgegen (vgl. z.B. BVerfGE 50, 50; 86, 90, 107; BayVerfGH BayVBl. 1978, 497, 498; NdsStGH NdsStGHE 2, 1, 144; StGH Bad.- Württ. NJW 1975, 1205, 1207 f.;… Maunz, in: Maunz/Dürig/Herzog, GG, Art. 28 Rn. 45;… Löwer, in: von Münch/Kunig, GG, 3. Aufl. 1995, Art. 28 Rn. 42;… Stern, Staatsrecht I, 2. Aufl. 1984, S. 409 f.;… Schmidt-Aßmann, a.a.O. S. 15).

    Mit Rücksicht auf die Bindungen, denen der Gesetzgeber hierbei unterliegt, kann davon gesprochen werden, daß Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG für die Gemeinden eine (relativierte) beschränkt-individuelle Rechtssubjektsgarantie enthält (…vgl. Schmidt-Aßmann, a.a.O., S. 15;… Löwer, a.a.O., Rn. 43; Ipsen, ZG 1994, 194, 201; Maurer, DVBl. 1995, 1037, 1042;… Trute, in: Müller/Trute, Stadt-Umland- Probleme und Gebietsreform in Sachsen, 1996, S. 154; vgl. auch StGH Bad.-Württ. NJW 1975, 1205, 1208).

    Dem Gesetzgeber obliegt es, die für ihn maßgeblichen Gemeinwohlgründe im Rahmen der verfassungsrechtlichen Vorgaben zu bestimmen und an ihnen die konkrete Neugliederung auszurichten (vgl. StGH Bad.-Württ., ESVGH 23, 1, 4 f. und NJW 1975, 1205, 1207; VerfGH NRW OVGE 28, 291, 292; NdsStGH NdsStGHE 2, 1, 150;… Trute, a.a.O. S. 155).

    b) Aus sich heraus ist der Begriff des öffentlichen Wohls wenig aussagekräftig (vgl. StGH Bad.-Württ. NJW 1975, 1205, 1206; VerfGH Rh.-Pf. AS 11, 73, 82).

    Üblicherweise wird dies als Gebot der Systemgerechtigkeit oder Systemtreue der kommunalen Umgestaltung bezeichnet (vgl. StGH Bad.-Württ. ESVGH 23, 1, 5 und NJW 1975, 1205, 1212 f.; NdsStGH NdsStGHE 2, 1, 154; VerfGH Rh-Pf AS 11, 73, 96;… Hoppe/Rengeling, a.a.O., S. 114 ff.).

    Zum anderen darf oder muß der Gesetzgeber aus entsprechenden Sachgründen, insbesondere bei einer besonderen Sachverhaltsgestaltung, den Rahmen der leitenden Gesichtspunkte verlassen (vgl. StGH Bad.-Württ., a.a.O. und NJW 1975, 1205, 1212;… NdsStGH a.a.O.;… Trute a.a.O. und S. 176; Hoppe, DVBl. 1971, 473, 477).

    Die verfassungsgerichtliche Überprüfbarkeit ist in diesem Bereich deutlich eingeschränkt (vgl. StGH Bad.-Württ. ESVGH 23, 1, 5 ff. und NJW 1975, 1205, 1207; NdsStGH NdsStGHE 2, 1, 151 ff., insbesondere 154; VerfGH NRW OVGE 28, 291, 293 f.).

    Eingemeindungen ein mit der Verfassungsgewährleistung kommunaler Selbstverwaltung zu vereinbarendes Mittel, um die Leistungskraft einer Stadt zu stärken und einen Stadt-Umland-Bereich sinnvoll neu zu ordnen (aus der Vielzahl der von den Verfassungsgerichten der alten Bundesländer entschiedenen Fälle vgl. nur VerfGH Rh-Pf AS 11, 73; StGH Bad.-Württ. NJW 1975, 1205; NdsStGH NdsStGHE 1, 174).

    Deshalb braucht sich der Gesetzgeber darauf nicht verweisen zu lassen; aus der Perspektive der allgemeinen Ziele einer kommunalen Gebietsreform besteht regelmäßig keine Subsidiarität der Eingemeindung gegenüber einer anderen institutionellen Lösung der Stadt-Umland- Problematik (vgl. StGH Bad.-Württ. NJW 1975, 1205, 1212; VerfGH Rh-Pf AS 11, 73, 94; Stüer, DÖV 1978, 78, 85 mit Nachweisen aus der Rechtsprechung des VerfGH NRW;… Trute, a.a.O., S. 174).

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 17.04.1969 - VGH 2/69

    Selbstverwaltungsgarantie und kommunale Gebietsreform; Zulässigkeit des …

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 18.12.1996 - VerfGH 2/95
    Die Äußerungsfrist kann dann entsprechend kürzer ausfallen (vgl. auch BVerfGE 86, 90, 112 f.;… NdsStGH NdsStGHE a.a.O.; VerfGH Rh-Pf AS 11, 73, 106 f.).

    Sachverhalts sowie von Umfang und Schwierigkeit der auftretenden Sachfragen ab (vgl. BVerfGE 86, 90, 108; NdsStGH NdsStGHE 2, 1, 149; VerfGH Rh-Pf AS 11, 73, 106;… Hoppe/Rengeling, a.a.O., S. 161 ff.).

    Dies und die dargestellte Vorgeschichte berücksichtigend, erscheinen eine Abgabefrist für die schriftliche Stellungnahme von einem Monat und eine Vorbereitungszeit von zwei Wochen auf die zusätzlich dazu durchgeführte mündliche Anhörung vor dem Innenausschuß ausreichend, um den Zweck der Anhörung zu erreichen (vgl. auch die Sachverhalte bei BVerfGE 86, 90, 112 f., VerfGH Rh-Pf AS 11, 73, 106 und BayVGH BayVBl. 1978, 271, 273; den dortigen betroffenen Gemeinden stand ebenfalls eine Äußerungsfrist von einem Monat zur Verfügung; vgl. ferner Stüer, DÖV 1978, 78, 85 - bei Fn. 108).

    b) Aus sich heraus ist der Begriff des öffentlichen Wohls wenig aussagekräftig (vgl. StGH Bad.-Württ. NJW 1975, 1205, 1206; VerfGH Rh.-Pf. AS 11, 73, 82).

    Wie dies bei umfassenden kommunalen Neugliederungsmaßnahmen regelmäßig der Fall ist (dazu vgl. BVerfGE 86, 90, 108; VerfGH Rh.-Pf. AS 11, 73, 86; BayVerfGH n.F. 31, 99, 134 f.;… Trute, a.a.O., S. 159 f.;… Knemeyer, a.a.O.), ist mit den die kreisfreien Städte betreffenden Regelungen des Thüringer Neugliederungsgesetzes letztendlich beabsichtigt, über eine Anhebung der Leistungsfähigkeit der Selbstverwaltungskörperschaften die kommunale Selbstverwaltung zu stärken und gleichzeitig die Effizienz der staatlichen Aufgabenerledigung zu erhöhen.

    Üblicherweise wird dies als Gebot der Systemgerechtigkeit oder Systemtreue der kommunalen Umgestaltung bezeichnet (vgl. StGH Bad.-Württ. ESVGH 23, 1, 5 und NJW 1975, 1205, 1212 f.; NdsStGH NdsStGHE 2, 1, 154; VerfGH Rh-Pf AS 11, 73, 96;… Hoppe/Rengeling, a.a.O., S. 114 ff.).

    Eingemeindungen ein mit der Verfassungsgewährleistung kommunaler Selbstverwaltung zu vereinbarendes Mittel, um die Leistungskraft einer Stadt zu stärken und einen Stadt-Umland-Bereich sinnvoll neu zu ordnen (aus der Vielzahl der von den Verfassungsgerichten der alten Bundesländer entschiedenen Fälle vgl. nur VerfGH Rh-Pf AS 11, 73; StGH Bad.-Württ. NJW 1975, 1205; NdsStGH NdsStGHE 1, 174).

    Deshalb braucht sich der Gesetzgeber darauf nicht verweisen zu lassen; aus der Perspektive der allgemeinen Ziele einer kommunalen Gebietsreform besteht regelmäßig keine Subsidiarität der Eingemeindung gegenüber einer anderen institutionellen Lösung der Stadt-Umland- Problematik (vgl. StGH Bad.-Württ. NJW 1975, 1205, 1212; VerfGH Rh-Pf AS 11, 73, 94; Stüer, DÖV 1978, 78, 85 mit Nachweisen aus der Rechtsprechung des VerfGH NRW;… Trute, a.a.O., S. 174).

  • StGH Baden-Württemberg, 08.09.1972 - GR 6/71

    Verfassungsmäßigkeit der Kreisreform in Baden-Württemberg - …

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 18.12.1996 - VerfGH 2/95
    Dem Gesetzgeber obliegt es, die für ihn maßgeblichen Gemeinwohlgründe im Rahmen der verfassungsrechtlichen Vorgaben zu bestimmen und an ihnen die konkrete Neugliederung auszurichten (vgl. StGH Bad.-Württ., ESVGH 23, 1, 4 f. und NJW 1975, 1205, 1207; VerfGH NRW OVGE 28, 291, 292; NdsStGH NdsStGHE 2, 1, 150;… Trute, a.a.O. S. 155).

    Mit dieser Motivation ist die Neuordnungsmaßnahme als solche insgesamt am öffentlichen Wohl orientiert (dazu vgl. StGH Bad.-Württ. ESVGH 23, 1, 7 f.; VerfGH NRW OVGE 26, 270, 278;… Trute, a.a.O., S. 189 f.).

    Üblicherweise wird dies als Gebot der Systemgerechtigkeit oder Systemtreue der kommunalen Umgestaltung bezeichnet (vgl. StGH Bad.-Württ. ESVGH 23, 1, 5 und NJW 1975, 1205, 1212 f.; NdsStGH NdsStGHE 2, 1, 154; VerfGH Rh-Pf AS 11, 73, 96;… Hoppe/Rengeling, a.a.O., S. 114 ff.).

    Zum einen bilden die allgemeinen Leitbilder und Leitlinien einen für jede einzelne Maßnahme konkretisierungsbedürftigen Rahmen, wobei sie ein gewisses Maß an Flexibilität bzw. Elastizität aufweisen (vgl. StGH Bad.-Württ. ESVGH 23, 1, 5; NdsStGH NdsStGHE 2, 1, 155;… Trute, a.a.O. S. 158 f. und 190).

    Die verfassungsgerichtliche Überprüfbarkeit ist in diesem Bereich deutlich eingeschränkt (vgl. StGH Bad.-Württ. ESVGH 23, 1, 5 ff. und NJW 1975, 1205, 1207; NdsStGH NdsStGHE 2, 1, 151 ff., insbesondere 154; VerfGH NRW OVGE 28, 291, 293 f.).

  • BVerfG, 23.11.1988 - 2 BvR 1619/83

    Rastede - Übertragung der Abfallbeseitigung von kreisangehörigen Gemeinden auf …

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 18.12.1996 - VerfGH 2/95
    Die Bindungen des Gesetzgebers bei Regelungen, die die Rechtsspähre einzelner Selbstverwaltungskörperschaften berühren, also auch bei der Gestaltung des Gebiets von Gemeinden, folgen nach herkömmlicher Auffassung daraus, daß der den Kernbereich der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie bildende Wesensgehalt dieses Instituts nicht ausgehöhlt werden darf (vgl. BVerfGE 79, 127, 146 m.w.N.).

    Auf der einen Seite steht das Streben nach einer wirksamen Teilnahme der Bürger an den Angelegenheiten des Gemeinwesens (vgl. BVerfGE 79, 127, 150), auf der anderen Seite das Bemühen um die Stärkung der Leistungsfähigkeit der Gemeinden im Interesse einer bestmöglichen Daseinsvorsorge für die Einwohner sowie die Stärkung der 29.

    In diesem Zusammenhang wird von einem Spannungsverhältnis zwischen Verwaltungseffizienz und Bürgernähe gesprochen (BVerfGE 79, 127, 148).

    Sie dient den im Rahmen von Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG bedeutsamen Zielen möglichster Bürgernähe und Bürgerbeteiligung (vgl. BVerfGE 79, 127, 148).

  • BVerfG, 27.11.1978 - 2 BvR 165/75

    Laatzen

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 18.12.1996 - VerfGH 2/95
    Daher steht die verfassungsrechtliche Garantie der kommunalen Selbstverwaltung Eingriffen in die gemeindliche Gebietshoheit, wie etwa Auflösungen von Gemeinden, Gemeindezusammenschlüssen, Eingemeindungen und sonstigen Gebietsänderungen, auch wenn sie gegen den Willen der betroffenen Gemeinde erfolgen, grundsätzlich nicht entgegen (vgl. z.B. BVerfGE 50, 50; 86, 90, 107; BayVerfGH BayVBl. 1978, 497, 498; NdsStGH NdsStGHE 2, 1, 144; StGH Bad.- Württ. NJW 1975, 1205, 1207 f.;… Maunz, in: Maunz/Dürig/Herzog, GG, Art. 28 Rn. 45;… Löwer, in: von Münch/Kunig, GG, 3. Aufl. 1995, Art. 28 Rn. 42;… Stern, Staatsrecht I, 2. Aufl. 1984, S. 409 f.;… Schmidt-Aßmann, a.a.O. S. 15).

    Nach dieser Auffassung gehört entsprechend der historischen Entwicklung, die die kommunale Selbstverwaltung genommen hat, zum Inhalt des Kernbereichs der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie, daß Bestands- und Gebietsänderungen von Gemeinden nur aus Gründen des öffentlichen Wohls und nur nach einer Anhörung der betroffenen Gebietskörperschaften zulässig sind (BVerfGE 86, 90, 107; vgl. auch BVerfGE 50, 50; 50, 195, 202; SächsVerfGH SächsVBl. 1994, 226, 229 und 1995, 131, 134; Stern, Staatsrecht I, S. 410 f.;… Löwer, a.a.O., Rn. 42;… Schmidt-Aßmann, a.a.O., S. 15; kritisch zu dieser Ableitung, nicht aber zu den Bindungen als solchen Ipsen, ZG 1994, 194 ff.).

    Deren Konkretisierung erfordert, die spezifischen örtlichen Gegebenheiten und ggf. auch in Betracht kommende gebietliche Alternativlösungen in den Blick zu nehmen (zur Abwägungsnatur der gesetzgeberischen Entscheidung über eine Neugliederung von Selbstverwaltungskörperschaften vgl. BVerfGE 50, 50, 51; 86, 90, 108 f.; VerfGH NRW OVGE 28, 291, 302; 30, 306, 311; SächsVerfGH SächsVBl. 1994, 226, 229 f.; 1995, 131, 134 f.; Stüer, DVBl. 1977, 1, 3 f.; Hoppe, DVBl. 1971, 473, 479;… Trute, a.a.O., S. 159, 168, 176 f. und 191).

    b) Das Verfassungsgericht hat insbesondere umfassend nachzuprüfen, ob der Gesetzgeber den entscheidungserheblichen Sachverhalt "zutreffend und vollständig ermittelt und dem (sc. Neugliederungs-)Gesetz zugrunde gelegt hat" (BVerfGE 50, 50, 51; vgl. auch BVerfGE 86, 90, 108 f.;… Trute, a.a.O., S. 168 m.w.N.).

  • BVerfG, 03.05.1994 - 2 BvR 2760/93

    Isserstedt

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 18.12.1996 - VerfGH 2/95
    Ziff. 3 der Entscheidungsformel des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Mai 1994 - 2 BvR 2760/93, 2 BvQ 3/94 und 2 BvR 707, 741/94 - (BVerfGE 91, 70) gilt für sie fort.

    d) Es ist nicht geboten, die hier umstrittenen Eingemeindungen im Hinblick auf die besonderen Bedingungen, die in den neuen Bundesländern seit der Wiedervereinigung herrschen, nach den besonderen Grundsätzen zu behandeln, die in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung für sog. Rück-Neugliederungen entwickelt worden sind (vgl. BVerfGE 91, 70, 78).

    Der Verfassungsgerichtshof hält es für angemessen, die Beschwerdeführerin zu 3) zu diesem Zweck vorerst weiter als einen Ortsteil der kreisfreien Stadt Jena mit Ortschaftsverfassung (§ 45 ThürKO) zu belassen und die Fortgeltung der bereits vom Bundesverfassungsgericht unter Ziffer 3 der Entscheidungsformel des Beschlusses vom 3. Mai 1994 (BVerfGE 91, 70) angeordneten und später verlängerten vorläufigen Regelung anzuordnen.

  • VerfGH Thüringen, 06.09.1996 - VerfGH 4/95

    Kommunalverfassungsbeschwerde; Thüringer Neugliederungsgesetz; Anhörungsrecht der …

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 18.12.1996 - VerfGH 2/95
    Gemäß Art. 80 Abs. 1 Nr. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen - ThürVerf - vom 25. Oktober 1993 (GVBl. S. 625) entscheidet der Verfassungsgerichtshof über Verfassungsbeschwerden von Gemeinden und Gemeindeverbänden wegen der Verletzung des Rechts auf Selbstverwaltung nach Art. 91 Abs. 1 und 2 ThürVerf. Art. 80 Abs. 1 Nr. 2 ThürVerf läßt in Verbindung mit § 31 Abs. 2 des Gesetzes über den Thüringer Verfassungsgerichtshof (Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetz - ThürVerfGHG -) vom 28. Juni 1994 (GVBl. S. 781) auch eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs über die vorliegenden Verfassungsbeschwerden zu, obwohl Art. 91 Abs. 1 ThürVerf als Prüfungsmaßstab für eine landesverfassungsgerichtliche Kontrolle des bereits vor dem Inkrafttreten der Verfassung des Freistaats Thüringen erlassenen Thüringer Neugliederungsgesetzes ausscheidet (vgl. Urteile des ThürVerfGH vom 12. Juli 1996 - VerfGH 4/95 - UA.

    S. 10 und vom 12. Juli 1996, a.a.O.).

    Die Stellungnahmen der Gebietskörperschaften sind vor der abschließenden Entscheidung zur Kenntnis zu nehmen und bei der Abwägung der für und gegen die Neugliederungsmaßnahme sprechenden Gründe zu berücksichtigen (Urteil des ThürVerfGH vom 12. Juli 1996 - VerfGH 4/95 - UA.

  • BVerfG, 17.01.1979 - 2 BvL 6/76

    Rheda-Wiedenbrück

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 18.12.1996 - VerfGH 2/95
    Nach dieser Auffassung gehört entsprechend der historischen Entwicklung, die die kommunale Selbstverwaltung genommen hat, zum Inhalt des Kernbereichs der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie, daß Bestands- und Gebietsänderungen von Gemeinden nur aus Gründen des öffentlichen Wohls und nur nach einer Anhörung der betroffenen Gebietskörperschaften zulässig sind (BVerfGE 86, 90, 107; vgl. auch BVerfGE 50, 50; 50, 195, 202; SächsVerfGH SächsVBl. 1994, 226, 229 und 1995, 131, 134; Stern, Staatsrecht I, S. 410 f.;… Löwer, a.a.O., Rn. 42;… Schmidt-Aßmann, a.a.O., S. 15; kritisch zu dieser Ableitung, nicht aber zu den Bindungen als solchen Ipsen, ZG 1994, 194 ff.).

    S. 12 f.; BVerfGE 86, 90, 107 f.; 50, 195, 202 f.; vgl. auch SächsVerfGH, Beschl. vom 9. November 1995 - 20 -VIII - 95, S. 16 ff.).

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus VerfGH Thüringen, 18.12.1996 - VerfGH 2/95
    Gleichwohl verbleibende Unsicherheiten der Prognose, z.B. hinsichtlich der Eignung des gewählten Mittels zur Zielerreichung, führen aber nicht zu einem Handlungsverbot für den Gesetzgeber oder zur Verfassungswidrigkeit der gewählten Maßnahme (BVerfGE 83, 130, 140 ff.; 90, 145, 182 ff.), wenn dieser sich der vorhandenen Erkenntnisse bedient hat.
  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

  • BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87

    Josephine Mutzenbacher

  • BVerfG, 05.04.1990 - 2 BvR 413/88

    Ausschluß eines Verfassungsrichters wegen wissenschaftlicher Befassung mit der …

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 24.04.1970 - VerfGH 13/69

    Verfassungsbeschwerdeschrift

  • VerfGH Saarland, 28.06.1974 - Lv 8/74
  • VerfGH Thüringen, 12.01.1996 - VerfGH 2/95

    Kommunalverfassungsbeschwerde; Ausschluß vom Richteramt; Mitwirkung; …

  • VerfGH Thüringen, 23.05.1996 - VerfGH 12/95

    Kommunalverfassungsbeschwerde; Thüringer Neugliederungsgesetz; Beschwerdebefugnis …

  • BVerfG, 19.09.2018 - 2 BvF 1/15

    Vorschriften über den Zensus 2011 verfassungsgemäß

    Soweit die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wie auch der Landesverfassungsgerichte im Bereich des Finanzausgleichs (vgl. BVerfGE 72, 330 ; StGH BW…, Urteil vom 10. Mai 1999 - 2/97 -, DVBl 1999, S. 1351 ;… BayVerfGH, Entscheidung vom 28. November 2007 - Vf. 15-VII-05 -, BayVBl 2008, S. 172 ; BrbVerfG…, Urteil vom 18. Dezember 1997 - VfGBbg 47/96 -, LKV 1998, S. 195 ; HessStGH…, Urteil vom 21. Mai 2013 - P.St. 2361 -, NVwZ 2013, S. 1151 ; NdsStGH…, Beschluss vom 15. August 1995 - StGH 2/93 u.a. -, NVwZ 1996, S. 585 ; NdsStGH…, Urteil vom 25. November 1997 - StGH 14/95 u.a. -, NVwZ-RR 1998, S. 529 ; VerfGH NRW…, Urteil vom 10. Mai 2016 - VerfGH 24/13 -, juris, Rn. 44 ff.; RhPfVerfGH…, Urteil vom 14. Februar 2012 - VGH N 3/11 -, NVwZ 2012, S. 1034 ; LVerfG SH…, Urteil vom 27. Januar 2017 - LVerfG 4/15 -, juris, Rn. 94 ff.; ThürVerfGH…, Urteil vom 21. Juni 2005 - 28/03 -, NVwZ-RR 2005, S. 665 ), von Neugliederungsmaßnahmen (vgl. BVerfGE 86, 90 ; RhPfVerfGH…, Urteil vom 18. März 2016 - VGH N 9/14 -, juris, Rn. 109; SächsVerfGH…, Urteil vom 25. November 2005 - Vf. 119-VIII-04 -, LKV 2006, S. 169 ; ThürVerfGH, Urteil vom 18. Dezember 1996 - 2/95 -, NVwZ-RR 1997, S. 639 ), Vorhabengesetzen (vgl. BVerfGE 95, 1 ) und bei der Bezifferung grundrechtlich gewährleisteter Leistungsansprüche (vgl. BVerfGE 125, 175 ; 137, 34 ; vgl. StGH BW…, Urteil vom 6. Juli 2015 - 1 VB 130/13 -, juris, Rn. 130 f.) oder in Besoldungsfragen (vgl. BVerfGE 130, 263 ; 139, 64 ; 140, 240 ; 145, 1 ; 145, 304 ) besondere Anforderungen an die Begründungslast im Gesetzgebungsverfahren gestellt hat, betraf dies typischerweise die gesetzliche Ausgestaltung in der Verfassung selbst angelegter (Leistungs-)Rechte, die ohne entsprechende Anforderungen an Ermittlung und Begründung der Regelungsgrundlagen leerzulaufen drohen.
  • BVerfG, 21.11.2017 - 2 BvR 2177/16

    Kommunalverfassungsbeschwerde gegen die Verlagerung der Verpflichtung zur …

    Dass die Bestimmungen des Landesrechts einschließlich der Landesverfassung im Einklang mit Art. 28 Abs. 2 GG stehen müssen, entspricht auch der Rechtsprechung der Landesverfassungsgerichte (vgl. BremStGH, Entscheidung vom 4. Juli 1953 - St 1/1953 -, BremStGHE 1, 42 ; NdsStGH…, Urteil vom 15. Februar 1973 - StGH 2/72 und 3/72 -, DVBl 1973, S. 310 ; LVerfG Bbg, Urteil vom 19. Mai 1994 - VfGBbg 9/93 -, LVerfGE 2, 93 ; vgl. auch ThürVerfGH, Urteil vom 18. Dezember 1996 - 2/95 und 6/95 -, LVerfGE 5, 391 ) und der überwiegenden Auffassung im Schrifttum (…vgl. Tettinger/Schwarz, in: v. Mangoldt/Klein/Starck, GG, Bd. 2, 6. Aufl. 2010, Art. 28 Abs. 2 Rn. 136, 141;… Dreier, in: ders., GG, Bd. 2, Art. 28 Rn. 83;… Nierhaus, in: Sachs, GG, 7. Aufl. 2014, Art. 28 Rn. 39;… Mehde, in: Maunz/Dürig, GG, Art. 28 Abs. 2 Rn. 1, 48 ).

    Ohne seine unmittelbare Geltung in den Ländern wäre dies nicht zu erreichen (vgl. BremStGH, Entscheidung vom 4. Juli 1953 - St 1/1953 -, BremStGHE 1, 42 ; NdsStGH…, Urteil vom 15. Februar 1973 - StGH 2/72 und 3/72 -, DVBl 1973, S. 310 ; LVerfG Bbg, Urteil vom 19. Mai 1994 - VfGBbg 9/93 -, LVerfGE 2, 93 ; ThürVerfGH, Urteil vom 18. Dezember 1996 - 2/95 und 6/95 -, LVerfGE 5, 391 ;… Tettinger/Schwarz, in: v. Mangoldt/Klein/Starck, GG, Bd. 2, Art. 28 Abs. 2 Rn. 136, 141;… Dreier, in: ders., GG, Bd. 2, Art. 28 Rn. 83;… Nierhaus, in: Sachs, GG, Art. 28 Rn. 39;… Mehde, in: Maunz/Dürig, GG, Art. 28 Abs. 2 Rn. 1, 48 ).

  • VerfGH Thüringen, 09.06.2017 - VerfGH 61/16

    Urteil zum Normenkontrollantrag der CDU-Fraktion zum Vorschaltgesetz

    Die Landesverfassung erlaubt daher Eingriffe in die gemeindliche Gebietshoheit bis hin zur Auflösung und Neubildung von Gemeinden grundsätzlich auch dann, wenn diese gegen den Willen der betroffenen Gebietskörperschaften erfolgen (ThürVerfGH…, Urteil vom 10. September 2002 - VerfGH 8/01 -, juris Rn. 24; vgl. ferner Urteil vom 18. Dezember 1996 - VerfGH 2/95, 6/95 -, juris Rn. 71 f.;… Urteil vom 18. September 1998 - VerfGH 1/97, 4/97 -, juris Rn. 77;… Urteil vom 28. Mai 1999 - VerfGH 39/97 -, juris Rn. 77;… Urteil vom 1. März 2001 - VerfGH 20/00 -, juris Rn. 72).

    Zu diesem Kernbereichsschutz gehört aber, dass solche Maßnahmen, wie ausgeführt, nur aus Gründen des öffentlichen Wohls und außerdem nur nach einer Anhörung der betroffenen Gebietskörperschaften zulässig sind (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 18. Dezember 1996 - VerfGH 2/95, 6/95 -, juris Rn. 72; vgl. auch BVerfG…, Beschluss vom 12. Mai 1992 - 2 BvR 470/90 u.a. -, BVerfGE 86, 90 [107] = juris Rn. 46).

    Rn. 136 Der Verfassungsgerichtshof hat indes aus dem Gleichheitssatz, dem Rechtsstaatsprinzip sowie dem Gesamtzusammenhang des Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG für den Bereich kommunaler Neugliederungen die Möglichkeit oder gar Notwendigkeit einer beschränkten Selbstbindung des Gesetzgebers entnommen, die auch als Gebot der Systemgerechtigkeit und Folgerichtigkeit bezeichnet wird (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 18. Dezember 1996 - VerfGH 2/95, 6/95 -, juris Rn. 103; ebenso VerfGH RP…, Urteil vom 29. Januar 2016 - VGH N 11/14 -, juris Rn. 76).

    Zum anderen darf oder muss der Gesetzgeber aus entsprechenden Sachgründen, insbesondere bei einer besonderen Sachverhaltsgestaltung, den Rahmen der leitenden Gesichtspunkte verlassen (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 18. Dezember 1996 - VerfGH 2/95, 6/95 -, juris Rn. 104).

    Wie lang die Dauer der Äußerungsfrist sein muss, richtet sich nach den Gegebenheiten des jeweiligen Einzelfalles, ohne dass insoweit generell verbindliche, fest umrissene Zeiträume angegeben werden können (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 18. Dezember 1996 - VerfGH 2/95, 6/95 -, juris Rn. 80).

    Die Äußerungsfrist kann dann im Hinblick auf den längeren Vorlauf kürzer ausfallen (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 18. Dezember 1996 - VerfGH 2/95, 6/95 -, juris Rn. 80; VerfGH RP…, Urteil vom 8. Juni 2015 - VGH N 18/14 -, juris Rn. 82).

    Dem Gesetzgeber obliegt es, die für ihn maßgeblichen Gemeinwohlgründe im Rahmen der verfassungsrechtlichen Vorgaben zu bestimmen und an ihnen die konkrete Neugliederung auszurichten (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 18. Dezember 1996 - VerfGH 2/95, 6/95 -, juris Rn. 88).

    Außerdem ist der Gesetzgeber befugt, auch Interessen und Zwecke, die sich nicht unmittelbar aus einem Verfassungsgrundsatz ableiten lassen, in den Rang von Gründen des öffentlichen Wohls zu erheben, wobei aber übergeordneten Verfassungsprinzipien bzw. der verfassungsmäßigen Wertordnung Rechnung getragen werden muss (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 18. Dezember 1996 - VerfGH 2/95, 6/95 -, juris Rn. 89).

    Beide Seiten dieses Verhältnisses weisen jedoch wiederum nicht einheitlich in jeweils nur eine Richtung: Die kommunale Verwaltung, insbesondere die Daseinsvorsorge, soll möglichst bürgernah sein; wirksame Teilnahme der Bürger an den kommunalen Angelegenheiten erfordert eine hinreichend lebens- und verantwortungsfähige Selbstverwaltungssubstanz, wie sie bei Klein- und Kleinstgemeinden nicht gegeben ist (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 18. Dezember 1996 - VerfGH 2/95, 6/95 -, juris Rn. 90).

    Der Verfassungsgerichtshof hat bereits entschieden, dass mangels ausreichender Leistungsfähigkeit weitgehend funktionsentleerte Gemeinden nicht dem verfassungsrechtlichen Leitbild der kommunalen Selbstverwaltung entsprechen, weil die Gemeinden dann kein ernstzunehmendes Gegengewicht gegen die staatliche Verwaltung mehr bilden können und in hohem Maße die Gefahr einer Verlagerung von Aufgaben auf überörtliche Verwaltungsträger besteht (ThürVerfGH, Urteil vom 18. Dezember 1996 - VerfGH 2/95, 6/95 -, juris Rn. 92).

    Mit dem Leitbild setzt der Gesetzgeber eine Zielvorstellung und mit den Leitlinien ein System zu ihrer Umsetzung (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 18. Dezember 1996 - VerfGH 2/95, 6/95 -, juris Rn. 103).

    Insoweit prüft der Verfassungsgerichtshof nur, ob das Leitbild und die Leitlinien mit der Verfassung vereinbar sind, ob der Gesetzgeber bei der Bestimmung des Leitbildes und der Leitlinien sich aufdrängende Gemeinwohlaspekte übersehen hat, ob die dem Leitbild und den Leitlinien zugrundeliegenden Erkenntnisse nicht unzutreffend und die Leitlinien nicht offensichtlich ungeeignet sind und ob sie der Verwirklichung des gesetzgeberischen Reformzieles dienen (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 18. Dezember 1996 - VerfGH 2/95, 6/95 -, juris Rn. 105).

    Der Landesgesetzgeber darf im Hinblick auf den Rückgang der Einwohnerzahl und die sich verändernde Altersstruktur der Bevölkerung eine kommunale Gebietsreform durchführen, um zu einer langfristig gültigen räumlichen Gliederung der Selbstverwaltungskörperschaften zu gelangen und nicht alsbald wieder vor der Notwendigkeit von Neugliederungsmaßnahmen zu stehen (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 18. Dezember 1996 - VerfGH 2/95, 6/95 -, juris Rn. 120).

    Sind die Erkenntnismöglichkeiten nach ihrem Gegenstand objektiv begrenzt, so gehen die Ermittlungspflichten des Gesetzgebers nicht über den vernünftigerweise erreichbaren Erkenntnisstand hinaus (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 18. Dezember 1996 - VerfGH 2/95, 6/95 -, juris Rn. 125).

    Die damit verbundene Bewältigung der Stadt-Umland-Problematik bildet ein Gemeinwohlziel im Sinne von Art. 92 Abs. 1 ThürVerf (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 18. Dezember 1996 - VerfGH 2/95, 6/95 -, juris Rn. 100).

    Deshalb ist das Leitbild der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie eine bürgerschaftliche Mitwirkung, die sich auch in einem politischen Gestaltungswillen niederschlägt (ThürVerfGH, Urteil vom 18. Dezember 1996 - VerfGH 2/95, 6/95 -, juris Rn. 91).

    In der bürgerschaftlichen Integration vor Ort wurzelt letztlich die staatsbürgerliche Bereitschaft zur Mitarbeit an den Angelegenheiten des Gemeinwesens, die auf den gesamten Staatsverband ausstrahlt (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 18. Dezember 1996 - VerfGH 2/95, 6/95 -, juris Rn. 91).

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