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Rechtsprechung
   BGH, 28.02.1959 - 1 StE 1/59   

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https://dejure.org/1959,172
BGH, 28.02.1959 - 1 StE 1/59 (https://dejure.org/1959,172)
BGH, Entscheidung vom 28.02.1959 - 1 StE 1/59 (https://dejure.org/1959,172)
BGH, Entscheidung vom 28. Februar 1959 - 1 StE 1/59 (https://dejure.org/1959,172)
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Jugendverfolgung, Hetzschrift, Verfassungsgrundsätze, § 185 StGB

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Durch den Generalbundesanwalt eingeleitetes selbstständiges Verfahren mit dem Ziel der Einziehung staatsfeindlicher Schriften - Beleidigung jüdischer Bürger der Bundesrepublik - Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit einer Schrift aus der Sicht eines verständigen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 21.01.1959)

    Nieland - Reich des Zwistbringers

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • BGHSt 13, 32
  • NJW 1959, 1593
  • MDR 1959, 772
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 20.12.1952 - II ZR 141/51

    Schadensersatzanspruch eines aufgrund einer vor der Zeugung erfolgten

    Auszug aus BGH, 28.02.1959 - 1 StE 1/59
    Ist die äussere Tatseite des § 93 unter Einschluss ihrer subjektiven Bestandteile ("gefördert werden sollen", "darauf gerichtet sind", vgl. auch BGH 6 StR 76/55 vom 5.10.1955) erfüllt, so liegt das Tatunrecht klar zutage, zumal der Bundesgerichtshof stets entschieden hat, dass die staatsfeindliche Tendenz einer Schrift (und damit das Tatunrecht) aus ihr selbst, ergänzungsfähig durch allgemein- oder gerichtskundige Tatsachen, hervorgehen müsse (BGH 8, 243, neuestens: BGH 5 StR 35/58 vom 11.12.1958).
  • BGH, 05.10.1955 - 6 StR 76/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.02.1959 - 1 StE 1/59
    Ist die äussere Tatseite des § 93 unter Einschluss ihrer subjektiven Bestandteile ("gefördert werden sollen", "darauf gerichtet sind", vgl. auch BGH 6 StR 76/55 vom 5.10.1955) erfüllt, so liegt das Tatunrecht klar zutage, zumal der Bundesgerichtshof stets entschieden hat, dass die staatsfeindliche Tendenz einer Schrift (und damit das Tatunrecht) aus ihr selbst, ergänzungsfähig durch allgemein- oder gerichtskundige Tatsachen, hervorgehen müsse (BGH 8, 243, neuestens: BGH 5 StR 35/58 vom 11.12.1958).
  • BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51

    Hinterbliebenenrente I

    Auszug aus BGH, 28.02.1959 - 1 StE 1/59
    Sie liefen auf Ächtung, Brandmarkung und Verfolgung hinaus, gegen die ihnen die Staatsgewalt im Namen der Menschenwürde Schutz schuldet (BVerfGE 1, 104 [BVerfG 19.12.1951 - 1 BvR 220/51], v. Mangoldt-Klein Art. 1 Anm. III 5 b mit weiteren Angaben).
  • BGH, 28.02.1958 - 1 StR 387/57
    Auszug aus BGH, 28.02.1959 - 1 StE 1/59
    Diese Personengruppe kann als Gesamtheit Gegenstand von Beleidigungen sein (BGHSt 11, 207 [BGH 28.02.1958 - 1 StR 387/57]) Da der äußere Tatbestand des § 93 StGB erfüllt ist, brauchen Gesichtspunkte des Beleidigungsrechte jedoch nicht weiter geprüft zu werden.
  • BGH, 31.03.1954 - 6 StR 5/54
    Auszug aus BGH, 28.02.1959 - 1 StE 1/59
    Die Einziehung nach § 86 ist eine Sicherungsmaßnahme (BGHSt 6, 62) und daher zulässig obwohl Verfasser und Drucker der Schrift aus Rechtsgründen gegenwärtig nicht strafrechtlich verfolgt werden können.
  • BGH, 24.11.1953 - 5 StR 466/53
    Auszug aus BGH, 28.02.1959 - 1 StE 1/59
    Auf § 467 StPO können sie sich nicht berufen, da sie im selbständigen Sicherungsverfahren nur ihre Rechte wahrnehmen, ohne Angeschuldigte oder Beschuldigte gemäß dieser Vorschrift zu sein (BGHSt 5, 100).
  • BGH, 03.11.1954 - 6 StR 192/54
    Auszug aus BGH, 28.02.1959 - 1 StE 1/59
    Teilweise beruft es sich hierbei auf das Urteil BGH NJW 1955, 71.
  • BGH, 18.09.1979 - VI ZR 140/78

    Ansprüche einzelner Personen bei Beleidigung unter einer Kollektivbezeichnung

    Dies hat der Bundesgerichtshof im Gegensatz zu seiner sonst einengenden Haltung gegenüber anderen Kollektivbeleidigungen bejaht und ausgeführt, zumindest seit der Sondergesetzgebung des nationalsozialistischen Staates seien die jüdischen Staatsbürger der Bundesrepublik zu einer in jeder Beziehung scharf abgegrenzten Volksgruppe geworden; das ihnen vom Nationalsozialismus auferlegte Schicksal verbinde sie zu einer Einheit, die sie aus der Allgemeinheit hervortreten lasse und personal in jedem ihr Zugehörenden verkörpert werde (BGHSt 11, 207, 208 ff [BGH 28.02.1958 - 1 StR 387/57]; 13, 32, 38 [BGH 28.02.1959 - 1 StE 1/59]; 16, 49, 57 [BGH 21.04.1961 - 3 StR 55/60]; 17, 28, 35 [BGH 12.12.1961 - 3 StR 35/61]; BGH Urteile vom 23. November 1951-2 StR 612/51 - NJW 1952, 392;vom 8. Mai 1952 - 5 StR 182/52 = NJW 1952, 1183, 1184;vom 25. Juli 1963 - 3 StR 4/63 - NJW 1963, 2034; so auch schon OHGSt 2, 291, 312).

    Deshalb verlangt sie für die Zugehörigkeit zu dieser Gruppe nicht den Nachweis, daß der Betroffene tatsächlich vom Nationalsozialismus verfolgt worden ist; sie erkennt das Recht zur Verfolgung solcher Kollektivbeleidigungen den jüdischen Staatsbürgern der Bundesrepublik unterschiedlos zu (BGHSt 13, 38 [BGH 28.02.1959 - 1 StE 1/59]; 16, 57 [BGH 21.04.1961 - 3 StR 55/60]; BGH Urteil vom 25. Juli 1963 = a.a.O.; vgl. auch Androulakis, Die Sammelbeleidigung, 1970, S. 25 Fn. 56; Paepcke, Antisemitismus und Strafrecht, Diss. Freiburg 1962, 97).

  • BGH, 22.12.2000 - 3 StR 378/00

    Verurteilungen im Fall Eggesin rechtskräftig

    Wird die konkrete Tat gerade durch eine Mißachtung dieser Werte charakterisiert, wohnt ihr eine über die Täter-Opfer-Beziehung hinausgehende Tendenz inne, die über die Verletzung der individuellen Rechtsgüter des Opfers hinaus das friedliche Zusammenleben der unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen in Frage stellt, weil sie einem Teil der Bevölkerung das Recht abspricht, gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen (vgl. BGHSt 13, 32, 35 ff.).
  • BGH, 25.07.1963 - 3 StR 4/63

    Unbrauchbarmachung der Kopie des Filmes "Jud Süss" - Vorliegen eines

    Im einzelnen wird auf die Ausführungen des Bundesgerichtshofs in BGHSt 13, 32 zu dieser Frage Bezug genommen.

    Daran wird festgehalten (BGHSt 13, 32, 38; 16, 49, 57).

    Bei § 93 StGB genügt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 13, 32, 39f mit eingehender Begründung) zur Einziehung der Nachweis des äußeren Tatbestands dieser Vorschrift samt ihren subjektiven Bestandteilen ("gefördert werden sollen", "darauf gerichtet sein").

    Zu Unrecht meint offenbar die Revision, aus den Entscheidungen des erkennenden Senats BGHSt 13, 32; 15, 399 (= NJW 1961, 1030 Nr. 17) und 16, 49 etwas anderes herauslesen zu können.

  • BGH, 13.05.1960 - 3 StR 4/60
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  • BGH, 22.12.2000 - 3 StR 378/00
    Wird die konkrete Tat gerade durch eine Mißachtung dieser Werte charakterisiert, wohnt ihr eine über die Täter-Opfer-Beziehung hinausgehende Tendenz inne, die über die Verletzung der individuellen Rechtsgüter des Opfers hinaus das friedliche Zusammenleben der unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen in Frage stellt, weil sie einem Teil der Bevölkerung das Recht abspricht, gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen (vgl. BGHSt 13, 32, 35 ff.).
  • BGH, 06.02.2024 - 3 StR 36/23

    Einstellung des die Einziehungsbeteiligte betreffenden Verfahrens

    Insofern stellt sich die Rechtslage anders dar als bei einem Angeklagten, für den die Kostenregelung des § 467 StPO gilt (s. BT-Drucks. V/1319 S. 86; BGH, Urteil vom 28. Februar 1959 - 1 StE 1/59, BGHSt 13, 32, 41; LR/Hilger, StPO, 26. Aufl., § 467 Rn. 21, § 472b Rn. 8; SK-StPO/Degener, 5. Aufl., § 472b Rn. 10; vgl. etwa für den Fall des Todes des Angeklagten BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2022 - 4 StR 75/22, StV 2023, 213 Rn. 4 mwN).
  • BGH, 21.04.1961 - 3 StR 55/60

    Einziehung der Schrift "Die Bankierverschwörung von Jekyl Island" - Einordnung

    Dem vermag der Senat nicht beizutreten; das Landgericht verkennt dabei die Tragweite und Bedeutung des § 93 StGB (vgl. BGHSt 8, 245, 247 [BGH 23.11.1955 - 6 StR 26/55]; 12, 174 [BGH 11.12.1958 - 3 StR 35/58]; 13, 32 [BGH 28.02.1959 - 1 StE 1/59]; 14, 293) [BGH 10.05.1960 - 5 StR 129/60].

    Solche Bestrebungen, die mit der nationalsozialistischen Rassenhetze auf einer Stufe stehen, sind, wie der Bundesgerichtshof in BGHSt 13, 32 [BGH 28.02.1959 - 1 StE 1/59] des näheren ausgeführt hat, "darauf gerichtet", zwei in § 88 StGB ausdrücklich strafrechtlich geschützte Verfassungsgrundsätze zu untergraben: erstens die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmässige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt an Gesetz und Recht (§ 88 Abs. 2 Nr. 2), und zweitens den Ausschluss jeder Gewalt- und Willkürherrschaft (§ 88 Abs. 2 Nr. 6 StGB).

    Die Landeskasse hat gemäss den §§ 465, 467 Abs. 1 StPO die Kosten des Verfahrens, der Einziehungsbeteiligte seine Auslagen zu tragen (BGHSt 13, 32, 41) [BGH 28.02.1959 - 1 StE 1/59].

  • BGH, 20.12.1963 - 3 StR 29/63

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Untergrundbewegung im Sinne des § 128

    Die nationalsozialistische Staatsform war eine Gewalt- und Willkürherrschaft i.S. des § 88 Abs. 2 Nr. 6 StGB (BGHSt 13, 32 [BGH 28.02.1959 - 1 StE 1/59]; 19, 63 [BGH 25.07.1963 - 3 StR 64/62]= NJW 1963, 2034).

    Schließlich konnte das Landgericht auch die judenfeindlichen Äusserungen im "Student im Volk" dafür heranziehen, daß die Zeitschrift für den Nationalsozialismus geworben hat (BGHSt 13, 36 [BGH 28.02.1959 - 1 StE 1/59]; 19, 63 [BGH 25.07.1963 - 3 StR 64/62]= NJW 1963, 2034).

    Denn sie hatte bei der Frage, ob eine Schrift ihrem Inhalt nach verfassungsfeindlich ist, auf den Eindruck abzustellen, den verständige Durchschnittsleser gehabt haben (BGHSt 7, 111 [BGH 07.01.1955 - 6 StR 185/54]; 13, 34 [BGH 28.02.1959 - 1 StE 1/59]; 16, 53), [BGH 21.04.1961 - 3 StR 55/60].

  • BGH, 23.07.1969 - 3 StR 326/68

    Fortsetzung eines nach dem Straffreiheitsgesetz eingestellten Strafverfahrens -

    Insoweit ist an der bisherigen Recht sprechung des erkennenden Senats zu § 93 StGB aF festzuhalten (vgl. BGHSt 8, 245, 247 [BGH 23.11.1955 - 6 StR 26/55]; 12, 174 [BGH 11.12.1958 - 3 StR 35/58]; 13, 32, 34 [BGH 28.02.1959 - 1 StE 1/59]; 14, 293, 294 [BGH 13.05.1960 - 3 StR 4/60]; 16, 49, 52 [BGH 21.04.1961 - 3 StR 55/60]; 19, 245, 249) [BGH 28.02.1964 - 3 StR 40/63].
  • BGH, 06.03.1961 - 3 StR 53/60
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  • BGH, 17.12.1975 - 3 StR 4/71

    Betätigung als Mitglied einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig

  • BGH, 12.12.1961 - 3 StR 35/61

    Einziehung der Schrift "Vernichtung der Freimaurerei durch Enthüllung ihrer

  • BGH, 22.12.1959 - 3 StR 52/59
  • BGH, 01.08.1962 - 3 StR 26/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 16.07.1965 - 6 StE 1/65

    Verfahren wegen des Verdachts landesverräterischer Beziehungen - Antrag auf

  • LG Saarbrücken, 05.12.2019 - 5 T 438/19

    Klage eines Juden gegen Konzertveranstalter wegen antisemitischer Inhalte

  • BGH, 15.11.1967 - 3 StR 26/66

    Weiterleitung von Schriften rechtsradikalen und antisemitischen Inhalts -

  • BGH, 22.10.1959 - 1 StE 2/58

    Einziehung von einer juristischen Person gehörenden Gegenständen - Entschädigung

  • BGH, 28.02.1964 - 3 StR 40/63

    Voraussetzungen des Tatbestands der Verbreitung staatsgefährdender Schriften -

  • BGH, 01.08.1962 - 3 StR 34/62

    Schluss von dem Erscheinen einer Zeitschrift in der Sowjetzone auf deren

  • BGH, 29.11.1963 - 3 StR 37/63

    Zuwiderhandlung gegen das KPD-Auflösungsurteil des Bundesverfassungsgerichts -

  • BGH, 24.01.1964 - 1 StR 297/60

    Kosten eines erfolglosen Rechtsmittels - Gebührenpflicht für Strafsachen

  • BGH, 24.06.1965 - 3 StR 60/64

    Tätigkeit für die in der Bundesrepublik bestehende Geheimorganisation der

  • BGH, 28.02.1967 - 1 StR 595/66

    Entscheidung der Strafkammer in einem objektiven Einziehungsverfahren ohne Antrag

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Rechtsprechung
   BGH, 13.05.1959 - 4 StR 122/59   

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https://dejure.org/1959,340
BGH, 13.05.1959 - 4 StR 122/59 (https://dejure.org/1959,340)
BGH, Entscheidung vom 13.05.1959 - 4 StR 122/59 (https://dejure.org/1959,340)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 1959 - 4 StR 122/59 (https://dejure.org/1959,340)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 13, 128
  • NJW 1959, 1331
  • MDR 1959, 772
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.01.2007 - 5 StR 305/06

    Unbeachtlichkeit des Widerrufs der Rechtshilfebewilligung durch die Schweizer

    Ebenso wenig kann aus den weiteren Entscheidungen, auf die sich die Revision beruft (BGHSt 13, 128; 15, 203), für die hier zu beurteilende Fragestellung etwas hergeleitet werden.
  • BGH, 28.01.2010 - 3 StR 274/09

    Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz aufgehoben

    Die gegenüber dem Grundtatbestand erhöhte Strafdrohung der Qualifikation wirkt sich vielmehr nur noch dann auf die Berechnung der Verjährungsfrist aus, wenn in der Hauptverhandlung über den Grundtatbestand hinaus auch die Voraussetzungen des selbständigen Qualifikationstatbestands festgestellt werden (vgl. BGHSt 13, 128, 129).
  • BGH, 22.05.2003 - 4 StR 130/03

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen; Klammerwirkung;

    Dem steht hier die Teilrechtskraft des angefochtenen Urteils infolge der Beschränkung des Rechtsmittels auf den Maßnahmenausspruch nicht entgegen (BGHSt 6, 304, 305 f.; 13, 128 f.; Meyer-Goßner StPO 46. Aufl. Einl. Rdn. 151 m.w.N.).
  • BGH, 29.10.2009 - 3 StR 141/09

    Verweisung einer Sache an ein Gericht höherer Ordnung durch das Berufungsgericht

    Erwachsen aufgrund eines wirksam beschränkten Rechtsmittels einzelne Bestandteile einer Entscheidung zu einer einheitlichen Tat in Rechtskraft (sog. horizontale Teilrechtskraft), so steht dies der Berücksichtigung eines Prozesshindernisses - hier der fehlenden sachlichen Zuständigkeit - in einer späteren Entscheidung auch hinsichtlich der bereits rechtskräftig gewordenen Entscheidungsbestandteile nicht entgegen (BGHSt 8, 269; 11, 393, 394; 13, 128; 15, 203, 207; 21, 242, 243; Meyer-Goßner aaO Einl. Rdn. 151 m. w. N.).
  • BGH, 06.06.1967 - 5 StR 147/67

    Zulässigkeit einer allgemeinen Sachrüge gegen eine aufgrund Nichterscheinens des

    Mit der Erwägung, dem Revisionsführer, der sich wegen einer fehlenden Verfahrensvoraussetzung oder wegen eines Verfahrenshindernisses beschwert fühle, sei zuzumuten, hierwegen eine Verfahrensbeschwerde in der Form des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO zu erheben, setzt sich das vorlegende Gericht in Widerspruch zu der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGHSt 6, 304/305; 8, 269; 11, 393/394; 13, 128), der zufolge Verfahrensvoraussetzungen und Verfahrenshindernisse auch ohne besondere Rüge von Amts wegen zu prüfen sind".
  • BGH, 28.12.2006 - 1 StR 534/06

    Strafklageverbrauch - europäisches ne bis in idem (Schengener

    Das Verfahren ist somit wegen eines vor der Entscheidung des Landgerichts eingetretenen Prozesshindernisses unter Aufhebung des angefochtenen Urteils gemäß § 206a Abs. 1 StPO durch Beschluss einzustellen (vgl. BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 8; BGHSt 13, 128, 129).
  • OLG Düsseldorf, 10.05.1999 - 2b Ss 64/99
    Der Bundesgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung anerkannt, daß selbst dann, wenn das Urteil des Tatrichters nur teilweise angefochten ist - z. B. nur im Strafausspruch oder wegen einer von mehreren in Tatmehrheit stehenden Straftaten, für die der Tatrichter eine Gesamtfreiheitsstrafe festgesetzt hat - und daher teilweise bereits in Rechtskraft erwachsen ist, das Verfahren ohne Rücksicht auf die Teilrechtskraft soweit einzustellen ist, als das Fehlen der Verfahrensvoraussetzung oder das Vorhandensein des Verfahrenshindernisses sich auswirkt (BGHSt 6, 304; 8, 269; 13, 128; 15, 203, 207).
  • BGH, 05.10.1988 - 2 StR 455/88

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Verneinung eines besonders schweren Falls

    Dieser Prüfungspflicht ist er nicht etwa deshalb enthoben, weil der Schuldspruch nicht mehr anfechtbar ist (BGHSt 6, 304; 8, 269; 11, 393; 13, 128; ständige Rechtsprechung).
  • OLG Frankfurt, 19.10.2000 - 3 Ss 346/00

    Dokumentation der Anklageerhebung im beschleunigten Verfahren in Strafsachen

    Dieser Prüfung steht nicht entgegen, dass die Angeklagte allein die Sachrüge, beschränkt auf den Strafausspruch, erhoben hat, da die Prüfung von Prozessvoraussetzungen bzw. Verfahrenshindernissen immer von Amts wegen zu erfolgen hat, also auch dann, wenn eine entsprechende Rüge nicht erhoben worden ist (BGHSt 13, 128).
  • BGH, 09.11.1960 - 4 StR 407/60

    Mangelhafte Revisionsbegründung I

    In ständiger Rechtsprechung haben das Reichsgericht und der Bundesgerichtshof auch anerkannt, daß selbst dann, wenn das Urteil des Tatrichters nur teilweise angefochten worden ist - z.B. nur im Strafausspruch oder hinsichtlich der Kostenentscheidung oder wegen einer von mehreren in Tatmehrheit stehenden Straftaten, für die der Tatrichter eine Gesamtfreiheitsstrafe festgesetzt hat - und daher teilweise bereits in Rechtskraft erwachsen ist, das Verfahren ohne Rücksicht auf die Teilrechtskraft soweit einzustellen ist, als das Fehlen der Verfahrensvoraussetzung oder das Vorhandensein des Verfahrenshindernisses sich auswirkt (RGSt 74, 206; BGHSt 6, 304; 8, 269; 11, 393; 13, 128).
  • BGH, 16.07.1996 - 4 StR 257/96

    Eintritt von Verfolgungsverjährung

  • BGH, 02.03.1977 - 2 StR 794/76

    Strafverfolgungsverjährung bei Sexualstraftaten im Rahmen des vierten

  • BGH, 23.08.1961 - 2 StR 332/61

    Zulässigkeit der Beschränkung eines Rechtsmittels auf einen Teil des

  • BGH, 26.06.1962 - 5 StR 127/62

    Rechtsmittel

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Rechtsprechung
   BGH, 16.06.1959 - 1 StR 261/59   

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https://dejure.org/1959,2987
BGH, 16.06.1959 - 1 StR 261/59 (https://dejure.org/1959,2987)
BGH, Entscheidung vom 16.06.1959 - 1 StR 261/59 (https://dejure.org/1959,2987)
BGH, Entscheidung vom 16. Juni 1959 - 1 StR 261/59 (https://dejure.org/1959,2987)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1959, 1500 (Ls.)
  • MDR 1959, 772
  • JR 1959, 427
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 01.09.2004 - 2 StR 268/04

    Verminderte Schuldfähigkeit (Alkoholgenuss, Vorwerfbarkeit); fakultative

    Soweit in der einschlägigen Literatur (vgl. u.a. Eisenberg JGG 10. Aufl. § 106 Rdn. 3; Brunner/Dölling JGG 11. Aufl. § 106 JGG Rdn. 8; Ostendorf JGG 4. Aufl. § 106 Rdn. 3; Diemer/Schoreit/Sonnen JGG 4. Aufl. § 106 Rdn. 10) für die Gegenmeinung die Entscheidungen des 1. Strafsenats vom 16. Juni 1959 - 1 StR 261/59 (= BGH LM Nr. 10 zu § 105 JGG = NJW 1959, 1500 nur Leitsatz) und des 4. Strafsenates vom 19. August 1960 - 4 StR 182/60 (= MDR 1960, 938) angeführt werden, so befassen sich diese nicht mit (einer weiteren Strafrahmenverschiebung gemäß) § 106 JGG.
  • BGH, 16.01.1968 - 1 StR 604/67

    Revisionsrechtliche Beanstandung der Nichtanwendung des § 105

    Der erkennende Senat hat diese Auffassung bereits im Urteil vom 16. Juni 1959 (LM JGG § 105 Nr. 10 = MDR 1959, 772 Nr. 109) vertreten, mit dem er eine tatrichterliche Entscheidung bestätigte.
  • KG, 14.10.2009 - 1 Ss 387/09
    Eine solche Annahme der "Entwicklungsunfähigkeit" ist allerdings auf besondere Ausnahmefälle beschränkt (vgl. BGH NStZ 2004, 294, 296; 2002, 204, 206; Brunner/Dölling, JGG 11. Aufl., § 105 Rdnr. 13; Eisenberg, JGG 13. Aufl., § 105 Rdnr. 27) und kommt insbesondere bei Heranwachsenden in Betracht, bei denen der Reifeverzögerung medizinische oder psychische Ursachen (etwa angeborener Schwachsinn: vgl. BGHSt 22, 41ff.; BGH MDR 1959, 772) zugrunde liegen.
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