Strafgesetzbuch
Besonderer Teil (§§ 80 - 358) |
1. Abschnitt - Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates (§§ 80 - 92b) |
3. Titel - Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates (§§ 84 - 91a) |
(1) Wer als Rädelsführer oder Hintermann einer Gruppe oder, ohne mit einer Gruppe oder für eine solche zu handeln, als einzelner absichtlich bewirkt, daß im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes durch Störhandlungen
ganz oder zum Teil außer Tätigkeit gesetzt oder den bestimmungsmäßigen Zwecken entzogen werden, und sich dadurch absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze einsetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
feindliche Sabotage § 89Verfassungs-
feindliche Einwirkung auf Bundeswehr und öffentliche Sicherheitsorgane § 89aVorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat § 89bAufnahme von Beziehungen zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat § 89cTerrorismus-
finanzierung § 90Verunglimpfung des Bundespräsidenten § 90aVerunglimpfung des Staates und seiner Symbole § 90bVerfassungs-
feindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen § 90cVerunglimpfung von Symbolen der Europäischen Union § 91Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat § 91aAnwendungsbereich
Rechtsprechung zu § 88 StGB
118 Entscheidungen zu § 88 StGB in unserer Datenbank:
- BGH, 25.02.2021 - 3 StR 365/20
Störung öffentlicher Betriebe (Begriff der Anlage; ...
- BGH, 14.06.2018 - 3 StR 585/17
Bildung und Befehlen von bewaffneten Gruppen (Anzahl notwendiger Mitglieder; ...
- BGH, 14.12.1977 - 1 BJs 91/77
Tatbestandliche Voraussetzungen einer verfassungsfeindlichen Sabotage - ...
- BGH, 20.12.1963 - 3 StR 29/63
Voraussetzungen für das Vorliegen einer Untergrundbewegung im Sinne des § 128 ...
- BGH, 25.07.1963 - 3 StR 4/63
Unbrauchbarmachung der Kopie des Filmes "Jud Süss" - Vorliegen eines ...
- BGH, 15.05.2013 - 1 StR 469/12
Vorlegungspflicht der Oberlandesgerichte (Vorlegungspflicht bei Sprungrevision; ...
- BGH, 02.08.1954 - StE 68/52
Zum selben Verfahren:
- BGH, 13.12.1957 - 1 StE 8/57
Viktor Agartz
- BGH, 28.02.1959 - 1 StE 1/59
Jugendverfolgung, Hetzschrift, Verfassungsgrundsätze, § 185 StGB
Querverweise
Auf § 88 StGB verweisen folgende Vorschriften:
- Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
- Landgerichte
- § 74a