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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.02.1955 - II C 223.54   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1955,54
BVerwG, 09.02.1955 - II C 223.54 (https://dejure.org/1955,54)
BVerwG, Entscheidung vom 09.02.1955 - II C 223.54 (https://dejure.org/1955,54)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Februar 1955 - II C 223.54 (https://dejure.org/1955,54)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1955, 1493
  • MDR 1955, 587
  • DVBl 1955, 578
  • DVBl 1955, 598
  • DÖV 1955, 766
  • JR 1955, 480
 
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Wird zitiert von ... (37)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 31.03.1954 - II C 103.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 09.02.1955 - II C 223.54
    Es war aber, wie der Senat bereits in dem Urteil vom 31. März 1954 - II C 103.53 - (NJW 54 S. 1094) dargelegt hat, in der Ausübung dieses Ermessens nicht völlig frei, sondern an den Grundsatz der Aufklärungspflicht gebunden (§ 61 Satz 1 MRVO Nr. 165).
  • BVerwG, 15.02.1957 - VI C 109.56

    Rechtsmittel

    Er hat unter Hinweis auf das Urteil des II. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Februar 1955 - BVerwG II C 223.54 - ausgeführt, § 7 G 131 sei grundsätzlich auch auf Wahlteamte anwendbar.

    Die Richtigkeit dieser Auffassung hat bereits der II. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 9. Februar 1955 - BVerwG II C 223.54 - (NJW 1955, 1492 = DVBl. 1955, 598 = ZBR 1955, 341 = DÖV 1955, 766) bestätigt; dieser Entscheidung schließt sich der erkennende Senat an.

  • BVerwG, 10.07.1957 - VI C 4.56

    Rechtsmittel

    Es genügt - auch zu den Ausführungen der Revision, daß durch die 2. Alternative des § 7 G 131 nur die nationalsozialistische Partei betroffen werde -, auf die Rechtsprechung zu verweisen (vgl. das grundlegendeUrteil vom 3. Dezember 1954 - BVerwG II C 114.53 - BVerwGE 2, 10 ff., dieUrteile des erkennenden Senats vom 15. Februar 1957 - BVerwG VI C 109.56 -, vom 27. Februar 1957 - BVerwG VI C 288.56 - undvom 29. März 1957 - BVerwG VI C 98.56 - für Wahlbeamte insbesondere dieUrteile vom 9. Februar 1955 - BVerwG II C 223.54 - [abgedr.

    in NJW 1955 S. 1493 = DVBl. 1955 S. 598 = DÖV 1955 S. 766 = ZBR 1955 S. 341] undvom 15. Februar 1957 - BVerwG VI C 109.56 -).

  • BVerwG, 07.11.1958 - VI B 206.57

    Rechtsmittel

    Nicht mehr klärungsbedürftig, sondern geklärt ist insbesondere, daß der Beklagte auf Grund Landesrechts für eine Entscheidung nach § 7 Abs. 2 G 131 zuständig war - Entscheidung des Senatsvom 20. September 1958 (BVerwG VI CB 222.57) -, daß bei der Anwendung des § 7 G 131 auf sogenannte politische Beamte (Wahlbeamte) kein anderer Maßstab anzuwenden ist als bei den übrigen Beamten - Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 9. Februar 1955 (BVerwG II C 223.54).

    Wiederholt hat das Bundesverwaltungsgericht auch bereits den Umstand, daß vor und nach dem nationalsozialistischen Regime bei der Bestellung leitender Kommunalbeamter parteipolitische Rücksichten eine Rolle gespielt haben und spielen, als unerheblich bezeichnet, weil die NSDAP, die in Widerspruch zu rechtsstaatlichen Grundsätzen eine Gewaltherrschaft unter Mißachtung der Menschenrechte aufgerichtet hatte, keine Partei im üblichen Sinne war; BVerwG in NJW 1955 S. 1493; Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 15. Februar 1957 - BVerwG VI C 109.56 - auchUrteil vom 9. Februar 1955 - BVerwG II C 223.54 = NJW 1955 S. 1493 = DVBl. 1955 S. 598.

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Rechtsprechung
   BVerwG, 10.06.1955 - II C 226.53   

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https://dejure.org/1955,60
BVerwG, 10.06.1955 - II C 226.53 (https://dejure.org/1955,60)
BVerwG, Entscheidung vom 10.06.1955 - II C 226.53 (https://dejure.org/1955,60)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Juni 1955 - II C 226.53 (https://dejure.org/1955,60)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsweg bei streitigem Anspruch auf Gewährung von Ausgleichsbeihilfe - Rechtsnatur der Ansprüche von Angestellten und Arbeitern

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BVerwGG § 81; G 131 § 52

Papierfundstellen

  • BVerwGE 2, 144
  • NJW 1955, 1455 (Ls.)
  • MDR 1955, 587
  • DVBl 1955, 579
  • DVBl 1955, 599
  • BB 1955, 769
  • DÖV 1955, 602
 
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Wird zitiert von ... (35)Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52

    Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

    Auszug aus BVerwG, 10.06.1955 - II C 226.53
    Aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 1953 (BVerfGE 3 S. 58) kann für die Frage, in welchem Rechtsweg Ansprüche im Sinne von § 52 des Bundesgesetzes zu Art. 131 GG vom 11. Mai 1951 (BGBl. I S. 307) in der Fassung vom 1. September 1953 (BGBl. I S. 1287) geltend zu machen sind, nichts gewonnen werden.
  • BAG, 16.12.1954 - 2 AZR 58/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Zuständigkeit für Ansprüche aus dem RegelungsG

    Auszug aus BVerwG, 10.06.1955 - II C 226.53
    Der Senat befindet sich mit dieser Auffassung im wesentlichen in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung und dem Schrifttum zu dieser Frage: Bundesarbeitsgericht vom 16. Dezember 1954, NJW 1955 S. 359 = DVBl. 1955 S. 368; Württ.-Bad.
  • BVerwG, 15.11.1957 - VI C 207.57

    Anfechtung einer Kostenentscheidung - Erteilung einer unrichtigen …

    Der II, Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat schon durch Urteile vom 10. Juni 1955 (BVerwGE 2, 144 ff.) undvom 4. September 1956 - BVerwG II C 90.56 - entschieden, daß für Ansprüche aus §§ 52, 52 a und 52 b G 131 der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten nicht eröffnet ist.

    Der Senat hält es deswegen in Übereinstimmung mit der jetzigen Rechtsprechung des II. Senats des Bundesverwaltungsgerichts (vgl.Urteil vom 19. September 1957 - BVerwG II C 125.55 - anders die frühere Rechtsprechung des II. Senats, vgl.Urteil vom 10. Juni 1955 - BVerwG II C 226.53 -) nicht ohne weiteres für angängig, dieser Vorschrift zu entnehmen, sie ermächtige Gerichte eines anderen Rechtsweges, über Kosten zu entscheiden, die durch die Inanspruchnahme des Verwaltungsrechtsweges entstanden sind.

  • BVerwG, 15.11.1957 - VI C 153.57

    Rechtsmittel

    Der II. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat schon durch Urteile vom 10. Juni 1955 (BVerwGE 2, 144 ff.) undvom 4. September 1956 - BVerwG II C 90.56 - entschieden, daß für Ansprüche aus §§ 52, 52a und 52b G 131 der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten nicht eröffnet ist.

    Der Senat hält es deswegen in Übereinstimmung mit der jetzigen Rechtsprechung des II. Senats des Bundesverwaltungsgerichts (vgl.Urteil vom 19. September 1957 - BVerwG II C 125.55 - anders die frühere Rechtsprechung des II. Senats, vgl.Urteil vom 10. Juni 1955 - BVerwG II C 226.53 -) nicht ohne weiteres für angängig, dieser Vorschrift zu entnehmen, sie ermächtige Gerichte eines anderen Rechtsweges, über Kosten zu entscheiden, die durch die Inanspruchnahme des Verwaltungsrechtsweges entstanden sind.

  • BVerwG, 25.04.1957 - VI B 66.56

    Rechtsmittel

    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits wiederholt entschieden (u.a. BVerwGE 2, 144), daß für Ansprüche aus § 52 des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen vom 11. Mai 1951 in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. September 1953 (BGBl. I S. 1287; in Berlin Bekanntmachung vom 28. Oktober 1953 [GVBl. Berlin S. 1314]) - G 131 - der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten gegeben ist; es hat den gleichen Standpunkt auch für Rechtsstreitigkeiten aus § 52 b G 131 eingenommen(Beschlüsse vom 25. Januar 1956 - BVerwG II B 21.55 - undvom 4. September 1956 - BVerwG II C 90.56 -).

    Zur Begründung ist in BVerwGE 2, 144 ff. ausgeführt, dem Sinnzusammenhang des Gesetzes zu Art. 131 GG sei zu entnehmen, daß die den Angestellten und Arbeitern in diesem Gesetz gewährten Ansprüche als solche arbeitsrechtlicher Natur gestaltet seien.

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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.05.1955 - V C 71.54   

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https://dejure.org/1955,105
BVerwG, 13.05.1955 - V C 71.54 (https://dejure.org/1955,105)
BVerwG, Entscheidung vom 13.05.1955 - V C 71.54 (https://dejure.org/1955,105)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Mai 1955 - V C 71.54 (https://dejure.org/1955,105)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einstufung von gemeindlichen Getränkesteuern als Verbrauchsteuern mit örtlich bedingtem Wirkungskreis; Verstoß der Erhebung von gemeindlichen Getränkesteuern gegen Bundesrecht und das Grundgesetz

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 2, 105
  • NJW 1955, 1205 (Ls.)
  • MDR 1955, 587
  • DVBl 1955, 499
 
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Wird zitiert von ... (27)

  • BVerfG, 23.07.1963 - 2 BvL 11/61

    Speiseeissteuer

    Zur Gemeinde-Getränkesteuer sagt das Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 2, 105 (106 f.)): "Der Steuertatbestand verwirklicht sich also in örtlicher Bindung an das Gebiet des Steuerhoheitsträgers, des Beklagten.
  • VGH Hessen, 29.06.1995 - 5 N 1202/92

    Kommunalabgaben: Verpackungssteuer (-satzung) der Stadt Kassel

    Nach der seinerzeit überwiegend vertretenen Auffassung waren sowohl Verkehrs- und Verbrauch- als auch Aufwandsteuern dann als Steuern mit örtlich bedingtem Wirkungskreis anzusehen, wenn der Steuertatbestand ein Gefälle von einem Steuergebiet zum anderen nicht entstehen ließ mit der Folge, daß sich die unmittelbare Wirkung der Steuer auf das Hoheitsgebiet der steuererhebenden Gebietskörperschaft beschränkte (vgl. BVerwGE 2, 105 (106 f.);… Küssner a.a.O., S. 230 ff.).
  • BVerwG, 28.06.1974 - VII C 16.73

    Zulässigkeit der Erhebung einer Gemeindegetränkesteuer in Bayern

    Dort ist auch ausgesprochen, daß die traditionelle Gemeindegetränkesteuer, wenn sie - wie das durch § 1 der Satzung der Beklagten geschehen ist - gemäß der normativen Gestaltung des Steuertatbestandes die "entgeltliche Abgabe zum Verzehr an Ort und Stelle" erfaßt, dieses entscheidende Unterscheidungsmerkmal auf weist, weil bei einer derartigen Steuer "jene örtliche Radizierung des Steuertatbestandes gegeben (ist), die gleichzeitig die unmittelbaren Wirkungen der Steuer auf das Steuergebiet begrenzt" (im wesentlichen ebenso BVerwGE 2, 105 [BVerwG 13.05.1955 - V C 71/54] [106 ff.]).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat sie in BVerwGE 2, 105 (106) [BVerwG 13.05.1955 - V C 71/54] ebenso wie das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 32, 346 [363]) als Verbrauchsteuer bezeichnet (ferner auch Flämig in HwStR 1972 Bd. I S. 486; Maunz/Dürig/Herzog GG, RdNr. 20 zu Art. 105).

    Hierzu kann auf die Ausführungen verwiesen werden, die sowohl der erkennende Senat in BVerwGE 10, 82 [BVerwG 18.12.1959 - VII C 95/57] (83, 84) (unter Hinweis auf BVerwGE 2, 105 [BVerwG 13.05.1955 - V C 71/54] [107]; 5, 339 [343]) als auch das Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 16, 306 (325, 327) eigens für die Getränkesteuer gemacht haben.

  • BVerwG, 28.06.1974 - VII C 52.72

    Begriff der "entgeltlichen Abgabe zum Verzehr an Ort und Stelle" - …

    Dort ist auch ausgesprochen, daß die traditionelle Gemeindegetränkesteuer, wenn sie - wie das durch § 1 GetrStO geschehen ist - gemäß der normativen Gestaltung des Steuertatbestandes die "entgeltliche Abgabe zum Verzehr an Ort und Stelle" erfaßt, dieses entscheidende Unterscheidungsmerkmal aufweist, weil bei einer derartigen Steuer "jene örtliche Radizierung des Steuertatbestandes gegeben (ist), die gleichzeitig die unmittelbaren Wirkungen der Steuer auf das Steuergebiet begrenzt" (im wesentlichen ebenso BVerwGE 2, 105 [BVerwG 13.05.1955 - V C 71/54] [106 ff.]).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat sie in BVerwGE 2, 105 (106) [BVerwG 13.05.1955 - V C 71/54] ebenso wie das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 32, 346 [363]) als Verbrauchsteuer bezeichnet (ferner auch Flämig in HwStR 1972 Bd. I S. 486; Maunz/Dürig/Herzog GG, RdNr. 20 zu Art. 105).

    Hierzu kann auf die Ausführungen verwiesen werden, die sowohl der erkennende Senat in BVerwGE 10, 82 (83, 84) [BVerwG 18.12.1959 - VII C 95/57](unter Hinweis auf BVerwGE 2, 105 [BVerwG 13.05.1955 - V C 71/54] [107]; 5, 339 [343]) als auch das Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 16, 306 (325, 327) [BVerfG 23.07.1963 - 2 BvL 11/61]eigens für die Getränkesteuer gemacht haben.

  • BVerwG, 28.06.1974 - VII C 22.73

    Zulässigkeit der Vergnügungsteuer unter dem Finanzreformgesetz 1969; Ermächtigung …

    Hierzu kann auf die Ausführungen verwiesen werden, die sowohl der erkennende Senat in BVerwGE 10, 82 [BVerwG 18.12.1959 - VII C 95/57] (83, 84) (unter Hinweis auf BVerwGE 2, 105 [107]; 5, 339 [343]) als auch das Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 16, 306 (325, 327) für die herkömmliche Getränkesteuer gemacht haben.
  • BVerwG, 29.05.1956 - V B 27.56

    Rechtsmittel

    Die Getränkesteuern der Gemeinden sind Verbrauchsteuern mit örtlich bedingtem Wirkungskreis und sind daher der Gesetzgebungskompetenz des Bundes entzogen (Bestätigung von BVerwG V C 71.54).

    Abgesehen davon, daß Fall c - Zweite Alternative - schon deshalb nicht vorliegt, weil der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Ergebnis ebenso wie das angefochtene Urteil entschieden hat, käme es, selbst wenn er anders entschieden hätte, hierauf nicht mehr an, nachdem das Bundesverwaltungsgerichtmit Urteil vom 13. Mai 1955 (BVerwG V C 71.54 - veröffentlicht in Kommunaler Steuerzeitschrift 1955 S. 180 -) im Sinne des angefochtenen Urteils entschieden hat und damit abweichende Entscheidungen anderer oberster allgemeiner Verwaltungsgerichte eines Landes überholt sind (vgl.Beschluß vom 9. April 1956 - BVerwG V B 17.56 -).

  • BVerwG, 28.06.1974 - VII C 2.73

    Rechtmäßigkeit eines Vergnügungsteuerbescheides wegen stattfindender …

    Hierzu kann auf die Ausführungen verwiesen werden, die sowohl der erkennende Senat in BVerwGE 10, 82 [BVerwG 18.12.1959 - VII C 95/57] (83, 84) (unter Hinweis auf BVerwGE 2, 105 [BVerwG 13.05.1955 - V C 71/54] [107]; 5, 339 [343]) als auch das Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 16, 306 (325, 327) für die herkömmliche Getränkesteuer gemacht haben.
  • BVerwG, 12.02.1965 - VII B 8.64

    Klage gegen die Heranziehung zur Getränkesteuer - Unterschiedliche Auslegung der …

    Die oben angegebenen früheren reichsrechtlichen Vorschriften über die Erhebung der Getränkesteuer sind deshalb nach Art. 123, 124 und 125 GG nicht Bundesrecht geworden (BVerfGE 16, 306 mit weiteren Nachweisen; BVerwGE 2, 105 [BVerwG 13.05.1955 - V C 71/54]; 10, 82) [BVerwG 17.12.1959 - VI C 70/58].
  • BVerwG, 23.09.1969 - VII B 60.67

    Getränkesteuer für den Eigenverbrauch - Nichtzulassung der Revision mangels …

    Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 2, 105 [BVerwG 13.05.1955 - V C 71/54] [107]) ist bereits geklärt, daß Rügen, die sich gegen die Art und Weise der Anwendung der orts- und landesrechtlichen Bestimmungen des Getränkesteuerrechts durch die Vorinstanzen wenden, im Revisionsverfahren nicht zulässig sind, weil es sich insoweit nicht um Bundesrecht handelt, auf das die Revision nach § 137 Abs. 1 VwGO Ausschließlich gestützt werden kann.
  • BVerwG, 06.07.1971 - VII CB 14.71

    Verfassungmäßigkeit der Erhebung einer Getränkesteuer bei Verzehr an Ort und …

    Die Frage aber, ob die Erhebung einer Getränkesteuer bei Verzehr an Ort und Stelle gegen Art. 105 GG in der bis 1969 geltenden Fassung verstößt und ob diese neben der konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes zulässig ist, ist bereits durch dieses Gericht untersucht und bejaht worden (BVerwGE 2, 105 [BVerwG 13.05.1955 - V C 71/54] [107]; 10, 82 [85, 86]; vgl. auch BVerfGE 7, 244 Leitsatz 6).
  • BVerwG, 06.11.1970 - VII B 134.69

    Anforderungen an die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - …

  • BVerwG, 22.09.1969 - VII B 47.67

    Unternehmerbegriff im Sinne der zur Getränkesteuer ergangenen Gesetze und …

  • BVerwG, 11.09.1958 - II C 384.57

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 25.08.1955 - IV C 03.55

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 12.02.1965 - VII B 9.64

    Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde - Heranziehung zur Getränkesteuer - …

  • BVerwG, 19.01.1956 - V B 181.55

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 17.11.1964 - VII B 45.63

    Ordnungsgemäßes Zustandekommen der Getränkesteuerordnung - Geltung der …

  • BVerwG, 21.01.1964 - II B 64.63

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Nachforderung einer Getränkesteuer - …

  • BVerwG, 31.08.1962 - VII CB 118.61

    Recht der Gemeinden zur Erhebung einer Getränkesteuer in Nordrhein-Westfalen

  • BVerwG, 06.01.1959 - VII B 50.58

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 04.07.1956 - V C 108.55

    Vergnügungen und Begriff der Vergnügung im Rechtssinne und ihre Grenzen aufgrund …

  • BVerwG, 22.06.1956 - V B 26.56

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 24.03.1956 - V B 170.55

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 20.01.1967 - VII B 108.64

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 17.01.1967 - VII B 105.64

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 12.02.1965 - VII B 10.64

    Heranziehung zur Getränkesteuer - Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde - …

  • BVerwG, 09.12.1955 - V B 125.55

    Freistellung von Straußenwirtschaften von der Schankverzehrsteuer

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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.03.1955 - I C 80.54   

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https://dejure.org/1955,163
BVerwG, 26.03.1955 - I C 80.54 (https://dejure.org/1955,163)
BVerwG, Entscheidung vom 26.03.1955 - I C 80.54 (https://dejure.org/1955,163)
BVerwG, Entscheidung vom 26. März 1955 - I C 80.54 (https://dejure.org/1955,163)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 2, 39
  • NJW 1955, 1809
  • MDR 1955, 587
  • MDR 1956, 122
 
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Wird zitiert von ... (22)

  • BVerwG, 27.02.1963 - V C 105.61

    Bemessung der Sozialhilfe für zwei Hilfsbedürftige in eheähnlicher Gemeinschaft …

    In Sonderfällen kann jedoch, wie das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung dargelegt hat, das Einspruch- oder Beschwerdeverfahren aus Gründen der Prozeßökonomie dadurch entbehrlich werden, daß der Beklagte sich auf die Klage einläßt und deren Abweisung beantragt (BVerwG Urteil vom 5. Dezember 1954 - BVerwG II C 100.53 - [BVerwGE 1, 247], Urteil vom 26. März 1955 - BVerwG I C 80.54 -, Urteil vom 15. September 1955 - BVerwG V C 26.54 -, Urteil vom 29. Mai 1956- BVerwG V C 252.54 - [DVBl. 1956 S. 579], Urteil vom 24. Januar 1957 - BVerwG I C 227.54 -, Urteil vom 6. März 1959 - BVerwG VII C 71.57- [BVBl.
  • BVerwG, 24.01.1957 - I C 194.54

    Rechtsmittel

    Daß dieser erst im Laufe des Rechtsstreits ergangen ist, ist nach der Rechtsprechung des Senats unerheblich (vgl.Beschluß des erkennenden Senats vom 6. August 1955 - BVerwG I B 73.55 - und Urteil des V. Senatsvom 29. Mai 1956 - BVerwG V C 252.54 - [DVBl. 1956 S. 579]; vgl. auch Urteile des Senatsvom 26. März 1955 - BVerwG I C 80.54 - undvom 13. Dezember 1956 - BVerwG I C 36.56 - sowie die Entscheidungen in BVerwGE 1, 72, 83 [BVerwG 27.01.1954 - II C 113/53] und 247).
  • BVerwG, 27.02.1958 - I C 93.56

    Ermessensspielraum/Ausführungsanordnung, vorzeitige

    Der Senat hält an der Auffassung fest, daß der Umlegungsbeschluß nach § 5 RUO und die vorzeitige Ausführungsanordnung nach § 66 RUO im Verwaltungsstreitverfahren anfechtbare Verwaltungsakte sind (BVerwGE 2, 39 und 40).

    In denEntscheidungen vom 26. März 1955 - BVerwG I C 80.54 (BVerwGE 2, 39) und BVerwG I C 85.54 (BVerwGE 2, 40) - hat der Senat bereits ausgesprochen, daß der Umlegungsbeschluß nach § 5 der Reichsumlegungsordnung vom 16. Juni 1937 (RGBl. I S. 629) - RUO - und die vorzeitige Ausführungsanordnung, nach § 66 RUO im Verwaltungsstreitverfahren anfechtbare Verwaltungsakte sind.

  • BVerwG, 11.07.1957 - I C 79.56

    Rechtsmittel

    Das Bundesverwaltungsgericht hat das Urteil des Oberverwaltungsgerichts auf die Revision des Klägers und der Beigeladenen zu 2) bis 8) durch Entscheidung vom 26. März 1955 (BVerwGE 2, 39) aufgehoben und die Sache zu erneuter Verhandlung und Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen, indem es ausgeführt hat, daß die Prozeßvoraussetzungen für die Klage gegeben seien, der Umlegungsbeschluß ein anfechtbarer Verwaltungsakt sei und die Klage daher sachlich geprüft werden müsse.

    Zur Klarstellung der Rechtslage weist der Senat darüber hinaus darauf hin, daß er auch nach nochmaliger Prüfung an der in seiner Entscheidung vom 26. März 1955 (BVerwGE 2, 39) dargelegten Rechtsansicht festhält, wonach der Umlegungsbeschluß als ein anfechtbarer Verwaltungsakt anzusehen ist.

  • VGH Bayern, 27.06.2019 - 13 A 17.2155

    Erfolglose Klage gegen Flurbereinigungsbeschluss

    Die Anordnung einer Flurbereinigung kann nur mit der Begründung angefochten werden, sie sei verfahrensfehlerhaft erfolgt, die materiell-rechtlichen Voraussetzungen der §§ 1, 4 FlurbG lägen nicht vor und die Abgrenzung des Verfahrensgebietes verstoße gegen die Ermessensrichtlinien des § 7 FlurbG (vgl. BVerwG, B.v. 26.3.1974 - V B 14.72 - BVerwGE 2, 39 = juris Rn. 3; B.v. 26.10.1966 - IV B 291.65 - RdL 1967, 217 = RzF 7 zu § 4; B.v. 20.2.1962 - I B 28.62 - RdL 1962, 215 = RzF 1 zu § 7 I; B.v. 3.6.1961 - I B 19.61 - RdL 1961, 190;… SächsOVG, U.v. 29.1.2018 - 7 C 22/16.F - juris Rn. 11;… BayVGH, U.v. 2.7.2013 - 13 A 12.1659 - juris Rn. 18;… Wingerter in Wingerter/Mayr, a.a.O., § 4 Rn. 13).
  • BVerwG, 17.05.1973 - V C 24.72

    Aufhebung eines Pfändungsbeschlusses und Überweisungsbeschlusses - Zuständigkeit …

    Als Prozeßrechtsbegriff der VwGO, die über § 138 Abs. 1 Satz 2 FlurbG hier Anwendung findet, gehört der Verwaltungsakt auch dem Prozeßrecht an und unterliegt deshalb der revisionsgerichtlichen Prüfung (vgl. BVerwGE 1, 39; 2, 40 [BVerwG 26.03.1955 - I C 80/54]; 3, 258 [BVerwG 03.05.1956 - I C 172/53]und 265; 4, 68 und 6, 149).
  • BVerwG, 24.01.1957 - I C 195.54

    Rechtsmittel

    Daß dieser erst im Laufe des Rechtsstreits ergangen ist, ist nach der Rechtsprechung des Senats unerheblich (vgl.Urteil des erkennenden Senats vom 26. März 1955 - BVerwG I C 80.54 - vgl. ferner Beschluß des Senatsvom 6. August 1955 - BVerwG I B 73.55 - und Urteil des V. Senatsvom 29. Mai 1956 - BVerwG V C 252.54 - [DVBl. 1956 S. 579];Urteil des erkennenden Senats vom 13. Dezember 1956 - BVerwG I C 36.56 - vgl. auch BVerwGE 1, 72, 88 [BVerwG 27.01.1954 - II C 113/53] und 247).
  • BVerwG, 21.07.1961 - VII C 49.61

    Rechtsmittel

    Angesichts dieser eindeutigen Klarstellung des beiderseits vertretenen abweichenden Rechtsstandpunktes würde die Durchführung eines Einspruchsverfahrens lediglich auf die Wahrung einer Förmlichkeit hinauslaufen, ohne sachlich gerechtfertigt zu sein, und dem Sinn und Zweck eines Einspruchsverfahrens nicht gerecht werden (vgl. hierzu die Entscheidungen vom 26. März 1955 - BVerwG I C 80.54.[RdL 1955 S. 228] und vom 6. März 1959 - BVerwG VII C 71.57 [DVBl. 1959 S. 777]).
  • BVerwG, 12.07.1960 - I C 249.58

    Öffentliche Bekanntmachung und Ingangsetzung der Beschwerdefrist - Frage der …

    Der Zusammenlegungsbeschluß ist wie der Flurbereinigungsbeschluß ein anfechtbarer Verwaltungsakt (vgl. BVerwGE 2, 39).
  • BVerwG, 06.08.1955 - I B 73.55

    Rechtsmittel

    Der Senat hat in dem Umlegungsbeschluß nach der Reichsumlegungsordnung und in dem Umlegungsbeschluß nach dem bremischen Umlegungsrecht einen im Verwaltungsstreitverfahren anfechtbaren Verwaltungsakt gesehen (vgl. Urteil des Senatsvom 26. März 1955 - BVerwG I C 80.54 - Beschluß des Senatsvom 10. Mai 1955 - BVerwG I B 51.54 -).
  • BVerwG, 24.01.1957 - I C 227.54

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 23.02.1961 - I B 13.61

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 20.08.1957 - II B 6.56

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 04.11.1955 - I B 146.55

    Rechtsmittel

  • VG Mainz, 28.04.2003 - 1 L 357/03

    Der Gründungsakt einer Aufbaugemeinschaft ist Verwaltungsakt.

  • VGH Baden-Württemberg, 24.11.1970 - VII 221/69

    Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde; Vorübergehende Nachteile; …

  • BVerwG, 22.10.1962 - I B 94.62

    Erteilung einer Ausnahmebewilligung zum Bau eines Schornsteinkopfs - Fälschliches …

  • BVerwG, 08.03.1960 - VI CB 189.59

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 14.07.1956 - I B 57.56

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 23.06.1959 - I B 177.58

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 20.08.1957 - II B 7.56

    Rechtsmittel

  • VG Regensburg, 07.02.1983 - RN 5 K 80 A.1562

    Planfeststellung über die Errichtung von Hochwasserschutzmauern und Deichen; …

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Rechtsprechung
   BVerwG, 06.04.1955 - II B 218.53   

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https://dejure.org/1955,147
BVerwG, 06.04.1955 - II B 218.53 (https://dejure.org/1955,147)
BVerwG, Entscheidung vom 06.04.1955 - II B 218.53 (https://dejure.org/1955,147)
BVerwG, Entscheidung vom 06. April 1955 - II B 218.53 (https://dejure.org/1955,147)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1955, 587
 
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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.10.1953 - III ZR 21/53

    Revisibilität einer Rechtsnorm

    Auszug aus BVerwG, 06.04.1955 - II B 218.53
    Es ist jedoch von dem Reichsgericht und dem Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung (RGZ 82, 47 [49]; BGH, Urteil vom 15. Oktober 1953 - III ZR 21/53 - in NJW 1954 S. 73) die Auffassung vertreten worden, daß in den Fällen, in denen ein nicht revisibles Gesetz auf ein revisibles Gesetz verweist, das angewendete Gesetz grundsätzlich nur das nicht revisible Gesetz sei.
  • RG, 14.03.1913 - III 406/12

    Revisibles Recht

    Auszug aus BVerwG, 06.04.1955 - II B 218.53
    Es ist jedoch von dem Reichsgericht und dem Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung (RGZ 82, 47 [49]; BGH, Urteil vom 15. Oktober 1953 - III ZR 21/53 - in NJW 1954 S. 73) die Auffassung vertreten worden, daß in den Fällen, in denen ein nicht revisibles Gesetz auf ein revisibles Gesetz verweist, das angewendete Gesetz grundsätzlich nur das nicht revisible Gesetz sei.
  • BVerwG, 13.10.1954 - II B 242.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 06.04.1955 - II B 218.53
    Diese Auffassung hat der Senat bereits in seinerEntscheidung vom 13. Oktober 1954 - II B 242.53 - zum Ausdruck gebracht; sie wird in Schrifttum und Rechtsprechung einhellig geteilt, so daß insoweit eine der Klärung bedürftige Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung nicht vorliegt.
  • BVerwG, 21.03.1979 - 6 C 10.78

    Rücknahme eines Widerspruchs - Anfechtbarkeit einer Widerspruchsrücknahme bei …

    Zu einer Erörterung dieser Frage hätte besonders deshalb Anlaß bestanden, weil nach einhelliger Meinung in Rechtsprechung und Literatur die Grundsätze des materiellen Rechts über die Anfechtung wegen Irrtums oder anderer Willensmängel auf die Prozeßhandlungen im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nicht anwendbar sind (vgl. Beschluß vom 6. April 1955 - BVerwG 2 B 218.53 - Urteil vom 25. Juni 1958 - BVerwG 6 C 85.56 - Urteil vom 9. Januar 1963 - BVerwG 5 C 087.62 - Beschluß vom 20. Oktober 1965 - BVerwG 8 C 72.64 - [DÖV 1966, 429]; Beschluß vom 26. Januar 1971 - BVerwG 7 B 82.70 - [Buchholz 310 § 92 VwGO Nr. 3];… Eyermann/Fröhler, a.a.O., § 92 RdNr. 12;… Redeker/von Oertzen, a.a.O., § 126 Anm. 4;… für das Zivilprozeßrecht vgl. Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht, 12. Aufl. 1977, § 65 V 3, S. 350).
  • BVerwG, 26.01.1971 - VII B 82.70

    Anfechtung der Rücknahme einer Klage als Prozesshandlung

    Diese Auffassung steht mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in Einklang (vgl. Beschluß vom 6. April 1955 - BVerwG II B 218.53 -, Urteil vom 25. Juni 1958 - BVerwG VI C 85.56 -, Urteil vom 9. Januar 1963 - BVerwG V C 087.62 -, Beschluß vom 18. März 1965 - BVerwG V B 37.65 -, Urteil vom 6. September 1966 - BVerwG I C 133.64 -).
  • BVerwG, 25.10.1961 - V C 134.60

    Revisibilität von bundesrechtlichen und landesrechtlichen Vorschriften i.R.e. …

    Ist die Streitsache dagegen nach Landesrecht zu beurteilen und enthält das maßgebende Landesrecht Verweisungen oder Bezugnahmen auf Rechtssätze des Bundesrechts, so kennen diese bundesrechtilchen Regeln nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht als revisibles Recht im Sinne des § 137 Abs. 1 VwGO angesehen werden (vgl. Entscheidungen vom 29. Januar 1954 [BVerwGE 1, 76 [BVerwG 29.01.1954 - IV B 8/53]]; vom 6. April 1955 - BVerwG II B 218.53 - vom 28. Mai 1955 - BVerwG V B 186.54 - [DÖV 1955 S. 701]; vom 24. Juni 1955 - BVerwG V C 69.54 - vom 22. November 1956 - BVerwG V C 123.56 - vom 30. Mai 1958 - BVerwG I B 22.58 und I B 31.58 -).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 05.05.1955 - V C 191.54   

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https://dejure.org/1955,269
BVerwG, 05.05.1955 - V C 191.54 (https://dejure.org/1955,269)
BVerwG, Entscheidung vom 05.05.1955 - V C 191.54 (https://dejure.org/1955,269)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Mai 1955 - V C 191.54 (https://dejure.org/1955,269)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 2, 80
  • NJW 1955, 1084
  • MDR 1955, 587
  • MDR 1955, 589
  • ZMR 1955, 244
  • DÖV 1955, 441
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 04.03.1954 - I B 83.53

    Ausgestaltung des Rechtswegs i.R.d. Rechtswegsgarantie

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1955 - V C 191.54
    Hierzu hat der früher für Wohnungssachen zuständige I. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinemBeschluß vom 4. März 1954 - BVerwG I B 83.53 (ZMR 1954 S. 232, NJW 1954 S. 1214) - bereits entschieden, daß gegen die Urteile des Verwaltungsgerichtshofes Bremen in Wohnungssachen die Revision zum Bundesverwaltungsgericht statthaft ist.
  • BVerwG, 06.04.1955 - V C 76.54

    Rechtmäßigkeit eines angefochtenen Verwaltungsaktes über den Bezug einer Wohnung …

    Dahin hat der Senat unlängst in der Sache BVerwG V C 191.54 grundsätzlich entschieden; im einzelnen wird auf die Ausführungen dieser Entscheidung Bezug genommen.
  • BFH, 28.04.1970 - VII R 88/68

    Beschwerde - Nichtzulassung der Revision - Abhilfe - Entscheidung des FG - …

    Wenn überhaupt kein Beschluß darüber gefaßt ist, so scheidet eine Ergänzung nach § 109 Abs. 1 FGO aus, weil die Zulassung der Revision von Amts wegen zu prüfen ist, es also auf einen Antrag eines Beteiligten nicht ankommt (siehe Entscheidung des BVerwG V C 191/54 vom 5. Mai 1955, BVerwGE 2, 80).

    Dieser betrifft eine rein prozessuale Nebenentscheidung (siehe a. a. O. BVerwGE 2, 80), die vom FG -- als nachträgliche Zulassung oder Ablehnung einer Abhilfe -- durch Beschluß zu treffen ist; ergeht dieser ohne mündliche Verhandlung, wirken dabei nach § 4 Abs. 3 Satz 2 FGO die ehrenamtlichen Finanzrichter nicht mit.

  • BVerwG, 29.02.1956 - V C 169.54

    Anspruch auf eine Benutzungsgenehmigung für Wohnraum - Auslegung der Formulierung …

    Es steht dem nichts entgegen, daß der Grundstückseigentümer erst die eine und dann die andere Wohnung für sich in Anspruch nimmt, sofern die zweite Wohnung, die während der Dauer seines Eigentums frei wird, seinen Wohnbedürfnissen noch besser entspricht als die erste Wohnung, die er nach dem 30. Juni 1953 bei ihrem Freiwerden mit Erfolg für sich beansprucht hat, und sofern er auch die zweite Wohnung auslastet oder die erste Wohnung aufgibt; vgl. hierzu das Urteil des erkennenden Senats vom 5. Mai 1955 - BVerwGE 2, 80 -.
  • BVerwG, 28.01.1959 - V C 351.57

    Rechtsmittel

    Es steht dem nichts entgegen, daß der Grundstückseigentümer erst die eine und dann die andere Wohnung für sich in Anspruch nimmt, sofern die zweite Wohnung, die während der Dauer seines Eigentums frei wird, seinen Wohnbedürfnissen noch besser entspricht als die erste Wohnung, die er nach dem 30. Juni 1953 bei ihrem Freiwerden mit Erfolg für sich beansprucht hat, und sofern er auch die zweite Wohnung auslastet oder die erste Wohnung aufgibt; vgl. hierzu das Urteil des erkennenden Senats vom 5. Mai 1955 (BVerwGE 2, 80).
  • BVerwG, 06.11.1956 - I B 76.54

    Verwaltungsrechtliche Ausgestaltung der Verpflichtung eines Wohnungseigentümers …

    Allerdings ist der Verwaltungsgerichtshof im Widerspruch zu der Entscheidung des V. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Mai 1955 - BVerwG V C 191.54 - davon ausgegangen, daß er in Wohnungssachen nur als Revisionsgericht tätig zu werden hatte.
  • BVerwG, 22.11.1956 - V C 120.56

    Rechtsmittel

    Dahin hat das Gericht schon wiederholt entschieden; vgl. die Urteile vom 5. Mai 1955 (BVerwGE 2, 80), vom 29. Februar 1956 (BVerwGE 3, 186) und vom 19. Oktober 1956 - BVerwG V C 79.55 -.
  • BVerwG, 31.10.1956 - V B 84.56

    Rechtsmittel

    In dieser Hinsicht irrt der Kläger: Denn das Bundesverwaltungsgericht hat - im Anschluß an sein Urteil vom 5. Mai 1955 (BVerwGE 2, 80), auf das sich das Berufungsgericht bezogen hat - bereits durch Urteil vom 29. Februar 1956 (NJW 1956 S. 1291 = MDR 1956 S. 440 = DÖV 1956 S. 312 = ZMR 1956 S. 205) im entgegengesetzten Sinne dahin entschieden:.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 04.04.1955 - IV C 6.55   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1955,1008
BVerwG, 04.04.1955 - IV C 6.55 (https://dejure.org/1955,1008)
BVerwG, Entscheidung vom 04.04.1955 - IV C 6.55 (https://dejure.org/1955,1008)
BVerwG, Entscheidung vom 04. April 1955 - IV C 6.55 (https://dejure.org/1955,1008)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1955, 587
 
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Wird zitiert von ...

  • BVerwG, 25.01.1957 - IV C 139.55

    Rechtsmittel

    Der IV. Senat hat sich dieser Rechtsprechung jedenfalls insoweit angeschlossen, als ein Armenrechtsgesuch bis zum Ablauf der Revisionsbegründungsfrist eingegangen sein muß (Beschluß vom 4. April 1955 - BVerwG IV C 6.55 -).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 07.04.1955 - I B 113.53   

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https://dejure.org/1955,1812
BVerwG, 07.04.1955 - I B 113.53 (https://dejure.org/1955,1812)
BVerwG, Entscheidung vom 07.04.1955 - I B 113.53 (https://dejure.org/1955,1812)
BVerwG, Entscheidung vom 07. April 1955 - I B 113.53 (https://dejure.org/1955,1812)
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Volltextveröffentlichung

Papierfundstellen

  • MDR 1955, 586
  • MDR 1955, 587
 
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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.05.1955 - V C 30.55   

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https://dejure.org/1955,1805
BVerwG, 13.05.1955 - V C 30.55 (https://dejure.org/1955,1805)
BVerwG, Entscheidung vom 13.05.1955 - V C 30.55 (https://dejure.org/1955,1805)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Mai 1955 - V C 30.55 (https://dejure.org/1955,1805)
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Volltextveröffentlichung

Papierfundstellen

  • MDR 1955, 587
 
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Rechtsprechung
   BVerwG, 15.06.1955 - I B 58.54 II   

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https://dejure.org/1955,1195
BVerwG, 15.06.1955 - I B 58.54 II (https://dejure.org/1955,1195)
BVerwG, Entscheidung vom 15.06.1955 - I B 58.54 II (https://dejure.org/1955,1195)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Juni 1955 - I B 58.54 II (https://dejure.org/1955,1195)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Baurechtliche Ausgestaltung des nachbarrechtlichen Anfechtungsanspruchs auf Aufhebung einer erteilten Baugenehmigung für einen Garagenbau für fünf Personenkraftwagen an einer Seitengrenze eines Grundstücks - Verwaltungsrechtliche Voraussetzungen der Rechtmäßigkeit einer ...

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)

    § 11 RGaO

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1955, 587
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 26.05.1955 - I C 86.54
    Auszug aus BVerwG, 15.06.1955 - I B 58.54
    Hinsichtlich der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (RGBl. I S. 219) in der Fassung des Erlasses vom 13. September 1944 (RABl. I S. 325) - Reichsgaragenordnung RGaO - hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 24. Mai 1955 - BVerwG I C 86.54 - ausgesprochen, daß sie geltendes Recht ist.
  • BVerwG, 07.10.1954 - I C 16.53
    Auszug aus BVerwG, 15.06.1955 - I B 58.54
    Diese Vorschrift enthält Bestimmungen über den Inhalt der einzelnen Baugebietsgruppen, betrifft somit die rechtliche Qualifikation des Bodens und ist daher Bodenrecht (vgl. auch Urteil des Senats vom 7. Oktober 1954 - BVerwG I C 16.53 -, NJW 1955 S. 195).
  • BVerwG, 14.02.1969 - IV C 64.67

    Errichtung einer Garagenanlage in einem geschützten Wohngebiet - Befreiung wegen …

    Das folge aus § 11 Abs. 1 Satz 1 RGaO, der Garagen nur als Zubehör zur Wohnung zulasse und damit nach dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Juni 1955 - BVerwG I B 58.54 II - (BBauBl. 1955, 579 = Buchholz BVerwG 406.42, § 11 RGaO Nr. 1) zwar keinen unmittelbaren, aber doch einen engen räumlichen Zusammenhang zwischen Wohnung und Garage voraussetze, der nach den Plänen, die die Beigeladenen verfolgten, nicht gegeben sei; sie wollten nämlich mit den vorgesehenen Garagen einen Bedarf decken, der an möglicherweise sehr weit entfernt liegenden Stellen des Wohngebietes bestehe.

    Nur scheinbar trägt damit das Oberverwaltungsgericht der von ihm zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Rechnung, die schon im Beschluß vom 15. Juni 1955 - BVerwG I B 58.54 II - (BBauBl. 1955, 579 = Buchholz BVerwG 406.42, § 11 RGaO Nr. 1) das Zubehör nicht im technischen Sinne des § 97 BGB verstanden, sondern es als "nach Sinn und Zweck der Reichsgaragenordnung nicht zweifelhaft" bezeichnet hat, "daß der Begriff 'Zubehör' im Sinne des § 11 Abs. 1 Satz 1 RGaO nicht einen unmittelbaren räumlichen Zusammenhang des Garagengrundstücks mit dem Wohn- und Betriebsgrundstück meint"; vielmehr werde damit "nur eine wirtschaftliche Zuordnung nach der Zweckbestimmung und ein dieser Zuordnung Rechnung tragender engerer räumlicher Zusammenhang" verlangt.

  • BVerwG, 14.02.1969 - IV C 63.67

    Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen den Bau von Garagen im Wohngebiet

    Das folge aus § 11 Abs. 1 Satz 1 RGaO, der Garagen nur als Zubehör zur Wohnung zulasse und damit nach dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Juni 1955 - BVerwG I B 58.54 II - (BBauBl. 1955, 579 = Buchholz BVerwG 406.42, § 11 RGaO Nr. 1) zwar keinen unmittelbaren, aber doch einen engen räumlichen Zusammenhang zwischen Wohnung und Garage voraussetze, der nach den Plänen, die die Beigeladenen verfolgten, nicht gegeben sei; sie wollten nämlich mit den vorgesehenen Garagen einen Bedarf decken, der an möglicherweise sehr weit entfernt liegenden Stellen des Wohngebietes bestehe.

    Nur scheinbar trägt damit das Oberverwaltungsgericht der von ihm zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Rechnung, die schon im Beschluß vom 15. Juni 1955 - BVerwG I B 58.54 II - (BBauBl. 1955, 579 = Buchholz BVerwG 406.42, § 11 RGaO Nr. 1) das Zubehör nicht im technischen Sinne des § 97 BGB verstanden, sondern es als "nach Sinn und Zweck der Reichsgaragenordnung nicht zweifelhaft" bezeichnet hat, "daß der Begriff 'Zubehör' im Sinne des § 11 Abs. 1 Satz 1 RGaO nicht einen unmittelbaren räumlichen Zusammenhang des Garagengrundstücks mit dem Wohn- und Betriebsgrundstück meint"; vielmehr werde damit "nur eine wirtschaftliche Zuordnung nach der Zweckbestimmung und ein dieser Zuordnung Rechnung tragender engerer räumlicher Zusammenhang" verlangt.

  • BVerwG, 27.01.1967 - IV C 12.65

    Anwendbarkeit der RGaO; Regelungsgehalt des § 11 Abs. 2 S. 2 RGaO

    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits mehrfach entschieden (vgl. z.B. Beschluß vom 15. Juni 1955 - BVerwG I B 58.54 II - BBauBl. 1955, 579), daß der Begriff "Zubehör" im Sinne des § 11 Abs. 1 Satz 1 "nicht einen unmittelbaren räumlichen Zusammenhang des Garagengrundstücks mit dem Wohn- und Betriebsgrundstück meint, vielmehr nur eine wirtschaftliche Zuordnung nach der Zweckbestimmung und einen dieser Zuordnung Rechnung tragenden engeren räumlichen Zusammenhang"; dieser Auffassung schließt sich der erkennende Senat an.
  • BVerwG, 30.10.1958 - I C 104.57

    Rechtsmittel

    Sie betrifft somit die rechtliche Qualität des Bodens und ist daher Bodenrecht (BVerwG I B 58.54 II vom 15. Juni 1955).
  • BVerwG, 29.06.1956 - I B 70.56

    Verletzung der Seitenabstandsvorschriften - Errichtung von Kleingaragen an der …

    Dabei kann die Frage, ob § 13 Abs. 4 und 5 RGaO Bundes- oder Landesrecht ist, hier dahingestellt bleiben; denn jedenfalls ergeben sich aus der Anwendung dieser Vorschriften im vorliegenden Fall keine klärungsbedürftigen Rechtsfragen (vgl. auchBeschlüsse des erkennenden Senats vom 4. Juni 1955 - BVerwG I B 68.55 -, vom 15. Juni 1955 - BVerwG I B 58.54 II - undvom 8. Dezember 1955 - BVerwG I C 167.55 -).
  • BVerwG, 08.12.1955 - I C 167.55

    Rechtsmittel

    Dies gilt auch für die Vorschrift des § 11 Abs. 1 Satz 1, 2. Satzteil RGaO (vgl. Beschluß des Senatsvom 15. Juni 1955 - BVerwG I B 58.54 II).
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