Rechtsprechung
| BGH, 14.02.1962 - V ZR 92/60 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1962, 912
- MDR 1962, 470
- DB 1962, 502
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (2)
- BGH, 26.10.1959 - KZR 2/59
Kartellvertrag nach § 1 GWB
Auszug aus BGH, 14.02.1962 - V ZR 92/60
Es hat dabei die anerkannte Auslegungsregel nicht beachtet, daß es bei der Auslegung und Beurteilung von Erklärungen auch auf die Vorgeschichte, aus der sie herausgewachsen sind, und auf ihren Zusammenhalt mit gleichzeitigen Erklärungen entscheidend ankommt (vgl. BGHZ 31, 105, 111). - RG, 28.10.1937 - IV 127/37
1. Liegt ein Irrtum im Sinne des § 119 BGB. vor, wenn eine Partei das Bestehen …
Auszug aus BGH, 14.02.1962 - V ZR 92/60
Allen falls kann sich aus solchen Absprachen eine Verpflichtung des Testamentsvollstreckers ergeben, sein Amt durch Anzeige beim Nachlaßgericht niederzulegen (vgl. BGHZ 25 9 275, 281; RGZ 156, 70',75/76).
- BayObLG, 10.12.2003 - 1Z BR 71/03
Auswirkungen der Formnichtigkeit nicht unterschriebenen …
Die teilweise Aufrechterhaltung der einheitlich die Erbfolge der Erblasserin regelnden Verfügung kommt nämlich nur in Frage, wenn diese einheitliche Verfügung in mehrere für sich selbständig bestehende Teile zerlegt werden kann (vgl. BGH NJW 1962, 912/913;… MünchKommBGB/Leipold 3. Aufl. § 2085 Rn. 8;… Soergel/Loritz § 2085 Rn. 10;… Bamberger/Roth/Litzenburger § 2085 Rn. 3). - OLG Hamm, 22.08.2013 - 4 U 52/13
Gegenabmahnungen sind grundsätzlich zulässig
Rn. 56 cc) Vorliegend ist davon auszugehen, dass der abtrennbare Teil, die Unterwerfungserklärung, auch ohne den nichtigen Teil und bei Kenntnis von der Nichtigkeit vereinbart worden wäre (vgl. dazu BGH NJW 1962, 912, 913). - OLG München, 18.09.2017 - 34 Wx 262/17
Anspruch auf Grundbuchberichtigung
Eine nach dem Gesetz unwirksame Beeinträchtigung des vertragsmäßigen Erbrechts liegt auch in der nachträglichen einseitigen Anordnung von Testamentsvollstreckung (BGH NJW 1962, 912; NJW 2011, 1733/1735; Senat vom 3.6.2008, 34 Wx 29/08 = FamRZ 2009, 460;… Staudinger/Kanzleiter § 2289 Rn. 7 und Rn. 12a).
- BGH, 22.01.1964 - V ZR 37/62
Begriff des Streitgegenstandes bei Identität von Vorfragen
V ZR 92/60 unter III b der Gründe, LM Nr. 1 zu § 2226 BGB = NJW 62, 912 = MDR 62, 470 = JR 63, 20; RGZ 81, 166; … - BayObLG, 29.03.1976 - BReg. 1 Z 9/76
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde; …
Die Bestimmungen der §§ 2207 mit 2209 BGB bringen neben anderen Vorschriften zum Ausdruck, daß innerhalb der gesetzlichen Schranken der Wille des Erblassers die oberste Norm für die Aufgaben und Befugnisse des Testamentsvollstreckers sowie für die Beendigung seines Amts (BGH NJW 1962, 912/913) ist (…Staudinger Rdnr. 1 zu § 2208 mit weit.Nachw.).Bestehen hiernach gegen die vom Erblasser in Nr. IV 12 des Testaments eröffnete Möglichkeit der vorzeitigen Beendigung der Dauervollstreckung keine rechtlichen Bedenken, so ist dem Landgericht darin beizutreten, daß die nur teilweise Aufhebung (hinsichtlich der Vorerben) als ein minus gegenüber der Möglichkeit der vollen Aufhebung (auch hinsichtlich der Nacherben) zulässig war (vgl. auch BGH NJW 1962, 912/913: Aufrechterhaltung der Testamentsvollstreckung als Teilvollstreckung nach § 139 BGB ).
- VGH Baden-Württemberg, 17.07.2003 - 2 S 36/03
Koppelungsverbot - Folgelasten einer Abrundungssatzung; öffentlich-rechtlicher …
Eine Teilbarkeit im vorgenannten Sinne ist nur dann zu bejahen, wenn nach Abtrennung eines von einem Nichtigkeitsgrunde betroffenen Teils ein Rest zurückbleibt, der als selbständiges Rechtsgeschäft - hier als selbständige Vereinbarung über die Bezahlung von Hausanschlusskosten - für sich bestehen kann (vgl. etwa: BGH, Urteil vom 14.2.1962 - V ZR 93/60 -, NJW 1962, 912). - OLG München, 03.06.2008 - 34 Wx 29/08
Grundbuch: Auslegungsbefugnis des Grundbuchamts; Pflicht zur Vorlage eines …
Die einseitige testamentarische Anordnung der Testamentsvollstreckung für vertragsmäßig eingesetzte Erben ist ein anerkanntes Beispiel rechtlicher Beeinträchtigung (BGH NJW 1962, 912; OLG Hamm FGPrax 1995, 241;… Palandt/Edenhofer BGB 67. Aufl. § 2289 Rn. 5). - OLG Hamm, 11.12.2007 - 15 W 242/07
Durchsetzbarkeit der schuldrechtlichen Verpflichtung eines …
Denn durch eine Vereinbarung zwischen dem Testamentsvollstrecker und den Erben kann allenfalls eine Verpflichtung zur Amtsniederlegung begründet werden; eine konstitutive Amtsbeendigung ist hingegen nur in den gesetzlichen Fällen sowie nach den Anordnungen des Erblassers möglich (BGH NJW 1962, 912, 913).Eine Vereinbarung, durch die sich der Testamentsvollstrecker gegenüber dem Erben zur Amtsniederlegung verpflichtet, ist - in Grenzen - rechtlich möglich (vgl. RGZ 156, 70, 75f; BGH NJW 1962, 912, 913;… Reimann a.a.O. § 2226 Rdn.2; ders. NJW 2005, 789ff; MK/BGB-Zimmermann, BGB, 4.Aufl., § 2226 Rdn.5;… Winkler, Der Testamentsvollstrecker, 17. Aufl., S. 337).
- BayObLG, 31.08.1990 - BReg. 1a Z 60/89
Auslegungsbedürftigkeit einer letztwilligen Verfügung; Bestehen eines wirksamen …
Die für den ganzen Nachlaß angeordnete Testamentsvollstreckung ist zwar unwirksam, weil sie das Erbrecht der Beteiligten zu 1 auf Grund des Erbvertrags beeinträchtigt ( § 2289 Abs. 1 Satz 2 BGB ; BGH NJW 1962, 912; Palandt/Edenhofer § 2289 Anm. 2).Daß der Erblasser die Testamentsvollstreckung auf einen bestimmten Erbteil beschränken kann, ist allgemein anerkannt (vgl. Palandt/Edenhofer Einführung vor § 2197 Anm. 3) und auch für einen insoweit gleichgelagerten Fall vom Bundesgerichtshof angenommen worden (vgl. BGH NJW 1962, 912/913 m.w.Nachw.).
- VGH Baden-Württemberg, 26.06.2003 - 2 S 2567/01
Nichtigkeit einer Ablösungsvereinbarung - Offenlegungsgrundsatz; Teilnichtigkeit
Eine Teilbarkeit im vorgenannten Sinne ist nur dann zu bejahen, wenn nach Abtrennung eines von einem Nichtigkeitsgrunde betroffenen Teils ein Rest zurückbleibt, der als selbständiges Rechtsgeschäft - hier als selbständige Ablösungsvereinbarung - für sich bestehen kann (vgl. etwa: BGH, Urteil vom 14.2.1962 - V ZR 93/60 -, NJW 1962, 912). - BGH, 25.06.1987 - IX ZR 199/86
Übertragung einer Forderung auf einen anderen bei Vorliegen einer …
- OLG Hamm, 18.09.1995 - 15 W 248/95
Vorbehalt der Anordnung von Testamentsvollstreckung für den Vertragserben
- BGH, 27.06.1969 - V ZR 74/66
Anwendbarkeit von § 139 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bei Teilanfechtung eines …
- BGH, 30.11.1965 - V ZR 58/63
Negativattest des Vormundschaftsgerichts
- LG Heidelberg, 13.05.2008 - 2 O 392/07
Testamentsvollstreckung: Testamentsauslegung bezüglich des Ersuchens um …
- KG, 18.12.2012 - 6 W 192/12
Entlassung des Testamentsvollstreckers: Streit über den Inhalt einer Zusage zur …
- OLG Celle, 21.10.1993 - 22 U 161/92
Wirksamkeit eines Testaments bei Anordnungen der Vorerbschaft und der …
- BGH, 31.01.1974 - IX ZR 152/70
Rechtsmittel
- BAG, 18.03.1980 - 6 AZR 33/78
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Rechtsprechung
| BGH, 21.03.1962 - V ZR 157/61 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zustimmung des Erben zur Anfechtbarkeit der Leistungspflicht aus einer nicht angefochtenen letztwilligen Verfügung durch den Testamentvollstrecker - Wegfall des Vermächtnisanspruchs infolge des Tötungsversuchs der Erbin an ihrem Sohn
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1962, 1058
- MDR 1962, 470
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 05.11.2014 - IV ZR 104/14
Verwaltungsbefugnis des Testamentsvollstreckers hinsichtlich eines …
Derartige nicht unter die Verwaltungsbefugnis des Testamentsvollstreckers fallende Rechtspositionen stellen etwa der Anteil der Miterben am Nachlass als solchem (vgl. Senatsurteil vom 9. Mai 1984 - IVa ZR 234/82, NJW 1984, 2464 unter 2), die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft (…vgl. Staudinger/Reimann, (2012) § 2205 BGB Rn. 18) oder die Anfechtung einer letztwilligen Verfügung gemäß §§ 2078 ff. BGB (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 1962 - V ZR 157/61, NJW 1962, 1058, 1059;… MünchKomm-BGB/Zimmermann, 6. Aufl. § 2205 Rn. 7) dar. - BGH, 27.05.1987 - IVa ZR 30/86
Anfechtung eines Testaments wegen Motivirrtums - Nichtbedenken von Umständen als …
und 31.10.1962 - V ZR 157/61 und 129/62 - FamRZ 1962, 256 und LM BGB § 2078 Nr. 8 , vom 27.5.1971 - III ZR 53/69 - WM 1971, 1153, zuletzt Senatsurteil vom 16.3.1983 - IVa ZR 216/81 - WM 1983, 567 = FamRZ 1983, 898 unter 2. d)).Nur besonders schwerwiegende Umstände, die gerade diesen Erblasser auch unter Berücksichtigung seiner ihm eigenen Vorstellungen mit Sicherheit dazu gebracht hätten, anders zu testieren, sollen eine Anfechtung begründen können (vgl. BGH Urteile vom 21.3. und 31.10.1962 - V ZR 157/61 und 129/62 - FamRZ 1962, 256 unter II 2 und LM BGB § 2078 Nr. 8 unter 6).
- OLG Köln, 29.10.2014 - 11 U 121/13
Beeinträchtigungen der Vertragserbin durch Zuwendungen an die Lebensgefährtin des …
Diese befassen sich vielmehr mit anders gelagerten Fallgestaltungen, insbesondere etwa mit der Auslegung eines Testaments (BGH, Urteil vom 21. März 1962 - V ZR 157/61 -, FamRZ 1962, 256, juris; BayObLG, Beschluss vom 13. April 1995 - 1Z BR 32/95 -, FamRZ 1995, 1446, juris). - OLG Bremen, 05.01.2016 - 5 W 25/15
Begriff der nahen Todesgefahr im Sinne von § 2250 Abs. 2 BGB
Nur besonders schwerwiegende Umstände, die gerade diesen Erblasser auch unter Berücksichtigung seiner ihm eigenen Vorstellungen mit Sicherheit dazu gebracht hätten, anders zu testieren, sollen eine Anfechtung begründen können (vgl. BGH, NJW 1962, 1058; BGH NJW 1963, 246).
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Rechtsprechung
| BGH, 21.02.1962 - V ZR 114/60 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1962, 1058 (Ls.)
- MDR 1962, 470
- DNotZ 1963, 112
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 08.11.1961 - V ZR 31/60
Übernahmerecht als Vermächtnis
Auszug aus BGH, 21.02.1962 - V ZR 114/60
Soweit diese die Anrechnung gebietet, stellt sie gleichzeitig eine Teilungsanordnung und ein Vermächtnis dar (Ergänzung zu dem für die Amtliche Sammlung vorgesehenen Urteil vom 8. November 1961 - V ZR 31/60).*).Denn nach der jetzigen Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 8. November 1961 - V ZR 31/60, zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt;… vgl. auch Bartholomeyczik, Erbrecht 5. Aufl. § 43 III 3) ist die Zuwendung eines Nachlaßgegenstands an einen von mehreren Miterben schon dann keine bloße Teilungsanordnung, sondern (auch) ein Vermächtnis, wenn der Erblasser einen solchen Begünstigungswillen hat; zur Annahme eines Vermächtnisses ist abweichend von früheren Auffassungen (s. das genannte Urteil) nicht außerdem erforderlich, daß der Wert dieses Nachlaßgegenstands bei der Erbauseinandersetzung auf den Erbteil des Bedachten nicht angerechnet werden soll oder daß, wie die Revision verlangt, die Zuteilung von der Erbenstellung des Bedachten unabhängig sein soll.
- BayObLG, 28.08.1980 - BReg. 1 Z 71/80
Auslegung eines Testaments
Bei der Zuwendung eines einzelnen, auch wertmäßig sehr bedeutenden Vermögensgegenstandes ist Indessen die Auslegung, daß es sich um eine Erbeinsetzung handelt, nicht ohne weiteres zwingend ( BayObLGZ 34, 272, 277); möglich ist auch, daß der Erblasser durch Zuwendung eines Einzelgegenstandes ein Vorausvermächtnis ( § 2150 BGB ) verfügen wollte (vgl. BGHZ 36, 115, 118 f. = DNotZ 1962, 322 und LM § 2048 BGB Nr. 5a = DNotZ 1963, 112 ;… Senatsbeschluß vom 22.12.1976 - BReg. 1 Z 156/76 - Soergel/Siebert/Wotf, 10. Aufl., vor § 2147 BGB , Rd.-Nr. 6; v. Lübtow, Erbrecht, S. 377 f.).Gerade wenn der Erblasser dem Miterben einen einzelnen Nachlaßgegenstand durch Verfügung von Todes wegen in der Absicht zuweist, ihn gegenüber den übrigen Miterben zu begünstigen, wird ein Vorausvermächtnis und keine Teilungsanordnung gegeben sein ( RGZ 171, 358, 362; BGH LM § 2048 BGB Nr. 5a = DNotZ 1963, 112; Palandt Keidel, § 2048 BGB , Anm. la bb).
- BGH, 03.07.1964 - V ZR 57/62 Zahlung nicht ausdrücklich die Rede ist, ergibt für sich allein noch nichts Entscheidendes gegen eine Anrechnung; insoweit ist die Urkunde (falls Testament) vielmehr auslegungsbedürftig (Senatsurteil vom 21. Februar 1962, V ZR 114/60 = LH BGB § 2048 Nr. 5 a = MDR 1962, 470 = DNotZ 1963, 112).
- BGH, 09.01.1963 - V ZR 41/61
Rechtsmittel
Ob die in dieser Hinsicht erhobenen Angriffe begründet sind, und ob die Darlegungen des Berufungsgerichts mit den Urteilen des erkennenden Senats BGHZ 36, 115 und vom 21. Februar 1962, V ZR 114/60, in Einklang stehen, braucht nicht entschieden zu werden, da, wie noch zu zeigen, jedenfalls die Hilfsbegründung des Berufungsgerichts seine Entscheidung trägt.
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