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Weitere Entscheidungen unten: BVerfG, 23.03.1965 | BVerfG, 11.05.1965

Rechtsprechung
   BVerfG, 31.03.1965 - 2 BvL 17/63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,7
BVerfG, 31.03.1965 - 2 BvL 17/63 (https://dejure.org/1965,7)
BVerfG, Entscheidung vom 31.03.1965 - 2 BvL 17/63 (https://dejure.org/1965,7)
BVerfG, Entscheidung vom 31. März 1965 - 2 BvL 17/63 (https://dejure.org/1965,7)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Verschollenheitsrente

  • openjur.de

    Verschollenheitsrente

  • opinioiuris.de

    Verschollenheitsrente

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtigkeit des Art. IV § 4 Abs. 2 des Ersten Neuordnungsgesetzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 18, 429
  • NJW 1965, 1267
  • MDR 1965, 635
  • DVBl 1965, 477
  • DÖV 1966, 657
 
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Wird zitiert von ... (229)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.06.1959 - VII ZR 217/58

    Erstattung von Versorgungsrenten

    Auszug aus BVerfG, 31.03.1965 - 2 BvL 17/63
    Der Bundesgerichtshof hat, nachdem er die Frage im Urteil vom 20. November 1958 (NJW 1959, 382) nur angeschnitten hatte, aber dann dahingestellt sein lassen konnte, mit seiner Entscheidung vom 4. Juni 1959 (BGHZ 30, 162) die Frage höchstrichterlich dahin geklärt, daß der Erstattungsanspruch nicht besteht, sich insbesondere nicht aus den Grundsätzen über die Geschäftsführung ohne Auftrag begründen läßt (ebenso Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13. Juni 1960 [L/M Nr. 11 zu § 683 BGB] und Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19. März 1963 [FamRZ 1963, 352]).

    Rn. 34 Der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die einen Anspruch der Versorgungsbehörde gegen den Unterhaltspflichtigen auf Ersatz der von ihr an den Unterhaltsberechtigten gewährten öffentlich-rechtlichen Leistungen verneint (BGHZ 30, 162; L/M Nr. 11 zu § 683 BGB), ist deshalb zuzustimmen.

  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

    Auszug aus BVerfG, 31.03.1965 - 2 BvL 17/63
    Rn. 39 (4) wenn zwingende Gründe des Gemeinwohls, die dem Gebot der Rechtssicherheit übergeordnet sind, eine Rückwirkungsanordnung rechtfertigen (vgl. BVerfGE 13, 261 [271 f.]).
  • BGH, 20.11.1958 - VII ZR 47/58

    Geschäftsführung ohne Auftrag (Versorgungsrente)

    Auszug aus BVerfG, 31.03.1965 - 2 BvL 17/63
    Der Bundesgerichtshof hat, nachdem er die Frage im Urteil vom 20. November 1958 (NJW 1959, 382) nur angeschnitten hatte, aber dann dahingestellt sein lassen konnte, mit seiner Entscheidung vom 4. Juni 1959 (BGHZ 30, 162) die Frage höchstrichterlich dahin geklärt, daß der Erstattungsanspruch nicht besteht, sich insbesondere nicht aus den Grundsätzen über die Geschäftsführung ohne Auftrag begründen läßt (ebenso Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13. Juni 1960 [L/M Nr. 11 zu § 683 BGB] und Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19. März 1963 [FamRZ 1963, 352]).
  • LG Mainz, 18.06.1963 - 2 O 315/61

    BVG 52 Abs 1 iVm 1. NOG KOV Art 4 4 Abs 2 vom 1960-06-27 (BGBI 1 1960, 453) ist …

    Auszug aus BVerfG, 31.03.1965 - 2 BvL 17/63
    in dem Verfahren wegen verfassungsrechtlicher Prüfung des § 52 des Bundesversorgungsgesetzes in Verbindung mit Artikel IV § 4 Absatz 2 des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Kriegsopferrechts (Erstes Neuordnungsgesetz) vom 27. Juni 1960 (BGBl. I S. 453) - Vorlagebeschluß des Landgerichts Mainz vom 18. Juni 1963 - 2 O 315/61 -.
  • LG Berlin, 18.02.1958 - 15 S 15/57
    Auszug aus BVerfG, 31.03.1965 - 2 BvL 17/63
    Rn. 17 1. Die Frage, ob eine zu Unrecht gezahlte Verschollenheitsrente von dem Unterhaltspflichtigen nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag der leistenden Kasse zu erstatten ist, ist anfänglich von einigen unteren Gerichten bejaht, von anderen verneint worden (vgl. einerseits Landgericht Frankenthal, Urteil vom 30. April 1958, MDR 1958, 603; andererseits Landgericht Berlin, Urteil vom 18. Februar 1958, NJW 1958, 831).
  • LG Frankenthal, 30.04.1958 - 1 S 39/58
    Auszug aus BVerfG, 31.03.1965 - 2 BvL 17/63
    Rn. 17 1. Die Frage, ob eine zu Unrecht gezahlte Verschollenheitsrente von dem Unterhaltspflichtigen nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag der leistenden Kasse zu erstatten ist, ist anfänglich von einigen unteren Gerichten bejaht, von anderen verneint worden (vgl. einerseits Landgericht Frankenthal, Urteil vom 30. April 1958, MDR 1958, 603; andererseits Landgericht Berlin, Urteil vom 18. Februar 1958, NJW 1958, 831).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 23.03.1965 - 2 BvN 1/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,50
BVerfG, 23.03.1965 - 2 BvN 1/62 (https://dejure.org/1965,50)
BVerfG, Entscheidung vom 23.03.1965 - 2 BvN 1/62 (https://dejure.org/1965,50)
BVerfG, Entscheidung vom 23. März 1965 - 2 BvN 1/62 (https://dejure.org/1965,50)
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Gewerbsunzucht

Rechtsverordnungen von Landesorganen aufgrund von Art. 80 GG sind Landesrecht

Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Verordnung als Landesrecht

  • openjur.de

    Verordnung als Landesrecht

  • opinioiuris.de

    Verordnung als Landesrecht

  • rechtsportal.de

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Rechtsqualität landesrechtlicher Verordnungen aufgrund bundesrechtlicher Ermächtigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gesetz zur Änderung des Strafrechts - Bundesgesetzliche Ermächtigung - Rechtsverordnungen von Landesorganen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 18, 407
  • NJW 1965, 1371
  • MDR 1965, 635
  • MDR 1965, 690
  • DVBl 1965, 565
  • DÖV 1965, 418
 
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Wird zitiert von ... (51)Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 10.02.1954 - 2 BvN 1/54

    Bindungwirkung der Entscheidungen des BVerfG

    Auszug aus BVerfG, 23.03.1965 - 2 BvN 1/62
    Die in den Gründen der Entscheidung des Hessischen Staatsgerichtshofs vom 26. Oktober 1956 zu der Rechtsfrage dargelegte Rechtsauffassung trägt diese Entscheidung (vgl. Geiger, Kommentar zum BVerfGG, Anm. 5 zu § 85; BVerfGE 3, 261 [264 f.]).
  • StGH Hessen, 26.10.1956 - P.St. 208

    Bundesgesetz; bundesgesetzliche Ermächtigung; Gesetzgebung; …

    Auszug aus BVerfG, 23.03.1965 - 2 BvN 1/62
    Rn. 19 Dagegen hat der Hessische Staatsgerichtshof in seinem Beschluß vom 26. Oktober 1956 - PSt 208 - (DÖV 1957, 189) die Meinung vertreten, daß die von einer Landesregierung auf Grund bundesgesetzlicher Ermächtigung erlassenen Rechtsverordnungen Bundesrecht seien.
  • VerfGH Bayern, 30.11.1962 - 121-VII-61
    Auszug aus BVerfG, 23.03.1965 - 2 BvN 1/62
    des Zweiten Senats vom 23. März 1965 - 2 BvN 1/62 - in dem Verfahren wegen der Prüfung der die bayrische Landesverordnung über das Verbot der Gewerbsunzucht vom 21. September 1960 (GVBl. S. 225) und die Bezirksverordnung betreffenden verfassungsrechtlichen Frage, ob eine Rechtsverordnung, die von einem Landesorgan auf Grund einer ermächtigenden Vorschrift des Bundes erlassen worden ist, Bundes- oder Landesrecht ist - Vorlagebeschluß des Bayrischen Verfassungsgerichtshofs vom 30. November 1962 - Vf. 121-VII-61.
  • BVerfG, 23.03.2022 - 1 BvR 1187/17

    Pflicht zur Beteiligung von Anwohnern und standortnahen Gemeinden an Windparks im …

    Ein die Länder von der Gesetzgebung ausschließendes Gebrauchmachen liegt vor, wenn ein Bundesgesetz eine bestimmte Frage erschöpfend regelt (vgl. BVerfGE 18, 407 ; 67, 299 ; 138, 261 ).
  • BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95

    Landesverfassungsgerichte

    Rn. 44 Diese Auffassung war für die Entscheidungen des Hessischen Staatsgerichtshofs in den herangezogenen Fällen entscheidungserheblich (zu dieser Voraussetzung einer zulässigen Vorlage gemäß Art. 100 Abs. 3 GG vgl. BVerfGE 18, 407 ).

    Es legt dar, daß die von ihm zu treffende Entscheidung auf der Grundlage seiner Rechtsansicht anders ausfallen wird als auf der Grundlage der Rechtsansicht des Gerichts, von der abgewichen werden soll (vgl. BVerfGE 18, 407 ; 36, 342 ).

  • BVerfG, 10.02.2004 - 2 BvR 834/02

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung

    Demnach sind landesrechtliche Regelungen grundsätzlich ausgeschlossen, wenn die bundesgesetzliche Regelung dieses Sachbereichs abschließenden Charakter hat (vgl. BVerfGE 2, 232 ; 7, 342 ; 18, 407 ; 20, 238 ; 21, 106 ; 32, 319 ).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 11.05.1965 - 2 BvR 747/64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,92
BVerfG, 11.05.1965 - 2 BvR 747/64 (https://dejure.org/1965,92)
BVerfG, Entscheidung vom 11.05.1965 - 2 BvR 747/64 (https://dejure.org/1965,92)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Mai 1965 - 2 BvR 747/64 (https://dejure.org/1965,92)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 19, 49
  • NJW 1965, 1267
  • MDR 1965, 635
  • DÖV 1966, 431
 
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Wird zitiert von ... (31)Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 24.07.1957 - 1 BvR 535/53

    Anspruch auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BVerfG, 11.05.1965 - 2 BvR 747/64
    Eine Pflicht zur Anhörung ergibt sich aber - ebenso wie im Beschwerdeverfahren nach der Zivilprozeßordnung (vgl. dazu BVerfGE 7, 95 [98 f.]) - aus Art. 103 Abs. 1 GG unmittelbar.

    Im Beschwerdeverfahren gilt ganz allgemein der Grundsatz des rechtlichen Gehörs (BVerfGE 6, 12 [14 f.]; 7, 95 [98]).

    Von Sonderfällen abgesehen, in denen eine Überraschungswirkung erforderlich und gerechtfertigt sein mag, widerspricht es rechtsstaatlichen Grundsätzen, einen Verfahrenbeteiligten mit einem Beschwerdebeschluß zu überraschen, ohne daß er überhaupt gewußt hat, daß ein Beschwerdeverfahren anhängig und ein Beschwerdegericht mit seiner Sache befaßt ist (BVerfGE 7, 95 [99]).

  • BVerfG, 25.10.1956 - 1 BvR 440/54

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BVerfG, 11.05.1965 - 2 BvR 747/64
    Im Beschwerdeverfahren gilt ganz allgemein der Grundsatz des rechtlichen Gehörs (BVerfGE 6, 12 [14 f.]; 7, 95 [98]).
  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

    Demgemäß hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden, daß sie auch insoweit die Verfassungsmäßigkeit der für ihre Tätigkeit erheblichen Rechtsnormen gemäß Art. 100 GG prüfen (BVerfGE 4, 45 [48]; 10, 59 [66] und den Grundsatz des rechtlichen Gehörs [Art. 103 Abs. 1 GG] beachten müssen [BVerfGE 19, 49 [51]].
  • BVerfG, 20.10.2008 - 1 BvR 291/06

    Annahme Volljähriger bei entgegenstehenden überwiegenden Interessen der Kinder …

    Rn. 10 a) Art. 103 Abs. 1 GG ist auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zu beachten (vgl. BVerfGE 19, 49 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89

    Volljährigenadoption

    Art. 103 Abs. 1 GG ist auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zu beachten (vgl. BVerfGE 19, 49 [51]).
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