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Weitere Entscheidungen unten: BVerwG, 23.04.1970 | BVerwG, 05.11.1968

Rechtsprechung
   BVerwG, 29.08.1968 - III C 118.67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,427
BVerwG, 29.08.1968 - III C 118.67 (https://dejure.org/1968,427)
BVerwG, Entscheidung vom 29.08.1968 - III C 118.67 (https://dejure.org/1968,427)
BVerwG, Entscheidung vom 29. August 1968 - III C 118.67 (https://dejure.org/1968,427)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Hausratverlust im Sowjetsektor - Erneuter Antrag auf Gewährung einer Beihilfe, nachdem ein früher gestellter Antrag abgelehnt worden war, obwohl der Geschädigte zuvor den Antrag zurückgenommen hatte - Antrag auf Gewährung einer Beihilfe zur Beschaffung von Hausrat - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 30, 185
  • MDR 1969, 167
  • DÖV 1970, 783
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 18.07.1963 - III C 27.62

    Beihilfe aus dem Härtefonds zur Beschaffung von Hausrat auf Grund des …

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1968 - III C 118.67
    Der Kläger kann daher - evtl. unter Berücksichtigung von § 293 Abs. 2 Satz 4 LAG - die Gewährung einer Beihilfe beanspruchen, wenn er im Zeitpunkt der Flucht zumindest Eigentümer von Möbeln für einen Wohnraum (Mindestmöbel) im Gernotweg gewesen ist und der Verlust dieses Hausrats durch seine Flucht bedingt war (Vgl. Urteil vom 18. Juli 1963 - BVerwG III C 27.62 -).
  • BSG, 17.04.1986 - 7 RAr 81/84

    Anspruch auf Arbeitslosengeld - Rücknahme des Antrags - Verpflichtung des …

    Sie ist lediglich ein Internum zwischen Verwaltung und Bürger und daher bis zu diesem Zeitpunkt generell frei widerrufbar (BSGE 9, 7, 12; 10, 257, 259; Urteil des BSG vom 26. November 1968 - 8 RV 515/67 - BVerwG 30, 185, 187; Hadre VSSR 1973, 183, 195; Krause VerwArch1970, 297, 321).
  • BSG, 06.02.1991 - 5 RJ 18/89

    Rücknahme des Antrags auf Beitragserstattung nach Abtretung des Anspruchs

    Sie sei lediglich ein Internum zwischen Verwaltung und Bürger und daher bis zu diesem Zeitpunkt generell frei widerrufbar (s dazu auch BSGE 9, 7, 12; 10, 257, 259; Urteil des BSG vom 26. November 1968 - 8 RV 515/67 - BVerwGE 30, 185, 187; Hadre VSSR 1973, 183, 195; Krause VerwArch 1970, 297, 231; Gagel, Komm zum AFG, vor § 142 Anm 247 ff).
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 30.03.2021 - L 6 P 8/17

    Soziale Pflegeversicherung - Streit um Ansprüche auf Leistungen bei häuslicher …

    Eine hierfür wohl zu verlangende Nichtigkeit des erneuten Ablehnungsbescheides ließe sich letztlich nur annehmen, wenn man einen in der vorliegenden Konstellation entbehrlichen Neuantrag bereits als unzulässig und unwirksam und den hierauf ergehenden Verwaltungsakt mangels (wirksamen) Antrags wegen Verstoßes gegen § 18 Satz 2 Nr. 2 SGB X als so grob fehlerhaft ansähe, dass ihm keinerlei Wirksamkeit zukommen darf (vgl. zur Frage der Wirksamkeit eines ohne Antrag ergehenden mitwirkungsbedürftigen Verwaltungsaktes etwa BVerwG, Urteil vom 29. August 1968 - III C 118.67 -, BVerwGE 30, 185-188, Rn. 13;… ferner Ramsauer in Kopp/Ramsauer, VwVfG, 17. Aufl., § 22, Rn. 35).
  • VGH Hessen, 28.08.1986 - 5 TH 3071/84
    Da diese Rücknahme vor einer behördlichen Entscheidung über den ursprünglichen Antrag erfolgte, bestehen an der Zuständigkeit des Oberbergamtes für den neuen Antrag keine Zweifel (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 29. August 1968 - III C 118.67 - BVerwGE 30, 185 [186] = DÖV 1970 S. 783 = VwRspr.
  • BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 18.88

    Asylverfahren - Folgeantrag - Weiterleitung - Prozessuale Durchsetzung

    Zwar kann - wie die Regelungen in § 14 Abs. 1, § 20 Abs. 3 Nr. 2 AsylVfG zeigen - entsprechend einem allgemeinen verwaltungsverfahrensrechtlichen Grundsatz (vgl. Urteil vom 29. August 1968 - BVerwG 3 C 118.67 - BVerwGE 30, 185 [BVerwG 29.08.1968 - III C 118/67]; Urteil vom 31. August 1973 - BVerwG 4 C 33.72 - BVerwGE 44, 64 [BVerwG 31.08.1973 - IV C 33/72]) auch ein Asylantrag jedenfalls bis zur Entscheidung der Behörde hierüber zurückgenommen werden.
  • BVerwG, 20.09.1974 - III CB 54.71

    Wiederaufgreifen eines Schadensfeststellungsverfahrens und Erhöhung des …

    Sie weicht nicht von dem Urteil des Senats vom 29. August 1968 - BVerwG III C 118.67 - (BVerwGE 30, 185 - DÖV 1970, 783 - MDR 1969, 167) ab, in dem der Senat entschieden hat, Schadensfeststellungsanträge könnten zurückgenommen und erneut gestellt werden, und die Nichtanfechtung eines nach der Rücknahme ergangenen Ablehnungsbescheides stünde einer Sachentscheidung über einen neuen Antrag nicht entgegen; denn dort hat der Senat keine Ausführungen darüber gemacht, ob ein Schadensfeststellungsbescheid über den vertreibungsbedingten Verlust eines Betriebsvermögens auch den Schaden erfasse, der dem Geschädigten zuvor an einem Betriebsvermögen durch Kriegs Sachschäden entstanden war, wenn beide Schäden sowohl in dem Antrag als auch in dem Bescheid erwähnt sind.
  • BSG, 08.06.1989 - 7 RAr 88/88

    Anerkennung und Leistung von Mehrkostenzuschüssen (MKZ) für Förderungszeiten - …

    Allerdings kann ein Antrag nach allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsrechts bis zum Wirksamwerden des Verwaltungsaktes zurückgenommen werden (§§ 130, 182 ff BGB); danach kann er entsprechend den §§ 119 ff BGB angefochten werden (BVerwGE 30, 185; 37, 19; Wolff/Bachof, VerwR 111, 4. Aufl, § 156 Va 1; Krause, VerwArch 1970, 297, 321, 326 ff).
  • VG Köln, 12.12.2012 - 21 K 1062/11

    Genehmigung von sich an den KeL orientierenden Entgelten durch die …

    Rn. 62 vgl. BVerwG, Urteil vom 29. August 1968 - III C 118.67 -, BVerwGE 30, 185 (186); Schmitz, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Auflage 2008, § 22 Rn. 70; für den Bereich des TKG: OVG NRW, Beschluss vom 4. Oktober 2010 - 13 A 5146/00 -, MMR 2002, 129 ff; Juris, Rn. 8,.
  • BVerwG, 21.06.1972 - III CB 121.71

    Rechtsmittel

    Unrichtig ist die Ansicht des Klägers, das Verwaltungsgericht sei mit seiner Entscheidung abgewichen vom Urteil vom 12. Mai 1960 - BVerwG III C 83.58 - (DÖV 1960, 953), vom Urteil vom 25. August 1966 - BVerwG III C 15.64 - (RLA 1967, 113), vom Urteil vom 15. Mai 1968 - BVerwG V C 21.67 - (ZLA 1968, 267) und vom Urteil vom 29. August 1968 - BVerwG III C 118.67 - (DÖV 1970, 783).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.05.1988 - 7 A 2/87
    Das gilt insbesondere dann, wenn - wie vorliegend - der Betroffene Empfänger eines Zuschusses und zudem eine Gebietskörperschaft ist, deren zuständige Vertreter die Rechtslage ohne weiteres beurteilen und danach handeln können (zum Ganzen vgl. - ebenso wie hier - BVerwGE 23, 237; HessVGH in NVwZ 1985, 498;… Kopp, a.a.O., § 45 VwVfG Rdnr. 15;… Stelkens/Bonk/Leonhardt, VwVfG, 2. Aufl. 1983, § 43 Rdnr. 19;… Weides, a.a.O., NJW 1981, 841 [843 FN 28]; die Frage schwebender Unwirksamkeit eines ohne Antrag ergangenen Verwaltungsakts lassen ausdrücklich offen: BVerwGE 30, 185 [187]; BVerwG in NJW 1982, 2273; OVG Nordrhein-Westfalen in OVGE 14, 339 [334]).
  • BVerwG, 09.07.1973 - III ER 239.73

    Berücksichtigung des "good will" bei der Schadensberechnung - Vorliegen einer …

  • VK Thüringen, 15.05.2006 - 360-4002.20-006/06-ESA-S

    Rücknahme des Nachprüfungsantrags ohne Zustimmung aller Beteiligten

  • OVG Bremen, 14.08.1989 - 1 B 56/89

    Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit eines Gerichts und Sonderzuständigkeiten; …

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Rechtsprechung
   BVerwG, 23.04.1970 - II C 142.67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,521
BVerwG, 23.04.1970 - II C 142.67 (https://dejure.org/1970,521)
BVerwG, Entscheidung vom 23.04.1970 - II C 142.67 (https://dejure.org/1970,521)
BVerwG, Entscheidung vom 23. April 1970 - II C 142.67 (https://dejure.org/1970,521)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen im Revisionsverfahren - Materielle Beweislast bei Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakts - Anspruch auf Unterhalt von während des zweiten ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1969, 167
  • DÖV 1970, 783
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 25.03.1964 - VI C 150.62

    Materielle Beweislast für die Frage der Rechtswidrigkeit eines zurückgenommenen …

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1970 - II C 142.67
    Der Grundsatz, daß die Verwaltungsbehörde regelmäßig die materielle Beweislast für die Rechtswidrigkeit des von ihr zurückgenommenen begünstigenden Verwaltungsakts trägt (BVerwGE 18, 168), gilt nicht in den Fällen, in denen sich die dem Verwaltungsakt zugrundegelegten tatsächlichen Angaben des Begünstigten als unwahr erweisen und unaufklärbar bleibt, ob andere, von dem Begünstigten nachträglich behauptete Tatsachen vorliegen, die den begünstigenden Verwaltungsakt im Ergebnis rechtfertigen würden (im Anschluß an Urteil vom 26. November 1969 - BVerwG VI C 121.65 -).

    Das Berufungsgericht ist von dem Grundsatz ausgegangen, daß in der Regel die Verwaltungsbehörde, die einen begünstigenden Verwaltungsakt wegen Rechtswidrigkeit zurücknimmt, die materielle Beweislast für die Rechtswidrigkeit des zurückgenommenen Verwaltungsakts trägt (vgl. BVerwGE 18, 168).

    Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits klargestellt, daß die materielle Beweislast für die Rechtswidrigkeit eines zurückgenommenen begünstigenden Verwaltungsakts dann nicht der Verwaltungsbehörde obliegt, wenn der Begünstigte den begünstigenden Verwaltungsakt mit unlauteren Mitteln erwirkt hat, daß in diesem Zusammenhang der Begriff der "unlauteren Mittel" wesentlich umfassender ist als der Tatbestand des "Erschleichens" oder der "arglistigen Täuschung" und daß er alle Fälle vorwerfbaren Verhaltens einschließlich leichter Fahrlässigkeit umfaßt (vgl. BVerwGE 18, 168 [174]; Urteil vom 4. November 1964 - BVerwG VI C 219.61 - [Buchholz BVerwG 234, § 53 G 131 Nr. 45]; Urteil vom 15. Januar 1969 - BVerwG VI C 84.64 - […

  • BVerwG, 26.11.1969 - VI C 121.65

    Ausschluss der Angehörigen der Waffen-SS von den Rechten aus dem Gesetz zu Art. …

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1970 - II C 142.67
    Der Grundsatz, daß die Verwaltungsbehörde regelmäßig die materielle Beweislast für die Rechtswidrigkeit des von ihr zurückgenommenen begünstigenden Verwaltungsakts trägt (BVerwGE 18, 168), gilt nicht in den Fällen, in denen sich die dem Verwaltungsakt zugrundegelegten tatsächlichen Angaben des Begünstigten als unwahr erweisen und unaufklärbar bleibt, ob andere, von dem Begünstigten nachträglich behauptete Tatsachen vorliegen, die den begünstigenden Verwaltungsakt im Ergebnis rechtfertigen würden (im Anschluß an Urteil vom 26. November 1969 - BVerwG VI C 121.65 -).

    20 S. 575]; Urteil vom 26. November 1969 - BVerwG VI C 121.65 - [für die Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung des Bundesverwaltungsgerichts vorgesehen]).

  • BVerwG, 27.01.1956 - II C 40.54

    Feststellung, dass tatsächlich eine enge Verbindung zum Nationalsozialismus …

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1970 - II C 142.67
    Dieses Vorbringen der Revision entfällt deshalb als Grundlage für die daran geknüpfte Revisionsrüge, das Berufungsgericht habe die materielle Beweislast (zu diesem Begriff vgl. BVerwGE 3, 110 [115]) zu Unrecht dem Kläger aufgebürdet.
  • BVerwG, 15.01.1969 - VI C 84.64

    Rückforderung von ohne Rechtsgrund gezahlten Versorgungsbezügen - Erfordernis des …

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1970 - II C 142.67
    Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits klargestellt, daß die materielle Beweislast für die Rechtswidrigkeit eines zurückgenommenen begünstigenden Verwaltungsakts dann nicht der Verwaltungsbehörde obliegt, wenn der Begünstigte den begünstigenden Verwaltungsakt mit unlauteren Mitteln erwirkt hat, daß in diesem Zusammenhang der Begriff der "unlauteren Mittel" wesentlich umfassender ist als der Tatbestand des "Erschleichens" oder der "arglistigen Täuschung" und daß er alle Fälle vorwerfbaren Verhaltens einschließlich leichter Fahrlässigkeit umfaßt (vgl. BVerwGE 18, 168 [174]; Urteil vom 4. November 1964 - BVerwG VI C 219.61 - [Buchholz BVerwG 234, § 53 G 131 Nr. 45]; Urteil vom 15. Januar 1969 - BVerwG VI C 84.64 - […
  • BVerwG, 04.11.1964 - VI C 219.61

    Anerkennung der Verurteilung eines Kriegsgerichtes der Wehrmacht - Auswirkungen …

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1970 - II C 142.67
    Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits klargestellt, daß die materielle Beweislast für die Rechtswidrigkeit eines zurückgenommenen begünstigenden Verwaltungsakts dann nicht der Verwaltungsbehörde obliegt, wenn der Begünstigte den begünstigenden Verwaltungsakt mit unlauteren Mitteln erwirkt hat, daß in diesem Zusammenhang der Begriff der "unlauteren Mittel" wesentlich umfassender ist als der Tatbestand des "Erschleichens" oder der "arglistigen Täuschung" und daß er alle Fälle vorwerfbaren Verhaltens einschließlich leichter Fahrlässigkeit umfaßt (vgl. BVerwGE 18, 168 [174]; Urteil vom 4. November 1964 - BVerwG VI C 219.61 - [Buchholz BVerwG 234, § 53 G 131 Nr. 45]; Urteil vom 15. Januar 1969 - BVerwG VI C 84.64 - […
  • BVerwG, 21.10.1964 - VI C 88.62
    Auszug aus BVerwG, 23.04.1970 - II C 142.67
    Diese Ausführungen des VI. Senats stehen nicht im Widerspruch zu seinem Urteil vom 21. Oktober 1964 - BVerwG VI C 88.62 - (DÖD 1965 S. 56); das Berufungsgericht, das zu dem gleichen Ergebnis gelangt ist, hat dies zutreffend erkannt.
  • BVerwG, 17.09.1970 - II C 48.68

    Keine Einrede der Entreicherung bei Anspruch des Bundes gegen Gemeinde

    Insoweit ist die Verteilung der materiellen Beweislast die gleiche wie bei der Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakts; der Senat hat schon in seinem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 23. April 1970 - BVerwG II C 142.67 - (im Anschluß an BVerwGE 34, 225 [228]) ausgeführt, der Grundsatz, daß die Verwaltungsbehörde regelmäßig die materielle Beweislast für die Rechtswidrigkeit des von ihr zurückgenommenen begünstigenden Verwaltungsaktes trägt, gelte nicht in den Fällen, in denen sich die dem Verwaltungsakt zugrunde gelegten tatsächlichen Angaben des Begünstigten nachträglich als unrichtig erweisen und unaufgeklärt bleibt, ob andere, von dem Begünstigten nachträglich behauptete Tatsachen vorliegen, die den begünstigenden Verwaltungsakt im Ergebnis rechtfertigen würden.
  • BVerwG, 27.12.1971 - II B 24.71

    Verteilung der materiellen Beweislast bei Rechtsstreitigkeiten über die Rücknahme …

    Zu Unrecht macht die Beschwerde - in erster Linie - geltend, das Berufungsurteil weiche von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Januar 1969 - BVerwG VI C 84.64 - (Buchholz 232 § 87 BBG Nr. 29 und DöD 1969, 115), vom 26. November 1969 - BVerwG VI C 121.65 - (BVerwGE 34, 225) und vom 23. April 1970 - BVerwG II C 142.67 - (DÖV 1970, 783) ab (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 der Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO -).

    die Fälle, in denen der Begünstigte den Verwaltungsakt durch "unlautere" Mittel, nämlich durch vorwerfbares Verhalten - einschließlich leichter Fahrlässigkeit - erwirkt hat (vgl. das schon erwähnte Urteil BVerwG II C 142.67 und die dort angeführte Rechtsprechung),.

    die Fälle, in denen sich die auf den Angaben des Begünstigten beruhende tatsächliche Grundlage des zurückgenommenen begünstigenden: Verwaltungsaktes als unrichtig erweist und unaufklärbar bleibt, ob andere, von dem Begünstigten nachträglich behauptete Tatsachen vorliegen, die den begünstigenden Verwaltungsakt rechtfertigen würden (vgl. das schon erwähnte Urteil BVerwG II C 142.67).

  • BVerwG, 04.12.1987 - 9 B 299.87

    Wegfall des Vertrauensschutzes gegenüber der Einziehung eines fehlerhaft …

    Die Klägerin meint, das angegriffene Urteil weiche von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Juni 1957 - BVerwG 4 C 235.56 - (BVerwGE 6, 1 [BVerwG 28.06.1957 - IV C 235/56]), vom 23. April 1970 - BVerwG 2 C 142.67 - (DÖV 1970, 783), vom 27. September 1982 - BVerwG 8 C 62.81 - (BVerwGE 66, 168) sowie vom 28. Oktober 1983 - BVerwG 8 C 91.82 - (BVerwGE 68, 159) ab, weil es Vertrauensschutz gegenüber der Einziehung eines fehlerhaft erteilten Vertriebenenausweises ohne Rücksicht auf Verschulden allein schon dann versage, wenn der Ausweis aufgrund unrichtiger, dem Risiko- und Verantwortungsbereich des Antragstellers zuzurechnender Angaben ausgestellt worden sei; damit stehe das Berufungsurteil auch im Gegensatz zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Dezember 1981 - 1 BvR 898/79 u.a. - (BVerfGE 59, 128).

    Auf eine Abweichung von den - im übrigen vor Erlaß des Verwaltungsverfahrensgesetzes liegenden - Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Juni 1957 - BVerwG 4 C 235.56 - (…a.a.O.) und vom 23. April 1970 - BVerwG 2 C 142.67 - (…a.a.O.) kommt es nicht an, weil bei einer Änderung oder Modifizierung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine Divergenz nur dann von Bedeutung ist, wenn eine Abweichung von der letzten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts geltend gemacht wird (Beschluß vom 2. März 1976 - BVerwG 7 B 22.76 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 72 Beschluß vom 22. August 1979 - BVerwG 6 P 52.78 - Buchholz 238.3 A § 83 BPersVG Nr. 13).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2006 - 1 L 118/05

    Widerruf eines Subventionsbescheides wegen mangelnder Zuverlässigkeit

    Etwas anderes gilt zwar, wenn der Begünstigte den Verwaltungsakt durch unrichtige oder unvollständige Tatsachen erwirkt hat (BFH…, Urteil vom 13.10.1983, a. a. O.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 23.04.1970 - II C 142.67 -, DÖV 1970, 783).
  • BVerwG, 13.09.1978 - 8 C 18.78

    Rücknahme eines Vertriebenenausweises - Ausstellungsbehörde - Örtliche …

    Sollte es auf die Frage der materiellen Beweislast ankommen, so ist davon auszugehen, daß sich die Verteilung der Beweislast nach den in den Urteilen vom 4. November 1964 - BVerwG 6 C 219.61 (Buchholz 234 § 53 G 131 Nr. 45 = DÖD 1965, 37), BVerwGE 34, 225 und vom 23. April 1970 - BVerwG 2 C 142.67 - (Buchholz 310, Vorbem. III zu § 42 Ziff. 3 VwGO Nr. 65 = DÖV 1970, 783) in Verbindung mit BVerwGE 18, 168 aufgestellten Grundsätzen richtet.
  • FG Düsseldorf, 03.05.2000 - 5 K 5963/92

    Warenbezüge aus der DDR; Umsatzsteuerkürzung; Begünstigungsrücknahme; …

    Dafür ist ein unlauteres Verhalten des Begünstigten nicht Voraussetzung (z.B. BFH-Urteile vom 13.10.83 VII R 33-34/82 u.a.; vom 26.3.80 VII R 97/76, BFHE 130, 209 = HFR 1980, Nr. 336; vom 2.12.75 VII R 59/73, BFHE 118, 115; unter Berufung auf BVerwG-Urteil vom 23.4.1970 II C 142.67, Die öffentliche Verwaltung -DöV- 1970, 783).
  • BVerwG, 28.10.1982 - 2 C 3.82

    Entziehung der Wiedergutmachung - Falsche Angaben über Schädigung

    So kann die materielle Beweislast hinsichtlich des Vorliegens oder Nichtvorliegens der Anspruchsvoraussetzungen bei der Rücknahme unter Umständen anders zu beurteilen sein als beim Erlaß des Wiedergutmachungsbescheides, etwa wenn eine Täuschungs- oder Bestechungshandlung nicht ursächlich für den Bescheid geworden ist (vgl. hierzu z.B. BVerwGE 12, 353 [359]; 18, 168 [171 f.]; 24, 294 [299]; 34, 225 [227] sowie Urteil des erkennenden Senats vom 23. April 1970 - BVerwG 2 C 142.67 - [Buchholz 310 Vorbem. III zu § 42 VwGO Ziff. 3 Nr. 65 = DÖV 1970, 783]).
  • BVerwG, 13.09.1978 - 8 C 4.78
    Sollte es auf die Frage der materiellen Beweislast ankommen, so ist davon auszugehen, daß sich die Verteilung der Beweislast nach den in den Urteilen vom 4. November 1964 - BVerwG 6 C 219.61 - (Buchholz 234 § 53 G 131 Nr. 45 = DÖD 1965, 37), BVerwGE 34, 225 und vom 23. April 1970 - BVerwG 2 C 142.67 - (Buchholz 310, Vorbem. III zu § 42 Ziff. 3 VwGO Nr. 65 = DÖV 1970, 783) in Verbindung mit BVerwGE 18, 168 aufgestellten Grundsätzen richtet.
  • BVerwG, 02.03.1972 - VIII C 161.70

    Voraussetzungen der Einziehung eines Flüchtlingsausweises - Zwangslage des …

    Die Verteilung dieser Beweislast richtet sich nach den in den Urteilen vom 4. November 1964 - BVerwG VI C 219.61 - [Buchholz 234 § 53 G 131 Nr. 45 = DÖD 1965, 37], BVerwGE 34, 225 und vom 23. April 1970 - BVerwG II C 142.67 - [Buchholz 310, Vorbem. III zu § 42 Ziff. 3 VwGO Nr. 65 = DÖV 1970, 783] in Verbindung mit BVerwGE 18, 168 aufgestellten Grundsätzen.
  • BFH, 13.10.1983 - VII R 33/82
    Dafür ist ein unlauteres Verhalten des Begünstigten nicht Voraussetzung (vgl. BVerwG-Urteil vom 23.4.1970 II C 142.67).
  • VG Minden, 20.11.2009 - 8 K 1293/07

    Rechtmäßigkeit der Rücknahme eines nach gerichtlichem Vergleich erteilten …

  • BVerwG, 17.07.1981 - 6 C 45.79

    Begünstigender Verwaltungsakt - Beweislast bei Rücknahme - Eidesstattliche …

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Rechtsprechung
   BVerwG, 05.11.1968 - III CB 13.68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,1445
BVerwG, 05.11.1968 - III CB 13.68 (https://dejure.org/1968,1445)
BVerwG, Entscheidung vom 05.11.1968 - III CB 13.68 (https://dejure.org/1968,1445)
BVerwG, Entscheidung vom 05. November 1968 - III CB 13.68 (https://dejure.org/1968,1445)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Feststellung eines Vertreibungsschadens an einem Hausgrundstück - Vertreibungsschaden an einem Hausgrundstück mit einer Tischlerwerkstatt - Vertreibungsschaden an einem Hausgrundstück mit einem großen Hausgarten - Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1969, 167
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 16.12.1965 - III C 151.63

    Anforderungen an das Vorliegen eines Vertreibungsschadens - Anforderungen an die …

    Auszug aus BVerwG, 05.11.1968 - III CB 13.68
    Unzutreffend ist die Auffassung der Beteiligten, das angefochtene Urteil weiche von BVerwG III C 151.63 - Urteil vom 16. Dezember 1965 - (Buchholz BVerwG 427.2, § 12 FG Nr. 24) ab.

    Von einer Divergenz im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO zwischen BVerwG III C 151.63 und dem angefochtenen Urteil kann bei diesem unterschiedlichen Sachverhalt nicht die Rede sein.

  • BVerwG, 02.11.1967 - III C 126.65

    Vertreibungsschaden an Grundvermögen - Feststellung eines Ersatzeinheitswertes …

    Auszug aus BVerwG, 05.11.1968 - III CB 13.68
    Diese Auffassung geht schon deshalb fehl, weil der Senat in seinem Urteil vom 2. November 1967 - BVerwG III C 126.65 - bereits die Frage entschieden hat, unter welchen Voraussetzungen ein Gebäude bei Anwendung der 5. FeststellungsDV noch als Einfamilienhaus zu beurteilen ist, wenn es - wie hier - teilweise unmittelbar eigenen oder fremden gewerblichen Zwecken gedient hat.
  • BVerwG, 01.11.1963 - IV B 88.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 05.11.1968 - III CB 13.68
    Diese Vorschriften, die die Rechtsbehelfe im Feststellungsverfahren einengen, können mit Rücksicht auf Art. 3 Abs. 1 GG nur dann als verfassungsmäßig angesehen werden, wenn § 344 LAG über den Wortlaut hinaus so ausgelegt wird, daß nicht nur das Streben des Antragstellers nach höherer, aber die Ausgleichsleistung nicht erhöhender Schadensfeststellung unterbunden ist, sondern auch das Begehren des Vertreters der Interessen des Ausgleichsfonds nach niedrigerer, aber die Ausgleichsleistung nicht herabsetzender Schadensfeststellung (vgl. Beschluß vom 1. November 1963 - BVerwG IV B 88.63 -).
  • BVerwG, 05.04.1979 - 3 B 26.78

    Ersatz eines Vertreibungsschadens - Vorraussetzungen für einen Lastenausgleich

    Das ist auch in dem vom Kläger selbst in anderem Zusammenhang angeführten Urteil vor, 30. August 1968 - BVerwG 3 C 8.67 - (BVerwGE 30, 188 = ZLA 1968, 319 = RLA 1969, 157) dargelegt.
  • BVerwG, 25.11.1971 - III B 97.71

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die …

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist § 344 LAG auch dann anzuwenden, wenn ein Rechtsmittel des Vertreters der Interessen des Ausgleichsfonds bei erfolgreicher Durchführung nicht zu geringeren Ausgleichsleistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz führt (Beschluß vom 5. November 1968 - BVerwG III CB 13.68 - [Buchholz 427.3 § 344 Nr. 3]).
  • BVerwG, 20.11.1969 - III B 105.69

    Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache - Innehaben …

    Auf einem Verfahrensmangel, den das Verwaltungsgericht bei der Erörterung dieses Entscheidungsgrundes begangen haben, oder auf einer Abweichung von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, die ihm dabei unterlaufen sein könnte, kann das angefochtene Urteil im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3 VwGO nicht beruhen, weil es auf diesen Entscheidungsgrund weder nach dem Standpunkt des Verwaltungsgerichts (Beschluß vom 3. März 1961 - BVerwG VIII CB 169.60 - [Buchholz BVerwG 310, § 132 VwGO Nr. 11]) noch nach dem des Senats (Beschlüsse vom 10. Dezember 1968 - BVerwG III B 31.68 - und vom 5. November 1968 - BVerwG III CB 13.68 -) ankommt.
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