Rechtsprechung
| BGH, 28.09.1977 - VIII ZR 51/77 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Haftung des Prozessbürgen - Vollstreckung eines Vorbehaltsurteils - Abwendung der Vollstreckung durch Stellung einer Bürgschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 69, 270
- NJW 1978, 43
- MDR 1978, 221
- DB 1977, 2323
Wird zitiert von ... (30) Zitiert selbst (5)
- BGH, 03.01.1967 - II ZR 156/66
Einstellung der Zwangsvollstreckung durch Revision gegen ein Urteil; Wirkung …
Auszug aus BGH, 28.09.1977 - VIII ZR 51/77
Es ist daher der äußeren Rechtskraft fähig und wird durch deren Eintritt endgültig vollstreckbar, mag es auch durch eine etwaige Aufhebung im Nachverfahren auflösend bedingt sein (BGH Urt. vom 3. Januar 1967 - II ZR 156/66 = NJW 1967, 566 = WM 1967, 77; RG JW 98, 540; RG JW 89, 231;… Baumbach/Lauterbach, ZPO 35. Aufl. § 599 Anm. 3;… Stein/Jonas, ZPO 20. Aufl. § 599 Rdn. 5;… Wieczorek, ZPO 2. Aufl. § 599 Anm. C I;… Zöller, ZPO 11. Aufl. § 704 Anm. 1;… Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht, 11. Aufl. § 58 V 2).In der seit 1. Juli 1977 geltenden Fassung von § 707 ZPO ist gesetzlich klargestellt, daß im Nachverfahren allerdings eine Einstellung der Zwangsvollstreckung aus dem formell (äußerlich) rechtskräftigen Vorbehaltsurteil möglich ist (vgl. für den früheren Rechtszustand BGH Urt. vom 3. Januar 1967 a.a.O.).
- BGH, 19.03.1975 - VIII ZR 250/73
Kauf von Straßendeckenfertigern - Übergang vom Urkundenprozess zum ordentlichen …
Auszug aus BGH, 28.09.1977 - VIII ZR 51/77
Wofür ein Prozeßbürge haftet, hängt wesentlich davon ab, zu welchem Zweck die Prozeßbürgschaft bestellt worden ist (Senatsurteile vom 19. März 1975 - VIII ZR 250/73 = WM 1975, 424, 425; vom 25. Januar 1967 - VIII ZR 173/64 = WM 1967, 226; RGZ 141, 194, 196). - BGH, 25.01.1967 - VIII ZR 173/64
Auszug aus BGH, 28.09.1977 - VIII ZR 51/77
Wofür ein Prozeßbürge haftet, hängt wesentlich davon ab, zu welchem Zweck die Prozeßbürgschaft bestellt worden ist (Senatsurteile vom 19. März 1975 - VIII ZR 250/73 = WM 1975, 424, 425; vom 25. Januar 1967 - VIII ZR 173/64 = WM 1967, 226; RGZ 141, 194, 196). - OLG Hamm, 09.10.1975 - 10 U 140/75
Auszug aus BGH, 28.09.1977 - VIII ZR 51/77
Der Zweck des Wechselprozesses ist es, dem Inhaber einer Wechselforderung einen vorläufigen gerichtlichen Beistand zur Durchsetzung seiner Ansprüche aufgrund unvollständiger, aber in der Regel zum Erreichen dieses Zweckes ausreichender Sachprüfung zu gewähren und ihm so schnell zu einer im Wege der Zwangsvollstreckung durchsetzbaren Entscheidung zu verhelfen (OLG Hamm NJW 1976, 246, 247). - RG, 19.06.1933 - IV 116/33
Wofür haftet die Sicherheit -- im Falle einer Bürgschaft der Bürge --, wenn sie …
Auszug aus BGH, 28.09.1977 - VIII ZR 51/77
Wofür ein Prozeßbürge haftet, hängt wesentlich davon ab, zu welchem Zweck die Prozeßbürgschaft bestellt worden ist (Senatsurteile vom 19. März 1975 - VIII ZR 250/73 = WM 1975, 424, 425; vom 25. Januar 1967 - VIII ZR 173/64 = WM 1967, 226; RGZ 141, 194, 196).
- BGH, 14.02.2018 - IV AR (VZ) 2/17
Hinterlegung durch den Insolvenzverwalter zur Abwendung der Zwangsvollstreckung: …
Das hat der Bundesgerichtshof unter Geltung des - zum 1. Dezember 2010 aufgehobenen - § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 HinterlO für ein Wechselvorbehaltsurteil entschieden, welches gemäß §§ 600 Abs. 2, 302 Abs. 4 Satz 2 ZPO auch nach Eintritt der formellen Rechtskraft im Nachverfahren aufgehoben werden kann (BGH, Urteil vom 28. September 1977 - VIII ZR 51/77, BGHZ 69, 270 unter II 2 [juris Rn. 13]).Bei einer Hinterlegung gemäß §§ 711, 108 ZPO sind das die Beteiligten des Rechtsstreits (vgl. BGH, Urteil vom 28. September 1977 aaO), hier also der weitere Beteiligte und der Antragsteller.
- BGH, 11.11.2014 - XI ZR 265/13
Prozessbürgschaft zur Abwendung der Sicherungsvollstreckung: Fälligkeit der …
Rn. 34 aa) Die dreijährige Regelverjährung einer zur Abwendung der Sicherungsvollstreckung nach § 720a Abs. 3 ZPO erteilten Prozessbürgschaft beginnt grundsätzlich mit Rechtskraft des Urteils zu laufen, dessen Vollstreckung durch die Bürgschaftsbestellung abgewendet werden soll (vgl. BGH, Urteil vom 28. September 1977 - VIII ZR 51/77, BGHZ 69, 270, 273; LG München I, WM 1993, 751, 752;… Staudinger/Horn, BGB, Neubearbeitung 2013, Vorbem zu §§ 765-778 Rn. 123). - BGH, 19.01.1983 - VIII ZR 315/81
Vorbehaltsurteil gegen Bürgen
Dasselbe gilt auch, wenn der Schuldner zur Abwendung der Zwangsvollstreckung aus einem Vorbehaltsurteil zahlt, das zwar ein formell rechtskräftiges, aber durch eine etwaige Aufhebung im Nachverfahren auflösend bedingtes Endurteil ist (vgl. hierzu BGHZ 69, 270, 272 [BGH 28.09.1977 - VIII ZR 51/77] m.w.Nachw.).Aus der Entscheidung BGHZ 69, 270 [BGH 28.09.1977 - VIII ZR 51/77] kann die Revision nichts für sich herleiten.
- BGH, 26.10.2006 - IX ZR 147/04
Verjährung des Schadensersatzanspruchs wegen unberechtigter vorläufiger …
Der Umfang der Haftung des Prozessbürgen richtet sich grundsätzlich nach dem Zweck der Sicherheitsleistung, der in der Regel der gerichtlichen Anordnung entnommen werden kann (BGHZ 69, 270, 272; 158, 286, 294;… BGH, Urt. v. 20. November 1978 - VIII ZR 243/77, WM 1979, 15, 16; v. 20. Oktober 1988 - IX ZR 47/87, WM 1988, 1883, 1885).Eine Prozessbürgschaft zur Abwendung der Zwangsvollstreckung soll einen angemessenen Ausgleich für den Verzicht des Gläubigers auf die Vollstreckung darstellen und deshalb die Realisierbarkeit der titulierten Ansprüche sichern (vgl. BGHZ 69, 270, 272; 86, 267, 272; 163, 59, 64).
- BGH, 09.03.2021 - II ZB 16/20
Aussetzung wegen Vorgreiflichkeit im Urkundenprozess; Klage auf Zahlung einer …
Das Gericht kann die Zwangsvollstreckung gegen oder ohne Sicherheitsleistung einstweilen einstellen oder anordnen, dass sie nur gegen Sicherheitsleistung stattfindet und dass die Vollstreckungsmaßregeln gegen Sicherheitsleistung aufzuheben sind (vgl. BGH, Urteil vom 28. September 1977 - VIII ZR 51/77, BGHZ 69, 270, 272 f.). - BGH, 03.05.2005 - XI ZR 287/04
Anforderungen an die Akzessorietät einer Prozeßbürgschaft
Eine solche Prozeßbürgschaft soll einen angemessenen Ausgleich für den Verzicht des Gläubigers auf die ihm eigentlich gestattete vorläufige Vollstreckung darstellen und damit die Vollstreckungsbefugnis, die er durch das Urteil erlangt hat, d.h. die Realisierbarkeit der titulierten Ansprüche sichern (vgl. BGHZ 69, 270, 272; 86, 267, 272; BGH, Urteil vom 19. März 1975 - VIII ZR 250/73, NJW 1975, 1119, 1121; OLG München WM 2004, 2071; Pecher WM 1986, 1513, 1514; Hoffmann WuB VII A. § 108 ZPO 2.05). - BGH, 28.10.1993 - IX ZR 141/93
Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft auf erstes …
Der Einwendungsausschluß bei der Wechselforderung soll in erster Linie die Verkehrsfähigkeit des Wechsels gewährleisten und in zweiter Linie die beschleunigte Erreichbarkeit eines Titels (BGH, Urt. v. 28. September 1977 - VIII ZR 51/77, NJW 1978, 43 [BGH 28.09.1977 - VIII ZR 51/77]).Darüber hinaus kann - selbst bei rechtskräftigen Vorbehaltsurteilen (vgl. BGH, Urt. v. 28. September 1977 - VIII ZR 51/77, aaO) - die Zwangsvollstreckung einstweilen eingestellt werden (§ 707 ZPO).
- BGH, 16.03.2004 - XI ZR 335/02
Ansprüche des Vollstreckungsgläubigers bei Stellung einer Prozessbürgschaft zur …
Soweit in diesem Urteil unter Bezugnahme auf die Entscheidung BGHZ 69, 270 ausgeführt worden ist, die in jenem Fall gestellte Prozeßbürgschaft habe dem Gläubiger eine Sicherheit dafür verschaffen sollen, daß der Hauptschuldner nach Eintritt der Rechtskraft des Vorbehaltsurteils und vor Abschluß des Nachverfahrens die Urteilssumme bezahlen würde, wenn ein weiterer Vollstreckungsaufschub (§ 707 ZPO) nicht bewilligt würde, gibt dies für die Entscheidung des vorliegenden Falles nichts her.Der Umfang der Haftung des Prozeßbürgen richtet sich grundsätzlich nach dem Zweck der Sicherheitsleistung und kann im konkreten Einzelfall häufig der gerichtlichen Anordnung entnommen werden (vgl. RGZ 141, 194, 196; BGHZ 69, 270, 272 m.w.Nachw.; vgl. ferner BGH, Urteile vom 20. November 1978 - VIII ZR 243/77, WM 1979, 15, 16 und vom 20. Oktober 1988 - IX ZR 47/87, WM 1988, 1883, 1885).
- BGH, 29.04.1993 - III ZR 115/91
Verjährungsunterbrechung bei einstweiliger Einstellung der Zwangsvollstreckung
BGH Urteile vom 19. März 1975 - VIII ZR 250/73 = BGHWarn 1975 Nr. 59 = NJW 1975, 1119, 1120 f.; BGHZ 69, 270 [BGH 28.09.1977 - VIII ZR 51/77] und vom 20. November 1978 - VIII ZR 243/77 = BGHWarn 1978 Nr. 287 = NJW 1979, 417 f. [BGH 20.11.1978 - VIII ZR 243/77]) sind die Voraussetzungen einer Verjährungsunterbrechung gemäß § 209 Abs. 2 Nr. 5 BGB als erfüllt anzusehen. - BGH, 10.03.1988 - VII ZR 8/87
Aufrechnung mit rechtskräftig festgestellten Schadensersatzansprüchen
Das Vorbehaltsurteil nach § 599 ZPO führt zu einer Verurteilung des Beklagten unter der auflösenden Bedingung, daß dessen im Urkundenprozeß unzulässige Einwendungen im Nachverfahren die Klage unbegründet machen (vgl. BGHZ 69, 270, 272) [BGH 28.09.1977 - VIII ZR 51/77]. - OLG Frankfurt, 03.01.2017 - 20 VA 3/16
Abwendung der Zwangsvollstreckung durch Insolvenzverwalter
- OLG München, 17.03.2009 - 5 U 2321/08
Außerordentliche Kündigung eines Mietvertrages durch den Mieter: Erstattung einer …
- OLG München, 16.09.2014 - 5 U 582/14
Anfechtung einer Zahlung auf eine nicht bestehende Schuld
- BGH, 20.11.1978 - VIII ZR 243/77
Voraussetzungen für das wirksame Zustandekommen eines Bürgschaftsvertrages - …
- OLG München, 05.02.2004 - 19 U 4439/03
Zweck einer Prozessbürgschaft
- OLG München, 12.08.2021 - 7 U 2052/21
Einstellung der Zwangsvollstreckung aus Vorbehaltsurteil im Urkundenprozess
- OLG München, 04.12.2002 - 3 U 3944/02
Inanspruchnahme aus Prozessbürgschaft zur Abwendung der Zwangsvollstreckung nur …
- BGH, 28.10.1993 - III ZR 175/92
Einrede des Schiedsvertrages im Wechselprozeß
- OLG Koblenz, 23.01.2002 - 9 U 1616/00
Keine Beweislaständerung bei Zahlung zur Abwendung eines Zurückbehaltungsrechts …
- OLG Stuttgart, 29.09.2005 - 13 U 99/05
Urkundenprozess: Bindung an die schriftsätzliche Ankündigung eines …
- BSG, 14.02.1964 - 7 RAr 15/62
Antrag beim Arbeitsamt auf Zustimmung zur Veröffentlichung von Stellenangeboten …
- OLG Düsseldorf, 09.10.2003 - 10 U 174/02
Erlöschen einer Schuld bei Erbringung einer Leistung unter Vorbehalt der …
- KG, 30.04.2019 - 4 U 15/18
Urkundenprozess über die Verpflichtung eines Bürgen auf die Rückführung eines …
- LG Schwerin, 23.03.2015 - 4 T 11/14
Auslegung der Hinterlegungsvereinbarung, Anspruch auf Auszahlung des hinterlegten …
- OLG Köln, 22.11.1999 - 16 U 4/99
Verzug des Bürgen
- OLG Braunschweig, 31.08.2005 - 3 W 27/05
Anforderungen an die Durchführung eines Konkursverfahrens über eine …
- OLG Koblenz, 19.04.1991 - 2 U 1659/89
Zustandekommen einer Prozessbürgschaft; Maßgeblichkeit des Zwecks bei der …
- OLG Jena, 08.05.2001 - 5 U 1400/00
Auslegung eines Prozessbürgschaft
- AG München, 12.10.2015 - 453 C 2622/08
Erstattungsfähigkeit von Avalzinsen
- SG Halle, 29.11.2004 - S 8 KN 121/04
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Rechtsprechung
| BGH, 19.09.1977 - VIII ZR 118/76 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Terminladung - Urlaubsantritt - Wiedereinsetzung - Einspruchsfrist
Papierfundstellen
- MDR 1978, 221
- VersR 1977, 1098
- WM 1977, 1285
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (13)
- BVerfG, 20.06.1973 - 2 BvR 675/72
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den …
Auszug aus BGH, 19.09.1977 - VIII ZR 118/76
a) Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß in Fällen des "ersten Zugangs" zum Gericht bei Strafbefehls- und Bußgeldverfahren ein Betroffener bei vorübergehender Abwesenheit von seiner Wohnung keine besonderen Vorkehrungen für mögliche Zustellungen zu treffen braucht (BVerfGE 25, 158, 165/166; 26, 315, 318/319; 31, 388, 390; 34, 154, 156; 35, 296, 298; 37, 100, 102; 38, 35, 38; 40, 42, 44; 40, 46, 49; 40, 88, 91/92; 41, 332, 335).Daher ist einem Betroffenen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu erteilen, wenn er infolge Abwesenheit von seiner Wohnung von der Zustellung eines im summarischen Verfahren ergangenen Strafbefehls oder Bußgeldbescheids keine Kenntnis erhielt Das gilt auch dann, wenn der Betroffene zuvor polizeilich vernommen worden war oder wußte, daß gegen ihn ein Ermittlungsverfahren anhängig war (BVerfGE 34, 154, 156; 35, 296, 298, 299; 40, 88, 91/92) und er also mit der Zustellung eines Bußgeldbescheides oder eines Strafbefehls rechnen mußte (BVerfGE 35, 296, 298/299).
Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist jedoch zu versagen, wenn dem Betroffenen anderweit ein Verschulden zur Last fällt, wenn er beispielsweise die Abholung der bei einer Ersatzzustellung bei der Post niedergelegten Sendung vernachlässigte (BVerfGE 25, 158, 166; 35, 296, 298; vgl. auch 41, 332, 335).
- BVerfG, 21.01.1969 - 2 BvR 724/67
Ersatzzustellung und Anspruch auf rechtliches Gehör
Auszug aus BGH, 19.09.1977 - VIII ZR 118/76
a) Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß in Fällen des "ersten Zugangs" zum Gericht bei Strafbefehls- und Bußgeldverfahren ein Betroffener bei vorübergehender Abwesenheit von seiner Wohnung keine besonderen Vorkehrungen für mögliche Zustellungen zu treffen braucht (BVerfGE 25, 158, 165/166; 26, 315, 318/319; 31, 388, 390; 34, 154, 156; 35, 296, 298; 37, 100, 102; 38, 35, 38; 40, 42, 44; 40, 46, 49; 40, 88, 91/92; 41, 332, 335).Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist jedoch zu versagen, wenn dem Betroffenen anderweit ein Verschulden zur Last fällt, wenn er beispielsweise die Abholung der bei einer Ersatzzustellung bei der Post niedergelegten Sendung vernachlässigte (BVerfGE 25, 158, 166; 35, 296, 298; vgl. auch 41, 332, 335).
- BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1018/74
Führerschein
Auszug aus BGH, 19.09.1977 - VIII ZR 118/76
a) Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß in Fällen des "ersten Zugangs" zum Gericht bei Strafbefehls- und Bußgeldverfahren ein Betroffener bei vorübergehender Abwesenheit von seiner Wohnung keine besonderen Vorkehrungen für mögliche Zustellungen zu treffen braucht (BVerfGE 25, 158, 165/166; 26, 315, 318/319; 31, 388, 390; 34, 154, 156; 35, 296, 298; 37, 100, 102; 38, 35, 38; 40, 42, 44; 40, 46, 49; 40, 88, 91/92; 41, 332, 335).Daher ist einem Betroffenen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu erteilen, wenn er infolge Abwesenheit von seiner Wohnung von der Zustellung eines im summarischen Verfahren ergangenen Strafbefehls oder Bußgeldbescheids keine Kenntnis erhielt Das gilt auch dann, wenn der Betroffene zuvor polizeilich vernommen worden war oder wußte, daß gegen ihn ein Ermittlungsverfahren anhängig war (BVerfGE 34, 154, 156; 35, 296, 298, 299; 40, 88, 91/92) und er also mit der Zustellung eines Bußgeldbescheides oder eines Strafbefehls rechnen mußte (BVerfGE 35, 296, 298/299).
- BVerfG, 16.11.1972 - 2 BvR 21/72
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung der Wiedereinsetzung in den …
Auszug aus BGH, 19.09.1977 - VIII ZR 118/76
a) Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß in Fällen des "ersten Zugangs" zum Gericht bei Strafbefehls- und Bußgeldverfahren ein Betroffener bei vorübergehender Abwesenheit von seiner Wohnung keine besonderen Vorkehrungen für mögliche Zustellungen zu treffen braucht (BVerfGE 25, 158, 165/166; 26, 315, 318/319; 31, 388, 390; 34, 154, 156; 35, 296, 298; 37, 100, 102; 38, 35, 38; 40, 42, 44; 40, 46, 49; 40, 88, 91/92; 41, 332, 335).Daher ist einem Betroffenen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu erteilen, wenn er infolge Abwesenheit von seiner Wohnung von der Zustellung eines im summarischen Verfahren ergangenen Strafbefehls oder Bußgeldbescheids keine Kenntnis erhielt Das gilt auch dann, wenn der Betroffene zuvor polizeilich vernommen worden war oder wußte, daß gegen ihn ein Ermittlungsverfahren anhängig war (BVerfGE 34, 154, 156; 35, 296, 298, 299; 40, 88, 91/92) und er also mit der Zustellung eines Bußgeldbescheides oder eines Strafbefehls rechnen mußte (BVerfGE 35, 296, 298/299).
- BGH, 09.12.1975 - VI ZR 198/74
Wiedereinsetzung bei Versäumung der Einspruchsfrist gegen ein Versäumnisurteil - …
Auszug aus BGH, 19.09.1977 - VIII ZR 118/76
Eine weitergehende Erleichterung von den Voraussetzungen der Wiedereinsetzung sei nicht beabsichtigt gewesen, 8 insbesondere keine Befreiung davon, daß der als Wieder eins etzungsgrund angegebene Umstand für die Versäumung der Frist ursächlich gewesen sein müsse (BGH Urteil vom 9. Dezember 1975 - VI ZR 198/74 = LM ZPO § 233 (K) Nr. 1 = NJW 1976, 626).Wenn der Beklagte die bei der Post für ihn niedergelegten Schriftstücke nicht abholte, so ist bei der Beurteilung seines Verhaltens allerdings nicht auf die Handlungsweise einer mit äußerster Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit verfahrenden Partei, sondern darauf abzustellen, was von dem Beklagten in seiner Lage bei Berücksichtigung des Falles verständigerweise zu erwarten war (BGH Urteil vom 9. Dezember 1975 aaO).
- BGH, 21.03.1951 - IV ZR 13/50
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 19.09.1977 - VIII ZR 118/76
Dieser Umstand kann in der Revisionsinstanz berücksichtigt werden, weil der Wiedereinsetzungstatbe stand von Amts wegen zu prüfen ist (…Wieczorek, Großkommen tare der Praxis, ZPO 2. Aufl. § 238 Rdn. B II; vgl. auch BGH Urteil vom 21. März 1951 - IV ZR 13/50 = LM ZPO § 234 Nr. 1 und BAG NJW 1972, 887). - BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 849/75
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den …
Auszug aus BGH, 19.09.1977 - VIII ZR 118/76
a) Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß in Fällen des "ersten Zugangs" zum Gericht bei Strafbefehls- und Bußgeldverfahren ein Betroffener bei vorübergehender Abwesenheit von seiner Wohnung keine besonderen Vorkehrungen für mögliche Zustellungen zu treffen braucht (BVerfGE 25, 158, 165/166; 26, 315, 318/319; 31, 388, 390; 34, 154, 156; 35, 296, 298; 37, 100, 102; 38, 35, 38; 40, 42, 44; 40, 46, 49; 40, 88, 91/92; 41, 332, 335). - BVerfG, 09.07.1969 - 2 BvR 753/68
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand …
Auszug aus BGH, 19.09.1977 - VIII ZR 118/76
a) Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß in Fällen des "ersten Zugangs" zum Gericht bei Strafbefehls- und Bußgeldverfahren ein Betroffener bei vorübergehender Abwesenheit von seiner Wohnung keine besonderen Vorkehrungen für mögliche Zustellungen zu treffen braucht (BVerfGE 25, 158, 165/166; 26, 315, 318/319; 31, 388, 390; 34, 154, 156; 35, 296, 298; 37, 100, 102; 38, 35, 38; 40, 42, 44; 40, 46, 49; 40, 88, 91/92; 41, 332, 335). - BVerfG, 03.06.1975 - 2 BvR 99/74
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Postlaufzeiten
Auszug aus BGH, 19.09.1977 - VIII ZR 118/76
a) Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß in Fällen des "ersten Zugangs" zum Gericht bei Strafbefehls- und Bußgeldverfahren ein Betroffener bei vorübergehender Abwesenheit von seiner Wohnung keine besonderen Vorkehrungen für mögliche Zustellungen zu treffen braucht (BVerfGE 25, 158, 165/166; 26, 315, 318/319; 31, 388, 390; 34, 154, 156; 35, 296, 298; 37, 100, 102; 38, 35, 38; 40, 42, 44; 40, 46, 49; 40, 88, 91/92; 41, 332, 335). - BVerfG, 02.07.1974 - 2 BvR 32/74
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei einem Antrag auf …
Auszug aus BGH, 19.09.1977 - VIII ZR 118/76
a) Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß in Fällen des "ersten Zugangs" zum Gericht bei Strafbefehls- und Bußgeldverfahren ein Betroffener bei vorübergehender Abwesenheit von seiner Wohnung keine besonderen Vorkehrungen für mögliche Zustellungen zu treffen braucht (BVerfGE 25, 158, 165/166; 26, 315, 318/319; 31, 388, 390; 34, 154, 156; 35, 296, 298; 37, 100, 102; 38, 35, 38; 40, 42, 44; 40, 46, 49; 40, 88, 91/92; 41, 332, 335). - BVerfG, 02.04.1974 - 2 BvR 784/73
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Antrag auf Wiedereinsetzung in den …
- BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvR 118/71
Anspruch auf rechtliches Gehör und Ummfang der Rechtsmittelbelehrung
- BVerfG, 03.06.1975 - 2 BvR 457/74
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand …
- BGH, 27.10.1987 - VI ZR 268/86
Ersatzzustellung in der Wohnung; Unterzeichnung von Ausfertigungen durch den …
Dabei wird einerseits zu berücksichtigen sein, daß der Streitfall der Sache nach den Fällen einer Fristversäumung beim "ersten Zugang" zum Gericht vergleichbar ist, in denen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wegen der hier zentralen Bedeutung der Wiedereinsetzung für das rechtliche Gehör an die Ausräumung des Verschuldens keine überhöhten Anforderungen gestellt werden dürfen (BVerfGE 37, 100, 102 [BVerfG 02.04.1974 - 2 BvR 784/73]; 40, 88, 91 f; 67, 208, 212 m.w.N.; vgl. auch BGH, Urt. vom 19. September 1977 - VIII ZR 118/76 - VersR 1977, 1098, 1099; Beschluß vom 7. Mai 1986 - VIII ZB 16/86 - VersR 1986, 967 f). - BGH, 25.03.1982 - VII ZB 23/81
Pflichten der der Entscheidung eines geführten Rechtsstreits entgegensehenden …
Das Recht auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand diene deshalb unmittelbar der Verwirklichung verfassungsrechtlich abgesicherter Rechtsgarantien (vgl. die Nachw. im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19. September 1977 - VIII ZR 118/76 = LM ZPO § 233 (K) Nr. 2 = VersR 1977, 1098).Wie im Urteil VersR 1977, 1098 (1099) kann dabei dahinstehen, ob die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wenigstens dann eingreift, wenn eine Partei von der gegen sie erhobenen Klage und vom ersten Verhandlungstermin nicht rechtzeitig erfährt, so daß gegen sie ein Versäumnisurteil ergeht, dem später ein zweites folgt.
- BGH, 19.10.1983 - VIII ZB 30/83
Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand - Versäumen der Einspruchsfrist wegen …
Zwar gehört es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den Sorgfaltspflichten einer Prozeßpartei, bei längerer Ortsabwesenheit in angemessener Weise Vorsorge dafür zu treffen, daß prozessuale Fristen, mit deren Ablauf in der Zwischenzeit zu rechnen ist, eingehalten werden können (vgl. Senatsbeschluß vom 19. September 1977 - VIII ZR 118/76, VersR 1977, 1098; BGH, Beschl. v. 25. März 1982 - VII ZB 23/81, VersR 1982, 652).
- BGH, 23.11.1977 - VIII ZR 107/76
Revision gegen die Verwerfung des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil als …
Vom vorliegenden Falle unterscheiden sich diejenigen grundlegend, in denen die höchstrichterliche Rechtsprechung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand z.B. gegen die Versäumung der Einspruchsfrist gegen ein Versäumnisurteil versagt hat, weil dem Beklagten die (Ersatz-) Zustellung der Entscheidung nicht ohne sein schuldhaftes Zutun unbekannt geblieben ist (vgl. Senatsurteil vom 19. September 1977 - VIII ZR 118/76 = WM 1977, 1285). - BGH, 29.09.1983 - III ZB 14/83
Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Pflicht zur Vorsorge …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes gehört es zu den Sorgfaltspflichten einer Prozeßpartei, bei längerer Ortsabwesenheit in angemessener Weise Vorsorge dafür zu treffen, daß prozessuale Fristen, mit deren Ablauf in der Zwischenzeit zu rechnen ist, eingehalten werden können (Beschlüsse vom 10. Februar 1977 - III ZB 3/76 - VersR 1977, 433; vom 19. September 1977 - VIII ZR 118/76 = VersR 1977, 1098/99; vom 7. März 1979 - IV ZB 162/78 - VersR 1979, 573/74; vom 25. März 1982 - VII ZB 23/81 = VersR 1982, 652/53 m.w.Nachw.). - BGH, 14.07.1987 - IX ZB 48/87
Verschulden bei Versäumung der Einspruchsfrist gegen einen Mahnbescheid - …
Inwieweit die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in den summarischen Strafverfahren auch im Zivilprozeß gilt, kann dahinstehen (vgl. dazu BGH, Urt. v. 19. September 1977 - VIII ZR 118/76, VersR 1977, 1098). - BGH, 01.12.1978 - I ZB 9/78
Anspruch eines Handelsvertreter auf Bucheinsicht gegenüber seiner Firma - Antrag …
In der Verletzung derartiger prozessualer Sorgfaltspflichten ein Verschulden im Sinne von § 233 ZPO n.F. zu sehen, ist sowohl mit dem in Art. 19 Abs. 4 GG gewährleisteten Recht, gegen einen belastenden Akt der öffentlichen Gewalt das Gericht anzurufen, wie auch mit dem in Art. 103 Abs. 1 GG verbürgten Anspruch auf rechtliches Gehör vereinbar (vgl. BGH VersR 1977, 1098 zu § 233 Abs. 2 ZPO a.F.). - BGH, 29.03.1983 - VI ZR 55/81
Schadensersatzklage gegen einen Rechtsanwalt - Unrichtige Belehrung über die …
Der beklagte Anwalt mußte sogar befürchten, daß das Amtsgericht - worauf auch das Berufungsgericht in anderem Zusammenhang unter Bezugnahme auf den Beschluß des BGH vom 19. September 1977 (VIII ZR 118/76 - VersR 1977, 1098 = WM 1977, 1285) hinweist - die Wiedereinsetzung verweigern würde, wenn es davon ausging, der Kläger habe die Terminsnachricht oder zumindest die Benachrichtigung über deren Niederlegung erhalten, dann aber mit dem Erlaß eines Versäumnisurteiles rechnen und daher entsprechende Erkundigungen einholen müssen. - BGH, 07.03.1979 - IV ZB 162/78
Streitigkeit bezüglich der gesetzlichen Unterhaltspflichten zwischen Ehegatten …
In der Verletzung einer solchen Pflicht ein Verschulden im Sinne von § 233 ZPO zu sehen, ist sowohl mit dem in Art. 19 Abs. 4 GG gewährleisteten Recht, gegen einen belastenden Akt der öffentlichen Gewalt das Gericht anzurufen, als auch mit dem in Art. 103 Abs. 1 GG verbürgten Anspruch auf rechtliches Gehör vereinbar (vgl. BGH VersR 1977, 1098 zu § 233 ZPO a.F. und BGH VersR 1979, 231 zu § 233 ZPO n.F.). - VGH Hessen, 27.05.1993 - 13 TH 1549/92
Ausländerrecht: Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung für Ehegatten nach Ablauf …
Derartige besondere Vorkehrungen vor Antritt einer Reise sind aber auch nur im Ausnahmefall erforderlich, etwa bei einer von Anfang an vorgesehenen längerfristigen Abwesenheit (über 6 Wochen, vgl. BVerfG, Beschluß vom 11. Februar 1976 - 2 BvR 849/75, BVerfGE 41, 332 (336)) oder aber dann, wenn der Betreffende schon bei Reisebeginn mit dem Zugang einer für ihn nachteiligen behördlichen Entscheidung rechnen muß (BGH, Urteil vom 19. September 1977 - VIII ZR 118/76 -, JZ 1977, 762). - BGH, 20.10.1988 - VII ZB 16/88
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Berufungsfrist - …
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