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Weitere Entscheidung unten: BGH, 10.04.1978

Rechtsprechung
   BGH, 23.02.1978 - II ZR 145/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,1244
BGH, 23.02.1978 - II ZR 145/76 (https://dejure.org/1978,1244)
BGH, Entscheidung vom 23.02.1978 - II ZR 145/76 (https://dejure.org/1978,1244)
BGH, Entscheidung vom 23. Februar 1978 - II ZR 145/76 (https://dejure.org/1978,1244)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bei einer Personengesellschaft des Handelsrechts geführte Darlehnskonten der Gesellschafter - Forderungen und Schulden der Gesellschafter gegenüber der Gesellschaft - Darlehenskonten als Entnahmekonten - Beteiligungskonten der Gesellschafter einer Personengesellschaft ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 1053 (Ls.)
  • MDR 1978, 734
  • WM 1978, 342
  • BB 1978, 109
  • BB 1978, 630
  • DB 1978, 877
 
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Wird zitiert von ... (20)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.11.1977 - II ZR 10/76

    Widerlegbare, aber die Darlegungslast und Beweislast umkehrende tatsächliche …

    Auszug aus BGH, 23.02.1978 - II ZR 145/76
    Der Senat hat zwar in einem Urteil vom 19. Dezember 1977 (II ZR 10/76) einer der Rechtslage nicht entsprechenden Buchung bestimmter Beträge auf dem Darlehnskonto eines Gesellschafters die Wirkung abgesprochen, daß die für dieses Konto vereinbarten Regelungen (dort eine Verzinsung) nun auch für jene zu gelten hätten.
  • BGH, 03.05.1976 - II ZR 92/75

    Umwandlung von Einzelansprüchen eines Gesellschafters aus dem …

    Auszug aus BGH, 23.02.1978 - II ZR 145/76
    In einem solchen Falle, in dem der ausgeschiedene Gesellschafter den eingeklagten Betrag auf alle Fälle zu erhalten hat, gibt es keinen Grund, ihn noch auf die endgültige Abrechnung zu verweisen (BGHZ 37, 305 unter 4; Sen.Urt. v. 3.5.76 - II ZR 92/75, WM 1976, 789 unter II 2).
  • BGH, 17.12.2020 - IX ZR 122/19

    Anfechtbarkeit der Entnahme von Guthaben als schuldrechtliche Forderungen auf …

    Maßgeblich ist vielmehr der sich aus dem Gesellschaftsvertrag ergebende Wille der Gesellschafter und der mit der Einrichtung des Kontos verfolgte Zweck (BFH, Urteil vom 15.05.2008 - IV R 46/05, DStR 2008, 1577, 1578; OLG Schleswig, ZIP 2017, 622, 625; vgl. BGH, Urteil vom 23. Februar 1978 - II ZR 145/76, WM 1978, 342, 343;… von Falkenhausen/Schneider in Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts, Band 2, 5. Aufl., § 22 Rn. 50).

    Entnahmebeschränkungen in Gesellschaftsverträgen sind nichts Ungewöhnliches, sondern werden häufig zur Erhaltung der Liquidität der Gesellschaft vereinbart und setzen gerade voraus, dass die Gesellschafter sonst Anspruch auf eine sofortige Auszahlung haben würden (BGH, Urteil vom 23. Februar 1978 - II ZR 145/76, WM 1978, 342, 343; OLG Köln, ZIP 2000, 1726, 1727 f).

    Eine Verrechnung des Guthabens auf dem Privatkonto mit etwaigen Verlustanteilen ist bei der Ermittlung des Abfindungsanspruchs dagegen nicht vorgesehen (vgl. im Übrigen BGH, Urteil vom 23. Februar 1978, aaO S. 344).

  • OLG Stuttgart, 31.10.2012 - 14 U 19/12

    Handelsregistereintragung einer Übertragung von Kommanditanteilen: …

    Die Bezeichnung ist letztlich nicht ausschlaggebend, bildet aber ein Indiz (vgl. BGH, DB 1978, 877;… OLG Köln, Urt. v. 11.01.2000 - 22 U 139/99 - Tz. 37;… Staub/Schäfer, a.a.O., § 120 Rn. 57).

    Rn. 33 (c) Für die Einordnung spricht - anders als die Berufung wohl meint - ferner die Regelung des § 23 Abs. 2 Satz 3 des KG-Vertrags, nach der - was für Guthaben in Form von selbstständigen Forderungsrechten selbstverständlich ist (vgl. BGH, DB 1978, 877) - das Guthaben auf dem Darlehenskonto dem bei Ausscheiden geschuldeten Abfindungsbetrag hinzuzurechnen ist (…vgl. OLG Köln, Urt. v. 11.01.2000 - 22 U 139/99 - Tz. 40).

    Es ist anerkannt, dass Entnahmebeschränkungen hinsichtlich von Darlehenskonten wie dem hier in § 13 Abs. 3 des KG-Vertrags geregelten nicht ohne weiteres etwas daran ändern, dass es sich um ein echtes Forderungskonto handelt (s. BGH, WM 1977, 1022, 1025; BGH, DB 1978, 877 und dazu Huber, ZGR 1988, 1, 29 f., 69 f.;… BFH, Urt. v. 27.05.1981 - I R 123/77 - Tz. 32 [BStBl II 1982, 211 ff.]); entscheidend ist vielmehr, dass der Gesellschafter - wie es hier der Fall ist - ungeachtet der Beschränkungen einen unentziehbaren Anspruch auf das Guthaben hat, bei dem nur die Fälligkeit hinausgeschoben ist, spätestens - so hier - bis zur Kündigung des Gesellschafters oder bis zum sonstigen Ausscheiden (vgl. Huber, ZGR 1988, 1, 82;… s. auch Staub/Schäfer, a.a.O., § 120 Rn. 71).

    Die im Streitfall bestehende weitgehende Bindung der Guthaben auf den Darlehenskonten, insbesondere durch Entnahmebeschränkungen, mag der Erhaltung der Liquidität der X & O GmbH & Co. KG dienen, was ein Zweck solcher Beschränkungen sein kann (vgl. BGH, DB 1978, 877; anders Huber, ZGR 1988, 1, 81).

  • OLG Schleswig, 08.02.2017 - 9 U 84/16

    Insolvenzanfechtung: Anfechtbarkeit von Entnahmen eines Kommanditisten aus dem …

    Weitere Auslegungskriterien (Verzinsung; Entnahmerecht; Bezeichnung des Kontos etc.) kommen grundsätzlich erst zum Tragen, wenn Verluste nicht abgesetzt werden dürfen und es um die Frage geht, ob gleichwohl von einer Beteiligung auszugehen ist (vgl. BGH, Urteil vom 23. Februar 1978 - II ZR 145/76, BB 1978, 109;… OLG Köln, aaO).
  • BFH, 26.06.2007 - IV R 29/06

    Finanzierungskosten für Rückzahlung von Gesellschafterdarlehen sind …

    Eine von der klaren Zuordnung des Kontos in § 11 Abs. 3 (insbesondere Satz 2) des Gesellschaftsvertrags abweichende Vereinbarung hätte nach den vom FG zwar genannten, in ihrer Bedeutung aber nicht hinreichend gewürdigten Grundsätzen des Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 23. Februar 1978 II ZR 145/76 (Betriebs-Berater --BB-- 1978, 630) einer eindeutigen Regelung im Gesellschaftsvertrag bedurft.
  • OLG Köln, 11.01.2000 - 22 U 139/99

    Guthaben eines Kommanditisten auf einem sog. variablen Kapitalkonto

    Demgegenüber ist mit einem Darlehensanspruch, der dem Gesellschafter eine unentziehbare Forderung zuweist, eine Verlustbeteiligung unvereinbar (vgl. BGH BB 1978, 630, 631; Huber, Vermögensanteil, Kapitalanteil und Gesellschaftsanteil an Personalgesellschaften des Handelsrechts, S. 248, 249, 258, 259;… v. Falkenhausen a.a.O. § 19 Rn 56).

    Derartige Entnahmebeschränkungen sind in Gesellschaftsverträgen nichts Ungewöhnliches, sondern werden im Gegenteil zur Erhaltung der Liquidität häufig vereinbart und setzen meist gerade voraus, daß die Gesellschafter sonst, d.h. ohne Beschränkung, Anspruch auf sofortige Auszahlung hätten (BGH BB 1978, 630, 631;… vgl. auch Huber a.a.O. S. 251; Schlegelberger/Martens § 169 Rn 21).

  • BFH, 27.05.1981 - I R 123/77

    Zur Berechnung des Veräußerungsgewinns bei Übertragung eines Anteils am Betrieb …

    Entsprechen diesen weiteren Konten keine gesellschaftsrechtlichen Befugnisse und können sie ferner nicht durch Abschreibung von Verlusten geschmälert werden, sind sie im Zweifel handelsrechtlich dazu bestimmt, echte Forderungen und Schulden der Gesellschafter gegenüber der Gesellschaft auszuweisen; daran ändern auch Entnahmebeschränkungen nichts (Urteile des Bundesgerichtshofs -BGH- vom 21. Mai 1952 II ZR 114/51, DB 1952, 486, BB 1952, 478; vom 23. Februar 1978 II ZR 175/76, BB 1978, 630; ferner BFH-Urteile vom 3. Dezember 1980 II R 66/77, BFHE 132, 329, BStBl II 1981, 280; vom 17. Dezember 1980 II R 36/79, BFHE 132, 345, BStBl II 1981, 325; vgl. dazu auch Gutachten des Hauptausschusses des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Die Wirtschaftsprüfung 1976 S.114 -Wpg 1976, 114-).
  • OLG Jena, 14.07.2021 - 2 U 239/20

    Rechtsfolgen der erfolgreichen Anfechtung einer Auseinandersetzungsvereinbarung …

    Soweit bis zum Ausscheiden des Klägers ein Gewinnguthaben verblieben ist, ist es mit dem Ausscheiden des Klägers - gemäß § 1 der Ausscheidensvereinbarung nicht vor dem 30.09.2015 oder aber im Falle der wirksamen Anfechtung auf der Grundlage der Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft am 19.06.2015 - ent standen (BGH, Urteil vom 23. Februar 1978 - II ZR 145/76 -, Rn. 12, juris).
  • FG Hessen, 17.06.2004 - 11 K 2330/02

    Abgrenzung zwischen Kapitalkonto oder Darlehenskonto bei einer GmbH & Co. KG

    Da dem Kommanditisten die früheren Gewinne stets erhalten blieben, bedürfe es - unter Bezugnahme auf BGH, BB 1978, 630 - für eine zulässige gesellschaftsvertragliche Verrechnung von Fremd- mit Eigenkapitalkonten eines Kommanditisten einer Vereinbarung, bei der dieser ungewöhnliche Wille deutlich zum Ausdruck kommen müsse.

    Unter Berufung auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 23. Februar 1978 II ZR 145/76, BB 1978, 630) weist die Klägerin zwar zutreffend darauf hin, dass eine gesellschaftsvertragliche Regelung, wonach fest begründete Forderungen eines Kommanditisten gegen die Gesellschaft bei dessen Ausscheiden beschnitten oder zur Deckung etwaiger Verluste herangezogen werden können, im Gesellschaftsvertrag deutlich zum Ausdruck kommen müssen.

  • BGH, 27.09.1982 - II ZR 241/81

    Verpflichtung eines Gesellschafters zum Verlustausgleich - Anforderungen an die …

    Zu Unrecht verweist das Berufungsgericht demgegenüber auf das Senatsurteil vom 23. Februar 1978 - II ZR 145/76, WM 1978, 342.
  • BGH, 09.03.1981 - II ZR 70/80

    Einstellung von Zahlungsansprüchen als unselbständige Rechnungsposten in die …

    Ein solches Vorgehen ist im allgemeinen mit den Geboten von Treu und Glauben unvereinbar (vgl. Senatsurt. v. 20.10.1977 - II ZR 92/76 = WM 1978, 89 unter 4 a und v. 5.2.1979 - II ZR 210/76 = WM 1979, 937 unter A II 1; für einen dem vorliegenden ähnlichen Fall das Urt. v. 23.2.1978 - II ZR 145/76 = WM 1978, 342 unter 2).

    Die Verhältnisse liegen also ganz ähnlich wie in dem vom Berufungsgericht angeführten Fall des Senatsurteils vom 23. Februar 1978 (WM 1978, 342).

  • BFH, 03.12.1980 - II R 66/77

    Gewinnanteil - Haftsumme - Forderungsverzicht - Verzichtswille - Kapitalkonto

  • OLG Düsseldorf, 12.12.2019 - 12 U 30/19

    Bereicherungsrechtlicher Anspruch gegen Kommanditist wegen "Scheingewinnbezug"

  • BGH, 05.05.1986 - II ZR 163/85

    Übertragung eines Gesellschafteranteils - Rechtsnachfolge des Eintretenden - …

  • BFH, 06.03.1979 - VIII R 26/78

    Feststellung der Jahresbilanz - Gewinnausschüttung - Rückzahlung der …

  • BFH, 17.12.1980 - II R 36/79

    Kommanditist - GmbH - Kapitalkonto - Beteiligungskonto

  • OLG Jena, 14.07.2021 - 2 U 238/20
  • BFH, 20.11.1980 - I B 31/80

    Verdeckte Gewinnausschüttung - Ausschüttungsbelastung - Eigenkapital

  • BGH, 05.05.1986 - II ZR 162/85

    Geltendmachung gesellschaftsrechtlicher Ansprüche des ausgeschiedenen …

  • BGH, 05.05.1986 - II ZR 164/85

    Geltendmachung einer Werklohnforderung aus Veredelungsarbeiten - Geltendmachung …

  • BGH, 30.05.1979 - IV ZR 84/77

    Berücksichtigung des Saldos aus einem Darlehenskonto - Erklärung über die …

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Rechtsprechung
   BGH, 10.04.1978 - II ZR 61/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,1158
BGH, 10.04.1978 - II ZR 61/77 (https://dejure.org/1978,1158)
BGH, Entscheidung vom 10.04.1978 - II ZR 61/77 (https://dejure.org/1978,1158)
BGH, Entscheidung vom 10. April 1978 - II ZR 61/77 (https://dejure.org/1978,1158)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Formbedürftigkeit eines Vertrages über den Beitritt zu einer Kommanditgesellschaft - Verschaffung von Eigentumswohnungen als Zweck einer Kommanditgesellschaft - Anspruch auf Übertragung einer Eigentumswohnung - Formbedürftigkeit der Verpflichtung das Eigentum an einem ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 313 S. 1; HGB § 161
    Formbedürftigkeit des Beitritts zu einer KG

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 2505
  • MDR 1978, 734
  • DNotZ 1978, 422
  • DB 1978, 1218
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.10.1959 - II ZR 157/58

    Siedlungsgenossenschaft. Eigenheim

    Auszug aus BGH, 10.04.1978 - II ZR 61/77
    Aus ähnlichen Erwägungen ist die schon vom Reichsgericht entwickelte Rechtsprechung zu den genossenschaftsrechtlichen Ansprüchen auf Grundstücksübereignung zu billigen: Ist die Genossenschaft nach ihrer Satzung verpflichtet, ihren Mitgliedern Wohnraum als Eigentum, Erbbaurecht usw. zu verschaffen, so erwirbt der Genosse, obgleich für die Satzung und den Beitritt die einfache Schriftform genügt (§§ 5, 15 GenG), einen klagbaren Anspruch auf Veräußerung, wenn ihm in satzungsmäßiger Art und Weise Wohnraum zugeteilt wird (BGHZ 15, 177, 181; 31, 37, 38 ff;… Urt. v. 28.5.1973 - V ZR 15/71 = LM BGB § 313 Nr. 59 unter 4 - sämtlich m.w.N.).

    Im vorliegenden Falle ist daher die Rechtslage nicht wesentlich anders, als sie von der Rechtsprechung bei den Baugenossenschaften beurteilt wird: Mit dem Antrag des Genossen auf Zuteilung einer bestimmten Wohneinheit und deren Zuweisung durch das zuständige Genossenschaftsorgan soll ohne weiteres die beiderseits wirksame Verbindlichkeit entstehen, wonach die Genossenschaft zur Veräußerung und der Genosse zum Erwerb und zu den Gegenleistungen verpflichtet ist (BGHZ 31, 37, 39).

  • BGH, 10.11.1954 - II ZR 299/53

    Baugenossenschaft. Eigenheime

    Auszug aus BGH, 10.04.1978 - II ZR 61/77
    Aus ähnlichen Erwägungen ist die schon vom Reichsgericht entwickelte Rechtsprechung zu den genossenschaftsrechtlichen Ansprüchen auf Grundstücksübereignung zu billigen: Ist die Genossenschaft nach ihrer Satzung verpflichtet, ihren Mitgliedern Wohnraum als Eigentum, Erbbaurecht usw. zu verschaffen, so erwirbt der Genosse, obgleich für die Satzung und den Beitritt die einfache Schriftform genügt (§§ 5, 15 GenG), einen klagbaren Anspruch auf Veräußerung, wenn ihm in satzungsmäßiger Art und Weise Wohnraum zugeteilt wird (BGHZ 15, 177, 181; 31, 37, 38 ff;… Urt. v. 28.5.1973 - V ZR 15/71 = LM BGB § 313 Nr. 59 unter 4 - sämtlich m.w.N.).
  • BGH, 28.09.1973 - V ZR 183/71

    Rechtswirksamkeit einer in einem "Teilnahme-Antrag" und seiner …

    Auszug aus BGH, 10.04.1978 - II ZR 61/77
    Es gilt daher der Grundsatz, daß die Wirkung eines Rechtsgeschäfts nach demjenigen Recht zu beurteilen ist, das zur Zeit seiner Entstehung galt (BGH, Urt. v. 28.9.1973 - V ZR 183/71 = WM 1973, 1356 m.w.N.).
  • BGH, 18.05.1973 - V ZR 15/71

    Anforderungen an die Anerkennung formnichtiger Grundstücksveräußerungsverträge - …

    Auszug aus BGH, 10.04.1978 - II ZR 61/77
    Aus ähnlichen Erwägungen ist die schon vom Reichsgericht entwickelte Rechtsprechung zu den genossenschaftsrechtlichen Ansprüchen auf Grundstücksübereignung zu billigen: Ist die Genossenschaft nach ihrer Satzung verpflichtet, ihren Mitgliedern Wohnraum als Eigentum, Erbbaurecht usw. zu verschaffen, so erwirbt der Genosse, obgleich für die Satzung und den Beitritt die einfache Schriftform genügt (§§ 5, 15 GenG), einen klagbaren Anspruch auf Veräußerung, wenn ihm in satzungsmäßiger Art und Weise Wohnraum zugeteilt wird (BGHZ 15, 177, 181; 31, 37, 38 ff; Urt. v. 28.5.1973 - V ZR 15/71 = LM BGB § 313 Nr. 59 unter 4 - sämtlich m.w.N.).
  • BGH, 14.10.1991 - II ZR 212/90

    Fehlerhafter Beitritt zu einer Personengesellschaft

    Festzuhalten ist daran, daß der Beitritt erst vollzogen worden ist, wenn Rechtstatsachen geschaffen worden sind, an denen die Rechtsordnung nicht vorbeigehen kann (vgl. Sen. Urt. v. 10. April 1978 - II ZR 61/77, WM 1978, 752, 754).
  • BFH, 23.11.2011 - II R 64/09

    Grunderwerbsteuerbarer Erwerb eines Gesellschaftsanteils an Grundstücks-GbR - …

    Die Beurkundungspflicht erstreckte sich auf die gesamte Beitrittsvereinbarung (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10. April 1978 II ZR 61/77, Neue Juristische Wochenschrift 1978, 2505;… Palandt/Grüneberg, Bürgerliches Gesetzbuch, 70. Aufl., § 311b Rz 9).
  • BGH, 05.11.1982 - V ZR 228/80

    Auftrag zur Ersteigerung eines Grundstücks

    Sie stützt sich nicht nur darauf, daß die Pflicht zur Herausgabe des durch den Auftrag Erlangten aus dem Gesetz folgt, sondern auch auf den Unterschied des in § 667 BGB zum Ausdruck gelangten Rechtsgedankens gegenüber dem Normzweck des § 313 BGB: Der Beauftragte, der für den Auftraggeber ein Grundstück erwirbt, soll hinsichtlich des Grundstückseigentums von vornherein wirtschaftlich nur Durchgangsstelle (§ 667 BGB) sein und bedarf deswegen nicht des besonderen Schutzes, wie er durch den einen anderen Sachverhalt betreffenden § 313 BGB geschaffen ist (vgl. Senatsurteil vom 30. April 1969 - V ZR 188/65 - WM 1969, 917, 918; Senatsurteil vom 24. März 1971 - V ZR 22/69 S. 15;… dieses Argument wird mit herangezogen von: Staudinger/Wufka, BGB 12. Aufl. § 313 Rdn. 72;… MünchKomm/Kanzleiter, BGB § 313 Rdn. 22; ähnlich auch: RG LZ 28, 1324; BGH Urteil vom 18. Oktober 1956 - II ZR 257/54 - WM 1956, 1520, 1521; BGH Urteil vom 15. Juni 1961 - VII ZR 47/60 - WM 1961, 1080; BGH Urteil vom 10. April 1978 - II ZR 61/77 - NJW 1978, 2505).
  • BGH, 22.01.1987 - IX ZR 100/86

    Anspruch auf Löschung vor- und gleichrangiger Eigentümer-Grundpfandrechte

    b) Diese Auffassung entspricht dem in Art. 170 EGBGB zum Ausdruck gekommenen Rechtsgedanken, daß Inhalt und Wirkung eines Rechtsverhältnisses nach dem Recht zu beurteilen sind, das zur Zeit der Verwirklichung seines Entstehungstatbestandes galt (BGHZ 10, 391, 394; BGH Urt. vom 10. April 1978 - III ZR 61/77, NJW 1978, 2505, 2506).
  • BGH, 13.11.1980 - III ZR 96/79

    Anspruch auf Rückzahlung eines gewährten Darlehens - Anwendbarkeit der …

    Das Änderungsgesetz vom 30. Mai 1973 (BGBl I S. 501), das auch die Verpflichtung zum Erwerb von Grundstücks- und Wohnungseigentum der notariellen Form unterwirft, legt sich keine Rückwirkung bei (BGH Urt. vom 10. April 1978 - II ZR 61/77 - NJW 1978, 2505 f;… BGB-RGRK 12. Aufl. § 313 Rdn. 11).

    Es könnte aber auch der Fall vorliegen, daß die T. oder die M. nicht eigene Grundstücke veräußern, sondern dem Erstbeklagten kraft Auftrags oder aufgrund eines ähnlichen Rechtsgeschäfts ein Grundstück von einem Dritten verschaffen sollte; dann hätten die §§ 313 BGB, 4 Abs. 3 WEG aF, da ihr Schutzzweck nicht eingreift, keine Anwendung gefunden (BGH Urt. vom 10. April 1978 aaO).

  • BGH, 17.10.1980 - V ZR 143/79

    Zur Formbedürftigkeit eines auf Verschaffung eines Grundstücks gerichteten …

    Der Umstand, daß auch bei einem Auftrag, der eine Erwerbsverpflichtung enthält, nicht der jeweilige Grundstückserwerbsvertrag als solcher Vertragsinhalt ist, sondern nur die Verpflichtung zum Abschluß eines solchen Vertrages, steht dem nicht entgegen; in gleicher Weise, wie schon unter der Geltung des § 313 BGB a.F. eine Beurkundungspflicht auch für den Abschluß eines Vertrages bejaht worden ist, der seinerseits erst eine Verpflichtung zum Abschluß eines Grundstücksveräußerungsvertrages begründet (s. das bereits erwähnte Senatsurteil vom 21. Mai 1971), muß dies auch für einen Vertrag gelten, der zum Abschluß eines Grundstückserwerbsvertrages verpflichtet (zur mittelbaren Verpflichtung zum Grundstückserwerb vgl. auch BGH Urteil vom 10. April 1978, II ZR 61/77, LM BGB § 313 Nr. 76).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.12.2014 - 3 S 2097/13

    Notwendigkeit der notariellen Beurkundung einer Wasserzweckverbandssatzung nach § …

    Gleiches gelte für die Rechtsprechung zur Grundstücksübertragungspflicht einer Kommanditgesellschaft an einen Kommanditisten (BGH, Urteil vom 10.04.1978 - II ZR 61/77 -).
  • VG Stuttgart, 19.06.2013 - 3 K 2352/11

    Verpflichtung zur Übertragung von Grundeigentum durch Zwecksverbandssatzung ohne …

    Rn. 37 Diese Rechtsprechung ist vom Bundesgerichtshof im Urteil vom 10.04.1978 - II ZR 61/77 -, juris aufgenommen und auf Ansprüche eines Kommanditisten gegen eine Publikums-Kommanditgesellschaft, deren Zweck es ist, ihren Mitgliedern Eigentumswohnungen zu verschaffen, ausgedehnt worden.
  • OLG München, 08.07.1993 - 1 U 7230/92

    Formfreiheit des Beitritt zu einer Immobilien-Fonds Gesellschaft

    Dem beitretenden Gesellschafter ist damit auch nicht bereits eine Wohnung wirtschaftlich derart zugeordnet worden, daß er praktisch wie ein Eigentümer angesehen werden müßte (vgl. BGH NJW 1978, 2505/2506), noch wird er durch den Abschluß eines stark belastenden Vorbereitungsvertrages zum Abschluß des eigentlichen Grundstückserwerbsvertrages wirtschaftlich gezwungen (so der Sachverhalt in BGH NJW 1990, 390 ff).
  • OLG Köln, 05.07.2022 - 4 U 166/20

    Streit um eine Rückzahlungsforderung; Formbedürftigkeit der Beitrittserklärung zu …

    Ist die Genossenschaft nach ihrer Satzung verpflichtet, ihren Mitgliedern Wohnraum als Eigentum, zu verschaffen, so erwirbt der Genosse, obgleich für die Satzung und den Beitritt die einfache Schriftform genügt, einen klagbaren Anspruch auf Veräußerung, wenn ihm in satzungsmäßiger Art und Weise Wohnraum zugeteilt wird (vgl. BGH, Urteil vom 10.04.1978 - II ZR 61/77 -, juris Rn. 11 mit weiteren Nachweisen).
  • LAG Hamm, 11.04.2006 - 19 Sa 1940/05

    Gesellschafterhaftung; GbR: fehlerhafte Gesellschaft; Anfechtung

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