Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×
Weitere Entscheidung unten: BGH, 31.10.1980

Rechtsprechung
   BGH, 07.11.1980 - V ZR 163/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,1104
BGH, 07.11.1980 - V ZR 163/79 (https://dejure.org/1980,1104)
BGH, Entscheidung vom 07.11.1980 - V ZR 163/79 (https://dejure.org/1980,1104)
BGH, Entscheidung vom 07. November 1980 - V ZR 163/79 (https://dejure.org/1980,1104)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,1104) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rücktrittsrecht beim Grundstückskaufvertrag, wenn die Verkaufspartei insolvent wird - Bestand des durch Vormerkung gesicherten Auflassungsanspruchs bei Erfüllungsablehnung wegen Insolvenz - Auswirkungen des Konkurses des Bauträgers auf die Wirksamkeit der Vormerkung - ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Keine Erfüllungsablehnung des Bauträgervertrages hinsichtlich gesichertem Anspruch auf Grundstücksübertragung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 79, 103
  • NJW 1981, 991
  • ZIP 1981, 250
  • MDR 1981, 395
  • DNotZ 1981, 556 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.05.1977 - VII ZR 85/76

    Bauarbeiten zur Schadensminderung bei Konkurseröffnung einer Firma; Finanzielle …

    Auszug aus BGH, 07.11.1980 - V ZR 163/79
    Die infolge der Erfüllungsablehnung durch den Konkursverwalter hinsichtlich der Bauleistungen eintretende Umgestaltung des Rechtsverhältnisses in einen das gegenseitige Schuldverhältnis ersetzenden einseitigen Anspruch des Vertragspartners des Gemeinschuldners auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung (BGHZ 68, 379, 380 mit zahlreichen Nachweisen) bleibt daher kraft der Vorschrift des § 24 KO beschränkt auf den die Bauleistungen betreffenden Teil des Vertrages und läßt die Grundstücksübereignungsverpflichtung unberührt (ebenso Kuhn, WM 1979, 742, 745); in diesem Sinn kann auch, wie dies im Schrifttum mehrfach geschieht, davon gesprochen werden, daß für den Fall des Konkurses des Bauträgers § 24 KO kraft Gesetzes die Aufteilung des Vertrages im Sinn einer Teilleistungsvereinbarung bewirke (Lichtenberger, NJW 1977, 519, 522 linke Spalte; Fehl, BB 1977, 1228, 1230, der von "Auslegungshilfe" spricht; der Sache nach zum selben Ergebnis kommt wohl auch Jakobs, Betrieb 1977, 757, 758).

    Auch in BGHZ 68, 379, 381 wird in Betracht gezogen, von einer Abwicklung nach Bereicherungsrecht abzusehen und es hinsichtlich bereits erbrachter Leistungen beim Vertrag zu belassen (mit der Folge, daß insoweit eine etwa, noch ausstehende Gegenleistung noch zu erbringen ist).

  • BGH, 05.12.1975 - V ZR 64/74

    Anspruch auf Anpassung der vertraglichen Vergütung bezüglich des Verzichts auf …

    Auszug aus BGH, 07.11.1980 - V ZR 163/79
    Sollte dies nicht geschehen sein und die im letzten Absatz von Seite 7 des Berufungsurteils vertretene Ansicht nicht hierauf beruhen, so führt jedenfalls die Auslegung der getroffenen Vereinbarungen durch den Senat selbst zu keinem anderen Ergebnis; zu dieser Auslegung ist der Senat berechtigt, da weitere tatsächliche Feststellungen hierzu ersichtlich nicht mehr in Betracht kommen (Senatsurteil vom 5. Dezember 1975, V ZR 64/74, WM 1976, 296).
  • BGH, 21.04.1978 - V ZR 77/77

    Anspruch auf Abgabe einer Löschungsbewilligung für mehrere …

    Auszug aus BGH, 07.11.1980 - V ZR 163/79
    Mit der Revision ist allerdings davon auszugehen, daß in Fällen der vorliegenden Art das Wahlrecht des Konkursverwalters nach § 17 KO durch § 24 KO (in dessen durch die Hinzufügung des zweiten Satzes verdeutlichten Sinn, s. dazu das Senatsurteil vom 21. April 1978, V ZR 77/77, LM KO § 24 Nr. 2) nicht völlig ausgeschlossen wird, sondern nur insoweit, als es um den durch die Vormerkung gesicherten Anspruch (hier also die Eigentumsübertragung) geht, im übrigen aber (hier hinsichtlich der Gebäudeerstellung) bestehen bleibt (…soweit ersichtlich einhellige Meinung, s.u.a. Mentzel/Kuhn/Uhlenbruck, KO 9. Aufl. § 24 Rdn. 7;… Soergel/Baur, BGB 11. Aufl. § 883 Rdn. 39; Fehl, BB 1977, 1228, 1230; Lichtenberger, NJW 1977, 519, 521, 522; Weitnauer, DNotZ 1977, 225, 229; Kissel, NJW 1977, 1760, 1763; Kuhn, WM 1979, 742; Häsemeyer, NJW 1977, 737, 738;… Dieckmann, Festschrift für von Caemmerer, 1978, S. 95, 120).
  • RG, 12.05.1917 - V 38/17

    Anspruch eines Konkursverwalters auf Herausgabe eines Grundstücks

    Auszug aus BGH, 07.11.1980 - V ZR 163/79
    Schon das Reichsgericht hat in RGZ 56, 238 und RGZ 90, 218, 222 einen allgemeinen Gesetzesgedanken des Inhalts angenommen, daß Leistungen, die schon in das Eigentum des Empfängers übergegangen sind, nicht mehr der Rückforderung unterliegen sollen (soweit in der späteren Entscheidung RGZ 135, 177 eine Herausgabepflicht nach § 812 BGB bejaht worden ist, ist zu berücksichtigen, daß es in jenem Fall nur um Geldleistungen ging).
  • RG, 20.02.1932 - I 162/31

    Wie sind die dem beigeordneten Rechtsanwalt einer armen Partei aus der …

    Auszug aus BGH, 07.11.1980 - V ZR 163/79
    Schon das Reichsgericht hat in RGZ 56, 238 und RGZ 90, 218, 222 einen allgemeinen Gesetzesgedanken des Inhalts angenommen, daß Leistungen, die schon in das Eigentum des Empfängers übergegangen sind, nicht mehr der Rückforderung unterliegen sollen (soweit in der späteren Entscheidung RGZ 135, 177 eine Herausgabepflicht nach § 812 BGB bejaht worden ist, ist zu berücksichtigen, daß es in jenem Fall nur um Geldleistungen ging).
  • RG, 16.12.1903 - V 260/03

    Erfüllungsverweigerung des Konkursverwalters.

    Auszug aus BGH, 07.11.1980 - V ZR 163/79
    Schon das Reichsgericht hat in RGZ 56, 238 und RGZ 90, 218, 222 einen allgemeinen Gesetzesgedanken des Inhalts angenommen, daß Leistungen, die schon in das Eigentum des Empfängers übergegangen sind, nicht mehr der Rückforderung unterliegen sollen (soweit in der späteren Entscheidung RGZ 135, 177 eine Herausgabepflicht nach § 812 BGB bejaht worden ist, ist zu berücksichtigen, daß es in jenem Fall nur um Geldleistungen ging).
  • BGH, 25.03.2021 - IX ZR 70/20

    Geltung der Rechtshandlung als vorgenommen zur Sicherung eines künftigen auf …

    Der gesicherte Anspruch muss zunächst wirksam entstanden sein und im Zeitpunkt der Geltendmachung auch noch wirksam bestehen (vgl. BGH, Urteil vom 7. November 1980 - V ZR 163/79, BGHZ 79, 103, 108).
  • BGH, 21.11.1985 - VII ZR 366/83

    Keine Kündigung des Erwerbers beim Bauträgervertrag ohne wichtigen Grund

    Demgemäß hat der Gesetzgeber durch Einfügung des Satzes 2 in § 24 KO klargestellt, daß der Erwerber von dem Konkursverwalter die Übertragung des Eigentums an dem Grundstück auch dann verlangen kann, wenn dieser es nach § 17 KO ablehnt, den Vertrag zu erfüllen (BGHZ 79, 103, 109).
  • OLG Koblenz, 10.07.2006 - 12 U 711/05

    Bauträgerkaufvertrag: Fälligkeit eines Auflassungsanspruchs gegen einen in …

    Zu ermitteln wäre dies notfalls im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung oder gemäß §§ 315, 316 BGB (vgl. BGH NJW 1981, 991).
  • OLG Stuttgart, 18.08.2003 - 5 U 62/03

    Insolvenz des Bauträgers: Rückabwicklungsschuldverhältnis beim Werkvertrag; …

    Der Bundesgerichtshof, der zunächst (zu § 24 KO) eine andere Meinung hatte (BGH NJW 1977, 146), hat sich nach Klarstellung durch den Gesetzgeber dieser Meinung ausdrücklich angeschlossen (BGH NJW 1978, 1437; 1981, 991).

    Daher kommt es für die Fälligkeit des Anspruchs auf Auflassung nach Insolvenz des Bauträgers nicht mehr darauf an, ob die gesamte vereinbarte Gegenleistung erbracht wurde, sondern nur darauf an, ob der Teil des Kaufpreises, welcher auf die Übereignung des Grundstücks und der Wohnung entfällt, gezahlt wurde; zu ermitteln ist dies im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung oder gem. §§ 315, 316 BGB (BGH NJW 1981, 991).

  • BGH, 22.12.1995 - V ZR 52/95

    Aufrechnung mit Mängelansprüchen im Konkurs des Verkäufers einer Eigentumswohnung

    Er war durch die eingetragene Vormerkung gemäß § 24 KO gesichert und bildete daher keine Konkursforderung (Senat, BGHZ 79, 103, 107;… Jaeger/Henckel, § 24 KO Rdn. 23;… Kuhn/Uhlenbruck, § 24 KO Rdn. 8; Kilger/K. Schmidt, § 24 KO Anm. 4).
  • BayObLG, 03.09.2003 - 3Z BR 113/03

    Vertretung durch einen Notar bei Stellung eines Löschungsantrags - …

    Die Auslegung ihrer Zustimmungserklärung vom 15.10.2002 ergibt, dass die Beteiligte lediglich der Übereignungspflicht aus dem Vertrag vom 9.2.2000 nachkommen wollte, weil diese durch Vormerkung gesichert und damit durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht geschmälert war (vgl. zur Zulässigkeit dieser Aufteilung BGHZ 79, 103/107; 96, 275/281;… MünchKomm/Ott § 106 Rn. 23-31).
  • BGH, 30.05.1985 - III ZR 166/84

    Entstehung eines Darlehensanspruchs - Urkundsbeweis für eine Vollmacht zur …

    Bei der Würdigung der Vereinbarung zwischen dem Kläger und L. vom 1./19. März 1984 handelt es sich um die Auslegung individueller Willenserklärungen, die vom Revisionsgericht nur beschränkt nachgeprüft werden kann (vgl. BGHZ 79, 103, 106; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, § 550 Anm. 2 B).
  • OLG Karlsruhe, 15.10.1986 - 13 U 191/85

    Schadensersatzanspruch aus positiver Forderungsverletzung ; Rückzahlung an die …

    Vielmehr sind diese auch in einem solchen Fall in die einzelnen Teilleistungen aufzuteilen, und ist für Jede von diesen getrennt die Frage des Wahlrechts zu beantworten (BGH NJW 1981, 991).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   BGH, 31.10.1980 - V ZR 140/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,988
BGH, 31.10.1980 - V ZR 140/79 (https://dejure.org/1980,988)
BGH, Entscheidung vom 31.10.1980 - V ZR 140/79 (https://dejure.org/1980,988)
BGH, Entscheidung vom 31. Oktober 1980 - V ZR 140/79 (https://dejure.org/1980,988)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,988) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beginn der Verjährung von Schadenersatzansprüchen wegen unerlaubter Vertiefung eines Grundstücks bei Errichtung eines Gebäudes - Vorliegen eines vorweggenommenen Geständnisses - Schadensersatz wegen aufgetretener Risse am Gebäude - Vorliegen einer abgeschlossene Handlung ...

  • ibr-online

    Unerlaubte Vertiefung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 573
  • MDR 1981, 395
  • VersR 1981, 135
  • DB 1981, 841
  • BauR 1981, 206
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.03.1977 - V ZR 236/75

    Personenschäden oder Sachschäden durch wiederholte unerlaubte Lärmeinwirkungen …

    Auszug aus BGH, 31.10.1980 - V ZR 140/79
    Das Berufungsgericht hat jedoch verkannt, daß für den Beginn der Verjährung danach zu unterscheiden ist, ob eine abgeschlossene Handlung vorliegt oder ob eine fortdauernde Handlung (evtl. mehrere über einen längeren Zeitraum wiederholte Handlungen) gegeben ist (…vgl. BGH Urt. v. 26. Juni 1972 III ZR 16/70, LM BGB § 952 Nr. 43; BGH Urt. v. 4. März 1977, V ZR 236/75, LM BGB § 852 Nr. 59).

    Da alle hiernach verbleibenden Zweifel zu Lasten des Beklagten gehen, der sich auf Verjährung beruft (Senatsurteil vom 4. März 1977 aaO), kann das Urteil keinen Bestand haben und ist aufzuheben.

  • BGH, 26.06.1972 - III ZR 16/70

    Verjährung - Verjährung von Schadenersatzansprüchen - Fortdauernde Handlung - …

    Auszug aus BGH, 31.10.1980 - V ZR 140/79
    Das Berufungsgericht hat jedoch verkannt, daß für den Beginn der Verjährung danach zu unterscheiden ist, ob eine abgeschlossene Handlung vorliegt oder ob eine fortdauernde Handlung (evtl. mehrere über einen längeren Zeitraum wiederholte Handlungen) gegeben ist (vgl. BGH Urt. v. 26. Juni 1972 III ZR 16/70, LM BGB § 952 Nr. 43;… BGH Urt. v. 4. März 1977, V ZR 236/75, LM BGB § 852 Nr. 59).

    Handelt es sich schließlich - wofür bei der Errichtung eines Hauses manches sprechen könnte - um mehrere Teilakte einer natürlichen Handlungseinheit, so beginnt die Verjährung des Ersatzanspruchs für Schäden, die in späteren Zeitabschnitten entstehen, ebenfalls nicht schon mit der Kenntnis des Verletzten vom Eintritt irgendeines Schadens, sondern frühestens jeweils nach Beendigung des einzelnen Zeitabschnitts, wenn nicht gar insgesamt erst mit Abschluß des schädigenden Handelns insgesamt (BGH Urt. v. 26. Juni 1972 aaO).

  • BGH, 13.07.1965 - V ZR 169/64

    Vertiefung i. S. des § 909 BGB

    Auszug aus BGH, 31.10.1980 - V ZR 140/79
    Soweit schließlich der "Druck des gewichtigen Gebäudes" als Ursache bestimmter Schäden in Frage kommt (vgl. zu einem solchen Anwendungsfall des § 909 BGB BGHZ 44, 130, 135 [BGH 13.07.1965 - V ZR 169/64];… vgl. auch BGH Urt. v. 5. März 1971, V ZR 168/68, LM § 909 Nr. 12), hätte die Verjährung frühestens mit der Vollendung des Rohbaues begonnen (vgl. insoweit das eingangs zitierte Urteil des Bundesgerichtshofes vom 23. April 1963).
  • BGH, 05.03.1971 - V ZR 168/68

    Ersatz des Schadens an einem Grundstück - Abrutschen des gesamten Grundstücks …

    Auszug aus BGH, 31.10.1980 - V ZR 140/79
    Soweit schließlich der "Druck des gewichtigen Gebäudes" als Ursache bestimmter Schäden in Frage kommt (vgl. zu einem solchen Anwendungsfall des § 909 BGB BGHZ 44, 130, 135 [BGH 13.07.1965 - V ZR 169/64]; vgl. auch BGH Urt. v. 5. März 1971, V ZR 168/68, LM § 909 Nr. 12), hätte die Verjährung frühestens mit der Vollendung des Rohbaues begonnen (vgl. insoweit das eingangs zitierte Urteil des Bundesgerichtshofes vom 23. April 1963).
  • BGH, 23.04.1963 - VI ZR 60/62
    Auszug aus BGH, 31.10.1980 - V ZR 140/79
    Zutreffend ist allerdings der - von der Revision nicht in Zweifel gezogene - Ausgangspunkt des Berufungsgerichts, daß auch für Schadensersatzansprüche wegen unerlaubter Vertiefung (§ 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 909 BGB) die dreijährige Verjährungsfrist des § 852 BGB gilt (BGH Urt. v. 23. April 1963, VI ZR 60/62, VersR 1963, 753).
  • BGH, 15.10.1992 - IX ZR 43/92

    Amtshaftung des Notars bei Beurkundung von Grundstückskaufverträgen

    b) Haben sich hingegen mehrere selbständige Handlungen des Schädigers ausgewirkt, so beginnt die Verjährungsfrist regelmäßig mit den jeweils dadurch verursachten Schäden gesondert zu laufen (RGZ 134, 335 (339 f.); RG, JW 1934, 1494 (1495); BGHZ 71, 86 (94) = NJW 1978, 1377 = LM § 823 (Ag) BGB Nr. 11; BGH, LM § 852 BGB Nr. 43; BGH, NJW 1978, 262 = LM § 852 BGB Nr. 59 = WM 1977, 788; BGH, NJW 1981, 573 = LM § 909 BGB Nr. 26; BGH, NJW 1985, 1023 = LM § 198 BGB Nr. 15 = VersR 1984, 982 (984)).
  • BGH, 09.11.2007 - V ZR 25/07

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Beratungsfehlern; …

    Vielmehr stellt jede Handlung, die eigene Schadensfolgen zeitigt und dadurch zum Gesamtschaden beiträgt, verjährungsrechtlich eine neue selbständige Schädigung dar und erzeugt daher einen neuen Ersatzanspruch mit eigenem Lauf der Verjährungsfrist (vgl. BGHZ 71, 86, 94; 95, 238, 240; 98, 77, 83;… Senat, Urt. v. 4. März 1977, V ZR 236/75, NJW 1978, 262; Urt. v. 31. Oktober 1980, V ZR 140/79, NJW 1981, 573;… BGH, Urt. v. 26. Januar 1984, I ZR 195/81, NJW 1985, 1023, 1024).
  • BGH, 27.05.1987 - V ZR 59/86

    Beeinträchtigung von Grundstück: Verursachungsvermutung

    Nach Aufhebung der Urteile in der Revisionsinstanz (Senatsurteile v. 31. Oktober 1980, V ZR 140/79, NJW 1981, 573 = WM 1981, 99, und v. 21. Oktober 1983, V ZR 69/82) hat es nunmehr dem Feststellungsantrag zu 80 % stattgegeben.
  • BGH, 11.07.1985 - III ZR 62/84

    Unterbrechung der Verjährung des Amtshaftungsanspruchs

    Das hat grundsätzlich zur Folge, daß für jede Einzelhandlung die Verjährungsfrist besonders läuft (BGH Urteile vom 4. März 1977 - V ZR 236/75 = NJW 1978, 262, 263 und vom 31. Oktober 1980 - V ZR 140/79 = NJW 1981, 573;… BGB-RGRK 12. Aufl. § 852 Rdn. 53 m. w. Nachw.).
  • OLG Saarbrücken, 11.11.2015 - 2 U 83/14

    Verjährungsbeginn für deliktische Schadensersatzansprüche wegen Gebäudeschäden: …

    Rn. 21 Nach altem Recht betrug die Verjährungsfrist für den deliktischen Schadensersatzanspruch nach §§ 823 Abs. 2, 909 BGB drei Jahre (§ 852 BGB a.F.; siehe auch BGH, Urteil vom 31. Oktober 1980 - V ZR 140/79 -, NJW 1981, 573; Urteil vom 23. April 1963 - VI ZR 60/62 -, VersR 1963, 753)bzw.ohne Rücksicht auf die Kenntnis von Schaden und Schädiger 30 Jahre von der Begehung der Handlung an, für den nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch gemäß § 906 Abs. 2 S. 2 BGB in unmittelbarer oder analoger Anwendung betrug die Verjährungsfrist 30 Jahre (vgl. BGH, Urteil vom 18. November 1994 - V ZR 98/93 -, NJW 1995, 714;… siehe auch Fritzsche in: Beck'scher Online-Kommentar BGB, Stand: 01.08.2015, § 906, Rdnr. 93, m.w.N.).

    Der Zeitpunkt der einzelnen Schadensfolgen ist unerheblich, soweit es sich bei den Schadensfolgen nur um eine bloße Weiterentwicklung handelt und mit ihnen bereits beim Auftreten des ersten Schadens gerechnet werden konnte (vgl. BGH, Urteil vom 24. Oktober 2014 - III ZR 82/11-, juris, m.w.N.; Urteil vom 26. Februar 2013 - XI ZR 498/11 -, BGHZ 196, 233; Urteile vom 21. Februar 2002 - IX ZR 127/00 -, NJW 2002, 1414, und vom 19. November 1997 - XII ZR 281/95 -, NJW 1998, 1303; Urteil vom 07. Juni 1983 - VI ZR 171/81 -, VersR 1983, 735; Urteil vom 31. Oktober 1980 - V ZR 140/79 - NJW 1981, 573).

  • BGH, 28.09.1984 - V ZR 135/83

    Zur Auslegung einer Heimfallklausel

    Die Verjährungseinrede könnte insoweit nur durchgreifen, wenn eine abgeschlossene und nicht eine in unverjährter Zeit noch fortdauernde Handlung vorlag (vgl. Senatsurteil vom 31. Oktober 1980, V ZR 140/79, WM 1981, 99 - NJW 1981, 573).
  • KG, 21.08.2003 - 27 U 338/02

    Einbeziehung des Nachbarn in den Schutzbereich des Bauvertrages; Hinweispflicht …

    Soweit die mit der Widerklage geltend gemachten Ansprüche auf §§ 823, 909 BGB gestützt werden, wären diese zwar verjährt, weil für diesen Anspruch die dreijährige Verjährungsfrist des § 852 BGB gilt und die Beklagte seit April 1998 Kenntnis von den Umständen und dem Verursacher hatte (BGH - V ZR 140/79 - NJW 1981, 573; BGH - V ZR 251/80 - NJW 1982, 1809-1810).
  • OLG Saarbrücken, 21.08.2008 - 8 U 289/07

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung: Beginn der kenntnisabhängigen …

    Diesen Grundsatz hat der Bundesgerichtshof jedoch - wie sich aus den vorangehenden Ausführungen in dem genannten Urteil (…a. a. O. Rdnr. 16, zit. nach juris) ergibt - unter Rückgriff auf seine Rechtsprechung zu § 852 Abs. 1 BGB a. F. hergeleitet, wonach jede Handlung, die eigene Schadensfolgen zeitigt und dadurch zum Gesamtschaden beiträgt, verjährungsrechtlich eine neue selbstständige Schädigung darstellt und daher einen neuen Ersatzanspruch mit eigenem Lauf der Verjährungsfrist erzeugt (vgl. hierzu: BGHZ 71, 86, 94; 95, 238, 240; 98, 77, 83; BGH NJW 1978, 262; NJW 1981, 573; NJW 1985, 1023, 1024).
  • OLG Schleswig, 10.11.2005 - 11 U 145/04

    Inanspruchnahme eines Landes unter dem Gesichtspunkt der Amtspflichtverletzung …

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Celle, 08.12.2004 - 3 U 163/04

    Schadensersatz wegen Pflichtverletzung der Steuerberaterin hinsichtlich der …

    Der Hinweis der Kläger, die geltend gemachten Schadensersatzansprüche seien nicht verjährt, weil nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei wiederholten pflichtwidrigen und schuldhaften Handlungen des Steuerberaters jede Einzelhandlung eine besondere Verjährungsfrist für den betreffenden Schadensersatzanspruch auslöse (so unter Hinweis auf BGH NJW 1981, 573), mag als solcher richtig sein und zutreffen, ist jedoch für die Entscheidung des vorliegenden Falles ohne Bedeutung, da es selbst nach dem eigenen Vorbringen der Kläger an einer erneuten Pflichtverletzung der Beklagten bei Bekanntgabe der geänderten Steuerbescheide für 1993 und 1994, die Ende des Jahres 2000 zugestellt worden sind, fehlt.
  • OLG Frankfurt, 25.05.1988 - 9 U 92/87

    Anspruch auf Schmerzensgeld wegen einer Inhaftierung; Entschädigung für …

  • OLG Frankfurt, 24.11.1999 - 7 U 17/99

    Schutzbereich von Schutz und Obhutspflichten eines Bauvertrages gegenüber …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht