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Weitere Entscheidungen unten: OLG München, 11.03.1983 | AG Miesbach, 02.03.1983

Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 02.02.1983 - 2 WF 14/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,6652
OLG Bamberg, 02.02.1983 - 2 WF 14/83 (https://dejure.org/1983,6652)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 02.02.1983 - 2 WF 14/83 (https://dejure.org/1983,6652)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 02. Februar 1983 - 2 WF 14/83 (https://dejure.org/1983,6652)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1983, 499
  • VersR 1983, 990 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 10.10.1972 - 14 W 72/72
    Auszug aus OLG Bamberg, 02.02.1983 - 2 WF 14/83
    Daran fehlt es aber hier, denn zu dem von dem Beklagten geschuldeten Abschluß der beiden Lebensversicherungen ist die Mitwirkung eines Dritten, nämlich einer Versicherungsgesellschaft, erforderlich (vgl. OLG Hamm MDR 1966, 769; NJW 1973, 1135;… Baumbach/Hartmann, aaO § 887 Anm. 6 - "Vertrag«;… Scherübl in Zöller, ZPO 13. Aufl. § 887 Anm. II 1).
  • LAG Köln, 08.04.2021 - 9 Ta 24/21

    Lohnsteuerbescheinigung - Vollstreckung - unvertretbare Handlung

    Fehlt es daran, geht es nicht um eine vertretbare, sondern eine unvertretbare Handlung im Sinne des § 888 ZPO (OLG Bamberg, Beschluss vom 02. Februar 1983 - 2 WF 14/83 -, MDR 1983, 499;… Zöller/Seibel, 33. Aufl. 2020, § 887 ZPO, Rn. 2).
  • OLG Saarbrücken, 17.06.2024 - 5 W 27/24

    Vollstreckung der Verpflichtung zur Vorlage eines Wertgutachtens im …

    Eine Ersatzvornahme durch den Gläubiger setzt überdies voraus, dass es auch vom Standpunkt des Schuldners aus rechtlich zulässig ist, wenn ein anderer die geschuldete Handlung bewirkt (BGH, Urteil vom 11. November 1994 - V ZR 276/93, NJW 1995, 463; OLG Koblenz, MDR 2014, 244; OLG Bamberg, MDR 1983, 499;… Seibel, in: Zöller, ZPO 35. Aufl., § 887 Rn. 2; s. auch schon den Senatsbeschluss vom 20. März 2024 - 5 W 14/24, freilich dort noch ohne Bindungswirkung).

    Vielmehr scheidet eine Ersatzvornahme grundsätzlich schon dann aus, wenn zur Vornahme der jeweiligen Handlung die Abgabe (rechtsgeschäftlicher) Erklärungen gerade durch den Schuldner erforderlich ist, die der vom Gericht nach § 887 Abs. 1 ZPO ermächtigte Dritte oder der Gläubiger, wenn er ermächtigt würde, mit Wirkung für und gegen den Schuldner nur auf Grund einer Vollmacht desselben abgeben könnten; denn durch die Ermächtigung nach § 887 Abs. 1 ZPO wird dem Dritten nicht zugleich die Befugnis übertragen, den Schuldner zu vertreten (OLG Hamm, OLGZ 1966, 443, 444; OLG Zweibrücken, OLGZ 1992, 77, 80; OLG Bamberg, MDR 1983, 499;… Seibel, in : Zöller, a.a.O., § 887 Rn. 2;… Lackmann, in: Musielak/Voit, a.a.O., § 887 Rn. 2;… Rensen, in: Wieczorek/Schütze, ZPO 4. Aufl., § 887 Rn. 6; vgl. auch BGH…, Beschluss vom 12. Dezember 2003 - IXa ZB 115/03, BGHZ 157, 195 Rn. 13 f.).

  • OLG Bamberg, 07.01.1999 - 6 W 42/98

    Pflicht zur Angabe der vom Schuldner vorzunehmenden Maßnahme im Rahmen des …

    Vertretbar, ist eine Handlung dann, wenn es rechtlich und wirtschaftlich betrachtet für den Gläubiger unerheblich ist, ob der Schuldner oder ein Dritter erfüllt (OLG Bamberg, MDR 1983, S. 499 [OLG Bamberg 02.02.1983 - 2 WF 14/83];… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 57. Aufl., § 887, Rdnr. 6).
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Rechtsprechung
   OLG München, 11.03.1983 - 25 W 770/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,4701
OLG München, 11.03.1983 - 25 W 770/83 (https://dejure.org/1983,4701)
OLG München, Entscheidung vom 11.03.1983 - 25 W 770/83 (https://dejure.org/1983,4701)
OLG München, Entscheidung vom 11. März 1983 - 25 W 770/83 (https://dejure.org/1983,4701)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1983, 499
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Celle, 21.07.2004 - 4 W 129/04

    Zuständigkeit eines Einzelrichters in einem Zwangsvollstreckungsverfahren; Erlass …

    Ebenso wenig wie die Übertragung der Sache auf den Einzelrichter nach § 348 ZPO a.F. (= § 348 a ZPO) erstmalig im Vollstreckungsverfahren erfolgen darf (vgl. OLG München MDR 1983, 499; OLG Koblenz NJW-RR 2002, 1724), kann die Anwendung der Regeln über die originäre Zuständigkeit des Einzelrichters im Erkenntnisverfahren gemäß § 348 ZPO dazu führen, dass erstmalig im Vollstreckungsverfahren der Einzelrichter an Stelle der in der Hauptsache tätig gewesenen voll besetzten Kammer entscheidet.
  • OLG Saarbrücken, 13.05.2016 - 1 W 13/16

    Beschwerdeverfahren gegen eine Zwangsgeldfestsetzung: Aufhebung des Beschlusses …

    Rn. 24 Hiervon ausgehend ist bereits mehr als zweifelhaft, ob, wenn im Erkenntnisverfahren die Kammer entschieden hat, das Verfahren und die Durchführung der Vollstreckung überhaupt erstmalig auf den Einzelrichter übertragen werden kann (verneinend z.B. Prütting/Gehrlein/Olzen, ZPO, 7. Aufl. Rn. 36 zu § 887 unter Hinweis auf OLG München MDR 83, 499).
  • OLG Koblenz, 01.02.2002 - 5 W 841/01

    Richterliche Zuständigkeit für die Vollstreckung einer einstweiligen Verfügung …

    Da im Verfahren der einstweiligen Verfügung auch nach Einlegung des Widerspruchs keine Übertragung auf den Einzelrichter stattfindet, kann es bei Beschlussverfügungen in keinem Fall eine Vollstreckung durch den Einzelrichter geben, unabhängig davon, ob das Hauptsacheverfahren anhängig geworden ist oder nicht, denn Verfügungsverfahren und Hauptsacheverfahren sind selbständige Verfahren (vgl. OLG München MDR 1983, 499;… OLG Frankfurt MDR 1981, 504 - Pastor, Die Unterlassungsvollstreckung nach § 890 ZPO , 3. Aufl., S. 87/88).
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Rechtsprechung
   AG Miesbach, 02.03.1983 - M 95/83   

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https://dejure.org/1983,7076
AG Miesbach, 02.03.1983 - M 95/83 (https://dejure.org/1983,7076)
AG Miesbach, Entscheidung vom 02.03.1983 - M 95/83 (https://dejure.org/1983,7076)
AG Miesbach, Entscheidung vom 02. März 1983 - M 95/83 (https://dejure.org/1983,7076)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1983, 499
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Köln, 17.07.1991 - 2 W 193/90

    Grabstein; Pfändungsschutz; Gerichtsvollzieher; Zustimmung; Gewahrsamsinhaber

    Er folgt vielmehr der in der Rspr. gerade in jüngerer Zeit wieder zunehmend vertretenen Gegenansicht (vgl. KG JW 1935, 2071; LG Hamburg DGVZ 1990, 90 [91]; LG Koblenz DGVZ 1988, 11; LG Weiden DGVZ 1990, 142; LG Wiesbaden NJW-RR 1989, 575 [576]; AG Miesbach MDR 1983, 499; AG Wiesbaden DGVZ 1985, 79; Christmann, DGVZ 1986, 56 [57];… Zöller/Stöber, a.a.O., § 811 Rn. 37): Bei der Regelung des § 811 Nr. 13 ZPO handelt es sich um eine - folglich eng auszulegende - Ausnahmevorschrift.
  • LG Mönchengladbach, 26.02.1996 - 5 T 74/96
    Unter Hinweis auf die Entscheidungen des LG Wiesbaden vom 30.12.1988 (NJW-RR 89, 575), des AG Miesbach vom 2.3.1983 (MDR 1983, 499) und des LG Hamburg vom 24.11.1989 (…DGVZ 1990, S. 90) steht die Kammer auf dem Standpunkt, daß ein Grabstein zwar in der Regel aus Pietätsgründen nicht pfändbar ist, eine Ausnahme von dieser Regel jedoch dann geboten erscheint, wenn der Hersteller des Grabsteins wegen seines Werklohnanspruches die Zwangsvollstreckung betreibt.
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