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Weitere Entscheidungen unten: OLG Düsseldorf, 04.10.1984 | OLG Celle, 19.10.1984

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 16.11.1984 - 4 Ss 986/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,2051
OLG Hamm, 16.11.1984 - 4 Ss 986/84 (https://dejure.org/1984,2051)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.11.1984 - 4 Ss 986/84 (https://dejure.org/1984,2051)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. November 1984 - 4 Ss 986/84 (https://dejure.org/1984,2051)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 142 Abs. 2 Ziff.2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Strafbarkeit nach § 142 Strafgesetzbuch (StGB) wegen Leugnens einer Unfallbeteiligung; Pflicht des Unfallbeteiligten zur aktiven Förderung der Ermittlungen; Maßgeblichkeit des Interesses der Feststellungsberechtigten; Schutzzweck des § 142 Strafgesetzbuch (StGB)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 445
  • MDR 1985, 249
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.06.1981 - 4 StR 298/80

    Zwangsweise Entfernung vom Unfallort - § 142 Abs. 1, Abs. 2 StGB, …

    Auszug aus OLG Hamm, 16.11.1984 - 4 Ss 986/84
    Im Hinblick auf den insoweit eindeutigen Wortlaut des Gesetzes vermag ein solches Geschehen nicht den Tatbestand des § 142 Abs. 1 StGB zu erfüllen (vergl. OLG Hamm, NJW 1979, 438 [OLG Hamm 20.09.1978 - 4 Ss 942/78] ; BayObLG, NJW 1982, 1059 und NJW 1979, 436; BT-Drucksache 7/2434; auch BGHSt 28, 129 = NJW 1979, 434 für das unvorsätzliche Entfernen vom Unfallort sowie BGH, NJW 1981, 2366 [BGH 11.06.1981 - 4 StR 298/80] ).

    Dabei kann dahinstehen, ob ein Unfallbeteiligter überhaupt noch den Tatbestand des § 142 Abs. 2 StGB verwirklichen kann, wenn er sich nicht willentlich von der Unfallstelle entfernt hat oder entfernt worden ist (vergl. OLG Hamm, NJW 1979, 438 [OLG Hamm 20.09.1978 - 4 Ss 942/78] ; a.A. BayObLG, NJW 1979, 436; nicht entschieden durch BGH, NJW 1981, 2366).

  • OLG Hamm, 20.09.1978 - 4 Ss 942/78

    Zur Frage des Sichentfernens von der Unfallstelle

    Auszug aus OLG Hamm, 16.11.1984 - 4 Ss 986/84
    Im Hinblick auf den insoweit eindeutigen Wortlaut des Gesetzes vermag ein solches Geschehen nicht den Tatbestand des § 142 Abs. 1 StGB zu erfüllen (vergl. OLG Hamm, NJW 1979, 438 [OLG Hamm 20.09.1978 - 4 Ss 942/78] ; BayObLG, NJW 1982, 1059 und NJW 1979, 436; BT-Drucksache 7/2434; auch BGHSt 28, 129 = NJW 1979, 434 für das unvorsätzliche Entfernen vom Unfallort sowie BGH, NJW 1981, 2366 [BGH 11.06.1981 - 4 StR 298/80] ).

    Dabei kann dahinstehen, ob ein Unfallbeteiligter überhaupt noch den Tatbestand des § 142 Abs. 2 StGB verwirklichen kann, wenn er sich nicht willentlich von der Unfallstelle entfernt hat oder entfernt worden ist (vergl. OLG Hamm, NJW 1979, 438 [OLG Hamm 20.09.1978 - 4 Ss 942/78] ; a.A. BayObLG, NJW 1979, 436; nicht entschieden durch BGH, NJW 1981, 2366).

  • BayObLG, 03.11.1978 - RReg. 1 St 285/78
    Auszug aus OLG Hamm, 16.11.1984 - 4 Ss 986/84
    Im Hinblick auf den insoweit eindeutigen Wortlaut des Gesetzes vermag ein solches Geschehen nicht den Tatbestand des § 142 Abs. 1 StGB zu erfüllen (vergl. OLG Hamm, NJW 1979, 438 [OLG Hamm 20.09.1978 - 4 Ss 942/78] ; BayObLG, NJW 1982, 1059 und NJW 1979, 436; BT-Drucksache 7/2434; auch BGHSt 28, 129 = NJW 1979, 434 für das unvorsätzliche Entfernen vom Unfallort sowie BGH, NJW 1981, 2366 [BGH 11.06.1981 - 4 StR 298/80] ).

    Dabei kann dahinstehen, ob ein Unfallbeteiligter überhaupt noch den Tatbestand des § 142 Abs. 2 StGB verwirklichen kann, wenn er sich nicht willentlich von der Unfallstelle entfernt hat oder entfernt worden ist (vergl. OLG Hamm, NJW 1979, 438 [OLG Hamm 20.09.1978 - 4 Ss 942/78] ; a.A. BayObLG, NJW 1979, 436; nicht entschieden durch BGH, NJW 1981, 2366).

  • BGH, 30.08.1978 - 4 StR 682/77

    Auch der Unfallbeteiligte, der sich in Unkenntnis des Unfalls vom Unfallort …

    Auszug aus OLG Hamm, 16.11.1984 - 4 Ss 986/84
    Im Hinblick auf den insoweit eindeutigen Wortlaut des Gesetzes vermag ein solches Geschehen nicht den Tatbestand des § 142 Abs. 1 StGB zu erfüllen (vergl. OLG Hamm, NJW 1979, 438 [OLG Hamm 20.09.1978 - 4 Ss 942/78] ; BayObLG, NJW 1982, 1059 und NJW 1979, 436; BT-Drucksache 7/2434; auch BGHSt 28, 129 = NJW 1979, 434 für das unvorsätzliche Entfernen vom Unfallort sowie BGH, NJW 1981, 2366 [BGH 11.06.1981 - 4 StR 298/80] ).
  • BayObLG, 23.12.1981 - RReg. 1 St 295/81

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort; Unerlaubt; Entfernen; Beifahrer; Unfallort; …

    Auszug aus OLG Hamm, 16.11.1984 - 4 Ss 986/84
    Im Hinblick auf den insoweit eindeutigen Wortlaut des Gesetzes vermag ein solches Geschehen nicht den Tatbestand des § 142 Abs. 1 StGB zu erfüllen (vergl. OLG Hamm, NJW 1979, 438 [OLG Hamm 20.09.1978 - 4 Ss 942/78] ; BayObLG, NJW 1982, 1059 und NJW 1979, 436; BT-Drucksache 7/2434; auch BGHSt 28, 129 = NJW 1979, 434 für das unvorsätzliche Entfernen vom Unfallort sowie BGH, NJW 1981, 2366 [BGH 11.06.1981 - 4 StR 298/80] ).
  • OLG Koblenz, 30.09.1976 - 1 Ss 366/76

    Wartepflicht; Unfallflucht; Feststellungsinteresse; Bekannt

    Auszug aus OLG Hamm, 16.11.1984 - 4 Ss 986/84
    Hierzu gehören auch die Feststellungen über den körperlichen Zustand eines Unfallbeteiligten, etwa die Ermittlung einer Trunkenheit und deren Grades, weil diese Umstände für die zivilrechtliche Beweissicherung und die Schadensverteilung nach §§ 7, 17 StVG bedeutsam sein können (vergl. BGH, VRS 4, 48; BayObLG, DAR 1977, 203; OLG Koblenz, DAR 1977, 76;… Jagusch-Hentschel a.a.O., § 7 StVG Rd. 37, 38 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 14.02.1977 - 3 Ss 680/76
    Auszug aus OLG Hamm, 16.11.1984 - 4 Ss 986/84
    Nach der Neufassung des § 142 StGB durch das dreizehnte Strafrechtsänderungsgesetz vom 13. Juni 1975 (BGBl. I S. 1349) ist allerdings nunmehr in der neueren Rechtsprechung allgemein anerkannt, daß derjenige seiner Vorstellungspflicht nicht genügt, der sich zwar zu erkennen gibt, aber die tatsächlich gegebene Beteiligung an dem Unfall durch die unwahre Mitteilung, das sei nicht der Fall, positiv leugnet und sich so den Feststellungen über das Unfallgeschehen entzieht (vergl. OLG Frankfurt, NJW 1977, 1833; OLG Karlsruhe, MDR 1980, 160; BayObLG, JR 1981, 436 und …
  • BayObLG, 01.10.1992 - 1St RR 161/92

    Entscheidung zu vielen Aspekten des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (Umfang …

    Das ist wohl dann, wenn die Möglichkeit, Feststellungen zu treffen, noch nicht bestanden hatte (z.B. in Fällen, in denen der Fahrzeugführer gegen den Willen des mitfahrenden unfallbeteiligten Kraftfahrzeughalters die Fahrt fortsetzt oder in denen der bewusstlose Unfallbeteiligte ins Krankenhaus, gefahren wird), zu bejahen (BayObLG 1981, 200; OLG Düsseldorf VRS 65, 365; dahingestellt geblieben in BGHSt 30, 160 und OLG Hamm NJW 1985, 445; a.M. OLG Köln VRS 57, 406).

    Hier ist dem Feststellungsinteresse des Geschädigten bereits in dem Rahmen genügt worden, in dem dem Angeklagten die schon erörterte passive Feststellungspflicht oblegen hatte (BGHSt 30, 160/163 f.; OLG Hamm NJW 1985, 445).

  • OLG Köln, 19.01.1999 - Ss 526/98
    Denn zur Art der Beteiligung, über die Feststellungen zu ermöglichen sind, gehört der körperliche Zustand eines Unfallbeteiligten und damit insbesondere auch die Frage einer Alkoholisierung ( vgl. BGH VRS 39, 184, 185; BayObLG bei Bär DAR 1988, 365; OLG Hamm VRS 68, 111, 113; KG VRS 67, 258, 264; OLG Köln NJW 1981, 2367 = VRS 62, 39; OLG Koblenz VRS 52, 273, 275; OLG Saarbrücken NJW 1968, 459;… Cramer in: Schönke-Schröder, StGB 24. Aufl., § 142 Rdn 23;… Dreher-Tröndle § 142 Rdn 25, Jagusch/ Hentschel, Straßenverkehrsrecht 34. Aufl. § 142 StGB Rdn 36, jeweils m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 04.10.1984 - 1 Ws 977/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,2642
OLG Düsseldorf, 04.10.1984 - 1 Ws 977/84 (https://dejure.org/1984,2642)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.10.1984 - 1 Ws 977/84 (https://dejure.org/1984,2642)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. Oktober 1984 - 1 Ws 977/84 (https://dejure.org/1984,2642)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vertrauensverlust; Pflichtverteidiger; Pflichtverteidigerwechsel

Papierfundstellen

  • MDR 1985, 249
  • AnwBl 1985, 154
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 26.08.1993 - 4 StR 364/93

    Gestörtes Vertrauensverhältnis zwischen Angeklagtem und Pflichtverteidiger

    Andernfalls hätte es der Angeklagte in der Hand, jederzeit unter Berufung auf ein fehlendes Vertrauensverhältnis zu seinem Verteidiger einen Verteidigerwechsel herbeizuführen und damit das Verfahren zu verzögern (vgl. OLG Düsseldorf JZ 1985, 100).

    Rn. 22 Belegen die vorgetragenen Gründe jedoch, daß infolge der Beeinträchtigung des Vertrauensverhältnisses eine sachgerechte Verteidigung nicht mehr möglich erscheint, so ist - wegen der Bedeutung des Rechts auf wirksame Verteidigung - im Normalfall ohne Belang, ob der Auswechslung des Pflichtverteidigers andere Gründe, insbesondere die Sicherung der Durchführung einer bereits begonnenen Hauptverhandlung, entgegenstehen (einschränkend OLG Düsseldorf JZ 1985, 100).

  • OLG Hamm, 31.03.2009 - 2 Ws 89/09

    Pflichtververteidiger; Entpflichtung; neuer Pflichtverteidiger; Gründe; …

    Andernfalls hätte es der Angeklagte in der Hand, jederzeit unter Berufung auf ein fehlendes Vertrauensverhältnis zu seinem Verteidiger einen Verteidigerwechsel herbeizuführen, um damit das Verfahren möglicherweise zu verzögern (Senatsbeschluss vom 19. Januar 2006- 2 Ws 296/06 = NJW 2006, 2502, 2503 mit Verweis auf BGHSt 39, 310 = NJW 1993, 3275 = NStZ 1993, 600 und OLG Düsseldorf, JZ 1985, 100).
  • OLG Hamm, 19.01.2006 - 2 Ws 296/05

    Entpflichtung; Pflichtverteidiger; Vertrauensverhältnis; Zerstörung; Einigung …

    Anderenfalls hätte es der Angeklagte in der Hand, jederzeit unter Berufung auf ein fehlendes Vertrauensverhältnis zu seinem Verteidiger einen Verteidigerwechsel herbeizuführen, um damit möglicherweise auch das Verfahren zu verzögern (vgl. BGH NJW 1993, 3276; OLG Düsseldorf JZ 1985, 100).
  • OLG Brandenburg, 15.02.2023 - 1 Ws 19/23

    Verfahren bei Bestellung eines Pflichtverteidigers wegen Mandatsniederlegung des …

    Andernfalls hätte es der Angeklagte in der Hand, jederzeit unter Berufung auf ein fehlendes Vertrauensverhältnis zu seinem Verteidiger einen Verteidigerwechsel herbeizuführen und damit das Verfahren zu verzögern (vgl. OLG Düsseldorf JZ 1985, 100; BGHSt 39, 310 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 15.05.1997 - 1 Ws 292/97
    Denn sie ist durch die Bestellung des Pflichtverteidigers, der gemäß § 142 Abs. 1 Satz 1 StPO zwar einerseits möglichst aus der Zahl der bei einem Gericht des Gerichtsbezirks zugelassenen Rechtsanwälte auszuwählen ist, gemäß § 142 Abs. 1 Satz 3 StPO andererseits aber auch den Wünschen des Beschuldigten Rechnung tragen soll (vgl. Senatsbeschlüsse vom 4. Oktober 1984 in JZ 1985, 100; vom 27. Januar 1987 in StV 1987, 240;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O. Rdnr. 5 ff., 11, 12 m.w.N.) für das Kostenfestsetzungsverfahren mitentschieden.
  • OLG Koblenz, 21.04.1994 - 3 Ws 278/94

    Pflichtverteidiger; Beiordnung; Anwalt des Vetrauens; Ortsfremder Anwalt

    Hierbei ist ein besonderes Vertrauensverhältnis regelmäßig zu vermuten, wenn der bisherige Wahlverteidiger um die Bestellung als Pflichtverteidiger bittet (OLG Saarbrücken StV 1983, S. 362, OLG Düsseldorf JZ 1985, S. 100).
  • OLG Hamm, 17.02.2011 - 5 Ws 57/11

    Pflichtverteidiger, Entpflichtung; Beiordnung, Wahlanwalt

    Andernfalls hätte es der Angeklagte in der Hand, jederzeit unter Berufung auf ein fehlendes Vertrauensverhältnis zu seinem Verteidiger einen Verteidigerwechsel herbeizuführen, um damit das Verfahren möglicherweise zu verzögern (vgl. Beschluss des hiesigen 2. Strafsenats vom 19. Januar 2006 in 2 Ws 296/06 = NJW 2006, 2502, 2503 mit Verweis auf BGHSt 39, 310 = NJW 1993, 3275 = NStZ 1993, 600 und OLG Düsseldorf JZ 1985, 100).
  • LG Osnabrück, 16.11.2010 - 10 Qs 92/10

    Strafverfahren: Anspruch des Wahlverteidigers auf unentgeltliche Zuziehung eines …

    Wird die Störung des Vertrauensverhältnisses vom Beschuldigten vorsätzlich herbeigeführt, ist dies ein starkes Indiz gegen das Vorliegen eines "wichtigen Grundes", anderenfalls hätte es der Angeklagte jederzeit in der Hand, den Pflichtverteidiger aus dem Verfahren auszuschließen, etwa weil dieser ihm unbequem geworden ist, oder um den Ablauf des Verfahrens zu verzögern (BGH NStZ 1993, 600; 1993, 602; OLG Bamberg StV 1984, 234; OLG Düsseldorf JZ 1985, 100; Hilgendorf NStZ 1996, 6).
  • OLG Düsseldorf, 28.01.1999 - 1 Ws 73/99
    Die Behauptung des Angeklagten, er habe zu der gerichtlich bestellten Verteidigerin kein Vertrauen mehr, reicht für sich insoweit nicht aus (vgl. Senat in NStZ 1986, 137/138 und in MDR 1985, 249 , jeweils m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 19.10.1984 - 1 Ws 211/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,15634
OLG Celle, 19.10.1984 - 1 Ws 211/84 (https://dejure.org/1984,15634)
OLG Celle, Entscheidung vom 19.10.1984 - 1 Ws 211/84 (https://dejure.org/1984,15634)
OLG Celle, Entscheidung vom 19. Oktober 1984 - 1 Ws 211/84 (https://dejure.org/1984,15634)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 174 StPO; § 242 StGB; § 153 Abs. 1 StPO; § 172 Abs. 2 S. 3 StPO
    Antrag auf gerichtliche Entscheidung (Klageerzwingungsverfahren); Relevante Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten; Öffentliches Interesse an der Strafverfolgung; Verfahrenseinstellung mit Zustimmung des Generalstaatsanwalts

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung (Klageerzwingungsverfahren); Relevante Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten; Öffentliches Interesse an der Strafverfolgung; Verfahrenseinstellung mit Zustimmung des Generalstaatsanwalts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1985, 249
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 20.02.1975 - 2 Ws 289/74
    Auszug aus OLG Celle, 19.10.1984 - 1 Ws 211/84
    Diese Verfahrensweise ist zwar umstritten (…vgl. dazu die Zusammenstellung des Meinungsstreits bei Meyer-Gossner in LR, 23. Aufl., RdNr. 3 ff. zu § 174 StPO); der Senat hält sie aber für geboten und schließt sich der Auffassung an, die das Oberlandesgericht Hamm (NJW 1975, 1984) und das Oberlandesgericht Stuttgart (MDR 1982, 954) vertreten (sh. auch OLG Braunschweig NJW 1958, 1361 [OLG Braunschweig 14.03.1958 - Ws 101/57]).
  • OLG Braunschweig, 29.08.2013 - 1 Ws 227/13

    Zulässigkeit der Einstellung nach §§ 153, 153a StPO im Klageerzwingungsverfahren

    Rn. 26 Während ein Teil der Rechtsprechung und Literatur die Einstellungsmöglichkeit entsprechend §§ 153 ff. StPO unter Hinweis auf systematische Zusammenhänge nicht für möglich hält, sobald der Klageerzwingungsantrag beim Oberlandesgericht angebracht ist (…Meyer-Goßner, StPO, 56. Auflage, § 174, Rn. 3; OLG Hamburg, VRS 38 (1970) 442;… Graalmann-Scheerer in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Auflage, § 174, Rn. 8 m. w. N.) wird von der überwiegenden Anzahl der Oberlandesgerichte die Anwendbarkeit mit unterschiedlichen dogmatischen Begründungen und Konsequenzen, vor allem im Hinblick auf prozessökonomische Erwägungen bejaht (OLG Stuttgart, Beschluss v. 03.02.1997, 4 Ws 230/96, juris; MDR 82, 954; OLG Braunschweig, NJW 1958, 1361/1362; OLG Celle, MDR 1985, 249/250; OLG Köln, NJW 1991, 764/765; OLG Hamm, NJW 75, 1984).
  • OLG Stuttgart, 03.02.1997 - 4 Ws 230/96

    Fahrlässige Tötung durch Aufnahme einer suizidgefährdeten Patientin in ein …

    Dies ist zwar schon bezüglich § 153 StPO nicht unumstritten (…vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 42. Aufl., § 174 Rdnr. 3 mwN), der Senat hält aber mit der überwiegenden Anzahl der Oberlandesgerichte (3. Strafsenat des OLG Stuttgart, MDR 1982, 954 sowie Beschluß vom 07. August 1996 - 3 Ws 63/95 -, OLG Braunschweig NJW 1958, 1361; OLG Gelle MDR 1985, 249 ; OLG Hamm NJW 1975, 1984; OLG Köln NJW 1991, 764; anders OLG Hamburg VRS 38, 440) eine Einstellung nach § 153 StPO im Verfahren nach § 172 Abs. 2 - 4 StPO für möglich.
  • OLG Oldenburg, 25.04.1995 - 1 Ws 28/95

    Einstellung eines Ermittlungsverfahrens wegen Geringfügigkeit; Besonderheiten im …

    Rn. 2 Diese prozessuale Möglichkeit steht im Klageerzwingungsverfahren dem Oberlandesgericht zu (vgl. OLG Celle, MDR 1985, 249 [OLG Celle 19.10.1984 - 1 Ws 211/84]; OLG Stuttgart, MDR 1982, 954 [OLG Stuttgart 24.05.1982 - 3 Ws 109/81]).
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