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Weitere Entscheidung unten: BGH, 30.10.1986

Rechtsprechung
   BGH, 22.10.1986 - 3 StR 226/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,369
BGH, 22.10.1986 - 3 StR 226/86 (https://dejure.org/1986,369)
BGH, Entscheidung vom 22.10.1986 - 3 StR 226/86 (https://dejure.org/1986,369)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 1986 - 3 StR 226/86 (https://dejure.org/1986,369)
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Schlankheitspillen

§ 263 StGB, vereinbartes Rücktrittsrecht, ausgetauschte Leistungen, § 123 BGB

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erregung eines Irrtums durch Werbeaussagen - Aufwendungen für eine Nachnahmesendung im Sinne einer Vermögensverfügung - Bezug von wirkungsloser Ware im Sinne eines Vermögensschadens - Einfluss eines Rücktrittsrechts auf die Entstehung eines Vermögensschadens beim Betrug ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    StGB § 263
    Vermögensschaden bei vereinbartem Rücktrittsrecht

Papierfundstellen

  • BGHSt 34, 199
  • NJW 1987, 388
  • MDR 1987, 246
  • StV 1987, 102
  • BB 1987, 362
 
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Wird zitiert von ... (37)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.07.1970 - 4 StR 505/69

    Abonnement - § 263 StGB, individueller Schadenseinschlag, Vermögensgefährdung, …

    Auszug aus BGH, 22.10.1986 - 3 StR 226/86
    Gerade im Fall völligen Verbrauchs wird ähnlich wie bei einer Anfechtung wegen arglistiger Täuschung letztlich ausschließlich dem Getäuschten das Risiko aufgebürdet, vom Vertrag loszukommen (vgl. BGHSt 23, 300, 302/303).

    Hierdurch sollten die Betrogenen im allgemeinen von vornherein ohne "Kompensationsbereitschaft" an dem nachteiligen Vertrag festgehalten werden (vgl. BGHSt 23, 300, 304;… Lackner aaO).

  • BGH, 18.07.1961 - 1 StR 606/60

    Vermögensschaden beim Betrug

    Auszug aus BGH, 22.10.1986 - 3 StR 226/86
    In dem hier vorliegenden Fall des Verkaufs von "Wundermitteln" durch Nachnahmesendung führt jedenfalls das Zusammentreffen von mehreren Umständen dazu, daß bei objektiv-wirtschaftlicher Betrachtungsweise das Vermögen des Getäuschten um den Kaufpreis vermindert worden ist, wenn man die Summe der geldwerten Güter der Getäuschten (vgl. BGHSt 16, 220, 221) [BGH 18.07.1961 - 1 StR 606/60] vor der Geldhingabe einerseits und danach, also nach Erhalt des wirkungslosen Präparates mit dem Rücktrittsrecht andererseits vergleicht.
  • BGH, 25.02.1971 - 4 StR 529/70

    Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 22.10.1986 - 3 StR 226/86
    Für den Fall, daß ein wirtschaftlicher Wert aus dem Vermögen des getäuschten Vertragspartners noch nicht herausgegeben und dieser nur den Vertragsansprüchen des Täters ausgesetzt ist, hat die Rechtsprechung in der Vereinbarung eines Rücktrittsrechts das Vorliegen einer der Vermögensschädigung gleichzuachtenden Vermögensgefährdung verneint, weil der Getäuschte den ungünstigen Vertrag durch einfache einseitige Erklärung beseitigen kann (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1971, 546).
  • OLG Köln, 23.07.1974 - Ss 92/74
    Auszug aus BGH, 22.10.1986 - 3 StR 226/86
    Anders als das Landgericht - u.a. unter Bezugnahme auf OLG Köln MDR 1975, 244 [OLG Köln 23.07.1974 - Ss 92/74] - meint, wird die Vermögensminderung um den Kaufpreis durch das Rücktrittsrecht nicht wirtschaftlich vollwertig ausgeglichen.
  • BGH, 05.03.2014 - 2 StR 616/12

    Betrug durch Abofallen

    Doch lassen Leichtgläubigkeit des Opfers oder Erkennbarkeit einer auf die Herbeiführung eines Irrtums gerichteten Täuschungshandlung weder aus Rechtsgründen die Täuschungsabsicht entfallen (vgl. BGH, Urteil vom 22. Oktober 1986 - 3 StR 226/86, BGHSt 34, 199, 201 f.; Urteil vom 5. Dezember 2002 - 3 StR 161/02, NStZ 2003, 313, 314; Urteil vom 4. Dezember 2003 - 5 StR 308/03, NStZ-RR 2004, 110, 111) noch schließen sie eine irrtumsbedingte Fehlvorstellung aus.
  • BGH, 26.04.2001 - 4 StR 439/00

    Betrügerische Angebotsschreiben

    Das kann aber selbst dann gegeben sein, wenn die Adressaten der von dem Angeklagten veranlaßten Schreiben bei sorgfältiger Prüfung den wahren Charakter eines Schreibens als Angebot anstatt als Rechnung hätten erkennen können (vgl. BGHSt 34, 199, 201, zur Bedeutung des "Mitbewußtseins des Opfers" Samson/Günther aaO § 263 Rdn. 52 ff.).
  • BGH, 08.10.2014 - 1 StR 359/13

    Gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Betrug durch Verkauf von Eigentumswohnungen zu …

    bb) Tatsachen sind alle gegenwärtigen oder vergangenen Ereignisse oder Zustände, die dem Beweis zugänglich sind (vgl. BGH, Urteile vom 22. Oktober 1986 - 3 StR 226/86, BGHSt 34, 199; vom 17. Oktober 1972 - 5 StR 281/72, MDR 1973, 18 bei Dallinger;… Tiedemann in LK-StGB, 12. Aufl., § 263 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 18.02.2009 - 1 StR 731/08

    Schadensbestimmung bei Betrug im Fall von Risikogeschäften (Bewertung zum …

    Rn. 10 b) Ein Schaden i.S.v. § 263 StGB tritt ein, wenn die Vermögensverfügung (hier die vertragsgemäße Bezahlung der Anlagesumme an den Angeklagten beziehungsweise eines seiner Unternehmen) unmittelbar zu einer nicht durch Zuwachs ausgeglichenen Minderung des wirtschaftlichen Gesamtwerts des Vermögens des Verfügenden führt (Prinzip der Gesamtsaldierung, vgl. BGHSt 3, 99, 102; 16, 220, 221; 30, 388, 389; 34, 199, 203; 45, 1, 4;… 51, 10, 15 Rdn. 18;… 51, 165, 174 Rdn. 31;… BGHR StGB § 263 Abs. 1, Vermögensschaden 54, 70; BGH, Beschl. vom 26. Januar 2006 - 5 StR 334/05 - BVerfG…, Beschl. vom 20. Mai 1998 - 2 BvR 1385/95 - 2. Kammer des 2. Senats - Hefendehl in MünchKomm-StGB § 263 Rdn. 442 ff.).

    Ebenso ist die Absicht des späteren Ausgleichs der Vermögensminderung ohne Bedeutung (vgl. auch BGHSt 34, 199, 204 zur Schadenswiedergutmachung nach Ausübung eines eingeräumten Rücktrittsrechts; BGHSt 23, 300, 303: die Bereitschaft zur Stornierung ist unerheblich; und zur entsprechenden Situation bei der Untreue BGH…, Urt. vom 29. August 2008 - 2 StR 587/07 - Rdn. 45 f.).

  • BGH, 05.12.2002 - 3 StR 161/02

    Verurteilung eines Zahnarztes wegen Abrechnungsbetruges in Millionenhöhe …

    Rn. 16 Danach spielt es für die Tatbestandsmäßigkeit - entgegen dem Vorbringen der Revision - keine Rolle, ob die Entscheidungsträger der KZV bei sorgfältiger Prüfung die Täuschung durch den Angeklagten und seinen Mittäter R. hätten erkennen können, denn selbst leichtfertige Opfer werden durch das Strafrecht geschützt (st. Rspr., vgl. BGHSt 34, 199, 201; BGH wistra 1992, 95, 97; MDR 1972, 387 m. w. N.).
  • BGH, 14.03.2019 - 4 StR 426/18

    Betrug (Täuschung über Tatsachen: Tatsachenbegriff, konkludente Täuschung durch …

    a) Tatsachen sind alle gegenwärtigen oder vergangenen Ereignisse oder Zustände, die dem Beweis zugänglich sind (vgl. BGH, Urteile vom 8. Oktober 2014 - 1 StR 359/13, BGHSt 60, 1, 6; vom 22. Oktober 1986 - 3 StR 226/86, BGHSt 34, 199, 201).
  • BGH, 28.10.2004 - 3 StR 301/03

    Zur Strafbarkeit von Wahlkampfspenden an Amtsträger

    Daß der Getäuschte bei intensiverer Nachforschung die Fehlvorstellung hätte vermeiden können, ändert an seinem Irrtum nämlich nichts (st. Rspr.; vgl. BGHSt 34, 199, 201; BGH wistra 1992, 95, 97; BGH NStZ 2003, 313, 314).
  • BGH, 27.03.2014 - 3 StR 342/13

    Ping-Anrufe sind als Betrug nach § 263 StGB strafbar

    Dass dieser Irrtum vermeidbar gewesen sein mag - was insbesondere in den etwa 60.000 Fällen, in denen die Angerufenen die Mehrwertdienstenummer zuvor von ihrem Mobiltelefon auf ihr Festnetztelefon übertrugen, nicht fernliegend erscheint -, steht der Verwirklichung dieses Tatbestandsmerkmals nicht entgegen (BGH, Urteile vom 26. April 2001 - 4 StR 439/00, BGHSt 47, 1, 5, und vom 22. Oktober 1986 - 3 StR 226/86, BGHSt 34, 199, 201; kritisch Jahn, JuS 2010, 1119, 1120 mwN; gegen den Ansatz der "Viktimodogmatik" in Fällen wie dem vorliegenden überzeugend Erb, ZIS 2011, 368, 372 ff.).
  • OLG Frankfurt, 17.12.2010 - 1 Ws 29/09

    Strafbarkeit des Betriebs einer Webseite mit Abofalle

    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes schließt Leichtgläubigkeit oder Erkennbarkeit der Täuschung bei hinreichend sorgfältiger Prüfung die Schutzbedürftigkeit des potentiellen Opfers und damit eine Täuschung nicht aus (BGH, NStZ 2003, 313, 314; BGHSt 34, 199, 201) Eine Täuschung kann grundsätzlich auch dann gegeben sein, wenn der Erklärungsempfänger bei sorgfältiger Prüfung den wahren Charakter der Erklärung hätte erkennen können (BGHSt 47, 1, 5).
  • BGH, 04.06.2024 - 2 StR 51/23

    Erfolgreiche Richterablehnung nach nicht eingehaltener Vereinbarung eines …

    Der Annahme einer Täuschung steht in solchen Fällen nicht entgegen, dass die Adressaten bei sorgfältiger Prüfung den wahren Charakter eines Schreibens als Angebot hätten erkennen können (vgl. BGH, Urteile vom 22. Oktober 1986 - 3 StR 226/86, BGHSt 34, 199, 201; vom 26. April 2001 - 4 StR 439/00, BGHSt 47, 1).
  • BGH, 16.05.2017 - 1 StR 306/16

    Betrug (Vermögenschaden: Prinzip der Gesamtsaldierung, Ermittlung des Werts von …

  • BGH, 05.03.2002 - VI ZR 398/00

    Inanspruchnahme des Schädigers wegen Betruges als Schutzgesetzverletzung

  • BGH, 09.08.2005 - 5 StR 67/05

    Vermögensschaden beim Eingehungsbetrug bei angestrebter Vorleistung des Opfers …

  • BGH, 04.12.2003 - 5 StR 308/03

    Betrug (Täuschung; Irrtumserregung: Rechnung, Offerte, Zahlungspflicht, …

  • BGH, 28.05.2014 - 2 StR 437/13

    Betrug (konkludente Täuschung durch wahre Angaben: Darstellung eines Angebots als …

  • BGH, 25.07.2000 - 1 StR 162/00

    Betrug; Garantenpflicht (bei vertraglichen Pflichtverletzungen); Objektive …

  • BGH, 17.12.2019 - 1 StR 171/19

    Betrug (Täuschung: Täuschung über Tatsachen durch Prognosen, Aufklärungspflichten …

  • LG Düsseldorf, 05.02.2018 - 18 KLs 2/17

    Hohe Freiheitsstrafe gegen neun Angeklagte wegen betrügerischer Abrechnung von …

  • BGH, 02.02.2010 - 4 StR 345/09

    Vermögensschaden beim Betrug auf der Grundlage der HOAI (Abrechnung von …

  • BGH, 06.03.2012 - 4 StR 669/11

    Gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Betrug (Vermögensschaden; betrügerische …

  • BGH, 26.04.2001 - I ZR 314/98

    Gewinn-Zertifikat

  • BGH, 20.01.2021 - 2 StR 242/20

    Betrug (Vorsatz: Eventualvorsatz, Erörterungsmängel hinsichtlich des …

  • LG Mönchengladbach, 12.07.2019 - 28 KLs 2/11

    Versuchter Betrug im Zusammenhang mit der Vermittlung von Optionen an …

  • BGH, 07.05.2002 - 3 StR 48/02

    Besonders schwerer Fall des Betrugs (kein Erfordernis der Dauerhaftigkeit des …

  • BGH, 09.08.2005 - 5 StR 16/02
  • OLG Rostock, 31.07.2006 - 3 U 160/05

    Arglistige Täuschung bei der Veräußerung eines Selbstbausatzes für eine …

  • BGH, 07.02.1995 - 1 StR 681/94

    Geldfälschung - Verwechslungsgefahr - Beidseitiger Werbeaufdruck

  • BGH, 02.06.2022 - 2 StR 353/21

    Urteilsgründe (Darlegungspflicht: Freispruch aus tatsächlichen Gründen, erwiesene …

  • BGH, 15.10.1991 - 4 StR 420/91

    Struktur des Kassenarztrechts - Anforderungen an die Schadensermittlung bei einem …

  • LG Essen, 26.03.2007 - 56 KLs 7/06

    Verurteilung wegen vorsätzlichem gewerbsmäßigen Inverkehrbringens von …

  • BGH, 02.12.1987 - 3 StR 375/87

    Fehlende Feststellung einer "Krise" bei der Verurteilung wegen Bankrotts - …

  • LG Aurich, 25.04.2017 - 15 KLs 3/14

    Betrugstauglichkeit von unzutreffenden Ausführungen zur …

  • BGH, 22.12.2010 - 2 StR 445/10

    Verfahrenseinstellung bei einer ganzen Reihe von Betrugstaten (Vermögensschaden …

  • BGH, 14.08.1991 - 3 StR 251/91

    Erforderlichkeit eines Ursachenzusammenhangs zwischen Täuschung, Irrtum und …

  • AG Soest, 15.12.2016 - 20 Ls 16/16

    Anforderungen an das Vorliegen eines hinreichenden Tatverdachts bzgl. eines …

  • KG, 21.04.1987 - 5 U 6870/86

    Beurteilung des Verständnisses von Werbung durch Richter des Berufungsgerichts ; …

  • AG Erfurt, 13.02.2013 - 5 C 2530/08

    Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft wegen fehlender finanzieller Mittel

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Rechtsprechung
   BGH, 30.10.1986 - 4 StR 368/86   

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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Versuchter Mord mittels Waffeneinsatz - Einstellung wegen Eintritt eines Strafklageverbrauchs - Vorherige Verurteilung wegen fortgesetzten Verstoßes gegen das Waffengesetz (WaffG) - Rechtskräftigkeit der vorherigen Verurteilung durch Rücknahme der Berufung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Auszüge)

    StGB § 55; StPO § 328 Abs. 3, § 460
    Überleitung eines Berufungsverfahrens in ein erstinstanzliches Strafverfahren

Papierfundstellen

  • BGHSt 34, 204
  • NJW 1987, 1212
  • MDR 1987, 246
  • NStZ 1987, 183 (Ls.)
  • JR 1987, 515
 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.03.1967 - 1 StR 60/67
    Auszug aus BGH, 30.10.1986 - 4 StR 368/86
    Das Gericht darf nicht mehr in das Berufungsverfahren zurückkehren (BGHSt 21, 229, 231) [BGH 21.03.1967 - 1 StR 60/67], Staatsanwaltschaft und Angeklagter können den Prozeß durch Rücknahme von Anklage (vgl. § 156 StPO) oder Rechtsmittel nicht mehr beenden.

    Die Strafkammer hätte daher nicht mehr erneut als Berufungsgericht verhandeln dürfen (BGHSt 21, 229, 231) [BGH 21.03.1967 - 1 StR 60/67], der Angeklagte und sein Verteidiger konnten in dem erstinstanzlichen Verfahren die "Berufung" nicht mehr rechtswirksam zurücknehmen (…vgl. Ruß in KK § 328 StPO Rdn. 17) und der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft konnte die Wirkungen ihrer Erklärungen auch nicht mehr durch seine Zustimmung beeinflussen.

  • BGH, 18.09.1986 - 4 StR 461/86

    Strafgewalt des Schöffengerichts; Übergang von Berufungs- in erstinstanzliches …

    Auszug aus BGH, 30.10.1986 - 4 StR 368/86
    Der "Überleitungsbeschluß" entsprach somit der eingetretenen Verfahrenssituation und stellte der gegebenen Rechtslage entsprechend zutreffend klar, daß nunmehr ein erstinstanzliches Verfahren durchgeführt werde (vgl. auch BGH, Beschluß vom 18. September 1986 - 4 StR 461/86, zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen).
  • BGH, 30.06.1958 - GSSt 2/58

    Voraussetzung für die Bildung einer Gesamtstrafe - Vorliegen eines …

    Auszug aus BGH, 30.10.1986 - 4 StR 368/86
    Eine solche Verfahrensweise schreibt auch die Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen vom 30. Juni 1958 (BGHSt 12, 1 ff [BGH 30.06.1958 - GSSt - 2/58]) nicht vor.
  • BGH, 29.04.1958 - 1 StR 68/58
    Auszug aus BGH, 30.10.1986 - 4 StR 368/86
    Für dieses Verfahren gelten dann die in der Strafprozeßordnung für das erstinstanzliche Verfahren vorgesehenen Regelungen, wobei sich Besonderheiten daraus ergeben können, daß "in demselben Hauptverfahren" bereits eine Hauptverhandlung stattgefunden hat (vgl. BGHSt 23, 283, 285) und eine zugunsten des Angeklagten wirksame Entscheidung mit "beschränkter Rechtskraft" (vgl. BGHSt 11, 319, 322) ergangen ist.
  • BGH, 18.06.1970 - 4 StR 141/70

    Rückwirkende Geltung neuer verfahrensrechtlicher Bestimmungen - Entscheidung des …

    Auszug aus BGH, 30.10.1986 - 4 StR 368/86
    Für dieses Verfahren gelten dann die in der Strafprozeßordnung für das erstinstanzliche Verfahren vorgesehenen Regelungen, wobei sich Besonderheiten daraus ergeben können, daß "in demselben Hauptverfahren" bereits eine Hauptverhandlung stattgefunden hat (vgl. BGHSt 23, 283, 285) und eine zugunsten des Angeklagten wirksame Entscheidung mit "beschränkter Rechtskraft" (vgl. BGHSt 11, 319, 322) ergangen ist.
  • BGH, 21.08.2019 - 3 StR 221/18

    Vermögensschaden beim Anstellungsbetrug (Eingehungsbetrug; Gefährdungsschaden; …

    Das ist empfehlenswert, weil dadurch etwaige mit einem Wechsel vom Berufungsverfahren in ein erstinstanzliches Verfahren verbundene Probleme vermieden werden (vgl. BGH, Urteil vom 30. Oktober 1986 - 4 StR 368/86, BGHSt 34, 204, 206 f.;… Beschlüsse vom 27. Juni 1989 - 4 StR 236/89, juris Rn. 5; vom 22. Mai 1990 - 4 StR 210/90, BGHSt 37, 42, 44 f.).
  • BGH, 10.08.2017 - 3 StR 549/16

    Zulässigkeit einer Verweisung bei sich nachträglich herausstellender …

    In diesen Fällen entfällt aber lediglich die Verpflichtung, nicht auch die Berechtigung zur nachträglichen Gesamtstrafenbildung (vgl. BGH, Urteil vom 30. Oktober 1986 - 4 StR 368/86, BGHSt 34, 204, 206 f.;… S/S/Sternberg-Lieben/Bosch aaO, § 55 Rn. 72 mwN).
  • BGH, 21.05.1992 - 4 StR 81/92

    Verbindung eines erstinstanzlichen Verfahrens mit einem Berufungsverfahren; …

    Anders als bei der bloß gemeinsamen Verhandlung nach § 237 StPO, bei der das Berufungsverfahren trotz der Verbindung mit dem erstinstanzlichen Verfahren seine Eigenschaft als solches beibehalten hätte (BGHSt 35, 195, 197; 36, 348, 351), führt die Verbindung entsprechend § 4 Abs. 1 StPO zu einer Verschmelzung der Verfahren mit der Folge, daß grundsätzlich (vgl. BGHSt 34, 204, 207) insgesamt erstinstanzlich zu verhandeln ist (BGHSt 36, 348, 350; 37, 15, 18).

    Damit sind den Beteiligten jedoch die im Berufungsverfahren gegebenen Dispositionsmöglichkeiten endgültig entzogen; eine Rücknahme des Rechtsmittels ist - wegen des nunmehr auch insoweit erstinstanzlichen Charakters der Verhandlung - nicht mehr möglich (BGHSt 34, 204, 207 f; vgl. auch BGHSt 21, 229, 231).

  • BayObLG, 07.01.2026 - 206 StRR 398/25

    Revisionsgericht, Berufungsverfahren, Rechtsfehler, Zuständigkeit, Gesamtstrafe, …

    In einer solchen Verfahrenskonstellation kann die Bildung der nachträglichen Gesamtstrafe dem Beschlussverfahren gem. §§ 460, 462 StPO überlassen werden (vgl. nur BGH, Urteil vom 30. Oktober 1986, 4 StR 368/86, NJW 1987, 1212, 1213, juris Rn. 6).

    Die Limitierung der Strafgewalt ist nicht davon abhängig, ob es sich um eine Einzelstrafe, eine Gesamtstrafe gem. §§ 53, 54 StGB oder um eine nachträgliche Gesamtstrafe nach § 55 StPO handelt (BGH, a.a.O., NJW 1987, 1212, 1213;… Kissel/Mayer, GVG, 11. Aufl. 2025, § 24 Rn. 24;… Schmitt/Köhler, StPO, 68. Aufl. 2025, § 24 GVG Rn. 11).

    Rn. 14 b) Wie der Bundesgerichtshof bereits mehrfach entschieden hat, ist jedoch eine Verweisung gemäß § 328 Abs. 2 StGB jedenfalls dann nicht zwingend geboten, wenn sich die Überschreitung des Strafrahmens des § 24 Abs. 2 GVG daraus ergeben würde, dass erst während des laufenden Berufungsverfahrens ein Urteil rechtskräftig wird, dessen Strafausspruch mit der Strafe für die im Berufungsverfahren anhängigen Taten gesamtstrafenfähig ist (BGH, a.a.O., NJW 1987, 1212;… Beschluss vom 27. Juni 1989, 4 StR 236/89, juris Rn. 5; ebenso OLG Jena, Beschluss vom 8. Januar 2003, 1 Ss 280/02, NStZ-RR 2003, 139).

    In einem solchen Fall ist es nicht nur zulässig, sondern es empfiehlt sich (BGH a.a.O. NJW 1987, 1212, 1213), die Gesamtstrafenbildung dem Beschlussverfahren nach §§ 460, 462 StPO zu überlassen.

  • BGH, 10.01.2023 - 1 StR 435/22

    Verbindung eines erstinstanzlichen mit einem Berufungsverfahren (Geltung des …

    Obwohl die für das erstinstanzliche Verfahren vorgesehenen Regelungen gelten, können sich Besonderheiten daraus ergeben, dass in demselben Verfahren bereits eine Hauptverhandlung stattgefunden hat und eine zu Gunsten des Angeklagten wirksame Entscheidung mit ?beschränkter Rechtskraft' ergangen ist (BGH, Urteil vom 30. Oktober 1986 - 4 StR 368/86 -, BGHSt 34, 204, 207).

    Es gilt daher auch nach einer Verfahrensverbindung analog § 4 Abs. 1 StPO (ebenso wohl BGH, Urteil vom 30. Oktober 1986 - 4 StR 368/86 -, BGHSt 34, 204, 207 f., sowie in einer ähnlichen Konstellation BGH…, Beschluss vom 21. Juni 2018 - 4 StR 638/17 -, Rn. 3 m.w.N.).".

  • OLG Stuttgart, 28.09.1994 - 3 ARs 102/94
    Der Bundesgerichtshof habe in der im Beschluß der Berufungskammer zitierten Entscheidung, wie später in BGHSt 34, 204, 206 ausgeführt, nur die Verpflichtung der Strafkammer zur Gesamtstrafenbildung innerhalb ihres Strafbannes ausgesprochen; ein zwang zum Überwechseln vom Berufungsverfahren in ein erstinstanzliches Verfahren allein zum Zwecke der Gesamtstrafenbildung ergebe sich daraus nicht.

    Beides erlaubt die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs seit dem Urteil vom 18. Januar 1990 (BGHSt 36, 348, 351 ff.) in gleicher Weise, ohne - wie für den Fall der Einbeziehung einer rechtskräftigen Strafe (BGHSt 34, 204, 207) - eine Präferenz erkennen zu lassen.

  • OLG Jena, 24.01.2003 - 1 Ss 280/02

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe im Berufungsverfahren bei Überschreitung …

    Wie der Bundesgerichtshof wiederholt ausgesprochen hat, ist ein Berufungsgericht zur nachträglichen Gesamtstrafenbildung nicht verpflichtet, wenn dies - aus Gründen des Strafbanns - zum Wechsel vom Berufungs- in das erstinstanzliche Verfahren führen muss (s. BGH NStZ 1990, 29; BGHSt 34, 204, 206 f).
  • KG, 30.09.2020 - 161 Ss 49/20

    Strafverfahren: Überschreitung der Strafgewalt bei fehlender …

    Rn. 7 2. Weil auch die Strafgewalt des Berufungsgerichts nicht weiter geht, als die des Amtsgerichts (vgl. BGHSt 34, 159; NStZ-RR 2010, 203; NJW 1987, 1212;… Gössel in Löwe-Rosenberg, StPO 26. Aufl., § 328 Rdn. 4;… Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O., § 328 Rdn. 9), hätte das Berufungsgericht die Sache gemäß § 328 Abs. 2 StPO unter Aufhebung des amtsgerichtlichen Urteils an die große Strafkammer des Landgerichts als erstinstanzlich zuständiges Gericht verweisen müssen (vgl. Senat, Beschluss vom 9. Mai 2012 - (3) 161 Ss 49/12 (41/12) -, juris; BayObLG, Beschluss vom 12. September 2019 - 202 StRR 1609/19 -, juris; OLG Brandenburg NStZ 2001, 611).
  • OLG Celle, 18.07.2017 - 1 Ss 32/17

    Drittbereicherungsabsicht bei Täuschung zur Vermeidung eigener Inanspruchnahme; …

    Statthaft und angezeigt ist es in einem solchen Fall einer nicht ausreichenden Strafgewalt des Berufungsgerichts aufgrund einer nach Ergehen des erstinstanzlichen Urteils erforderlich gewordenen nachträglichen Gesamtstrafenbildung, dass das Berufungsgericht lediglich für die Tat(en) eine (Gesamt-)Freiheitsstrafe festsetzt, die Gegenstand der Verurteilung durch das mit der Berufung angefochtene amtsgerichtliche Urteil war(en), und die nachträgliche Gesamtstrafenbildung in diesem Fall dem Beschlussverfahren nach § 460 StPO überlässt (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Juni 1989 - 4 StR 236/89, NStZ 1990, 29; BGH, Urteil vom 30. Oktober 1986 - 4 StR 368/86, BGHSt 34, 204 [206]; OLG Jena, Beschluss vom 8. März 2016 - 1 OLG 171 Ss 5/16, BeckRS 2016, 17321; OLG Jena, Beschluss vom 8. Januar 2003 - 1 Ss 280/02, NStZ-RR 2003, 139;… KK-StPO/Appl, 7. Aufl. 2013, § 460 Rn. 6;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl. 2017, § 328 Rn. 12, § 460 Rn. 2).
  • OLG Jena, 08.03.2016 - 1 OLG 171 Ss 5/16

    Revision in Strafsachen: Folgen der Überschreitung der Strafgewalt durch das …

    Vielmehr ist es in diesen Fällen (ausnahmsweise) zulässig, geboten und "empfehlenswert" (BGHSt 34, 204), von der Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe abzusehen und diese dem Beschlussverfahren nach §§ 460, 462 StPO zu überlassen (…Senatsbeschluss a. a. O.;… KK-Appl, StPO, 7. Aufl., § 460 Rdnr. 6).
  • BGH, 27.06.1989 - 4 StR 236/89

    Nachträgliche Entscheidung auf eine Gesamtstrafe im Beschlussverfahren - Wechsel …

  • KG, 30.09.2020 - 3 Ss 48/20

    Strafgewalt bei fehlender Gesamtstrafenbildung

  • BGH, 07.07.1987 - 1 StR 246/87

    Verfahrensrüge gegen den Beschluss zum Ausschluss der Öffentlichkeit bei der …

  • LG Berlin, 31.05.2006 - 87 O 24/06

    Amtsenthebung des Vorstandes des Landesverbandes der Berliner WASG vorläufig …

  • BGH, 25.08.1988 - 1 StR 11/88

    Grenzen und Inhalt der neuen Verhandlung bei Rückverweisung einer Sache zu neuer …

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