Rechtsprechung
| BGH, 09.02.1987 - II ZR 104/86 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rangrücktritt eines Gesellschafters hinsichtlich einer Darlehensbürgschaft als kapitalersetzende Leistung im Überschuldungsstatus und Aktivierung des daraus resultierenden Freistellungsanspruchs
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GmbHG § 32a, § 64; HGB § 129a, § 130a
Berücksichtigung einer Rangrücktrittserklärung im Überschuldungsstatus der GmbH - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Bilanzierung von Gesellschafterdarlehen, GmbHG § 64 Satz 1, Rangrücktritt, Überschuldung, Verzicht, Vor 1.1.2008, Zahlungen nach Insolvenzreife
Papierfundstellen
- NJW 1987, 1697
- NJW-RR 1987, 872 (Ls.)
- ZIP 1987, 574
- MDR 1987, 646
- BB 1987, 728
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (2)
- BGH, 09.10.1986 - II ZR 58/86
Erstreckung des Rückzahlungsverbots auf in der Absicht der Krisenfinanzierung …
Auszug aus BGH, 09.02.1987 - II ZR 104/86
Denn der Bürge hat im Verhältnis zum Schuldner nicht an dessen Stelle zu leisten, sondern nur dessen Kredit zu sichern (vgl. Sen. Urt. v. 9.10.1986 - II ZR 58/86, WM 1986, 1554, 1555). - BGH, 14.10.1985 - II ZR 280/84
Rückgewähr von Sicherheiten für ein kapitalersetzendes Darlehen
Auszug aus BGH, 09.02.1987 - II ZR 104/86
Dieses Verhältnis kehrt sich um, wenn ein Gesellschafter durch Übernahme der Bürgschaft eine kapitalersetzende Leistung erbringt oder in Fällen, in denen die Bürgschaft bisher nicht den Charakter von Kapitalersatz hatte, mit der Gesellschaft einen Rangrücktritt vereinbart; solange diese Voraussetzungen vorliegen, hat nunmehr nicht mehr der Bürge gegen die Gesellschaft einen Freistellungsanspruch, sondern umgekehrt diese gegen den Bürgen (vgl. Sen. Urt. v. 14.10.1985 - II ZR 280/84, WM 1986, 18, 19, für den Fall der kapitalersetzenden Bürgschaft).
- BGH, 05.03.2015 - IX ZR 133/14
Qualifizierte Rangrücktrittsvereinbarung im Rahmen einer Mezzanine-Finanzierung …
Rn. 14 aa) Ein Rangrücktritt wird vielfach zwischen einem Gesellschafter als Inhaber einer Darlehens- oder sonstigen Drittforderung und seiner Gesellschaft vereinbart (vgl. BGH, Urteil vom 9. Februar 1987 - II ZR 104/86, NJW 1987, 1697; Priester, DB 1991, 1917, 1920). - BGH, 06.05.2008 - 5 StR 34/08
Untreue zulasten einer GmbH durch Herbeiführung der Überschuldung und Auszahlung …
Denn in entsprechender Höhe stünde dem ein Freistellungsanspruch der F. P. GmbH gegen den Angeklagten B. K. gegenüber (vgl. dazu BGH NJW 1987, 1697, 1698; 1997, 3171, 3172). - BFH, 20.10.2004 - I R 11/03
Passivierung bei Rangrücktritt und so genannter "haftungsloser" Darlehen - …
Zweck einer Rangrücktrittsvereinbarung wie vorliegend ist regelmäßig, den Ausweis einer Überschuldung im handels- und konkursrechtlichen Sinne zu vermeiden (BFH-Urteil in BFHE 170, 449, BStBl II 1993, 502; Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 9. Februar 1987 II ZR 104/86, Der Betrieb --DB-- 1987, 979).
- OLG Stuttgart, 06.12.2006 - 14 U 55/05
Insolvenzverwalterklage aus eigenkapitalersetzender Leistung des …
Infolge des Rangrücktritts war damit der Regressanspruch der B.-W. GbR gegen die Insolvenzschuldnerin nicht zu passivieren; gegenüber der Darlehensforderung der Kreissparkasse O. konnte der gegen die Beklagten nach den Grundsätzen des Kapitalersatzrechts bestehende Freistellungsanspruch (BGH NJW 1992, 1166;… Scholz/K. Schmidt §§ 32a, 32b Rn. 165) aktiviert werden (BGH NJW 1987, 1697;… Scholz/K. Schmidt §§ 32a, 32b Rn. 176; K. Schmidt ZIP 1999, 1821, 1825).War die Sicherheit eigenkapitalersetzend, ergibt sich diese Rechtsfolge kraft Gesetzes; das Verhältnis zwischen Schuldner und Bürgen kehrt sich um (BGH NJW 1987, 1697).
- BFH, 30.03.1993 - IV R 57/91
Zur bilanziellen Behandlung einer sog. Rangrücktrittsvereinbarung
Sinn und Zweck der Rangrücktrittsvereinbarung ist es im wesentlichen, den Ausweis einer Überschuldung im Überschuldungsstatus nach § 63 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) bzw. §§ 130 a, 177 a HGB und damit die Eröffnung des Konkursverfahrens zu vermeiden (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 9. Februar 1987 II ZR 104/86, Der Betrieb - DB - 1987, 979; Betriebs-Berater - BB - 1987, 728). - BFH, 18.10.1989 - IV B 149/88
Zur Frage der gewinnerhöhenden Auflösung einer Verbindlichkeit aufgrund einer …
Nach den Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 9. Februar 1987 II ZR 104/86 (Betriebs-Berater - BB - 1987, 728, Der Betrieb - DB - 1987, 979) und des Hanseatischen Oberlandesgerichts (OLG) Hamburg vom 18. Juli 1986 11 U 77/84 (BB 1987, 1817) führt eine Rangrücktrittsvereinbarung mit dem im Streitfall vereinbarten Inhalt dazu, daß im Überschuldungsstatus (§ 130a HGB) die im Rang zurücktretende Forderung vom Schuldner nicht als Verbindlichkeit passiviert werden muß. - OLG Naumburg, 01.08.2003 - 7 Wx 2/03
Formwechselnde Umwandlung einer ehemaligen LPG in eine eingetragene …
Einigkeit besteht aber darin, dass eine Rangrücktrittsvereinbarung, wenn sie bestimmten Anforderungen genügt, und zwar denen die denjenigen des § 16 Abs. 3 des DMBilG entsprechen, was vorliegend der Fall ist, eine sonst gegebene Überschuldung der Gesellschaft beseitigt (…Teller, a.a.O., S. 143;… BFH, a.a.O.; BGH DB 1987, 979 und BGHZ 146, 264 ff. (271);… Clemm/Nonnenmacher in Beck Bil-Komm, 3. A., § 247 Rdn. 232). - OLG Köln, 17.12.2009 - 8 U 27/09
Schadensersatzansprüche des Insolvenzverwalters gegen den steuerlichen Berater …
Ein solcher Rangrücktritt verringert die Summe der Verbindlichkeiten sofort und nicht erst dann, wenn der Gesellschafter die Gesellschaftsschuld tilgt und nunmehr von der Gesellschaft seine Aufwendungen nicht ersetzt bekommt, weil er für die Dauer der Überschuldung darauf verzichtet hat (BGH NJW 1987, 1697 f.). - OLG Frankfurt, 20.02.2003 - 3 U 37/99
GmbH: Passivierung eigenkapitalersetzender Darlehen in der Überschuldungsbilanz
Nach der für 1995 geltenden Rechtslage reichte eine Rangrücktrittsvereinbarung des Inhalts aus, dass die Darlehensverbindlichkeit nur aus künftigen Gewinnen oder aus einem etwaigen Liquiditätsüberschuss zu erfüllen sei (…noch 1997 einhellige Meinung laut Hachenburg, a.a.O., Rdnr. 46 a; BGH NJW 87, 1697; OLG Hamburg WM 86, 1110). - OLG Düsseldorf, 25.11.1996 - 5 Ss 303/96
Überschuldung
Das ist etwa dann der Fall, wenn ein Gesellschafter durch die Gestellung von Sicherheiten die Darlehensverbindlichkeit der Gesellschaft abgesichert und aufgrund einer Vereinbarung mit dieser klargestellt hat, daß er im Innenverhältnis bereit ist, die Darlehensschuld gegenüber Dritten zu tilgen (vgl. BGH NJW 1987, 1697, 1698; OLG Hamburg WM 1986, 1110;… Schulze/Osterloh a.a.O.). - FG Hessen, 12.09.2005 - 11 K 3284/04
Auflösung; GmbH; Fortsetzungsbeschluss; Überschuldung - Auflösung einer …
- OLG Düsseldorf, 18.02.1999 - 6 U 38/98
- OLG Hamm, 21.04.1994 - 27 U 31/93
- OLG Bremen, 26.08.1998 - 1 U 18/98
Anspruch auf Schadensersatz infolge der Aufnahme von Rechtsbeziehungen zu einer …
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Rechtsprechung
| BGH, 12.01.1987 - II ZR 187/86 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de
BGB § 989, § 990; ScheckG Art. 21, 39
Pflichten von Bediensteten einer Sparkasse bei Hereinnahme eines Inhaberverrechnungsschecks - ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Sparkasse - Schalterangestellter - Grobe Fahrlässigkeit - Scheck
Papierfundstellen
- NJW 1987, 1264
- NJW-RR 1987, 627 (Ls.)
- ZIP 1987, 360
- MDR 1987, 646
- WM 1987, 337
- BB 1987, 572
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (3)
- BGH, 21.01.1980 - II ZR 111/79
Schadensersatzpflicht der Deutschen Bundespost wegen Einziehung abhanden …
Auszug aus BGH, 12.01.1987 - II ZR 187/86
Allerdings entspricht es der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, daß das Kreditinstitut, das einen Scheck zu Einziehung hereinnimmt, grundsätzlich nicht verpflichtet ist, die Berechtigung des Scheckinhabers nachzuprüfen, denn nach dem Gesetz wird die Verfügungsbefugnis über den Inhaberscheck schon durch den Besitz ausgewiesen (vgl. die Senatsurteile vom 10.12.1973 - II ZR 138/72 = WM 1974, 154; vom 27.1.1977 - II ZR 5/75 = WM 1977, 1019, 1021 und vom 21.1.1980 - II ZR 111/79 = WM 1980, 891, 892).Die Identitätsprüfung würde daher bei der Masse der Schecks keinen Hinweis auf verdachtserregende Umstände erbringen (vgl. Senatsurteil vom 21.1.1980 a.a.O.).
- BGH, 27.01.1977 - II ZR 5/75
Anspruch auf Schadensersatz wegen Einzugs eines veruntreuten Verrechnungsschecks …
Auszug aus BGH, 12.01.1987 - II ZR 187/86
Allerdings entspricht es der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, daß das Kreditinstitut, das einen Scheck zu Einziehung hereinnimmt, grundsätzlich nicht verpflichtet ist, die Berechtigung des Scheckinhabers nachzuprüfen, denn nach dem Gesetz wird die Verfügungsbefugnis über den Inhaberscheck schon durch den Besitz ausgewiesen (vgl. die Senatsurteile vom 10.12.1973 - II ZR 138/72 = WM 1974, 154; vom 27.1.1977 - II ZR 5/75 = WM 1977, 1019, 1021 und vom 21.1.1980 - II ZR 111/79 = WM 1980, 891, 892). - BGH, 10.12.1973 - II ZR 138/72
Haftung der Bank bei mangelhafter Prüfung neuer Kunden
Auszug aus BGH, 12.01.1987 - II ZR 187/86
Allerdings entspricht es der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, daß das Kreditinstitut, das einen Scheck zu Einziehung hereinnimmt, grundsätzlich nicht verpflichtet ist, die Berechtigung des Scheckinhabers nachzuprüfen, denn nach dem Gesetz wird die Verfügungsbefugnis über den Inhaberscheck schon durch den Besitz ausgewiesen (vgl. die Senatsurteile vom 10.12.1973 - II ZR 138/72 = WM 1974, 154; vom 27.1.1977 - II ZR 5/75 = WM 1977, 1019, 1021 und vom 21.1.1980 - II ZR 111/79 = WM 1980, 891, 892).
- BGH, 16.03.1993 - XI ZR 103/92
Sorgfaltspflichten bei Entgegennahme hochwertiger Schecks
Eine solche Pflicht besteht erst dann, wenn ganz besondere Umstände vor allem in der Person des Einreichers oder der Ungewöhnlichkeit des Geschäfts nach der Lebenserfahrung den Verdacht nahelegen, der Scheck könne abhanden gekommen sein (BGH, Urteil vom 12. Januar 1987 - II ZR 187/86, WM 1987, 337, 338; BGH, Urteil vom 13. Juni 1988 - II ZR 295/87, WM 1988, 1296, 1297; Senatsurteil vom 19. Januar 1993 - XI ZR 76/92XI ZR 76/92, ZIP 1993, 337, 339 f.).Nach dem Gesetz wird die Verfügungsbefugnis über einen Inhaberscheck schon durch den Besitz ausgewiesen (st.Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 1987 - II ZR 187/86, aaO., m.w.Nachw.).
Aus diesem Grunde und nicht, wie das Berufungsgericht offenbar angenommen hat, mit Rücksicht auf Notwendigkeiten bei der Abwicklung des Scheckmassenverkehrs hat der Bundesgerichtshof eine Verpflichtung des Kreditinstituts zur Nachprüfung der Verfügungsbefugnis des Scheckeinreichers grundsätzlich verneint, und zwar auch bei Inhaberschecks über 100.000 DM (BGH, Urteil vom 12. Januar 1987 - II ZR 187/86, aaO.; BGH…, Urteil vom 13. Juni 1988 - II ZR 295/87, aaO.;… Senatsurteil vom 19. Januar 1993 - XI ZR 76/92XI ZR 76/92, aaO.).
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Verschiedenheit von Einreicher und Scheckempfänger (Disparität) für sich genommen in der Regel kein solches Verdachtsmoment (BGH, Urteil vom 12. Januar 1987 - II ZR 187/86, WM 1987, 337, 338; BGH, Urteil vom 13. Juni 1988 - II ZR 295/87, WM 1988, 1296, 1297; Senatsurteil vom 19. Januar 1993 - XI ZR 76/92XI ZR 76/92, ZIP 1993, 337, 340).
Diese Rechtsprechung beruht auf der Erfahrung, jedenfalls im kaufmännischen Verkehr sei es nicht ungewöhnlich, daß der erste Schecknehmer den Scheck nicht sogleich zum Einzug einreiche, sondern ihn zahlungshalber wieder in den Verkehr gebe (BGH, Urteil vom 21. Januar 1980 - II ZR 111/79, WM 1980, 891, 892; BGH, Urteil vom 12. Januar 1987 - II ZR 187/86, WM 1987, 337, 338; BGH, Urteil vom 13. Juni 1988 - II ZR 295/87, WM 1988, 1296, 1297).
Ein Kreditinstitut muß bei Hereinnahme eines Inhaberverrechnungsschecks nicht nach Auffälligkeiten, die sich aus der Verschiedenheit von Einreicher und Scheckempfänger ergeben können, suchen (BGH, Urteil vom 12. Januar 1987 - II ZR 187/86, WM 1987, 337, 338).
- BGH, 11.12.2008 - 5 StR 536/08
Betrug durch Einreichung eines abhanden gekommenen oder durch eine Straftat …
Jedoch gehört ein etwaiges Abhandenkommen - ebenso wie die formellen Scheckvoraussetzungen (Art. 1, 2 ScheckG) - zu den Umständen, über die sich ein Bankangestellter, der den Scheck zur Einziehung hereinnimmt (vgl. dazu BGH WM 1987, 337, 338), Gedanken macht (…offen gelassen in BGHR StGB § 263 Abs. 1 Täuschung 22; vgl. auch OLG Zweibrücken BB 1995, 1318, 1319).Solche Ansprüche können sich gemäß §§ 989, 990 BGB i.V.m. Art. 21 ScheckG ergeben (BGHZ 108, 353, 355 ff.; BGH WM 1993, 541, 542 f.; 1988, 1296, 1297; 1987, 337, 338;… Baumbach/Hefermehl/Casper, Wechselgesetz/Scheckgesetz/Recht der kartengestützten Zahlungen 23. Aufl. Art. 21 ScheckG Rdn. 21 f., 8 ff. m.w.N.).
- BGH, 29.09.1992 - XI ZR 265/91
Grobe Fahrlässigkeit bei der Scheckannahme - Ablehnung unselbständiger …
Das mag im Einzelfall anders zu beurteilen sein, wenn zwischen den Scheckeinreichungen ein unmittelbarer enger zeitlicher Zusammenhang besteht, etwa wenn die Schecks gleichzeitig eingereicht werden (vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 1987 - II ZR 187/86, WM 1987, 337, 339).Die Anforderungen an die Sorgfaltspflichten bei einem derartigen Massengeschäft wurden überspannt, wollte man verlangen, daß die mit der Scheckprüfung befaßten Bankangestellten die näheren Umstände früherer Scheckeinreichungen des jeweiligen Bankkunden auch dann im Gedächtnis behalten, wenn sie ihnen nicht ungewöhnlich erschienen sind (vgl. auch BGH, Urteil vom 12. Januar 1987 aaO.; Urteil vom 11. Juli 1963 - II ZR 45/62, WM 1963, 891, 892).
- BGH, 19.01.1993 - XI ZR 76/92
Grob fahrlässiger Erwerb eines abhandengekommenen Inhaberverrechnungsschecks
Etwas anderes gilt aber dann, wenn ganz besondere Umstände, vor allem in der Person des Einreichers oder der Ungewöhnlichkeit des Geschäfts nach der Lebenserfahrung den Verdacht nahelegen, der Scheck könne abhanden gekommen sein (st.Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 12. Januar 1987 - II ZR 187/86, WuM 1987, 337, 338 und vom 13. Juni 1988 - II ZR 295/87, WuM 1988, 1296, 1297 m.w.Nachw.).Sie sind aber durchaus geeignet, andere Verdachtsmomente zu verstärken und zusammen mit ihnen den Verdacht nahezulegen, der eingereichte Scheck sei dem wahren Berechtigten abhanden gekommen (vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 1987 - II ZR 187/86, WuM 1987, 337, 338).
- BGH, 09.05.1989 - XI ZR 115/88
Nachforschungspflicht der Bank bei Einziehung eines Inhaberverrechnungsschecks …
Deshalb seien die Grundsätze anzuwenden, die der Bundesgerichtshof für die Einziehung eines erkennbar kaufmännischen Zwecken dienenden Schecks über ein Sparkonto aufgestellt habe (BGH, Urteil vom 12. Januar 1987 - II ZR 187/86, WM 1987, 337 ).Die Frage, ob die fehlende Kenntnis der mangelnden Verfügungsbefugnis des Scheckeinreichers im Einzelfall auf grober Fahrlässigkeit des Erwerbers beruht, kann allerdings als tatrichterliche Würdigung im Revisionsrechtszug nur in beschränktem Umfang nachgeprüft werden (BGH, Urteile vom 12. Januar 1987 - II ZR 187/86, WM 1987, 337, 338 sowie vom 13. Juni 1988 - II ZR 295/87, WM 1988, 1296 ).
dem Urteil des II. Zivilsenats vom 12. Januar 1987 (aaO.) für die Einziehung eines geschäftlichen Zwecken dienenden Schecks über ein Sparkonto angestellten Erwägungen auf die Einziehung eines derartigen Schecks über ein als solches gekennzeichnetes privates Girokonto.
- BGH, 07.12.1987 - II ZR 157/87
Anforderungen an Sorgfaltspflichten einer Bank bei Hereinnahme eines …
Eine solche Prüfungspflicht ergibt sich nur dann, wenn besondere Umstände nach der allgemeinen Lebenserfahrung den Verdacht nahelegen, der Scheck könne seinem Eigentümer abhanden gekommen und vom Einreicher auf unredliche Weise erlangt worden sein (vgl. zuletzt Sen.Urt. vom 12. Januar 1987, II ZR 187/86, WM 1987, 337, 338). - BGH, 13.06.1988 - II ZR 295/87
Anforderungen an die Annahme grober Fahrlässigkeit bei Hereinnahme eines …
Die Verpflichtung, die Berechtigung des Einreichers zu überprüfen, entstehe für das Kreditinstitut erst dann, wenn ganz besondere Umstände vor allem in der Person des Inhabers oder der Ungewöhnlichkeit des Geschäftes nach der allgemeinen Lebenserfahrung den Verdacht der fehlenden Scheckberechtigung ergeben (vgl. zuletzt Sen.Urt. v. 12. Januar 1987 - II ZR 187/86, WM 1987, 337, 338 sowie die zusammenfassenden Darstellungen von Bundschuh, Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Wechsel- und Scheckrecht, 1987, 123 ff; Liesecke, Die Haftung der Banken bei der Einziehung von Verrechnungsschecks nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, WM 1965, 1146 ff;… Baumbach/Hefermehl, WG und ScheckG , 15. Aufl., § 21 Rdnrn. 8 - 19;… Canaris, Bankvertragsrecht, 2. Aufl., Rdnrn. 8Ol - 809). - OLG Celle, 17.10.1990 - 21 U 22/89
Schadensersatzanspruch aufgrund fahrlässiger Aushändigung von Orderschecks; …
Insoweit treffen die Ausführungen, die der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung NJW 87, 1264 bei Scheckeinreichung zugunsten eines Sparbuchs gemacht hat, entgegen der Meinung der Beklagten auch den vorliegenden Fall. - OLG Köln, 12.06.1995 - 16 U 129/94
Prüfungspflicht der Bank bei Auftrag zum Inkasso eines Inhaberverrechnungsschecks
Der Fall unterscheidet sich insofern deutlich von anderen in der Rechtsprechung entschiedenen Fällen (z.B. BGH WM 1987, 337 und NJW 1993, 1066), in denen der im Scheck ausgewiesene Zahlungsempfänger und der Scheckeinreicher nicht identisch waren. - LG Stuttgart, 27.06.2014 - 12 O 593/13
Bankenhaftung - Pflichten der Bank vor der Einlösung eines eingereichten …
Die Verpflichtung, die Berechtigung des Einreichers zu überprüfen, beginnt erst, wenn ganz besondere Umstände, vor allem in der Person des Inhabers oder der Ungewöhnlichkeit des Geschäfts, nach der allgemeinen Lebenserfahrung den Verdacht nahelegen, der Scheck könne abhanden gekommen sein (Urt. v. 12.01.1987 - II ZR 187/86 = NJW 1987, 1264). - LG Münster, 06.11.1991 - 2 O 378/91
Schadensersatz wegen grob fahrlässiger Verletzung der Sorgfaltspflichten einer …
- KG, 23.11.1994 - 24 U 1428/94
Abhandenkommen eines Inhaber-Verrechnungsschecks auf dem Postweg; Unverzügliche …
- OLG Saarbrücken, 25.05.1999 - 7 U 854/98
- LG Mainz, 17.06.2003 - 6 O 311/02
Schadenersatzpflicht der Bank bei veruntreuten Behördenschecks
- KG, 07.06.1994 - 7 U 5929/93
Anspruch auf Schadensersatz mangels Berechtigung zur Herausgabe des Schecks; …
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