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Weitere Entscheidung unten: BGH, 24.03.1992

Rechtsprechung
   BGH, 17.02.1992 - AnwZ (B) 53/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,913
BGH, 17.02.1992 - AnwZ (B) 53/91 (https://dejure.org/1992,913)
BGH, Entscheidung vom 17.02.1992 - AnwZ (B) 53/91 (https://dejure.org/1992,913)
BGH, Entscheidung vom 17. Februar 1992 - AnwZ (B) 53/91 (https://dejure.org/1992,913)
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Umzug des Anwalts

§§ 181, 182 ZPO <Fassung bis 30.6.02> (Hinweis: vgl. nun § 178 Abs. 1 Nr. 1 ZPO), "Wohnung", indizielle Bedeutung der Erklärung des Postboten

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zustellung - Zustellungsurkunde - Zustellungsanschrift - Zustellungsbeamter - Wohnung des Zustellungsadressaten - Wohnsitz - Ersatzzustellung in Wohnung und Haus - Beweiskraft - Öffentliche Urkunde

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    BRAO § 229; ZPO §§ 418, 181, 182
    Beweiskraft der Zustellungsurkunde bezüglich Zustellungsanschrift

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 1963
  • MDR 1992, 809
 
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Wird zitiert von ... (42)Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 03.06.1991 - 2 BvR 511/89

    Indizwirkung der Niederlegung für den Zugangsnachweis im …

    Auszug aus BGH, 17.02.1992 - AnwZ (B) 53/91
    Die indizielle Wirkung dieses Sachverhalts kann nur dadurch entkräftet werden, daß objektive Umstände oder der Vortrag des Zustellungsempfängers hinreichende Zweifel an der Annahme begründen, die Zustellungsadresse sei seine Wohnung (BVerfG, Beschluß vom 3. Juni 1991 - 2 BvR 511/89, nicht veröffentlicht, in Juris dokumentiert;… vgl. auch Graßhof, Sein und Schein - Wie weit reicht die Beweiskraft der Zustellungsurkunde über die Niederlegung hinsichtlich der Wohnung des Zustellungsadressaten ?, Festschrift für Franz Merz 1992 Seite 133, 143 f).
  • BGH, 04.10.1989 - IVb ZB 47/89

    Unzulässigkeit der Erstbeschwerde mangels Einhaltung der einmonatigen …

    Auszug aus BGH, 17.02.1992 - AnwZ (B) 53/91
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind die tatsächlichen Voraussetzungen der Wohnung i.S.d. §§ 181, 182 ZPO gegeben, wenn der Zustellungsempfänger in den Räumen lebt (BGH, Beschluß vom 4. Oktober 1989 - IVb ZB 47/89 = FamRZ 1990, 143 = BGHR ZPO 192 Wohnung; Beschluß vom 12. Juli 1984 - IVb ZB 71/84 = NJW 1985, 2197).
  • BGH, 12.07.1984 - IVb ZB 71/84

    zweimonatiger Klinikaufenthalt - § 182 ZPO <Fassung bis 30.6.02> (Hinweis: …

    Auszug aus BGH, 17.02.1992 - AnwZ (B) 53/91
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind die tatsächlichen Voraussetzungen der Wohnung i.S.d. §§ 181, 182 ZPO gegeben, wenn der Zustellungsempfänger in den Räumen lebt (BGH…, Beschluß vom 4. Oktober 1989 - IVb ZB 47/89 = FamRZ 1990, 143 = BGHR ZPO 192 Wohnung; Beschluß vom 12. Juli 1984 - IVb ZB 71/84 = NJW 1985, 2197).
  • OLG Saarbrücken, 03.06.2024 - 1 Ss OWi 44/24

    Bußgeldsache: Voraussetzung der Verjährungsunterbrechung, Wirksamkeit der …

    Rn. 12 Zwar erbringt die bei der Akte befindliche Postzustellungsurkunde vom 9. Juni 2023 (Bl. III f. d.A.) als öffentliche Urkunde im Sinne des § 418 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 182 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 51 Abs. 1 Satz 1 OWiG, § 1 SVwZG, § 3 Abs. 2 Satz 1 VwZG (vgl. BVerfG NJW-RR 2002, 1008; BGH VersR 1984, 81, 82, 442, 443; NJW 1992, 1963; OLG Frankfurt a.M. BeckRS 2011, 00211; OLG Düsseldorf VRS 87, 441, 442; OLG Hamm NJW-RR 1995, 223, 224; KG VRS 83, 52) den vollen Beweis für die darin von der Zustellerin bezeugte Tatsache (vgl. BGH…, Beschluss vom 22. August 2023 - AnwZ (Brfg) 14/23 -, juris Rn. 6), dass der Bußgeldbescheid vom 5. Juni 2023 am 9. Juni 2023 in den zur Wohnung der Betroffenen gehörenden Briefkasten eingelegt wurde, nachdem die Betroffene von der Zustellerin nicht angetroffen worden war, ohne dass insoweit der nach § 418 Abs. 2 ZPO zulässige Beweis der Unrichtigkeit erbracht ist.

    Rn. 21 Zwar erbringt die Postzustellungsurkunde vom 9. Juni 2023 (Bl. III f. d.A.) als öffentliche Urkunde im Sinne des § 418 Abs. 1 ZPO (vgl. BVerfG NJW-RR 2002, 1008; BGH VersR 1984, 81, 82, 442, 443; NJW 1992, 1963; OLG Frankfurt a.M. BeckRS 2011, 00211; OLG Düsseldorf VRS 87, 441, 442; OLG Hamm NJW-RR 1995, 223, 224; KG VRS 83, 52) vollen Beweis zunächst auch insoweit, als die Zustellerin darin durch Unterschrift bestätigt hat, auf dem Umschlag des in den Briefkasten der Betroffenen eingelegten Schriftstücks den Tag der Zustellung vermerkt zu haben (vgl. BGH, Beschluss vom 22. August 2023 - AnwZ (Brfg) 14/23 -, juris Rn. 6).

  • BGH, 06.05.2004 - IX ZB 43/03

    Beweiswirkung der Zustellungsurkunde über die Ersatzzustellung; Geltendmachung …

    Diese Beweiskraft reicht jedoch nur so weit, wie gewährleistet ist, daß die zur Beurkundung berufene Amtsperson die Tatsachen selbst verwirklicht oder aufgrund eigener Wahrnehmungen zutreffend festgestellt hat (BVerfG NJW-RR 1992, 1084, 1085; BGH, Beschl. v. 17. Februar 1992 - AnwZ (B) 53/91, NJW 1992, 1963;… Urt. v. 13. Oktober 1993 - XII ZR 120/92, NJW-RR 1994, 564).

    Daher vermag beispielsweise die Urkunde über eine Ersatzzustellung nach §§ 181, 182 ZPO a.F. nicht den Urkundenbeweis dafür zu erbringen, daß der Adressat unter der Zustellungsanschrift wohnt (…BVerfG aaO; BGH, Beschl. v. 17. Februar 1992, aaO;… Urt. v. 13. Oktober 1993, aaO).

    Diese Wirkung kann der Adressat nur durch eine plausible und schlüssige Darstellung von Tatsachen entkräften, aus denen folgt, daß die Person, der das Schriftstück übergeben wurde, nicht zu seinen Bediensteten gehört (vgl. BGH, Beschl. v. 17. Februar 1992, aaO;… Urt. v. 13. Oktober 1993, aaO).

  • BGH, 11.07.2018 - XII ZB 138/18

    Ersatzzustellung in einer Gemeinschaftseinrichtung: Beweiskraft der …

    Diese muss der Zustellungsadressat, der die Zustellung nicht gegen sich wirken lassen will, durch eine plausible und schlüssige Darstellung von abweichenden Tatsachen erschüttern (Fortführung von BGH Beschlüsse vom 6. Mai 2004, IX ZB 43/03, NJW 2004, 2386 und vom 17. Februar 1992, AnwZ (B) 53/91, NJW 1992, 1963).

    Sie begründet insoweit jedoch ein erhebliches Beweisanzeichen (vgl. BGH Beschlüsse vom 6. Mai 2004 - IX ZB 43/03 - NJW 2004, 2386, 2387 und vom 17. Februar 1992 - AnwZ (B) 53/91 - NJW 1992, 1963).

    Wenn ein Klinikmitarbeiter ausweislich der Urkunde bereit war, ein Schriftstück zum Zwecke der Zustellung entgegenzunehmen, hat dies aber eine starke Indizwirkung für das Bestehen einer solchen Vollmacht, die der Zustellungsadressat, der die Zustellung nicht gegen sich wirken lassen will, durch eine plausible und schlüssige Darstellung von abweichenden Tatsachen erschüttern muss (vgl. BGH Beschlüsse vom 6. Mai 2004 - IX ZB 43/03 - NJW 2004, 2386, 2387 und vom 17. Februar 1992 - AnwZ (B) 53/91 - NJW 1992, 1963;… vgl. auch MünchKommZPO/Häublein 5. Aufl. § 182 Rn. 16 mwN).

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Rechtsprechung
   BGH, 24.03.1992 - X ZB 2/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,2936
BGH, 24.03.1992 - X ZB 2/92 (https://dejure.org/1992,2936)
BGH, Entscheidung vom 24.03.1992 - X ZB 2/92 (https://dejure.org/1992,2936)
BGH, Entscheidung vom 24. März 1992 - X ZB 2/92 (https://dejure.org/1992,2936)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsirrtum eines Abwicklers - Umfang der Anwaltsbefugnisse - Wiedereinsetzungsgrund - Berufungseinlegung - Kanzleiabwicklung - OLG-Anwalt - Fristverlängerung

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Auszüge)

    BRAO § 55 Abs. 2
    Berufungseinlegung durch Abwickler eines OLG-Anwaltes

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 2158
  • MDR 1992, 809
  • VersR 1992, 1420
  • BB 1992, 1385
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.11.1979 - V ZR 123/76

    Zum Umfang der Zwangsvollstrekkungsunterwerfung wegen des Kaufpreises

    Auszug aus BGH, 24.03.1992 - X ZB 2/92
    Er ist innerhalb der ersten sechs Monate nach seiner Bestellung auch berechtigt, neue Aufträge anzunehmen; diese Aufträge darf der Abwickler im Rahmen seiner Tätigkeit wirksam vor Gericht vertreten, bei dem der Rechtsanwalt, dessen Praxis er abwickelt, zugelassen war (vgl. BGH, NJW 1980, 1050 = LM § 55 BRAO Nr. 3 m. w. Nachw.).

    Dies verkannt zu haben, gereicht dem Prozeßbevollmächtigten der Kl. zum Verschulden, zumal er durch die Bestellungsverfügung des Präsidenten des Oberlandesgerichts ausdrücklich auf § 55 I und II BRAO und die sich daraus für ihn ergebenden Rechte und Pflichten eines Abwicklers sowie auf die einschlägige Entscheidung des BGH (NJW 1980, 1050) hingewiesen worden war.

  • BGH, 16.01.1991 - XII ZB 154/90

    Rechte eines Rechtsanwalts nach wiederholter Bestellung zum Abwickler der Kanzlei …

    Auszug aus BGH, 24.03.1992 - X ZB 2/92
    Entgegen der Auffassung der Kl. hat sich der XII. Zivilsenat des BGH (NJW 1991, 1236 = LM § 55 BRAO Nr. 4) mit dieser Frage nicht befaßt, weil es nicht - wie hier - um eine Verlängerung der Bestellung, sondern um eine wiederholte, neue Bestellung zum Abwickler ging.
  • BGH, 08.05.1995 - NotZ 27/94

    Ausgestaltung der Bewerbungsfrist für Notarstellen als Ausschlußfrist

    Bei Zweifeln war der Antragsteller aber gehalten, entweder eine Auskunft des Antragsgegners als der die Ausschreibung durchführenden Behörde einzuholen oder aber zur Vermeidung von Nachteilen den sichersten Weg zu beschreiten (vgl. BGH…, Beschluß vom 9. Januar 1989 - II ZB 11/88 = BGHR ZPO § 233 Verschulden 3;… Beschluß vom 28. September 1989 aaO.; Beschluß vom 24. Januar 1990 - XII ZB 143/89 = NJW 1991, 2709, 2710; Beschluß vom 24. März 1992 - X ZB 2/92 = BGHR ZPO § 233 Verschulden 13, st. Rspr.) und sich erneut zu bewerben.
  • OLG Karlsruhe, 25.05.2000 - 11 U 4/00

    Beauftragung des Kanzleiabwicklers eines OLG-Anwalts mit der Berufungseinlegung

    Neue Aufträge darf er im Rahmen seiner Tätigkeit als Abwickler wirksam vor den Gerichten vertreten, bei dem der Rechtsanwalt, dessen Praxis er abwickelt, zugelassen war (BGH MDR 1992, 809).
  • LAG Düsseldorf, 28.01.1997 - 3 Sa 1251/96

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Fax-Übermittlung der Berufungsschrift

    Rn. 65 Selbst wenn dem Büro der Beklagtenvertreter ein entsprechender Hinweis gegeben worden wäre - Anhaltspunkte für einen zeitweisen Defekt des Gerätes am Nachmittag des 02.09.1996 sind bisher nicht bekannt, jedoch auch nicht auszuschließen -, würde ein festgestelltes gerichtliches Verschulden sich allein dann zugunsten der antragstellenden Partei auswirken, wenn ihre Prozeßbevollmächtigten nicht daneben noch ein eigenes Verschulden trifft, welches mitursächlich für den Fristablauf ist (BGH NJW 1990, 2822; BGH NJW 1992, 2158).
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