Rechtsprechung
| BGH, 17.02.1992 - AnwZ (B) 53/91 |
Umzug des Anwalts
§§ 181, 182 ZPO <Fassung bis 30.6.02> (Hinweis: vgl. nun § 178 Abs. 1 Nr. 1 ZPO), "Wohnung", indizielle Bedeutung der Erklärung des Postboten
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Zustellung - Zustellungsurkunde - Zustellungsanschrift - Zustellungsbeamter - Wohnung des Zustellungsadressaten - Wohnsitz - Ersatzzustellung in Wohnung und Haus - Beweiskraft - Öffentliche Urkunde
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
BRAO § 229; ZPO §§ 418, 181, 182
Beweiskraft der Zustellungsurkunde bezüglich Zustellungsanschrift
Papierfundstellen
- NJW 1992, 1963
- MDR 1992, 809
Wird zitiert von ... (42) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 03.06.1991 - 2 BvR 511/89
Indizwirkung der Niederlegung für den Zugangsnachweis im …
Auszug aus BGH, 17.02.1992 - AnwZ (B) 53/91
Die indizielle Wirkung dieses Sachverhalts kann nur dadurch entkräftet werden, daß objektive Umstände oder der Vortrag des Zustellungsempfängers hinreichende Zweifel an der Annahme begründen, die Zustellungsadresse sei seine Wohnung (BVerfG, Beschluß vom 3. Juni 1991 - 2 BvR 511/89, nicht veröffentlicht, in Juris dokumentiert;… vgl. auch Graßhof, Sein und Schein - Wie weit reicht die Beweiskraft der Zustellungsurkunde über die Niederlegung hinsichtlich der Wohnung des Zustellungsadressaten ?, Festschrift für Franz Merz 1992 Seite 133, 143 f). - BGH, 04.10.1989 - IVb ZB 47/89
Unzulässigkeit der Erstbeschwerde mangels Einhaltung der einmonatigen …
Auszug aus BGH, 17.02.1992 - AnwZ (B) 53/91
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind die tatsächlichen Voraussetzungen der Wohnung i.S.d. §§ 181, 182 ZPO gegeben, wenn der Zustellungsempfänger in den Räumen lebt (BGH, Beschluß vom 4. Oktober 1989 - IVb ZB 47/89 = FamRZ 1990, 143 = BGHR ZPO 192 Wohnung; Beschluß vom 12. Juli 1984 - IVb ZB 71/84 = NJW 1985, 2197). - BGH, 12.07.1984 - IVb ZB 71/84
zweimonatiger Klinikaufenthalt - § 182 ZPO <Fassung bis 30.6.02> (Hinweis: …
Auszug aus BGH, 17.02.1992 - AnwZ (B) 53/91
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind die tatsächlichen Voraussetzungen der Wohnung i.S.d. §§ 181, 182 ZPO gegeben, wenn der Zustellungsempfänger in den Räumen lebt (BGH…, Beschluß vom 4. Oktober 1989 - IVb ZB 47/89 = FamRZ 1990, 143 = BGHR ZPO 192 Wohnung; Beschluß vom 12. Juli 1984 - IVb ZB 71/84 = NJW 1985, 2197).
- OLG Saarbrücken, 03.06.2024 - 1 Ss OWi 44/24
Bußgeldsache: Voraussetzung der Verjährungsunterbrechung, Wirksamkeit der …
Rn. 12 Zwar erbringt die bei der Akte befindliche Postzustellungsurkunde vom 9. Juni 2023 (Bl. III f. d.A.) als öffentliche Urkunde im Sinne des § 418 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 182 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 51 Abs. 1 Satz 1 OWiG, § 1 SVwZG, § 3 Abs. 2 Satz 1 VwZG (vgl. BVerfG NJW-RR 2002, 1008; BGH VersR 1984, 81, 82, 442, 443; NJW 1992, 1963; OLG Frankfurt a.M. BeckRS 2011, 00211; OLG Düsseldorf VRS 87, 441, 442; OLG Hamm NJW-RR 1995, 223, 224; KG VRS 83, 52) den vollen Beweis für die darin von der Zustellerin bezeugte Tatsache (vgl. BGH…, Beschluss vom 22. August 2023 - AnwZ (Brfg) 14/23 -, juris Rn. 6), dass der Bußgeldbescheid vom 5. Juni 2023 am 9. Juni 2023 in den zur Wohnung der Betroffenen gehörenden Briefkasten eingelegt wurde, nachdem die Betroffene von der Zustellerin nicht angetroffen worden war, ohne dass insoweit der nach § 418 Abs. 2 ZPO zulässige Beweis der Unrichtigkeit erbracht ist.Rn. 21 Zwar erbringt die Postzustellungsurkunde vom 9. Juni 2023 (Bl. III f. d.A.) als öffentliche Urkunde im Sinne des § 418 Abs. 1 ZPO (vgl. BVerfG NJW-RR 2002, 1008; BGH VersR 1984, 81, 82, 442, 443; NJW 1992, 1963; OLG Frankfurt a.M. BeckRS 2011, 00211; OLG Düsseldorf VRS 87, 441, 442; OLG Hamm NJW-RR 1995, 223, 224; KG VRS 83, 52) vollen Beweis zunächst auch insoweit, als die Zustellerin darin durch Unterschrift bestätigt hat, auf dem Umschlag des in den Briefkasten der Betroffenen eingelegten Schriftstücks den Tag der Zustellung vermerkt zu haben (vgl. BGH, Beschluss vom 22. August 2023 - AnwZ (Brfg) 14/23 -, juris Rn. 6).
- BGH, 06.05.2004 - IX ZB 43/03
Beweiswirkung der Zustellungsurkunde über die Ersatzzustellung; Geltendmachung …
Diese Beweiskraft reicht jedoch nur so weit, wie gewährleistet ist, daß die zur Beurkundung berufene Amtsperson die Tatsachen selbst verwirklicht oder aufgrund eigener Wahrnehmungen zutreffend festgestellt hat (BVerfG NJW-RR 1992, 1084, 1085; BGH, Beschl. v. 17. Februar 1992 - AnwZ (B) 53/91, NJW 1992, 1963;… Urt. v. 13. Oktober 1993 - XII ZR 120/92, NJW-RR 1994, 564).Daher vermag beispielsweise die Urkunde über eine Ersatzzustellung nach §§ 181, 182 ZPO a.F. nicht den Urkundenbeweis dafür zu erbringen, daß der Adressat unter der Zustellungsanschrift wohnt (…BVerfG aaO; BGH, Beschl. v. 17. Februar 1992, aaO;… Urt. v. 13. Oktober 1993, aaO).
Diese Wirkung kann der Adressat nur durch eine plausible und schlüssige Darstellung von Tatsachen entkräften, aus denen folgt, daß die Person, der das Schriftstück übergeben wurde, nicht zu seinen Bediensteten gehört (vgl. BGH, Beschl. v. 17. Februar 1992, aaO;… Urt. v. 13. Oktober 1993, aaO).
- BGH, 11.07.2018 - XII ZB 138/18
Ersatzzustellung in einer Gemeinschaftseinrichtung: Beweiskraft der …
Diese muss der Zustellungsadressat, der die Zustellung nicht gegen sich wirken lassen will, durch eine plausible und schlüssige Darstellung von abweichenden Tatsachen erschüttern (Fortführung von BGH Beschlüsse vom 6. Mai 2004, IX ZB 43/03, NJW 2004, 2386 und vom 17. Februar 1992, AnwZ (B) 53/91, NJW 1992, 1963).Sie begründet insoweit jedoch ein erhebliches Beweisanzeichen (vgl. BGH Beschlüsse vom 6. Mai 2004 - IX ZB 43/03 - NJW 2004, 2386, 2387 und vom 17. Februar 1992 - AnwZ (B) 53/91 - NJW 1992, 1963).
Wenn ein Klinikmitarbeiter ausweislich der Urkunde bereit war, ein Schriftstück zum Zwecke der Zustellung entgegenzunehmen, hat dies aber eine starke Indizwirkung für das Bestehen einer solchen Vollmacht, die der Zustellungsadressat, der die Zustellung nicht gegen sich wirken lassen will, durch eine plausible und schlüssige Darstellung von abweichenden Tatsachen erschüttern muss (vgl. BGH Beschlüsse vom 6. Mai 2004 - IX ZB 43/03 - NJW 2004, 2386, 2387 und vom 17. Februar 1992 - AnwZ (B) 53/91 - NJW 1992, 1963;… vgl. auch MünchKommZPO/Häublein 5. Aufl. § 182 Rn. 16 mwN).
- OLG Düsseldorf, 08.09.2009 - 24 U 28/09
Zeitpunkt der Entstehung der Bürgschaftsforderung bei der Besicherung von …
Wohnung sind die Räume, in denen der Adressat zur Zeit der Zustellung tatsächlich lebt und insbesondere schläft, die damit einen räumlichen Mittelpunkt seines Lebens darstellen und die er regelmäßig aufsucht, auch wenn dieser Aufenthalt nur ein vorübergehender ist (vgl. BGH WuM 2007, 712; NJW-RR 1997, 1161; NJW-RR 1994, 564; NJW 1992, 1963; NJW 1988, 713; NJW 1985, 2197; NJW 1978, 1858; OLG Hamm NJW-RR 1995, 223; OLG Karlsruhe NJW-RR 1995, 1220;… Zöller/Stöber, a.a.O., § 180 Rdnr. 4).Darauf, dass der Zustellungsadressat unter der Zustellanschrift wohnt, kann sich die Beweiskraft der Zustellungsurkunde gemäß § 418 Abs. 1 ZPO mithin nicht erstrecken (vgl. BVerfG NJW-RR 1992, 1084; NJW 1992, 224; BGH NJW 2004, 2386; NJW 1992, 1963; NJW 1992, 1239; FamRZ 1990, 143; KG MDR 2005, 107; OLG Sachsen-Anhalt FamRZ 2001, 1013; OLG Hamm NJW-RR 1995, 223;… Zöller/Stöber, a.a.O., § 182, Rdnr. 14; a.A. OLG Köln MDR 1996, 850, für den Fall, dass der Zustellungsadressat die Anschrift selbst angegeben hatte).
Die Erklärung des Postzustellers, dass er den Zustellungsadressaten in seiner Wohnung nicht angetroffen habe, ist lediglich beweiskräftiges Indiz dafür, dass dieser unter der Zustellanschrift wohnt, weil die Post eine Ersatzzustellung der Erfahrung nach unter der ihr angegebenen Adresse nur dann vornimmt, wenn der Postzusteller Anlass zu der Annahme hat, der Adressat wohne dort tatsächlich (vgl. BVerfG NJW-RR 1992, 1084; NJW 1992, 224; BGH NJW 2004, 2386; NJW 1992, 1963; KG MDR 2005, 107; OLG Sachsen-Anhalt FamRZ 2001, 1013; OLG Frankfurt/M. NJW-RR 1997, 956;… Zöller/Stöber, a.a.O., § 182, Rdnr. 14).
Diese Indizwirkung der Ersatzzustellung kann nur durch objektive Umstände oder eine plausible, schlüssige Darstellung des Zustellungsadressaten entkräftet werden, die hinreichende Zweifel an der Annahme begründet, an der Zustelladresse befinde sich seine Wohnung (vgl. BVerfG NJW 1992, 224; BGH NJW 2004, 2386; NJW 1992, 1963; NJW 1992, 1239; KG MDR 2005, 107).
- BGH, 15.10.2019 - AnwZ (Brfg) 6/19
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall
Die in der Urkunde enthaltene Erklärung des Zustellers, er habe den Adressaten "in seiner Wohnung" nicht angetroffen, ist lediglich ein beweiskräftiges Indiz dafür, dass der Adressat unter dieser Zustellanschrift wohnt (BVerfG NJW 1992, 224, 225; BGH, Beschlüsse vom 17. Februar 1992 - AnwZ (B) 53/91, NJW 1992, 1963 und vom 6. Mai 2004 - IX ZB 43/03, NJW 2004, 2386, 2387). - BGH, 13.10.1993 - XII ZR 120/92
Ersatzzustellung am "Erstwohnsitz" - § 182 ZPO <Fassung bis 30.6.02> …
Der Bundesgerichtshof hat sich diesen Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts bereits angeschlossen (Beschluß vom 17, Februar 1992 - AnwZ (B) 53/91 - NJW 1992, 1963). - BPatG, 03.02.2009 - 24 W (pat) 43/06
Unwirksame Zustellung (BIO SUN)
Die Urkunde stellt insoweit lediglich ein beweiskräftiges Indiz für das Vorhandensein einer Wohnung des Zustellungsempfängers dar, das jedoch durch eine plausible und schlüssige Darstellung entkräftet werden kann (BGH NJW 1992, 1963). - OLG Köln, 26.06.1996 - 2 W 96/96
Beweiskraft des Zustellvermerks
Rn. 14 Daß die in Urkunden über Zustellungsvorgänge enthaltenen Erklärungen der beurkundenden Person auch, wenn sie nicht auf deren eigener Wahrnehmung beruhen, ein Indiz für die Richtigkeit der beurkundeten Tatsachen darstellen können (…vgl. BVerfG a.a.O. S. 225 f.; BGH NJW 1992, 1963;… OLG Düsseldorf a.a.O.), hilft im Streitfall nicht weiter. - BGH, 21.02.1994 - AnwZ (B) 58/92
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls - …
Diese Entscheidung hat der Senat auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers durch Beschluß vom 17. Februar 1992 - AnwZ (B) 53/91 - aufgehoben, weil der Antrag auf gerichtliche Entscheidung rechtzeitig angebracht worden war; die Sache wurde zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an den Ehrengerichtshof zurückverwiesen.Mit Schreiben vom 13. Oktober 1993 hat die Antragsgegnerin mitgeteilt, daß sie die Widerrufsverfügung vom 14. Juni 1990 aufgehoben hat; sie hat beantragt, dem Antragsteller die Verfahrenskosten, soweit darüber nicht durch den Beschluß des Senats vom 17. Februar 1992 - AnwZ (B) 53/91 - entschieden ist, aufzuerlegen, weil er erst jetzt nachgewiesen habe, daß der Vermögensverfall beseitigt sei, und weil der Vermutungstatbestand des § 14 Abs. 2 Nr. 8 BRAO erst durch die Löschung der Einträge im Schuldnerverzeichnis entfallen sei.
Es ist deshalb nur noch über die Verfahrenskosten und Auslagen zu entscheiden, und zwar in entsprechender Anwendung der §§ 91 a ZPO, 13 a FGG nach billigem Ermessen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 29. Februar 1988 - AnwZ (B) 39/87 - und vom 14. Mai 1990 - AnwZ (B) 44/89), soweit die Kosten und Auslagen durch das weitere Verfahren nach der Zurückverweisung der Sache an den Ehrengerichtshof durch den Senatsbeschluß vom 17. Februar 1992 - AnwZ (B) 53/91 - entstanden sind.
- BAG, 28.05.1996 - 3 AZR 131/95
Arbeitsgerichtsverfahren: (Ersatz-) Zustellung der Klage bei Auslandsberührung
Das Vorbringen der Klägerin, der Beklagte sei im amtlichen Telefonbuch unter der genannten Düsseldorfer Anschrift verzeichnet und habe vorprozessual Briefbögen mit der Düsseldorfer Anschrift verwendet, reicht für die im Rahmen des § 181 ZPO entscheidende Annahme nicht aus, der Beklagte lebe hauptsächlich in dieser Wohnung und schlafe auch dort (vgl. hierzu BGH Beschluß vom 17. Februar 1992 - AnwZ (B) 53/91 - MDR 1992, 809, 810; LAG Düsseldorf Urteil vom 12. November 1974 - 8 Sa 441/74 - EzA § 181 ZPO Nr. 1).Dem kommt zwar grundsätzlich Beweiskraft zu (BGH Beschluß vom 17. Februar 1992 - AnwZ (B) 53/91 - MDR 1992, 809, 810;… Zöller/Stöber, ZPO, 19. Aufl., § 181 Rz 2).
- VGH Bayern, 26.02.2021 - 11 CS 20.2979
Entziehung der Fahrerlaubnis nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem - …
- VG Freiburg, 28.11.2016 - 7 K 2044/15
Zur verbindlichen Feststellung der Meldebehörde zu einem alleinigen Wohnsitz der …
- BGH, 13.06.2001 - V ZB 20/01
Unrichtige Schreibweise bei Zustellung im Ausland
- LAG Hessen, 15.09.2000 - 2 Sa 1637/99
Wirksamkeit der fehlerhaften Zustellung; Wohnung im Sinne der …
- OLG Hamm, 12.11.2015 - 3 Ws 379/15
Wiedereinsetzung, Glaubhaftmachtung, Benennung Zeuge, Ersatzzustellung, …
- OLG Koblenz, 20.10.2003 - 12 U 1023/02
Beweiskraft und Indizwirkung der Zustellungsurkunde für die Wohnung des …
- OLG Köln, 29.09.2017 - 1 RVs 179/17
Unzulässigkeit der Rechtsmittelwahl nach Ablauf der Revisionsbegründungsfrist
- OLG Dresden, 06.10.1999 - 8 U 2086/99
Wirksamkeit der Zustellung durch Niederlegung
- BFH, 28.04.1994 - V R 137/92
Wirksame Bekanntgabe eines Umsatzsteuerbescheides durch Zustellung
- LG Saarbrücken, 08.12.2008 - 5 T 410/08
- BGH, 01.07.2002 - AnwZ (B) 48/01
Unverschuldete Unkenntnis von der Niederlegung eines Schriftstücks
- BGH, 12.02.2001 - AnwZ (B) 14/00
Ersatzzustellung durch Niederlegung
- BFH, 13.05.2025 - VIII B 31/24
Fehlende Angabe einer ladungsfähigen Anschrift
- OLG Düsseldorf, 23.11.2004 - 24 U 105/04
Voraussetzungen für die Ersatzzustellung in einer Wohnung
- OLG Karlsruhe, 21.08.2003 - 4 U 28/03
Berufungsverfahren: Zuständigkeit des Oberlandesgerichts bei Streit über den …
- OLG Frankfurt, 16.03.2001 - 6 UF 52/01
Ordnungsgemäße Ladung: Zustellung in der "offiziellen" Wohnung
- OLG Köln, 28.02.2001 - 13 W 82/00
Ersatzzustellung bei Gemeinschaftsbriefkasten
- BGH, 11.05.1994 - XII ZB 55/94
Anfechtung des aufgrund Säumnis eines Ehegatten ergangenen Unterhaltstitels im …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2012 - 16 E 1300/11
Beweiskraft einer Zustellungsurkunde bei Sichberufen eines Zustellungsempfängers …
- BFH, 29.08.2002 - V B 6/02
Ersatzzustellung, Familienangehörige
- LAG Hessen, 24.01.2000 - 16 Sa 1531/99
Ersatzzustellung: Entkräftung des Indizwertes der Erklärung des Zustellers durch …
- OLG Hamm, 24.08.1994 - 20 U 7/94
Regreßforderung; Verjährung; Versicherer; Beweislast; Leistungsfreiheit; …
- OLG Nürnberg, 07.05.1997 - 9 W 897/97
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde; …
- BFH, 29.08.2002 - V B 31/02
Umsatzsteuervorauszahlung - Stundung des Verspätungszuschlags - Erlaß des …
- FG Sachsen, 08.03.2018 - 4 K 1180/14
Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheids wegen rückständiger Einfuhrumsatzsteuer …
- BFH, 29.08.2002 - V B 30/02
Umsatzsteuervorauszahlung - Stundung des Verspätungszuschlags - Stundung der …
- BFH, 14.07.1994 - X R 256/93
Beweiskraft der Zustellungsurkunde bei der Ersatzzustellung durch Niederlegung
- FG Köln, 24.02.2026 - 11 K 929/25
- LAG Berlin, 21.11.1996 - 6 Ta 14/96
Wohnungen; Adressat; Zustellung; Zustelladressat
- LAG Berlin, 21.11.1996 - 6 Ta 14/95
Arbeitsgerichtsverfahren: Ersatzzustellung
- BGH, 17.06.1996 - AnwZ (B) 58/95
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls und Aufgabe …
- VG Würzburg, 16.03.2009 - W 5 S 09.98
Garagenanlage; Beweiskraft der Zustellungsurkunde
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Rechtsprechung
| BGH, 24.03.1992 - X ZB 2/92 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Rechtsirrtum eines Abwicklers - Umfang der Anwaltsbefugnisse - Wiedereinsetzungsgrund - Berufungseinlegung - Kanzleiabwicklung - OLG-Anwalt - Fristverlängerung
- ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Auszüge)
BRAO § 55 Abs. 2
Berufungseinlegung durch Abwickler eines OLG-Anwaltes
Papierfundstellen
- NJW 1992, 2158
- MDR 1992, 809
- VersR 1992, 1420
- BB 1992, 1385
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 23.11.1979 - V ZR 123/76
Zum Umfang der Zwangsvollstrekkungsunterwerfung wegen des Kaufpreises
Auszug aus BGH, 24.03.1992 - X ZB 2/92
Er ist innerhalb der ersten sechs Monate nach seiner Bestellung auch berechtigt, neue Aufträge anzunehmen; diese Aufträge darf der Abwickler im Rahmen seiner Tätigkeit wirksam vor Gericht vertreten, bei dem der Rechtsanwalt, dessen Praxis er abwickelt, zugelassen war (vgl. BGH, NJW 1980, 1050 = LM § 55 BRAO Nr. 3 m. w. Nachw.).Dies verkannt zu haben, gereicht dem Prozeßbevollmächtigten der Kl. zum Verschulden, zumal er durch die Bestellungsverfügung des Präsidenten des Oberlandesgerichts ausdrücklich auf § 55 I und II BRAO und die sich daraus für ihn ergebenden Rechte und Pflichten eines Abwicklers sowie auf die einschlägige Entscheidung des BGH (NJW 1980, 1050) hingewiesen worden war.
- BGH, 16.01.1991 - XII ZB 154/90
Rechte eines Rechtsanwalts nach wiederholter Bestellung zum Abwickler der Kanzlei …
Auszug aus BGH, 24.03.1992 - X ZB 2/92
Entgegen der Auffassung der Kl. hat sich der XII. Zivilsenat des BGH (NJW 1991, 1236 = LM § 55 BRAO Nr. 4) mit dieser Frage nicht befaßt, weil es nicht - wie hier - um eine Verlängerung der Bestellung, sondern um eine wiederholte, neue Bestellung zum Abwickler ging.
- BGH, 08.05.1995 - NotZ 27/94
Ausgestaltung der Bewerbungsfrist für Notarstellen als Ausschlußfrist
Bei Zweifeln war der Antragsteller aber gehalten, entweder eine Auskunft des Antragsgegners als der die Ausschreibung durchführenden Behörde einzuholen oder aber zur Vermeidung von Nachteilen den sichersten Weg zu beschreiten (vgl. BGH…, Beschluß vom 9. Januar 1989 - II ZB 11/88 = BGHR ZPO § 233 Verschulden 3;… Beschluß vom 28. September 1989 aaO.; Beschluß vom 24. Januar 1990 - XII ZB 143/89 = NJW 1991, 2709, 2710; Beschluß vom 24. März 1992 - X ZB 2/92 = BGHR ZPO § 233 Verschulden 13, st. Rspr.) und sich erneut zu bewerben. - OLG Karlsruhe, 25.05.2000 - 11 U 4/00
Beauftragung des Kanzleiabwicklers eines OLG-Anwalts mit der Berufungseinlegung
Neue Aufträge darf er im Rahmen seiner Tätigkeit als Abwickler wirksam vor den Gerichten vertreten, bei dem der Rechtsanwalt, dessen Praxis er abwickelt, zugelassen war (BGH MDR 1992, 809). - LAG Düsseldorf, 28.01.1997 - 3 Sa 1251/96
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Fax-Übermittlung der Berufungsschrift
Rn. 65 Selbst wenn dem Büro der Beklagtenvertreter ein entsprechender Hinweis gegeben worden wäre - Anhaltspunkte für einen zeitweisen Defekt des Gerätes am Nachmittag des 02.09.1996 sind bisher nicht bekannt, jedoch auch nicht auszuschließen -, würde ein festgestelltes gerichtliches Verschulden sich allein dann zugunsten der antragstellenden Partei auswirken, wenn ihre Prozeßbevollmächtigten nicht daneben noch ein eigenes Verschulden trifft, welches mitursächlich für den Fristablauf ist (BGH NJW 1990, 2822; BGH NJW 1992, 2158).
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