Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 07.10.1993 - 10 U 3/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1994, 399
- MDR 1994, 371
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (4)
- OLG Hamm, 16.02.1972 - 14 W 79/71
Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.10.1993 - 10 U 3/93
Nach der Rechtsprechung des Senats kann sich der Mieter sogar im Falle einer nachträglichen nicht unwesentlichen Mieterhöhung mit Erfolg darauf berufen, daß er den Erhöhungsbetrag ganz oder teilweise nicht schulde, weil die Mietsache einen Mangel aufweise (OLGZ 72, 311, 312).Das Rügerecht lebt daher wieder auf, wenn nachträglich die Miete erhöht wird (Senat, OLGZ 72, 311, 312 mit Hinweis auf BGH ZMR 1965, 340).
- BGH, 11.12.1991 - XII ZR 63/90
Leistungsstörungen bei langfristigem Pachtvertrag zum Gesteinsabbau
Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.10.1993 - 10 U 3/93
Zwar verwirkt der Mieter bei vorbehaltloser Entrichtung des Mietzinses trotz einer Fehlerhaftigkeit der überlassenen Sache grundsätzlich das Recht auf Mietzinsminderung in entsprechender Anwendung des § 539 BGB (BGH NJW-RR 92, 267; Senat, ZMR 1987, 263 ). - OLG Düsseldorf, 19.03.1987 - 10 U 192/87
Sachmängel; Minderungsrecht; Mietszinszahlung; Beanstandung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.10.1993 - 10 U 3/93
Zwar verwirkt der Mieter bei vorbehaltloser Entrichtung des Mietzinses trotz einer Fehlerhaftigkeit der überlassenen Sache grundsätzlich das Recht auf Mietzinsminderung in entsprechender Anwendung des § 539 BGB (BGH NJW-RR 92, 267; Senat, ZMR 1987, 263 ). - LG Mannheim, 14.10.1976 - 4 S 79/76
Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.10.1993 - 10 U 3/93
Dieser Wertung steht nicht die durch das Landgericht mit einer Verweisung auf die Kommentierung bei Palandt-Putzo, 52. Aufl., § 537, Rdnr. 8 angeführte Rechtsprechung entgegen, die sich ausschließlich auf ein Urteil des Landgerichts Mannheim (MDR 1977, 140) bezieht.
- BGH, 06.04.2005 - XII ZR 225/03
Einbeziehung der Nebenkosten in die Minderung des Mietzinses
Nach Auffassung des Berufungsgerichts (ebenso OLG Düsseldorf WuM 1994, 324; OLG Hamm OLGR 1996, 76 f.; OLG Frankfurt WuM 1986, 19;… Schmidt-Futterer/Eisenschmid aaO Rdn. 324; Sternel WuM 2002, 244) errechnet sich die Mietminderung aus der Bruttomiete (Mietzins einschließlich aller Nebenkosten).Weiter wird die Auffassung vertreten, daß die Nebenkosten bei der Minderung nur erfaßt werden, wenn die jeweilige Nebenleistung durch den Mangel beeinträchtigt werde (OLG Düsseldorf WuM 1994, 324).
- LG Potsdam, 04.08.1997 - 6 S 192/96
Mietminderung bei Unbenutzbarkeit der Toiletten, Mängeln der Elektroinstallation …
Die Kammer folgt insoweit nicht der vielfach vertretenen Auffassung, das Minderungsrecht könne infolge der Mieterhöhungserklärung nur im Hinblick auf den Mieterhöhungsbetrag wiederaufleben (…so Sternel aktuell, 3. Aufl., Rdn. 460; OLG ..., MDR 1994, 371 ; AG Köln, ZMR 1995, 260). - OLG Hamburg, 09.12.1998 - 4 U 32/97
Forderung der Mietzinsbeträge in vollem Umfang nach Mietminderung wegen …
In einem derartigen Fall leben zunächst erloschene Gewährleistungsrechte wieder auf (vgl. BGH MDR 1965, 654; OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 399, 400;… Staudinger/Emmerich, BGB, 13. Aufl., § 537 Rn. 97;… Wolf/Eckert, Gewerbliches Miet-, Pacht- und Leasingrecht, 7. Aufl., Rn. 328).
- KG, 13.10.2003 - 12 U 104/03
Wohnraummiete: Berechnung der Mietminderung
Der Senat vermag der zur Berufungsbegründung vorgetragenen Ansicht der Klägerin nicht zu folgen, es käme hierfür auf die Netto-Miete an, sondern schließt sich der Auffassung an, dass es für die Minderung des Mietzinses nach § 536 Abs. 1 Satz 2 BGB grundsätzlich auf die Bruttomiete ankommt, also auf die Summe aus Nettomiete und Nebenkosten (ebenso - zum alten Mietrecht - OLG Hamm, NJWE-MietR 1996, 80; OLG Düsseldorf, WuM 1994, 324; OLG Frankfurt, WuM 1986, 19; vgl. zur bisherigen, nach neuem Recht nicht weiterverfolgten Rechtsprechung des Senats GE 2001, 1670). - OLG Köln, 19.12.2000 - 3 U 56/00
Schriftform für Nachtragsvereinbarungen, durch die das Mietverhältnis verlängert …
Er braucht dann den Differenzbetrag nicht zu zahlen (…vgl. Staudinger-Emmerich, BGB 1995, § 537 Rn. 97;… Wolf/Eckert a. a. O. Rn. 328;… Schmidt-Futterer a. a. O. Rn. 31 und Bub/Treier a. a. O. Nr. 1413; OLG Düsseldorf NJW-RR 94, 399 f.).Dies kann erst mit der Nachtragsvereinbarung vom 22. März 1999 angenommen werden, allerdings beschränkt auf den Erhöhungsbetrag von monatlich 800, 00 DM (…vgl. Wolf/Eckert a. a. O. Rn. 328;… Bub/Treier a. a. O. Rn. 1415; OLG Düsseldorf NJW-RR 94, 399 f.).
- OLG Koblenz, 21.07.2014 - 2 U 901/13
Mieter übt Verlängerungsoption trotz Mängelkenntnis aus: Keine Mietminderung
9 Zur Frage eines etwaigen Wiederauflebens der Mängelrechte durch die Mieterhöhung erinnert die Gegenerklärung nichts gegen die im Hinweisbeschluss dargelegte Auffassung, dass ein derartiges Wiederaufleben zum einen allein den Erhöhungsbetrag beträfe (vgl. das von der Klägerin selbst zit. Urteil OLG Düsseldorf vom 7.10.1993 - 10 U 3/93 - NJW-RR 1994, 399 f., Tz. 5; weiterhin Kraemer/Ehlert, aaO, RN. - AG Horb, 11.04.2002 - 1 C 475/01
Wohnraummietvertrag: Entzug des Leistungsbestimmungsrechts des Mieters durch …
Rn. 51 Nach dem bis zum 31.08.2001 geltenden Mietrecht waren die Beklagten trotz langjährigem Bestehen dieser Mängel und einer über viele Jahre hinweg vorbehaltlosen Entrichtung der ungeminderten vertraglichen Miete nicht gehindert, diese dem Mieterhöhungsverlangen der Klägerin im Jahr 1997 zumindest bis zum Betrag der Mieterhöhung mietmindernd entgegenzuhalten (allgemeine Meinung, z.B. AG Köln ZMR 1995, 260; OLG Düsseldorf WuM 1994, 324, LG Köln WuM 1990, 17). - OLG Naumburg, 16.06.1999 - 12 U 34/99
Mietminderung wegen Nässebildungen am Mietobjekt; Kriterien für die Feststellung …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LG Berlin, 10.09.2002 - 63 S 498/01
Klage auf Zahlung von Mietzins; Streit über die Höhe der Mietminderung wegen …
Nach in der Rechtsprechung und Literatur verbreiteter Ansicht, der auch das Amtsgericht gefolgt ist, soll ein analog § 539 BGB a.F. verwirktes Minderungsrecht mit einer Mieterhöhung nach § 2 MHG wieder aufleben (OLG Düsseldorf MDR 1994, 371 [OLG Düsseldorf 07.10.1993 - 10 U 3/93] ; LG Dresden NJWE-MietR 1997, 197, LG Köln WuM 1990, 17, 18 [LG Köln 07.09.1989 - 1 S 117/89] ; LG Potsdam GE 1997, 1397; Eisenschmidt in: Schmidt/Futterer, Mietrecht. - LG Lüneburg, 20.06.2001 - 6 S 34/01 Im Gegensatz zur Auffassung der Beklagten errechnet sich die Mietminderung nicht aus der Bruttomiete, weil Nebenkosten bei der Minderung nur erfasst werden, wenn die jeweiligen Nebenleistungen durch den Mangel beeinträchtigt werden (vgl. OLG Düsseldorf WuM 1994, 324;… Palandt/Putzo, BGB, 60. Auflage, § 537 Rn. 23).
- LG Dresden, 10.06.1997 - 15 S 143/97
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Rechtsprechung
| BayObLG, 09.02.1994 - 1Z RE-Miet 5/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 573 Abs. 1 Nr. 1; BGB a.F. § 564b Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 und 2
Rechtsentscheidsvorlage; Eigenbedarfskündigung des Miteigentümers einer Bruchteilsgemeinschaft bei Sondereigentum; Wartefrist - rechtsportal.de
Voraussetzungen der Beendigung eines Mietverhältnisses ohne Rücksicht auf eine Wartefrist
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Mietrecht; Wartefrist bei Begründung von Wohnungseigentum
Papierfundstellen
- NJW 1994, 1024 (Ls.)
- MDR 1994, 371
- BayObLGZ 1994, 22
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (11)
- BayObLG, 24.11.1981 - Allg. Reg. 64/81
Teilung eines mehreren Miteigentümer gehörenden Mietgrundstücks in …
Auszug aus BayObLG, 09.02.1994 - REMiet 5/93
b) Das Landgericht geht davon aus, daß der Vertrag der Bruchteilseigentümer (§ 1008 BGB ) vom 29.10.1990 eine Begründung von Wohnungseigentum im Sinn von § 3 WEG darstellt, bei der - anders als in der dem Rechtsentscheid des Senats vom 24.11.1981 (BayObLGZ 1981, 343) zugrunde liegenden Teilung gemäß § 8 WEG - in einem einheitlichen dinglichen Vertrag die Zahl der Miteigentumsanteile verändert und diesen neuen Anteilen jeweils das Sondereigentum an einer Wohnung zugeordnet werden kann (vgl. BGHZ 86, 393/397 f. mit ~Anm. Stürner/Weber JZ 1983, 619/620;… Weitnauer WEG 7. Aufl. § 3 Rn. 2a)).Es hat auch geprüft (…aaO. S. 97), ob der zu erlassende Rechtsentscheid von dem zu § 564b Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 BGB ergangenen Rechtsentscheid des Senats vom 24.11.1981 (BayObLGZ 1981, 343) abweicht, dies aber verneint, weil dem Rechtsentscheid des Senats die Begründung von Wohnungseigentum durch Teilungserklärung gemäß § 8 WEG zugrunde lag.
Ziel der Vorschrift ist daher in erster Linie ein verbesserter Schutz des Mieters gegen die erhöhte Gefahr der Eigenbedarfskündigung (BayObLGZ 1992, 187/189 f. und 1981, 343/347, jeweils m.w.Nachw.).
In diesem Fall tritt der Erwerber und bisherige Mitvermieter als Alleinvermieter an die Stelle der bisherigen Eigentümer- und Vermietergemeinschaft gemäß § 571 BGB und in die sich während der Dauer seines Wohnungseigentums aus dem Mietverhältnis ergebenden Rechte und Verpflichtungen ein (BayObLGZ 1981, 343/345 f.).
- BayObLG, 10.06.1992 - REMiet 2/92
Zuschlag von Wohnungseigentum im Wege der Zwangsversteigerung
Auszug aus BayObLG, 09.02.1994 - REMiet 5/93
Ziel der Vorschrift ist daher in erster Linie ein verbesserter Schutz des Mieters gegen die erhöhte Gefahr der Eigenbedarfskündigung (BayObLGZ 1992, 187/189 f. und 1981, 343/347, jeweils m.w.Nachw.).Der Anwendungsbereich des § 564b Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 BGB beschränkt sich nicht auf die Fälle der freiwilligen rechtsgeschäftlichen Eigentumsübertragung im Sinn von § 571 Abs. 1 BGB (vgl. BayObLGZ 1992, 187/191 f.), jedoch ergibt sich aus dem Schutzzweck dieser Vorschrift, daß sie alle Formen der freiwilligen rechtsgeschäftlichen Eigentumsübertragung im Sinn von § 571 Abs. 1 BGB erfaßt (…Bub/Treier/Grapentin Kap. IV Rn. 76 b;… Schmidt-Futterer/Blank Rn. B 642;… Blank in Festschrift in Bärmann und Weitnauer PiG 18, 87/100; Schmid WuM 1982, 34).
Entscheidend ist insoweit, daß der Mieter einer Wohnung, an der nachträglich Wohnungseigentum begründet worden ist, eines erhöhten Bestandschutzes bedarf, wenn diese Wohnung nach der Umwandlung von einer Person erworben wird, die mit dem bisherigen Vermieter nicht identisch ist (vgl. BayObLGZ 1992, 187/192), und daß die freiwillige rechtsgeschäftliche Eigentumsübertragung gemäß § 571 Abs. 1 BGB immer einen Wechsel in der Person des Vermieters zur Folge hat.
- AG Frankfurt/Main, 10.04.1991 - 33 C 3950/90
Auszug aus BayObLG, 09.02.1994 - REMiet 5/93
Die den Rechtsentscheid des Kammergerichts ablehnende Gegenmeinung spricht sich für die Anwendung des § 564b Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 BGB aus, sei es unmittelbar (OLG Karlsruhe RES VIII § 564b Nr. 43 S. 104/105; LG München I WuM 1991, 591; siehe auch LG Mönchengladbach ZMR 1990, 460, das jedoch die Frage offen läßt;… Sternel Mietrecht 3. Aufl. Teil IV Rn. 145 Fn. 80 und Mietrecht aktuell 2. Aufl. Rn. 466 sowie WuM 1987, 339/343 und ZMR 1988, 201/204;… Schmidt-Futterer/Blank Wohnraumschutzgesetze 6. Aufl. Rn. B 643), sei es entsprechend (Karl ZMR 1991, 288 f; Schläger ZMR 1987, 241/244 und ZMR 1993, 305/309;… wohl auch Derleder AK BGB § 564b Rn. 23).Daraus folgt, daß mit der vertraglichen Einräumung von Sondereigentum und der entsprechenden Eintragung in das Wohnungsgrundbuch die Sperrfrist des § 564b Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 BGB in Lauf gesetzt wird (vgl. OLG Karlsruhe RES VIII S. 104/105; AG Stuttgart-Bad Cannstatt WuM 1990, 353 f.; LG München I WuM 1991, 591;… Schmidt-Futterer/Blank aaO.;… Blank in Festschrift für Bärmann und Weitnauer PiG 18, 87/101;… Sternel aaO. und WuM 1987, 339/343, ZMR 1988, 201/204;… Soergel/Stürner § 4 WEG Rn. 8).
- BGH, 08.01.1986 - VIII ARZ 4/85
Vermietung unrenovierter Wohnung - formularvertragliche Abwälzung laufender …
Auszug aus BayObLG, 09.02.1994 - REMiet 5/93
dieses Rechtsentscheids, die zur Beurteilung seiner Tragweite heranzuziehen sind (BGH NJW 1986, 2102 /2103; BayObLGZ 1990, 301/303), ergibt sich, daß er den hier zu beurteilenden Sachverhalt erfaßt.Die Rechtsfrage, ob die Begründung von Wohnungseigentum durch Vertrag gemäß § 3 WEG eine Veräußerung im Sinn der bei einer Eigenbedarfskündigung des Vermieters zu beachtenden Sperrfrist darstellt, ist, wie vorstehend unter aa) ausgeführt, zu § 564b Abs. 2 Nr. 2 BGB keiner anderen rechtlichen Beurteilung zugänglich als zu § 11 XII. BMG (vgl. BGH NJW 1986, 2102/2103).
- AG Stuttgart-Bad Cannstatt, 31.10.1989 - 5 C 2281/89
Zulässigkeit des Verzichts auf Miteigentum zugunsten der Einräumung von …
Auszug aus BayObLG, 09.02.1994 - REMiet 5/93
Daraus folgt, daß mit der vertraglichen Einräumung von Sondereigentum und der entsprechenden Eintragung in das Wohnungsgrundbuch die Sperrfrist des § 564b Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 BGB in Lauf gesetzt wird (vgl. OLG Karlsruhe RES VIII S. 104/105; AG Stuttgart-Bad Cannstatt WuM 1990, 353 f.; LG München I WuM 1991, 591;… Schmidt-Futterer/Blank aaO.;… Blank in Festschrift für Bärmann und Weitnauer PiG 18, 87/101;… Sternel aaO. und WuM 1987, 339/343, ZMR 1988, 201/204;… Soergel/Stürner § 4 WEG Rn. 8). - BGH, 10.02.1983 - V ZB 18/82
Begründung von Wohnungseigentum durch Grundstücksmiteigentümer
Auszug aus BayObLG, 09.02.1994 - REMiet 5/93
b) Das Landgericht geht davon aus, daß der Vertrag der Bruchteilseigentümer (§ 1008 BGB ) vom 29.10.1990 eine Begründung von Wohnungseigentum im Sinn von § 3 WEG darstellt, bei der - anders als in der dem Rechtsentscheid des Senats vom 24.11.1981 (BayObLGZ 1981, 343) zugrunde liegenden Teilung gemäß § 8 WEG - in einem einheitlichen dinglichen Vertrag die Zahl der Miteigentumsanteile verändert und diesen neuen Anteilen jeweils das Sondereigentum an einer Wohnung zugeordnet werden kann (vgl. BGHZ 86, 393/397 f. mit ~Anm. Stürner/Weber JZ 1983, 619/620;… Weitnauer WEG 7. Aufl. § 3 Rn. 2a)). - BayObLG, 26.10.1990 - REMiet 1/90
Vermieter; Fristlose Kündigung; Wohnraum; Mietverhältnis; Mieter; Erlaubnis; …
Auszug aus BayObLG, 09.02.1994 - REMiet 5/93
dieses Rechtsentscheids, die zur Beurteilung seiner Tragweite heranzuziehen sind (BGH NJW 1986, 2102 /2103; BayObLGZ 1990, 301/303), ergibt sich, daß er den hier zu beurteilenden Sachverhalt erfaßt. - BayObLG, 25.09.1991 - REMiet 3/91
Begründung eines Mieterhöhungsverlangens mit Verweis auf vergleichbare Wohnungen
Auszug aus BayObLG, 09.02.1994 - REMiet 5/93
1. Die Vorlage, über die das Bayerische Oberste Landesgericht zu entscheiden hat (BayObLGZ 1991, 348/350 und ständige Rechtsprechung), ist statthaft (§ 541 Abs. 1 Satz 1 ZPO , vgl. BayObLGZ 1989, 319/321) und zulässig. - BayObLG, 13.04.1993 - REMiet 3/93
Darlegung der Entscheidungserheblichkeit der vorgelegten Rechtsfrage
Auszug aus BayObLG, 09.02.1994 - REMiet 5/93
Gegen diese Auffassung, die der Senat im Rahmen der Zulässigkeit der Vorlage nur in beschränktem Umfang zu überprüfen hat (BayObLGZ 1993, 160/161), bestehen keine Bedenken. - BayObLG, 26.07.1989 - REMiet 5/88
Auszug aus BayObLG, 09.02.1994 - REMiet 5/93
1. Die Vorlage, über die das Bayerische Oberste Landesgericht zu entscheiden hat (BayObLGZ 1991, 348/350 und ständige Rechtsprechung), ist statthaft (§ 541 Abs. 1 Satz 1 ZPO , vgl. BayObLGZ 1989, 319/321) und zulässig. - KG, 26.03.1987 - 8 REMiet 6750/86
Berechtigtes Interesse an der Beendigung eines Mietverhältnisses ; …
- BGH, 06.07.1994 - VIII ARZ 2/94
Eigenbedarf des Erwerbers von Mit- bzw. Sondereigentum
Das Bayerische Oberste Landesgericht hat deshalb die ihm vom Landgericht München I vorgelegte Frage mit Beschluß vom 9. Februar 1994 dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt (WuM 1994, 189 = ZMR 1994, 154 = GE 1994, 283). - BayObLG, 29.06.2001 - REMiet 1/01
Übertragung von Wohnungseigentum in Erfüllung eines Vermächtnisses als …
a) Ist an vermieteten Wohnräumen nach der Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet und das Wohnungseigentum veräußert worden, so kann sich der Erwerber gemäß § 564b Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 BGB auf berechtigte Interessen im Sinne von § 564b Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 BGB (Eigenbedarf) nicht vor Ablauf von drei Jahren seit der Veräußerung an ihn berufen (…zur Entstehungsgeschichte der Vorschrift vgl. BGH aaO; BayObLGZ 1994, 22/27).Entscheidend ist insoweit, dass der Mieter einer Wohnung, an der nachträglich Wohnungseigentum begründet worden ist, eines erhöhten Bestandsschutzes bedarf, wenn diese Wohnung nach der Umwandlung von einer Person erworben wird, die mit dem bisherigen Vermieter nicht identisch ist, und dass die freiwillige rechtsgeschäftliche Eigentumsübertragung gemäß § 571 Abs. 1 BGB immer einen Wechsel in der Person des Vermieters zur Folge hat (…BGH aaO; BayObLGZ 1994, 22/27).
- BayObLG, 13.06.1997 - REMiet 1/97
Vorlagbeschluß zur Wirksamkeit einer Formularklausel über gegenseitige …
Nach einhelliger Auffassung ist eine Divergenz auch dann gegeben, wenn von den tragenden Gründen der obergerichtlichen Entscheidung abgewichen werden soll (BGH RES X § 556 BGB Nr. 11, BayObLGZ 1990, 301, 303 und 1994, 22, 24, jeweils für die Abweichung von einem Rechtsentscheid).
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