Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarLetzte Chance
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden
Weitere Entscheidung unten: LAG Nürnberg, 27.01.2000

Rechtsprechung
   BAG, 20.10.1999 - 7 ABR 25/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,803
BAG, 20.10.1999 - 7 ABR 25/98 (https://dejure.org/1999,803)
BAG, Entscheidung vom 20.10.1999 - 7 ABR 25/98 (https://dejure.org/1999,803)
BAG, Entscheidung vom 20. Oktober 1999 - 7 ABR 25/98 (https://dejure.org/1999,803)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,803) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Judicialis

    BetrVG § 40 Abs. 1; ; BRAGO § 1 Abs. 1; ; BRAGO § 7 Abs. 1; ; BRAGO § 8 Abs. 2 Satz 2 2. Halbs.; ; BRAGO § 10 Abs. 1; ; BRAGO § 10 Abs. 2; ; BRAGO § 10 Abs. 3; ; BRAGO § 10 Abs. 4

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kostenerstattung bei Honorarvereinbarung zwischen Betriebsrat und Rechtsanwalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenerstattung bei Honorarvereinbarung zwischen Betriebsrat und Rechtsanwalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    § 40 BetrVG
    Betriebsverfassung; Kostenerstattung bei Honorarvereinbarung zwischen Betriebsrat und Rechtsanwalt

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 588
  • NZA 2000, 556
  • BB 2000, 515
  • DB 2000, 524
  • JR 2000, 484
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (47)Zitiert selbst (7)

  • BAG, 09.06.1999 - 7 ABR 66/97

    Nutzung einer vorhandenen Telefonanlage durch den Betriebsrat

    Auszug aus BAG, 20.10.1999 - 7 ABR 25/98
    Vielmehr hat er die Interessen der Belegschaft an einer sachgerechten Ausübung des Betriebsratsamtes einerseits und die berechtigten Interessen des Arbeitgebers andererseits gegeneinander abzuwägen (vgl. zu § 40 Abs. 1 BetrVG BAG 14. Februar 1996 - 7 ABR 25/95 - AP BetrVG 1972 § 76 a Nr. 5 zu B II 2 der Gründe; vgl. zu § 40 Abs. 2 BetrVG BAG 9. Juni 1999 - 7 ABR 66/97 - zur Veröffentlichung vorgesehen -, zu B II 2 der Gründe).

    Dabei hat er auch die Kostenbelange des Arbeitgebers zu berücksichtigen (BAG 14. Februar 1996 - 7 ABR 25/95 - AP BetrVG 1972 § 76 a Nr. 5 zu B II 2 b) der Gründe; BAG 9. Juni 1999- 7 ABR 66/97 - zu B II 2 der Gründe).

    Diese ist wie in den sonstigen Fällen des § 40 BetrVG auf die Prüfung beschränkt, ob die Hinzuziehung sowie eine etwa erteilte Honorarzusage unter den konkreten Umständen der Erledigung einer gesetzlichen Aufgabe des Betriebsrats diente und der Betriebsrat nicht nur die Interessen der Belegschaft berücksichtigt, sondern bei seiner Entscheidung auch berechtigten Interessen des Arbeitgebers, insbesondere auch dem an der Begrenzung seiner Kostentragungspflicht Rechnung getragen hat (BAG 9. Juni 1999 - 7 ABR 66/97 - zu B II 2 der Gründe).

    Die vom Landesarbeitsgericht aufgrund einer solchen Prüfung ergehende Entscheidung kann im Rechtsbeschwerdeverfahren ebenfalls nur eingeschränkt daraufhin überprüft werden, ob Rechtsbegriffe verkannt, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände bei der Würdigung übersehen worden sind (BAG 9. Juni 1999 - 7 ABR 66/97 - zu B II 2 der Gründe).

  • BAG, 14.02.1996 - 7 ABR 25/95

    Kosten anwaltlicher Vertretung im Einigungsstellenverfahren

    Auszug aus BAG, 20.10.1999 - 7 ABR 25/98
    Vielmehr hat er die Interessen der Belegschaft an einer sachgerechten Ausübung des Betriebsratsamtes einerseits und die berechtigten Interessen des Arbeitgebers andererseits gegeneinander abzuwägen (vgl. zu § 40 Abs. 1 BetrVG BAG 14. Februar 1996 - 7 ABR 25/95 - AP BetrVG 1972 § 76 a Nr. 5 zu B II 2 der Gründe; vgl. zu § 40 Abs. 2 BetrVG BAG 9. Juni 1999 - 7 ABR 66/97 - zur Veröffentlichung vorgesehen -, zu B II 2 der Gründe).

    Dabei hat er auch die Kostenbelange des Arbeitgebers zu berücksichtigen (BAG 14. Februar 1996 - 7 ABR 25/95 - AP BetrVG 1972 § 76 a Nr. 5 zu B II 2 b) der Gründe; BAG 9. Juni 1999- 7 ABR 66/97 - zu B II 2 der Gründe).

    Das Gebühreninteresse des Rechtsanwalts darf der Betriebsrat, wie der Senat im Beschluß vom 14. Februar 1996 (- 7 ABR 25/95 - AP BetrVG 1972 § 76 a Nr. 5 zu II 2 a) der Gründe) ausgeführt hat, bei der Prüfung der Erforderlichkeit einer Honorarvereinbarung nicht berücksichtigen.

  • BAG, 03.10.1978 - 6 ABR 102/76

    Tätigkeit des Betriebsrats - Wahrnehmung von Rechten - Klärung …

    Auszug aus BAG, 20.10.1999 - 7 ABR 25/98
    Die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers für die dem Betriebsrat entstehenden Auslagen entfällt, wenn die Rechtsverfolgung offensichtlich aussichtslos war (vgl. etwa BAG 3. Oktober 1978 - 6 ABR 102/76 - BAGE 31, 93 zu III 3 a) der Gründe).

    Auch insoweit bedarf es allerdings jeweils der pflichtgemäßen Abwägung aller Umstände durch den Betriebsrat (BAG 3. Oktober 1978 -6 ABR 102/76 - BAGE 31, 93 zu III 3 b) der Gründe).

    Der Arbeitgeber ist daher nur dann zur Tragung der durch die Heranziehung eines Rechtsanwalts entstehenden Kosten verpflichtet, wenn der Betriebsrat diese bei pflichtgemäßer Würdigung aller Umstände für erforderlich erachten konnte (BAG 3. Oktober 1978 -6 ABR 102/76 - BAGE 31, 93 zu III 5 der Gründe; BAG 4. Dezember 1979 - 6 ABR 37/76 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 18 zu III 2 a) der Gründe).

  • BAG, 21.06.1989 - 7 ABR 78/87

    Voraussetzungen für die Befugnis des Betriebsrats, mit seiner Vertretung vor der …

    Auszug aus BAG, 20.10.1999 - 7 ABR 25/98
    Dem steht auch der Beschluß des Senats vom 21. Juni 1989 - 7 ABR 78/87 - BAGE 62, 139 nicht entgegen.

    Allerdings hat der Senat in jener Entscheidung ausgeführt, "der in § 8 Abs. 2 Satz 2 BRAGO enthaltene Regelstreitwert" werde "in der Regel nicht dem Arbeitsaufwand gerecht, den ein Rechtsanwalt als Verfahrensbevollmächtigter des Betriebsrats vor der Einigungsstelle erbringen muß"; bei einem nicht bezifferbaren Gegenstandswert sei daher der Betriebsrat "berechtigt, unter Berücksichtigung des voraussichtlichen Arbeitsaufwands sowie des Schwierigkeitsgrads der anstehenden Regelungsmaterie im Rahmen billigen Ermessens eine Streitwertvereinbarung mit seinem Verfahrensbevollmächtigten vor der Einigungsstelle zu treffen" oder "die Zahlung eines Honorars in Höhe der einem betriebsfremden Beisitzer zu zahlenden Vergütung (zu) vereinbaren" (BAG 21. Juni 1989 - 7 ABR 78/87 -BAGE 62, 139 zu II 2 b) der Gründe).

  • BAG, 16.10.1986 - 6 ABR 2/85

    Übernahme von Kosten des Betriebsrates bei Hinzuziehung eines nicht …

    Auszug aus BAG, 20.10.1999 - 7 ABR 25/98
    Hierunter fallen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch solche Kosten, die im Zusammenhang mit der gerichtlichen Inanspruchnahme von Rechten des Betriebsrats anfallen (vgl. etwa BAG 16. Oktober 1986 - 6 ABR 2/85 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 31 zu III 1 der Gründe, mwN).

    Deswegen hat ein Betriebsrat, der nicht ein ortsansässiges, sondern ein auswärtiges Anwaltsbüro mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragen will, auch zu prüfen, ob die dadurch unvermeidbar entstehenden Mehrkosten vertretbar und sachlich gerechtfertigt sind (BAG 16. Oktober 1986 - 6 ABR 2/85 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 31 zu III 2 der Gründe).

  • LAG Schleswig-Holstein, 31.03.1998 - 1 TaBV 43/97

    Betriebsrat: Erstattung höherer als die gesetzlichen Gebühren eines Rechtsanwalts

    Auszug aus BAG, 20.10.1999 - 7 ABR 25/98
    Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstei - 1 TaBV 43/97 - Beschluß vom 31. März 1998.

    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluß des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 31. März 1998 - 1 TaBV 43/97 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 04.12.1979 - 6 ABR 37/76

    Betriebsrat - Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren - Vertretung durch …

    Auszug aus BAG, 20.10.1999 - 7 ABR 25/98
    Der Arbeitgeber ist daher nur dann zur Tragung der durch die Heranziehung eines Rechtsanwalts entstehenden Kosten verpflichtet, wenn der Betriebsrat diese bei pflichtgemäßer Würdigung aller Umstände für erforderlich erachten konnte (BAG 3. Oktober 1978 -6 ABR 102/76 - BAGE 31, 93 zu III 5 der Gründe; BAG 4. Dezember 1979 - 6 ABR 37/76 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 18 zu III 2 a) der Gründe).
  • BAG, 25.06.2014 - 7 ABR 70/12

    Hinzuziehung eines Sachverständigen durch den Betriebsrat

    Ob die vom Senat zur früheren Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) entwickelte Rechtsprechung, wonach der Betriebsrat die Beauftragung eines Rechtsanwalts mit der Interessenwahrnehmung im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren grundsätzlich auf der Grundlage der gesetzlichen Vergütung vorzunehmen hat und zur Zusage eines höheren Zeithonorars nicht berechtigt ist (vgl. BAG 20. Oktober 1999 - 7 ABR 25/98 -), uneingeschränkt auch für § 34 Abs. 1 RVG gilt, kann vorliegend dahinstehen.
  • BAG, 14.12.2016 - 7 ABR 8/15

    Betriebsrat - Freistellung von Rechtsanwaltskosten - Vertretung bei …

    Der Arbeitgeber ist nur dann zur Tragung des Rechtsanwaltshonorars verpflichtet, wenn der Betriebsrat die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts bei pflichtgemäßer Würdigung aller Umstände für erforderlich erachten konnte (BAG 20. Oktober 1999 - 7 ABR 25/98 - zu B I 1 der Gründe).

    So hat ein Betriebsrat, der nicht ein ortsansässiges, sondern ein auswärtiges Anwaltsbüro mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragen will, auch zu prüfen, ob die dadurch unvermeidbar entstehenden Mehrkosten vertretbar und sachlich gerechtfertigt sind (BAG 20. Oktober 1999 - 7 ABR 25/98 - zu B I 2 a der Gründe).

    Dies gilt nicht nur für den Fall der Beauftragung eines Rechtsanwalts mit der Durchführung eines Beschlussverfahrens (vgl. dazu BAG 20. Oktober 1999 - 7 ABR 25/98 - zu B II der Gründe), sondern auch für die Beauftragung eines Rechtsanwalts mit der Führung von Verhandlungen in der Einigungsstelle oder im Vorfeld einer solchen.

  • BAG, 15.11.2000 - 7 ABR 24/00

    Betriebsrat: Anspruch auf Erstattung von Anwaltskosten

    Dazu gehören nach der ständigen Rechtsprechung des Senats auch diejenigen Kosten, die im Zusammenhang mit der gerichtlichen Inanspruchnahme von Rechten des Betriebsrats anfallen (zuletzt BAG 20. Oktober 1999 - 7 ABR 25/98 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 67 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 89, zu B I 1 der Gründe mwN), sofern die Rechtsverfolgung nicht offensichtlich aussichtslos war (BAG 3. Oktober 1978 - 6 ABR 102/76 - BAGE 31, 93 [BAG 03.10.1978 - 6 ABR 102/76] = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 14, zu III 3 a der Gründe).

    Die Kosten der anwaltlichen Vertretung hat der Arbeitgeber nur dann zu übernehmen, wenn der Betriebsrat sie bei pflichtgemäßer Würdigung aller Umstände für erforderlich halten konnte (BAG 20. Oktober 1999 - 7 ABR 25/98 - aaO, zu B I 1 der Gründe mwN).

    Ein Betriebsrat, der nicht einen ortsansässiges, sondern ein auswärtiges Anwaltsbüro mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragen will, hat daher auch zu prüfen, ob die dadurch entstehenden Mehrkosten vertretbar und sachlich gerechtfertigt sind (BAG 20. Oktober 1999 - 7 ABR 25/98 - aaO, zu B I 2 a der Gründe mwN).

    Die vom Landesarbeitsgericht auf Grund einer solchen Prüfung ergehende Entscheidung kann im Rechtsbeschwerdeverfahren ebenfalls nur eingeschränkt daraufhin überprüft werden, ob Rechtsbegriffe verkannt, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände bei der Würdigung übersehen worden sind (…BAG 9. Juni 1999 - 7 ABR 66/97 - aaO, zu B II 2 der Gründe; 20. Oktober 1999 - 7 ABR 25/98 - aaO, zu B I 4 der Gründe).

    Die Mehrkosten der Beauftragung eines auswärtigen Anwalts kann der Betriebsrat erst für erforderlich halten, wenn er darlegen kann, daß er einen ebenso qualifizierten ortsansässigen Anwalt nicht finden konnte, der zur Mandatsübernahme bereit war, oder daß ihm eine solche Suche auf Grund der konkreten Umstände nicht möglich oder zumutbar war (BAG 20. Oktober 1999 - 7 ABR 25/98 - aaO, zu B II 4 der Gründe).

    Denn zur Tätigkeit des Betriebsrats, dessen Kosten der Arbeitgeber nach § 40 Abs. 1 BetrVG zu tragen hat, gehört auch die Einleitung und die Durchführung arbeitsgerichtlicher Beschlußverfahren, die geeignet sind, in dem vom Betriebsrat geltend gemachtes Mitbestimmungsrecht durchzusetzen (BAG 20. Oktober 1999 - 7 ABR 25/98 - aaO).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BAG

Rechtsprechung
   LAG Nürnberg, 27.01.2000 - 3 Sa 140/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3312
LAG Nürnberg, 27.01.2000 - 3 Sa 140/99 (https://dejure.org/2000,3312)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 27.01.2000 - 3 Sa 140/99 (https://dejure.org/2000,3312)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 27. Januar 2000 - 3 Sa 140/99 (https://dejure.org/2000,3312)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,3312) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Wegfall der Prozesskostenhilfe nach Abfindung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Prozesskostenhilfe; Prozesskostenhilfebewilligungsbeschluss; Änderung eines Prozesskostenhilfebewilligungsbeschlusses; Einsatz einer Abfindungsleistung; Kündigungsschutzverfahren; Prozessvergleich

Verfahrensgang

  • ArbG Würzburg - 2 Ca 1083/98
  • LAG Nürnberg, 27.01.2000 - 3 Sa 140/99

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 588
  • Rpfleger 2000, 280
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (1)

  • LAG Berlin, 18.08.1981 - 12 Sa 63/81
    Auszug aus LAG Nürnberg, 27.01.2000 - 3 Sa 140/99
    Teilweise wird die Anrechnung abgelehnt, da sie infolge ihrer Funktion als Schmerzensgeld für den verlorenen Arbeitsplatz nicht als Vermögen im Sinne der Prozesskostenhilfe anzusehen sei (vgl. etwa LAG Bremen vom 20.07.1988, LAGE § 115 ZPO Nr. 29; LAG Berlin, NJW 1981, 2775; LAG Hamburg, BB 1980, 1801).
  • LAG Niedersachsen, 28.03.2003 - 17 Ta 86/03

    Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe; Im Vergleichswege …

    Rn. 8 Nach inzwischen überwiegender Auffassung (vgl. LAG Hamm Beschluss vom 29.05.2002 - 4 Ta 320/02 - m.w.N., LAG Nürnberg Beschluss vom 27.01.2000 - 3 Sa 140/99 - MDR 2000, 588 f m.w.N., LAG Niedersachsen Beschluss vom 26.07.1998 - 16 Ta 143/98 - LAGE § 120 ZPO Nr. 32; LAG Rheinland-Pfalz Beschluss vom 06.03.1995 - 4 Ta 14/95 - LAGE § 115 ZPO Nr. 51; LAG Nürnberg Beschluss vom 24.08.1989 - 4 Ta 39/89 LAGE § 115 ZPO Nr. 40; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 24.09.1997 - 5 Ta 153/97 n. v.; OLG Karlsruhe Beschluss vom 17.12.2001 - 16 WF 137/01 - FamRZ 2002, 1196; LAG Köln Beschluss vom 09.07.2002 - 8(6) Ta 94/02 - AR-Blattei ES 1290 Nr. 31; LAG Köln Beschluss vom 22.08.1997 -10 Ta 201/97 - n.V.; LAG Berlin Beschluss vom 11.02.1983 - 9 Sa 126/82 -LAGE § 115 ZPO Nr. 6; LAG Hamburg vom 13.08.1997 - 1 Ta 3/97 LAGE § 115 ZPO Nr. 52; dagegen LAG Bremen Beschluss vom 16.08.1982 - 4 Ta 38/82 - LAGE § 115 ZPO Nr. 5 und LAG Bremen Beschluss vom 20.07.1988 - 1 Ta 38/88, - LAGE § 115 ZPO Nr. 29; auch OVG Lüneburg Beschluss vom 11.01.1990 - 14 L 240/89 - SchIHA 1990, 56) der sich das erkennende Gericht anschließt, stellt eine vom Arbeitnehmer im Vergleichswege erzielte Abfindung grundsätzlich einen nach § 115 Abs. 2 ZPO zu berücksichtigenden Vermögenswert dar.

    Die Gewährung von Prozesskostenhilfe dient als Leistung staatlicher Daseinsfürsorge dazu, der bedürftigen Partei in gleicher Weise wie einer vermögenden die Führung eines Prozesses zu ermöglichen und ihr den gleichen Zugang zum Verfahren zu verschaffen (LAG Nürnberg Beschluss vom 27.01.2000, a.a.O.), soll sie aber auch nicht besser stellen.

    Von einer Härte im Sinne des § 88 Abs. 3 BSHG könnte nur dann besprochen werden, wenn der Beschwerdeführer die gezahlte Kündigungsabfindung in voller Höhe oder doch überwiegend dazu verwenden müsste, um die Kosten für die Prozessführung aufzubringen (ebenso LAG Nürnberg Beschluss vom 27.01.2000 - 3 Sa 140/99 - a.a.O; LAG Köln vom 07.06.1988, LAGE § 115 ZPO Nr. 30; LAG Hamburg vom 13.08.1997 - 1 Ta 3/97 - LAGE § 115 ZPO Nr. 52 und LAG Berlin vom 11.02.1983, EzA § 115 ZPO Nr. 6).

    Rn. 18 Für eine Begrenzung des für die Prozesskostenhilfe einzusetzenden Betrags auf 10 % des Nennwerts der gezahlten Abfindung (so LAG Hamm vom 29.11.2000 - 4 Ta 429/00 - ; LAG Hamm vom 29.05.2002 - 4 Ta 320/02; LAG Köln Beschluss vom 09.07.2002 - 8 (6) Ta 94/02 - AR-Blattei ES 1290 Nr. 31; offen gelassen LAG Nürnberg Beschluss vom 27.01.2000 - 3 Sa 140/99 - JurBüro 2000, 314 und LAG Hamburg Beschluss vom 13.08.1997, a.a.O.; dagegen LAG Rheinland-Pfalz in LAGE § 115 ZPO Nr. 51 unter Hinweis auf die fehlende Nachvollziehbarkeit der Anrechnungsgrenze) besteht dagegen keine Veranlassung.

  • BAG, 22.12.2003 - 2 AZB 23/03

    Nachträgliche Abänderung der Prozesskostenhilfe bei Erhalt einer Abfindung

    Nach ganz überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur wird deshalb die gezahlte Abfindung als Vermögen iSd. § 115 ZPO betrachtet (siehe insbesondere LAG Schleswig-Holstein 24. Juni 1987 - 5 Ta 91/87 - LAGE ZPO § 115 Nr. 25; LAG Frankfurt 7. April 1988 - 13 Ta 28/88 - LAGE ZPO § 115 Nr. 28; LAG Berlin 5. April 1989 - 9 Ta 6/89 - LAGE ZPO § 115 Nr. 34; LAG Nürnberg 24. August 1989 - 4 Ta 39/89 - LAGE ZPO § 115 Nr. 40; LAG Rheinland-Pfalz 6. März 1995 - 4 Ta 14/95 - LAGE ZPO § 115 Nr. 51; LAG Köln 7. März 1995 - 7 Ta 22/95 - LAGE ZPO § 115 Nr. 49; LAG Hamburg 13. August 1997 - 1 Ta 3/97 - LAGE ZPO § 115 Nr. 52; LAG Nürnberg 27. Januar 2000 - 3 Sa 140/99 - MDR 2000, 588;… LAG Niedersachsen vom 28. März 2003 - 17 Ta 86/03 - Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge ArbGG 4. Aufl. § 11a Rn. 41;… Künzl/Koller aaO Rn. 38, 206;… Musielak/Fischer ZPO 3. Aufl. § 115 Rn. 52;… Ostrowizc/Künzl/Schäfer Der Arbeitsgerichtsprozeß Rn. 71; Ascheid Urteils- …und Beschlussverfahren im Arbeitsrecht Rn. 331; aA LAG Bremen 20. Juli 1988 - 1 Ta 38/88 - LAGE ZPO § 115 Nr. 29; LAG Niedersachsen 26. Juli 1998 - 16 Ta 143/98 - LAGE ZPO § 120 Nr. 32;… Baumbach/Lauterbach/Hartmann ZPO 62. Aufl. § 115 Rn. 51).
  • LAG Baden-Württemberg, 08.07.2004 - 4 Ta 7/04

    Prozesskostenhilfe - Abfindung als Vermögen nach § 115 Abs 2 ZPO - Härtefall im …

    Nach der mittlerweile in Rechtsprechung und Literatur ganz überwiegend vertretenen Auffassung stellt eine Sozialabfindung im Sinne des §§ 9, 10 KSchG einen nach § 115 Abs. 2 ZPO zu berücksichtigenden Vermögenswert dar (vgl. nur aus der neueren Zeit: LAG Hamm, 10.04.2003 - 4 Ta 750/02 - zitiert nach Juris; LAG Niedersachsen, 28.03.2003 - 17 Ta 87/03 - LAGE Nr. 1 zu § 115 ZPO 2002; OLG Sachsen-Anhalt, 30.10.2002 - 4 W 60/02 - zitiert nach Juris; LAG Nürnberg, 27.01.2000 - 3 Sa 140/99 - JurBüro 2000, 314; Künzl/Koller, Prozesskostenhilfe, 2. Auflage, Rz 206; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 3. Auflage Rz 316; Musielak-Fischer, ZPO, 3. Auflage, § 115 Rz 52; eher für die Einordnung als Einkommen Zöller-Philippi, ZPO.
  • LAG Köln, 30.09.2003 - 13 Ta 167/03

    PKH-Bewilligung, wesentliche Änderung der persönlichen und wirtschaftlichen …

    Hat die Partei richtige und vollständige Angaben zu ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen gemacht und hat das Prozessgericht uneingeschränkt Prozesskostenhilfe bewilligt, darf das Gericht die ihm bekannten und für seine Entscheidung maßgebenden Angaben der Partei zu ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht nachträglich abweichend bewerten (LAG Hamm, Beschluss vom 30.06.2003 - 18 Ta 350/03 - juris; LAG Nürnberg, Beschluss vom 27.01.2000 - 3 Sa 140/99 - MDR 2000, 588, jeweils mit zahlreichen Nachweisen).
  • OLG Zweibrücken, 07.03.2005 - 6 WF 175/04

    Beiordnung eines Anwalts: Ausfüllen eines Vordrucks

    Die Einschränkung der Beiordnung erfolgt im Hinblick auf § 121 Abs. 3 ZPO im vermuteten Einverständnis der beigeordneten Rechtsanwältin, das im Zweifel im Beiordnungsantrag zu sehen ist (OLG Brandenburg, RPfl 2000, 280), zumal Anhaltspunkte für den Anfall weiterer Kosten (etwa Reisekosten der Prozessbevollmächtigten) nicht bestehen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht LAG Nürnberg
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht