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Weitere Entscheidungen unten: LAG Köln, 26.02.2003 | LG Osnabrück, 28.03.2003

Rechtsprechung
   BGH, 03.04.2003 - IX ZR 93/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,888
BGH, 03.04.2003 - IX ZR 93/02 (https://dejure.org/2003,888)
BGH, Entscheidung vom 03.04.2003 - IX ZR 93/02 (https://dejure.org/2003,888)
BGH, Entscheidung vom 03. April 2003 - IX ZR 93/02 (https://dejure.org/2003,888)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    UStG § 14 Abs. 1

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Deutsches Notarinstitut (Leitsatz)

    UStG § 14 Abs. 1; ZVG §§ 49 Abs. 2, 82, 107 Abs. 2
    Meistgebot in der Zwangsversteigerung von Grundstücken enthält keine Umsatzsteuer

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Meistgebot stets Nettobetrag

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Grundstücksrecht; Meistgebot in der Zwangsversteigerung als Nettobetrag

Besprechungen u.ä.

  • ditmar-weis.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Das Meistgebot in der Zwangsversteigerung ist ein Nettobetrag (Ditmar Weis)

Papierfundstellen

  • BGHZ 154, 327
  • NJW 2003, 2238
  • ZIP 2003, 1109
  • MDR 2003, 953
  • NZI 2003, 565
  • WM 2003, 943
  • DB 2003, 1219
  • Rpfleger 2003, 450
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 24.02.1988 - VIII ZR 64/87

    Anspruch auf Erteilung einer Rechnung mit gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer

    Auszug aus BGH, 03.04.2003 - IX ZR 93/02
    Dem Begehren des Klägers stehe nicht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 103, 284, 291) entgegen, wonach der Leistungsempfänger die Erteilung einer Rechnung mit gesondert ausgewiesener Steuer bei ernstlichen Zweifeln, ob eine Leistung der Umsatzsteuer unterliege, nur verlangen könne, wenn die zuständige Finanzbehörde den Vorgang bestandskräftig der Umsatzsteuer unterworfen habe.

    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 103, 284 f;… BGH, Urt. v. 14. Januar 1980 - II ZR 76/79, BB 1980, 1444; v. 10. November 1988 - VII ZR 137/87, NJW 1989, 302 f), wonach der Leistungsempfänger die Erteilung einer Rechnung mit gesondert ausgewiesener Steuer bei ernsthaften Zweifeln, ob eine Leistung der Umsatzsteuer unterliegt, nur verlangen kann, wenn die zuständige Finanzbehörde den Vorgang bestandskräftig der Umsatzsteuer unterworfen hat, hindert den Senat nicht, die durch den Streitfall aufgeworfenen steuerrechtlichen Fragen zu klären.

  • BGH, 10.11.1988 - VII ZR 137/87

    Verpflichtung zur Ausweisung der Umsatzsteuer

    Auszug aus BGH, 03.04.2003 - IX ZR 93/02
    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 103, 284 f;… BGH, Urt. v. 14. Januar 1980 - II ZR 76/79, BB 1980, 1444; v. 10. November 1988 - VII ZR 137/87, NJW 1989, 302 f), wonach der Leistungsempfänger die Erteilung einer Rechnung mit gesondert ausgewiesener Steuer bei ernsthaften Zweifeln, ob eine Leistung der Umsatzsteuer unterliegt, nur verlangen kann, wenn die zuständige Finanzbehörde den Vorgang bestandskräftig der Umsatzsteuer unterworfen hat, hindert den Senat nicht, die durch den Streitfall aufgeworfenen steuerrechtlichen Fragen zu klären.
  • BGH, 14.01.1980 - II ZR 76/79

    Rechnung: Gesonderter Ausweis der Mehrwertsteuer

    Auszug aus BGH, 03.04.2003 - IX ZR 93/02
    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 103, 284 f; BGH, Urt. v. 14. Januar 1980 - II ZR 76/79, BB 1980, 1444; v. 10. November 1988 - VII ZR 137/87, NJW 1989, 302 f), wonach der Leistungsempfänger die Erteilung einer Rechnung mit gesondert ausgewiesener Steuer bei ernsthaften Zweifeln, ob eine Leistung der Umsatzsteuer unterliegt, nur verlangen kann, wenn die zuständige Finanzbehörde den Vorgang bestandskräftig der Umsatzsteuer unterworfen hat, hindert den Senat nicht, die durch den Streitfall aufgeworfenen steuerrechtlichen Fragen zu klären.
  • BFH, 28.11.2002 - VII R 41/01

    Haftung des Konkursverwalters bei Umsatzsteuer-Option

    Auszug aus BGH, 03.04.2003 - IX ZR 93/02
    Aus diesen Gründen widersprechen die beiläufigen Ausführungen des Bundesfinanzhofes in seiner Entscheidung v. 28. November 2002 (ZIP 2003, 582, 585, 586), mit denen er die allgemeine Zielrichtung des Abzugsverfahrens bei der Zwangsversteigerung von Grundstücken erläutert, nicht der hier eingenommenen Rechtsauffassung.
  • BFH, 21.03.2002 - V R 62/01

    Grundstückserwerb im Zwangsversteigerungsverfahren

    Auszug aus BGH, 03.04.2003 - IX ZR 93/02
    Der Bundesfinanzhof hat unter Berufung auf diese Entscheidung dem Zwangsvollstreckungsrecht zumindest dann den Vorrang eingeräumt, wenn die Option nach § 9 UStG nach dem Termin zur Verteilung des Versteigerungserlöses ausgeübt wurde (BFH DStR 2002, 1265, 1266).
  • BFH, 19.12.1985 - V R 139/76

    Die Zwangsversteigerung eines Grundstücks ist umsatzsteuerrechtlich eine …

    Auszug aus BGH, 03.04.2003 - IX ZR 93/02
    Für die Zwangsversteigerung eines Grundstücks hat der Bundesfinanzhof in seiner Entscheidung vom 19. Dezember 1985 (BFH BStBl. II 1986, 500, ZIP 1986, 991) entschieden, daß das Grundstück (trotz der staatlich durchgeführten Zwangsversteigerung) unmittelbar vom Schuldner an den Ersteher "geliefert" wird.
  • BGH, 04.05.2000 - IX ZR 124/98

    Umsatzsteuer in der Zwangsversteigerung

    Auszug aus BGH, 03.04.2003 - IX ZR 93/02
    So hat der Bundesgerichtshof in dem (Nichtannahme-)Beschluß vom 4. Mai 2000 - IX ZR 124/98 - (BGHR UStDV § 51 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Umsatzsteuer 1) entschieden, daß das in § 51 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStDV geregelte Abzugsverfahren zumindest nach dem Zuschlag keinen Einfluß auf den Gebotsbetrag nehmen kann, weil dieser Betrag durch die Versteigerungsbedingungen und den Zuschlag - ohne Rücksicht auf eine nachträgliche Steueroption - festgelegt (vgl. §§ 49, 82 ZVG) und damit zur Verteilung an die berechtigten Gläubiger bestimmt worden ist (§§ 9, 105 ff ZVG).
  • BFH, 20.06.2016 - X B 167/15

    Offensichtlich unzulässige Spruchkörperablehnung - Reichweite des …

    Hinzu tritt, dass es bei der Zwangsversteigerung von Grundstücken bekanntermaßen so ist, dass es sich bei dem Meistgebot, welches gemäß § 74a Abs. 1 Satz 1 und § 85a Abs. 1 des Zwangsversteigerungsgesetzes (ZVG) in Beziehung zum Verkehrswert gesetzt werden muss, um einen Nettobetrag handelt (vgl. BGH-Urteil vom 3. April 2003 IX ZR 93/02, BGHZ 154, 327, unter II.2.f).
  • OLG Hamm, 16.04.2007 - 15 W 308/06

    Zivilrechtliche Entgeltvereinbarung im Falle der Umsatzsteuererhebung nach § 13b …

    Der Senat sieht sich in seiner Auffassung bestärkt durch die Entscheidung des BGH vom 03.04.2003 (NJW 2003, 2238), in der dieser die alleinige Steuerschuldnerschaft des Erstehers beim Erwerb in der Zwangsversteigerung nach § 13b Abs. 1 Nr. 3 UStG (in seiner damaligen ab dem 01.01.2002 geltenden Fassung) als einen von mehreren tragenden Gründen für seine Auffassung herangezogen hat, das Meistgebot in der Zwangsversteigerung von Grundstücken als Nettobetrag zu bewerten.
  • KG, 01.11.2005 - 22 W 45/05

    Haustürgeschäft: Entfallende Kausalität zwischen der Haustürsituation und dem …

    Rn. 10 Insgesamt sind derzeit die Fragen, welche Voraussetzungen und Rechtsfolgen ein wirksamer Widerruf eines durch Grundpfandrechte gesicherten Darlehens nach den Bestimmungen des Haustürwiderrufsgesetzes bei sogenannten verbundenen Geschäften hat, insbesondere unter europarechtlichen Gesichtspunkten in erheblichem Maße umstritten (vgl. dazu nur die Darstellungen des Meinungsstreits in den Vorlagebeschlüssen des OLG Bremen vom 27. Mai 2004 - NJW 2004, 2238 und des LG Bochum vom 29. Juli 2003 - NJW 2003, 2238).
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Rechtsprechung
   LAG Köln, 26.02.2003 - 7 Ta 229/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5850
LAG Köln, 26.02.2003 - 7 Ta 229/02 (https://dejure.org/2003,5850)
LAG Köln, Entscheidung vom 26.02.2003 - 7 Ta 229/02 (https://dejure.org/2003,5850)
LAG Köln, Entscheidung vom 26. Februar 2003 - 7 Ta 229/02 (https://dejure.org/2003,5850)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    ZPO § 341
    Versäumnisurteil; Einspruch; Unzulässigkeit; Verwerfungsbeschluss; Rechtsmittel; Meistbegünstigungsgrundsatz

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit eines Einspruchs gegen ein erstinstanzliches Versäumnisurteil; Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde bei Verwerfung des verspäteten Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil nach der Neufassung des § 341 ZPO irrtümlich durch Beschluss statt durch Urteil; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 953
  • NZA-RR 2004, 107
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Frankfurt, 08.07.2004 - 2 W 44/02

    Voraussetzungen einer öffentlichen Zustellung: Versuch der Zustellungsvereitelung …

    Das Rechtsmittelgericht ist gehalten in derjenigen Form zu entscheiden, die einer korrekten erstinstanzlichen Verfahrensweise entsprochen hätte, vorliegend also durch Urteil (LAG Köln in MDR 2003, S. 953; so auch BGHZ 21, 142 (147)).
  • LAG Hamm, 21.09.2023 - 12 Ta 216/23

    Meistbegünstigungsgrundsatz im Prozessrecht; Rechtsmittel gegen den durch …

    Rn. 21 c) Hat aber das Arbeitsgericht statt durch Urteil durch Beschluss entschieden, so gilt hier der Meistbegünstigungsgrundsatz, wonach sowohl sofortige Beschwerde als auch Berufung eingelegt werden können (…vgl. Münchener Kommentar, 6. Auflage 2020, § 922 ZPO, Rdnr. 16;… BAG, 26.03.1992 - 2 AZR 493/91 - BeckOK - Toussaint, § 341 ZPO, Rdnr. 6.2;… MüKo-Prütting, 6. Auflage 2020, § 341 ZPO, Rdnr. 18; OLG Naumburg, 25.07.2007 - 3 WF 224/07 - LAG Köln, 26.02.2003 - 7 Ta 229/02 -). Denn dem Rechtsmittelführer darf durch Fehler des Gerichts kein Nachteil entstehen.

    Angenommen wird, dass das Rechtsmittelgericht nunmehr in die richtige Verfahrensart überleiten muss und im berufungsrechtlichen Urteilsverfahren entsprechend entscheiden muss (vgl. Schenkel, MDR 2003, 31, 138; LAG Köln, 26.02.2003 - 7 Ta 229/02; vgl. auch LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2005- 11 Ta 165/05.).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2005 - 11 Ta 165/05

    Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid

    Nach diesen Grundsätzen, ist dann, wenn das Arbeitsgericht - wie hier - irrtümlich einen verspäteten Einspruch gegen ein Versäumnisurteil entgegen § 314 Abs. 2 ZPO durch Beschluss statt durch Urteil verwirft, grundsätzlich die hiergegen eingelegte sofortige Beschwerde zulässig (LAG Köln Urt. vom 26.02.2003 - 7 Ta 229/02 - NZA-RR 2004, 107).
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Rechtsprechung
   LG Osnabrück, 28.03.2003 - 7 S 838/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,20974
LG Osnabrück, 28.03.2003 - 7 S 838/02 (https://dejure.org/2003,20974)
LG Osnabrück, Entscheidung vom 28.03.2003 - 7 S 838/02 (https://dejure.org/2003,20974)
LG Osnabrück, Entscheidung vom 28. März 2003 - 7 S 838/02 (https://dejure.org/2003,20974)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Schadenersatzhaftung für nach vorschriftswidriger Auflösung eines Schwerlastkonvois entstandene Schäden; Für die Gefahrenbeurteilung eines Schwerlasttransports maßgebende Stelle; Zulässigkeit der Ausurteilung einer Forderung nebst Zinsen abzüglich bereits geleisteter ...

  • Wolters Kluwer

    Schadenersatzhaftung für nach vorschriftswidriger Auflösung eines Schwerlastkonvois entstandene Schäden; Für die Gefahrenbeurteilung eines Schwerlasttransports maßgebende Stelle; Zulässigkeit der Ausurteilung einer Forderung nebst Zinsen abzüglich bereits geleisteter ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 953
  • MDR 2003, 953 (Volltext mit red. LS)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • OLG Oldenburg, 18.10.1994 - 5 U 144/93

    Gebührenwert, Verrechnung, Verrechnungsbestimmung, Prozeßgebühr, …

    Auszug aus LG Osnabrück, 28.03.2003 - 7 S 838/02
    Die Kläger und das Gericht waren nicht verpflichtet, eine Berechnung gemäß § 367 Abs. 1 BGB vorzunehmen (… hM, Zöller, ZPO, 23.Aufl. 2003, § 253 Rdnr. 16a; Zimmermann, JuS 1991/583, 584; OLG Oldenburg , Beschl. v. 18.10.84, 5 U 144/93 - [...] ;… a.A. MüKo, ZPO, 2.Aufl. 2000, § 253 Rdnr. 131 ).
  • VG Aachen, 18.12.2008 - 1 K 365/07

    Schadensersatzklage der Stadt Aachen gegen ehemaligen städtischen Bediensteten …

    Rn. 26 Vgl. zur entsprechenden Anwendbarkeit des § 367 BGB für die Zuordnung von Rückflüssen auf beamtenrechtliche Schadensersatzansprüche: Verwaltungsgerichtshof Baden- Württemberg (VGH Bad.-Württ.), Urteil vom 29. April 1982 - IV 213/77 -, juris (nur Leitsatz); zum Zahlungsantrag "X Euro abzüglich vorprozessual gezahlter X Euro" in der zivilgerichtlichen Praxis: Landgericht (LG) Osnabrück, Urteil vom 28. März 2003 - 7 S 838/02 -, juris Rn. 10.
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