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Weitere Entscheidung unten: BGH, 30.01.2004

Rechtsprechung
   BAG, 18.11.2003 - 5 AZB 46/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,1245
BAG, 18.11.2003 - 5 AZB 46/03 (https://dejure.org/2003,1245)
BAG, Entscheidung vom 18.11.2003 - 5 AZB 46/03 (https://dejure.org/2003,1245)
BAG, Entscheidung vom 18. November 2003 - 5 AZB 46/03 (https://dejure.org/2003,1245)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung

  • Judicialis

    ZPO § 120 Abs. 4 Satz 2; ; ZPO § 124 Ziff. 2; ; ZPO § 571

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Nachholung von Erklärungen im Verfahren der Beschwerde gegen die Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozeßrecht; Prozeßkostenhilfe - Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung; Fristsetzung im Prozesskostenhilfenachprüfungsverfahren; Beschwerdeinstanz als Tatsacheninstanz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 108, 329
  • MDR 2004, 597
  • NZA 2004, 1062
  • FamRZ 2004, 623
  • BB 2004, 500
  • DB 2005, 620
 
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Wird zitiert von ... (47)Zitiert selbst (7)

  • LAG Hamm, 14.07.2003 - 4 Ta 820/02

    Aufhebung der PKH-Bewilligung wegen Nichtvorlage des amtlichen Vordrucks im …

    Auszug aus BAG, 18.11.2003 - 5 AZB 46/03
    Auf die Rechtsbeschwerde des Klägers wird der Beschluß des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 14. Juli 2003 - 4 Ta 820/02 - aufgehoben.
  • OLG Hamm, 04.11.1998 - 8 WF 424/98

    Aufhebung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe - keine Angaben zu persönlichen …

    Auszug aus BAG, 18.11.2003 - 5 AZB 46/03
    c) Folglich ist es für die Beurteilung der Aufhebung der Prozeßkostenhilfebewilligung im Beschwerdeverfahren unerheblich, ob die Partei die Fristversäumung verschuldet hat (OLG Koblenz 5. Oktober 2000 - 10 W 599/00 - FamRZ 2001, 635; 19. März 1999 - 1 W 167/99 - FamRZ 1999, 1354; OLG Düsseldorf 18. Dezember 1998 - 3 WF 205/98 - FamRZ 1999, 1357; OLG Hamm 4. November 1998 - 8 WF 424/98 - FamRZ 2000, 1225;… Reichold in Thomas/Putzo ZPO 25. Aufl. § 124 Rn. 3;… Zöller/Philippi ZPO 23. Aufl. § 124 Rn. 10a, alle mwN; aA OLG Bamberg 25. Mai 1998 - 7 WF 37/98 - FamRZ 1999, 1354; LG Koblenz 16. Februar 1999 - 3 O 246/95 - FamRZ 2000, 104).
  • OLG Koblenz, 19.03.1999 - 1 W 167/99
    Auszug aus BAG, 18.11.2003 - 5 AZB 46/03
    c) Folglich ist es für die Beurteilung der Aufhebung der Prozeßkostenhilfebewilligung im Beschwerdeverfahren unerheblich, ob die Partei die Fristversäumung verschuldet hat (OLG Koblenz 5. Oktober 2000 - 10 W 599/00 - FamRZ 2001, 635; 19. März 1999 - 1 W 167/99 - FamRZ 1999, 1354; OLG Düsseldorf 18. Dezember 1998 - 3 WF 205/98 - FamRZ 1999, 1357; OLG Hamm 4. November 1998 - 8 WF 424/98 - FamRZ 2000, 1225;… Reichold in Thomas/Putzo ZPO 25. Aufl. § 124 Rn. 3;… Zöller/Philippi ZPO 23. Aufl. § 124 Rn. 10a, alle mwN; aA OLG Bamberg 25. Mai 1998 - 7 WF 37/98 - FamRZ 1999, 1354; LG Koblenz 16. Februar 1999 - 3 O 246/95 - FamRZ 2000, 104).
  • BAG, 08.12.2020 - 9 AZB 59/20

    Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung - Beschwerdeverfahren - neue …

    Auf die Verfassungsbeschwerde des Klägers hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 20. Februar 2020 (- 1 BvR 427/19 -) den Beschluss des Landesarbeitsgerichts wegen Verletzung des Grundrechts des Klägers auf effektiven Rechtsschutz (Art. 2 Abs. 1 GG iVm. Art. 20 Abs. 3 GG) aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Landesarbeitsgericht Düsseldorf zurückverwiesen; die Nichtzulassung einer Rechtsbeschwerde trotz Divergenz zur Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 18. November 2003 (- 5 AZB 46/03 -) sei mit dem Gebot effektiven Rechtsschutzes nicht zu vereinbaren gewesen, weil sie den Kläger von dem verfassungsrechtlich gebotenen Zugang zur Rechtsbeschwerdeinstanz in sachlich nicht zu rechtfertigender Weise ausgeschlossen habe.

    Dies hat das Bundesarbeitsgericht bereits mit Beschluss vom 18. November 2003 (- 5 AZB 46/03 -) zu § 120 Abs. 4 Satz 2 ZPO aF entschieden (vgl. zur Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung nach § 124 Nr. 2 ZPO aF BAG 18. November 2003 - 5 AZB 46/03 - Rn. 9 ff., BAGE 108, 329).

    Die Prozesskostenhilfepartei kann die erforderliche Erklärung auch noch im Beschwerdeverfahren abgeben (…BGH 9. Oktober 2018 - VIII ZB 44/18 - Rn. 17; vgl. zu § 124 Nr. 2 ZPO aF BAG 18. November 2003 - 5 AZB 46/03 - BAGE 108, 329).

    Die Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 ZPO ist - bis zur Bestandskraft der Entscheidung - nicht in diesem Sinne endgültig (vgl. zu § 124 Nr. 2 ZPO aF BAG 18. November 2003 - 5 AZB 46/03 - Rn. 11, BAGE 108, 329).

    Es ist daher für die Beurteilung der Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung im Beschwerdeverfahren unerheblich, ob die Partei die Fristversäumung verschuldet hat (…BGH 9. Oktober 2018 - VIII ZB 44/18 - Rn. 20; vgl. BAG 18. November 2003 - 5 AZB 46/03 - Rn. 12, BAGE 108, 329).

    Rn. 13 4. Durch die Aufhebung der angefochtenen Beschlüsse des Landesarbeitsgerichts und des Arbeitsgerichts wird die Prozesskostenhilfebewilligung vom 22. November 2017 (- 15 Ca 5147/17 - [PKH]) wiederhergestellt (vgl. BAG 18. November 2003 - 5 AZB 46/03 - Rn. 13, BAGE 108, 329).

  • BAG, 18.08.2016 - 8 AZB 16/16

    Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung

    Ein solcher Vortrag kann auch noch in der Beschwerdeinstanz erfolgen (vgl. zur Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung nach § 124 Nr. 2 ZPO aF BAG 18. November 2003 - 5 AZB 46/03 - BAGE 108, 329).
  • BGH, 09.10.2018 - VIII ZB 44/18

    Die Prozesskostenhilfe wurde in erster Instanz aufgehoben, weil der …

    b) Auch ist das Beschwerdegericht - Einzelrichter - hinsichtlich der in dem angegriffenen Beschluss aufgeworfenen Rechtsfrage noch zutreffend und von der Rechtsbeschwerde nicht angegriffen davon ausgegangen, dass eine seitens des Gerichts gemäß § 120a Abs. 1 Satz 3 ZPO angeforderte (neue) Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, welche die bedürftige Partei nicht innerhalb der ihr hierzu gesetzten Frist, sondern erst nach der Aufhebung der Bewilligung der Prozesskostenhilfe (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 ZPO) vorlegt, im Beschwerdeverfahren grundsätzlich zu berücksichtigen ist, da die Beschwerde nach § 571 Abs. 2 Satz 1 ZPO auf neue Angriffs- und Verteidigungsmittel gestützt werden kann und es sich bei einer vom Gericht gesetzten Frist zur Vorlage einer Erklärung nach § 120a Abs. 1 Satz 3 ZPO nicht um eine Ausschlussfrist handelt (vgl. hierzu nur BAGE 108, 329, 331 f. - zu den mit § 120a Abs. 1 Satz 3, § 124 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 ZPO inhaltsgleichen Vorgängervorschriften in § 120 Abs. 4 Satz 2 ZPO aF und § 124 Nr. 2 Alt. 2 ZPO aF; KG, KGR 2007, 37, 38; OLG Hamm…, Beschluss vom 25. April 2014 - 2 WF 44/14, juris Rn. 10 ff.; OLG Brandenburg, RPfleger 2014, 388;… Münch-KommZPO/Wache, 5. Aufl., § 124 Rn. 15; jeweils mwN).
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dejure.org Übersicht BAG

Rechtsprechung
   BGH, 30.01.2004 - IXa ZB 153/03 (2)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,1690
BGH, 30.01.2004 - IXa ZB 153/03 (2) (https://dejure.org/2004,1690)
BGH, Entscheidung vom 30.01.2004 - IXa ZB 153/03 (2) (https://dejure.org/2004,1690)
BGH, Entscheidung vom 30. Januar 2004 - IXa ZB 153/03 (2) (https://dejure.org/2004,1690)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Judicialis

    BRAGO § 2; ; BRAGO § 66; ; BRAGO § 11 Abs. 1 Satz 4

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Ansatz einer Rechtsbeschwerdegebühr bei der Festsetzung der Kosten für die Prozesskostenhilfe (PKH); Gebührenregelung im Verfahren über die Rechtsbeschwerde in Scheidungsfolgesachen; Gebührentatbestände der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO)

  • zvi-online.de

    BRAGO §§ 2, 66 i. V. m. § 11 Abs. 1 Satz 4
    13/10-Gebühr bei Rechtsbeschwerden in Zwangsvollstreckungsverfahren

  • ra.de
  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
  • rechtsportal.de

    BRAGO § 2 § 66 § 11 Abs. 1 S. 4
    Anwaltsgebühren für Rechtsbeschwerden in Zwangsvollstreckungsverfahren vor dem Bundesgerichtshof

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gebühren für Rechtsbeschwerden in Zwangsvollstreckungsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtsanwaltsgebühren - Was darf der Anwalt für die Rechtsbeschwerde in Zwangsvollstreckungssachen abrechnen?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 502
  • MDR 2004, 597
  • FamRZ 2004, 702 (Ls.)
  • WM 2004, 494
  • Rpfleger 2004, 317
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.05.1988 - VIII ZR 196/87

    Ermächtigung des Ladenangestellten zu Ankäufen

    Auszug aus BGH, 30.01.2004 - IXa ZB 153/03
    Das Bundesministerium der Justiz hat auf Anfrage mitgeteilt: "Die Materialien des ZPO-Reformgesetz enthalten keinen Hinweis, ob bei der Einführung der Rechtsbeschwerde bewußt von der Schaffung eines besonderen Gebührentatbestandes abgesehen worden ist." Die Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte enthält insoweit eine Lücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit des Gesetzes als Voraussetzung für eine gesetzesimmanente Rechtsfortbildung (…vgl. BGH, Urt. v. 5. Februar 1981 - III ZR 66/80, NJW 1981, 1726, 1727; BGH, Urt. v. 4. Mai 1988 - VIII ZR 196/87, BGH NJW 1988, 2109, 2110).Dafür spricht auch, daß der Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts (BT-Drucks. 15/1971) in Anlehnung an die genannten Vorschriften wiederum Regelungen für bestimmte Rechtsbeschwerdeverfahren vorsieht (…Vorbemerkung 3.2.1 und 3.1 Abs. 2 des Vergütungsverzeichnisses, Anlage 1 zu Art. 3 Abschnitt 1 § 2 Abs. 2 des Entwurfs, aaO S. 99, 97), daß daneben aber nunmehr in Nr. 3502 eine besondere Verfahrensgebühr für das Verfahren über andere Rechtsbeschwerden (§ 574 ZPO) vorgesehen ist.
  • BGH, 21.03.2002 - IX ZB 18/02

    Postulationsfähigkeit bei Einlegung der Rechtsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 30.01.2004 - IXa ZB 153/03
    Die Rechtsbeschwerde nach §§ 574 ff ZPO ist ebenso wie die von den Sonderregelungen erfaßten Rechtsbeschwerden bewußt revisionsähnlich ausgestaltet worden und kann wirksam nur durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt werden (vgl. BGH, Beschl. v. 21. März 2002 - IX ZB 18/02, NJW 2002, 2181).
  • BGH, 05.02.1981 - III ZR 66/80

    Amtspflicht - Richter - Verwalter - Vergütungsanspruch - Ausfallanspruch - …

    Auszug aus BGH, 30.01.2004 - IXa ZB 153/03
    Das Bundesministerium der Justiz hat auf Anfrage mitgeteilt: "Die Materialien des ZPO-Reformgesetz enthalten keinen Hinweis, ob bei der Einführung der Rechtsbeschwerde bewußt von der Schaffung eines besonderen Gebührentatbestandes abgesehen worden ist." Die Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte enthält insoweit eine Lücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit des Gesetzes als Voraussetzung für eine gesetzesimmanente Rechtsfortbildung (vgl. BGH, Urt. v. 5. Februar 1981 - III ZR 66/80, NJW 1981, 1726, 1727;… BGH, Urt. v. 4. Mai 1988 - VIII ZR 196/87, BGH NJW 1988, 2109, 2110).Dafür spricht auch, daß der Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts (BT-Drucks. 15/1971) in Anlehnung an die genannten Vorschriften wiederum Regelungen für bestimmte Rechtsbeschwerdeverfahren vorsieht (…Vorbemerkung 3.2.1 und 3.1 Abs. 2 des Vergütungsverzeichnisses, Anlage 1 zu Art. 3 Abschnitt 1 § 2 Abs. 2 des Entwurfs, aaO S. 99, 97), daß daneben aber nunmehr in Nr. 3502 eine besondere Verfahrensgebühr für das Verfahren über andere Rechtsbeschwerden (§ 574 ZPO) vorgesehen ist.
  • BGH, 02.02.1983 - VIII ZR 13/82

    Mietvertrag - Wertsicherungsklausel - Genehmigung - Landeszentralbank - …

    Auszug aus BGH, 30.01.2004 - IXa ZB 153/03
    Die von der Erinnerung angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 26. Januar 1983 - VIII ZR 13/82 (NJW 1983, 1270), nach der die Gebühren nach § 11 Abs. 1 BRAGO zu bestimmen sind, betrifft die nunmehr in §§ 15 bis 17 AVAG i. d. F. von Art. 29 Nr. 1 bis 3 ZPO-RG geregelte Rechtsbeschwerde, die keiner besonderen Zulassung bedarf, sondern unter den Voraussetzungen des § 15 AVAG von Gesetzes wegen statthaft ist (vgl. § 574 Abs. 1 Nr. 1 ZPO).
  • BGH, 26.01.1983 - VIII ZB 13/82

    Bestimmung der Rechtsanwaltsgebühren im Rechtsbeschwerdeverfahren nach dem …

    Auszug aus BGH, 30.01.2004 - IXa ZB 153/03
    Die von der Erinnerung angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 26. Januar 1983 - VIII ZR 13/82 (NJW 1983, 1270), nach der die Gebühren nach § 11 Abs. 1 BRAGO zu bestimmen sind, betrifft die nunmehr in §§ 15 bis 17 AVAG i. d. F. von Art. 29 Nr. 1 bis 3 ZPO-RG geregelte Rechtsbeschwerde, die keiner besonderen Zulassung bedarf, sondern unter den Voraussetzungen des § 15 AVAG von Gesetzes wegen statthaft ist (vgl. § 574 Abs. 1 Nr. 1 ZPO).
  • BGH, 16.12.2004 - IX ZB 463/02

    Anwaltsgebühren im Verfahren der Insolvenzrechtsbeschwerde

    Dem Rechtsanwalt steht für seine Tätigkeit im Verfahren über eine von Gesetzes wegen statthafte Insolvenzrechtsbeschwerde eine Gebühr von 20/10 zu (Fortführung von BGH, Beschl. v. 30. Januar 2004 - IXa ZB 153/03, WM 2004, 494).

    a) Im Beschluß vom 30. Januar 2004 (IXa ZB 153/03, WM 2004, 494) hat der IXa-Zivilsenat im einzelnen dargelegt, daß das durch das Zivilprozeßreformgesetz vom 27. Juli 2001 (BGBl I S. 1887) neu eingeführte Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde von keinem der Gebührentatbestände der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung erfaßt wird.

    Die Rechtsbeschwerde nach §§ 574 ff ZPO ist bewußt revisionsähnlich ausgestaltet worden und kann wirksam nur durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt werden (BGH, Beschl. v. 30. Januar 2004 - IXa ZB 153/03 aaO S. 495; v. 21. März 2002 - IX ZB 18/02, NJW 2002, 2181).

  • BGH, 27.04.2005 - VIII ZB 77/03

    Rechtsanwaltsgebühren im Rechtsbeschwerdeverfahren

    a) Mit Beschluß vom 30. Januar 2004 (IXa ZB 153/03, WM 2004, 494) hat der IXa-Zivilsenat im einzelnen dargelegt, daß das durch das Zivilprozeßreformgesetz vom 27. Juli 2001 (BGBl I S. 1887) neu eingeführte Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde von keinem der Gebührentatbestände der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung erfaßt wird.

    Die Rechtsbeschwerde nach §§ 574 ff. ZPO ist bewußt revisionsähnlich ausgestaltet worden und kann wirksam nur durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt werden (BGH, Beschluß vom 30. Januar 2004 - IXa ZB 153/03 aaO S. 495; vom 21. März 2002 - IX ZB 18/02, NJW 2002, 2181).

  • BGH, 27.04.2004 - VIII ZB 103/02

    Vergütung des Rechtsanwalts im Rechtsbeschwerdeverfahren

    Die Vergütung des Rechtsanwalts für seine Tätigkeit im Verfahren über eine vom Beschwerdegericht zugelassene Rechtsbeschwerde bestimmt sich außer in Zwangsvollstreckungsverfahren auch in anderen Nebenverfahren nach der sinngemäß anwendbaren Bestimmung des § 11 Abs. 1 Satz 4 BRAGO (im Anschluß an BGH, Beschluß vom 30. Januar 2004 - IXa ZB 153/03).

    Zur Begründung bezieht er sich auf den Beschluß des IXa-Zivilsenates des Bundesgerichtshofes vom 30. Januar 2004 zu den Gebühren eines Rechtsanwaltes für Rechtsbeschwerden im Zwangsvollstreckungsverfahren (IXa ZB 153/03, zur Veröffentlichung bestimmt), dessen Grundsätze auch auf den vorliegenden Fall anzuwenden seien.

  • BGH, 14.09.2004 - VIII ZB 77/03

    Anwaltsgebühren im Rechtsbeschwerdeverfahren

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bestimmt sich die Vergütung des Rechtsanwalts für seine Tätigkeit im Verfahren über eine vom Beschwerdegericht zugelassene Rechtsbeschwerde außer in Zwangsvollstreckungsverfahren auch in anderen Nebenverfahren nach der sinngemäß anwendbaren Bestimmung des § 11 Abs. 1 Satz 4 BRAGO (BGH, Beschluß vom 27. April 2004 - VIII ZB 103/02, BGH-Report 2004, 1130, im Anschluß an BGH, Beschluß vom 30. Januar 2004 - IXa ZB 153/03, WM 2004, 494).
  • LG Offenburg, 31.05.2006 - 1 KLs 16 Js 10008/05

    Vergütung des Pflichtverteidigers: Terminsgebühr für die Teilnahme an der …

    Rn. 17 3. Die analoge Anwendung einer Gebührenvorschrift setzt eine Lücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit des Gesetzes voraus (vgl. BGH, 9 a. Zivilsenat, Beschluss vom 30.01.2004, NJW-RR 2004, 502 f.).
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