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Weitere Entscheidung unten: BGH, 18.09.2003

Rechtsprechung
   KG, 20.01.2004 - 1 W 294/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2013
KG, 20.01.2004 - 1 W 294/03 (https://dejure.org/2004,2013)
KG, Entscheidung vom 20.01.2004 - 1 W 294/03 (https://dejure.org/2004,2013)
KG, Entscheidung vom 20. Januar 2004 - 1 W 294/03 (https://dejure.org/2004,2013)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 12 Abs. 1 S. 1
    Grundbucheinsicht durch Pflichtteilsberechtigten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Grundbucheinsicht des Pflichtteilsberechtigten

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Vater vererbte sein Grundstück einem anderen Sohn hat Anspruch auf Einsicht in das Grundbuch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Erteilung einer Grundbuchabschrift an einen Pflichtteilsberechtigten; Vorliegen eines berechtigten Interesses des Pflichtteilsberechtigten an einer Grundbucheinsicht; Verweisung des Pflichteilsberechtigten auf seinen Auskunftsanspruch ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1316
  • MDR 2004, 943
  • FGPrax 2004, 58
  • Rpfleger 2004, 346
 
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Wird zitiert von ... (42)Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus KG, 20.01.2004 - 1 W 294/03
    allgemeinen Persönlichkeitsrecht gehörenden Recht auf informationelle Selbstbestimmung (vgl. BVerfGE 65, 1) der durch die Grundbucheinsicht Betroffenen, welches bei der Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs einzubeziehen ist (BVerfG, NJW 2001, 503, 505;… Senat, NJW 2002, a.a.O.; OLG Zweibrücken, NJW 1989, 531).
  • BVerfG, 28.08.2000 - 1 BvR 1307/91

    Zum Einsichtsrecht der Presse in das Grundbuch

    Auszug aus KG, 20.01.2004 - 1 W 294/03
    allgemeinen Persönlichkeitsrecht gehörenden Recht auf informationelle Selbstbestimmung (vgl. BVerfGE 65, 1) der durch die Grundbucheinsicht Betroffenen, welches bei der Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs einzubeziehen ist (BVerfG, NJW 2001, 503, 505;… Senat, NJW 2002, a.a.O.; OLG Zweibrücken, NJW 1989, 531).
  • BGH, 08.01.1981 - III ZR 157/79

    Anlage i.S. v. § 22 WHG; Äthylacetat; Erdaushub; Grundwasser; Zustandsstörer

    Auszug aus KG, 20.01.2004 - 1 W 294/03
    Für eine Kostenerstattungsanordnung nach § 13a Abs. 1 S. 1 FGG besteht kein Anlass, da der eingetragene Eigentümer nicht hinzuzuziehen war (BGHZ 80, 1.26).
  • BayObLG, 09.12.1992 - 2Z BR 98/92

    Berechtigtes Interesse des Mieters an der Einsicht des Grundbuchs

    Auszug aus KG, 20.01.2004 - 1 W 294/03
    Andererseits genügt nicht jedes beliebige Interesse des Antragstellers; die Verfolgung unbefugter Zwecke oder reiner Neugier muss ausgeschlossen und die Kenntnis vom Grundbuchstand für den Antragsteller aus sachlichen Gründen für sein künftiges Handeln erheblich erscheinen (…so im Ergebnis BayObLG, a.a.O.; Rpfleger 1998, 338; NJW 1993, 1142, 1143; OLG Stuttgart, Rpfleger 1970, 92; OLG Hamm, DNotZ 1986, 497, 498; vgl. auch OLG Düsseldorf, FGPrax 1997, 258;… Meikel/Böttcher, a.a.O. und § 12 Rn. 7;… Eickmann in K/E/H/E, Grundbuchrecht, 5. Aufl., § 12 Rn. 3, die darüber hinaus die Ermöglichung eines konkreten rechtlichen Handelns verlangen).
  • BayObLG, 25.03.1998 - 2Z BR 171/97

    Rechte aus Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen zu Lebzeiten des …

    Auszug aus KG, 20.01.2004 - 1 W 294/03
    Andererseits genügt nicht jedes beliebige Interesse des Antragstellers; die Verfolgung unbefugter Zwecke oder reiner Neugier muss ausgeschlossen und die Kenntnis vom Grundbuchstand für den Antragsteller aus sachlichen Gründen für sein künftiges Handeln erheblich erscheinen (…so im Ergebnis BayObLG, a.a.O.; Rpfleger 1998, 338; NJW 1993, 1142, 1143; OLG Stuttgart, Rpfleger 1970, 92; OLG Hamm, DNotZ 1986, 497, 498; vgl. auch OLG Düsseldorf, FGPrax 1997, 258;… Meikel/Böttcher, a.a.O. und § 12 Rn. 7;… Eickmann in K/E/H/E, Grundbuchrecht, 5. Aufl., § 12 Rn. 3, die darüber hinaus die Ermöglichung eines konkreten rechtlichen Handelns verlangen).
  • OLG Zweibrücken, 18.10.1988 - 3 W 115/88
    Auszug aus KG, 20.01.2004 - 1 W 294/03
    allgemeinen Persönlichkeitsrecht gehörenden Recht auf informationelle Selbstbestimmung (vgl. BVerfGE 65, 1) der durch die Grundbucheinsicht Betroffenen, welches bei der Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs einzubeziehen ist (BVerfG, NJW 2001, 503, 505;… Senat, NJW 2002, a.a.O.; OLG Zweibrücken, NJW 1989, 531).
  • BayObLG, 03.12.1998 - 2Z BR 174/98

    Berechtigte Interesse and der Einsicht in die Grundakten einer Vielzahl von …

    Auszug aus KG, 20.01.2004 - 1 W 294/03
    Ein berechtigtes Interesse i.S.V. § 12 Abs. 1 S.1 GBO ist gegeben, wenn zur Überzeugung des Grundbuchamts ein verständiges, durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse des Antragstellers dargelegt wird, wobei auch ein bloß tatsächliches, insbesondere wirtschaftliches Interesse das Recht auf Grundbucheinsicht begründen kann (Senat, NJW 2002, 223, 224; Beschluss vom 20. März 2001 - 1 W 9339/00 - BayObLG, Rpfleger 1999, 216, 217;… Demharter, GBO, 24. Aufl., § 12 Rn. 7 ff.;… Meikel/Böttcher, Grundbuchrecht, 9. Aufl., § 12 Rn. 4 jew. m.w.N.).
  • OLG Hamm, 18.12.1985 - 15 W 417/85

    Grundbucheinsichtsrecht

    Auszug aus KG, 20.01.2004 - 1 W 294/03
    Andererseits genügt nicht jedes beliebige Interesse des Antragstellers; die Verfolgung unbefugter Zwecke oder reiner Neugier muss ausgeschlossen und die Kenntnis vom Grundbuchstand für den Antragsteller aus sachlichen Gründen für sein künftiges Handeln erheblich erscheinen (…so im Ergebnis BayObLG, a.a.O.; Rpfleger 1998, 338; NJW 1993, 1142, 1143; OLG Stuttgart, Rpfleger 1970, 92; OLG Hamm, DNotZ 1986, 497, 498; vgl. auch OLG Düsseldorf, FGPrax 1997, 258;… Meikel/Böttcher, a.a.O. und § 12 Rn. 7;… Eickmann in K/E/H/E, Grundbuchrecht, 5. Aufl., § 12 Rn. 3, die darüber hinaus die Ermöglichung eines konkreten rechtlichen Handelns verlangen).
  • KG, 19.06.2001 - 1 W 132/01

    Grundbucheinsicht durch Pressevertreter

    Auszug aus KG, 20.01.2004 - 1 W 294/03
    Ein berechtigtes Interesse i.S.V. § 12 Abs. 1 S.1 GBO ist gegeben, wenn zur Überzeugung des Grundbuchamts ein verständiges, durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse des Antragstellers dargelegt wird, wobei auch ein bloß tatsächliches, insbesondere wirtschaftliches Interesse das Recht auf Grundbucheinsicht begründen kann (Senat, NJW 2002, 223, 224; Beschluss vom 20. März 2001 - 1 W 9339/00 - BayObLG, Rpfleger 1999, 216, 217;… Demharter, GBO, 24. Aufl., § 12 Rn. 7 ff.;… Meikel/Böttcher, Grundbuchrecht, 9. Aufl., § 12 Rn. 4 jew. m.w.N.).
  • BayObLG, 20.01.1970 - 2 Z 68/69

    Prokura; Gesellschafter; Gesellschaft; OHG; KG; GmbH & Co. KG; Mitwirkung; …

    Auszug aus KG, 20.01.2004 - 1 W 294/03
    Andererseits genügt nicht jedes beliebige Interesse des Antragstellers; die Verfolgung unbefugter Zwecke oder reiner Neugier muss ausgeschlossen und die Kenntnis vom Grundbuchstand für den Antragsteller aus sachlichen Gründen für sein künftiges Handeln erheblich erscheinen (…so im Ergebnis BayObLG, a.a.O.; Rpfleger 1998, 338; NJW 1993, 1142, 1143; OLG Stuttgart, Rpfleger 1970, 92; OLG Hamm, DNotZ 1986, 497, 498; vgl. auch OLG Düsseldorf, FGPrax 1997, 258;… Meikel/Böttcher, a.a.O. und § 12 Rn. 7;… Eickmann in K/E/H/E, Grundbuchrecht, 5. Aufl., § 12 Rn. 3, die darüber hinaus die Ermöglichung eines konkreten rechtlichen Handelns verlangen).
  • BGH, 23.04.2015 - III ZR 195/14

    Baulandsache betreffend die Anfechtung eines gemeindlichen Umlegungsbeschlusses: …

    Deshalb macht das Gesetz die Einsichtnahme in das Grundbuch, mit der der Rechtsverkehr typischerweise diesen Umstand in Erfahrung bringt, davon abhängig, dass ein berechtigtes Interesse dafür besteht (§ 12 Abs. 1 Satz 1 GBO; siehe dazu BGH…, Beschluss vom 17. August 2011 - V ZB 47/11, NJW-RR 2011, 1651 Rn. 7; KG, RNotZ 2004, 464).
  • OLG Braunschweig, 12.06.2019 - 1 W 41/19

    Erinnerung gegen die Versagung von Akteneinsicht

    Rn. 27 Der Antragsteller muss sich nicht auf seinen Anspruch aus § 2057 BGB gegen seine Schwester B. R. als Miterbin verweisen lassen (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 20. Januar 2004 - 1 W 294/03 -, Rn. 4 juris = MDR 2004, 943-944; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 05. September 2013 - 11 Wx 57/13 -, Rn. 11 juris).
  • OLG Karlsruhe, 05.09.2013 - 11 Wx 57/13

    Grundbucheinsichtsrecht des Pflichtteilsberechtigten bei Grundstücksveräußerung …

    Zur Prüfung der Frage, welchen Wert der Grundbesitz hat und ob der Kaufpreis dahinter zurückgeblieben ist, kommt es auch auf die Kenntnis etwaiger Belastungen des Grundbesitzes an, so dass auch ein die Abteilungen II und III umfassender Auszug verlangt werden kann (vgl. KG NJW-RR 2004, 1316, juris-Rn. 4).
  • OLG München, 14.06.2018 - 34 Wx 188/18

    Kein berechtigtes Interesse zur Grundbucheinsicht iSv § 12 Abs. 1 GBO bei bloßer …

    Vielmehr muss die Kenntnis vom Grundbuchstand bei verständiger Würdigung des Einzelfalls und nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge für das künftige Handeln des Antragstellers und seine Entschließungen aus sachlichen Gründen erheblich erscheinen (vgl. BayObLG Rpfleger 1998, 338; KG NJW-RR 2004, 1316/1317).

    Rn. 12 Die Darlegung eines berechtigten Interesses erfordert mithin einen nachvollziehbaren Vortrag von Tatsachen in der Weise, dass dem Grundbuchamt daraus ein überzeugender Anhalt für die Berechtigung des geltend gemachten Interesses verschafft wird, denn es hat in jedem Einzelfall genau zu prüfen, ob durch die Einsichtnahme schutzwürdige Interessen der Eingetragenen oder ihrer Rechtsnachfolger verletzt werden können, und darf Unbefugten keinen Einblick in deren Rechts- und Vermögensverhältnisse gewähren (BayObLG Rpfleger 1999, 216/217; KG NJW-RR 2004, 1316/1317;… Hügel/Wilsch § 12 Rn. 7).

  • OLG Düsseldorf, 01.06.2012 - 3 Wx 21/12

    § 42 ZVG lässt Recht auf Grundbucheinsicht unberührt!

    Entscheidend ist in der Regel letztlich das Vorbringen sachlicher Gründe, welche die Verfolgung unbefugter Zwecke oder bloßer Neugier ausgeschlossen erscheinen lassen (…zu Vorstehendem: BayObLG Rpfleger 1999, S. 216 f.;… KG NJW 2002, S. 223 ff.; KG NJW-RR 2004, 1316 ff.; OLG Dresden, Beschluss vom 03. Dezember 2009 in Sachen 3 W 1228/09;… Senat, a.a.O.).

    Darlegung des berechtigten Interesses bedeutet einen nachvollziehbaren Vortrag von Tatsachen, das heißt von konkreten Umständen (vgl. OLG Köln RNotZ 2010, 203) in der Weise, dass dem Grundbuchamt daraus die Überzeugung von der Berechtigung des geltend gemachten Interesses verschafft wird, denn es hat in jedem Einzelfall genau zu prüfen, ob durch die Einsichtnahme das schutzwürdige Interesse der Eingetragenen verletzt werden könnte (so KG RNotZ 2004, 464;… Wilsch in BeckOK-Hügel GBO Stand: 01.03.2012 § 12 Rdz. 7; s. a. Demharter GBO § 12 Rn 13).

  • OLG München, 11.01.2018 - 34 Wx 408/17

    Berechtigtes Interesse an Einsichtnahme in das Grundbuch

    Entscheidend ist in der Regel das Vorbringen sachlicher Gründe, welche die Verfolgung unbefugter Zwecke oder bloßer Neugier ausgeschlossen erscheinen lassen (BayObLG Rpfleger 1999, 216 f.; KG NJW 2002, 223 ff; KG NJW-RR 2004, 1316 ff.).

    Rn. 14 Die Darlegung dieses Interesses erfordert einen nachvollziehbaren Vortrag von Tatsachen in der Weise, dass dem Grundbuchamt daraus ein überzeugender Anhalt der Berechtigung des geltend gemachten Interesses verschafft wird; denn es hat in jedem Einzelfall genau zu prüfen, ob durch die Einsichtnahme das schutzwürdige Interesse des Eingetragenen oder seiner Rechtsnachfolger verletzt werden könnte, und darf Unbefugten keinen Einblick in ihre Rechts- und Vermögensverhältnisse gewähren (KG NJW-RR 2004, 1316, 1317; BayObLG Rpfleger 1999, 216/217;… Hügel/Wilsch § 12 Rn. 7).

  • OLG München, 07.11.2012 - 34 Wx 360/12

    Grundbuchverfahrensrecht: Grundbucheinsichtsrecht eines pflichtteilsberechtigten …

    Entscheidend ist in der Regel das Vorbringen sachlicher Gründe, welche die Verfolgung unbefugter Zwecke oder bloßer Neugier ausgeschlossen erscheinen lassen (BayObLG Rpfleger 1999, 216/217; KG NJW 2002, 223/225; NJW-RR 2004, 1316/1317).
  • OLG Düsseldorf, 08.10.2010 - 3 Wx 209/10

    Einblick des Erben in das Grundbuch

    Entscheidend ist in der Regel das Vorbringen sachlicher Gründe, welche die Verfolgung unbefugter Zwecke oder bloßer Neugier ausgeschlossen erscheinen lassen (Senat, Beschluss vom 11.03.2010 - I-3 Wx 45/10;… BayObLG, Rpfleger 1999, S. 216 f.;… KG NJW 2002, S. 223 ff; KG NJW-RR 2004, S. 1316 ff.).

    Rn. 13 Jedenfalls die Stellung des Antragstellers als gesetzlicher Erbe seines Vaters (§ 1924 Abs. 1 BGB) rechtfertigt die Grundbucheinsicht, denn die Kenntnis vom Grundbuchinhalt kann für die Prüfung erbrechtlicher Ansprüche erheblich sein (vgl. zum berechtigten Interesse eines Pflichtteilsberechtigten oder E. KG Berlin, NJW-RR 2004, 1316 ff.; LG Stuttgart, BWNotZ 2007, 40 f.;… Staudinger/Haas, BGB, Neubearbeitung 2006, § 2314, Rdnr. 57 a;… Birkenheier in: juris PK-BGB, 4. Auflage 2008, § 2314, Rdnr. 89).

    Es ist sachlich begründet, wenn der Antragsteller die Entscheidung, ob er Pflichtteils- oder gar Erbansprüche geltend macht, von dem Wert des Grundstücks abhängig machen will, denn insoweit handelt es sich - anders als bei Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungsansprüchen vor dem Erbfall (vgl. dazu Senat, FG Prax 1997, 258;… BayObLG 1998, a.a.O.) - nicht um nur zukünftige Ansprüche (KG NJW-RR 2004, 1316 f.).

  • OLG Zweibrücken, 12.08.2020 - 3 W 121/19

    Grundbucheinsichtsrecht: Berechtigtes Interesse eines Pflichtteilsberechtigten an …

    Ein solches Interesse wirtschaftlicher Art ist für den Pflichtteilsberechtigten, der nach Eintritt des Erbfalls erbrechtliche Ansprüche prüfen möchte, im Regelfall anerkannt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. September 2015, Az.: 3 Wx 149/15, zitiert nach Juris, dort Rdnr. 15; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 5. September 2013, Az.: 11 Wx 57/13, zitiert nach Juris, dort Rdnr. 10 ff.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17. Februar 2011, Az.: 20 W 72/11, dort Rdnr. 15; OLG München, Beschluss vom 13. Januar 2011, Az.: 34 Wx 132/10, zitiert nach Juris, dort Rdnr. 12; KG Berlin, Beschluss vom 20. Januar 2004, Az.: 1 W 294/03, zitiert nach Juris; Wilsch, in: BeckOK GBO, 39. Ed. 1. Jun.
  • KG, 18.01.2011 - 1 W 340/10

    Berechtigtes Interesse eines gewerblichen Erbenermittlers an der Einsicht in …

    Das ergibt sich aus dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Verfahrensbeteiligten und sonstiger Dritter (Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG) sowie dem postmortalen Persönlichkeitsrecht des Erblassers (Art. 1 Abs. 1 GG), die schon bei der Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs einzubeziehen sind (vgl. Senat, NJW-RR 2004, 1316, 1317).
  • OLG Schleswig, 12.01.2011 - 2 W 234/10

    Grundbucheinsicht: Oberlandesgericht setzt Neugier Schranken

  • OLG München, 26.07.2018 - 34 Wx 239/18

    Zum Anspruch auf Grundbucheinsicht eines ehemaligen Lebensgefährten wegen …

  • OLG Hamm, 12.08.2010 - 15 Wx 8/10

    Akteneinsichtsrecht des Erbenermittlers

  • OLG Oldenburg, 30.09.2013 - 12 W 261/13

    Vorliegen eines berechtigten Interesses an der Einsicht des Grundbuchs bei …

  • OLG Stuttgart, 28.09.2010 - 8 W 412/10

    Grundbucheinsicht: Berechtigtes Interesse eines Grundstücksmaklers

  • OLG Frankfurt, 17.02.2011 - 20 W 72/11

    Grundbucheinsicht

  • OLG München, 24.07.2018 - 34 Wx 68/18

    Kein berechtigtes Interess des wegen Eigenbedarfs gekündigten Mieters an der …

  • OLG München, 18.02.2026 - 34 Wx 36/26

    Kein Recht des Kaufinteressenten auf Einsicht in das Grundbuch

  • OLG München, 27.02.2019 - 34 Wx 28/19

    Voraussetzungen für erweiterte Grundbucheinsicht bei angeordneter …

  • OLG Frankfurt, 03.09.2018 - 20 W 171/18

    Einsicht in Eigentümerverzeichnisse durch Privatperson

  • OLG München, 10.10.2018 - 34 Wx 293/18

    Hinweis auf Stellung als Pflichtteilsberechtigter begründet alleine noch kein …

  • KG, 18.06.2019 - 1 W 140/19

    Grundbuchsache: Grundbucheinsichtsrecht eines einzelnen Abgeordneten eines …

  • OLG München, 13.01.2011 - 34 Wx 132/10

    Grundbucheinsicht: Antrag eines Abkömmlings eines Pflichtteilsberechtigten nahezu …

  • OLG Bremen, 07.02.2020 - 3 W 1/20

    Grundbuch; Grundbucheinsicht; berechtigtes Interesse; Wohnungseigentümer - …

  • OLG München, 17.10.2016 - 34 Wx 287/16

    Kein Grundbucheinsichtsrechts des früheren Berechtigten zur Durchsetzung eines …

  • KG, 21.01.2016 - 1 W 6/16

    Grundbucheinsichtsrecht des Bauhandwerkers einer Wohnungseigentümergemeinschaft

  • OLG Frankfurt, 07.01.2020 - 20 W 269/19

    Zum berechtigten Interesse eines Unterhaltsberechtigten an der Einsicht in das …

  • OLG Düsseldorf, 09.09.2015 - 3 Wx 149/15

    Recht eines ehemaligen Eigentümers eines Grundstücks auf Einsicht in das …

  • OLG München, 30.11.2016 - 34 Wx 439/16

    Keine Grundbucheinsicht mangels Darlegung eines berechtigten Interesses

  • OLG München, 11.01.2016 - 34 Wx 333/15

    Grundbucheinsicht des Wohnungseigentümers

  • VG Hannover, 01.11.2022 - 12 A 4356/20

    Berechtigtes Interesse; Liegenschaftskataster; Anspruch auf Bereitstellung von …

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.08.2022 - 1 LB 319/18

    Bereitstellung von Katasterunterlagen mit Angaben der Eigentümer und der …

  • OLG München, 16.03.2018 - 34 Wx 30/18

    Aufenthaltsbestimmungsrecht, Gesellschafterversammlung, Grundbuchamt, …

  • OLG Düsseldorf, 06.10.2010 - 3 Wx 214/10

    Rechtsmittel gegen Nichtgestattung der Grundbucheinsicht

  • LG München II, 21.07.2011 - 8 T 2753/11

    Notarrecht: Recht des Pflichtteilsberechtigten auf Einsicht in eine notariell …

  • OLG Frankfurt, 25.06.2019 - 5 UF 35/19

    Akteneinsichtsgesuch nach § 58 Abs. 1 FamFG

  • OLG Naumburg, 20.04.2021 - 12 Wx 76/20

    Grundbuchsache: Darlegung des berechtigten Interesses an einer Grundbuchauskunft

  • OLG Naumburg, 29.12.2020 - 12 Wx 70/20

    Grundbuchsache: Auskunftsanspruch eines Erbprätendenten über Grundbucheinträge …

  • OLG Düsseldorf, 04.05.2018 - 3 Wx 74/18

    Grundbucheinsicht - Klärung von Nachlassverbindlichkeiten

  • OLG Frankfurt, 07.11.2016 - 20 W 305/16

    Berechtigtes Interesse an Grundbucheinsicht

  • OLG Naumburg, 18.03.2020 - 12 Wx 11/20

    Darlegung eines berechtigten Interesses an Einsicht in Grundbuch

  • OLG Naumburg, 17.03.2020 - 12 Wx 11/20

    Anforderungen an die Darlegung eines berechtigten Interesses gegenüber dem …

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Rechtsprechung
   BGH, 18.09.2003 - XII ZR 62/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,1419
BGH, 18.09.2003 - XII ZR 62/01 (https://dejure.org/2003,1419)
BGH, Entscheidung vom 18.09.2003 - XII ZR 62/01 (https://dejure.org/2003,1419)
BGH, Entscheidung vom 18. September 2003 - XII ZR 62/01 (https://dejure.org/2003,1419)
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Volltextveröffentlichungen (14)

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  • lexetius.com

    ZPO §§ 641 i, 578 ff.; GG Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    ZPO § 641 i; ; ZPO § 578 ff.; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 1 Abs. 1

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Restitutionsklage gegen ein rechtskräftiges Urteil, in dem über die Vaterschaft entschieden wurde; Anforderungen an ein neues Gutachten; Behauptung einer möglicherweise anderen Entscheidung im früheren Verfahren; Erschütterung der Grundlage des früheren Urteils; ...

  • ra.de
  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zulässigkeit und Begründetheit der Restitutionsklage

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    Prüfungsumfang im Wiederaufnahmeverfahren; Zulässigkeit und Begründetheit einer Restitutionsklage

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    Familienrecht - Zur Frage der Verfassungswidrigkeit des § 641i ZPO

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 156, 153
  • NJW 2003, 3708
  • NJW-RR 2004, 216 (Ls.)
  • MDR 2004, 943
  • FamRZ 2003, 1833
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (13)

  • BGH, 31.03.1993 - XII ZR 19/92

    Restitutionsklage bei unzureichender Begutachtung und Amtsaufklärung

    Auszug aus BGH, 18.09.2003 - XII ZR 62/01
    Gegen ein solches rechtskräftiges Urteil findet die Restitutionsklage nach § 641 i ZPO auch insoweit statt, als es zugleich den mit der begehrten Vaterschaftsfeststellung verbundenen Antrag auf Verurteilung des Beklagten zur Zahlung des Regelunterhalts (vgl. § 643 Abs. 1 Satz 1 ZPO a.F. = § 653 Abs. 1 Satz 1 ZPO n.F.) abgewiesen hat (vgl. Senatsurteil vom 31. März 1993 - XII ZR 19/92 - FamRZ 1993, 943, 944; Niklas JR 1988, 441, 443;… Zöller/Philippi ZPO 23. Aufl. § 641 i Rdn. 2).

    Nichts anderes gilt, wenn das neue Gutachten - wie hier - Fehler eines früheren Gutachtens aufzeigt, indem es die Befunde eines bereits im Ausgangsverfahren eingeholten oder erneut verwerteten Blutgruppengutachtens eigenständig neu und anders (etwa: umfassender, nämlich unter Einbeziehung weiterer, vom Vorgutachter nicht untersuchter Blutgruppensysteme) auswertet und beurteilt oder auch nur darlegt, daß das Vorgutachten mangelhaft sei, weil es die damals bereits vorliegenden Befunde über diese weiteren Blutgruppensysteme auch schon nach dem damaligen Stand der Wissenschaft habe berücksichtigen können und müssen (vgl. BGHZ 61, 186; Senatsurteil vom 31. März 1993 aaO; BGH…, Urteil vom 5. April 1984 aaO S. 682;… Wieczorek/ Schlüter ZPO 3. Aufl. § 641 i Rdn. 8).

    Dafür reicht es aus, daß eine andere Entscheidung, und sei es auch nur die Anordnung weiterer Beweiserhebungen (vgl. Senatsurteil vom 31. März 1993 aaO S. 943 und 945), nach der Behauptung des Restitutionsklägers jedenfalls nicht ausgeschlossen erscheint, auch wenn das mit der Restitutionsklage befaßte Gericht dies als fernliegend ansieht.

  • BGH, 25.06.1980 - IVb ZR 520/80

    Restitutionsklage - Bezug um Vorprozeß - Beweise im Vorprozeß

    Auszug aus BGH, 18.09.2003 - XII ZR 62/01
    Für die Zulässigkeit der Restitutionsklage genügt nämlich die Behauptung des Restitutionsklägers, das neue Gutachten hätte in Verbindung mit den in dem früheren Verfahren erhobenen Beweisen möglicherweise eine andere Entscheidung herbeigeführt (vgl. Senatsurteil vom 25. Juni 1980 - IVb ZR 520/80 - FamRZ 1980, 880, 881; BGHZ 61, 186, 194).

    Denn das neue Gutachten muß nach der klaren Regelung des § 641 i Abs. 1 ZPO allein oder in Verbindung mit den in dem früheren Verfahren erhobenen Beweisen geeignet sein, die Grundlage des früheren Urteils zu erschüttern, und nicht erst in Verbindung mit noch zu erhebenden Beweisen (vgl. Senatsurteil vom 25. Juni 1980 aaO S. 881).

  • BGH, 04.07.1973 - IV ZR 122/72

    Restitutionsklage nach § 641i ZPO

    Auszug aus BGH, 18.09.2003 - XII ZR 62/01
    Nichts anderes gilt, wenn das neue Gutachten - wie hier - Fehler eines früheren Gutachtens aufzeigt, indem es die Befunde eines bereits im Ausgangsverfahren eingeholten oder erneut verwerteten Blutgruppengutachtens eigenständig neu und anders (etwa: umfassender, nämlich unter Einbeziehung weiterer, vom Vorgutachter nicht untersuchter Blutgruppensysteme) auswertet und beurteilt oder auch nur darlegt, daß das Vorgutachten mangelhaft sei, weil es die damals bereits vorliegenden Befunde über diese weiteren Blutgruppensysteme auch schon nach dem damaligen Stand der Wissenschaft habe berücksichtigen können und müssen (vgl. BGHZ 61, 186;… Senatsurteil vom 31. März 1993 aaO; BGH…, Urteil vom 5. April 1984 aaO S. 682;… Wieczorek/ Schlüter ZPO 3. Aufl. § 641 i Rdn. 8).

    Für die Zulässigkeit der Restitutionsklage genügt nämlich die Behauptung des Restitutionsklägers, das neue Gutachten hätte in Verbindung mit den in dem früheren Verfahren erhobenen Beweisen möglicherweise eine andere Entscheidung herbeigeführt (vgl. Senatsurteil vom 25. Juni 1980 - IVb ZR 520/80 - FamRZ 1980, 880, 881; BGHZ 61, 186, 194).

  • BGH, 05.04.1984 - IX ZR 78/83

    Begriff des neuen Gutachtens

    Auszug aus BGH, 18.09.2003 - XII ZR 62/01
    Rechtsfehlerfrei hat das gemäß § 641 i Abs. 3 Satz 1 - 2. Alternative - ZPO zuständige Oberlandesgericht (vgl. BGH, Urteil vom 5. April 1984 - IX ZR 78/83 - FamRZ 1984, 681) die Restitutionsklage als zulässig, aber nicht begründet angesehen.

    Nichts anderes gilt, wenn das neue Gutachten - wie hier - Fehler eines früheren Gutachtens aufzeigt, indem es die Befunde eines bereits im Ausgangsverfahren eingeholten oder erneut verwerteten Blutgruppengutachtens eigenständig neu und anders (etwa: umfassender, nämlich unter Einbeziehung weiterer, vom Vorgutachter nicht untersuchter Blutgruppensysteme) auswertet und beurteilt oder auch nur darlegt, daß das Vorgutachten mangelhaft sei, weil es die damals bereits vorliegenden Befunde über diese weiteren Blutgruppensysteme auch schon nach dem damaligen Stand der Wissenschaft habe berücksichtigen können und müssen (vgl. BGHZ 61, 186;… Senatsurteil vom 31. März 1993 aaO; BGH, Urteil vom 5. April 1984 aaO S. 682;… Wieczorek/ Schlüter ZPO 3. Aufl. § 641 i Rdn. 8).

  • BGH, 07.06.1989 - IVb ZR 70/88

    Zulässigkeit einer Restitutionsklage - Anfechtung der Ehelichkeit von Kindern, …

    Auszug aus BGH, 18.09.2003 - XII ZR 62/01
    Für ein Gutachten im Sinne des § 641 i ZPO ist erforderlich, daß sich die sachverständige Beurteilung als Blutgruppen- oder anthropologisch-erbbiologisches Gutachten, als Gutachten über die Tragezeit oder über die Zeugungsfähigkeit auf die Frage der Abstammung der einen Prozeßpartei von der anderen und damit konkret auf den im Vorprozeß zur Entscheidung gestellten Sachverhalt bezieht (vgl. Senatsurteil vom 7. Juni 1989 - IVb ZR 70/88 - FamRZ 1989, 1067 m.N.).

    Daß es darüber hinaus allgemeine Ausführungen zu der Möglichkeit enthält, mit Hilfe einer noch durchzuführenden DNA-Analyse zu wesentlich präziseren Ergebnissen zu gelangen, und solche Ausführungen den vorstehend dargelegten Anforderungen nicht genügen (vgl. Senatsurteil vom 7. Juni 1989 aaO), ist insoweit ohne Belang.

  • BVerfG, 31.01.1989 - 1 BvL 17/87

    Kenntnis der eigenen Abstammung

    Auszug aus BGH, 18.09.2003 - XII ZR 62/01
    Diese verletzt Art. 2 Abs. 1 i.V. mit Art. 1 Abs. 1 GG erst dann, wenn der Gesetzgeber dabei einen verfassungswidrigen Zweck verfolgt oder den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt (vgl. BVerfG FamRZ 1989, 255, 258).
  • BVerfG, 06.05.1997 - 1 BvR 409/90

    Vaterschaftsauskunft

    Auszug aus BGH, 18.09.2003 - XII ZR 62/01
    Dieser Schutz des Restitutionsbeklagten im Vaterschaftsfeststellungsverfahren braucht bei der erforderlichen Abwägung gegenüber dem Grundrecht auf Kenntnis der eigenen Abstammung nicht zurückzustehen, weil letzteres kein Recht auf Verschaffung solcher Kenntnisse verleiht, sondern nur vor der Vorenthaltung erlangbarer Informationen durch staatliche Stellen schützen kann (vgl. BVerfG NJW 1997, 1769, 1770).
  • BVerfG, 26.04.1994 - 1 BvR 1299/89

    Ehelichkeitsanfechtung

    Auszug aus BGH, 18.09.2003 - XII ZR 62/01
    Wenn § 641 i ZPO diese Möglichkeit eröffnet, auch noch nach vielen Jahren die Rechtskraft eines Statusurteils zu durchbrechen und damit die Rechtssicherheit zu beeinträchtigen, der gerade für die Klärung von Verwandtschaftsverhältnissen beträchtliches Gewicht zukommt (vgl. BVerfG FamRZ 1994, 881, 882), ist es nicht unverhältnismäßig, wenn das Gesetz diese Möglichkeit in anderer sachdienlicher Weise beschränkt.
  • BVerfG, 08.05.1973 - 2 BvL 5/72

    Verfassungsmäßigkeit des § 232 Abs. 2 ZPO in Statusverfahren

    Auszug aus BGH, 18.09.2003 - XII ZR 62/01
    Das hat das Bundesverfassungsgericht bereits bestätigt (vgl. BVerfGE 35, 41 = FamRZ 1973, 442, 444), indem es ausführt, mit dieser Vorschrift werde dem Gebot materieller Gerechtigkeit in angemessener Weise Genüge getan.
  • BGH, 28.09.2000 - IX ZR 6/99

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtslage bei …

    Auszug aus BGH, 18.09.2003 - XII ZR 62/01
    Soweit es im Rahmen der Restitutionsklage auf das hypothetische Ergebnis des Ausgangsverfahrens ankommt, ist zwar darauf abzustellen, wie der frühere Prozeß vom Rechtsstandpunkt des früheren Richters aus bei Kenntnis des neuen Gutachtens zu entscheiden gewesen wäre (…vgl. Zöller/Greger aaO § 580 Rdn. 5), und nicht etwa - wie zum Beispiel im Regreßprozeß, vgl. BGHZ 145, 256, 261; 72, 328, 330 - darauf, wie unter diesen Umständen nach der Auffassung des mit der Restitutionsklage befaßten Gerichts nach damaliger Rechtslage richtigerweise hätte entschieden werden müssen.
  • BGH, 21.12.1988 - IVb ZR 1/88

    Restitutionsklage - Tragezeitgutachten - Blutgruppengutachten - Erbbiologisches …

  • BGH, 29.04.1982 - IX ZR 37/81

    Vorlage eines neuen Gutachtens bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem …

  • OLG Hamm, 16.12.1996 - 12 WF 509/96

    Zulässigkeit einer Abänderungsklage nach Unterhaltsfestsetzung durch …

  • BVerfG, 19.04.2016 - 1 BvR 3309/13

    Gegenüber dem mutmaßlich leiblichen Vater gebietet das Grundgesetz keinen …

    Dass der Beschwerdeführerin der Weg über ein Vaterschaftsfeststellungsverfahren wegen der Rechtskraft des ihre Vaterschaftsklage abweisenden Urteils aus dem Jahr 1955 im konkreten Fall verschlossen sei, ändere daran nichts (Hinweis auf BGHZ 156, 153).

    Der Bundesgerichtshof teilt diese Einschätzung in seiner Stellungnahme (vgl. auch BGHZ 156, 153).

  • BGH, 12.01.2005 - XII ZR 227/03

    Anfechtung der Vaterschaft kann nicht auf heimlich eingeholten …

    Zudem verleiht das Recht auf Kenntnis der eigenen Vaterschaft oder Nichtvaterschaft selbst dann, wenn es dem Grundrecht auf Kenntnis der eigenen Abstammung gleichzustellen wäre, noch kein Recht auf Verschaffung solcher Kenntnis (vgl. Senatsurteil BGHZ 156, 153, 164 f. m.N.).
  • BGH, 12.01.2005 - XII ZR 60/03

    Anfechtung der Vaterschaft kann nicht auf heimlich eingeholten …

    Zudem verleiht das Recht auf Kenntnis der eigenen Vaterschaft oder Nichtvaterschaft selbst dann, wenn es dem Grundrecht auf Kenntnis der eigenen Abstammung gleichzustellen wäre, noch kein Recht auf Verschaffung solcher Kenntnis (vgl. Senatsurteil BGHZ 156, 153, 164 f. m.N.).
  • OLG Stuttgart, 31.08.2018 - 17 UF 53/18

    Wiederaufnahmeverfahren in Abstammungssachen: Zulässigkeitsvoraussetzungen; …

    Rn. 50 Indem die Antragstellerin das Gutachten des Klinikums ... vom 08.06.2017, aufgrund dessen der Beteiligte A... von der Vaterschaft zu der Antragstellerin praktisch ausgeschlossen ist, sowie das weitere Gutachten des Klinikums ... vom 08.01.2018, das es als mit 99, 191 % höchstwahrscheinlich ansieht, dass es sich bei der Antragstellerin und A... um Vollgeschwister handelt, vorgelegt und behauptet hat, in dem früheren Verfahren wäre - möglicherweise - eine andere Entscheidung ergangen, wenn die neuen Gutachten bereits damals vorgelegt worden wären, sind die Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Wiederaufnahmeantrags erfüllt (BGH, FamRZ 2003, 1833).

    Rn. 53 Nach Bejahung der Zulässigkeit des Aufnahmeantrags ist zu prüfen, ob das neue Gutachten in der Tat allein oder in Verbindung mit den in dem früheren Verfahren erhobenen Beweisen geeignet ist, die Richtigkeit der früheren Entscheidung zu erschüttern (BGH, FamRZ 2003, 1833).

  • EGMR, 30.05.2023 - 58994/16

    LOHMANN v. GERMANY

    Elle ajouta que, dans ses observations écrites dans la présente affaire, la Cour fédérale de justice partageait cette opinion avec référence à son arrêt du 18 septembre 2003 (XII ZR 62/01) concernant les conditions auxquelles une procédure en reconnaissance de paternité peut être rouverte.

    Il suffit en effet, pour la recevabilité de la demande de réouverture, de présenter une expertise indiquant des arguments pour ou contre la paternité de la personne intéressée, étant précisé que cette expertise n'a pas besoin d'être fondée sur de nouvelles découvertes mais peut être établie sur la base du dossier de la procédure antérieure (XII ZR 62/01, 18 septembre 2003 ; IV b ZR 1/88, 21 décembre 1988 ; IX ZR 78/83, 5 avril 1984).

  • OLG Brandenburg, 28.05.2009 - 9 UF 151/08

    Restitutionsklage im Zusammenhang mit einer Vaterschaftsfeststellung: …

    Die gleichzeitig mit der Feststellung der Vaterschaft erfolgte Festlegung der Verpflichtung zur Zahlung von Kindesunterhalt steht einer Restitutionsklage nach der genannten Norm nicht entgegen (so BGHZ 156, 153; BGH FamRZ 1993, 493;… Zöller-Philippi, a.a.O., § 641 i, Rn. 2;… Baumbach/ Lauterbach, ZPO, 66. Aufl., § 641 i, Rn. 2).

    Insoweit gilt, dass sich die sachverständige Beurteilung als Blutgruppen- oder anthropologisch-erbbiologisches Gutachten, als Gutachten über die Tragezeit oder über die Zeugungsfähigkeit auf die Frage der Abstammung der einen Prozesspartei von der anderen und damit konkret auf den im Vorprozess zur Entscheidung gestellten Sachverhalt beziehen, dort jedoch nicht Verwendung gefunden haben muss (BGH FamRZ 1989, 1067; BGHZ 156, 153).

  • OLG Saarbrücken, 10.08.2005 - 9 UF 171/04

    Vaterschaftsfeststellungsverfahren: Rechtskräftige …

    (vgl. Thüringer OLG, FamRZ 2003, 1843 ff;… Palandt/Diederichsen, BGB, 64. Aufl., 2005, § 1600d, Rn. 4;… Keidel/Kuntze/Winkler-Engelhardt, FG, 14. Aufl., 1999, § 55b, Rn. 6; zur alten Rechtslage bereits BGH, FamRZ 1997, 876 ff;… OLG Düsseldorf, FamRZ 1976, S. 226 f.;… BGB-RGRK/Böckermann, 12. Aufl., Bd. IV, 3. Teil, §§ 1589-1740g, 1999, § 1600n, Rn. 9; vgl. hierzu auch BGH, FamRZ 2003, 1833 ff).
  • LAG Düsseldorf, 17.02.2022 - 13 Sa 819/21

    Widerruf einer Berufungsrücknahme

    Das Restitutionsverfahren, mit dem die Rechtskraft der früheren Entscheidung durchbrochen werden soll, hat nämlich nicht die - den echten Rechtsmitteln vorbehaltene - Aufgabe, auch eine Nachprüfung der in der früheren Entscheidung vertretenen Rechtsauffassung zu ermöglichen, zumal im Restitutionsverfahren nicht eine höhere Instanz, sondern dasselbe Gericht entscheidet (BGH 18.09.2003 - XII ZR 62/01 - juris RN 19).
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