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Weitere Entscheidung unten: OLG Oldenburg, 23.05.2005

Rechtsprechung
   BGH, 22.03.2005 - XI ZB 36/04   

Zitiervorschläge
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BGH, 22.03.2005 - XI ZB 36/04 (https://dejure.org/2005,2081)
BGH, Entscheidung vom 22.03.2005 - XI ZB 36/04 (https://dejure.org/2005,2081)
BGH, Entscheidung vom 22. März 2005 - XI ZB 36/04 (https://dejure.org/2005,2081)
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Volltextveröffentlichungen (13)

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  • lexetius.com

    ZPO a. F. §§ 233, 520

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    ZPO (Fassung: 1. Januar 2002) § 233 Ff; ; ZPO (Fassung: 1. Januar 2002) § 520

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde wegen fehlender grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache; Ablehnung der zweiten Fristverlängerung für die Berufungsbegründung wegen fehlender Einverständniserklärung des Prozessbevollmächtigten der Gegenseite; Unverschuldete ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO (Fassung: 1. Januar 2002) § 233 § 520
    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen Vertrauens des Prozessbevollmächtigten auf eine zweite Fristverlängerung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 40 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Zweiter Fristverlängerungsantrag und Einwilligung des Gegners

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Berufung - "Fallstricke" beim Vertrauen auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Zweiter Fristverlängerungsantrag und Einwilligung des Gegners

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 40 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Zweiter Fristverlängerungsantrag und Einwilligung des Gegners

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 865
  • MDR 2005, 1129
  • FamRZ 2005, 1082
  • AnwBl 2005, 77
 
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Wird zitiert von ... (23)Zitiert selbst (18)

  • BGH, 11.05.2004 - XI ZB 39/03

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung bei …

    Auszug aus BGH, 22.03.2005 - XI ZB 36/04
    Die Voraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO, die auch bei einer Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluß gewahrt sein müssen (Senatsbeschlüsse vom 11. Mai 2004 - XI ZB 39/03, WM 2004, 1407, 1408 m.w.Nachw. zur Veröffentlichung in BGHZ 159, 135 vorgesehen und vom 9. November 2004 - XI ZB 6/04, NJW 2005, 72, 73 m.w.Nachw. zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen), sind nicht erfüllt.

    Die angefochtene Entscheidung verletzt kein Verfahrensgrundrecht des Klägers (vgl. BGHZ 154, 288, 296 zu § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 ZPO; Senatsbeschluß vom 11. Mai 2004 - XI ZB 39/03, WM 2004, 1407, 1408 m.w.Nachw., zur Veröffentlichung in BGHZ 159, 135 vorgesehen).

    b) Der angefochtene Beschluß verletzt auch nicht die Ansprüche des Klägers auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG und auf ein faires Verfahren gemäß Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (vgl. hierzu BVerfGE 93, 99, 113; BVerfG NJW 2005, 814, 815; Senatsbeschluß vom 11. Mai 2004 - XI ZB 39/03, WM 2004, 1407, 1409, zur Veröffentlichung in BGHZ 159, 135 vorgesehen).

  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung …

    Auszug aus BGH, 22.03.2005 - XI ZB 36/04
    a) Das Verfahrensgrundrecht auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip) verbietet es den Gerichten, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (BVerfGE 41, 323, 326 f.; 41, 332, 334 f.; 69, 381, 385; BVerfG NJW 2001, 2161, 2162 und NJW 2005, 814, 815; BGHZ 151, 221, 227).

    Deshalb darf ein Gericht einer Partei die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht aufgrund von überspannten Anforderungen an die Sorgfaltspflichten ihres Prozeßbevollmächtigten versagen, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht verlangt werden und mit denen die Partei auch unter Berücksichtigung der Entscheidungspraxis des angerufenen Gerichts nicht rechnen mußte (BVerfGE 79, 372, 376 f.; BVerfG NJW-RR 2002, 1004; BGHZ 151, 221, 227 f.; BGH, Beschluß vom 13. Mai 2003 - VI ZB 76/02, FamRZ 2003, 1271).

  • BVerfG, 22.10.2004 - 1 BvR 894/04

    Einreichung einer nicht unterschriebenen Klageschrift zur Wahrung der Klagefrist …

    Auszug aus BGH, 22.03.2005 - XI ZB 36/04
    a) Das Verfahrensgrundrecht auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip) verbietet es den Gerichten, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (BVerfGE 41, 323, 326 f.; 41, 332, 334 f.; 69, 381, 385; BVerfG NJW 2001, 2161, 2162 und NJW 2005, 814, 815; BGHZ 151, 221, 227).

    b) Der angefochtene Beschluß verletzt auch nicht die Ansprüche des Klägers auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG und auf ein faires Verfahren gemäß Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (vgl. hierzu BVerfGE 93, 99, 113; BVerfG NJW 2005, 814, 815; Senatsbeschluß vom 11. Mai 2004 - XI ZB 39/03, WM 2004, 1407, 1409, zur Veröffentlichung in BGHZ 159, 135 vorgesehen).

  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen …

    Auszug aus BGH, 22.03.2005 - XI ZB 36/04
    Die angefochtene Entscheidung verletzt kein Verfahrensgrundrecht des Klägers (vgl. BGHZ 154, 288, 296 zu § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 ZPO; Senatsbeschluß vom 11. Mai 2004 - XI ZB 39/03, WM 2004, 1407, 1408 m.w.Nachw., zur Veröffentlichung in BGHZ 159, 135 vorgesehen).
  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Verfasungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den …

    Auszug aus BGH, 22.03.2005 - XI ZB 36/04
    b) Der angefochtene Beschluß verletzt auch nicht die Ansprüche des Klägers auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG und auf ein faires Verfahren gemäß Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (vgl. hierzu BVerfGE 93, 99, 113; BVerfG NJW 2005, 814, 815; Senatsbeschluß vom 11. Mai 2004 - XI ZB 39/03, WM 2004, 1407, 1409, zur Veröffentlichung in BGHZ 159, 135 vorgesehen).
  • BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 849/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den …

    Auszug aus BGH, 22.03.2005 - XI ZB 36/04
    a) Das Verfahrensgrundrecht auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip) verbietet es den Gerichten, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (BVerfGE 41, 323, 326 f.; 41, 332, 334 f.; 69, 381, 385; BVerfG NJW 2001, 2161, 2162 und NJW 2005, 814, 815; BGHZ 151, 221, 227).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84

    Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht

    Auszug aus BGH, 22.03.2005 - XI ZB 36/04
    a) Das Verfahrensgrundrecht auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip) verbietet es den Gerichten, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (BVerfGE 41, 323, 326 f.; 41, 332, 334 f.; 69, 381, 385; BVerfG NJW 2001, 2161, 2162 und NJW 2005, 814, 815; BGHZ 151, 221, 227).
  • BVerfG, 26.03.2001 - 1 BvR 383/00

    Vereitelung wirkungsvollen Rechtsschutzes - Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit …

    Auszug aus BGH, 22.03.2005 - XI ZB 36/04
    a) Das Verfahrensgrundrecht auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip) verbietet es den Gerichten, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (BVerfGE 41, 323, 326 f.; 41, 332, 334 f.; 69, 381, 385; BVerfG NJW 2001, 2161, 2162 und NJW 2005, 814, 815; BGHZ 151, 221, 227).
  • BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 652/75

    Effektivität des Rechtsschutzes - Frist zur Einspruchseinlegung gegen einen …

    Auszug aus BGH, 22.03.2005 - XI ZB 36/04
    a) Das Verfahrensgrundrecht auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip) verbietet es den Gerichten, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (BVerfGE 41, 323, 326 f.; 41, 332, 334 f.; 69, 381, 385; BVerfG NJW 2001, 2161, 2162 und NJW 2005, 814, 815; BGHZ 151, 221, 227).
  • BVerfG, 14.12.2001 - 1 BvR 1009/01

    Verfassungsmäßigkeit der Verwerfung einer Berufung mangels Unterzeichnung der …

    Auszug aus BGH, 22.03.2005 - XI ZB 36/04
    Deshalb darf ein Gericht einer Partei die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht aufgrund von überspannten Anforderungen an die Sorgfaltspflichten ihres Prozeßbevollmächtigten versagen, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht verlangt werden und mit denen die Partei auch unter Berücksichtigung der Entscheidungspraxis des angerufenen Gerichts nicht rechnen mußte (BVerfGE 79, 372, 376 f.; BVerfG NJW-RR 2002, 1004; BGHZ 151, 221, 227 f.; BGH, Beschluß vom 13. Mai 2003 - VI ZB 76/02, FamRZ 2003, 1271).
  • BGH, 09.11.2004 - XI ZB 6/04

    Anforderungen an die Einwilligung der Gegenpartei in die Verlängerung der …

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 649/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Gewährung von …

  • BGH, 01.12.1997 - II ZR 85/97

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen verzögerter Weiterleitung eines …

  • BGH, 13.05.2003 - VI ZB 76/02

    Voraussetzungen eines Divergenzfalls bei Zurückweisung eines …

  • BGH, 11.02.1998 - VIII ZB 50/97

    Unrichtige Angabe des Ablaufsdatums einer zu verlängernden Frist

  • BGH, 20.02.1995 - II ZB 16/94

    Sorgfaltspflichten des Rechtsanwalts bei Abfassung und Unterzeichnung einer …

  • BGH, 07.10.1992 - VIII ZB 28/92

    Ausreichende Begründung des Antrags auf Verlängerung der …

  • BGH, 04.12.1997 - V ZB 26/97

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen Ablehnung eines …

  • OLG Koblenz, 11.05.2020 - 13 UF 128/20

    Kein Stillstand der Rechtspflege durch Corona-Pandemie, Fristen gelten fort

    Auch das gegnerische Einverständnis ist lediglich anwaltlich versichert mitzuteilen (vgl. BGH FamRZ 2018, 841; 2006, 1020 und NJW-RR 2005, 865).

    Rn. 49 Wie bereits mit Verfügung vom 01.04.2020 ausgeführt, kann eine Fristverlängerung nur erfolgen, wenn bis zum Ablauf der zu verlängernden Frist ein vollständiges Fristverlängerungsgesuch vorliegt (vgl. BGH FamRZ 2006, 1020, 1021 ["Die Kl. hat auch rechtzeitig auf die Wiedereinsetzung angetragen und die hierfür maßgebenden Gründe fristgerecht geltend gemacht"] sowie NJW-RR 2005, 865 und NJW-RR 2012, 1462).

    Somit lag hier bei Ablauf der zu verlängernden Frist am 23.03.2020 kein vollständiges (vgl. BGH FamRZ 2006, 1020, 1021 sowie NJW-RR 2005, 865 und NJW-RR 2012, 1462) Fristverlängerungsgesuch vor.

    Dazu gehört im Fall des § 520 Abs. 2 Satz 2 ZPO aber auch die Darlegung der Einwilligung des Gegners, wenn dieser die Zustimmung nicht vor Ablauf der zu verlängernden Frist unmittelbar gegenüber dem Gericht erklärt hat (vgl. BGH NJW-RR 2005, 865 m.w.Nw.).

    Rn. 61 Alternativ hätte sich der Verfahrensbevollmächtigte der Beschwerdeführerin bei Gericht nach dem Eingang der Zustimmung erkundigen müssen, soweit ihm dies zu den Geschäftszeiten des Gerichts noch möglich war, oder aber er hätte bei Nichtbestehen dieser Möglichkeit die am letzten Tag der Beschwerdebegründungsfrist vorliegende Zustimmung der Gegenseite dem Senat selbst mit eigenem Schriftsatz, der ebenfalls ausreichend gewesen wäre (vgl. BGH FamRZ 2006, 1020 und NJW-RR 2005, 865), bis 24 Uhr mitteilen müssen.

    Diese Formulierung erlaubt auch die nach der Rechtsprechung ausreichende fristgerechte Darlegung der erteilten Zustimmung der Gegenseite durch den Verlängerungsantragsteller selbst (vgl. BGH FamRZ 2006, 1020 und NJW-RR 2005, 865).

  • BGH, 25.08.2021 - XII ZB 172/20

    A) Holt der Verfahrensbevollmächtigte eines Beteiligten einer Familienstreitsache …

    Bei einem nicht sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen der Fristverlängerung enthaltenden Antrag besteht grundsätzlich auch keine gerichtliche Hinweispflicht (im Anschluss an BGH Beschluss vom 22. März 2005 - XI ZB 36/04, FamRZ 2005, 1082).

    Rn. 14 Überdies traf das Oberlandesgericht entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde auch keine Hinweispflicht hinsichtlich des Zustimmungserfordernisses für eine über einen Monat hinausgehende Verlängerung der Beschwerdebegründungsfrist (vgl. BGH Beschluss vom 22. März 2005 - XI ZB 36/04 - FamRZ 2005, 1082, 1083).

  • BGH, 01.07.2013 - VI ZB 18/12

    Versäumung der Berufungsbegründungspflicht: Rechtsanwaltsverschulden bei …

    Zur Vollständigkeit eines entsprechenden Antrags gehört deshalb die Darlegung der Einwilligung, wenn der Gegner sie nicht unmittelbar dem Gericht gegenüber erklärt hat (BGH, Beschluss vom 22. März 2005 - XI ZB 36/04, NJW-RR 2005, 865 f.).
  • OLG Dresden, 19.06.2017 - 4 U 412/17

    Voraussetzungen einer wiederholten Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist; …

    Diese Rechtsprechung ist im Lichte älterer Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu sehen, in denen der Bundesgerichtshof noch orientiert am Wortlaut der maßgeblichen Vorschrift eine ausdrückliche Erwähnung der Einwilligung gefordert hatte (BGH, Beschluss vom 22.03.2005 - XI ZB 36/04, und Beschluss vom 09.11.2004 - IX ZB 6/04. Dies bedeutet, dass die erforderliche Zustimmung der Gegenseite, wenn sie nicht von der die Verlängerung begehrenden Partei ausdrücklich zum Gegenstand ihres Verlängerungsantrages gemacht wird, nur ganz ausnahmsweise angenommen werden darf (vgl. auch Braunschneider, Anmerkungen zu BGH vom 12.04.2006, XII ZB 74/05, in FamRB 2006, 271-272).

    Es verletzt nicht die Ansprüche eines Klägers auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG und auf ein faires Verfahren gemäß Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip, wenn das Berufungsgericht den Prozessbevollmächtigten eines Klägers nicht bereits vor der Bescheidung seines Verlängerungsantrages darauf hingewiesen hat, dass in diesem Antrag die erforderliche Einwilligung des Gegners nicht erwähnt war (BGH, Beschluss vom 22.03.2005, XI ZB 36/04, juris Rz. 11 m.w.N.).

    Das Verfahrensgrundrecht auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip) verbietet es den Gerichten, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (BGH, Beschluss vom 22.03.2005, XI ZB 36/04, juris, Rz. 9 m.w.N.).

  • BGH, 01.06.2017 - V ZB 106/16

    Berufungsverfahren: Bedingte Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist

    Diese muss nicht schriftlich und gegenüber dem Berufungsgericht erklärt werden; sie kann vielmehr auch vom Prozessbevollmächtigten des Berufungsklägers eingeholt und gegenüber dem Gericht dargelegt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 9. November 2004 - XI ZB 6/04, BGHZ 161, 86, 89; Beschluss vom 22. März 2005 - XI ZB 36/04, NJW-RR 2005, 865, 866;… Beschluss vom 12. April 2006 - XII ZB 74/05, NJW 2006, 2192 Rn. 9).
  • BGH, 26.07.2012 - III ZB 57/11

    Berufungsbegründungsfrist: Darlegung der notwendigen Einwilligung des …

    Dazu gehört die Darlegung der Einwilligung des Gegners, wenn dieser sie nicht unmittelbar gegenüber dem Gericht erklärt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 22. März 2005 - XI ZB 36/04, NJW-RR 2005, 865, 866 mwN).
  • BGH, 18.07.2007 - IV ZR 132/06

    Pflicht des Vorsitzenden des Berufungsgerichts zur Mitteilung der Ablehnung einer …

    Eine Ausnahme kommt in Betracht, wenn es sich um einen ersten Verlängerungsantrag handelt und darin erhebliche, die beantragte Verlängerung rechtfertigende Gründe oder aber eine Einwilligung des Gegners dargelegt werden (vgl. u.a. BGH, Beschlüsse vom 7. Oktober 1992 - VIII ZB 28/92 - NJW 1993, 134 unter 2 a.; vom 4. März 2004 - IX ZB 121/03 - NJW 2004, 1742 unter 2; vom 22. März 2005 - XI ZB 36/04 - NJW-RR 2005, 865 unter II 1).
  • BGH, 12.04.2006 - XII ZB 74/05

    Anforderungen an die Einwilligung des Gegners in die Verlängerung der …

    In diesem Fall muss die Erteilung der Einwilligung in dem Fristverlängerungsantrag dargelegt werden (BGH Beschluss vom 22. März 2005 - XI ZB 36/04 - FamRZ 2005, 1082 m.w.N.).
  • BGH, 10.01.2013 - I ZB 76/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Erforderlicher Inhalt des …

    Die Voraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO, die auch bei einer Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluss gewahrt sein müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. März 2005 - XI ZB 36/04, NJW-RR 2005, 865;… Beschluss vom 14. Januar 2010 - I ZB 97/08, juris Rn. 5;… Beschluss vom 27. März 2012 - VI ZB 74/11, NJW-RR 2012, 662 Rn. 5), sind nicht erfüllt.
  • OLG München, 12.09.2005 - 21 U 2982/05

    Veräußerung und Übertragung von Geschäftsanteilen an eine MVZ-GmbH

    Auch bezüglich der Frage, ob die Berufung aufgrund arglistiger Erschleichung der Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist als unzulässig anzusehen wäre, kam eine Zulassung der Revision nicht in Betracht, zumal der Senat nicht vom Beschluss des BGH vom 22.03.2005, Az. XI ZB 36/04 , der eine andere Fallkonstellation betrifft, abweicht.
  • OLG Köln, 30.09.2019 - 3 U 107/19

    Berufungsbegründungsfrist: Gegnereinwilligung - 2. Verlängerungsantrag

  • BGH, 14.01.2010 - I ZB 97/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der …

  • BGH, 20.09.2016 - VIII ZR 357/14

    Rückzahlung des Kaufpreises für ein ersteigertes Pferd nebst Zinsen sowie für die …

  • OLG Hamm, 27.02.2014 - 6 U 193/13

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der …

  • OLG Rostock, 16.12.2005 - 3 U 150/05

    Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist wegen Sicherung der …

  • OLG Bremen, 13.08.2009 - 3 U 16/09

    Geeignetheit des Angebots nicht präsenter Zeugen als Mittel der Glaubhaftmachung …

  • OLG Frankfurt, 06.12.2023 - 9 U 50/23

    Notwendigkeit der Mitteilung der Einwilligung des Gegners bei …

  • BPatG, 10.11.2010 - 26 W (pat) 80/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Einlegung …

  • BPatG, 10.11.2010 - 26 W (pat) 79/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Einlegung …

  • OLG Dresden, 15.02.2023 - 20 UF 138/22
  • BPatG, 04.04.2012 - 26 W (pat) 76/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Einlegung …

  • LG Hamburg, 13.05.2022 - 330 O 120/21
  • OLG Koblenz, 14.02.2022 - 7 U 1996/21

    Antrag auf Wiedereinsetzung nach verschuldeter Fristversäumnis zur Begründung der …

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OLG Oldenburg, Entscheidung vom 23. Mai 2005 - 15 W 21/05 (https://dejure.org/2005,3527)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Richterablehnung im Zivilverfahren: Entscheidungskompetenz bei Ablehnung eines originären Einzelrichters am Landgericht

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 46 Abs. 2 ZPO; § 45 Abs. 1 ZPO; § 75 GVG; § 348 Abs. 1 S. 1, 2 ZPO
    Entscheidung über einen Ablehnungsgesuch gegen einen originären Einzelrichter ; Zulässigkeit einer Entscheidung über den Befangenheitsgesuch durch einen geschäftsplanmäßigen Vertreter des Einzelrichters; Zuständigkeit der Zivilkammer in voller Besetzung ; ...

  • Judicialis

    ZPO § 45 Abs. 1; ; ZPO § 348 Abs. 1 S. 1; ; GVG § 75

  • rechtsportal.de

    ZPO § 45 Abs. 1; ZPO § 348 Abs. 1 S. 1; GVG § 75
    Zur Entscheidung über das Ablehnungsgesuch gegen einen originären Einzelrichter

  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Ablehnungsgesuch gegen einen originären Einzelrichter

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Entscheidung über einen Ablehnungsgesuch gegen einen originären Einzelrichter ; Zulässigkeit einer Entscheidung über den Befangenheitsgesuch durch einen geschäftsplanmäßigen Vertreter des Einzelrichters; Zuständigkeit der Zivilkammer in voller Besetzung ; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 931
  • MDR 2005, 1129
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (3)

  • KG, 12.04.2004 - 15 W 2/04

    Richterablehnung: Einzelrichterentscheidung über einen Ablehnungsgesuch gegen …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.05.2005 - 15 W 21/05
    Da der abgelehnte Einzelrichter an der Entscheidung selbst nicht mitwirken darf, ist sein geschäftsplanmäßiger Vertreter hierzu berufen, so auch KG NJW 2004, 2104; OLG Karlsruhe OLGR 2003, 523.
  • OLG Schleswig, 14.09.2004 - 16 W 97/04

    Richterablehnung - Zuständigkeit zur Entscheidung über Ablehnungsgesuch gegen …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.05.2005 - 15 W 21/05
    Die Erwägung des OLG Schleswig (OLGR Schleswig 2005, 10), beim Landgericht entschieden stets nur Kammern, weshalb diese das "Gericht" im Sinne von § 45 Abs. 1 ZPO seien, führt nicht weiter.
  • OLG Karlsruhe, 23.06.2003 - 9 W 43/03

    Richterablehnung: Entscheidungskompetenz bei Ablehnung eines originären …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.05.2005 - 15 W 21/05
    Da der abgelehnte Einzelrichter an der Entscheidung selbst nicht mitwirken darf, ist sein geschäftsplanmäßiger Vertreter hierzu berufen, so auch KG NJW 2004, 2104; OLG Karlsruhe OLGR 2003, 523.
  • BGH, 06.04.2006 - V ZB 194/05

    Besetzung des Gerichts bei Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch gegen einen …

    Demgegenüber sind die Oberlandesgerichte Karlsruhe (OLGR 2003, 523 und OLGR 2004, 490), Naumburg (OLGR 2005, 789, 791 und 830, 832), der 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg (OLGR 2005, 592), das Kammergericht (NJW 2004, 2104, 2105) sowie das Beschwerdegericht der Ansicht, dass der Vertreter eines abgelehnten Einzelrichters als Einzelrichter für die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch zuständig sei.
  • OLG Oldenburg, 15.07.2005 - 14 W 8/05

    Ablehnungsgesuch gegen einen Einzelrichter; Voraussetzung für eine …

    Über ein Ablehnungsgesuch gegen einen originären Einzelrichter hat nicht dessen geschäftsplanmäßiger Vertreter, sondern die Zivilkammer in voller Besetzung ohne den abgelehnten Richter zu entscheiden (gegen OLG Oldenburg, NJW-RR 2005, 931).

    Zur Begründung verweist der Kläger dazu auf den Einzelrichterbeschluß des OLG Oldenburg (15 W 21/05) vom 23.05.2005, der offenkundig eine Mindermeinung vertritt, welcher sich der Senat nicht anzuschließen vermag.

    Zudem trifft die Argumentation im vom Kläger bemühten abweichenden Beschluß 15 W 21/05, die Intension des Gesetzgebers gehe dahin, die Einzelrichterzuständigkeiten immer mehr auszuweiten, in der hier zu entscheidenden Frage jedenfalls nicht zu, weil ausweislich der Materialien zur ZPO-Reform ab 1.1.2002 zwar auch § 45 ZPO teilweise neu gestaltet wurde.

  • OLG Zweibrücken, 18.11.2005 - 3 W 220/05

    Richterablehnung: Besetzung des Gerichts bei Ablehnung des Einzelrichters der …

    Weder dem Wortlaut des § 45 ZPO noch dem in den Gesetzgebungsmaterialien verlautbarten Willen des Gesetzgebers, der systematischen Stellung der Vorschrift oder dem Sinn und Zweck des Ablehnungsrechts sind eine Sonderregelung zu entnehmen, die allein für das Ablehnungsverfahren eine Abweichung von der Allzuständigkeit des Einzelrichters rechtfertigen könnte (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23. Juni 2003 - 9 W 43/03 -, OLGR 2003, 523; KG, Beschluss vom 12. April 2004 - 15 W 2/04 -, NJW 2004, 2104; OLG Oldenburg, Beschluss vom 23. Mai 2005 - 15 W 21/05 -, NJW-RR 2005, 931; OLG Naumburg, Beschluss vom 18. Januar 2005 - 10 W 82/04 -, OLGR 2005, 789 und Beschluss vom 24. Mai 2005 - 10 W 25/05 -, veröffentlicht in juris; ebenso: Fölsch, SchlHA 2004, 137 ff;… Schneider, Praxis der neuen ZPO, 2. Aufl., S. 28).
  • KG, 09.03.2006 - 21 U 4/05

    Richterablehnung: Entscheidungszuständigkeit über ein Ablehnungsgesuch gegen …

    Die im Vordringen begriffene Ansicht geht dahin, dass im Fall der Ablehnung eines einem Spruchkörper angehörenden Einzelrichters dessen regelmäßiger Vertreter zu entscheiden hat, wobei Ansatzpunkt der Argumentation die Einführung des originären Einzelrichter nach § 348 ZPO n. F. ist (OLG Karlsruhe OLGR 2003, 523 und 2004, 490; KG - 15. ZS - NJW 2004, 2104 f; OLG Naumburg MDR 2005, 1245 f; OLG Oldenburg - 15. ZS - NJW-RR 2005, 931; OLG Naumburg OLGR 2005, 789 ff; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 18. November 2005 - 3 W 220/05).
  • OLG Frankfurt, 08.02.2006 - 13 W 92/05

    Richterablehnung: Befangenheit des Richters wegen verweigerter Terminsverlegung …

    Nach Einführung des originären Einzelrichters in Zivilsachen in § 348 ZPO ist es streitig, ob über ein Ablehnungsgesuch gegen einen originären Einzelrichter dessen geschäftsplanmäßiger Vertreter oder die Zivilkammer in voller Besetzung zu entscheiden hat (…vgl. Zöller-Vollkommer a. a. O. Rn 1 f. sowie Baumbach-Lauterbach-Albers-Hartmann a. a. O. Rn 4, jeweils zu § 45 mit weiteren Nachweisen; anderer Ansicht als die vorgenannten Kommentatoren das OLG Oldenburg im Beschluss vom 23.05.2005 = MDR 2005 Seite 1129).
  • OLG Rostock, 27.03.2006 - 1 W 18/06

    Entscheidung über ein Befangenheitsgesuch gegen den Einzelrichter

    Nach anderer Auffassung hat dagegen nunmehr über das Befangenheitsgesuch gegen den Einzelrichter dessen geschäftsplanmäßiger Vertreter als Einzelrichter zu entscheiden (OLG Naumburg, OLGReport Naumburg 2005, 830 = MDR 2005, 1245; OLG Karlsruhe, OLGReport Karlsruhe 2003, 523; OLG Oldenburg, OLGReport 2005, 592 = MDR 2005, 1129 = NJW-RR 2005, 931; KG, KGReport 2004, 391 = MDR 2004, 1377 = NJW 2004, 2104; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 18.11.2005 - 3 W 220/05; LG Halle (Saale), Beschluss vom 15.03.2005 - 12 O 14/15 [nicht veröffentlicht).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 25.03.2019 - 1 VB 40/18
    Das Oberlandesgericht scheint die Entscheidung des Bundesgerichtshofs schlicht übersehen zu haben und - entsprechend der früheren Rechtsprechung verschiedener Oberlandesgerichte (vgl. OLG Rostock…, Beschluss vom 27.3.2006 - 1 W 18/06 -, Juris Rn. 11 ff.; OLG Naumburg…, Beschluss vom 24.5.2005 - 10 W 25/05 -, Juris Rn. 8 ff.; OLG Oldenburg, Beschluss vom 23.5.2005 - 15 W 21/05 -, Juris Rn. 5 ff.; KG…, Beschluss vom 12.4.2004 - 15 W 2/04 -, Juris Rn. 6) einschließlich des Oberlandesgerichts Karlsruhe (…vgl. Beschluss vom 24.6.2004 - 9 W 35/04 -, Juris Rn. 1 ff.;… Beschluss vom 23.6.2003 - 9 W 43/03 -, Juris Rn. 2 ff.) - aufgrund der Regelung des § 568 Satz 1 ZPO davon ausgegangen zu sein, dass der Einzelrichter zur Entscheidung berufen war.
  • OLG Frankfurt, 26.04.2006 - 4 W 10/06

    Richterablehnung: Zuständigkeit für die Entscheidung über ein gegen den …

    Von dieser Zuständigkeitszuweisung geht der Senat in Übereinstimmung mit der in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte als herrschend zu bezeichnenden Ansicht aus ( OLG Karlsruhe OLGR 2003, 523; 2004, 490; KG MDR 2004, 1377; OLG Naumburg MDR 2005, 1246; OLG Oldenburg -15.ZS- MDR 2005, 1129 - 1130, zitiert nach JURIS; OLG Zweibrücken vom 18.11.2005 - 3 W 220/05-; Vossler, MDR 2006, 304 m. w. N.; a. A. OLG Frankfurt am Main OLGR 2004, 271; OLG Schleswig OLGR 2005, 10, OLG Oldenburg-14. ZS- MDR 2006, 169;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 63. Aufl., § 45 Rz. 4;… Musielak/Heinrich, ZPO, 4. Aufl., § 45 Rz. 2;… Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22 Aufl., § 45 Rz. 1;… Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 27. Aufl., § 45 Rz. 1;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 25. Aufl., § 45 Rz. 1;… zweifelnd Feiber in MünchKomm/Aktualisierungsband ZPO - Reform, 2. Aufl., § 45 Rz. 17).
  • VG Ansbach, 29.01.2008 - AN 4 K 07.03337

    Ablehnung des Einzelrichters wegen Besorgnis der Befangenheit

    Das Verwaltungsgericht übersieht nicht, dass in der Rechtsprechung der Zivilgerichte in jüngerer Zeit verschiedentlich - jedoch entgegen der auch dort bisher wohl weitaus überwiegenden Meinung - die Auffassung vertreten worden ist, für die Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch gegen einen Einzelrichter sei nicht der Spruchkörper zuständig, dem der Einzelrichter angehört, sondern der geschäftsverteilungsplanmäßige Stellvertreter des abgelehnten Einzelrichters (so z.B. für den Fall des so genannten obligatorischen Einzelrichters gemäß § 348a ZPO: OLG Zweibrücken, 3. Zivilsenat, Beschluss vom 18.11.2005, Az. 3 W 220/05, Juris; für den Fall des so genannten originären Einzelrichters gemäß § 348 Abs. 1 Satz 1 ZPO: OLG Oldenburg, 15. Zivilsenat, Beschluss vom 23.5.2005, Az.: 15 W 21/05, Juris, NJW-RR 2005, 931).
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