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Weitere Entscheidung unten: KG, 10.03.2005

Rechtsprechung
   BGH, 26.04.2005 - X ZR 166/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,1015
BGH, 26.04.2005 - X ZR 166/04 (https://dejure.org/2005,1015)
BGH, Entscheidung vom 26.04.2005 - X ZR 166/04 (https://dejure.org/2005,1015)
BGH, Entscheidung vom 26. April 2005 - X ZR 166/04 (https://dejure.org/2005,1015)
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Volltextveröffentlichungen (12)

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  • lexetius.com

    BGB a. F. § 631

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    BGB a.F. § 631

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Grundsätze des kaufmännischen Bestätigungsschreibens; Werkvertrag und Nachtragsvereinbarung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB (a.F.) § 631
    Pflicht zur nochmaligen Vergütung einer erbrachten Leistung aufgrund einer Nachtragsvereinbarung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachtrag für ursprüngl. Vertragsleistung: Muss AG doppelt zahlen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (3)

  • baublatt.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Bestandskraft von Nachvertragsvereinbarungen (RA Prof. Wolfgang Heiermann; Deutsches Baublatt 6/2005, S. 31)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nachtrag für ursprüngliche Vertragsleistung: Muss Auftraggeber doppelt zahlen? (IBR 2005, 358)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Leistungsbeschreibungen unterfallen nicht dem AGB-Gesetz! (IBR 2005, 357)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1179
  • MDR 2005, 1276
  • MDR 2006, 1153 (Ls.)
  • NZBau 2005, 453
  • WM 2005, 1907
  • DB 2005, 2188 (Ls.)
  • BauR 2005, 1218 (Ls.)
  • BauR 2005, 1317
 
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Wird zitiert von ... (33)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.06.2003 - X ZR 86/01

    Umfang des Schadensersatzes; Mitwirkungspflichten des Bestellers

    Auszug aus BGH, 26.04.2005 - X ZR 166/04
    Diese Bereitstellung ist dann aber, wie das Berufungsgericht zutreffend erkannt hat, eine schon durch den ursprünglichen Umrüstungsvertrag geschuldete Mängelbeseitigung, für die eine gesonderte Vergütung aufgrund einer Nachtragsvereinbarung nicht verlangt werden kann, weil sie bereits mit der für die ursprüngliche Werkleistung vereinbarten Vergütung abgegolten ist (vgl. Sen.Urt. v. 10.06.2003 - X ZR 86/01, IBR 2003, 600).
  • KG, 27.08.2019 - 21 U 160/18

    Mehrvergütungsanspruch bei nachträglicher Weiterung des baulichen …

    Dies gälte selbst dann, wenn die Beklagte der Klägerin entgegen dieser Erkenntnis wegen der in Rede stehenden Leistung ausdrücklich eine Mehrvergütung zugesagt haben sollte; vor dem Hintergrund der Auslegung der vertraglichen Preisvereinbarung ist eine solche Zusage nicht bindend, solange in ihr nicht der Verzichts- bzw. Vergleichswille des Bestellers zum Ausdruck kommt (vgl. BGH, Urteil vom 8. März 2012, VII ZR 177/11; Urteil vom 26. April 2005, X ZR 166/04), woran es hier fehlt (vgl. Anlage K 7).
  • BGH, 08.03.2012 - VII ZR 177/11

    Werkvertrag über die Verlegung von PVC-Boden: Werklohnanspruch für die Reparatur …

    Es muss vielmehr im Wege der Vertragsauslegung ermittelt werden, ob der Auftraggeber bereit war, trotz dieses Umstandes und unter Berücksichtigung aller sonstigen dem Reparaturauftrag zugrunde liegenden Umstände, eine Vergütungspflicht zu begründen (Fortführung von BGH, Urteil vom 26. April 2005, X ZR 166/04, BauR 2005, 1317 = NZBau 2005, 453).

    Sie stehen im Zusammenhang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach der Auftragnehmer aufgrund einer Nachtragsvereinbarung in der Regel nicht die Bezahlung einer Leistung verlangen kann, die er auf Grund eines Werkvertrages schuldet und vergütet bekommt (BGH, Urteil vom 26. April 2005 - X ZR 166/04, BauR 2005, 1317 = NZBau 2005, 453).

    Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Auftragnehmer trotz Vereinbarung einer Vergütung in der Regel nicht ein zweites Mal auf Grund einer Nachtragsvereinbarung Bezahlung verlangen kann, wenn eine bestimmte Leistung bereits nach dem Ursprungsvertrag geschuldet und bezahlt wird (BGH, Urteil vom 26. April 2005 - X ZR 166/04, BauR 2005, 1317 = NZBau 2005, 453).

  • KG, 18.07.2025 - 21 U 176/24

    Mehrvergütungsanspruch des Bauunternehmers nach Leistungsänderung; Umlageklausel …

    Zwar trifft es zu, dass die Klägerin im Falle eines solchen "Putativnachtrags" beziehungsweise einer "Doppelbeauftragung" insoweit keine Mehrvergütung beanspruchen kann (vgl. BGH, Urteil vom 26.04.2005 - X ZR 166/04; Urteil vom 08.03.2012 - VII ZR 177/11;… Retzlaff in Grüneberg, Bürgerliches Gesetzbuch, 84. Auflage 2025, § 632 Rn. 13a), die Darlegung, dass ein solcher Ausnahmefall vorliegt, fällt aber der Beklagten zu (vgl. OLG Karlsruhe…, Urteil vom 12.06.2018 - 8 U 102/16 - juris Rn. 26 und 39; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 24.02.2022 - I-21 U 67/21 - juris Rn. 121).
  • OLG Düsseldorf, 11.09.2026 - 1 CC 3/25

    Planübergabe ist auch im VOB/B-Vertrag keine Vertragspflicht!

    Sind (vermeintliche) Nachtragsleistungen bereits vom Auftrag umfasst, so kann die in einem Nachtragsauftrag vereinbarte Vergütung nicht ein zweites Mal abgerechnet werden (vgl. BGH, Urt. v. 26.04.2005 - X ZR 166/04;… OLG Stuttgart, Urt. v. 02.03.2021 - 10 U 5/14).

    Etwas anderes gilt, wenn sich der Auftraggeber damit einverstanden erklärt hat, eine zusätzliche Vergütung ohne Rücksicht auf die schon bestehende Leistungspflicht des Auftragnehmers zu zahlen (…BGH, Urt. v. 08.03.2012 - VII ZR 177/11, Rn. 17; Urt. v. 26.04.2005 - X ZR 166/04).

  • KG, 06.08.2021 - 21 U 19/21

    Coronabedingte Kündigung eines Vertrags über gastronomische Dienstleistungen zur …

    Deshalb ist es anerkannt, dass der Besteller eines Werkvertrags sogar durch eine zusätzliche Vereinbarung im Zweifel keinen zusätzlichen Vergütungsanspruch zugunsten des Werkunternehmers begründet, wenn ein solcher auf Grundlage des unmodifizierten Vertrags nicht bestünde (BGH, Urteil vom 8. März 2012, VII ZR 177/11; Urteil vom 26. April 2005, X ZR 166/04;… Retzlaff in: Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 80. Auflage, 2021, § 631 BGB, Rn. 8).
  • OLG Saarbrücken, 16.04.2020 - 2 U 116/18

    VOB-Vertrag: Stillschweigende Vereinbarung der Entgeltlichkeit; …

    Rn. 66 Unter Zugrundelegung des Umstands, dass die Parteien wegen einer etwaigen Vergütungspflicht auf das ursprüngliche Bau-Soll abgestellt haben, ist es daher bei dem in der Rechtsprechung allgemein anerkannten Grundsatz verblieben, dass in Fällen, in denen eine Leistung bereits nach dem Ursprungsvertrag geschuldet und bezahlt worden ist, der Auftragnehmer dieselbe Leistung nur dann auf Grund einer Nachtragsvereinbarung bezahlt verlangen kann, wenn sich der Auftraggeber in vertragsändernder Weise eindeutig damit einverstanden erklärt, eine zusätzliche Vergütung ohne Rücksicht auf die schon bestehenden Leistungspflichten des Auftragnehmers zu zahlen (BGH, Urteil vom 26. April 2005 - X ZR 166/04, NJW-RR 2005, 1179, 1180;… OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 14. Februar 2017 - 14 U 88/16, BeckRS 2017, 117589 Rn. 60;… BeckOGK/Mundt, 1.10.2019, BGB § 632 Rn. 248).
  • KG, 07.09.2021 - 21 U 86/21

    Mehrvergütungsanspruch eines Bauunternehmers bei einer notwendigen …

    Der Unternehmer kann dann die objektiv nicht berechtigte Mehrvergütung entgegen der ausdrücklichen Vereinbarung grundsätzlich nicht beanspruchen (BGH, Urteil vom 26. April 2005, X ZR 166/04; Urteil vom 8. März 2012, VII ZR 177/11).
  • OLG Stuttgart, 11.03.2016 - 10 U 132/13

    Haftung des Architekten: Wahlrecht des Bauherrn zwischen dem gesamtschuldnerisch …

    In diesem Fall ist die aufgrund der Nachtragsvereinbarung erbrachte Leistung eine schon durch den ursprünglichen Vertrag geschuldete Mängelbeseitigung, für die eine gesonderte Vergütung aufgrund einer Nachtragsvereinbarung nicht verlangt werden kann, weil sie bereits mit der für die ursprüngliche Werkleistung vereinbarten Vergütung abgegolten ist (BGH BauR 2005, 1317, juris Rn. 26/27;… BGH NJW 2012, 2105, juris Rn. 17).

    Ob dies - ausnahmsweise - der Fall ist, ist eine Frage der Auslegung der Nachtragsvereinbarung (BGH BauR 2005, 1317, juris Rn. 30;… BGH NJW 2012, 2105, juris Rn. 18).

  • OLG Naumburg, 16.12.2019 - 12 U 114/19

    Bauvertrag über Erd-Rohbauarbeiten: Vergütungspflicht bei Nachtrag über bereits …

    Richtig ist nämlich insoweit, dass der Auftragnehmer auch aufgrund einer Nachtragsvereinbarung in der Regel nicht die Bezahlung einer Leistung verlangen kann, die er auf Grund eines anderen Werkvertrages schuldet und vergütet bekommt (BGH…, Urteil vom 8. März 2012 - VII ZR 177/11 -, Rn. 1; BGH, Urteil vom 26. April 2005 - X ZR 166/04, Rn. 30, alle juris).

    Rn. 36 Eine Vergütungspflicht entsteht vielmehr nur dann, wenn sich der Auftraggeber damit - etwa im Wege des Anerkenntnisses oder des Vergleichs - einverstanden erklärt hat, eine zusätzliche Vergütung ohne Rücksicht auf die evtl. schon bestehende Leistungsverpflichtung des Auftragnehmers zu zahlen (BGH…, Urteil vom 8. März 2012 - VII ZR 177/11 -, Rn. 17; BGH, Urteil vom 26. April 2005 - X ZR 166/04 -, Rn. 26; OLG Köln…, Beschluss vom 5. April 2016 - 11 U 79/15 -, Rn. 12, juris;… Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Aufl., 5. Teil, Rn. 5 a.E.;… Werner/Pastor, Der Bauprozess, 16. Aufl., Rn. 1396).

  • OLG Stuttgart, 18.03.2025 - 10 U 107/24

    Widerrufserklärung eines Verbrauchers bei einem Vertrag mit Dauerschuld- oder …

    Rn. 31 (f) Nach alledem handelte es sich bei der Aufforderung des Beklagten in seiner E-Mail vom 31.03.2021 nicht um ein mehrvergütungspflichtiges Planänderungsverlangen im Sinne von § 650q Abs. 1, § 650b Abs. 1 Nr. 1 BGB, sondern um die Aufforderung zur Beseitigung von Planungsdefiziten, für die dem Kläger keine zusätzliche Vergütung zustand (vgl. BGH, Urteil vom 26. April 2005 - X ZR 166/04 -, Rn. 27, juris; KG Berlin…, Urteil vom 31. März 2009 - 21 U 165/06 -, Rn. 44, juris).
  • OLG Frankfurt, 14.02.2017 - 14 U 88/16

    Keine stillschweigende Vergütung nach § 632 BGB bei Nachbesserungsforderung

  • OLG Brandenburg, 05.09.2024 - 12 U 3/22

    Streit um Zahlung von restlichem Werklohn bezüglich eines Bauvertrags über die …

  • OLG Schleswig, 30.03.2006 - 5 U 122/05

    Ausschluss des Einwands mangelnder Prüffähigkeit einer Schlussrechnung im …

  • KG, 06.11.2015 - 7 U 166/14

    Anspruch auf Zahlung von Restwerklohn gemäß Schlussrechnung bei gewährtem …

  • OLG Schleswig, 21.02.2008 - 5 U 122/05

    Haftet der Zahlungsbürge auch für "Nachtragsansprüche"?

  • LG Tübingen, 24.08.2018 - 3 O 98/17

    Architekten- und Bauunternehmerhaftung: Auswirkungen einer Verletzung der Pflicht …

  • KG, 18.03.2025 - 21 U 110/24

    Erfüllen der Voraussetzungen eines Bauvertrags hinsichtlich Lieferung und Montage …

  • OLG Brandenburg, 08.11.2006 - 4 U 54/06

    Allgemeine Geschäftsbedingungen: Vereinbarung einer Vertragsstrafe für den …

  • OLG Stuttgart, 02.03.2021 - 10 U 57/14

    Zulässigkeit einer Zwischenfeststellungsklage; Vergütung für Geothermiearbeiten; …

  • LG Essen, 05.07.2018 - 43 O 74/17

    Bindungswille bei Vertragsschluss

  • OLG Köln, 29.02.2016 - 11 U 79/15

    Anspruch des Auftragnehmers auf Vergütung von Leistungen auf Grund einer Nachtrag …

  • OLG Brandenburg, 07.04.2026 - 10 U 84/25

    Werklohnanspruch für Dachdeckerleistungen am Gemeindezentrum i.R.e. öffentlichen …

  • OLG Köln, 05.04.2016 - 11 U 79/15

    Rechtsmissbräuchlichkeit des Widerrufs eines Verbraucherdarlehensvertrages

  • OLG Jena, 09.10.2007 - 5 U 684/06

    Duldungsvollmacht entgegen ausdrücklicher Regelung im Vertrag

  • OLG Frankfurt, 24.10.2007 - 17 U 243/06

    Mehrkosten einer Baufirma: Verletzung der Pflichten des Bestellers

  • LG Essen, 29.05.2012 - 9 O 182/10

    Vergütung bei Erteilung eiens Zusatzauftrags i.R.e. Werkvertrages bei Schulden …

  • OLG München, 28.09.2021 - 9 U 1739/20

    Selbstständiges Beweisverfahren, Streitwertfestsetzung, selbständiges …

  • LG Köln, 19.05.2015 - 5 O 369/10

    Zahlung von restlichem Werklohn für Arbeiten im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben …

  • OLG Frankfurt, 13.07.2012 - 10 U 103/11

    Werklohn für Schleifarbeiten - Streit um Abgeltung durch Pauschalpreis

  • LG Dessau-Roßlau, 12.07.2019 - 2 O 620/18

    Werklohnforderung aus einer Nachtragsvereinbarung über Erdarbeiten bei einem …

  • OLG Koblenz, 12.01.2006 - 2 U 654/04

    Nachtragsauftrag: kein geheimer Vorbehalt für spätere Nachprüfung!

  • LG Karlsruhe, 27.07.2018 - 6 O 85/18

    Haftung eines von Gemeinde beauftragten Architekten wegen einer nach Rüge der …

  • LG Köln, 06.06.2008 - 18 O 295/07
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Rechtsprechung
   KG, 10.03.2005 - 8 U 217/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4838
KG, 10.03.2005 - 8 U 217/04 (https://dejure.org/2005,4838)
KG, Entscheidung vom 10.03.2005 - 8 U 217/04 (https://dejure.org/2005,4838)
KG, Entscheidung vom 10. März 2005 - 8 U 217/04 (https://dejure.org/2005,4838)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Wirksamkeit mietvertraglicher Regelungen bei fehlendem schriftlichen Vertragsabschluss

  • ibr-online

    Zweifelsregelung nicht bei Einigung über wesentliche Fragen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Eingreifen der Zweifelsregelung bei Verabredung der Beurkundung eines Mietvertrags und Einigung der Parteien auf die Essentialia desselben und anschließendem Verhalten entsprechend dieser vertraglichen Vereinbarung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 1276
  • NZM 2005, 537 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.07.1953 - V ZR 22/52

    Bewertung eines Grundstücks

    Auszug aus KG, 10.03.2005 - 8 U 217/04
    Da ein Mietvertrag aber nichts anderes erfordert, als dass ein Vertragsteil sich verpflichtet, dem anderen Vertragsteil den Gebrauch einer Sache gegen Entgelt zu gewähren (BGHZ 10, 171), ist - unabhängig von den zwischen den Parteien streitigen Fragen - von dem Bestehen eines Mietvertrages auszugehen.
  • BGH, 08.10.2008 - XII ZR 66/06

    Wirksamkeit der formlosen Fortsetzung eines Mietvertrages bei vorhandener …

    Aber auch wenn die Parteien den noch nicht beurkundeten Vertrag einvernehmlich in Vollzug setzen, können sie damit zu erkennen geben, dass der Vertrag ohne Rücksicht auf die nicht eingehaltene Schriftform wirksam werden soll (vgl. BGHZ 119, 283, 291; BGH NJW-RR 1997, 669, 670; KG MDR 2005, 1276).
  • LG Essen, 08.11.2005 - 19 O 250/05

    Rechtsschutzinteresse für eine Feststellungsklage bei Möglichkeit einer …

    Rn. 29 Das von Klägerseite angeführte Urteil des Kammergerichts vom 10.03.2005, 8 U 217/04, wonach die Zweifelsregel des § 154 Absatz 2 BGB jedenfalls dann nicht greifen soll, wenn die Parteien sich auf die Essentialia geeinigt und über Monate hin entsprechend dieser vertraglichen Vereinbarung verhalten haben, passt hier nicht.
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