Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 20.08.2009 - 6 W 44/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,6166
OLG Stuttgart, 20.08.2009 - 6 W 44/09 (https://dejure.org/2009,6166)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20.08.2009 - 6 W 44/09 (https://dejure.org/2009,6166)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20. August 2009 - 6 W 44/09 (https://dejure.org/2009,6166)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,6166) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Prozesskostenhilfeverfahren: Verweisung an das sachlich zuständige Gericht im Zusammenhang mit einem Mietverhältnis

  • Judicialis

    BGB § 535; ; BGB § 566; ; BGB § 598; ; GVG § 29; ; GVG § 29 a; ; GVG § 71; ; ZPO § 127 Abs. 2 s. 2; ; ZPO § 571 Abs. 2 S. 2; ; ZPO § 771; ; ZPO § 802; ; ZVG § 93

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sachliche Zuständigkeit für die Geltendmachung des Besitzes aufgrund eines Mietvertrages im Wege der Drittwiderspruchklage; Entscheidung des Beschwerdegerichts im Prozesskostenhilfeverfahren bei sachlicher Unzuständigkeit; Abgrenzung von Leihe und Miete

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Drittwiderspruchsklage bezüglich Wohnraummietvertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sachliche Zuständigkeit für die Geltendmachung des Besitzes aufgrund eines Mietvertrages im Wege der Drittwiderspruchklage; Entscheidung des Beschwerdegerichts im Prozesskostenhilfeverfahren bei sachlicher Unzuständigkeit; Abgrenzung von Leihe und Miete

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wohnraummiete: Abgrenzung zum Leihvertrag (IMR 2009, 376)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 1310
  • NZM 2010, 579
  • ZMR 2010, 446
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 13.07.2004 - VI ZB 12/04

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei fehlender sachlicher Zuständigkeit des …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.08.2009 - 6 W 44/09
    Bejaht ein erstinstanzliches Gericht im Prozesskostenhilfeverfahren seine sachliche Zuständigkeit und weist den Prozesskostenhilfeantrag aus anderen Gründen wegen fehlender Erfolgsaussichten der beabsichtigten Klage zurück, kommt das Beschwerdegericht hingegen zum Ergebnis, dass ein anderes erstinstanzliches Gericht sachlich zuständig ist, so hat es den angegriffenen Beschluss bei Vorliegen eines (hilfsweisen) Verweisungsantrags trotz § 571 Abs. 2 S. 2 ZPO aufzuheben und das Prozesskostenhilfeverfahren ohne Entscheidung in der Sache an das sachlich zuständige erstinstanzliche Gericht zu verweisen (Fortführung von BGH NJW-RR 2004, 1437).

    Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin hat der Senat den Beschluss des Landgerichts nur aufzuheben und die Sache ohne weitere Entscheidung in der Sache auf den Hilfsantrag der Antragstellerin an das Amtsgericht zu verweisen, weil das Amtsgericht für die Klage sachlich ausschließlich zuständig ist (nachstehend 1.), der Senat somit (eine Zuständigkeit des Senats nach § 119 Abs. 1 Nr. 1 GVG scheidet ersichtlich aus) in einem Hauptsacheverfahren nicht zur Entscheidung berufen wäre und ihm daher eine eigene Sachentscheidung verwehrt ist (BGH NJW-RR 2004, 1437 juris-Rdnr. 10).

    Eine solche Vorgehensweise würde, da die Antragstellerin den Prozess dann dementsprechend vor dem Amtsgericht führen würde (ggfs. - falls das Landgericht trotzdem weiterhin seine Zuständigkeit bejahen würde - durch Einreichung einer neuen Klage direkt beim Amtsgericht), indes gegen den im Prozesskostenhilfeverfahren bestehenden Grundsatz verstoßen, dass in Bewilligungsverfahren nur die Gerichte entscheiden sollen, die auch mit der Hauptsache befasst werden können (BGH Beschluss vom 13.7.2004 - VI ZB 12/04 = NJW-RR 2004, 1437, 1438 juris-Rdnr. 10, auch unter Verweis auf § 127 Abs. 2 S. 2 (Hs. 2) ZPO;… aus der Literatur z.B. Fischer in Musielak aaO § 114 Rdnr. 25).

  • OLG Stuttgart, 10.12.1981 - 18 WF 374/81

    Rechtmäßigkeit der Einordnung einer Widerspruchsklage als Familiensache im Falle …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.08.2009 - 6 W 44/09
    Das Landgericht hat seine sachliche Zuständigkeit unter Berufung auf eine Entscheidung des OLG Stuttgart in FamRZ 1982, 401 bejaht.

    Allerdings hat der 18. Familiensenat des erkennenden Gerichts in einer älteren Entscheidung in FamRZ 82, 401 gerade umgekehrt zum OLG München entschieden.

  • BGH, 22.10.2004 - V ZR 47/04

    Zulässigkeit einer Verweisung in der Berufungsinstanz; Begriff der …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.08.2009 - 6 W 44/09
    Zwar verbietet der Wortlaut dieser Vorschrift dem Senat nicht, die Zuständigkeit für das Hauptsacheverfahren eigenständig zu prüfen (vgl. zu einer ähnlichen Frage BGH Beschluss vom 22.10.2004 - V ZR 47/04 = NJW-RR 2005, 501 insb. Leitsatz 2), wohl aber die Prüfung der Zuständigkeit für das Prozesskostenhilfeverfahren.
  • BGH, 12.02.2003 - XII ZR 324/98

    Voraussetzungen eines Grundurteils; Ausgleichsansprüche zwischen ehemaligen …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.08.2009 - 6 W 44/09
    bereits dann ein Mietvertrag vor, wenn überhaupt eine - nicht notwendig kostendeckende - Gegenleistung zu erfolgen hat (BGH LM § 535 Nr. 45 S. 2; BGH WM 2003, 1919, 1922f).
  • BGH, 22.09.2005 - IX ZB 265/04

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Entscheidung über eine Drittwiderspruchsklage …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.08.2009 - 6 W 44/09
    Dies entspricht auch im Bereich des § 771 ZPO der überwiegenden Meinung, weswegen z.B. bei auf zivilrechtliche Einwendungen gestützten Drittwiderspruchsklagen gegen arbeitsrechtlich titulierte Ansprüche die Zivilgerichte genauso zuständig sind (LAG Berlin MDR 1989, 572) wie - aufgrund besonderer Regelungen - bei solchen gegen Titel der Finanzbehörden (BFHE 132, 405, 406) oder gegen im Rahmen der StPO ausgebrachte Arrestpfändungen (BGH NJW 2006, 65).
  • BGH, 11.01.1984 - VIII ARZ 6/83

    Voraussetzungen für BGH-Rechtsentscheid - Ausschließliche AG-Zuständigkeit bei …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.08.2009 - 6 W 44/09
    Denn nach Sinn und Zweck des § 23 Nr. 2 lit. a GVG kommt es für die Zuständigkeit nicht auf den Streitgegenstand an, sondern sollen Mietstreitigkeiten in der ersten Instanz immer vor den Amtsgerichten ausgetragen werden, wobei "unerheblich [sein soll], in welchem rechtlichen Gewand die Mietstreitigkeiten erscheinen" (BGHZ 89, 275, 283).
  • OLG Köln, 23.11.1998 - 13 W 68/98

    Familiengerichtliche Zuständigkeit für Abwehr der Unterhaltsvollstreckung aus …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.08.2009 - 6 W 44/09
    Umgekehrt sind die Familiengerichte für Drittwiderspruchsklagen gegen zivilgerichtliche Titel zuständig, wenn sich der Dritte mit Ansprüchen familienrechtlicher Natur wehrt (OLG München FamRZ 2000, 364 - dort spielte es nach der ausdrücklichen Begründung gerade keine Rolle, dass der angegriffene Titel auf einer Teilungsversteigerung beruhte; das OLG stellt allein darauf ab, dass die Einwendung - dort § 1365 BGB - im Familienrecht wurzelt und teilt gerade nicht mit, dass die Teilungsversteigerung selbst eine familiengerichtliche Sache sei).
  • BFH, 24.02.1981 - VII B 66/80

    Vollstreckung - Veräußerung hinderndes Recht

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.08.2009 - 6 W 44/09
    Dies entspricht auch im Bereich des § 771 ZPO der überwiegenden Meinung, weswegen z.B. bei auf zivilrechtliche Einwendungen gestützten Drittwiderspruchsklagen gegen arbeitsrechtlich titulierte Ansprüche die Zivilgerichte genauso zuständig sind (LAG Berlin MDR 1989, 572) wie - aufgrund besonderer Regelungen - bei solchen gegen Titel der Finanzbehörden (BFHE 132, 405, 406) oder gegen im Rahmen der StPO ausgebrachte Arrestpfändungen (BGH NJW 2006, 65).
  • LAG Berlin, 07.03.1989 - 9 Ta 5/89

    Zwangsvollstreckung; Einstellung; Zuständigkeit; Arbeitsgericht; …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.08.2009 - 6 W 44/09
    Dies entspricht auch im Bereich des § 771 ZPO der überwiegenden Meinung, weswegen z.B. bei auf zivilrechtliche Einwendungen gestützten Drittwiderspruchsklagen gegen arbeitsrechtlich titulierte Ansprüche die Zivilgerichte genauso zuständig sind (LAG Berlin MDR 1989, 572) wie - aufgrund besonderer Regelungen - bei solchen gegen Titel der Finanzbehörden (BFHE 132, 405, 406) oder gegen im Rahmen der StPO ausgebrachte Arrestpfändungen (BGH NJW 2006, 65).
  • OLG Karlsruhe, 18.11.2013 - 7 W 45/13

    Geltendmachung einer Stammeinlageforderung gegen den Gründungsgesellschafter …

    Dies widerspricht auch dem in das Gesetz in § 127 Abs. 2 S. 2 ZPO aufgenommenen Grundsatz, dass die sachlichen Voraussetzungen der Prozesskostenhilfebewilligung nur von solchen Gerichten zu prüfen sind, an die die Sache im Rechtszug der Hauptsache gelangen kann (…vgl. BGH, a.a.O.; s.a.: OLG Brandenburg, Beschluss vom 06.03.2013, Az. 11 W 40/12, juris Tz. 3; OLG Schleswig, MDR 2009, 346 f., juris Tz. 16; OLG Stuttgart, MDR 2009, 1310 f., juris Tz. 19; OLG Köln, FamRz 2000, 364, juris Tz. 5).
  • OLG Brandenburg, 06.03.2013 - 11 W 40/12

    Rechtsmittel und gerichtliche Zuständigkeit im Prozesskostenhilfeverfahren; …

    Im Prozesskostenhilfeverfahren gilt der Grundsatz, wonach über die PKH-Bewilligung lediglich die Gerichte entscheiden sollen, die auch mit der Hauptsache befasst werden können (…vgl. BGH, Beschl. v. 13.07.2004 - VI ZB 12/04, Rdn. 10 a.E., NJW-RR 2004, 1437 = BGH-Rp 2004, 1581; OLG Stuttgart, Beschl. v. 20.08.2009 - 6 W 44/09, Rdn. 19 und 21, MDR 2009, 1310 = OLG-Rp 2009, 837).

    Denn mit der inzwischen wohl überwiegenden Auffassung, die für ihre Argumentation in der Entscheidung des BGH, Beschl. v. 13.07.2004 - VI ZB 12/04 (NJW-RR 2004, 1437 = BGH-Rp 2004, 1581), eine Stütze findet, ist zwischen dem Verfahren betreffend die Hauptsache und dem Prozesskostenhilfeverfahren klar zu differenzieren (vgl. OLG Stuttgart, Beschl. v. 20.08.2009 - 6 W 44/09, Rdn. 20, MDR 2009, 1310 = OLG-Rp 2009, 837;… ferner zur Hauptsache im Sinne von § 17 Abs. 5 GVG OLG München, Beschl. v. 25.11.2009 - 4 Ws 130/09 (R), Rdn. 36, juris = BeckRS 2009, 88200).

    Als klärungsbedürftig erweist sich die Frage, wie der Konflikt zwischen § 571 Abs. 2 Satz 2 ZPO und dem Grundsatz, wonach im PKH-Bewilligungsverfahren nur die Gerichte entscheiden sollen, die auch mit der Hauptsache befasst werden können, zu lösen ist; sie kann sich abstrakt in einer Vielzahl von Fällen stellen und lässt sich nicht im Rahmen eines Revisionsverfahrens betreffend die Hauptsache entscheiden (ebenso bereits OLG Stuttgart, Beschl. v. 20.08.2009 - 6 W 44/09, Rdn. 24, MDR 2009, 1310 = OLG-Rp 2009, 837).

  • BayObLG, 23.06.2025 - 102 AR 43/25

    Örtliche Zuständigkeit bei einem Coachingvertrag

    Der ausschließliche Gerichtsstand für Streitigkeiten über Ansprüche aus Miet- und Pachtverhältnissen über Räume oder über das Bestehen solcher Verhältnisse ist nur gegeben, wenn das Bestehen eines Miet- oder Pachtvertrags zumindest schlüssig behauptet wird (OLG Stuttgart, Beschluss vom 20. August 2009, 6 W 44/09, juris Rn. 18; KG…, Beschluss vom 6. März 2008, 2 AR 12/08, NZM 2008, 837 [juris Rn. 7 f.]), wenn also bei Wahrunterstellung der Tatsachenbehauptungen der Klagepartei der Vertrag tatsächlich als Miet- bzw. Pachtverhältnis zu qualifizieren wäre.
  • OLG Brandenburg, 14.08.2023 - 1 AR 20/23

    Herausgabe eines Hausgrundstücks Sachliche Zuständigkeit des Gerichts bei Streit …

    Ein Entfallen der Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses vom 11.4.2023 kann demgegenüber nicht daraus hergeleitet werden, dass nach wohl herrschender Meinung für die sachliche Zuständigkeit nach § 23 Nr. 2a GVG auf die Rechtsnatur des Anspruchs nach Maßgabe des Antrags und des Tatsachenvortrags der klagenden Partei abzustellen ist (OLG Köln, Urteil vom 12.6.2015, 1 U 16/14, zitiert nach juris; KG, Beschluss vom 6.3.2008, 1 AR 12/08, zitiert nach juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 20.8.2009, 6 W 44/09, zitiert nach juris; OLG München, Urteil vom 8.11.1976, 21 U 3384/76, zitiert nach juris;… Zöller/Lückemann, a. a. O., § 23a GVG, Rn. 8;… Musielak/Voit/Wittschier, ZPO, 20. Aufl., § 23 GVG, Rn. 9;… Bub/Treier/Fischer/Günter, Handbuch Geschäfts- und Wohnraummiete, 5. Aufl., Kap. XI, Rn. 13;… zu § 29a ZPO: Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 44 Aufl., § 29a, Rn. 5;… Stein/Jonas/Roth, ZPO, 23. Aufl., § 29a, Rn. 16;… wohl auch: Wieczorek/Schütze/Smid/Hartmann, ZPO, 5. Aufl., § 29a, Rn. 11).
  • OLG Hamm, 17.04.2026 - 28 W 3/26

    Prozesskostenhilfe; Übergangsfälle; Zuständigkeit

    Dies widerspricht auch dem gesetzlichen Grundsatz (§ 127 Abs. 1 Satz 2 ZPO), dass die sachlichen Voraussetzungen der Prozesskostenhilfebewilligung nur von solchen Gerichten zu prüfen sind, an die die Sache im Rechtszug der Hauptsache gelangen kann (BGH…, Beschluss vom 13.07.2004, VI ZB 12/04, juris Rn. 10; OLG Stuttgart, Beschluss vom 20.08.2009, 6 W 44/09, juris Rn. 20 f.).
  • BayObLG, 24.04.2024 - 101 AR 29/24

    Unanfechtbarkeit, Verletzung, Bindungswirkung, Mietvertrag, Kenntnis, Bank, …

    Rn. 39 Für Klagen auf Räumung von Wohnraum ist das Amtsgericht ohne Rücksicht darauf zuständig, auf welchen Rechtsgrund der Räumungsanspruch gestützt wird, wenn von einem Mietverhältnis ausgegangen wird, das besteht oder bestanden hat (…vgl. Mayer in Kissel/Mayer, GVG, 10. Aufl. 2021, § 23 Rn. 27; OLG Stuttgart, Beschluss vom 20. August 2009, 6 W 44/09, juris Rn. 16; KG…, Beschluss vom 16. Juli 1999, 28 AR 78/99, NJW-RR 2000, 801 [juris Rn. 11]).

    Entscheidend ist allein, ob sich die sachliche Zuständigkeit des Gerichts aus den zur Begründung des Anspruchs vom Kläger vorgebrachten Tatsachen ergibt (…vgl. BGH, Urt. v. 9. Juli 2014, VIII ZR 376/13, NJW 2014, 2864 Rn. 23; Brandenburgisches OLG…, Beschluss vom 14. August 2023, 1 AR 20/23, juris Rn. 19;… OLG Köln, Urt. v. 12. Juni 2015, I-1 U16/14, juris Rn. 21 f.; OLG Stuttgart, Beschl. v. 20. August 2009, 6 W 44/09, juris Rn. 18; KG…, Beschluss vom 16. Juli 1999, 28 AR 78/99, NJW-RR 2000, 801 [juris Rn. 11 f.];… Wittschier in Musielak/Voit, ZPO, GVG § 23 Rn. 9;… Niesler in BeckOK GVG, 22. Ed. Stand: 15. Februar 2024, Rn. 14).

  • OLG Karlsruhe, 18.10.2013 - 7 W 56/13

    Prozesskostenhilfeverfahren: Verweisung an das sachlich zuständige Amtsgericht; …

    Dies widerspricht auch dem in das Gesetz in § 127 Abs. 2 S. 2 ZPO aufgenommenen Grundsatz, dass die sachlichen Voraussetzungen der Prozesskostenhilfebewilligung nur von solchen Gerichten zu prüfen sind, an die die Sache im Rechtszug der Hauptsache gelangen kann (…vgl. BGH, a.a.O.; s.a.: OLG Brandenburg, Beschluss vom 06.03.2013, Az. 11 W 40/12, juris Tz. 3; OLG Schleswig, MDR 2009, 346 f., juris Tz. 16; OLG Stuttgart, MDR 2009, 1310 f., juris Tz. 19; OLG Köln, FamRz 2000, 364, juris Tz. 5).
  • LG Cottbus, 08.01.2026 - 2 O 290/24
    Zwar weisen die Klägerinnen daraufhin, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Betriebskosten als Vereinbarung einer Mietzinspflicht gesehen werden kann (OLG Stuttgart Beschl. v. 20.8.2009 - 6 W 44/09, BeckRS 2009, 23539, beck-online).
  • KG, 23.07.2018 - 2 AR 33/18

    Zuerst ergangener Verweisungsbeschluss ist bindend!

    Zwar ist aus Gründen des Mieterschutzes nach der mittlerweile wohl herrschenden Meinung eine amtsgerichtliche Zuständigkeit nach § 23 Nr. 2a GVG darüber hinaus auch dann zu bejahen, wenn der Beklagte sich in schlüssiger Weise mit Gegenrechten aus einem Wohnraummietverhältnis verteidigt (OLG Stuttgart, Beschluss vom 20. August 2009 — 6 W 44/09 —, MDR 2009, 1310; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08. November 2007 — 24 U 117/07 —, NZM 2008, 479;… Kissel/Mayer, GVG, 9. Aufl. 2018, § 23 Rn. 17;… Monschau in: Lützenkirchen, Anwalts-Handbuch Mietrecht, 5. Aufl. 2015, Rn. M 42a).
  • OLG Hamburg, 14.04.2016 - 8 U 98/15

    Abschluss eines konkludenten Mietvertrags durch Zahlung der Betriebs- bzw. …

    So liegt ein Mietvertrag bereits dann vor, wenn überhaupt eine - nicht notwendige kostendeckende - Gegenleistung erfolgt (OLG Stuttgart ZMR 2010, 446 f - Rn 18 m.w.N. i.V.m. Rn 5; s. auch OLG Stuttgart NZM 2008, 838 - Rn 11 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Stuttgart
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht