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Weitere Entscheidungen unten: KG, 19.06.2009 | KG, 27.07.2009

Rechtsprechung
   BGH, 22.10.2009 - V ZB 77/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,2763
BGH, 22.10.2009 - V ZB 77/09 (https://dejure.org/2009,2763)
BGH, Entscheidung vom 22.10.2009 - V ZB 77/09 (https://dejure.org/2009,2763)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 2009 - V ZB 77/09 (https://dejure.org/2009,2763)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    BGB § 654; ; ZPO § 574; ; ZVG § 150 Abs. 1; ; ZVG § 153 Abs. 1

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verwirkung eines Anspruchs auf die dem Zwangsverwalter zustehende Vergütung aufgrund einer Aufnahme dieser Tätigkeit neben dem Rechtspflegerberuf ohne erforderliche Genehmigung

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Verwirkung der Vergütung bei Bestellung eines Rechtspflegers zum Zwangsverwalter innerhalb seines Behördenbereichs

  • ra.de
  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwirkung eines Anspruchs auf die dem Zwangsverwalter zustehende Vergütung aufgrund einer Aufnahme dieser Tätigkeit neben dem Rechtspflegerberuf ohne erforderliche Genehmigung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Vollstreckungsrechtspfleger: Vergütungsanspruchsverwirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • wps-de.com (Entscheidungsbesprechung)

    Bestellung eines Rechtspflegers ohne die erforderliche Nebentätigkeitsgenehmigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 426
  • MDR 2010, 105
  • NZM 2010, 53
  • Rpfleger 2010, 151
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 23.09.2009 - V ZB 90/09

    Unbefugtes Führen eines Doktortitels oder Diplomtitels i.R.e. Bestellung zum …

    Auszug aus BGH, 22.10.2009 - V ZB 77/09
    Die im Maklerrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs enthaltene Bestimmung ist - wie der Senat in einem nach der Entscheidung des Beschwerdegerichts ergangenen Beschluss (v. 23. September 2009, V ZB 90/09, Rz. 8 bis 13, zur Veröffentlichung vorgesehen) bereits ausgeführt hat - auch auf den gesetzlichen Vergütungsanspruch des Zwangsverwalters analog anzuwenden.

    Wegen des Strafcharakters des § 654 BGB muss es sich um eine schwerwiegende Treuepflichtverletzung handeln, die den Dienstverpflichteten seines Lohnes als "unwürdig" erweist (…BGH, Urt. v. 19. Mai 2005, III ZR 332/04, NJW-RR 2005, 1423, 1424; Senat, Beschl. v. 23. September 2009, V ZB 90/09, Rz. 15).

    Die Verwirkung des Anspruchs auf die Vergütung analog § 654 BGB setzt zwar eine schwere Verletzung der Treuepflichten gegenüber den Beteiligten, jedoch nicht eine Schädigung ihres Vermögens voraus (vgl. BGHZ 159, 122, 131 f.; Senat, Beschl. v. 23. Sept. 2009, V ZB 90/09, Rz. 15, zur Veröffentlichung bestimmt).

    Entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerde ist es für die Verwirkung der Vergütung auch ohne Bedeutung, dass der Rechtsbeschwerdeführer seine Bestellung zum Zwangsverwalter nicht durch Täuschung mit unrichtigen Angaben über seine Qualifikation erschlichen hat (dazu BGHZ 159, 122, 132; Senat, Beschl. v. 23. Sept. 2009, V ZB 90/09, Rz. 16 ff.).

    Für die Verwirkung des Anspruchs auf die Vergütung ist vielmehr entscheidend, ob der Beteiligte zu 1 seine Treupflicht gegenüber den Verfahrensbeteiligten vorsätzlich, wenn nicht gar arglistig, mindestens aber in einer grob leichtfertigen Weise verletzt hat (BGHZ 159, 122, 131; Senat, Beschl. v. 23. September 2009, V ZB 90/09, Rz. 15).

    Bei einer solchen Treupflichtverletzung ist der Verlust des Anspruchs auf die Vergütung nicht unverhältnismäßig, wenn der Zwangsverwalter zur Verfolgung seiner wirtschaftlichen Vorteile sich grob rücksichtslos über die Interessen der anderen Verfahrensbeteiligten hinweggesetzt hat (BGHZ 159, 122, 133; Senat, Beschl. v. 23. September 2009, V ZB 90/09, Rz. 33).

    Die auf §§ 97 Abs. 1, 92 Abs. 1 Satz 1 ZPO gestützte Kostenentscheidung des Beschwerdegerichts ist daher aufzuheben (vgl. Senat, Beschl. v. 23. September 2009, V ZB 90/09, Rz. 33 m.w.N.).

  • BGH, 06.05.2004 - IX ZB 349/02

    Verbot der Schlechterstellung im Beschwerdeverfahren nach Aufhebung und …

    Auszug aus BGH, 22.10.2009 - V ZB 77/09
    Da der Vergütungsanspruch des Verwalters nach § 654 BGB verwirkt sei, wenn dieser sich sein Amt durch Täuschung erschlichen habe (BGHZ 159, 122 ff.), müsse dasselbe in den Fällen gelten, in denen der Zwangsverwalter seine Bestellung durch kollusives Zusammenwirken mit dem für die Bestellung des Zwangsverwalters zuständigen Rechtspflegeorgan erlangt habe.

    Der Anspruch entfiel auch nicht durch dessen Entlassung aus dem Amt nach § 153 Abs. 1 Satz 2 ZVG, selbst wenn diese aus wichtigem Grund erfolgte (vgl. BGHZ 159, 122, 130).

    Der in § 654 BGB zum Ausdruck kommende allgemeine Rechtsgedanke, dass derjenige seines Entgeltanspruchs verlustig sein soll, der sich dessen wegen eines Treubruchs als unwürdig erwiesen hat, ist auf die öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisse des Insolvenz- (BGHZ 159, 122, 131) und des Zwangsverwalters (…Senat, a.a.O.) zu übertragen.

    Die Verwirkung des Anspruchs auf die Vergütung analog § 654 BGB setzt zwar eine schwere Verletzung der Treuepflichten gegenüber den Beteiligten, jedoch nicht eine Schädigung ihres Vermögens voraus (vgl. BGHZ 159, 122, 131 f.;… Senat, Beschl. v. 23. Sept. 2009, V ZB 90/09, Rz. 15, zur Veröffentlichung bestimmt).

    Entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerde ist es für die Verwirkung der Vergütung auch ohne Bedeutung, dass der Rechtsbeschwerdeführer seine Bestellung zum Zwangsverwalter nicht durch Täuschung mit unrichtigen Angaben über seine Qualifikation erschlichen hat (dazu BGHZ 159, 122, 132;… Senat, Beschl. v. 23. Sept. 2009, V ZB 90/09, Rz. 16 ff.).

    Für die Verwirkung des Anspruchs auf die Vergütung ist vielmehr entscheidend, ob der Beteiligte zu 1 seine Treupflicht gegenüber den Verfahrensbeteiligten vorsätzlich, wenn nicht gar arglistig, mindestens aber in einer grob leichtfertigen Weise verletzt hat (BGHZ 159, 122, 131;… Senat, Beschl. v. 23. September 2009, V ZB 90/09, Rz. 15).

    Bei einer solchen Treupflichtverletzung ist der Verlust des Anspruchs auf die Vergütung nicht unverhältnismäßig, wenn der Zwangsverwalter zur Verfolgung seiner wirtschaftlichen Vorteile sich grob rücksichtslos über die Interessen der anderen Verfahrensbeteiligten hinweggesetzt hat (BGHZ 159, 122, 133;… Senat, Beschl. v. 23. September 2009, V ZB 90/09, Rz. 33).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.10.2002 - 4 S 1374/02

    Zusammentreffen von Behördenzuständigkeitsbereich und Nebentätigkeit

    Auszug aus BGH, 22.10.2009 - V ZB 77/09
    Die nach dem Gesetz zwingende Versagung einer Nebentätigkeit bei einem Zusammentreffen von Behördenzuständigkeit und Nebentätigkeit (VGH Mannheim, NVwZ-RR 2003, 224) sichert in den Fällen, in denen es um die Bestellung eines beim Vollstreckungsgericht tätigen Rechtspflegers zum Zwangsverwalter geht, die unparteiische und unbefangene Bestellung und Beaufsichtigung der Geschäftsführung des Zwangsverwalters durch das Vollstreckungsgericht nach §§ 150 Abs. 1, 153 Abs. 1 ZVG.

    Denn hier ist nicht über die den Beteiligten zu 1 in einem Disziplinarverfahren möglicherweise entlastenden Umstände zu entscheiden, welche sich daraus ergeben könnten, dass der Dienstherr auf seinen Genehmigungsantrag nicht (alsbald) reagiert und dem Beteiligten zu 1 nicht unter Hinweis auf einschlägige Rechtsprechung (VGH Mannheim, NVwZ-RR 2003, 224) klar und unmissverständlich mitgeteilt hat, dass die beantragte Genehmigung versagt werden muss.

  • BVerwG, 01.06.1999 - 1 D 49.97

    Aufbau einer Firma und Ausübung des Gewerbes durch einen krankgeschriebenen …

    Auszug aus BGH, 22.10.2009 - V ZB 77/09
    Die Verletzung der Vorschriften über Nebentätigkeiten ist zwar ein Dienstvergehen des Beamten, das als solches jedoch nur mit den Mitteln des Disziplinarrechts (vgl. dazu: BVerwGE 98, 370, 377; 113, 337, 338) und nicht mit dem Verlust des Anspruchs auf die Vergütung aus geleisteter Tätigkeit zu ahnden sein könnte (…vgl. zur Wirksamkeit des Anspruchs auf eine Vergütung aus einer nicht genehmigten privatrechtlichen Tätigkeit des Beamten: BGH, Urt. v. 7. Mai 1974, VI ZR 7/73, NJW 1974, 1374, 1375; OLG Schleswig; SchlAnz 1974, 205).
  • BGH, 19.05.2005 - III ZR 322/04

    Formularmäßiger Ausschluss von Beratungspflichten eines Versicherungsmaklers

    Auszug aus BGH, 22.10.2009 - V ZB 77/09
    Wegen des Strafcharakters des § 654 BGB muss es sich um eine schwerwiegende Treuepflichtverletzung handeln, die den Dienstverpflichteten seines Lohnes als "unwürdig" erweist (BGH, Urt. v. 19. Mai 2005, III ZR 332/04, NJW-RR 2005, 1423, 1424;… Senat, Beschl. v. 23. September 2009, V ZB 90/09, Rz. 15).
  • BGH, 12.09.2002 - IX ZB 39/02

    Regelvergütung des Zwangsverwalters

    Auszug aus BGH, 22.10.2009 - V ZB 77/09
    Als ehemaligem Zwangsverwalter steht dem Beteiligten zu 1 grundsätzlich nach §§ 152a, 153 ZVG der gesetzliche Anspruch auf eine Vergütung zu (BGHZ 152, 18, 22).
  • BGH, 14.04.2005 - V ZB 10/05

    Voraussetzungen der Bindung des Gerichts an einen vom Gläubiger vorgeschlagenen …

    Auszug aus BGH, 22.10.2009 - V ZB 77/09
    Objektivität und Unbefangenheit der für das Vollstreckungsgericht handelnden Rechtspfleger gegenüber dem Zwangsverwalter sind im Interesse des Vollstreckungsgläubigers und des Schuldners unerlässlich, weil der Zwangsverwalter nach § 1 Abs. 1 ZwVwV von Weisungen der Verfahrensbeteiligten nicht abhängig, sondern bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben nur den Vorgaben des Vollstreckungsgerichts unterworfen ist (vgl. Senat, Beschl. v. 14. April 2005, V ZB 10/05, WM 2005, 1323).
  • BGH, 10.06.1959 - V ZR 204/57

    Zwangsverwalter-Bestellung

    Auszug aus BGH, 22.10.2009 - V ZB 77/09
    Die Bestellung des Beteiligten zu 1 war zwar - wovon das Beschwerdegericht auch ausgegangen ist - nach § 150 Abs. 1 ZVG wirksam, obwohl sie bei richtiger Handhabung hätte unterbleiben müssen (Senat, BGHZ 30, 173, 175).
  • BGH, 07.05.1974 - VI ZR 7/73

    Berufsverbot - Rechtsanwalt - Gewinnersatzanspruch - Fehlende Genehmigung

    Auszug aus BGH, 22.10.2009 - V ZB 77/09
    Die Verletzung der Vorschriften über Nebentätigkeiten ist zwar ein Dienstvergehen des Beamten, das als solches jedoch nur mit den Mitteln des Disziplinarrechts (vgl. dazu: BVerwGE 98, 370, 377; 113, 337, 338) und nicht mit dem Verlust des Anspruchs auf die Vergütung aus geleisteter Tätigkeit zu ahnden sein könnte (vgl. zur Wirksamkeit des Anspruchs auf eine Vergütung aus einer nicht genehmigten privatrechtlichen Tätigkeit des Beamten: BGH, Urt. v. 7. Mai 1974, VI ZR 7/73, NJW 1974, 1374, 1375; OLG Schleswig; SchlAnz 1974, 205).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.03.1989 - 4 S 2613/88

    Beamteter Notar als Testamentsvollstrecker

    Auszug aus BGH, 22.10.2009 - V ZB 77/09
    Das Gesetz will so in erster Linie denkbaren Konflikten zwischen kollegialer Rücksichtnahme und unparteiischer und unbefangener Amtswahrnehmung vorbeugen, denen sich Angehörige derselben Dienststelle ausgesetzt sehen könnten, insbesondere wenn sie mit einer Zulassung zu einer solchen Nebentätigkeit oder mit den Ergebnissen solcher Nebentätigkeit befasst wären (VGH Mannheim, Die Justiz 1990, 68, 69).
  • LG Stuttgart, 09.09.2008 - 19 T 316/08
  • LG Frankfurt/Main, 02.03.2023 - 17 O 64/22

    Maßgeblichkeit des Erwerbszweckes für die Anwendbarkeit des …

    Nach § 654 BGB wird ein Makler seines Provisionsanspruches verlustig, wenn er sich seiner durch Verletzung einer Treupflicht als unwürdig erwiesen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 22.10.2009 - V ZB 77/09).
  • LG Stuttgart, 01.10.2010 - 19 T 240/10

    Verjährung der Vergütungsansprüche des vorläufigen Insolvenzverwalters, …

    Rn. 20 In einem Beschwerdeverfahren über die Festsetzung der Insolvenzverwaltervergütung ist nach Meinung der Kammer wie auch bei einem Rechtsmittel betreffend die Höhe einer Zwangsverwaltervergütung eine Kostenentscheidung regelmäßig nicht veranlasst, weil das Verfahren nicht kontradiktorisch ausgestaltet ist (BGH Beschl. v. 22. Oktober 2009, V ZB 77/09, Beschl. v. 23. September 2009, V ZB 90/09, Rz. 33 m.w.N.).
  • AG Goslar, 29.04.2010 - 33 IN 94/09

    Berücksichtigung der Abweichung von qualitativen und quantitativen Merkmalen vom …

    Eine Verwirkung der Vergütung eines Zwangsverwalters hat der BGH in seinem Beschl. v. 22.10.2009 - V ZB 77/09, ZInsO 2009, 2409, für den Fall festgestellt, dass ein Rechtspfleger ohne die für die Nebentätigkeit als Zwangsverwalter erforderliche Genehmigung in dem Bezirk des AG, an dem er tätig ist, sich zum Zwangsverwalter bestellen lässt und dieses Amt auch ausübt.
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Rechtsprechung
   KG, 19.06.2009 - 2 W 105/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,21268
KG, 19.06.2009 - 2 W 105/09 (https://dejure.org/2009,21268)
KG, Entscheidung vom 19.06.2009 - 2 W 105/09 (https://dejure.org/2009,21268)
KG, Entscheidung vom 19. Juni 2009 - 2 W 105/09 (https://dejure.org/2009,21268)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen einstweilige Entscheidungen im Beschwerdeverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 105
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 22.08.1990 - 2 W 151/90
    Auszug aus KG, 19.06.2009 - 2 W 105/09
    Gegen einstweilige Entscheidungen des Gerichts nach § 570 Abs. 2 ZPO ist die Beschwerde nicht statthaft (OLG Köln, ZMR 1990, 419;… Zöller/Heßler, ZPO, 27. Aufl. § 570, Rn. 5;… MüKo-Lipp, ZPO, 3. Aufl., § 570 Rn. 8).
  • OLG Frankfurt, 14.10.2020 - 26 W 24/20

    Anfechtbarkeit einer Entscheidung nach § 570 Abs. 2 ZPO

    Gegen Entscheidungen nach § 570 Abs. 2 ZPO ist eine sofortige Beschwerde nicht statthaft (vgl. etwa KG, Beschluss vom 19.06.2009 - 2 W 105/09 -, MDR 2010, 105; OLG Köln, Beschluss vom 22.08.1990 - 2 W 151/90 -, ZMR 1990, 419;… Heßler, in: Zöller, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 570 ZPO, Rdnr. 5;… Ball, in: Musielak/Voit (Hrsg.), ZPO, 17. Aufl. 2020, § 570, Rdnr. 4;… Koch, in: Saenger (Hrsg.), ZPO, 8. Aufl. 2019, § 570, Rdnr. 4;… Reichold, in: Thomas/Putzo, ZPO, 41. Aufl. 2020, § 570, Rdnr. 2).

    Zwar ergibt sich die Unanfechtbarkeit derartiger Entscheidungen nicht unmittelbar aus dem Wortlaut des § 570 Abs. 2 ZPO, sie ist aber nach einhelliger Auffassung aus den §§ 707 Abs. 2, 719 ZPO abzuleiten, da die Interessenlage in Bezug auf derartige Zwischenentscheidungen vergleichbar ist (vgl. etwa KG, Beschluss vom 19.06.2009 - 2 W 105/09 -, MDR 2010, 105; OLG Köln, Beschluss vom 22.08.1990 - 2 W 151/90 -, ZMR 1990, 419).

    Da kein Rechtsmittel gegeben ist, bedurfte es auch keines Abhilfeverfahrens durch das Landgericht (vgl. KG, Beschluss vom 19.06.2009 - 2 W 105/09 -, MDR 2010, 105;… Heßler, in: Zöller, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 572, Rdnr. 6).

  • OLG Düsseldorf, 12.09.2025 - 10 W 58/25

    Vollstreckungsschutz bei Notarkosten-Beschwerde: Sofortige Beschwerde unzulässig

    Ebenso sind Zwischenentscheidungen über die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde nach § 570 ZPO unanfechtbar (vgl. hierzu OLG Frankfurt BeckRS 2020, 29139; KG Beschl. v. 19.6.2009 - 2 W 105/09, BeckRS 2009, 25271, beck-online; OLG Köln, ZMR 1990, 419;… Feskorn in Zöller, ZPO, 35. Auflage, § 570 Rn 3;… Anders/Gehle/Hunke, 83. Aufl. 2025, ZPO § 570 Rn. 6, beck-online).
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Rechtsprechung
   KG, 27.07.2009 - 12 U 200/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,20919
KG, 27.07.2009 - 12 U 200/08 (https://dejure.org/2009,20919)
KG, Entscheidung vom 27.07.2009 - 12 U 200/08 (https://dejure.org/2009,20919)
KG, Entscheidung vom 27. Juli 2009 - 12 U 200/08 (https://dejure.org/2009,20919)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de

    ZPO § 139; ZPO § 286
    Indizien für einen gestellten Verkehrsunfall; Anforderungen an die Berufungsbegründung bei Rüge der Verletzung der Hinweispflicht durch das Gericht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Indizien für einen gestellten Verkehrsunfall; Anforderungen an die Berufungsbegründung bei Rüge der Verletzung der Hinweispflicht durch das Gericht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 105
  • NZV 2010, 202
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • KG, 07.09.2006 - 8 U 107/06

    Notwendiger Inhalt einer Berufungsbegründung gegen ein "Überraschungsurteil"

    Auszug aus KG, 27.07.2009 - 12 U 200/08
    8 Rügt der Berufungsführer einen unterlassenen Hinweis des Landgerichts muss er jedoch spätestens mit der Berufungsbegründung vortragen, was er bei erteiltem Hinweis vorgetragen hätte (vgl. KG, KGR 2007, 72 = MDR 2007, 677;… Zöller, 27. Auf., § 139 ZPO, Rn. 20 ).
  • KG, 18.02.2010 - 12 U 107/09

    Schadenersatz nach Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei der Kollision zwischen …

    Rn. 18 Rügt der Berufungsführer einen unterlassenen Hinweis des Landgerichts, muss er mit der Berufungsbegründung vortragen, was er bei erteiltem Hinweis geltend gemacht hätte, damit die Ursächlichkeit des Verfahrensfehlers (§ 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 ZPO) geprüft werden kann (vgl. Senat, KGR 2009, 938 = VRS 117, 282 = MDR 2010, 105 L; KGR 2007, 72 = MDR 2007, 677;… Zöller/Greger, ZPO, 28. Aufl. 2010, § 139 Rn 20).
  • OLG Köln, 29.06.2010 - 9 U 136/08

    Anforderungen an die Verwendungssicherstellung i.S. von § 15 Nr. 4 H.A. VGB 2000

    Rügt der Berufungsführer einen unterlassenen Hinweis des Landgerichts, muss er spätestens mit der Berufungsbegründung vortragen, was er bei einem erteilten Hinweis vorgebracht hätte (Senatsbeschluss vom 20.5.2010 - 9 U 22/10; KG, MDR 2007, 677 und Beschluss vom 27.7.2009 - 12 U 200/08 - juris, Rn. 8).
  • KG, 30.06.2010 - 12 U 151/09

    Verkehrsunfallprozess: Haftungsverteilung bei erhöhter Betriebsgefahr eines …

    Rn. 16 b. Nach diesen in der Rechtsprechung der Verkehrssenate der Oberlandesgerichte seit langem anerkannten Grundsätzen (vgl. zum provozierten Unfall auch Senat, NZV 2008, 153; NZV 2010, 202; VRS 115, 285) hat das Landgericht in dem angegriffenen Urteil zutreffend festgestellt, dass hier eine erhebliche Häufung von werthaltigen Beweisanzeichen vorliegt, dass diese keinen Zufall mehr darstellen können, sondern auf ein vorsätzliches Geschehen hindeuten.
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