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Weitere Entscheidungen unten: BGH, 17.03.2011 | BGH, 22.02.2011

Rechtsprechung
   BGH, 04.11.2010 - I ZR 118/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2588
BGH, 04.11.2010 - I ZR 118/09 (https://dejure.org/2010,2588)
BGH, Entscheidung vom 04.11.2010 - I ZR 118/09 (https://dejure.org/2010,2588)
BGH, Entscheidung vom 04. November 2010 - I ZR 118/09 (https://dejure.org/2010,2588)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    Rechtsberatung durch Lebensmittelchemiker

    UWG § 4 Nr. 11; RDG § 2 Abs. 1, §§ 3, 5 Abs. 1; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

    Rechtsberatung durch Lebensmittelchemiker

  • rechtsinformationen.bund.de

    Unerlaubte Rechtsberatung: Konkretisierung der Merkmale für eine zulässige Rechtsdienstleistung in einem Unterlassungsantrag; Rechtsbesorgung durch Prüfung der Verkehrsfähigkeit eines im Inland in den Verkehr gebrachten Produkts; Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Rechtsberatung durch Lebensmittelchemiker

    § 4 Nr 11 UWG, § 8 Abs 1 S 1 UWG, § 2 Abs 1 RDG, § 3 RDG, § 5 Abs 1 S 1 RDG
    Unerlaubte Rechtsberatung: Konkretisierung der Merkmale für eine zulässige Rechtsdienstleistung in einem Unterlassungsantrag; Rechtsbesorgung durch Prüfung der Verkehrsfähigkeit eines im Inland in den Verkehr gebrachten Produkts; Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verweis auf die Erlaubnistatbestände des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) bei einem verallgemeinernd abstrakt gefassten Unterlassungsantrag zur hinreichenden Konkretisierung von Merkmalen ; Rechtliche Prüfung als Voraussetzung für die Beurteilung der Verkehrsfähigkeit ...

  • online-und-recht.de

    Rechtsberatung durch Lebensmittelchemiker

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verweis auf die Erlaubnistatbestände des RDG bei einem verallgemeinernd abstrakt gefassten Unterlassungsantrag zur hinreichenden Konkretisierung von Merkmalen; Rechtliche Prüfung als Voraussetzung für die Beurteilung der Verkehrsfähigkeit eines in einem Mitgliedstaat der ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsberatung durch Lebensmittelchemiker

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Architekten - Wann dürfen Architekten Rechtsberatung erteilen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Rechtsberatung durch einen Lebensmittelchemiker und Konkretisierung des Unterlassungsantrags

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Rechtsdienstleistungsgesetz und die Fassung eines Unterlassungsantrag

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtsberatung durch Lebensmittelchemiker

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann dürfen Berufsfremde Rechtsberatung erteilen? (IBR 2011, 350)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 680
  • GRUR 2011, 539
  • WM 2011, 1772
 
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Wird zitiert von ... (109)Zitiert selbst (12)

  • BGH, 29.07.2009 - I ZR 166/06

    Finanz-Sanierung

    Auszug aus BGH, 04.11.2010 - I ZR 118/09
    Dementsprechend ist die Anwendung des § 4 Nr. 11 UWG auf berufsrechtliche Bestimmungen, die - wie die Regelung des § 3 RDG - das Marktverhalten in gemeinschaftsrechtskonformer Weise regeln, auch nach dem jetzt geltenden UWG zulässig (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juli 2009 - I ZR 166/06, GRUR 2009, 1077 Rn. 21 = WRP 2009, 1380 - Finanz-Sanierung).

    Diese stellt klar, dass Rechtsdienstleistungen angesichts des fortbestehenden Verbotscharakters des neuen Gesetzes, das gemäß seinem § 1 Abs. 1 Satz 2 dazu dient, die Rechtsuchenden, den Rechtsverkehr und die Rechtsordnung vor unqualifizierten Rechtsdienstleistungen zu schützen, nur aufgrund gesetzlicher Erlaubnis erbracht werden dürfen und im Übrigen verboten sind (vgl. BGH, GRUR 2009, 1077 Rn. 20 - Finanz-Sanierung).

  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 202/07

    Erinnerungswerbung im Internet

    Auszug aus BGH, 04.11.2010 - I ZR 118/09
    Davon ist im Regelfall auszugehen, wenn über die Bedeutung des an sich auslegungsbedürftigen Begriffs zwischen den Parteien kein Streit besteht und objektive Maßstäbe zur Abgrenzung vorliegen (vgl. BGH, Urteil vom 11. Mai 2000 - I ZR 28/98, BGHZ 144, 255, 263 - Abgasemissionen) oder wenn zum Verständnis des Begriffs auf die konkrete Verletzungshandlung und die gegebene Klagebegründung zurückgegriffen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 4. September 2003 - I ZR 23/01, GRUR 2004, 151, 152 = WRP 2004, 227 - Farbmarkenverletzung I, insoweit nicht in BGHZ 156, 126; vgl. auch BGH, Urteil vom 29. April 2010 - I ZR 202/07, GRUR 2010, 749 Rn. 21 = WRP 2010, 1030 - Erinnerungswerbung im Internet).

    Dementsprechend müssen, wenn der Klageantrag nicht auf die konkrete Verletzungsform beschränkt wird, die Umstände, die nach Auffassung der Klägerin für die Erfüllung des Ausnahmetatbestands sprechen, so genau umschrieben werden, dass im Vollstreckungsverfahren erkennbar ist, welche konkreten Handlungen von dem Verbot ausgenommen sind (vgl. BGH, GRUR 2010, 749 Rn. 25 f. - Erinnerungswerbung im Internet).

  • BGH, 05.10.2010 - I ZR 46/09

    Verbotsantrag bei Telefonwerbung

    Auszug aus BGH, 04.11.2010 - I ZR 118/09
    Rn. 11 a) Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO darf ein Verbotsantrag nicht derart undeutlich gefasst sein, dass Gegenstand und Umfang der Entscheidungsbefugnis des Gerichts (§ 308 Abs. 1 ZPO) nicht erkennbar abgegrenzt sind, sich der Beklagte deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und letztlich die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen bliebe (BGH…, Urteil vom 16. November 2006 - I ZR 191/03, GRUR 2007, 607 Rn. 16 = WRP 2007, 775 - Telefonwerbung für "Individualverträge"; Urteil vom 5. Oktober 2010 - I ZR 46/09 Rn. 10 - Verbotsantrag bei Telefonwerbung).

    Rn. 17 Allerdings kann nach der Senatsrechtsprechung eine auslegungsbedürftige Antragsformulierung hinzunehmen sein, wenn eine weitere Konkretisierung nicht möglich ist und die Antragsformulierung zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes im Hinblick auf eine bestimmte Geschäftspraxis erforderlich erscheint (vgl. BGH…, Urteil vom 9. Juli 2009 - I ZR 13/07, GRUR 2009, 977 Rn. 22 = WRP 2009, 1076 - Brillenversorgung I; Urteil vom 5. Oktober 2010 - I ZR 46/09 Rn. 10 - Verbotsantrag bei Telefonwerbung).

  • BGH, 03.05.2007 - I ZR 19/05

    Rechtsberatung durch Haftpflichtversicherer

    Auszug aus BGH, 04.11.2010 - I ZR 118/09
    Rn. 25 d) Die Bestimmung des Art. 1 § 1 RBerG zählt zu den Vorschriften, die dazu bestimmt sind, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln (vgl. BGH, Urteil vom 3. Mai 2007 - I ZR 19/05, GRUR 2007, 978 Rn. 19 = WRP 2007, 1334 - Rechtsberatung durch Haftpflichtversicherer).
  • BGH, 04.10.2007 - I ZR 143/04

    "Versandkosten"; Anforderungen an die Bestimmtheit eines Unterlassungsantrages im …

    Auszug aus BGH, 04.11.2010 - I ZR 118/09
    Der Grundsatz des Vertrauensschutzes und der Anspruch der Parteien auf ein faires Gerichtsverfahren gebieten es in einem solchen Fall, von einer Abweisung der Klage als unzulässig abzusehen und der Klägerin im wiedereröffneten Berufungsverfahren Gelegenheit zu geben, den aufgetretenen Bedenken durch eine angepasste Antragsfassung zu begegnen (BGH, Urteil vom 4. Oktober 2007 - I ZR 143/04, GRUR 2008, 84 Rn. 23 = WRP 2008, 98 - Versandkosten).
  • BGH, 16.11.2006 - I ZR 191/03

    Telefonwerbung für "Individualverträge"

    Auszug aus BGH, 04.11.2010 - I ZR 118/09
    Rn. 11 a) Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO darf ein Verbotsantrag nicht derart undeutlich gefasst sein, dass Gegenstand und Umfang der Entscheidungsbefugnis des Gerichts (§ 308 Abs. 1 ZPO) nicht erkennbar abgegrenzt sind, sich der Beklagte deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und letztlich die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen bliebe (BGH, Urteil vom 16. November 2006 - I ZR 191/03, GRUR 2007, 607 Rn. 16 = WRP 2007, 775 - Telefonwerbung für "Individualverträge";… Urteil vom 5. Oktober 2010 - I ZR 46/09 Rn. 10 - Verbotsantrag bei Telefonwerbung).
  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 23/08

    Costa del Sol

    Auszug aus BGH, 04.11.2010 - I ZR 118/09
    Zudem muss die Handlung zum Zeitpunkt ihrer Begehung wettbewerbswidrig gewesen sein, weil es anderenfalls an der Wiederholungsgefahr fehlt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 29. April 2010 - I ZR 23/08, GRUR 2010, 652 Rn. 10 = WRP 2010, 872 - Costa del Sol).
  • BGH, 11.05.2000 - I ZR 28/98

    Abgasemissionen

    Auszug aus BGH, 04.11.2010 - I ZR 118/09
    Davon ist im Regelfall auszugehen, wenn über die Bedeutung des an sich auslegungsbedürftigen Begriffs zwischen den Parteien kein Streit besteht und objektive Maßstäbe zur Abgrenzung vorliegen (vgl. BGH, Urteil vom 11. Mai 2000 - I ZR 28/98, BGHZ 144, 255, 263 - Abgasemissionen) oder wenn zum Verständnis des Begriffs auf die konkrete Verletzungshandlung und die gegebene Klagebegründung zurückgegriffen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 4. September 2003 - I ZR 23/01, GRUR 2004, 151, 152 = WRP 2004, 227 - Farbmarkenverletzung I, insoweit nicht in BGHZ 156, 126; vgl. auch BGH…, Urteil vom 29. April 2010 - I ZR 202/07, GRUR 2010, 749 Rn. 21 = WRP 2010, 1030 - Erinnerungswerbung im Internet).
  • BGH, 09.07.2009 - I ZR 13/07

    Brillenversorgung

    Auszug aus BGH, 04.11.2010 - I ZR 118/09
    Rn. 17 Allerdings kann nach der Senatsrechtsprechung eine auslegungsbedürftige Antragsformulierung hinzunehmen sein, wenn eine weitere Konkretisierung nicht möglich ist und die Antragsformulierung zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes im Hinblick auf eine bestimmte Geschäftspraxis erforderlich erscheint (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juli 2009 - I ZR 13/07, GRUR 2009, 977 Rn. 22 = WRP 2009, 1076 - Brillenversorgung I;… Urteil vom 5. Oktober 2010 - I ZR 46/09 Rn. 10 - Verbotsantrag bei Telefonwerbung).
  • BGH, 22.11.2007 - I ZR 12/05

    Planfreigabesystem

    Auszug aus BGH, 04.11.2010 - I ZR 118/09
    Die Verwendung auslegungsbedürftiger Begriffe im Klageantrag zur Bezeichnung der zu untersagenden Handlung ist allerdings hinnehmbar oder im Interesse einer sachgerechten Verurteilung zweckmäßig oder sogar geboten, wenn über den Sinngehalt der verwendeten Begriffe kein Zweifel besteht, so dass die Reichweite von Antrag und Urteil feststeht (vgl. BGH, Urteil vom 22. November 2007 - I ZR 12/05, GRUR 2008, 357 Rn. 22 = WRP 2008, 499 - Planfreigabesystem).
  • BGH, 04.09.2003 - I ZR 23/01

    Farbmarkenverletzung I

  • BGH, 23.04.2009 - IX ZR 95/06

    Umfang der gerichtlichen Hinweispflichten zur Vermeidung von …

  • BGH, 13.03.2018 - VI ZR 143/17

    Kein Anspruch auf weibliche Personenbezeichnungen in Vordrucken und Formularen

    Davon ist im Regelfall auszugehen, wenn über die Bedeutung des an sich auslegungsbedürftigen Begriffs zwischen den Parteien kein Streit besteht und objektive Maßstäbe zur Abgrenzung vorliegen oder wenn zum Verständnis des Begriffs auf die konkrete Verletzungshandlung und die gegebene Klagebegründung zurückgegriffen werden kann (…BGH, Urteile vom 26. Juni 2013 - IV ZR 39/10, VersR 2013, 1381 Rn. 20; vom 4. November 2010 - I ZR 118/09, WM 2011, 1772 Rn. 13; vom 22. November 2007 - I ZR 12/05, MDR 2008, 525, 526).
  • BGH, 14.01.2016 - I ZR 107/14

    Schadensregulierung durch Versicherungsmakler - Wettbewerbsverstoß: …

    Die Bestimmung ist eine Marktverhaltensregelung im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG aF und § 3a UWG, die mit der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken vereinbar ist (vgl. BGH, Urteil vom 4. November 2010 - I ZR 118/09, GRUR 2011, 539 Rn. 23, 25 = WRP 2011, 742 - Rechtsberatung durch Lebensmittelchemiker).

    Rn. 40 aa) Der Bundesgerichtshof hat über die Frage, welche Anforderungen an die rechtliche Prüfung im Sinne von § 2 Abs. 1 RDG zu stellen sind, bislang nicht abschließend entschieden (BGH, GRUR 2011, 539 Rn. 28 - Rechtsberatung durch Lebensmittelchemiker).

  • BGH, 09.09.2021 - I ZR 113/20

    Vertragsdokumentengenerator - Zulässigkeit eines digitalen …

    Der Gebrauch auslegungsbedürftiger Begriffe im Klageantrag zur Bezeichnung der zu untersagenden Handlung genügt, wenn über ihren Sinngehalt zwischen den Parteien kein Streit besteht und objektive Maßstäbe zur Abgrenzung vorliegen, oder wenn der Kläger den auslegungsbedürftigen Begriff hinreichend konkret umschreibt und gegebenenfalls mit Beispielen unterlegt oder sein Begehren an der konkreten Verletzungshandlung ausrichtet (BGH, Urteil vom 4. November 2010 - I ZR 118/09, GRUR 2011, 539 Rn. 13 = WRP 2011, 742 - Rechtsberatung durch Lebensmittelchemiker;… Urteil vom 23. September 2015 - I ZR 78/14, GRUR 2015, 1201 Rn. 42 = WRP 2015, 1487 - Sparkassen-Rot/Santander-Rot;… Urteil vom 6. Oktober 2016 - I ZR 25/15, GRUR 2017, 266 Rn. 29 = WRP 2017, 320 - World of Warcraft I).

    Dementsprechend ist die Anwendung des § 3a UWG auf berufsrechtliche Bestimmungen zulässig, die - wie die Vorschrift des § 3 RDG - das Marktverhalten in unionsrechtskonformer Weise regeln (BGH, GRUR 2011, 539 Rn. 23 - Rechtsberatung durch Lebensmittelchemiker;… GRUR 2016, 1189 Rn. 17 - Rechtsberatung durch Entwicklungsingenieur;… GRUR 2021, 758 Rn. 30 - Rechtsberatung durch Architektin).

    Die Bestimmung des § 3 RDG ist eine Marktverhaltensregelung im Sinne des § 3a UWG (BGH, GRUR 2011, 539 Rn. 25 - Rechtsberatung durch Lebensmittelchemiker; BGH…, Urteil vom 14. Januar 2016 - I ZR 107/14, GRUR 2016, 820 Rn. 12 = WRP 2016, 861 - Schadensregulierung durch Versicherungsmakler;… BGH, GRUR 2016, 1189 Rn. 18 - Rechtsberatung durch Entwicklungsingenieur;… GRUR 2021, 758 Rn. 28 - Rechtsberatung durch Architektin).

    Durch das Tatbestandsmerkmal der konkreten Angelegenheit sollen Konstellationen ausgeschieden werden, in denen nur ein fiktiver oder abstrakter Fall zu beurteilen ist (BGH, GRUR 2011, 539 Rn. 30 - Rechtsberatung durch Lebensmittelchemiker).

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Rechtsprechung
   BGH, 17.03.2011 - I ZR 183/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,4168
BGH, 17.03.2011 - I ZR 183/09 (https://dejure.org/2011,4168)
BGH, Entscheidung vom 17.03.2011 - I ZR 183/09 (https://dejure.org/2011,4168)
BGH, Entscheidung vom 17. März 2011 - I ZR 183/09 (https://dejure.org/2011,4168)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    Streitwertherabsetzung II

    UWG § 8 Abs. 3 Nr. 3, § 12 Abs. 4 Fall 2

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Streitwert bei Klagen von Verbraucherschutzverbänden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Streitwert bei Unterlassungsklagen von Verbraucherschutzverbänden

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Zur Streitwertherabsetzung nach § 12 Abs. 4 UWG zugunsten von Verbraucherschutzverbänden

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Streitwertherabsetzung bei Klagen von Verbraucherschutzverband

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Streitwert-Discount für Verbraucherschützer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 909
  • MDR 2011, 680
  • GRUR 2011, 560
 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.03.1998 - I ZR 185/95

    Verbandsinteresse - Streitwertbemessung

    Auszug aus BGH, 17.03.2011 - I ZR 183/09
    Rn. 4 1. Das Berufungsgericht hat sich bei seiner Entscheidung maßgeblich auf Erwägungen gestützt, die der Senat in den Entscheidungen "Streitwertbemessung" (Beschluss vom 26. April 1990 - I ZR 58/89, GRUR 1990, 1052) und "Verbandsinteresse" (Beschluss vom 5. März 1998 - I ZR 185/95, GRUR 1998, 958 = WRP 1998, 741) angestellt hat.

    Rn. 5 So ist es bei einem Wettbewerbsverband für den Regelfall gerechtfertigt, dessen für die Bemessung des Streitwertes maßgebliches Interesse ebenso zu bewerten wie das Interesse eines gewichtigen Mitbewerbers (BGH, GRUR 1998, 958 - Verbandsinteresse).

    Außerdem muss ein solcher Verband, wenn er sich der Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs widmet und Wettbewerbsverstöße jedenfalls auch im Interesse betroffener Mitbewerber verfolgt, grundsätzlich finanziell in der Lage sein, diese Aufgabe zu erfüllen, ohne zur sachgerechten Prozessführung auf eine Streitwertherabsetzung angewiesen zu sein; eine Streitwertherabsetzung kommt bei ihm daher nur bei Verfahren mit Streitwerten in Betracht, die über der Revisionssumme - damals 60.000 DM - liegen (BGH, GRUR 1998, 958 f. - Verbandsinteresse, mwN).

  • BGH, 26.04.1990 - I ZR 58/89

    Streitwertbemessung - Streitwertbemessung

    Auszug aus BGH, 17.03.2011 - I ZR 183/09
    Rn. 4 1. Das Berufungsgericht hat sich bei seiner Entscheidung maßgeblich auf Erwägungen gestützt, die der Senat in den Entscheidungen "Streitwertbemessung" (Beschluss vom 26. April 1990 - I ZR 58/89, GRUR 1990, 1052) und "Verbandsinteresse" (Beschluss vom 5. März 1998 - I ZR 185/95, GRUR 1998, 958 = WRP 1998, 741) angestellt hat.
  • BGH, 13.09.2018 - I ZR 26/17

    Wettbewerbsverstoß: Zulässigkeit einer von einem gewerblichen Prozessfinanzierer …

    Bei Verbraucherverbänden nach § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG kommt zudem nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Erhalt ihrer Funktionsfähigkeit häufiger und in stärkerem Maße eine Streitwertbegünstigung in Betracht als bei Wirtschaftsverbänden (zu § 12 Abs. 4 UWG aF vgl. BGH, Beschluss vom 17. März 2011 - I ZR 183/09, GRUR 2011, 560 Rn. 6 = WRP 2011, 752 - Streitwertherabsetzung II;… zu § 12 Abs. 4 UWG nF vgl. Beschluss vom 15. Dezember 2016 - I ZR 213/15, juris Rn. 7).
  • BGH, 15.09.2016 - I ZR 24/16

    Streitwertbemessung für eine wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage eines …

    Rn. 9 Bei wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsklagen von Verbraucherverbänden im Sinne von § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG kommt es für den Streitwert auf das satzungsmäßig wahrgenommene Interesse der Verbraucher an; maßgebend sind die gerade diesen drohenden Nachteile (BGH, Beschluss vom 17. März 2011 - I ZR 183/09, GRUR 2011, 560 Rn. 6 = WRP 2011, 752 - Streitwertherabsetzung II;… Beschluss vom 6. Juni 2013 - I ZR 128/11, GRUR-RR 2013, 528 Rn. 2;… Köhler/Feddersen in Köhler/Bornkamm, UWG, 34. Aufl., § 12 Rn. 5.9).

    Dabei ist die Frage, ob ihre Belastung mit den Prozesskosten nach dem vollen Streitwert nicht tragbar erscheint, bei ihnen nach weniger strengen Maßstäben zu beurteilen als bei Wettbewerbsverbänden (BGH, GRUR 2011, 560 Rn. 6 - Streitwertherabsetzung II).

  • OLG Düsseldorf, 13.11.2014 - 15 U 46/14

    Wettbewerbswidrigkeit der Ausgestaltung des Rücktritts- bzw. Widerrufsrechts in …

    Bei einem Verband zur Förderung gewerblicher Interessen nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG ist das Interesse regelmäßig so zu bewerten wie das eines gewichtigen Mitbewerbers (BGH, GRUR 1998, 958 - Verbandsinteresse; BGH, GRUR 2011, 560 - Streitwertherabsetzung II).
  • BGH, 09.05.2019 - I ZR 205/17

    Prozessfinanzierer II - Zulässigkeit einer prozessfinanzierten …

    Bereits der zu § 12 Abs. 4 UWG aF ergangenen Rechtsprechung war zu entnehmen, dass zugunsten von Verbraucherverbänden eine großzügige Handhabung der Regelungen über die Streitwertbegünstigung angezeigt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 17. März 2011 - I ZR 183/09, GRUR 2011, 560 Rn. 6 = WRP 2011, 752 - Streitwertherabsetzung II;… Köhler in Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Aufl. [2015], § 12 Rn. 5.23).
  • BGH, 22.09.2011 - I ZR 229/10

    Überregionale Klagebefugnis

    Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass sich eine Spezialisierung der Verbraucherzentralen angesichts der Weite der für diese bestehenden Aufgabenstellung (vgl. dazu nur den - nicht abschließenden - Katalog in § 2 Abs. 2 UKlaG) nicht nur als sinnvoll, sondern - zumal unter Berücksichtigung der in der Regel gering bemessenen finanziellen Ausstattung der Verbraucherzentralen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. März 2011 - I ZR 183/09, GRUR 2011, 560 Rn. 6 = WRP 2011, 752 - Streitwertherabsetzung II) - jedenfalls auf Spezialgebieten auch als notwendig darstellt.
  • BGH, 06.02.2024 - IV ZR 436/22

    Festsetzung des Streitwerts für Anträge auf Unterlassung der beanstandeten Praxis …

    Die in Folge des beanstandeten Wettbewerbsverhaltens berührten Interessen der Verbraucher unterscheiden sich aber nicht von den vom Verbraucherverband satzungsgemäß wahrgenommenen Interessen der Allgemeinheit an der Beseitigung der angegriffenen Klausel (vgl. BGH, Beschluss vom 17. März 2011 - I ZR 183/09, GRUR 2011, 560 Rn. 6 - Streitwertherabsetzung II).

    Auf diese Weise sollen Verbraucherschutzverbände vor Kostenrisiken bei der Wahrnehmung der ihnen im Allgemeininteresse eingeräumten Befugnisse zur Befreiung des Rechtsverkehrs von unwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschützt werden (…vgl. Senatsbeschluss vom 29. Juli 2015 - IV ZR 45/15, VersR 2016, 140 Rn. 3; BGH, Beschluss vom 17. März 2011 aaO).

  • OLG Düsseldorf, 04.07.2019 - 2 U 46/18

    Rücklastschriften für die Abwicklung von Telefon- und DSL-Verträgen

    Bei Verbraucherverbänden nach § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG kommt zudem nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Erhalt ihrer Funktionsfähigkeit häufiger und in stärkerem Maße eine Streitwertbegünstigung in Betracht als bei Wirtschaftsverbänden (zu § 12 Abs. 4 UWG aF vgl. BGH, GRUR 2011, 560 Rn. 6 - Streitwertherabsetzung II;… zu § 12 Abs. 4 UWG nF vgl. Beschl. v. 15.12.2016 - I ZR 213/15, juris Rn. 7)..
  • LG Koblenz, 29.11.2018 - 16 O 133/17

    Allgemeine Geschäftsbedingungen einer Bausparkasse: Wirksamkeit einer …

    Rn. 85 Der Streitwert in Anlehnung an die Rechtsprechung des BGH betreffend Unterlassungsklagen von Verbraucherschutzverbänden (vgl. BGH, NJW-RR 2011, 909) unter Berücksichtigung der klägerseitigen Schätzung auf 25.000,00 EUR festgesetzt.
  • OLG Schleswig, 14.02.2019 - 2 U 4/18
    Ohne Erfolg verweist die Beklagte auf den Beschluss des BGH vom 17. März 2011 - I ZR 183/09 -, mit dem dieser entschieden hat, dass bei Klagen von Verbraucherschutzverbänden, die im öffentlichen Interesse tätig und auf die Finanzierung durch die öffentliche Hand angewiesen seien, die Frage, ob ihre Belastung mit den Prozesskosten nach dem vollen Streitwert nicht tragbar im Sinne des § 12 Abs. 4 UWG erscheine, nach weniger strengen Maßstäben zu beurteilen sei als bei Wettbewerbsverbänden (…juris Rn. 6).
  • BGH, 28.06.2016 - X ZR 97/14

    Antrag auf Herabsetzung des Streitwerts unter Würdigung der Gesamtumstände auf …

    Tritt als Kläger ein Verbraucherverband auf, ist die Frage, ob die Belastung mit den Prozesskosten nach dem vollen Streitwert nicht tragbar erscheint, nach weniger strengen Maßstäben zu beurteilen als bei Klagen von Wettbewerbsverbänden (BGH, Beschluss vom 17. März 2011 - I ZR 183/09, WRP 2011, 752 Rn. 6 - Streitwertherabsetzung II).
  • BGH, 28.06.2016 - X ZR 98/14

    Herabsetzung des Streitwerts bei erheblicher Gefährdung der wirtschaftlichen Lage …

  • OLG Frankfurt, 01.07.2011 - 7 W 25/11

    Streitwert für Verbraucherschutz-Angelegenheit nach § 1 UKlaG

  • BGH, 11.09.2024 - I ZB 93/23

    Festsetzung von unbeziffertem Ordnungsgeld bei Rechtsverfolgung durch …

  • OLG Stuttgart, 21.07.2011 - 2 U 157/10

    Inanspruchnahme des Admin-C als Störer

  • BGH, 28.06.2016 - X ZR 5/15

    Antrag auf Herabsetzung des Streitwerts unter Würdigung der Gesamtumstände auf …

  • LG Halle, 13.02.2017 - 4 O 110/16

    Unlauterer Wettbewerb: Bemessung des Streitwerts bei Klagen von …

  • KG, 13.10.2025 - 5 U 49/24
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Rechtsprechung
   BGH, 22.02.2011 - X ZB 4/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,2939
BGH, 22.02.2011 - X ZB 4/09 (https://dejure.org/2011,2939)
BGH, Entscheidung vom 22.02.2011 - X ZB 4/09 (https://dejure.org/2011,2939)
BGH, Entscheidung vom 22. Februar 2011 - X ZB 4/09 (https://dejure.org/2011,2939)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Keine Erstattung von Patentanwaltskosten, nur weil Ansprüche aus Patentübertragsvertrag geltend gemacht werden

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Begriff der Patentstreitsache - Patentstreitsache

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 143 Abs 1 PatG
    Begriff der Patentstreitsache - Patentstreitsache

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kostentragungspflicht für die Hinzuziehung eines Patentanwalts in einem Prozess wegen unerlaubter sittenwidriger Schädigung aufgrund des Erschleichens eines Urteils in einem vorhergehenden Patentrechtsstreit; Einordnung einer Rechtssache als Patentstreitigkeit und damit ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Kostentragungspflicht für die Hinzuziehung eines Patentanwalts in einem Prozess wegen unerlaubter sittenwidriger Schädigung aufgrund des Erschleichens eines Urteils in einem vorhergehenden Patentrechtsstreit; Einordnung einer Rechtssache als Patentstreitigkeit und damit ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Unrechtmäßige Kostenfestsetzung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ra-dr-graf.de (Kurzinformation)

    Patentstreitsache - zur Erstattungsfähigkeit von Patentanwaltskosten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 680
  • GRUR 2011, 18
  • GRUR 2011, 662
 
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Wird zitiert von ... (23)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 12.12.2002 - I ZB 29/02

    Erstattung der Kosten eines auswärtigen Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 22.02.2011 - X ZB 4/09
    Denn der Gerechtigkeitsgewinn, der bei einer übermäßig differenzierenden Betrachtung im Einzelfall zu erzielen ist, steht in keinem Verhältnis zu den sich einstellenden Nachteilen, wenn in nahezu jedem Einzelfall darüber gestritten werden könnte, ob die Kosten einer bestimmten Rechtsverfolgungs- oder Rechtsverteidigungsmaßnahme zu erstatten sind oder nicht (BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2002 - I ZB 29/02, NJW 2003, 901, 902 - Auswärtiger Rechtsanwalt I; Senat…, Beschluss vom 11. Dezember 2007 - X ZB 21/07, WRP 2008, 363 = NJW-RR 2008, 1378 Rn. 8).
  • BGH, 03.07.2007 - VI ZB 21/06

    Anwaltsgebühren im Berufungsverfahren vor Zustellung der Berufungsbegründung

    Auszug aus BGH, 22.02.2011 - X ZB 4/09
    Rn. 18 Zu den notwendigen Kosten, für die der obsiegende Berufungsbeklagte gemäß § 91 ZPO eine Erstattung verlangen kann, gehören auch die Kosten eines unmittelbar nach Zustellung einer nur zur Fristwahrung eingelegten Berufung vom Berufungsbeklagten beauftragten Rechtsanwalts, auch wenn die Berufung noch vor ihrer Begründung zurückgenommen wird (Senat, Beschluss vom 17. Dezember 2002 - X ZB 9/02, NJW 2003, 756 unter II 3 c; BGH, Beschluss vom 3. Juli 2007 - VI ZB 21/06, NJW 2007, 37, 23 Rn. 5).
  • BGH, 17.12.2002 - X ZB 9/02

    Erstattung von außergerichtlichen Kosten im Berufungsverfahren

    Auszug aus BGH, 22.02.2011 - X ZB 4/09
    Rn. 18 Zu den notwendigen Kosten, für die der obsiegende Berufungsbeklagte gemäß § 91 ZPO eine Erstattung verlangen kann, gehören auch die Kosten eines unmittelbar nach Zustellung einer nur zur Fristwahrung eingelegten Berufung vom Berufungsbeklagten beauftragten Rechtsanwalts, auch wenn die Berufung noch vor ihrer Begründung zurückgenommen wird (Senat, Beschluss vom 17. Dezember 2002 - X ZB 9/02, NJW 2003, 756 unter II 3 c; BGH…, Beschluss vom 3. Juli 2007 - VI ZB 21/06, NJW 2007, 37, 23 Rn. 5).
  • BGH, 11.12.2007 - X ZB 21/07

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines nicht am Gerichtsort ansässigen …

    Auszug aus BGH, 22.02.2011 - X ZB 4/09
    Denn der Gerechtigkeitsgewinn, der bei einer übermäßig differenzierenden Betrachtung im Einzelfall zu erzielen ist, steht in keinem Verhältnis zu den sich einstellenden Nachteilen, wenn in nahezu jedem Einzelfall darüber gestritten werden könnte, ob die Kosten einer bestimmten Rechtsverfolgungs- oder Rechtsverteidigungsmaßnahme zu erstatten sind oder nicht (BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2002 - I ZB 29/02, NJW 2003, 901, 902 - Auswärtiger Rechtsanwalt I; Senat, Beschluss vom 11. Dezember 2007 - X ZB 21/07, WRP 2008, 363 = NJW-RR 2008, 1378 Rn. 8).
  • BGH, 06.12.2007 - IX ZB 223/06

    Gebühren des sich im Berufungsverfahren selbst vertretenden Rechtsanwalts bei …

    Auszug aus BGH, 22.02.2011 - X ZB 4/09
    Auch wenn die Einlegung einer nur zur Fristwahrung eingereichten Berufung nicht sicher erkennen lässt, ob die Berufung tatsächlich durchgeführt werden soll und deshalb zu diesem Zeitpunkt die Einschaltung eines Rechtsanwalts zum Zwecke der Verteidigung gegen die Berufung objektiv noch nicht erforderlich ist, kann der Berufungsbeklagte gleichwohl eine Erstattung solcher Kosten verlangen, weil er die Einholung anwaltlichen Rats in dieser für ihn als risikobehaftet empfundenen Situation für erforderlich halten darf (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2007 - IX ZB 223/06, NJW 2008, 1087 Rn. 10).
  • BGH, 22.06.1954 - I ZR 225/53

    Nachprüfung der sachlichen Zuständigkeit

    Auszug aus BGH, 22.02.2011 - X ZB 4/09
    Rn. 9 aa) Zu den Patentstreitsachen zählen alle Klagen, die einen Anspruch auf eine Erfindung oder aus einer Erfindung zum Gegenstand haben oder sonstwie mit einer Erfindung eng verknüpft sind (BGH, Urteil vom 22. Juni 1954 - I ZR 225/53, BGHZ 14, 72; RGZ 170, 226, 229 f.).
  • OLG Köln, 15.05.2006 - 17 W 274/05

    Kostenerstattung für Patentanwalt in wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten

    Auszug aus BGH, 22.02.2011 - X ZB 4/09
    Über die Fälle des § 143 PatG hinaus sind die Kosten eines Patentanwalts als notwendige Kosten zur Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung nur zu erstatten, wenn in einem Rechtsstreit technische oder patentrechtliche Fragen eine Rolle spielen, die in das typische Arbeitsfeld eines Patentanwalts gehören (OLGR Köln 2006, 810 f.).
  • BGH, 07.11.1952 - I ZR 43/52

    Patentstreitsache vor unzuständigem Gericht

    Auszug aus BGH, 22.02.2011 - X ZB 4/09
    Hierzu können insbesondere Klagen gehören, deren Anspruchsgrundlage sich aus einem Patent oder einer nicht geschützten Erfindung ergibt, sowie solche, deren Ansprüche auf einem Lizenz- oder sonstigem Verwertungsvertrag beruhen (BGH, Urteil vom 7. November 1952 - I ZR 43/52, BGHZ 8, 16, 18).
  • RG, 29.09.1942 - I 39/42

    1. Zum Begriffe der Patentstreitsache im Sinne des § 51 Abs. 1 PatG. 2. Wie ist …

    Auszug aus BGH, 22.02.2011 - X ZB 4/09
    Rn. 9 aa) Zu den Patentstreitsachen zählen alle Klagen, die einen Anspruch auf eine Erfindung oder aus einer Erfindung zum Gegenstand haben oder sonstwie mit einer Erfindung eng verknüpft sind (BGH, Urteil vom 22. Juni 1954 - I ZR 225/53, BGHZ 14, 72; RGZ 170, 226, 229 f.).
  • BGH, 19.10.2016 - I ZR 93/15

    Revision im Prozess um Vertragstrafeansprüche aus einer wettbewerbsrechtlichen …

    Rn. 26 (4) Die Vorschriften, auf die die Gesetzesbegründung Bezug nimmt, werden weit ausgelegt (BGH, Beschluss vom 4. März 2004 - I ZR 50/03, GRUR 2004, 622 f.; Beschluss vom 22. Februar 2011 - X ZB 4/09, GRUR 2011, 662 Rn. 9).
  • LG Frankfurt/Main, 10.02.2016 - 6 O 344/15

    Für Klagen auf Zahlung einer Vertragsstrafe wegen eines UWG-Verstoßes im Internet …

    Daraus folge in der Praxis zu Recht eine entsprechend weite Auslegung des Begriffs der Patentstreitsache (vgl. BGH (U.v. 22.02.2011 - X ZB 4/09) - Patentstreitsache I, juris, Rn. 9;… zu § 140 Abs. 1 MarkenG, siehe auch BGH (B.v. 04.03.2004 - I ZR 50/03), juris, Rn. 4; Strauß, WRP 2013, 1557, 1557 ff.).
  • KG, 10.07.2012 - 5 W 248/11

    Patentanwaltshonorarklage - Honorarklage des Patentanwalts als Patentstreitsache

    (BGH GRUR 2011, 662 - Patentstreitsache, Rn 10;… Rogge/Grabinski in: Benkard, PatG, 10. Aufl., § 143, Rn 23;… Mes, PatG., 3. Aufl., § 143, Rn 48; vgl. weiter zu der entsprechenden Bestimmung in § 140 Abs. 3 MarkenG: BGH GRUR 2003, 639 - Kosten des Patentanwalts I;… Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Aufl., § 140, Rn 56).

    (vgl. BGH GRUR 2011, 662 - Patentstreitsache, Rn 9;… Rogge/Grabinski in: Benkard, PatG, 10. Aufl., § 143, Rn 1;… Mes, PatG. 3. Aufl., § 143, Rn 4).

    (vgl. BGH GRUR 2011, 662 - Patentstreitsache, Rn 10).

    (vgl. BGH GRUR 2011, 662 - Patentstreitsache, Rn 12).

    Rn. 19 Da der Inhalt des Schutzrechts und der Umstand, dass es sich bei ihm um ein Patent handelte, für die Begründung der Klage unter keinem denkbaren Gesichtspunkt eine Rolle gespielt hat, kann der diesem Kostenfestsetzungsverfahren vorangegangene Rechtsstreit nicht als Patentstreitsache angesehen werden (vgl. BGH GRUR 2011, 662 - Patentstreitsache, Rn 12).

    Rn. 22 Im Einzelfall kann sich eine Erstattungspflicht für die dem Beklagten durch die Einschaltung eines Patentanwalts entstandenen Kosten auch in einem nicht als Patentstreitsache einzuordnenden Verfahren ohnehin aus § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO ergeben (vgl. BGH GRUR 2011, 662 - Patentstreitsache, Rn 15; Hansens RVGReport 2011, 247).

    Rn. 23 Über die Fälle des § 143 PatG hinaus sind die Kosten eines Patentanwalts als notwendige Kosten zur Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung nur zu erstatten, wenn in einem Rechtsstreit technische oder patentrechtliche Fragen eine Rolle spielen, die in das typische Arbeitsfeld eines Patentanwalts gehören (vgl. BGH GRUR 2011, 662 - Patentstreitsache, Rn 15; Hansens RVGReport 2011, 247).

  • BGH, 14.04.2020 - X ZB 2/18

    Kostenerstattung für EPA-Vertreter in Patentstreitsache - EPA-Vertreter

    Rn. 34 Die Mitwirkung eines beim Europäischen Patentamt zugelassenen Vertreters kann dem Gericht und den zur Vertretung einer Partei berufenen und bei der Prozessvertretung mitwirkenden Anwälten in gleicher Weise wie die eines Patentanwalts den besonderen Sachverstand vermitteln, um die technische Lehre einer Erfindung und die für ihr Verständnis maßgeblichen Umstände erfassen und in patentrechtlicher Hinsicht beurteilen zu können (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Februar 2011 - X ZB 4/09, GRUR 2011, 662 Rn. 10 mwN - Patentstreitsache I;… GRUR 2013, 756 Rn. 10 - Patentstreitsache II).

    Deshalb ist für den Anwendungsbereich des § 143 Abs. 3 PatG auch insoweit eine typisierende Betrachtung angezeigt (vgl. zu § 91 ZPO etwa: BGH, GRUR 2011, 662 Rn. 19 - Patentstreitsache I).

  • OLG Düsseldorf, 01.07.2011 - 2 W 22/11

    Voraussetzungen der Erstattung der Kosten für die Hinzuziehung eines …

    Der Begriff ist anerkanntermaßen weit auszulegen (vgl. BGH, Mitt. 2011, 230;… Benkard/Rogge/Grabinski, PatG/GebrMG, 10. Aufl., § 143 PatG, Rdnr. 1;… Schulte, PatG, 8. Aufl., § 143 Rdnr. 37 m. w. Nachw.).

    Zu den Patentstreitsachen zählen alle Klagen, die einen Anspruch auf eine Erfindung oder aus einer Erfindung zum Gegenstand haben oder ist sonst wie mit einer Erfindung eng verknüpft sind (BGHZ 14, 72, 77 ff.; BGH, Mitt. 2011, 230).

    Hierzu können insbesondere Klagen gehören, deren Anspruchsgrundlage sich aus einem Patent oder einer nicht geschützten Erfindung ergibt (BGH, Mitt. 2011, 230).

    Rn. 9 Daran, dass der Begriff der Patentstreitsache grundsätzlich weit auszulegen ist, hat der Bundesgerichtshof in seiner unlängst ergangenen Entscheidung vom 22.02.2011 (X ZB 4/09, Mitt. 2011, 230) festgehalten.

    Bei Klagen, deren Anspruchsgrundlage sich nicht - entsprechend dem Wortlaut des § 143 PatG - aus dem Patentgesetz ergibt und bei denen das den Klagegrund bildende Rechtsverhältnis auch keine sonstige Regelung durch das Patentgesetz erfährt, sei deshalb der Sinn und Zweck der Zuständigkeit gemäß § 143 PatG zu beachten (BGH, Mitt. 2011, 230).

  • LG München I, 02.10.2019 - 21 O 9333/19

    Bestätigung einer einstweiligen Verfügung im Streit um eine Anti-Suit-Injunction

    Stattdessen sind vielmehr schlechthin alle Klagen zu den Patentstreitsachen zu zählen, die einen Anspruch auf eine Erfindung oder aus einer Erfindung zum Gegenstand haben oder sonst wie mit einer Erfindung eng verknüpft sind (BGH GRUR 2011, 662 - Patentstreitsache; BeckRS 2013, 06895 - Patentstreitsache II).
  • BGH, 20.03.2013 - X ZB 15/12

    Patentstreitsache II

    Rn. 10 (1) Wie der Senat mit Beschluss vom 22. Februar 2011 (X ZB 4/09, GRUR 2011, 662 - Patentstreitsache) entschieden hat, zählen zu den Patentstreitsachen alle Klagen, die einen Anspruch auf eine Erfindung oder aus einer Erfindung zum Gegenstand haben oder sonstwie mit einer Erfindung eng verknüpft sind.

    Rn. 11 (2) Dies hat der Senat in seiner Entscheidung vom 22. Februar 2011 (X ZB 4/09, aaO) für den dort zugrunde liegenden Rechtsstreit angenommen, in dem der Kläger den Klageanspruch darauf gestützt hatte, dass der Beklagte ihn vorsätzlich sittenwidrig durch Erschleichen eines Urteils in einem Vorprozess geschädigt habe; in diesem Vorprozess hatte der Kläger unter anderem die Übertragung eines Patents verlangt.

  • LG München I, 24.02.2020 - 7 O 1456/20

    Verbot des Fallenlassens von Patenten

    Eine Patentstreitsache liegt immer dann vor, wenn ein Anspruch auf eine Erfindung oder aus einer Erfindung geltend gemacht wird, oder wenn die Klage sonst mit einer Erfindung eng verknüpft ist (BGH GRUR 2011, 662, 663 [Rn. 9] - Patentstreitsache), insbesondere dann, wenn für die Beurteilung patentrechtliche Kenntnisse erforderlich sind.

    In diesen Fällen kann deshalb, sofern das Rechtsverhältnis nicht entsprechend dem Wortlaut des § 143 PatG im Patentgesetz geregelt wird, die Zuweisung eines Rechtsstreits an das Patentstreitgericht weder auf den Sinn und Zweck dieser Vorschrift noch auf die Zweckmäßigkeit einer prozessökonomischen Handhabung gestützt werden (BGH GRUR 2011, 662, 663 [Rn. 10] - Patentstreitsache).

  • LG Mannheim, 28.04.2015 - 2 O 46/15

    Zuständigkeit bei Vertragsstrafe - Sachliche Zuständigkeit: Zuständigkeit der …

    Dies entspricht der Praxis der Kammer (LG Mannheim, InstGE 12, 240 zu § 143 PatG) und beruht auf der gebotenen weiten Auslegung der genannten spezialgesetzlichen Zuständigkeitsregelungen, die gewährleisten sollen, dass der besondere Sachverstand der jeweils spezialisierten Gerichte zum Zuge kommt (vgl. BGH, GRUR 2011, 662 Rn. 9 - Patentstreitsache I [zu § 143 PatG];… GRUR 2013, 757 Rn. 8 mwN - urheberrechtliche Honorarklage; ZUM 1990, 35 [jeweils zu § 104 UrhG]).

    Rn. 13 Danach ist etwa der Begriff der Patentstreitsache grundsätzlich weit auszulegen; er umfasst alle Klagen, die einen Anspruch auf eine Erfindung oder aus einer Erfindung zum Gegenstand haben oder sonstwie mit einer Erfindung eng verknüpft sind (BGH, GRUR 2011, 662 Rn. 9 - Patentstreitsache I).

    Dazu gehören auch Klagen, deren Anspruchsgrundlage sich nicht aus dem Patentgesetz ergibt und bei denen das den Klagegrund bildende Rechtsverhältnis auch keine sonstige Regelung durch das Patentgesetz erfährt, wenn Sinn und Zweck der Zuständigkeit gemäß § 143 PatG es gebieten, dass insbesondere das zur Entscheidung berufene Gericht über den besonderen technischen (und patentrechtlichen) Sachverstand der in Patentstreitsachen erfahrenen Richter verfügt (vgl. BGH, GRUR 2011, 662 Rn. 10 - Patentstreitsache I;… GRUR 2013, 756 Rn. 10 ff - Patentstreitsache II zu patentanwaltlichen Honorarklagen;… vgl. aber auch BGH, GRUR 2013, 757 Rn. 8 f - urheberrechtliche Honorarklage).

  • BGH, 17.01.2013 - I ZR 194/12

    Urheberrechtsstreitsache: Gerichtszuständigkeit für Honorarklage eines …

    Betrifft das den Streitgegenstand bildende Rechtsverhältnis jedoch ausschließlich Anspruchsvoraussetzungen und sonstige Tatbestandsmerkmale, für deren Beurteilung das Gericht auch bei summarischer Betrachtung keines solchen Sachverstands bedarf, ist eine Ausdehnung der Zuständigkeit des für Urheberrechtsstreitsachen zuständigen Gerichts sachlich nicht gerechtfertigt (vgl. zum Begriff der Patentstreitsache BGH, Beschluss vom 22. Februar 2011 - X ZB 4/09, GRUR 2011, 662 Rn. 9 f. - Patentstreitsache; vgl. weiter OLG Hamm…, Beschluss vom 27. April 2012 - 32 SA 29/12, juris Rn. 6).
  • OLG Düsseldorf, 31.08.2017 - 2 W 14/17

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Patentanwalts in einer Patentstreitsache

  • OLG Düsseldorf, 25.07.2023 - 15 W 15/23

    Erstattungsfähigkeit der durch die Hinzuziehung eines Patentanwalts entstandenen …

  • LG Düsseldorf, 18.06.2019 - 4b O 4b O 92/18

    Verbindungsbeschlag für Holzteile

  • OLG Köln, 14.07.2017 - 6 U 199/16

    Begriff der Patentstreitsache i.S. von § 143 Abs. 1 PatG

  • LG München I, 09.02.2012 - 7 O 1906/11

    Insolvenzverfahren: Insolvenzfestigkeit von einfachen Patentlizenzen

  • OLG Stuttgart, 07.02.2013 - 2 U 123/12

    Wettbewerbsrecht: Anforderungen an die Annahme eines Wettbewerbsverhältnisses; …

  • LG Freiburg, 09.05.2014 - 12 O 62/13

    Insolvenzeröffnungsverfahren bei Eigenverwaltung: Unterbrechung des …

  • OLG Brandenburg, 14.02.2023 - 6 U 14/20

    Unerlaubte Mitarbeiterabwerbung; Wettbewerbsverbot für Handelsvertreter; …

  • OLG Düsseldorf, 13.07.2022 - 15 W 15/22

    Mitwirkung eines Patentanwaltes bei Vorwurf von ähnlicher Gewehrausführung …

  • LG Düsseldorf, 15.09.2020 - 4a O 55/19

    Kinderoller II

  • LG Düsseldorf, 12.06.2014 - 4a O 21/14

    Sportbodenbeläge

  • LG Köln, 17.11.2016 - 14 O 71/15
  • LG Düsseldorf, 23.03.2021 - 4b O 78/20

    Provisionsansprüche

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