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Weitere Entscheidung unten: BGH, 20.03.2013

Rechtsprechung
   BGH, 12.09.2013 - I ZR 208/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,29233
BGH, 12.09.2013 - I ZR 208/12 (https://dejure.org/2013,29233)
BGH, Entscheidung vom 12.09.2013 - I ZR 208/12 (https://dejure.org/2013,29233)
BGH, Entscheidung vom 12. September 2013 - I ZR 208/12 (https://dejure.org/2013,29233)
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Volltextveröffentlichungen (30)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Empfehlungs-E-Mail

    BGB § 823 Abs. 1, § 1004 Abs. 1 Satz 2; UWG § 7 Abs. 2 Nr. 3

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Empfehlungs-E-Mail - Schafft ein Unternehmen die Möglichkeit für Website-Nutzer, Dritten unverlangt eine sogenannte Empfehlungs-E-Mail mit Werbecharakter zu verschicken, ist dies nicht anders zu beurteilen als eine unverlangt versandte Werbe-E-Mail des Unternehmens ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

    Empfehlungs-E-Mail

  • rechtsinformationen.bund.de

    Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb: Versendung von Werbe-E-Mails durch die Nutzer der Website des beworbenen Unternehmens - Empfehlungs-E-Mail

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 823 Abs 1 BGB, § 1004 Abs 1 S 2 BGB, § 7 Abs 2 Nr 3 UWG
    Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb: Versendung von Werbe-E-Mails durch die Nutzer der Website des beworbenen Unternehmens - Empfehlungs-E-Mail

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Tell-a-friend-Werbung ist ebenso wie E-Mail-Spam wettbewerbswidrig / Empfehlungs-E-Mails

  • IWW
  • JurPC

    Empfehlungs-E-Mail

  • aufrecht.de

    Tell-a-friend-Funktion unzulässige Werbung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Empfehlungs-E-Mail als unverlangt versandte Werbe-E-Mail eines Unternehmens

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Versenden von sogenannten Empfehlungs-Werbe-E-Mails ist ohne vorherige Einwilligung des Adressaten unzulässig, §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB; 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG

  • kanzlei.biz

    Empfehlungs-E-Mail

  • rabüro.de

    Versenden sogenannter Empfehlungs-Werbe-E-Mails ("Tell a Friend") ohne vorherige Einwilligung des Adressaten unzulässig

  • Betriebs-Berater

    Versendung von Empfehlungs-E-Mails an Rechtsanwalt ohne dessen Einverständnis

  • Anwaltsblatt

    § 823 BGB, § 1004 BGB, § 7 UWG 2004
    Abmahnkosten des Rechtsanwalts in eigener Sache nicht erstattungsfähig

  • Anwaltsblatt

    § 823 BGB, § 1004 BGB, § 7 UWG 2004
    Abmahnkosten des Rechtsanwalts in eigener Sache nicht erstattungsfähig

  • online-und-recht.de

    Empfehlungs-E-Mail ist rechtswidrige Werbung

  • ra.de
  • anwaltsblatt-datenbank.de

    § 823 BGB, § 1004 BGB, § 7 UWG 2004

  • kanzlei-rader.de

    Haftung für Zusendung unerwünschter eMail-Werbung durch Zurverfügungstellung von "Tell a friend”- Funktion

  • blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)

    Homepage: Gefahr der Abmahnung durch "Diese Seite weiterempfehlen"

  • RA Kotz

    Unterlassungsanspruch bei unterwünschten Empfehlungs-E-Mails

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Empfehlungs-E-Mail als unverlangt versandte Werbe-E-Mail eines Unternehmens

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Empfehlungs-E-Mail

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unverlangt zugesandte Werbe-E-Mail: Unterlassungsanspruch!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (57)

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Spam durch Weiterempfehlungsfunktion

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Don’t tell your friends - Riskantes Empfehlungsmarketing per Mail

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Unternehmen auf seiner Website die Möglichkeit für Nutzer, Dritten unverlangt eine sogenannte Empfehlungs-E-Mail zu schicken

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Empfehlungs-Spam aka tell-a-friend”-E-Mails

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Unverlangt zugesandte Empfehlungs-E-Mails sind unzulässiger Spam - Warnung vor Verwendung der Tell-A-Friend-Funktion

  • paloubis.com (Kurzinformation)

    Tell-a-friend kann unzulässiger Spam sein

  • ra-plutte.de (Auszüge und Kurzinformation und -anmerkung)

    Faktisches Verbot von "Tell-A-Friend”-Werbung

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Weiterempfehlungsfunktion von eBay wird abgemahnt

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Anbieter einer Empfehlungs-E-Mail-Funktion (tell-a-friend) haftet für unerlaubte E-Mail-Übersendung

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Geschäftliche Kommunikation per WhatsApp - Was ist rechtlich erlaubt?

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsrecht: Weiterempfehlungsmails als unzulässige Werbung

  • heise.de (Pressebericht, 04.12.2013)

    Empfehlungsmails können unerlaubte Werbung sein

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Empfehlungs-eMail

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Unverlangt versandte Empfehlungs-E-Mails gleichen unverlangt versandten Werbe-E-Mails

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Unternehmen kann unverlangtes Zusenden von Empfehlungs-E-Mails an einen Rechtsanwalt zu unterlassen haben

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Freundschaftswerbung ist unerlaubte Werbung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Freundschaftswerbung ist unerlaubte Werbung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    (Don't) "Tell-a-friend"! - Wer diese Weiterempfehlungsfunktion im Internet nutzt, belästigt die Empfänger

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Wettbewerbswidrige Weiterempfehlungsfunktion

  • verweyen.legal (Kurzinformation)

    Zu Tell-a-friend-Funktion auf Webseiten

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Versendung von Empfehlungs-E-Mails an Rechtsanwalt ohne dessen Einverständnis

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Empfehlungs-E-Mail

  • internetrechtsiegen.de (Kurzinformation)

    Empfehlungs-E-Mail-Funktion auf Internetseite ist unzulässig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unternehmen kann unverlangtes Zusenden von Empfehlungs-E-Mails an einen Rechtsanwalt zu unterlassen haben

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    E-Mail-Weiterempfehlungsfunktion auf Webseite ist unerlaubte Werbung

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    E-Mail aus Weiterleitungsfunktion ist wettbewerbswidriger Spam!

  • diekmann-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    BGH entscheidet zu Empfehlungs-Emails

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Werbemails, die über eine Website per Weiterempfehlungsfunktion versandt werden, sind ohne ausdrückliche Einwilligung des Empfängers wettbewerbswidrig (sog. tell a friend Werbung)

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Tell a Friend-Werbung ist unzulässige Werbung

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Achtung Abmahnung: Ist die Weiterempfehlen Funktion auf Webseiten erlaubt?

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Versendung von Empfehlungs-E-Mails an Rechtsanwalt ohne dessen Einverständnis

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Tell-a-friend- Funktion kann unzulässige Werbung sein

  • staufer.de (Kurzinformation)

    Empfehlungsmails

  • wvr-law.de (Kurzinformation)

    Spam durch Weiterempfehlungs-E-Mail auf Webseite

  • kanzlei-sieling.de (Kurzinformation)

    Ist tell-a-friend Werbung überhaupt noch möglich?

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Unerwünschte Werbung: "Tell-a-Friend"-Funktion ist Spam

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Abmahnungen der amazon-Empfehlungsfunktion im Umlauf

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Weiterempfehlungsfunktionen im Internet - ein rechtliches Minenfeld

  • schreiner-lederer.de (Kurzinformation)

    Unerlaubte Werbung durch E-Mail-Weiterempfehlungsfunktion auf Internetseite

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Weiterempfehlungs-Mailfunktion ist als Spamwerbung und somit als Wettbewerbsverstoß zu werten

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Unerlaubte Werbung durch E-Mail-Weiterempfehlungsfunktion auf Internetseite

  • anwalt24.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Empfehlungs-Mails: Achtung, Tell-a-Friend und Abmahnrisiken!

  • onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)

    Abmahnung durch Tell a Friend Funktion wahrscheinlich

  • onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)

    Bei Nutzung von Tell-a-friend-Werbung besteht Abmahngefahr

  • onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)

    Tell a Friend: Viele Plattformen noch nicht rechtssicher

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Tell-a-friend Funktion ist unzulässige Werbung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Neue Abmahnfalle für Webseitenbetreiber

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unerlaubte Werbung durch E-Mail-Weiterempfehlungsfunktion auf Internetseite

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Tell-a-friend - oder lieber doch nicht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unzumutbare Belästigung durch Empfehlungs E-Mails

  • datenschutzbeauftragter-info.de (Kurzinformation)

    Tell a friend: Produktempfehlungen von Freunden sind unzulässig

  • medizinrecht-blog.de (Kurzinformation)

    Weiterempfehlungsfunktion auf Webseite ist unerlaubte Werbung

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Empfehlungs-E-Mail

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Tell-a-Friend Werbung ist unzulässig

  • verweyen.legal (Kurzinformation)

    Unternehmen haften für Tell-a-friend-Funktion auf Webseiten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Auch dann unerlaubte Fax-Werbung, wenn Dienstleister für Patienten den Arzt kontaktiert

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Anspruch auf Unterlassung der Zusendung von unerwünschten Empfehlungs-E-Mails - Beeinträchtigung des Gewerbebetriebs durch werbende Empfehlungs-E-Mails

Besprechungen u.ä. (5)

  • ferner-alsdorf.de (Entscheidungsbesprechung)

    Wettbewerbsrecht: Empfehlungsemails - Tell a Friend - als unzulässige Werbemaßnahme

  • ra-plutte.de (Auszüge und Kurzinformation und -anmerkung)

    Faktisches Verbot von "Tell-A-Friend”-Werbung

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Unzulässige Empfehlungs-E-Mails

  • rechtsanwalt-schwenke.de (Entscheidungsbesprechung)

    Abmahnungsrisiko bei "Tell-a-Friend”-Empfehlungsemails minimieren (Checkliste)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Empfehlungsfunktionen für Websites sind rechtswidrig! (IBR 2014, 53)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 45
  • GRUR 2013, 1259
  • VersR 2014, 1462
  • MMR 2014, 15
  • MMR 2014, 250
  • MIR 2013, Dok. 073
  • BB 2013, 2754
  • BB 2013, 3028
  • DB 2013, 2561
  • K&R 2013, 792
  • AnwBl 2013, 92
  • AnwBl 2014, 92
  • AnwBl Online 2014, 15
 
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Wird zitiert von ... (86)Zitiert selbst (18)

  • BGH, 20.05.2009 - I ZR 218/07

    E-Mail-Werbung II

    Auszug aus BGH, 12.09.2013 - I ZR 208/12
    Das Versenden von E-Mails mit unerbetener Werbung, die der Empfänger jeweils einzeln sichten muss und bei denen ein Widerspruch erforderlich ist, um eine weitere Zusendung zu unterbinden, führt zu einer nicht unerheblichen Belästigung (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Mai 2009 - I ZR 218/07, GRUR 2009, 980 Rn. 10 ff. = WRP 2009, 1246 - EMail-Werbung II).

    Werbung ist deshalb in Übereinstimmung mit Art. 2 Buchst. a der Richtlinie 2006/113/EG über irreführende und vergleichende Werbung jede Äußerung bei der Ausübung eines Handels, Gewerbes, Handwerks oder freien Berufs mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zu fördern (BGH, GRUR 2009, 980 Rn. 13 - EMail-Werbung II).

    Wegen des unzumutbar belästigenden Charakters derartiger Werbung gegenüber dem Empfänger ist die Übersendung einer Werbe-E-Mail ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung grundsätzlich rechtswidrig (vgl. BGH, GRUR 2009, 980 Rn. 14 - EMail-Werbung II).

    Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass mit der häufigen Übermittlung von Werbe-E-Mails ohne vorherige Einwilligung des Empfängers durch verschiedene Absender immer dann zu rechnen ist, wenn die Übermittlung einzelner E-Mails zulässig ist (vgl. BGH, GRUR 2009, 980 Rn. 12 - EMail-Werbung II).

  • BGH, 06.05.2004 - I ZR 2/03

    Selbstauftrag

    Auszug aus BGH, 12.09.2013 - I ZR 208/12
    Rn. 29 b) Aufwendungen für eine Abmahnung sind unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes von dem Verletzer aber nur dann zu ersetzen, wenn die konkrete anwaltliche Tätigkeit aus der maßgeblichen Sicht des Geschädigten mit Rücksicht auf seine spezielle Situation zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig war (…BGH, GRUR-RR 2010, 269 Rn. 20; vgl. zum Wettbewerbsrecht BGH, Urteil vom 6. Mai 2004 - I ZR 2/03, GRUR 2004, 789 = WRP 2004, 908 - Selbstbeauftragung, mwN).

    Rn. 30 Die Beauftragung eines Rechtsanwalts zur Abmahnung eines Verstoßes gegen einen deliktsrechtlichen Tatbestand ist dann nicht notwendig, wenn der Abmahnende selbst über eine hinreichende eigene Sachkunde zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung eines unschwer zu erkennenden Verstoßes verfügt (vgl. BGH, GRUR 2004, 789, 790 - Selbstbeauftragung).

    Entsprechendes gilt für den Fall einer Selbstbeauftragung (vgl. BGH, GRUR 2004, 789, 790 - Selbstbeauftragung).

  • BGH, 08.02.1994 - VI ZR 286/93

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Unternehmens durch …

    Auszug aus BGH, 12.09.2013 - I ZR 208/12
    Dies entspricht für den wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch ständiger Rechtsprechung (vgl. nur BGH, Urteil vom 26. Oktober 2000 - I ZR 180/98, GRUR 2001, 453, 455 = WRP 2001, 400 - TCM-Zentrum;… Urteil vom 2. Oktober 2012 - I ZR 82/11, GRUR 2013, 638 Rn. 58 = WRP 2013, 785 - Völkl, mwN), gilt aber auch, wenn sich der geltend gemachte Unterlassungsanspruch - wie im Streitfall - aus dem allgemeinen Deliktsrecht ergibt (vgl. BGH, Urteil vom 8. Februar 1994 - VI ZR 286/93, GRUR 1994, 394, 395 = WRP 1994, 306 - Bilanzanalyse; Urteil vom 27. Januar 1998 - VI ZR 72/97, NJW 1998, 1391, 1392 - Klartext, jeweils zur Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts; Urteil vom 30. Oktober 1998 - V ZR 64/98, BGHZ 140, 1, 10, zur Verletzung des Eigentums;… Soehring in Soehring/Hoehne, Presserecht, 5. Aufl., § 30 Rn. 8a;… Ricker/Weberling, Handbuch des Presserechts, 6. Aufl., Kap. 44 Rn. 5;… MünchKomm.BGB/Baldus, 6. Aufl., § 1004 Rn. 292).

    Die Wiederholungsgefahr hätte auch im Streitfall nur durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgeräumt werden können, weil die begangene rechtswidrige Handlung nicht mehr rückgängig gemacht werden kann, so dass die Beklagte nur durch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung überzeugend hätte dartun können, dass sie die entsprechende Handlung nicht wiederholen wird (vgl. zum Wettbewerbsrecht BGH, Urteil vom 19. März 1998 - I ZR 264/95, GRUR 1998, 1045, 1046 = WRP 1998, 739 - Brennwertkessel;… Bornkamm in Köhler/Bornkamm aaO § 8 Rn. 1.34;… Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 10. Aufl., Kap. 10 Rn. 21 mwN; vgl. zum deliktsrechtlichen Unterlassungsanspruch BGH, GRUR 1994, 394, 395 - Bilanzanalyse;… Ricker/Weberling aaO Kap. 44 Rn. 6, 11;… Soehring in Soehring/Hoehne aaO § 30 Rn. 11).

  • BGH, 26.05.2009 - VI ZR 174/08

    Gebührenrechtliche Situation einer Abmahnungen wegen der Verletzung des …

    Auszug aus BGH, 12.09.2013 - I ZR 208/12
    Rn. 28 a) Ebenso wie im Wettbewerbsrecht hat der Verletzte, der seinen Unterlassungsanspruch auf § 823 Abs. 1, § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB stützt, grundsätzlich einen Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten, wenn die Abmahnung begründet war (vgl. BGH, Urteil vom 26. Mai 2009 - VI ZR 174/08, GRUR-RR 2010, 269 Rn. 20 - Rosenkrieg;… Urteil vom 19. Oktober 2010 - VI ZR 237/09, GRUR 2011, 268 Rn. 11 mwN).

    Rn. 29 b) Aufwendungen für eine Abmahnung sind unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes von dem Verletzer aber nur dann zu ersetzen, wenn die konkrete anwaltliche Tätigkeit aus der maßgeblichen Sicht des Geschädigten mit Rücksicht auf seine spezielle Situation zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig war (BGH, GRUR-RR 2010, 269 Rn. 20; vgl. zum Wettbewerbsrecht BGH, Urteil vom 6. Mai 2004 - I ZR 2/03, GRUR 2004, 789 = WRP 2004, 908 - Selbstbeauftragung, mwN).

  • BGH, 19.10.2010 - VI ZR 237/09

    Ersatzfähigkeit anwaltlicher Abmahnkosten nach Verletzung des …

    Auszug aus BGH, 12.09.2013 - I ZR 208/12
    Rn. 28 a) Ebenso wie im Wettbewerbsrecht hat der Verletzte, der seinen Unterlassungsanspruch auf § 823 Abs. 1, § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB stützt, grundsätzlich einen Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten, wenn die Abmahnung begründet war (vgl. BGH…, Urteil vom 26. Mai 2009 - VI ZR 174/08, GRUR-RR 2010, 269 Rn. 20 - Rosenkrieg; Urteil vom 19. Oktober 2010 - VI ZR 237/09, GRUR 2011, 268 Rn. 11 mwN).

    Lässt sich der Verletzte bei der Abmahnung anwaltlich vertreten, so hat der Verletzer die gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwalts nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zu tragen, wenn die Beauftragung eines Rechtsanwalts zur Wahrnehmung der Rechte erforderlich und zweckmäßig war (vgl. BGH, GRUR 2011, 268 Rn. 11;… Soehring in Soehring/Hoehne aaO § 30 Rn. 22).

  • BGH, 02.10.2012 - I ZR 82/11

    Völkl

    Auszug aus BGH, 12.09.2013 - I ZR 208/12
    Dies entspricht für den wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch ständiger Rechtsprechung (vgl. nur BGH, Urteil vom 26. Oktober 2000 - I ZR 180/98, GRUR 2001, 453, 455 = WRP 2001, 400 - TCM-Zentrum; Urteil vom 2. Oktober 2012 - I ZR 82/11, GRUR 2013, 638 Rn. 58 = WRP 2013, 785 - Völkl, mwN), gilt aber auch, wenn sich der geltend gemachte Unterlassungsanspruch - wie im Streitfall - aus dem allgemeinen Deliktsrecht ergibt (vgl. BGH, Urteil vom 8. Februar 1994 - VI ZR 286/93, GRUR 1994, 394, 395 = WRP 1994, 306 - Bilanzanalyse; Urteil vom 27. Januar 1998 - VI ZR 72/97, NJW 1998, 1391, 1392 - Klartext, jeweils zur Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts; Urteil vom 30. Oktober 1998 - V ZR 64/98, BGHZ 140, 1, 10, zur Verletzung des Eigentums;… Soehring in Soehring/Hoehne, Presserecht, 5. Aufl., § 30 Rn. 8a;… Ricker/Weberling, Handbuch des Presserechts, 6. Aufl., Kap. 44 Rn. 5;… MünchKomm.BGB/Baldus, 6. Aufl., § 1004 Rn. 292).

    Die aus einem früheren rechtswidrigen Handeln erfahrungsgemäß abgeleitete ernsthafte Besorgnis, dass der Verletzer auch weiterhin in gleicher Weise handeln wird, endet daher im Allgemeinen nicht aufgrund der Aufgabe der Betätigung, in deren Rahmen die Verletzung erfolgt ist (BGH, GRUR 2013, 638 Rn. 58 - Völkl, mwN).

  • BGH, 06.07.2006 - I ZR 145/03

    Kunden werben Kunden

    Auszug aus BGH, 12.09.2013 - I ZR 208/12
    Ein solcher Belästigungsgrad ist regelmäßig anzunehmen, wenn die Gefahr besteht, dass der Werbende zu Mitteln greift, die auch berufsmäßigen Werbern verboten sind (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juli 2006 - I ZR 145/03, GRUR 2006, 949 Rn. 20 = WRP 2006, 1370 - Kunden werben Kunden).

    Dabei ist es ohne Bedeutung, dass der Versand der Empfehlungs-E-Mails letztlich auf die Eingabe der EMail-Adresse des Klägers durch einen Dritten zurückgeht (vgl. BGH, GRUR 2006, 949 Rn. 20 - Kunden werben Kunden).

  • BGH, 03.04.2008 - I ZR 49/05

    Schuhpark

    Auszug aus BGH, 12.09.2013 - I ZR 208/12
    Bei einem Klageantrag handelt es sich um eine Prozesserklärung, die das Revisionsgericht selbständig auslegen kann (BGH, Urteil vom 29. Juni 2000 - I ZR 128/98, GRUR 2001, 80 = WRP 2000, 1394 - ad-hoc-Meldung; Urteil vom 3. April 2008 - I ZR 49/05, GRUR 2008, 1002 Rn. 16 = WRP 2008, 1434 - Schuhpark;… Urteil vom 22. Juli 2010 - I ZR 139/08, GRUR 2011, 152 Rn. 23 bis 25 = WRP 2011, 223 - Kinderhochstühle im Internet).

    Aus dem Vorbringen des Klägers in der Klageschrift, das zur Auslegung des Verbotsantrags heranzuziehen ist (vgl. BGH…, Urteil vom 4. Oktober 2007 - I ZR 143/04, GRUR 2008, 84 Rn. 19 = WRP 2008, 98 - Versandkosten; BGH, GRUR 2008, 1002 Rn. 17 - Schuhpark), ergibt sich mit der gebotenen Deutlichkeit, dass der Kläger der Beklagten nur verbieten lassen will, an ihn ohne seine ausdrückliche Einwilligung Empfehlungs-E-Mails zu versenden.

  • BGH, 30.10.1998 - V ZR 64/98

    Formulierung eines Unterlassungsgebots betreffend Geruchsbelästigungen; …

    Auszug aus BGH, 12.09.2013 - I ZR 208/12
    Dies entspricht für den wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch ständiger Rechtsprechung (vgl. nur BGH, Urteil vom 26. Oktober 2000 - I ZR 180/98, GRUR 2001, 453, 455 = WRP 2001, 400 - TCM-Zentrum;… Urteil vom 2. Oktober 2012 - I ZR 82/11, GRUR 2013, 638 Rn. 58 = WRP 2013, 785 - Völkl, mwN), gilt aber auch, wenn sich der geltend gemachte Unterlassungsanspruch - wie im Streitfall - aus dem allgemeinen Deliktsrecht ergibt (vgl. BGH, Urteil vom 8. Februar 1994 - VI ZR 286/93, GRUR 1994, 394, 395 = WRP 1994, 306 - Bilanzanalyse; Urteil vom 27. Januar 1998 - VI ZR 72/97, NJW 1998, 1391, 1392 - Klartext, jeweils zur Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts; Urteil vom 30. Oktober 1998 - V ZR 64/98, BGHZ 140, 1, 10, zur Verletzung des Eigentums;… Soehring in Soehring/Hoehne, Presserecht, 5. Aufl., § 30 Rn. 8a;… Ricker/Weberling, Handbuch des Presserechts, 6. Aufl., Kap. 44 Rn. 5;… MünchKomm.BGB/Baldus, 6. Aufl., § 1004 Rn. 292).
  • BGH, 26.10.2000 - I ZR 180/98

    TCM- Zentrum

    Auszug aus BGH, 12.09.2013 - I ZR 208/12
    Dies entspricht für den wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch ständiger Rechtsprechung (vgl. nur BGH, Urteil vom 26. Oktober 2000 - I ZR 180/98, GRUR 2001, 453, 455 = WRP 2001, 400 - TCM-Zentrum;… Urteil vom 2. Oktober 2012 - I ZR 82/11, GRUR 2013, 638 Rn. 58 = WRP 2013, 785 - Völkl, mwN), gilt aber auch, wenn sich der geltend gemachte Unterlassungsanspruch - wie im Streitfall - aus dem allgemeinen Deliktsrecht ergibt (vgl. BGH, Urteil vom 8. Februar 1994 - VI ZR 286/93, GRUR 1994, 394, 395 = WRP 1994, 306 - Bilanzanalyse; Urteil vom 27. Januar 1998 - VI ZR 72/97, NJW 1998, 1391, 1392 - Klartext, jeweils zur Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts; Urteil vom 30. Oktober 1998 - V ZR 64/98, BGHZ 140, 1, 10, zur Verletzung des Eigentums;… Soehring in Soehring/Hoehne, Presserecht, 5. Aufl., § 30 Rn. 8a;… Ricker/Weberling, Handbuch des Presserechts, 6. Aufl., Kap. 44 Rn. 5;… MünchKomm.BGB/Baldus, 6. Aufl., § 1004 Rn. 292).
  • BGH, 19.03.1998 - I ZR 264/95

    Brennwertkessel - Irreführung/Beschaffenheit; Wiederholungsgefahr

  • BGH, 27.01.1998 - VI ZR 72/97

    Voraussetzungen und Inhalt eines Unterlassungsanspruchs gegen ein Zitat in der …

  • BGH, 22.07.2010 - I ZR 139/08

    Kinderhochstühle im Internet - Zur Haftung des Betreibers eines …

  • BGH, 04.10.2007 - I ZR 143/04

    "Versandkosten"; Anforderungen an die Bestimmtheit eines Unterlassungsantrages im …

  • BGH, 11.03.2010 - I ZR 27/08

    Telefonwerbung nach Unternehmenswechsel

  • BGH, 05.10.2010 - I ZR 46/09

    Verbotsantrag bei Telefonwerbung

  • OLG Nürnberg, 25.10.2005 - 3 U 1084/05

    Vereinbarkeit einer Produktempfehlung per E-Mail eines Dritten an einen von …

  • BGH, 29.06.2000 - I ZR 128/98

    Ad-hoc-Meldung; Behinderung eines Mitbewerbers durch kostenlose Erbringung von …

  • BGH, 10.07.2018 - VI ZR 225/17

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Verwendung einer E-Mail-Adresse zum Zwecke der …

    Werbung ist deshalb in Übereinstimmung mit Art. 2 Buchst. a der Richtlinie 2006/114/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über irreführende und vergleichende Werbung (ABl. EU L 376 S. 21) jede Äußerung bei der Ausübung eines Handels, Gewerbes, Handwerks oder freien Berufs mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zu fördern (…vgl. Senatsurteil vom 15. Dezember 2015 - VI ZR 134/15, aaO Rn. 16; BGH, Urteil vom 12. September 2013 - I ZR 208/12, VersR 2014, 1462 Rn. 17 mwN - Empfehlungs-E-Mail, vgl. auch Apel/Henn, KbR 2016, 236, 237 f.; Gramespacher, WRP 2016, 495, 497; Mankowski, EWiR 2016, 157, 158).

    Rn. 26 3. Die für den Unterlassungsanspruch erforderliche Wiederholungsgefahr wird durch das festgestellte rechtsverletzende Verhalten der Beklagten indiziert (BGH, Urteil vom 12. September 2013 - I ZR 208/12, VersR 2014, 1462 Rn. 25 f. mwN - Empfehlungs-E-Mail).

  • BGH, 14.03.2017 - VI ZR 721/15

    Wann ist die Einwilligung eines Gewerbetreibenden in E-Mail-Werbung wirksam?

    Die ohne wirksame Einwilligung an eine geschäftliche E-Mail-Adresse versandte Werbe-E-Mail stellt einen Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar (Fortführung von BGH, Urteil vom 12. September 2013, I ZR 208/12, GRUR 2013, 1259).

    Rn. 9 2. Gegen die Zulässigkeit der Klage bestehen keine Bedenken, da der Unterlassungsantrag gem. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO hinreichend bestimmt ist (vgl. BGH, Urteil vom 12. September 2013 - I ZR 208/12, GRUR 2013, 1259 Rn. 14).

    Das Verwenden von E-Mails mit unerbetener Werbung, die der Empfänger jeweils einzeln sichten muss und bei denen ein Widerspruch erforderlich ist, um eine weitere Zusendung zu unterbinden, führt zu einer nicht unerheblichen Belästigung (vgl. BGH, Urteil vom 12. September 2013 - I ZR 208/12, GRUR 2013, 1259 Rn. 15;… Urteil vom 20. Mai 2009 - I ZR 218/07, GRUR 2009, 980 Rn. 10 ff.).

    Rn. 29 4. Die für den Unterlassungsanspruch erforderliche Wiederholungsgefahr wird durch das festgestellte rechtsverletzende Verhalten der Beklagten indiziert (Senat…, Urteil vom 15. Dezember 2015 - VI ZR 134/15, AfP 2016, 149 Rn. 23; BGH, Urteil vom 12. September 2013 - I ZR 208/12, VersR 2014, 1462 Rn. 25 f. mwN - Empfehlungs-E-Mail).

  • BGH, 15.12.2015 - VI ZR 134/15

    Zur Zulässigkeit sogenannter "No-Reply" Bestätigungsmails mit Werbezusätzen

    Werbung ist deshalb in Übereinstimmung mit Art. 2 Buchst. a der Richtlinie 2006/114/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über irreführende und vergleichende Werbung (ABl. EU L 376 S. 21) jede Äußerung bei der Ausübung eines Handels, Gewerbes, Handwerks oder freien Berufs mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zu fördern (BGH, Urteil vom 12. September 2013 - I ZR 208/12, VersR 2014, 1462 Rn. 17 mwN - Empfehlungs-E-Mail).

    Entscheidend ist aber, dass der Empfänger diese Art der Werbung und damit ein gegenständliches Eindringen in seine Privatsphäre ausdrücklich abgelehnt hat und sich praktisch nicht zur Wehr setzen kann (Senat, Urteil vom 20. Dezember 1988 - VI ZR 182/88, BGHZ 106, 229, 233 f.; vgl. auch BGH, Urteil vom 12. September 2013 - I ZR 208/12, VersR 2014, 1462 Rn. 21 - Empfehlungs-E-Mail).

    Rn. 23 3. Die für den Unterlassungsanspruch erforderliche Wiederholungsgefahr wird durch das festgestellte rechtsverletzende Verhalten der Beklagten indiziert (BGH, Urteil vom 12. September 2013 - I ZR 208/12, VersR 2014, 1462 Rn. 25 f. mwN - Empfehlungs-E-Mail).

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Rechtsprechung
   BGH, 20.03.2013 - I ZR 84/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,4450
BGH, 20.03.2013 - I ZR 84/11 (https://dejure.org/2013,4450)
BGH, Entscheidung vom 20.03.2013 - I ZR 84/11 (https://dejure.org/2013,4450)
BGH, Entscheidung vom 20. März 2013 - I ZR 84/11 (https://dejure.org/2013,4450)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Gesamtvertrag Hochschul-Intrane

    UrhWG §§ 12, 16 Abs. 4

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

    Gesamtvertrag Hochschul-Intranet

  • rechtsinformationen.bund.de

    Urheberrechtswahrnehmung: Billigkeitskontrolle für die Festsetzungen in einem Gesamtvertrag über die Abgeltung von Ansprüchen für das Öffentlich-Zugänglichmachen von Werken für Zwecke des Unterrichts und der Forschung an Hochschulen - Gesamtvertrag Hochschul-Intranet

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 12 UrhWahrnG, § 16 Abs 4 S 3 UrhWahrnG, § 52a UrhG
    Urheberrechtswahrnehmung: Billigkeitskontrolle für die Festsetzungen in einem Gesamtvertrag über die Abgeltung von Ansprüchen für das Öffentlich-Zugänglichmachen von Werken für Zwecke des Unterrichts und der Forschung an Hochschulen - Gesamtvertrag Hochschul-Intranet

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • R&W Online

    Anforderungen an gerichtliche Festsetzung eines Gesamtvertrags HochschulIntranet

  • Wolters Kluwer

    Vergütung für das Einstellen von Texten ins Intranet von Hochschulen; Gesamtvertrag zwischen einer urheberrechtlichen Verwertungsgesellschaft und dem Träger von Hochschuleinrichtungen

  • bibliotheksurteile.de

    Vergütung für E-Learning Angebote III | Hochschulbibliothek, Urheberrecht

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    UrhWG § 12; UrhWG § 16 Abs. 4 S. 3
    Vergütung für das Einstellen von Texten ins Intranet von Hochschulen; Gesamtvertrag zwischen einer urheberrechtlichen Verwertungsgesellschaft und dem Träger von Hochschuleinrichtungen

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)

    Gesamtvertrag Hochschul-Intranet

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    BGH entscheidet über Vergütung für das Einstellen von Texten in das Intranet von Hochschulen - Gesamtvertrag Hochschul-Intranet

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Vergütung für das Einstellen von Texten in das Intranet von Hochschulen

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Vergütung von Nutzungen von Sprachwerken zum Zwecke der Forschung und Lehre

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Urheberrechtsabgabe per Gesamtvertrag fürs Hochschul-Intranet

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Zur Vergütung für das Einstellen von Texten in das Intranet von Hochschulen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    "Gesamtvertrag zur Vergütung von Ansprüchen für das Öffentlich-Zugänglichmachen von Werken für Zwecke des Unterrichts an Schulen" ist aufzuheben

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    "Gesamtvertrag zur Vergütung von Ansprüchen für das Öffentlich-Zugänglichmachen von Werken für Zwecke des Unterrichts an Schulen" ist aufzuheben

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Vergütung für das Einstellen von Texten in das Intranet von Hochschulen

  • Betriebs-Berater (Pressemitteilung)

    Vergütung für das Einstellen von Texten in das Intranet von Hochschulen - Gesamtvertrag Hochschul-Intranet

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Vergütung für das Einstellen von Texten in das Intranet von Hochschulen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Vergütung für das Einstellen von Texten in das Intranet von Hochschulen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2013, 14
  • MDR 2014, 45
  • GRUR 2013, 1220
  • MMR 2014, 59
  • K&R 2013, 803
 
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Wird zitiert von ... (29)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.04.2001 - I ZR 132/98

    Gesamtvertrag privater Rundfunk; gerichtlicher Ermessensspielraum bei der …

    Auszug aus BGH, 20.03.2013 - I ZR 84/11
    Nachdem sich die Parteien über den Abschluss eines solchen Gesamtvertrags nicht geeinigt hatten, konnte jeder Beteiligte - also nicht nur die nach § 12 UrhWG anspruchsberechtigten Beklagten, sondern auch die Klägerin (vgl. BGH, Urteil vom 5. April 2001 - I ZR 132/98, GRUR 2001, 1139, 1142 = WRP 2001, 1345 - Gesamtvertrag privater Rundfunk, mwN) - nach vorausgegangener Anrufung der Schiedsstelle (§ 14 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c, § 16 Abs. 1 UrhWG) vor dem für den Sitz der Schiedsstelle zuständigen Oberlandesgericht, also vor dem Oberlandesgericht München, Klage auf Festsetzung des Gesamtvertrags erheben (§ 16 Abs. 1 und 4 UrhWG).

    Insbesondere muss sich aus ihr ergeben, weshalb von vergleichbaren Regelungen in anderen Gesamtverträgen abgewichen oder Vorschlägen der Schiedsstelle nicht gefolgt wird (vgl. BGH, GRUR 2001, 1139, 1142 - Gesamtvertrag privater Rundfunk, mwN).

    Rn. 65 Zwar hat ein überzeugend begründeter Einigungsvorschlag der Schiedsstelle eine gewisse Vermutung der Angemessenheit für sich und muss sich das Oberlandesgericht daher mit einem solchen Einigungsvorschlag auseinandersetzen (vgl. BGH, GRUR 2001, 1139, 1142 - Gesamtvertrag privater Rundfunk).

  • EuGH, 27.06.2013 - C-457/11

    Die Abgabe für die Vervielfältigung geschützter Werke kann auf den Vertrieb eines …

    Auszug aus BGH, 20.03.2013 - I ZR 84/11
    Angesichts der fakultativen Ausgestaltung der Bestimmungen und angesichts der Möglichkeit, eine Beschränkung statt einer Ausnahme einzuführen, ist eine hinter dem Zulässigen zurückbleibende Maßnahme hingegen richtlinienkonform (vgl. Schlussanträge der Generalanwältin Eleanor Sharpston vom 24. Januar 2013 in den verbundenen Rechtssachen C-457/11, C-458/11, C-459/11 und C-460/11, juris Rn. 37).
  • BGH, 20.09.2012 - I ZR 69/11

    Elektronische Leseplätze

    Auszug aus BGH, 20.03.2013 - I ZR 84/11
    Rn. 52 Es kann offenbleiben, ob diese Annahme zutrifft und Art. 5 Abs. 3 Buchst. a der Richtlinie 2001/29/EG daher die Aufnahme einer Vorrangklausel in den Gesamtvertrag gebietet (vgl. zu Art. 5 Abs. 3 Buchst. n der Richtlinie 2001/29/EG, § 52b UrhG BGH, Beschluss vom 29. September 2012 - I ZR 69/11, GRUR 2013, 503 Rn. 18 = WRP 2013, 511 - Elektronische Leseplätze).
  • BGH, 03.05.1988 - KVR 4/87

    Anwendung des Kartellrechts auf Verwertungsgesellschaften; Aufstellung eines …

    Auszug aus BGH, 20.03.2013 - I ZR 84/11
    Die gebündelte Wahrnehmung der Urheberrechte durch Verwertungsgesellschaften gestattet allerdings meist keine vollständig am Ausmaß der jeweiligen Werknutzung orientierte Ausschüttung der Erträge; vielmehr müssen die Berechtigten im Interesse eines möglichst geringen Verwaltungsaufwandes Schätzungen, Pauschalierungen und sonstige Vereinfachungen in der Berechnung hinnehmen, die sich aus dem wirtschaftlichen Gebot der Verhältnismäßigkeit ergeben, selbst wenn sie in Einzelfällen zu Benachteiligungen führen können (BGH, Beschluss vom 3. Mai 1988 - KVR 4/87, GRUR 1988, 782, 783, GEMA-Wertungsverfahren).
  • OLG München, 29.11.2007 - 6 WG 1/06

    Grenzen der Zumutbarkeit des Abschlusses eines Gesamtvertrages für eine …

    Auszug aus BGH, 20.03.2013 - I ZR 84/11
    Rn. 8 Das Oberlandesgericht (OLG München, ZUM-RD 2008, 360) hat unter Abweisung der weitergehenden Klage einen Gesamtvertrag festgesetzt, der hinsichtlich der Festlegung des zulässigen Nutzungsumfangs, der Aufnahme einer Vorrangklausel und der Erfassung einzelner Nutzungen zur Berechnung der Vergütung weitgehend dem Vorschlag der Klägerin entspricht und lediglich den "Teil eines Werkes" mit maximal 33% statt maximal 25% eines Werkes definiert.
  • Generalanwalt beim EuGH, 24.01.2013 - C-457/11

    VG Wort u.a. - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte in der …

    Auszug aus BGH, 20.03.2013 - I ZR 84/11
    Angesichts der fakultativen Ausgestaltung der Bestimmungen und angesichts der Möglichkeit, eine Beschränkung statt einer Ausnahme einzuführen, ist eine hinter dem Zulässigen zurückbleibende Maßnahme hingegen richtlinienkonform (vgl. Schlussanträge der Generalanwältin Eleanor Sharpston vom 24. Januar 2013 in den verbundenen Rechtssachen C-457/11, C-458/11, C-459/11 und C-460/11, juris Rn. 37).
  • BGH, 28.11.2013 - I ZR 76/12

    E-Learning und Urheberrecht - Meilensteine der Psychologie

    Das setzt allerdings nicht nur voraus, dass die geforderte Lizenzgebühr angemessen ist, sondern auch, dass das Lizenzangebot unschwer aufzufinden ist und die Verfügbarkeit des Werkes oder der Werkteile schnell und unproblematisch gewährleistet ist (Anschluss an BGH, Urteil vom 20. März 2013, I ZR 84/11, GRUR 2013, 1220 = WRP 2013, 1627 - Gesamtvertrag Hochschul-Intranet).

    Deshalb sind auch beim Öffentlich-Zugänglichmachen von Sprachwerken für Zwecke des Unterrichts an Hochschulen unter "kleinen" Teilen eines Werkes höchstens 12% des gesamten Werkes zu verstehen (vgl. BGH, Urteil vom 20. März 2013 - I ZR 84/11, GRUR 2013, 1220 Rn. 35 = WRP 2013, 1627 - Gesamtvertrag Hochschul-Intranet).

    Ohne eine solche Deckelung würden die Rechteinhaber daher auch dann unangemessen benachteiligt, wenn höchstens 12% eines Werkes öffentlich zugänglich gemacht werden dürfen, weil dann - wie das Berufungsgericht mit Recht angenommen hat - Werkteile in einem nicht mehr hinnehmbaren Umfang öffentlich zugänglich gemacht werden könnten, beispielsweise ganze Bände eines mehrbändigen Geschichtswerks oder Kommentars (vgl. BGH, GRUR 2013, 1220 Rn. 38 - Gesamtvertrag Hochschul-Intranet;… Lüft in Wandtke/Bullinger aaO § 52a UrhG Rn. 5; Rauer, GRUR-Prax 2012, 226, 227).

    Allerdings sind dabei Leerseiten außer Acht zu lassen; ferner sind nur Seiten zu berücksichtigen, deren Inhalt überwiegend aus Text und nicht etwa überwiegend aus Bildern, Fotos oder Abbildungen besteht (vgl. BGH, GRUR 2013, 1220 Rn. 24 - Gesamtvertrag Hochschul-Intranet).

    Rn. 58 (1) Das Öffentlich-Zugänglichmachen ist nicht zu dem jeweiligen Zweck geboten und damit unzulässig, wenn der Rechtsinhaber die Werke oder Werkteile in digitaler Form für die Nutzung im Netz der jeweiligen Einrichtung zu angemessenen Bedingungen anbietet (vgl. BGH, GRUR 2013, 1220 Rn. 39 bis 59 - Gesamtvertrag Hochschul-Intranet;… Dreyer in Dreyer/Kotthoff/Meckel aaO § 52a UrhG Rn. 23; aA Braun/Keller, jurisPR-ITR 13/2012 Anm. 4 unter C III 1; Pflüger, ZUM 2012, 444, 451 f.).

    Das setzt allerdings nicht nur voraus, dass die geforderte Lizenzgebühr angemessen ist, sondern auch, dass das Lizenzangebot unschwer aufzufinden ist und die Verfügbarkeit des Werkes oder der Werkteile schnell und unproblematisch gewährleistet ist (vgl. BGH, GRUR 2013, 1220 Rn. 57 - Gesamtvertrag Hochschul-Intranet).

    Angesichts der fakultativen Ausgestaltung der Bestimmungen und angesichts der Möglichkeit, eine Beschränkung statt einer Ausnahme einzuführen, ist eine hinter dem Zulässigen zurückbleibende Maßnahme hingegen richtlinienkonform (vgl. BGH, GRUR 2013, 1220 Rn. 40 bis 43 - Gesamtvertrag Hochschul-Intranet, unter Hinweis auf die Schlussanträge der Generalanwältin Eleanor Sharpston vom 24. Januar 2013 in den verbundenen Rechtssachen C-457/11, C-458/11, C-459/11 und C-460/11, juris Rn. 37).

    Jedenfalls steht Art. 5 Abs. 5 der Richtlinie 2001/29/EG dem nicht entgegen (vgl. BGH, GRUR 2013, 1220 Rn. 50 bis 52 - Gesamtvertrag Hochschul-Intranet).

  • BGH, 19.11.2015 - I ZR 151/13

    Urheberrechtsschutz: Höhe der Gerätevergütung; Vergütungspflicht bei …

    Die Begründung der festsetzenden Entscheidung muss dem Revisionsgericht eine solche Überprüfung ermöglichen (vgl. BGH, Urteil vom 20. März 2013 - I ZR 84/11, GRUR 2013, 1220 Rn. 19 - Gesamtvertrag Hochschul-Intranet;… BGH, GRUR 2015, 61 Rn. 31 - Gesamtvertrag Tanzschulkurse).

    Rn. 42 ee) Die von der Revision des Klägers erhobene Rüge, das Oberlandesgericht sei hinsichtlich der für die Bestimmung der angemessenen Vergütung maßgeblichen Berechnungsmethode von dem Einigungsvorschlag der Schiedsstelle abgewichen, ohne hierfür eine ausreichende Begründung anzuführen (vgl. BGH, GRUR 2013, 1220 Rn. 21 - Gesamtvertrag Hochschul-Intranet), greift nicht durch.

    Sie muss daher bereits aus diesem Grund aufgehoben werden (vgl. BGH, GRUR 2013, 1220 Rn. 19 - Gesamtvertrag Hochschul-Intranet).

    Das Oberlandesgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass Festsetzungen in vorangegangenen Gesamtverträgen insbesondere dann, wenn diese Verträge zwischen den Parteien oder unter Beteiligung einer der Parteien geschlossen worden sind, einen gewichtigen Anhaltspunkt für die Billigkeit einer Regelung bieten (vgl. BGH, GRUR 2013, 1220 Rn. 20 - Gesamtvertrag Hochschul-Intranet).

    Die in der Vertragsfestsetzung liegende Rechtsgestaltung ist dem Tatrichter vorbehalten (vgl. BGH, GRUR 2013, 1220 Rn. 87 - Gesamtvertrag Hochschul-Intranet).

  • BGH, 16.03.2017 - I ZR 36/15

    Urheberrechtliche Vergütungspflicht: Bemessung der angemessenen Vergütung bei …

    Rn. 28 Lässt die Nutzervereinigung sich allerdings auf das von der Verwertungsgesellschaft bei der Schiedsstelle eingeleitete Verfahren ein oder beantragt sie bei der Schiedsstelle selbst den Abschluss eines Gesamtvertrags und können sich die Parteien nicht über den Abschluss eines Gesamtvertrags einigen, kann jeder Beteiligte - also nicht nur die nach § 12 UrhWG, § 35 VGG anspruchsberechtigte Nutzervereinigung, sondern auch die Verwertungsgesellschaft - vor dem für den Sitz der Schiedsstelle zuständigen Oberlandesgericht München gemäß § 16 Abs. 4 Satz 1 UrhG Klage auf Festsetzung eines Gesamtvertrags erheben (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 5. April 2001 - I ZR 132/98, GRUR 2001, 1139, 1142 = WRP 2001, 1345 - Gesamtvertrag privater Rundfunk; Urteil vom 20. März 2013 - I ZR 84/11, GRUR 2013, 1220 Rn. 18 = WRP 2013, 1627 - Gesamtvertrag Hochschul-Intranet;… BGH, GRUR 2015, 61 Rn. 30 - Gesamtvertrag Tanzschulkurse;… GRUR 2016, 792 Rn. 23 - Gesamtvertrag Unterhaltungselektronik;… GRUR 2017, 161 Rn. 31 - Gesamtvertrag Speichermedien).

    Die Begründung der festsetzenden Entscheidung muss dem Revisionsgericht eine solche Überprüfung ermöglichen (vgl. BGH, GRUR 2013, 1220 Rn. 19 - Gesamtvertrag Hochschul-Intranet;… GRUR 2015, 61 Rn. 31 - Gesamtvertrag Tanzschulkurse;… GRUR 2016, 792 Rn. 24 - Gesamtvertrag Unterhaltungselektronik;… GRUR 2017, 161 Rn. 32 - Gesamtvertrag Speichermedien).

    Rn. 56 d) Die Entscheidung des Oberlandesgerichts muss gleichwohl nicht aufgehoben werden (vgl. dazu BGH, GRUR 2013, 1220 Rn. 19 - Gesamtvertrag Hochschul-Intranet;… GRUR 2016, 792 Rn. 45 - Gesamtvertrag Unterhaltungselektronik); sie stellt sich nämlich aus anderen Gründen als richtig dar.

    Bei der Festsetzung eines Gesamtvertrags können vergleichbare Regelungen in anderen Gesamtverträgen insbesondere dann einen gewichtigen Anhaltspunkt für die Billigkeit einer Regelung bieten, wenn diese Verträge zwischen den Parteien oder unter Beteiligung einer der Parteien geschlossen worden sind (vgl. BGH, GRUR 2013, 1220 Rn. 20 - Gesamtvertrag Hochschul-Intranet, mwN).

    Die in der Vertragsfestsetzung liegende Rechtsgestaltung ist zwar dem Tatrichter vorbehalten (vgl. BGH, GRUR 2013, 1220 Rn. 87 - Gesamtvertrag Hochschul-Intranet).

  • BGH, 21.07.2016 - I ZR 212/14

    Gerätevergütung für zur Vornahme von Vervielfältigungen genutzte Geräte und …

    Die Begründung der festsetzenden Entscheidung muss dem Revisionsgericht eine solche Überprüfung ermöglichen (vgl. BGH, Urteil vom 20. März 2013 - I ZR 84/11, GRUR 2013, 1220 Rn. 19 - Gesamtvertrag Hochschul-Intranet;… BGH, GRUR 2015, 61 Rn. 31 - Gesamtvertrag Tanzschulkurse;… GRUR 2016, 792 Rn. 24 - Gesamtvertrag Unterhaltungselektronik).

    Rn. 49 ee) Die von der Revision des Klägers erhobene Rüge, das Oberlandesgericht sei hinsichtlich der für die Bestimmung der angemessenen Vergütung maßgeblichen Berechnungsmethode von dem Einigungsvorschlag der Schiedsstelle abgewichen, ohne hierfür eine ausreichende Begründung anzuführen (vgl. BGH, GRUR 2013, 1220 Rn. 21 - Gesamtvertrag Hochschul-Intranet), greift nicht durch.

    Sie muss daher bereits aus diesem Grund aufgehoben werden (vgl. BGH, GRUR 2013, 1220 Rn. 19 - Gesamtvertrag Hochschul-Intranet;… GRUR 2016, 792 Rn. 45 - Gesamtvertrag Unterhaltungselektronik).

    Da die in der Vertragsfestsetzung liegende Rechtsgestaltung dem Tatrichter vorbehalten ist (vgl. BGH, GRUR 2013, 1220 Rn. 87 - Gesamtvertrag Hochschul-Intranet), ist die Sache im Umfang der Aufhebung zur erneuten Festsetzung des Gesamtvertrags an das Oberlandesgericht zurückzuverweisen (§ 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO), dem auch die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens zu übertragen ist.

  • BGH, 16.03.2017 - I ZR 35/15

    externe Festplatten - Urheberrechtliche Gerätevergütung: Grundlage der …

    Sie muss daher bereits aus diesem Grund aufgehoben werden (vgl. BGH, Urteil vom 20. März 2013 - I ZR 84/11, GRUR 2013, 1220 Rn. 19 = WRP 2013, 1627 - Gesamtvertrag Hochschul-Intranet;… BGH, GRUR 2016, 792 Rn. 45 - Gesamtvertrag Unterhaltungselektronik;… GRUR 2017, 161 Rn. 52 - Gesamtvertrag Speichermedien).
  • BGH, 01.04.2021 - I ZR 45/20

    Gesamtvertrag USB-Sticks und Speicherkarten - Urheberrechtliche Gerätevergütung: …

    Insbesondere muss sich aus ihr ergeben, weshalb von vergleichbaren Regelungen in anderen Gesamtverträgen abgewichen oder Vorschlägen der Schiedsstelle nicht gefolgt wird (vgl. BGH, Urteil vom 20. März 2013 - I ZR 84/11, GRUR 2013, 1220 Rn. 19 = WRP 2013, 1627 - Gesamtvertrag Hochschul-Intranet;… Urteil vom 18. Juni 2014 - I ZR 215/12, GRUR 2015, 61 Rn. 31 = WRP 2015, 56 - Gesamtvertrag Tanzschulkurse;… Urteil vom 19. November 2015 - I ZR 151/13, GRUR 2016, 792 Rn. 24 = WRP 2016, 1123 - Gesamtvertrag Unterhaltungselektronik;… BGH, GRUR 2017, 161 Rn. 32 - Gesamtvertrag Speichermedien).

    Rn. 36 aa) Bei der Festsetzung eines Gesamtvertrags können vergleichbare Regelungen in anderen Gesamtverträgen insbesondere dann einen gewichtigen Anhaltspunkt für die Billigkeit einer Regelung bieten, wenn diese Verträge zwischen den Parteien oder unter Beteiligung einer der Parteien geschlossen worden sind (vgl. BGH, GRUR 2013, 1220 Rn. 20 - Gesamtvertrag Hochschul-Intranet;… GRUR 2017, 694 Rn. 58 - Gesamtvertrag PCs).

    Vorschläge der Schiedsstelle, die wesentlich häufiger als das Oberlandesgericht mit Gesamtvertragsverfahren und der Überprüfung von Tarifen befasst und daher besonders sachkundig ist, können ebenfalls eine Vermutung der Angemessenheit für sich haben (…vgl. BGH, GRUR 2001, 1139, 1142 [juris Rn. 64] - Gesamtvertrag privater Rundfunk; GRUR 2013, 1220 Rn. 21 - Gesamtvertrag Hochschul-Intranet).

    Da die in der Vertragsfestsetzung liegende Rechtsgestaltung dem Tatgericht vorbehalten ist (vgl. BGH, GRUR 2013, 1220 Rn. 87 - Gesamtvertrag Hochschul-Intranet), ist die Sache im Umfang der Aufhebung zur erneuten Festsetzung des Gesamtvertrags an das Oberlandesgericht zurückzuverweisen (§ 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO), dem auch die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens zu übertragen ist.

  • BGH, 16.03.2017 - I ZR 39/15

    PC mit Festplatte I - Gerätevergütung: Technische Eignung und erkennbare …

    Sie bilden aber einen gewichtigen Anhaltspunkt für die Angemessenheit der Vergütung (vgl. BGH, Urteil vom 20. März 2013 - I ZR 84/11, GRUR 2013, 1220 Rn. 20 = WRP 2013, 1627 - Gesamtvertrag Hochschul-Intranet), was dazu führen kann, dass die Vergütungssätze in einer Auseinandersetzung um die Zahlung der Gerätevergütung zwischen einer Verwertungsgesellschaft und dem Mitglied einer Nutzervereinigung als Richtschnur dienen.
  • BGH, 25.07.2024 - I ZR 27/23

    Gesamtvertrag Kabelweitersendung - Festsetzung eines urheberrechtlichen …

    Insbesondere muss sich aus ihr ergeben, weshalb von vergleichbaren Regelungen in anderen Gesamtverträgen abgewichen oder Vorschlägen der Schiedsstelle nicht gefolgt wird (vgl. BGH…, Urteil vom 1. April 2021 - I ZR 45/20, GRUR 2021, 1181 [juris Rn. 31] = WRP 2021, 1160 - Gesamtvertrag USB-Sticks und Speicherkarten; zu § 16 Abs. 4 Satz 3 UrhWG vgl. BGH, Urteil vom 20. März 2013 - I ZR 84/11, GRUR 2013, 1220 [juris Rn. 19] = WRP 2013, 1627 - Gesamtvertrag Hochschul-Intranet;… Urteil vom 18. Juni 2014 - I ZR 215/12, GRUR 2015, 61 [juris Rn. 31] = WRP 2015, 56 - Gesamtvertrag Tanzschulkurse;… Urteil vom 19. November 2015 - I ZR 151/13, GRUR 2016, 792 [juris Rn. 24] = WRP 2016, 1123 - Gesamtvertrag Unterhaltungselektronik;… Urteil vom 21. Juli 2016 - I ZR 212/14, GRUR 2017, 161 [juris Rn. 32] = WRP 2017, 193 - Gesamtvertrag Speichermedien).

    Dies gilt insbesondere, wenn diese Verträge zwischen den Parteien oder unter Beteiligung einer der Parteien geschlossen worden sind (st. Rspr.; vgl. BGH, GRUR 2013, 1220 [juris Rn. 20] - Gesamtvertrag Hochschul-Intranet; BGH…, Urteil vom 16. März 2017 - I ZR 36/15, GRUR 2017, 694 [juris Rn. 58] = WRP 2017, 826 - Gesamtvertrag PCs;… Urteil vom 10. September 2020 - I ZR 66/19, GRUR 2021, 604 [juris Rn. 20 bis 22] = WRP 2021, 644 - Gesamtvertragsnachlass).

  • BGH, 09.04.2026 - I ZR 1/24

    Gewerblicher Endabnehmer II

    Dies gilt insbesondere, wenn diese Verträge zwischen den Parteien oder unter Beteiligung einer der Parteien geschlossen worden sind (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 20. März 2013 - I ZR 84/11, GRUR 2013, 1220 [juris Rn. 20] = WRP 2013, 1627 - Gesamtvertrag Hochschul-Intranet;… Urteil vom 16. März 2017 - I ZR 36/15, GRUR 2017, 694 [juris Rn. 58] = WRP 2017, 826 - Gesamtvertrag PCs;… Urteil vom 10. September 2020 - I ZR 66/19, GRUR 2021, 604 [juris Rn. 20 bis 22] = WRP 2021, 644 - Gesamtvertragsnachlass).
  • BGH, 18.06.2014 - I ZR 215/12

    Gesamtvertrag Tanzschulkurse - Urheberrechtswahrnehmung: Ermessensausübung durch …

    Da dieser Antrag bei der Schiedsstelle zu stellen ist (§ 16 Abs. 1, § 14 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c und Abs. 5 UrhWG), ist der Eingang des Antrags bei der Schiedsstelle maßgeblich (BGH, Urteil vom 28. März 2013 - I ZR 84/11, GRUR 2013, 1220 Rn. 85 = WRP 2013, 1627 - Gesamtvertrag Hochschul-Intranet).
  • BGH, 10.09.2020 - I ZR 66/19

    Gesamtvertragsnachlass - Urheberrechtliche Gerätevergütung: Indizwirkung der in …

  • BGH, 16.03.2017 - I ZR 49/15

    Zuordnung von Personal Computern (PCs) mit eingebauter Festplatte zu den …

  • BGH, 04.11.2021 - I ZR 138/20

    Urheberrechtliche Vergütung: Indizwirkung der gesamtvertraglichen Regelung für …

  • BGH, 18.05.2017 - I ZR 266/15

    Vergütungspflicht für Geräte und Speichermedien zur Vervielfältigung: …

  • OLG München, 03.03.2023 - 38 Sch 61/21

    Festsetzung eines Gesamtvertrages über die Kabelweitersendung von Fernseh- …

  • BayObLG, 22.11.2021 - 102 VA 119/21

    Patent, Bescheid, Wiedereinsetzung, Verwertungsgesellschaft, Verfahren, …

  • OLG München, 25.08.2023 - 38 Sch 63/21

    Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung, Erfolgsabhängige Vergütung, …

  • BGH, 16.03.2017 - I ZR 152/15

    Urheberrechtsschutz: Pflicht eines Importeurs von externen DVD-Brennern zur …

  • BGH, 07.04.2022 - I ZR 84/20

    Urheberrechtliche Vergütung: Indizielle Wirkung gesamtvertraglicher …

  • OLG München, 14.03.2019 - 6 Sch 7/10

    Kopierabgabe für Business-PCs

  • OLG München, 06.02.2020 - 6 Sch 22/18

    Vergütungspflicht für USB-Sticks und Speicherkarten

  • BGH, 04.11.2021 - I ZR 84/20

    Urheberrechtliche Vergütung: Indizielle Wirkung gesamtvertraglicher …

  • OLG München, 14.03.2019 - 6 Sch 10/15

    Rechtsprechung des BGH, Rückerstattungsansprüche, Vergütungsanspruch, …

  • OLG München, 07.05.2015 - 6 Sch 12/13

    Wirksamkeit rückwirkender Tarife von Verwertungsgesellschaften

  • OLG München, 02.02.2024 - 38 Sch 68/20

    Festsetzung eines Vertrags über die Kabelweitersendung mittels DVB-C

  • OLG München, 01.12.2023 - 38 Sch 46/22

    Privatkopievergütung, Gewerbe, Vergütungshöhe, Unionsrechtskonformität, …

  • OLG München, 25.06.2015 - 6 Sch 21/13

    Urheberrechtliche Gerätevergütung - Externe DVD-Brenner

  • OLG München, 15.03.2024 - 38 Sch 38/22

    Urheberrechtliche Vergütungsansprüche verschiedener Verwertungsgesellschaften …

  • OLG München, 14.07.2022 - 6 Sch 38/18

    Keine urheberrechtliche Auskunfts- und Vergütungspflicht bei Vertrieb an …

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