Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 14.10.2014 - I-22 U 104/14 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Tätigwerden des Architekten begründet (noch) keinen Architektenvertrag!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- baunetz.de (Kurzinformation)
Der Umfang des Planungsauftrags
- anwalt.de (Kurzinformation)
Architektenrecht: Das Tätigwerden eines Architekten alleine begründet noch keinen Honoraranspruch
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Architekt muss Umfang des Planungsauftrags darlegen und beweisen! (IBR 2015, 146)
Verfahrensgang
- LG Mönchengladbach, 15.05.2014 - 1 O 156/11
- OLG Düsseldorf, 14.10.2014 - I-22 U 104/14
Papierfundstellen
- NJW-RR 2015, 213
- MDR 2015, 299
- NZBau 2015, 105
- BauR 2015, 2003
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (21)
- BGH, 05.06.1997 - VII ZR 124/96
Zustandekommen eines Architektenvertrages; Akquisitorische Tätigkeit eines …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.10.2014 - 22 U 104/14
Ferner kann aus dem bloßen Tätigwerden der Klägerin als solchen - selbst wenn der Senat unterstellen wollte, dass die Klägerin dies durch die Aufstellung gemäß DIN 276 bzw. die LV-Übersicht hinreichend vorgetragen bzw. dokumentiert hat - ein Vertragsschluss mit der Beklagten mit einem entsprechenden Leistungssoll keineswegs ohne weiteres hergeleitet werden (vgl. BGH, Urteil vom 5.06.1997, VII ZR 124/96, NJW 1997, 3017, dort Rn 11; OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.08.2001, 23 U 6/01, NJW-RR 2002, 163, dort Rn 20).Ferner kann - wie bereits oben vom Senat festgestellt - aus einem bloßen Tätigwerden der Klägerin, das sie mit Vorlage des Schreibens und der gefertigten Planungsskizze vom 20.05.2010 (384 GA) lediglich vorträgt, ohne weiteres gerade noch kein Vertragsschluss hergeleitet werden (vgl. BGH, Urteil vom 5.06.1997, VII ZR 124/96, NJW 1997, 3017, dort Rn 11).
- BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.10.2014 - 22 U 104/14
Zum einen gibt es keine Verpflichtung des Gerichts, sich mit jedweden Einzelheiten des Vorbringens in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu befassen (vgl. BVerfG, Urteil vom 19.05.1992, 1 BvR 986/91, BVerfGE 86, 133, dort Rn 39).Vielmehr ist grundsätzlich - und hier nach Umfang und Struktur des erstinstanzlichen der Gründe des erstinstanzlichen Urteils erst recht zweifelsfrei - davon auszugehen, dass das Gericht das von ihm entgegengenommene Parteivorbringen auch zur Kenntnis genommen hat (vgl. BVerfG, Urteil vom 19.05.1992, 1 BvR 986/91, BVerfGE 86, 133, dort Rn 39).
- OLG Düsseldorf, 20.08.2001 - 23 U 6/01
Abschlagsforderung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.10.2014 - 22 U 104/14
Ferner kann aus dem bloßen Tätigwerden der Klägerin als solchen - selbst wenn der Senat unterstellen wollte, dass die Klägerin dies durch die Aufstellung gemäß DIN 276 bzw. die LV-Übersicht hinreichend vorgetragen bzw. dokumentiert hat - ein Vertragsschluss mit der Beklagten mit einem entsprechenden Leistungssoll keineswegs ohne weiteres hergeleitet werden (vgl. BGH, Urteil vom 5.06.1997, VII ZR 124/96, NJW 1997, 3017, dort Rn 11; OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.08.2001, 23 U 6/01, NJW-RR 2002, 163, dort Rn 20).Ein konkludenter Vertragsschluss kommt zwar im Einzelfall in Betracht, wenn der Bauherr die Leistungen des Architekten entgegennimmt und weitere Umstände unstreitig oder bewiesen sind, die einen rechtsgeschäftlichen Annahmewillen des Bauherrn erkennen lassen (vgl. BGH, Urteil vom 11.10.2007, VII ZR 143/06, NZBau 2007, 66, dort Rn 14; OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.08.2001, 23 U 6/01, NJW-RR 2002, 163, dort Rn 20).
- BGH, 11.10.2007 - VII ZR 143/06
Aufhebung des Berufungsurteils und Zurückverweisung wegen Verletzung des …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.10.2014 - 22 U 104/14
Ein konkludenter Vertragsschluss kommt zwar im Einzelfall in Betracht, wenn der Bauherr die Leistungen des Architekten entgegennimmt und weitere Umstände unstreitig oder bewiesen sind, die einen rechtsgeschäftlichen Annahmewillen des Bauherrn erkennen lassen (vgl. BGH, Urteil vom 11.10.2007, VII ZR 143/06, NZBau 2007, 66, dort Rn 14; OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.08.2001, 23 U 6/01, NJW-RR 2002, 163, dort Rn 20).Diese ist jedoch zwingende Voraussetzung für die Annahme eines konkludenten Vertragsschlusses im Einzelfall (vgl. BGH, Urteil vom 11.10.2007, VII ZR 143/06, NZBau 2007, 66, dort Rn 14).
- BGH, 24.06.2004 - VII ZR 259/02
Honoraranspruch des Architekten bei teilweiser Nichterbringung der Leistung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.10.2014 - 22 U 104/14
Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze bestehen keine Zweifel an dem wirksamen Zustandekommen des Architektenvertrages vom 25.11.2009, der als Werkvertrag im Sinne des § 631 Abs. 1 BGB zu qualifizieren ist (vgl. BGH, Urteil vom 26.11.1959, VII ZR 120/58, NJW 1960, 431, dort Rn 16; BGH, Urteil vom 30.09.1999, VII ZR 162/97, NZBau 2000, 22, dort Rn 10; BGH, Urteil vom 24.06.2004, VII ZR 259/02, NJW 2004, 2588, dort Rn 26).Eine Vermutung für die Übertragung der Vollarchitektur existiert nicht (vgl. BGH, Urteil vom 24.06.2005, VII ZR 259/02, NJW 2004, 2588, dort Rn 26).
- BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90
Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.10.2014 - 22 U 104/14
Ein Gericht verstößt gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs, wenn es ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt oder auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfG, Urteil vom 29.05.1991, 1 BvR 1383/90, BVerfGE 84, 188, dort Rn 7; BVerfG, Beschluss vom 12.06.2003, 1 BvR 2285/02, NJW 2003, 2524, dort Rn 11). - BVerfG, 12.06.2003 - 1 BvR 2285/02
Hinweispflichten des Gerichts im Berufungsverfahren
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.10.2014 - 22 U 104/14
Ein Gericht verstößt gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs, wenn es ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt oder auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfG, Urteil vom 29.05.1991, 1 BvR 1383/90, BVerfGE 84, 188, dort Rn 7; BVerfG, Beschluss vom 12.06.2003, 1 BvR 2285/02, NJW 2003, 2524, dort Rn 11). - BGH, 22.12.2009 - X ZR 56/08
Kettenradanordnung II
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.10.2014 - 22 U 104/14
Nach diesen Maßstäben steht einer Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG entgegen, dass das Landgericht die Klägerin mehrfach (vgl. 216/290a ff. GA) pflichtgemäß auf ihren unzureichenden Sachvortrag konkret hingewiesen hat (vgl. BGH, Urteil vom 22.12.2009, X ZR 56/08, GRUR 2010, 314, dort Rn 27) und im Folgenden hinsichtlich der in den Hinweisbeschlüssen genannten Punkte bzw. Unzulänglichkeiten des klägerischen Vortrags die Klage abgewiesen hat. - BGH, 24.04.2008 - I ZB 72/07
Weisse Flotte
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.10.2014 - 22 U 104/14
Zudem muss der Berufungsführer im Rahmen der Rüge einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bzw. der gerichtlichen Prozessleitungspflicht in der Berufungsbegründung (§ 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO) angeben, was auf einen - unterstellt - weitergehenden Hinweis in der vorherigen Instanz hin von ihm ergänzend vorgetragen worden wäre, damit das Rechtsmittelgericht die Kausalität eines erstinstanzlichen Verfahrensfehlers prüfen kann (vgl. BGH, Urteil vom 24.04.2008, I ZB 72/07, GRUR, 2008, 1126;… Zöller-Greger, ZPO, 30. Auflage 2014, § 139, Rn 20 mwN). - BGH, 26.07.2007 - VII ZR 42/05
Vereinbarung der Leistungsbilder und -phasen der HOAI in einem Planungsvertrag; …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.10.2014 - 22 U 104/14
Auch die bei einer zur Bestimmung des Vertragsinhalts grundsätzlich mögliche Heranziehung der HOAI als Auslegungshilfe (vgl. BGH, Urteil vom 26.07.2007, VII ZR 42/05, NJW 2008, 285, dort Rn 25, Münchener-Kommentar/Busche, BGB, 6. Auflage 2012, § 631 Rn 199) führt im vorliegenden Fall zu keinem anderen Ergebnis. - BGH, 09.02.2009 - II ZR 77/08
Erörterung der Entscheidungserheblichkeit einer Gehörsverletzung
- BGH, 12.01.2006 - VII ZR 2/04
Berufung auf die fehlende Prüffähigkeit der Architektenschlussrechnung
- BGH, 26.11.1959 - VII ZR 120/58
Rechtsnatur eines Architektenvertrages
- BGH, 30.09.1999 - VII ZR 162/97
Schadensersatzanspruch gegen Architekten
- BGH, 25.03.1999 - VII ZR 397/97
Beauftragung eines Architekten mit genehmigungsfähiger Planung
- BVerfG, 10.10.2001 - 2 BvR 1620/01
Verfassungsrechtliche Überprüfung einer strafgerichtlichen Verurteilung
- BGH, 24.05.2007 - III ZR 176/06
Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers nach verlorenem Prozess
- BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvR 96/60
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von …
- BVerfG, 18.09.1990 - 2 BvE 2/90
Beitrittsbedingte Grundgesetzänderungen
- BGH, 13.08.1997 - VIII ZR 246/96
Anforderungen an Schlüssigkeit des Sachvortrages
- BGH, 14.07.1994 - VII ZR 30/94
Abrechnung von Leistungen unter Ingenieuren
- LG Wuppertal, 24.11.2017 - 7 O 85/16
Honoraransprüche aus einem Architektenvertrag für die Erbringung von …
Ein konkludenter Vertragsschluss kommt nur im Einzelfall in Betracht, wenn der Bauherr die Leistungen des Architekten entgegennimmt und weitere Umstände unstreitig oder bewiesen sind, die einen rechtsgeschäftlichen Annahmewillen des Bauherrn erkennen lassen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.10.2014 - I-22 U 104/14). - OLG Jena, 30.10.2025 - 8 U 533/24
Keine Planungsziele, keine Planungsmängel?
Die Beklagten haben vorzutragen, welche konkreten Leistungen tatsächlich in den jeweiligen Kostengruppen in Auftrag gegeben bzw. geleistet wurden (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Oktober 2014 - 22 U 104/14).
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 21.08.2014 - 11 SV 75/14 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 36 Abs 1 Nr. 3 ZPO
Bestimmung des im Verhältnis zu einer Partei prorogierten Gerichtsstandes als gemeinsam zuständig - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3
Bestimmung des im Verhältnis zu einer Partei prorogierten Gerichtsstandes als gemeinsam zuständig - ibr-online
Gerichtsstandsbestimmung gilt auch für den Bürgen des Schuldners!
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bestimmung des im Verhältnis zu einer Partei prorogierten Gerichtsstandes als gemeinsam zuständig
Besprechungen u.ä.
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Gemeinsamer Gerichtsstand bei Gerichtsstandsvereinbarung mit einem Streitgenossen? (IBR 2014, 1181)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main - 7 O 77/14
- OLG Frankfurt, 21.08.2014 - 11 SV 75/14
Papierfundstellen
- MDR 2015, 299
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (7)
- BGH, 19.03.1987 - I ARZ 903/86
Rechtsfolgen der Vereinbarung eines ausschließlichen Gerichtsstandes
Auszug aus OLG Frankfurt, 21.08.2014 - 11 SV 75/14
Rn. 6 Die Vereinbarung eines ausschließlichen Gerichtsstandes mit einem der Streitgenossen hat zur Folge, dass keiner der allgemeinen Gerichtsstände der Beklagten, sondern nur der vereinbarte ausschließliche Gerichtsstand für die gemeinsame Klage bestimmt werden kann (BGH NJW 1988, 646/647).Dennoch ist - unter Berücksichtigung der verfahrensökonomischen Zielsetzung der Regelung des § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO - die Zuständigkeitsbestimmung in Fällen eines prorogierten Gerichtsstands nicht als von vornherein ausgeschlossen anzusehen (vgl. BGH NJW 1988, 646/647).
Ist dies der Fall, so kann dieses Gericht in entsprechender Anwendung von § 36 Nr. 3 ZPO als zuständig bestimmt werden, auch wenn in seinem Bezirk keiner der zu verklagenden Streitgenossen seinen allgemeinen Gerichtsstand hat (BGH, Beschluss vom 16.8.1995 - X ARZ 699/95; BGH, Beschluss vom 19. März 1987 - I ARZ 903/86; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 09. März 1999 - 1Z AR 5/99; OLG Nürnberg, Beschluss vom 13. Dezember 2006 - 3 AR 2517/06 -, juris).
- BayObLG, 09.03.1999 - 1Z AR 5/99
Wirkung einer Gerichtsstandsvereinbarung für andere Streitgenossen
Auszug aus OLG Frankfurt, 21.08.2014 - 11 SV 75/14
Ist dies der Fall, so kann dieses Gericht in entsprechender Anwendung von § 36 Nr. 3 ZPO als zuständig bestimmt werden, auch wenn in seinem Bezirk keiner der zu verklagenden Streitgenossen seinen allgemeinen Gerichtsstand hat (BGH, Beschluss vom 16.8.1995 - X ARZ 699/95; BGH, Beschluss vom 19. März 1987 - I ARZ 903/86; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 09. März 1999 - 1Z AR 5/99; OLG Nürnberg, Beschluss vom 13. Dezember 2006 - 3 AR 2517/06 -, juris).Hieraus folgt, dass sich ein Streitgenosse grundsätzlich nicht den mit dem anderen Streitgenossen vereinbarten allgemeinen Gerichtsstand des Klägers aufdrängen lassen muss (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 09. März 1999 - 1Z AR 5/99 -, juris).
- BGH, 23.05.1990 - I ARZ 186/90
Streitgenossenschaft bei Inanspruchnahme der Kaufvertragsparteien durch den …
Auszug aus OLG Frankfurt, 21.08.2014 - 11 SV 75/14
Dies gestattet es, auch ohne Identität oder Gleichheit des tatsächlichen und rechtlichen Grundes der geltend zu machenden Ansprüche Streitgenossenschaft anzunehmen, wenn diese Ansprüche in einem inneren sachlichen Zusammenhang stehen, der sie ihrem Wesen nach als gleichartig erscheinen lässt (BGH NJW-RR 1991, 381; NJW 1998, 685, 686; BayObLG NJW-RR 2003, 134, jeweils m.w.N.).
- BGH, 26.11.1997 - XII ARZ 20/97
Bestimmung des zuständigen Gerichts für Unterhaltsabänderungsklagen gegen ein …
Auszug aus OLG Frankfurt, 21.08.2014 - 11 SV 75/14
Dies gestattet es, auch ohne Identität oder Gleichheit des tatsächlichen und rechtlichen Grundes der geltend zu machenden Ansprüche Streitgenossenschaft anzunehmen, wenn diese Ansprüche in einem inneren sachlichen Zusammenhang stehen, der sie ihrem Wesen nach als gleichartig erscheinen lässt (BGH NJW-RR 1991, 381; NJW 1998, 685, 686; BayObLG NJW-RR 2003, 134, jeweils m.w.N.). - BayObLG, 21.08.2002 - 1Z AR 86/02
Streitgenossenschaft bei Klage auf Rückzahlung der Einlage nebst …
Auszug aus OLG Frankfurt, 21.08.2014 - 11 SV 75/14
Dies gestattet es, auch ohne Identität oder Gleichheit des tatsächlichen und rechtlichen Grundes der geltend zu machenden Ansprüche Streitgenossenschaft anzunehmen, wenn diese Ansprüche in einem inneren sachlichen Zusammenhang stehen, der sie ihrem Wesen nach als gleichartig erscheinen lässt (BGH NJW-RR 1991, 381; NJW 1998, 685, 686; BayObLG NJW-RR 2003, 134, jeweils m.w.N.). - BGH, 16.08.1995 - X ARZ 699/95
Wirksamkeit einer Gerichtsstandsvereinbarung
Auszug aus OLG Frankfurt, 21.08.2014 - 11 SV 75/14
Ist dies der Fall, so kann dieses Gericht in entsprechender Anwendung von § 36 Nr. 3 ZPO als zuständig bestimmt werden, auch wenn in seinem Bezirk keiner der zu verklagenden Streitgenossen seinen allgemeinen Gerichtsstand hat (BGH, Beschluss vom 16.8.1995 - X ARZ 699/95; BGH, Beschluss vom 19. März 1987 - I ARZ 903/86; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 09. März 1999 - 1Z AR 5/99; OLG Nürnberg, Beschluss vom 13. Dezember 2006 - 3 AR 2517/06 -, juris). - OLG Nürnberg, 13.12.2006 - 3 AR 2517/06
Gerichtsstandsbestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO - vertragliche …
Auszug aus OLG Frankfurt, 21.08.2014 - 11 SV 75/14
Ist dies der Fall, so kann dieses Gericht in entsprechender Anwendung von § 36 Nr. 3 ZPO als zuständig bestimmt werden, auch wenn in seinem Bezirk keiner der zu verklagenden Streitgenossen seinen allgemeinen Gerichtsstand hat (BGH, Beschluss vom 16.8.1995 - X ARZ 699/95; BGH, Beschluss vom 19. März 1987 - I ARZ 903/86; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 09. März 1999 - 1Z AR 5/99; OLG Nürnberg, Beschluss vom 13. Dezember 2006 - 3 AR 2517/06 -, juris).
- BayObLG, 28.10.2020 - 1 AR 78/20
Bestimmung des zuständigen Gerichts
Rn. 25 Die mit einem Streitgenossen geschlossene Gerichtsstandsvereinbarung steht einer Bestimmung nur ausnahmsweise nicht entgegen, wenn ein gemeinschaftlicher Gerichtsstand mit den übrigen Streitgenossen nie bestanden hat, das im Verhältnis zu einem Streitgenossen prorogierte Gericht auch für die übrigen Streitgenossen grundsätzlich nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO bestimmt werden kann und die Prozessführung im prorogierten Gerichtsstand auch für diese zumutbar ist (…vgl. BayObLG NJW-RR 2020, 763 Rn. 47; OLG Frankfurt, Beschluss vom 21. August 2014, 11 SV 75/14, MDR 2015, 299 [300, juris Rn. 6];… Schultzky in Zöller, ZPO, § 36 Rn. 24;… Heinrich in Musielak/Voit, ZPO, 17. Aufl. 2020, § 36 Rn. 17; jeweils m. w. N.). - OLG Hamm, 07.10.2016 - 32 Sa 62/16
Bestimmung des gemeinsam zuständigen Gerichts gem. § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO
Da Gewährleistungsansprüche unmittelbar aus dem ursprünglichen, auf Übereignung einer mangelfreien Sache gerichteten Erfüllungsanspruch folgen, sind sie auch am selben Ort wie diese zu erfüllen; Erfüllungsort der Verkäuferpflicht beim Grundstückskauf ist der Ort der Belegenheit des Grundstücks (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 21.08.2014 - 11 SV 75/14 - zitiert nach juris, dort Tz. 7;… Zöller/Vollkommer, 31. Aufl. 2016, § 29 ZPO Rn. 25 "Schadensersatz"). - BayObLG, 10.09.2026 - 101 AR 122/26
Streitgenossenschaft, Gerichtsstandsvereinbarung, Gewährleistungsansprüche, …
Rn. 42 Die mit einem Streitgenossen geschlossene Gerichtsstandsvereinbarung steht einer Bestimmung nur ausnahmsweise nicht entgegen, wenn ein gemeinschaftlicher Gerichtsstand mit den übrigen Streitgenossen nie bestanden hat, das im Verhältnis zu einem Streitgenossen prorogierte Gericht auch für die übrigen Streitgenossen grundsätzlich nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO bestimmt werden kann und die Prozessführung im prorogierten Gerichtsstand auch für diese zumutbar ist (vgl. BayObLG…, Beschluss vom 28. Oktober 2020, 1 AR 78/20, juris Rn. 30;… NJW-RR 2020, 763 Rn. 47; OLG Frankfurt, Beschluss vom 21. August 2014, 11 SV 75/14, MDR 2015, 299 [juris Rn. 6];… Schultzky in Zöller, ZPO, § 36 Rn. 24 m. w. N.).Ist dies der Fall, so kann dieses Gericht in entsprechender Anwendung von § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO als zuständig bestimmt werden, auch wenn in seinem Bezirk keiner der zu verklagenden Streitgenossen seinen allgemeinen Gerichtsstand hat (…BGH NJW 2008, 3789 Rn. 11; BayObLG…, Beschluss vom 12. Juni 2019, 1 AR 62/19, NJOZ 2019, 1666 Rn. 13; OLG Frankfurt MDR 2015, 299 [juris Rn. 6]).
- BayObLG, 12.02.2020 - 1 AR 94/19
Gerichtsstandvereinbarung bei ausschließlichem Gerichtsstand
Rn. 47 Die mit einem Streitgenossen geschlossene Gerichtsstandsvereinbarung steht einer Bestimmung nur ausnahmsweise nicht entgegen, wenn ein gemeinschaftlicher Gerichtsstand mit den übrigen Streitgenossen nie bestanden hat, das im Verhältnis zu einem Streitgenossen prorogierte Gericht auch für die übrigen Streitgenossen grundsätzlich nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO bestimmt werden kann und die Prozessführung im prorogierten Gerichtsstand auch für diese zumutbar ist (BayObLG…, Beschluss vom 12. Juni 2019, 1 AR 62/19, juris Rn. 13; OLG Frankfurt, Beschl. v. 21. August 2014, 11 SV 75/14, MDR 2015, 299 [juris Rn. 6];… Schultzky in Zöller, ZPO, § 36 Rn. 24;… Heinrich in Musielak/Voit, ZPO, 16. Aufl. 2019, § 36 Rn. 17 je m. w. N.). - LAG Berlin-Brandenburg, 05.03.2018 - 15 SHa 180/18
Zuständigkeitsbestimmung - örtlich zuständiges Gericht - fliegendes Personal - …
Soweit Tatsachen streitig sind, ist vom Vortrag des Antragstellers auszugehen (OLG Frankfurt/Main 21.08.2014 - 11 SV 75/14 - Rn.3). - BayObLG, 12.06.2019 - 1 AR 62/19
Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit
Ist dies der Fall, so kann dieses Gericht in entsprechender Anwendung von § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO als zuständig bestimmt werden, auch wenn in seinem Bezirk keiner der zu verklagenden Streitgenossen seinen allgemeinen Gerichtsstand hat (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 21. August 2014, 11 SV 75/14, MDR 2015, 299 f. m. w. N.). - OLG Celle, 04.07.2017 - 18 AR 7/17
Bestimmung des gemeinsam örtlich zuständigen Gericht für eine Schadensersatzklage …
Eine Prüfung dieses Vortrags auf Richtigkeit und Schlüssigkeit findet im Zuständigkeitsbestimmungsverfahren nicht statt (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 21. August 2014 - 11 SV 75/14 -, Rn. 3, juris). - OLG Köln, 30.05.2016 - 8 AR 24/16
Bestimmung des gemeinsam zuständigen Gerichts bei Geltendmachung …
Rn. 11 a) Die Beklagten, die nach dem - im Bestimmungsverfahren nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO nicht auf Richtigkeit und Schlüssigkeit zu überprüfenden (vgl. nur OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 21. August 2014 - 11 SV 75/14 -, MDR 2015, 299;… H. Roth, in: Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl., § 36 Rn. 33 m.w.N.) - Klagevorbringen als Streitgenossen in Anspruch genommen werden, weil sie wegen mittäterschaftlich begangener Kartelldelikte Gesamtschuldner im Sinne von § 421 BGB seien (vgl. § 830 Abs. 1 Satz 1, § 840 BGB), haben ihren allgemeinen Gerichtsstand (§§ 12, 17 Abs. 1 ZPO) bei verschiedenen Gerichten: Die Beklagte zu 1) im Landgerichtsbezirk Köln, die Beklagte zu 2) im Landgerichtsbezirk Mannheim und die Beklagte zu 3) im Landgerichtsbezirk Braunschweig. - BayObLG, 19.12.2019 - 1 AR 110/19
Bindungswirkung der Entscheidung im Zuständigkeitsbestimmungsverfahren
Deshalb ist die Zulässigkeit der Klage im Bestimmungsverfahren nicht zu prüfen (vgl. BayObLG, Beschluss vom 20. Februar 2003, 1Z AR 160/02, juris Rn. 7; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 21. August 2014, 11 SV 75/14, juris Rn. 3; OLG Naumburg, Beschluss vom 29. November 2012, 1 AR 18/12, juris Rn. 5; Schultzky in Zöller, ZPO, § 36 Rn. 28; Toussaint in BeckOK ZPO, 34. Ed. Stand: 1. September 2019, § 37 Rn. 7; Heinrich in Musielak/Voit, ZPO, 16. Aufl. 2019, § 37 Rn. 6; Hüßtege in Thomas/Putzo, ZPO, 40. Aufl. 2019, § 37 Rn. 3; Patzina in Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Aufl. 2016, § 37 Rn. 5; Smid/Hartmann in Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl. 2015, § 37 Rn. 10; Roth in Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl. 2014, § 37 Rn. 4; vgl. auch BGH, Beschluss vom 12. Februar 1987, I ARZ 650/86, NJW-RR 1987, 757 dazu, dass die Prozessfähigkeit des Klägers im Bestimmungsverfahren zu unterstellen ist, und BayObLG, Beschluss vom 25. November 1974, Allg.Reg. - OLG Stuttgart, 06.09.2016 - 10 AR 7/16
Gerichtsstandsbestimmung bei Vereinbarung unterschiedlicher ausschließlicher …
Rn. 9 Allerdings kann grundsätzlich das im Verhältnis zu einer Partei prorogierte Gericht auch im Verhältnis zu dem anderen in Anspruch genommenen Streitgenossen als zuständig bestimmt werden, wenn dies zweckmäßig ist und im Einzelfall dem anderen Streitgenossen zugemutet werden kann (…BGH NJW 1988, 646 juris Rn. 8; OLG Frankfurt MDR 2015, 299 juris Rn. 6). - OLG Hamm, 15.04.2016 - 32 Sa 3/16
Zulässigkeit einer weiteren Gerichtsstandsbestimmung in einem Verfahren
- OLG Köln, 10.01.2023 - 8 AR 24/22
Bestimmung des gemeinsam örtlich zuständigen Gerichts im Streitgenossenprozess; …
- OLG Köln, 25.04.2017 - 8 AR 13/17
Bestimmung des gemeinsam zuständigen Gerichts bei Bestehen eines ausschließlichen …
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