Rechtsprechung
| BGH, 26.08.2014 - X ARZ 275/14 |
Volltextveröffentlichungen (15)
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Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses: Gewährung rechtlichen Gehörs durch die Übersendung einer Hinweisverfügung zur Zuständigkeitsfrage; Gerichtsstand für Klage auf Zahlung einer wettbewerbsrechtlichen Vertragsstrafe
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§ 36 Abs 1 Nr 6 ZPO, § 36 Abs 2 ZPO, § 36 Abs 3 ZPO, § 281 Abs 2 S 4 ZPO, § 13 UWG
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses: Gewährung rechtlichen Gehörs durch die Übersendung einer Hinweisverfügung zur Zuständigkeitsfrage; Gerichtsstand für Klage auf Zahlung einer wettbewerbsrechtlichen Vertragsstrafe - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
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Umfang der Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses
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Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses: Gewährung rechtlichen Gehörs durch die Übersendung einer Hinweisverfügung zur Zuständigkeitsfrage; Gerichtsstand für Klage auf Zahlung einer wettbewerbsrechtlichen Vertragsstrafe
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Bindungswirkung der Verweisung entfällt nur ausnahmsweise!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln - 31 O 516/13
- OLG Köln, 05.06.2014 - 8 AR 68/14
- BGH, 26.08.2014 - X ARZ 275/14
Papierfundstellen
- MDR 2015, 51
Wird zitiert von ... (31) Zitiert selbst (6)
- BGH, 19.02.2013 - X ARZ 507/12
Verweisung des Rechtsstreits durch das örtlich unzuständige Gericht: …
Auszug aus BGH, 26.08.2014 - X ARZ 275/14
Eine solche Zuständigkeitsleugnung genügt den Anforderungen, die an das Tatbestandsmerkmal "rechtskräftig" des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO zu stellen sind (BGH, Beschluss vom 19. Februar 2013 - X ARZ 507/12, NJW-RR 2013, 764 mwN).Ein Verweisungsbeschluss ist vielmehr nur dann nicht bindend, wenn ihm jede rechtliche Grundlage fehlt, wenn er auf der Verletzung rechtlichen Gehörs beruht oder wenn er sonst bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar erscheint (BGH, Beschluss vom 19. Februar 2013 - X ARZ 507/12, NJW-RR 2013, 764 mwN).
- BGH, 15.12.2011 - I ZR 174/10
Bauheizgerät
Auszug aus BGH, 26.08.2014 - X ARZ 275/14
Rn. 10 2. Auf die in Rechtsprechung und Literatur umstrittene Frage, ob §§ 13, 14 UWG auch für eine Klage auf Zahlung der Vertragsstrafe gelten, die auf eine strafbewehrte, nach wettbewerbsrechtlicher Abmahnung abgegebene Unterlassungserklärung gestützt wird (offengelassen in BGH, Urteil vom 15. Dezember 2011 - I ZR 174/10, GRUR 2012, 730 Rn. 23 - Bauheizgerät, mit Nachweisen zum Streitstand), kommt es mithin nicht an. - BGH, 10.06.2003 - X ARZ 92/03
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses; Geltendmachung von …
Auszug aus BGH, 26.08.2014 - X ARZ 275/14
Angesichts dessen reicht es für die Zulässigkeit einer Vorlage gemäß § 36 Abs. 3 ZPO aus, wenn die Rechtsfrage, die zur Vorlage an den Bundesgerichtshof führt, nach Auffassung des vorlegenden Oberlandesgerichts entscheidungserheblich ist und dies in den Gründen des Vorlagebeschlusses nachvollziehbar dargelegt wird (BGH, Beschluss vom 19. Februar 2002 - X ARZ 334/01, NJW 2002, 1425, 1426; Beschluss vom 10. Juni 2003 - X ARZ 92/03, NJW 2003, 3201, 3202).
- BGH, 19.02.2002 - X ARZ 334/01
Finanzprodukte für Kindergärtnerin - § 32 ZPO, zur Frage, ob - in Abweichung von …
Auszug aus BGH, 26.08.2014 - X ARZ 275/14
Angesichts dessen reicht es für die Zulässigkeit einer Vorlage gemäß § 36 Abs. 3 ZPO aus, wenn die Rechtsfrage, die zur Vorlage an den Bundesgerichtshof führt, nach Auffassung des vorlegenden Oberlandesgerichts entscheidungserheblich ist und dies in den Gründen des Vorlagebeschlusses nachvollziehbar dargelegt wird (BGH, Beschluss vom 19. Februar 2002 - X ARZ 334/01, NJW 2002, 1425, 1426; Beschluss vom 10. Juni 2003 - X ARZ 92/03, NJW 2003, 3201, 3202). - OLG Jena, 01.09.2010 - 2 U 330/10
Zur Gerichtszuständigkeit bei wettbewerbsrechtlich begründeten …
Auszug aus BGH, 26.08.2014 - X ARZ 275/14
Damit würde es von der Rechtsprechung des Thüringer Oberlandesgerichts (GRUR-RR 2011, 199) abweichen. - BGH, 23.03.1988 - IVb ARZ 8/88
Prozeßökonomie - Zuständigkeit - Vermeidung der Verzögerung - Verweisungsbeschluß …
Auszug aus BGH, 26.08.2014 - X ARZ 275/14
Rn. 9 b) Die Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses des Landgerichts Köln entfällt auch nicht deshalb, weil der Beschluss nicht mit einer Begründung versehen ist (offen gelassen für den Fall eines übereinstimmenden Verweisungsantrags in BGH, Beschluss vom 23. März 1988 - IVb ARZ 8/88, FamRZ 1988, 943).
- OLG Köln, 21.04.2021 - 8 AR 11/21
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses
Denn entscheidend ist, dass die Beklagte mit der prozessleitenden Verfügung des Landgerichts Köln vom 7. Januar 2021 auf dessen Rechtsauffassung betreffend die Anwendbarkeit des § 29 ZPO umfassend hingewiesen worden ist und die Möglichkeit hatte, zu der aufgeworfenen Zuständigkeitsfrage Stellung zu (vgl. BGH, Beschluss vom 26. August 2014 - X ARZ 275/14, juris Rn. 8). - BGH, 15.08.2017 - X ARZ 204/17
Bestimmung des zuständigen Gerichts: Vorlage an den BGH bei Abweichung von der …
(vgl. BGH, Beschluss vom 26. August 2014 - X ARZ 275/14, MDR 2015, 2015 Rn. 2 mwN).Eine solche Zuständigkeitsleugnung genügt den Anforderungen, die an das Tatbestandsmerkmal "rechtskräftig" des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO zu stellen sind (BGH, Beschluss vom 26. August 2014 - X ARZ 275/14, Rn. 3; Beschluss vom 19. Februar 2013 - X ARZ 507/12, NJW-RR 2013, 764, 764 f. mwN).
Rn. 28 Der Bundesgerichtshof hat bislang nicht abschließend entschieden, inwieweit ein Verweisungsbeschluss einer Begründung bedarf (vgl. BGH, Beschluss vom 26. August 2014 - X ARZ 275/14 Rn. 9; Beschluss vom 23. März 1988 - IVb ARZ 8/88, FamRZ 1988, 943).
- LG Frankfurt/Main, 10.02.2016 - 6 O 344/15
Für Klagen auf Zahlung einer Vertragsstrafe wegen eines UWG-Verstoßes im Internet …
Der Bundesgerichtshof hat diese Frage bisher offen lassen können (vgl. zuletzt BGH (B.v. 26.08.2014 - X ARZ 275/14), juris, Leitsatz 3. i.V.m. Rn. 10;… BGH (U.v. 15.12.2011 - I ZR 174/10) -Bauheizgerät, juris, Rn. 22 ff. m.w.N. zum Streitstand;… siehe auch die Übersicht bei OLG Schleswig-Holstein (U.v. 09.04.2015 - 6 U 57/13) - Kaiserin der Heilpflanzen, juris, Rn. 19, LG Mannheim (B.v. 28.04.2015 - 2 0 46/15 - Zuständigkeit bei Vertragsstrafe, Leitsatz i.V.m. Rn. 6 ff.).
- BayObLG, 26.10.2021 - 101 AR 148/21
Gerichtsstandsvereinbarung mit salvatorischer Klausel in Allgemeinen …
Eine Verletzung des Gebots rechtlichen Gehörs scheidet somit im Streitfall nicht schon deshalb aus, weil sich der Beklagte in einem früheren Stadium des Verfahrens zur Frage des zuständigen Gerichts hat äußern können (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 26. August 2014, X ARZ 275/14, MDR 2015, 51 Rn. 8) und geäußert hat. - BGH, 26.07.2022 - X ARZ 3/22
Gerichtsstandbestimmung bei negativem Kompetenzkonflikt zwischen Spruchkörpern …
Rn. 31 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs reicht es für die Zulässigkeit einer Vorlage nach § 36 Abs. 3 Satz 1 ZPO aus, wenn die Rechtsfrage, die zur Vorlage führt, nach Auffassung des vorlegenden Oberlandesgerichts entscheidungserheblich ist und dies in den Gründen des Vorlagebeschlusses nachvollziehbar dargelegt wird (BGH…, Beschluss vom 6. Juni 2018 - X ARZ 303/18, NJW 2018, 2200 Rn. 7;… Beschluss vom 15. August 2017 - X ARZ 204/17, NJW-RR 2017, 1213 Rn. 6; Beschluss vom 26. August 2014 - X ARZ 275/14, MDR 2015, 51 Rn. 2). - BayObLG, 31.07.2026 - 102 AR 101/26
Sachliche Zuständigkeit, Mahnverfahren, Streitwertgrenze, Übergangsrecht, …
Lediglich, wenn nach den besonderen Umständen des Einzelfalls ausgeschlossen werden kann, dass der Verweisungsbeschluss auf der Verletzung des rechtlichen Gehörs beruht, steht der Gehörsverstoß der Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses ausnahmsweise nicht entgegen (BGH…, Beschluss vom 14. Februar 2018, X ARZ 5/18, juris Rn. 12; Beschluss vom 26. August 2014, X ARZ 275/14, juris Rn. 8; BayObLG…, Beschluss vom 23. Juni 2025, 102 AR 43/25 e, juris Rn. 28;… Beschluss vom 17. Oktober 2022, 101 AR 80/22, juris Rn. 18).In Betracht kommen zum Beispiel Fallgestaltungen, in denen sich der Beklagte bereits im Vorfeld einer Verweisung zu den maßgeblichen Zuständigkeitsfragen positioniert hat und/oder nachträglich auf Nachfrage des Gerichts, an das verwiesen wurde, ausdrücklich sein Einverständnis mit einer Verhandlung und Entscheidung dieses Gericht erklärt (vgl. BGH, Beschluss vom 26. August 2014, X ARZ 275/14, juris Rn. 8).
- OLG Hamm, 14.12.2018 - 32 SA 53/18
Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für die Geltendmachung von …
Dass das Landgericht Essen der Beklagten den Verweisungsantrag des Klägers nicht vor Beschlussfassung zur Stellungnahme zugeleitet und den Rechtsstreit schon vor Ablauf der Stellungnahmefrist verwiesen hat, war verfahrensfehlerhaft, begründet jedoch keinen die Bindungswirkung beseitigenden Gehörsverstoß (BGH, Beschluss vom 26.08.2014, X ARZ 275/14, MDR 2015, 51 - juris Rn 8). - OLG Celle, 14.07.2026 - 20 UH 19/26
Begründen der maßgeblichen Anhängigkeit durch den Eingang des …
Wenn also nach den besonderen Umständen des Einzelfalls ausgeschlossen werden kann, dass der Verweisungsbeschluss auf der Verletzung des rechtlichen Gehörs beruht, steht der Gehörsverstoß der Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses ausnahmsweise nicht entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. August 2014 - X ARZ 275/14, BeckRS 2014, 17303 Rn. 5 ff., und vom 14. Februar 2018 - X ARZ 5/18, BeckRS 2018, 2505;… BayObLG, BeckRS 2024, 20926 Rn. 25 und NJW-RR 2023, 68 [BayObLG 17.10.2022 - 101 AR 80/22] Rn. 17; BVerfG, NJW 1982, 2367, 2368 [BVerfG 07.07.1982 - 1 BvR 787/81];… Anders/Gehle/Anders, aaO § 281 Rn. 32;… Musielak/Foerste, ZPO, 23. Aufl., § 281 Rn. 17).Nicht zuletzt ist ein Beruhen des Verweisungsbeschlusses auf der Verletzung des rechtlichen Gehörs auch nicht deshalb ausgeschlossen, weil der Beklagte in der Klageerwiderung keine Umstände vorgetragen hat, die eine andere Entscheidung des verweisenden Gerichts als möglich erscheinen lassen (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 26. August 2014 - X ARZ 275/14, BeckRS 2014, 17303 Rn. 5 ff.).
- OLG Hamm, 06.09.2016 - 32 Sa 49/16
Streitwert einer Klage auf Unterlassung der unbefugten Verwendung eines …
So genügt es, dass sich die Begründung für die Verweisung aus dem Akteninhalt erschließt und eine Partei zu der Rechtsauffassung des verweisenden Gerichts nicht Stellung nimmt, obwohl sie dazu Gelegenheit hatte (BGH, Beschluss vom 26.08.2014 - X ARZ 275/14, juris Rn. 9). - BayObLG, 23.06.2025 - 102 AR 43/25
Örtliche Zuständigkeit bei einem Coachingvertrag
Kann jedoch nach den besonderen Umständen des Einzelfalls ausgeschlossen werden, dass der Verweisungsbeschluss auf der Verletzung des rechtlichen Gehörs beruht, steht der Gehörsverstoß der Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses ausnahmsweise nicht entgegen (BGH…, Beschluss vom 14. Februar 2018, X ARZ 5/18, juris Rn. 12; Beschluss vom 26. August 2014, X ARZ 275/14, juris Rn. 8; BayObLG…, Beschluss vom 17. Oktober 2022, 101 AR 80/22, juris Rn. 18).Ein die Bindungswirkung beseitigender Gehörsverstoß liegt im Einzelfall nicht vor, wenn dem Beklagten zwar der Verweisungsantrag des Klägers nicht zur Stellungnahme übermittelt wurde, er aber bereits zuvor zu der für die Verweisungsentscheidung maßgeblichen Zuständigkeitsfrage Stellung genommen, für den Fall eines unterbleibenden Verweisungsantrags einen Klageabweisungsantrag angekündigt und der nachfolgende Verweisungsantrag des Klägers keine zusätzlichen Fragen aufgeworfen hat, zu denen eine ergänzende Anhörung des Beklagten erforderlich gewesen wäre (…BGH NJW-RR 2017, 1213 Rn. 17 f.; vgl. auch BGH, Beschluss vom 26. August 2014, X ARZ 275/14, juris Rn. 8; OLG Hamm…, Beschluss vom 16. August 2019, 32 SA 50/19, juris Rn. 31;… Greger in Zöller, ZPO, 35. Aufl. 2024, § 281 Rn. 17a;… Bacher in BeckOK ZPO, 56. Ed. 1. März 2025, § 281 Rn. 31.1).
- KG, 18.02.2016 - 2 AR 6/16
Zuständigkeitsbestimmung: Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei …
- OLG Düsseldorf, 21.02.2018 - U (Kart) 20/17
Bindung der Verweisung einer Nichtkartellsache an das Kartellgericht
- BayObLG, 20.07.2023 - 101 AR 150/23
Bindungswirkung einer Gerichtsstandswahl
- OLG Hamm, 04.04.2017 - 32 SA 9/17
Gerichtliche Zuständigkeit für eine auf Anfechtung gestützte Klage auf Duldung …
- BayObLG, 17.10.2022 - 101 AR 80/22
Fehlende Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses
- OLG München, 24.01.2022 - 34 AR 138/21
Örtliche Zuständigkeit bei Klagen gegen den Hersteller in vom sogenannten …
- BayObLG, 05.03.2024 - 101 AR 246/23
Zuständigkeit für Rückübertragungsanspruch eines Grundstücks
- OLG München, 11.04.2016 - 34 AR 18/16
Örtliche Zuständigkeit bei Ansprüchen wegen vorvertraglicher …
- LAG Berlin-Brandenburg, 20.04.2015 - 21 SHa 462/15
Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit im Beschlussverfahren - Restmandat - …
- OLG Brandenburg, 10.09.2026 - 1 UH 18/26
Bei "einfachen" Rechtsfehlern bleibt der Verweisungsbeschluss bindend!
- OLG Hamm, 06.09.2016 - 32 Sa 50/16
Streitwert einer Klage auf Unterlassung der unbefugten Verwendung eines …
- OLG München, 24.08.2017 - 34 AR 126/16
Bestimmung eines nicht am Zuständigkeitsstreit beteiligten Gerichts
- OLG Düsseldorf, 29.07.2019 - 5 SA 27/19
Erstattung einer Mietkaution
- BayObLG, 21.12.2022 - 102 AR 136/22
Objektiv willkürlicher Verweisungsbeschluss
- BayObLG, 05.06.2024 - 101 AR 63/24
Unwirksamkeit eines Verweisungsbeschlusses wegen Verstoßes gegen das …
- OLG Köln, 18.05.2018 - 8 AR 17/18
Bindungswirkung einer Verweisung zwischen Nichtkartell- und Kartellgerichten
- OLG Köln, 01.02.2016 - 8 AR 88/15
Bestimmung des gemeinsam zuständigen Gerichts für die Rückabwicklung eines …
- OLG Frankfurt, 03.02.2022 - 11 SV 55/21
Verweisungsbeschluss bei Klage auf Arzthonorar wegen stationärer Heilbehandlung
- OLG Brandenburg, 31.01.2023 - 1 AR 4/23
Sachliche Zuständigkeit des Gerichts bei Streit über Herausgabe eines Grundstücks …
- ArbG Berlin, 05.12.2025 - 22 Ga 13824/25
Zurückverweisung im Beschwerdeverfahren; Durchbrechung der Bindungswirkung; …
- BayObLG, 12.09.2019 - 1 AR 93/19
Voraussetzungen für Zuständigkeitsbestimmung
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Rechtsprechung
| BGH, 28.10.2014 - XI ZR 395/13 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
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Kostenentscheidung nach Erledigung: Anerkennung der Kostentragungspflicht durch eine Partei; Streitwertermäßigung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 91a Abs 1 S 1 ZPO, § 307 ZPO, § 40 GKG
Kostenentscheidung nach Erledigung: Anerkennung der Kostentragungspflicht durch eine Partei; Streitwertermäßigung - IWW
§ 91a Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 307 ZPO, § 33 Abs. 1 RVG, § 40 GKG
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Bestimmung des Streitwerts im Anschluss an die Erledigungserklärungen der Parteien nach dem Kosteninteresse
- ra.de
- ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
GKG § 40 ; RVG § 33 Abs. 1
Bestimmung des Streitwerts im Anschluss an die Erledigungserklärungen der Parteien nach dem Kosteninteresse - datenbank.nwb.de (Tenor)
Kostenentscheidung nach Erledigung: Anerkennung der Kostentragungspflicht durch eine Partei; Streitwertermäßigung
Verfahrensgang
- AG München, 01.03.2013 - 123 C 32451/12
- LG München I, 15.10.2013 - 13 S 6408/13
- BGH, 28.10.2014 - XI ZR 395/13
Papierfundstellen
- MDR 2015, 51
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (1)
- BGH, 03.06.1985 - II ZR 248/84
Anerkennung der Kostentragungspflicht nach Erledigung der Hauptsache; Kosten der …
Auszug aus BGH, 28.10.2014 - XI ZR 395/13
Nachdem die Parteien den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärt haben, trägt die Beklagte die Kosten des Rechtsstreits, weil sie die vom Kläger geltend gemachte Kostentragungspflicht anerkannt hat (§ 91a Abs. 1 Satz 1 ZPO, arg. § 307 ZPO; vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juni 1985 - II ZR 248/84, juris Rn. 5).
- BGH, 12.07.2023 - I ZR 17/22
Übereinstimmende Erledigungserklärung hinsichtlich eines Teils des Rechtsstreits: …
Da die bis zur Erledigungserklärung entstandenen Kosten den Wert der Hauptsache übersteigen, ist letzterer maßgeblich (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2014 - XI ZR 395/13, MDR 2015, 51;… Zöller/Herget, ZPO, 34. Aufl., § 3 Rn. 16.67). - OLG Bremen, 02.10.2019 - 1 W 23/19
Zu den Voraussetzungen des Erlasses einer auf Herausgabe gerichteten …
Der Streitwert bestimmt sich zwar im Anschluss an die Erledigungserklärungen der Parteien nur noch nach dem Kosteninteresse (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2014 - XI ZR 395/13, juris;… Althammer in: Zöller, Zivilprozessordnung, 32. Aufl. 2018, § 91a ZPO, Rn. 12;… MüKoZPO/Schulz, 5. Aufl. 2016, ZPO § 91a Rn. 73;… BeckOK ZPO/Jaspersen, 33. Ed. 1.7.2019, ZPO § 91a Rn. 37), allerdings ist weder ersichtlich noch dargelegt, dass für die Berechnung der Rechtsanwaltsgebühren ein anderer Wert als der für die Gerichtskosten maßgebliche ursprüngliche Streitwert (vgl. § 40 GKG) von Bedeutung sein sollte. - KG, 22.02.2021 - 5 W 1024/20
Programmheft zum Ärztekongress - Kosten nach übereinstimmender Erledigterklärung …
Rn. 38 aa) Der Verfahrenswert bestimmt sich für die Zeit nach der Erledigungserklärung nur noch nach dem Kosteninteresse, soweit der Betrag den Wert der Hauptsache nicht übersteigt (BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2014 - XI ZR 395/13 -, juris).
- BGH, 14.06.2022 - XI ZR 571/21
Streitwert nach übereinstimmender Erledigungserklärung
Der Streitwert bestimmt sich zwar im Anschluss an die Erledigungserklärungen der Parteien nur noch nach dem Kosteninteresse, soweit der Betrag den Wert der Hauptsache nicht übersteigt (Senatsbeschluss vom 28. Oktober 2014 - XI ZR 395/13, MDR 2015, 51). - BGH, 06.07.2017 - IV ZR 413/15
Klage gegen eine von der beklagten Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder …
Nachdem die Parteien die Revision der Beklagten übereinstimmend für erledigt erklärt haben (§ 91a Abs. 1 Satz 1 ZPO), trägt die Beklagte mit Blick auf § 307 ZPO die mit ihrer Revision verbundenen Kosten, weil sie ihre Kostentragungspflicht anerkannt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2014 - XI ZR 395/13, MDR 2015, 51 m.w.N.). - BGH, 06.07.2017 - IV ZR 309/15
Klage gegen eine von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) …
Nachdem die Parteien die Revision der Beklagten übereinstimmend für erledigt erklärt haben (§ 91a Abs. 1 Satz 1 ZPO), trägt die Beklagte mit Blick auf § 307 ZPO die mit ihrer Revision verbundenen Kosten, weil sie ihre Kostentragungspflicht anerkannt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2014 - XI ZR 395/13, MDR 2015, 51 m.w.N.). - BGH, 27.11.2015 - IX ZR 311/14
Erledigung des Rechtsstreits und Anerkennung der Kostentragungspflicht durch den …
Nachdem die Parteien den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärt haben, trägt die Klägerin die Kosten des Rechtsstreits, weil sie die vom Beklagten geltend gemachte Kostentragungspflicht anerkannt hat (§ 91a Abs. 1 Satz 1 ZPO, arg. § 307 ZPO; vgl. BGH…, Beschluss vom 3. Juni 1985 - II ZR 248/84, [...] Rn. 5; vom 28. Oktober 2014 - XI ZR 395/13, MDR 2015, 51). - OLG Köln, 09.04.2026 - 19 U 182/25
- BGH, 06.10.2015 - XI ZR 212/14
Kostenauferlegung nach Erledigung des Rechtsstreits
Der Streitwert wird auf 446, 25 EURO festgesetzt (vgl. Senatsbeschluss vom 28. Oktober 2014 - XI ZR 395/13, juris). - OLG Brandenburg, 15.11.2023 - 11 W 19/23 Insoweit hält der Senat an seiner bislang vertretenen, gegenteiligen Auffassung (…vgl. etwa Urt. v. 24.02.2023 - 11 U 262/21;… so auch OLG Koblenz - 12. Zivilsenat -, Beschl. v. 22.07.2022 - 12 U 1853/20, Rn. 4;… OLG Frankfurt, Beschl. v. 18.10.2017 - 8 W 31/17, Rn. 17; unklar: BGH, Beschl. v. 14.06.2022 - XI ZR 571/21; ders. Beschl. v. 28.10.2014 - XI ZR 395/13 - jew. juris) nicht länger fest.
- LG Stuttgart, 28.07.2020 - 31 O 41/19
Anfechtungsklage gegen Hauptversammlungsbeschlüsse: Ausnahmefälle des fehlenden …
- BGH, 20.10.2015 - XI ZR 244/14
Kostenauferlegung nach Erledigung des Rechtsstreits
- OLG München, 18.09.2017 - 34 SchH 3/17
Missbräuchliche Ablehnung von Schiedsrichtern
- LG Frankfurt/Main, 03.04.2025 - 5 O 193/21
- LG Kassel, 27.09.2023 - 4 O 741/23
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