Rechtsprechung
| BGH, 13.09.2016 - VI ZR 377/14 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Hinweispflicht des Berufungsgerichts: Abweichen von der Beurteilung der Vorinstanz
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 103 Abs 1 GG, § 287 ZPO
Hinweispflicht des Berufungsgerichts: Abweichen von der Beurteilung der Vorinstanz - verkehrslexikon.de
Hinweispflicht bei Streit über die Höhe von Pflegekosten
- IWW
§ 7 StVG, §§ 843 Abs. 1, 823 Abs. 1 BGB, § 254 BGB, § 544 Abs. 7 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 287 ZPO, § 543 Abs. 2 ZPO, § 544 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Schadenersatzbegehren eines Unfallgeschädigten gegenüber dem Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer des Schädigers; Gerichtlicher Hinweis bzgl. der Abstellung auf einen nicht vorgetragenen und nicht erörterten tatsächlichen Umstand für die Ermittlung und Schätzung der ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schadenersatzbegehren eines Unfallgeschädigten gegenüber dem Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer des Schädigers; Gerichtlicher Hinweis bzgl. der Abstellung auf einen nicht vorgetragenen und nicht erörterten tatsächlichen Umstand für die Ermittlung und Schätzung der ...
- rechtsportal.de
Schadenersatzbegehren eines Unfallgeschädigten gegenüber dem Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer des Schädigers; Gerichtlicher Hinweis bzgl. der Abstellung auf einen nicht vorgetragenen und nicht erörterten tatsächlichen Umstand für die Ermittlung und Schätzung der ...
- datenbank.nwb.de
Hinweispflicht des Berufungsgerichts: Abweichen von der Beurteilung der Vorinstanz
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Gerichtliche Hinweispflichten in der Berufungsinstanz
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW-RR 2017, 535
- MDR 2017, 138
- MDR 2017, 168
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (5)
- BGH, 10.07.2012 - II ZR 212/10
Rechtsstreit um die Zahlung einer "Stammkapitalerhöhung" für eine insolvente …
Auszug aus BGH, 13.09.2016 - VI ZR 377/14
Hieraus folgt insbesondere, dass eine in erster Instanz siegreiche Partei darauf vertrauen darf, vom Berufungsgericht rechtzeitig einen Hinweis zu erhalten, wenn dieses in einem entscheidungserheblichen Punkt der Beurteilung der Vorinstanz nicht folgen will und aufgrund seiner abweichenden Ansicht eine Ergänzung des Vorbringens oder ein Beweisantritt erforderlich wäre (BGH, Beschluss vom 15. März 2006 - IV ZR 32/05, NJW-RR 2006, 937, 938; vom 10.Juli 2012 - II ZR 212/10, NJW 2012, 3035 Rn. 6).Die in erster Instanz siegreiche Partei muss damit rechnen, dass sich das Gericht der Ansicht des Prozessgegners anschließt (BGH, Beschluss vom 10. Juli 2012 - II ZR 212/10, NJW 2012, 3035 Rn. 7).
- BGH, 15.03.2006 - IV ZR 32/05
Hinweispflichten des Berufungsgerichts
Auszug aus BGH, 13.09.2016 - VI ZR 377/14
Rn. 10 a) Gerichtliche Hinweispflichten dienen der Vermeidung von Überraschungsentscheidungen und konkretisieren den Anspruch der Parteien auf rechtliches Gehör (BVerfGE 84, 188, 189 f.; BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2013 - IV ZR 122/13, VersR 2014, 398, 399;… Beschluss vom 5. Dezember 2012 - IV ZR 188/12, Juris Rn. 7; Beschluss vom 15. März 2006 - IV ZR 32/05, NJW-RR 2006, 937).Hieraus folgt insbesondere, dass eine in erster Instanz siegreiche Partei darauf vertrauen darf, vom Berufungsgericht rechtzeitig einen Hinweis zu erhalten, wenn dieses in einem entscheidungserheblichen Punkt der Beurteilung der Vorinstanz nicht folgen will und aufgrund seiner abweichenden Ansicht eine Ergänzung des Vorbringens oder ein Beweisantritt erforderlich wäre (BGH, Beschluss vom 15. März 2006 - IV ZR 32/05, NJW-RR 2006, 937, 938;… vom 10.Juli 2012 - II ZR 212/10, NJW 2012, 3035 Rn. 6).
- BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90
Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen …
Auszug aus BGH, 13.09.2016 - VI ZR 377/14
Rn. 10 a) Gerichtliche Hinweispflichten dienen der Vermeidung von Überraschungsentscheidungen und konkretisieren den Anspruch der Parteien auf rechtliches Gehör (BVerfGE 84, 188, 189 f.; BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2013 - IV ZR 122/13, VersR 2014, 398, 399;… Beschluss vom 5. Dezember 2012 - IV ZR 188/12, Juris Rn. 7; Beschluss vom 15. März 2006 - IV ZR 32/05, NJW-RR 2006, 937). - BGH, 23.10.2013 - IV ZR 122/13
Regress einer Wohngebäudeversicherung: Arglistige Täuschung eines …
Auszug aus BGH, 13.09.2016 - VI ZR 377/14
Rn. 10 a) Gerichtliche Hinweispflichten dienen der Vermeidung von Überraschungsentscheidungen und konkretisieren den Anspruch der Parteien auf rechtliches Gehör (BVerfGE 84, 188, 189 f.; BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2013 - IV ZR 122/13, VersR 2014, 398, 399;… Beschluss vom 5. Dezember 2012 - IV ZR 188/12, Juris Rn. 7; Beschluss vom 15. März 2006 - IV ZR 32/05, NJW-RR 2006, 937). - BGH, 05.12.2012 - IV ZR 188/12
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen eines fehlenden Hinweises …
Auszug aus BGH, 13.09.2016 - VI ZR 377/14
Rn. 10 a) Gerichtliche Hinweispflichten dienen der Vermeidung von Überraschungsentscheidungen und konkretisieren den Anspruch der Parteien auf rechtliches Gehör (BVerfGE 84, 188, 189 f.; BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2013 - IV ZR 122/13, VersR 2014, 398, 399; Beschluss vom 5. Dezember 2012 - IV ZR 188/12, Juris Rn. 7; Beschluss vom 15. März 2006 - IV ZR 32/05, NJW-RR 2006, 937).
- BGH, 28.07.2025 - II ZR 154/23
Haftungsvergleiche im sog. "Dieselskandal"
Die in erster Instanz siegreiche Partei muss in diesem Fall damit rechnen, dass sich das Gericht der Ansicht des Prozessgegners anschließt (BGH…, Beschluss vom 10. Juli 2012 - II ZR 212/10, NJW 2012, 3035 Rn. 7; Beschluss vom 13. September 2016 - VI ZR 377/14, NJW-RR 2017, 535). - OLG Brandenburg, 11.05.2023 - 5 U 38/23
Einstweilige Verfügung von Vereinsmitgliedern auf Unterlassung des Abschlusses …
Die in erster Instanz siegreiche Partei muss in einem solchen Fall immer damit rechnen, dass sich das Rechtsmittelgericht der Ansicht des Prozessgegners anschließt (…BeckOK/von Selle ZPO § 139 Rn. 40; BGH Beschluss vom 13. September 2016, Az. VI ZR 377/14; Beschluss vom 16. September 2015, Az. V ZR 8/15). - BGH, 29.03.2017 - IV ZR 510/15
Hinweispflichtverletzung: Vertrauendürfen auf einen rechtzeitigen Hinweis des …
Hieraus folgt insbesondere, dass eine in erster Instanz siegreiche Partei darauf vertrauen darf, vom Berufungsgericht rechtzeitig einen Hinweis zu erhalten, wenn dieses in einem entscheidungserheblichen Punkt der Beurteilung der Vorinstanz nicht folgen will und aufgrund seiner abweichenden Ansicht eine Ergänzung des Vorbringens oder einen Beweisantritt für erforderlich hält (…Senatsbeschluss vom 23. Oktober 2013 - IV ZR 122/13, VersR 2014, 398 Rn. 5; BGH, Beschluss vom 13. September 2016 - VI ZR 377/14, MDR 2017, 168 Rn. 10; jew. m.w.N.).
- BGH, 19.04.2023 - IV ZR 204/22
Gehörsverletzung bei Neuvortrag hinsichtlich Gefahrerhöhung
Rn. 13 Die Gehörsverletzung scheidet nicht deshalb aus, weil es - wie die Nichtzulassungsbeschwerdeerwiderung einwendet - keines Hinweises des Berufungsgerichts an eine in erster Instanz obsiegende Partei bedarf, wenn das Berufungsgericht in einem Streitpunkt der Vorinstanz nicht folgen will, über den die Parteien eine zentrale Auseinandersetzung führen (BGH, Beschluss vom 13. September 2016 - VI ZR 377/14, NJW-RR 2017, 535 Rn. 10). - OLG Frankfurt, 08.03.2018 - 12 U 15/09
Pflegebedarf nach Verkehrsunfall
Mit Beschluss vom 13.09.2016 (Bl. 1606-1611) hat der Bundesgerichtshof (Az. VI ZR 377/14) auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin das Urteil des Senats im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als die Klageanträge Ziff. 1 und 2 der Klägerin in Höhe von 182.001,86 EUR (Antrag Ziff. 1) und von 180.362,72 EUR (Antrag Ziff. 2) abgewiesen worden sind. - LG Nürnberg-Fürth, 22.12.2022 - 2 O 7982/21
Keine Präklusion auf nicht in der Deckungsablehnung angeführte Gründe bei …
Das Gericht ist dann zu einem Hinweis nicht verpflichtet (BGH, Urteil vom 14.5.2013 - VI ZR 320/12) - jedenfalls dann nicht, wenn der maßgebliche Punkt - wie hier - einen zentralen Gegenstand des Rechtsstreits bildet (BGH 13.09.2016 - VI ZR 377/14; BGH, Beschluss vom 21.11.2007 - IV ZR 321/05, VersR 2008, 381 TZ.
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Rechtsprechung
| BGH, 25.10.2016 - X ZR 27/15 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 133 BGB, § 157 BGB, § 1029 Abs 1 ZPO
Auslegung eines Schiedsvereinbarung über Streitigkeiten im Zusammenhang mit einem Vermehrungsvertrag für Saatgutgetreide - Scarlett - IWW
- Wolters Kluwer
Überprüfung von Streitigkeiten über die Verwendung des vom Züchter gelieferten und zur Vermehrung bestimmten Saatguts für den Nachbau durch ein Schiedsgericht
- ra.de
- rechtsportal.de
BGB § 133 C; BGB § 157 Ga; ZPO § 1029 Abs. 1
Überprüfung von Streitigkeiten über die Verwendung des vom Züchter gelieferten und zur Vermehrung bestimmten Saatguts für den Nachbau durch ein Schiedsgericht - rechtsportal.de
BGB § 133 ; BGB § 157 ; ZPO § 1029 Abs. 1
Überprüfung von Streitigkeiten über die Verwendung des vom Züchter gelieferten und zur Vermehrung bestimmten Saatguts für den Nachbau durch ein Schiedsgericht - datenbank.nwb.de
Auslegung eines Schiedsvereinbarung über Streitigkeiten im Zusammenhang mit einem Vermehrungsvertrag für Saatgutgetreide - Scarlett
- ibr-online
Welche Streitigkeiten umfasst eine Schiedsgerichtsvereinbarung?
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Braunschweig, 28.11.2012 - 9 O 3029/11
- OLG Braunschweig, 11.02.2015 - 2 U 165/12
- BGH, 25.10.2016 - X ZR 27/15
Papierfundstellen
- MDR 2017, 168
- GRUR 2017, 296
- SchiedsVZ 2017, 144
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (7)
- BGH, 09.04.2014 - VIII ZR 404/12
AGB-Kontrollklage gegen eine Kraftfahrzeugleasinggesellschaft: Abgrenzung …
Auszug aus BGH, 25.10.2016 - X ZR 27/15
Deshalb besteht in Bezug auf sie dasselbe Bedürfnis nach einheitlicher Handhabung, das nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs generell die Behandlung allgemeiner Geschäftsbedingungen wie revisible Rechtsnormen und deren freie Auslegung durch das Revisionsgericht gebietet (BGH, Urteil vom 9. April 2014 - VIII ZR 404/12, BGHZ 200, 362 Rn. 25;… Urteil vom 5. Juli 2005 - X ZR 60/04, BGHZ 163, 321 Rn. 21). - BGH, 05.07.2005 - X ZR 60/04
Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch das Revisionsgericht
Auszug aus BGH, 25.10.2016 - X ZR 27/15
Deshalb besteht in Bezug auf sie dasselbe Bedürfnis nach einheitlicher Handhabung, das nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs generell die Behandlung allgemeiner Geschäftsbedingungen wie revisible Rechtsnormen und deren freie Auslegung durch das Revisionsgericht gebietet (BGH…, Urteil vom 9. April 2014 - VIII ZR 404/12, BGHZ 200, 362 Rn. 25; Urteil vom 5. Juli 2005 - X ZR 60/04, BGHZ 163, 321 Rn. 21). - BGH, 13.11.2001 - X ZR 134/00
Zum Auskunftsanspruch von Sortenschutzinhabern gegen Landwirte nach dem …
Auszug aus BGH, 25.10.2016 - X ZR 27/15
Rn. 12 1. Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Bundesgerichtshofs gehört zur schlüssigen Darlegung eines den Nachbau betreffenden Auskunftsanspruchs, dass Anhaltspunkte oder Indizien dafür vorgetragen werden, dass der Anspruchsgegner tatsächlich Nachbau betrieben haben kann (EuGH…, Urteil vom 10. April 2003 - C-305/00, GRUR 2003, 868 Rn. 65 ff. - Schulin; BGH, Urteil vom 13. November 2001 - X ZR 134/00, BGHZ 149, 165 - Auskunftsanspruch bei Nachbau).
- BGH, 11.05.2004 - KZR 37/02
Nachbauvergütung
Auszug aus BGH, 25.10.2016 - X ZR 27/15
Ohne eine solche Vereinbarung wäre der Züchter dem Risiko ausgesetzt, dass der Vermehrer sich unter Inanspruchnahme der gesetzlichen Nachbauregeln dafür entscheidet, erzeugtes Saatgut zu behalten und nur die dafür vorgesehene gesetzliche Lizenz (vgl. BGH, Urteil vom 11. Mai 2004 - KZR 37/02 - Nachbauvergütung) an den Züchter abzuführen. - BGH, 13.03.1997 - I ZR 215/94
Unterbrechung des Verfahrens durch Eröffnung des Konkursverfahrens über das …
Auszug aus BGH, 25.10.2016 - X ZR 27/15
Gleichwohl ist über die Revision der Klägerin nicht durch Versäumnisurteil, sondern durch Endurteil (unechtes Versäumnisurteil) zu entscheiden, da sie sich auf der Grundlage des von dem Berufungsgericht festgestellten Sachverhalts als unbegründet erweist (BGH, Urteil vom 13. März 1997 - I ZR 215/94, NJW 1998, 156 f.; Urteil vom 10. Februar 1993 - XII ZR 239/91, NJW 1993, 1788 ff.). - EuGH, 10.04.2003 - C-305/00
DER INHABER EINES GEMEINSCHAFTLICHEN SORTENSCHUTZES KANN VON EINEM LANDWIRT …
Auszug aus BGH, 25.10.2016 - X ZR 27/15
Rn. 12 1. Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Bundesgerichtshofs gehört zur schlüssigen Darlegung eines den Nachbau betreffenden Auskunftsanspruchs, dass Anhaltspunkte oder Indizien dafür vorgetragen werden, dass der Anspruchsgegner tatsächlich Nachbau betrieben haben kann (EuGH, Urteil vom 10. April 2003 - C-305/00, GRUR 2003, 868 Rn. 65 ff. - Schulin; BGH, Urteil vom 13. November 2001 - X ZR 134/00, BGHZ 149, 165 - Auskunftsanspruch bei Nachbau). - BGH, 10.02.1993 - XII ZR 239/91
Bürgerlich-rechtliche Streitigkeit bei Bereicherungsanspruch des …
Auszug aus BGH, 25.10.2016 - X ZR 27/15
Gleichwohl ist über die Revision der Klägerin nicht durch Versäumnisurteil, sondern durch Endurteil (unechtes Versäumnisurteil) zu entscheiden, da sie sich auf der Grundlage des von dem Berufungsgericht festgestellten Sachverhalts als unbegründet erweist (BGH, Urteil vom 13. März 1997 - I ZR 215/94, NJW 1998, 156 f.; Urteil vom 10. Februar 1993 - XII ZR 239/91, NJW 1993, 1788 ff.).
- BGH, 22.02.2018 - I ZR 38/17
Wohnungsvermittlung: Provisionsausschluss bei Verwaltung der Wohnung durch …
Über sie ist daher, obwohl die Beklagte im Verhandlungstermin vor dem Senat nicht vertreten war, durch streitiges Endurteil (unechtes Versäumnisurteil) zu entscheiden (st. Rspr.; vgl. BGH…, Urteil vom 29. September 2015 - II ZR 403/13, BGHZ 207, 54 Rn. 5;… Urteil vom 19. Januar 2016 - XI ZR 103/15, BGHZ 208, 278 Rn. 13;… Urteil vom 28. Januar 2016 - IX ZR 185/13, NJW 2016, 2115 Rn. 5; Urteil vom 25. Oktober 2016 - X ZR 27/15, GRUR 2017, 296 Rn. 8 - Scarlett, jeweils mwN). - VG Berlin, 08.12.2021 - 2 K 48.20
Informationszugang sticht Vertraulichkeit!
Der Zugangsanspruch wurzelt nicht in dem Betreibervertrag (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 7. März 2000 - 15 W 355/99 - NZG 2000, 1182, 1184;… Münch, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Auflage 2022, § 1029 Rn. 130) und steht - anders als etwa der Auskunftsanspruch des Inhabers eines gemeinschaftlichen Sortenschutzes (vgl. dazu BGH, Urteil vom 25. Oktober 2016 - X ZR 27/15 - SchiedsVZ 2017, 144) - jedermann unabhängig von dem Bestand eines (vertraglichen) Rechtsverhältnisses mit der informationspflichtigen Stelle zu. - BGH, 31.10.2018 - I ZB 17/18
Zulässigkeit eines Schiedsverfahrens nach Beendigung eines Sozietätsvertrags
In der vertraglichen Regelung, mit der die Parteien dem Schiedsgerichtsverfahren nicht nur Streitigkeiten "aus dem Sozietätsvertrag" unterworfen haben, sondern auch solche, die sich "im Zusammenhang mit diesem Vertrag" ergeben, kommt der Wille der Parteien zum Ausdruck, eine möglichst umfassende Zuständigkeit des Schiedsgerichts zu begründen (vgl. BGH, Urteil vom 25. Oktober 2016 - X ZR 27/15, SchiedsVZ 2017, 144 Rn. 17); das gilt erst recht für die hier rechtskundigen Parteien.
- OVG Berlin-Brandenburg, 07.09.2023 - 12 B 11.22
Pkw-Maut - ISA - Schiedsvereinbarung - Schiedsfähigkeit von IFG-Ansprüchen - …
Auch Sinn, Zweck und Systematik des IFG stehen einer vertraglichen Vereinbarung über die Ansprüche entgegen; insoweit ist der Fall auch nicht vergleichbar mit dem durch die Beklagte angeführten Urteil des Bundesgerichtshofs über den Auskunftsanspruch eines Gesellschafters nach GmbH-Recht (vgl. BGH, Urteil vom 25. Oktober 2016 - X ZR 27/15 - juris). - OVG Berlin-Brandenburg, 07.09.2023 - 12 B 12.22
Zugang zu Informationen im Zusammenhang mit der Infrastrukturabgabe - …
Rn. 48 Auch Sinn, Zweck und Systematik des IFG stehen einer vertraglichen Vereinbarung über die Ansprüche entgegen; insoweit ist der Fall auch nicht vergleichbar mit dem durch die Beklagte angeführten Urteil des Bundesgerichtshofs über den Auskunftsanspruch eines Gesellschafters nach GmbH-Recht (vgl. BGH, Urteil vom 25. Oktober 2016 - X ZR 27/15 - juris). - OLG Köln, 18.12.2023 - 19 Sch 5/23 Rn. 139 Auf dieser Grundlage ist eine Formulierung, das Schiedsgericht solle über Streitigkeiten entscheiden, die sich "aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag und/oder einem Work Order und/oder der Gültigkeit dieses Vertrags oder eines Work Orders ergeben", als Ausdruck des Parteiwillens zu verstehen, eine möglichst umfassende Zuständigkeit des Schiedsgerichts zu begründen, weshalb hiermit auch solche Auseinandersetzungen der Prüfkompetenz des Schiedsgerichts zugewiesen werden, die den eigentlichen Vertragsgegenstand nicht unmittelbar betreffen, sondern dazu nur in mittelbarer Beziehung stehen (vgl. BGH, Urteil vom 25.10.2016 - X ZR 27/15, juris, Rn. 17).
- LG Düsseldorf, 14.12.2017 - 4a O 43/16
Mikromechanische Gehäusung
Danach kann sich die Klausel auch auf - wie vorliegend geltend gemacht - deliktische Ansprüche erstrecken, wenn die unerlaubte Handlung sich mit der Vertragsverletzung deckt (BGH, NJW 1965, 300; BGH, Urt. v. 25.10.2016, Az.: X ZR 27/15, Rn. 17 - 19, zitiert nach BeckRS 2016, 110295;… LG Düsseldorf, Urt. v. 18.11.2003, Az.: 4a O 395/02, Rn. 34, zitiert nach juris;… Geimer, ebd., § 1029, Rn. 80). - OLG Köln, 28.02.2020 - 19 Sch 20/19 Rn. 56 Zu berücksichtigen ist zudem, dass eine Abrede, die Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten aus einem Vertrag allgemein einem Schiedsgericht zuweist, ausgehend von ihrem Sinn und Zweck (…vgl. Lachmann, Handbuch für die Schiedsgerichtspraxis, 3. Aufl. Rn. 472) grundsätzlich weit und großzügig auszulegen ist (BGH, Urteil vom 04.10.2001 - III ZR 281/00 -, juris; BGH, Urteil vom 25.10.2016 - X ZR 27/15, juris; OLG München, Beschluss vom 07.07.2014 - 34 SchH 18/13, juris;… Geimer in Zöller, ZPO, 33. Aufl., § 1029 Rdn. 78, m.w.N.;… vgl. auch Hausmann in: Reithmann/Martiny, Internationales Vertragsrecht, 8. Aufl. 2015, 8. Teil: Gerichtsstands- und Schiedsvereinbarungen, Rdz. 8.286, m.w.N.).
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