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Weitere Entscheidung unten: BGH, 21.03.2017

Rechtsprechung
   BGH, 14.03.2017 - XI ZB 16/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,11019
BGH, 14.03.2017 - XI ZB 16/16 (https://dejure.org/2017,11019)
BGH, Entscheidung vom 14.03.2017 - XI ZB 16/16 (https://dejure.org/2017,11019)
BGH, Entscheidung vom 14. März 2017 - XI ZB 16/16 (https://dejure.org/2017,11019)
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  • lexetius.com

    ZPO § 130 Nr. 6, § 519 Abs. 4

  • openjur.de
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    Unterzeichnung eines Schriftsatzes für einen anderen Rechtsanwalt: Verantwortlichkeit für den Inhalt

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 130 Nr 6 ZPO, § 519 Abs 4 ZPO
    Unterzeichnung eines Schriftsatzes für einen anderen Rechtsanwalt: Verantwortlichkeit für den Inhalt

  • IWW

    § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 522 Abs. 1 Satz 4 ZPO, § 574 Abs. 2 Nr. 2 Fall 2 ZPO, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 103 Abs. 1 GG, § 519 Abs. 4, § 130 Nr. 6 ZPO, § 577 Abs. 4 Satz 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Formgerechte Berufungsschrift im Anwaltsprozess; Eigenhändige Unterschrift des Ausstellers als Wirksamkeitsvoraussetzung für eine rechtzeitige Berufungsschrift; Übernahme der Verantwortung für den Inhalt des Schriftsatzes durch einen Rechtsanwalt für einen anderen ...

  • Betriebs-Berater

    Formwirksame Einlegung der Berufung

  • Anwaltsblatt

    § 130 ZPO
    Unterschrift für anderen Anwalt wirksam, auch wenn Zusatz "für" fehlt

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • anwaltsblatt-datenbank.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Formgerechte Berufungsschrift im Anwaltsprozess; Eigenhändige Unterschrift des Ausstellers als Wirksamkeitsvoraussetzung für eine rechtzeitige Berufungsschrift; Übernahme der Verantwortung für den Inhalt des Schriftsatzes durch einen Rechtsanwalt für einen anderen ...

  • datenbank.nwb.de

    Unterzeichnung eines Schriftsatzes für einen anderen Rechtsanwalt: Verantwortlichkeit für den Inhalt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wer (unter)schreibt, der bleibt!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    § 130 ZPO
    Unterschrift für anderen Anwalt wirksam, auch wenn Zusatz "für" fehlt

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verantwortung eines Rechtsanwalts beim Unterzeichnen eines bestimmenden Schriftsatzes

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wer (unter-)schreibt, der bleibt! (IBR 2017, 353)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 2127
  • NJW-RR 2017, 760
  • MDR 2017, 595
  • FamRZ 2017, 1069
  • WM 2017, 831
  • BB 2017, 961
  • DB 2017, 1324
  • AnwBl 2017, 671
  • AnwBl Online 2017, 336
 
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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (13)

  • BGH, 26.07.2012 - III ZB 70/11

    Berufungsbegründungsschriftsatz: Übernahme der inhaltlichen Verantwortlichkeit …

    Auszug aus BGH, 14.03.2017 - XI ZB 16/16
    Für den Anwaltsprozess bedeutet dies, dass die Berufungsschrift von einem dazu bevollmächtigten und bei dem Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalt zwar nicht selbst verfasst, aber nach eigenverantwortlicher Prüfung genehmigt und unterschrieben sein muss (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Juni 2005 - V ZB 45/04, NJW 2005, 2709;… vom 22. November 2005 - VI ZB 75/04, VersR 2006, 387 Rn. 5;… vom 17. November 2009 - XI ZB 6/09, NJW-RR 2010, 358 Rn. 12 und vom 26. Juli 2012 - III ZB 70/11, NJW-RR 2012, 1142 Rn. 6; jeweils mwN).

    Denn für die Prüfung der Frage, ob die Identität und die Postulationsfähigkeit des Unterzeichners eines derartigen Schriftsatzes feststeht beziehungsweise erkennbar ist, ist nicht auf den Zeitpunkt des Ablaufs der Berufungsfrist, sondern auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung über die Zulässigkeit der Berufung abzustellen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. April 2012 - VII ZB 83/10, MDR 2012, 796 Rn. 11 und vom 26. Juli 2012 - III ZB 70/11, NJW-RR 2012, 1142 Rn. 10).

    Auch wenn ein ausdrücklicher Zusatz, "für" diesen tätig zu werden, fehlt, lässt sich hier der Unterzeichnung durch einen anderen Rechtsanwalt gleichwohl entnehmen, dass er an dessen Stelle die Unterschrift leisten und damit als weiterer Hauptbevollmächtigter oder zumindest als Unterbevollmächtigter in Wahrnehmung des Mandats des Klägers auftreten wollte (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juli 2012 - III ZB 70/11, NJW-RR 2012, 1142 Rn. 11).

    Für einen Rechtsanwalt versteht es sich im Zweifel von selbst, mit seiner Unterschrift auch eine entsprechende Verantwortung für einen bestimmenden Schriftsatz zu übernehmen (vgl. BGH, Urteil vom 31. März 2003 - II ZR 192/02, NJW 2003, 2028; Beschluss vom 26. Juli 2012, aaO) und nicht lediglich als Erklärungsbote tätig zu werden (vgl. für den Zusatz "i.A." BGH, Beschlüsse vom 5. November 1987 - V ZR 139/87, NJW 1988, 210; vom 27. Mai 1993 - III ZB 9/93, NJW 1993, 2056, 2057 …und vom 7. Juni 2016 - KVZ 53/15, NJW-RR 2016, 1336 Rn. 5).

  • BGH, 17.11.2009 - XI ZB 6/09

    Entscheidung über die Identifizierbarkeit des Verfassers einer …

    Auszug aus BGH, 14.03.2017 - XI ZB 16/16
    Für den Anwaltsprozess bedeutet dies, dass die Berufungsschrift von einem dazu bevollmächtigten und bei dem Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalt zwar nicht selbst verfasst, aber nach eigenverantwortlicher Prüfung genehmigt und unterschrieben sein muss (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Juni 2005 - V ZB 45/04, NJW 2005, 2709;… vom 22. November 2005 - VI ZB 75/04, VersR 2006, 387 Rn. 5; vom 17. November 2009 - XI ZB 6/09, NJW-RR 2010, 358 Rn. 12 …und vom 26. Juli 2012 - III ZB 70/11, NJW-RR 2012, 1142 Rn. 6; jeweils mwN).

    Rn. 8 a) Der entsprechende Schriftsatz ist - was das Berufungsgericht zutreffend angenommen hat - mit einem individuellen, nicht nur als Handzeichen oder Paraphe anzusehenden, sondern den Anforderungen an eine Unterschrift genügenden handschriftlichen Schriftzug unterzeichnet (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 26. Februar 1997 - XII ZB 17/97, FamRZ 1997, 737; vom 27. September 2005 - VIII ZB 105/04, NJW 2005, 3775; vom 17. November 2009 - XI ZB 6/09, NJW-RR 2010, 358 Rn. 17;… vom 9. Februar 2010 - VIII ZB 67/09, BeckRS 2010, 04929 Rn. 10 …und vom 16. September 2010 - IX ZB 13/10, NZI 2011, 59 Rn. 6).

  • BGH, 05.11.1987 - V ZR 139/87

    Revision - Revisionsschrift - Unterzeichnung - Wirksame Einlegung

    Auszug aus BGH, 14.03.2017 - XI ZB 16/16
    Für einen Rechtsanwalt versteht es sich im Zweifel von selbst, mit seiner Unterschrift auch eine entsprechende Verantwortung für einen bestimmenden Schriftsatz zu übernehmen (vgl. BGH, Urteil vom 31. März 2003 - II ZR 192/02, NJW 2003, 2028;… Beschluss vom 26. Juli 2012, aaO) und nicht lediglich als Erklärungsbote tätig zu werden (vgl. für den Zusatz "i.A." BGH, Beschlüsse vom 5. November 1987 - V ZR 139/87, NJW 1988, 210; vom 27. Mai 1993 - III ZB 9/93, NJW 1993, 2056, 2057 …und vom 7. Juni 2016 - KVZ 53/15, NJW-RR 2016, 1336 Rn. 5).
  • BGH, 27.09.2005 - VIII ZB 105/04

    Anforderungen an die Unterzeichnung der Berufungs- und der …

    Auszug aus BGH, 14.03.2017 - XI ZB 16/16
    Rn. 8 a) Der entsprechende Schriftsatz ist - was das Berufungsgericht zutreffend angenommen hat - mit einem individuellen, nicht nur als Handzeichen oder Paraphe anzusehenden, sondern den Anforderungen an eine Unterschrift genügenden handschriftlichen Schriftzug unterzeichnet (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 26. Februar 1997 - XII ZB 17/97, FamRZ 1997, 737; vom 27. September 2005 - VIII ZB 105/04, NJW 2005, 3775;… vom 17. November 2009 - XI ZB 6/09, NJW-RR 2010, 358 Rn. 17;… vom 9. Februar 2010 - VIII ZB 67/09, BeckRS 2010, 04929 Rn. 10 …und vom 16. September 2010 - IX ZB 13/10, NZI 2011, 59 Rn. 6).
  • BGH, 07.06.2016 - KVZ 53/15

    Beschwerde in einer Kartellverwaltungssache: Formunwirksamkeit eines anwaltlichen …

    Auszug aus BGH, 14.03.2017 - XI ZB 16/16
    Für einen Rechtsanwalt versteht es sich im Zweifel von selbst, mit seiner Unterschrift auch eine entsprechende Verantwortung für einen bestimmenden Schriftsatz zu übernehmen (vgl. BGH, Urteil vom 31. März 2003 - II ZR 192/02, NJW 2003, 2028;… Beschluss vom 26. Juli 2012, aaO) und nicht lediglich als Erklärungsbote tätig zu werden (vgl. für den Zusatz "i.A." BGH, Beschlüsse vom 5. November 1987 - V ZR 139/87, NJW 1988, 210; vom 27. Mai 1993 - III ZB 9/93, NJW 1993, 2056, 2057 und vom 7. Juni 2016 - KVZ 53/15, NJW-RR 2016, 1336 Rn. 5).
  • BGH, 31.03.2003 - II ZR 192/02

    Unterzeichnung eines bestimmenden Schriftsatzes für einen anderen Rechtsanwalt

    Auszug aus BGH, 14.03.2017 - XI ZB 16/16
    Für einen Rechtsanwalt versteht es sich im Zweifel von selbst, mit seiner Unterschrift auch eine entsprechende Verantwortung für einen bestimmenden Schriftsatz zu übernehmen (vgl. BGH, Urteil vom 31. März 2003 - II ZR 192/02, NJW 2003, 2028;… Beschluss vom 26. Juli 2012, aaO) und nicht lediglich als Erklärungsbote tätig zu werden (vgl. für den Zusatz "i.A." BGH, Beschlüsse vom 5. November 1987 - V ZR 139/87, NJW 1988, 210; vom 27. Mai 1993 - III ZB 9/93, NJW 1993, 2056, 2057 …und vom 7. Juni 2016 - KVZ 53/15, NJW-RR 2016, 1336 Rn. 5).
  • BGH, 09.02.2010 - VIII ZB 67/09

    Berufungsverwerfung: Anforderungen an die Unterschrift eines Rechtsanwalts unter …

    Auszug aus BGH, 14.03.2017 - XI ZB 16/16
    Rn. 8 a) Der entsprechende Schriftsatz ist - was das Berufungsgericht zutreffend angenommen hat - mit einem individuellen, nicht nur als Handzeichen oder Paraphe anzusehenden, sondern den Anforderungen an eine Unterschrift genügenden handschriftlichen Schriftzug unterzeichnet (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 26. Februar 1997 - XII ZB 17/97, FamRZ 1997, 737; vom 27. September 2005 - VIII ZB 105/04, NJW 2005, 3775;… vom 17. November 2009 - XI ZB 6/09, NJW-RR 2010, 358 Rn. 17; vom 9. Februar 2010 - VIII ZB 67/09, BeckRS 2010, 04929 Rn. 10 …und vom 16. September 2010 - IX ZB 13/10, NZI 2011, 59 Rn. 6).
  • BGH, 23.06.2005 - V ZB 45/04

    Anforderungen an die Unterzeichnung bestimmende Schriftsätze durch den …

    Auszug aus BGH, 14.03.2017 - XI ZB 16/16
    Für den Anwaltsprozess bedeutet dies, dass die Berufungsschrift von einem dazu bevollmächtigten und bei dem Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalt zwar nicht selbst verfasst, aber nach eigenverantwortlicher Prüfung genehmigt und unterschrieben sein muss (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Juni 2005 - V ZB 45/04, NJW 2005, 2709;… vom 22. November 2005 - VI ZB 75/04, VersR 2006, 387 Rn. 5;… vom 17. November 2009 - XI ZB 6/09, NJW-RR 2010, 358 Rn. 12 …und vom 26. Juli 2012 - III ZB 70/11, NJW-RR 2012, 1142 Rn. 6; jeweils mwN).
  • BGH, 27.05.1993 - III ZB 9/93

    Unterzeichnung der Berufungsbegründung "im Auftrag"

    Auszug aus BGH, 14.03.2017 - XI ZB 16/16
    Für einen Rechtsanwalt versteht es sich im Zweifel von selbst, mit seiner Unterschrift auch eine entsprechende Verantwortung für einen bestimmenden Schriftsatz zu übernehmen (vgl. BGH, Urteil vom 31. März 2003 - II ZR 192/02, NJW 2003, 2028;… Beschluss vom 26. Juli 2012, aaO) und nicht lediglich als Erklärungsbote tätig zu werden (vgl. für den Zusatz "i.A." BGH, Beschlüsse vom 5. November 1987 - V ZR 139/87, NJW 1988, 210; vom 27. Mai 1993 - III ZB 9/93, NJW 1993, 2056, 2057 …und vom 7. Juni 2016 - KVZ 53/15, NJW-RR 2016, 1336 Rn. 5).
  • BGH, 26.04.2012 - VII ZB 83/10

    Berufungsbegründung: Postulationsfähigkeit des in Untervollmacht handelnden …

    Auszug aus BGH, 14.03.2017 - XI ZB 16/16
    Denn für die Prüfung der Frage, ob die Identität und die Postulationsfähigkeit des Unterzeichners eines derartigen Schriftsatzes feststeht beziehungsweise erkennbar ist, ist nicht auf den Zeitpunkt des Ablaufs der Berufungsfrist, sondern auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung über die Zulässigkeit der Berufung abzustellen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. April 2012 - VII ZB 83/10, MDR 2012, 796 Rn. 11 …und vom 26. Juli 2012 - III ZB 70/11, NJW-RR 2012, 1142 Rn. 10).
  • BGH, 22.11.2005 - VI ZB 75/04

    Anforderungen an die Unterzeichnung einer Berufungsschrift

  • BGH, 16.09.2010 - IX ZB 13/10

    Wirksamkeit eines Insolvenzeröffnungsbeschlusses: Anforderungen an die …

  • BGH, 26.02.1997 - XII ZB 17/97

    Allgemeine Anforderungen an die Unterschrift eines Anwalts unter einen …

  • BGH, 28.02.2024 - IX ZB 30/23

    Zulässigkeit der Signierung eines Schriftsatzes für Mitglied der Sozietät und …

    Maßgeblich war vielmehr allein, dass der bevollmächtigte Rechtsanwalt den gegebenenfalls von einem anderen formulierten Schriftsatz nach eigenverantwortlicher Prüfung genehmigte und unterschrieb (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juni 2005 - V ZB 45/04, NJW 2005, 2709; vom 14. März 2017 - XI ZB 16/16, WM 2017, 831 Rn.10; jeweils mwN).

    Nach dieser Rechtsprechung verstand es sich zudem für einen unterzeichnenden Rechtsanwalt im Zweifel von selbst, mit seiner Unterschrift zugleich auch eine entsprechende Verantwortung für den bestimmenden Schriftsatz zu übernehmen (vgl. BGH, Urteil vom 31. März 2003 - II ZR 192/02, NJW 2003, 2028; Beschluss vom 14. März 2017, aaO mwN).

    Denn bereits dem Umstand der Unterzeichnung des Schriftsatzes durch einen anderen Rechtsanwalt an sich lässt sich entnehmen, dass er an Stelle des Verfassers die Unterschrift leisten und damit als weiterer Hauptbevollmächtigter oder Unterbevollmächtigter der Partei auftreten wollte (vgl. BGH…, Beschluss vom 26. Juli 2012 - III ZB 70/11, NJW-RR 2012, 1142 Rn. 11; vom 14. März 2017, aaO).

    Der Rechtsanwalt, der das zuvor von einem anderen verfasste elektronische Dokument, das auch mit dessen Namen und Berufsbezeichnung abschließt, qualifiziert elektronisch signiert, bringt wie mit seiner eigenhändigen Unterschrift ohne weitere Voraussetzungen im Zweifel seinen unbedingten Willen zum Ausdruck, mit seiner qualifizierten elektronischen Signatur auch eine entsprechende Verantwortung für einen bestimmenden Schriftsatz zu übernehmen und dessen Inhalt zu verantworten und den Mandanten als weiterer Hauptbevollmächtigter oder zumindest als Unterbevollmächtigter in Wahrnehmung des Mandats zu vertreten (vgl. BGH, Beschluss vom 14. März 2017 - XI ZB 16/16, WM 2017, 831 Rn. 10).

  • OLG Braunschweig, 08.04.2019 - 11 U 146/18

    Anforderungen an die Einreichung einer Berufungsschrift über das besondere …

    Damit soll die Identifizierung des Urhebers der schriftlichen Prozesshandlung ermöglicht und dessen unbedingter Wille zum Ausdruck gebracht werden, den Schriftsatz zu verantworten und bei Gericht einzureichen (vgl. BGH, Beschluss vom 14.03.2017 - XI ZB 16/16 -, juris Rn. 6).

    Für den Anwaltsprozess bedeutet dies, dass die Berufungsschrift von einem dazu bevollmächtigten und bei dem Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalt zwar nicht selbst verfasst, aber nach eigenverantwortlicher Prüfung genehmigt und unterschrieben sein muss (vgl. BGH, Beschluss vom 14.03.2017, a. a. O.).

  • BGH, 13.06.2017 - XI ZB 25/16

    Berufungsschrift: Anforderungen an die anwaltliche Unterschriftsleistung

    Für den Anwaltsprozess bedeutet dies, dass die Berufungsschrift von einem dazu bevollmächtigten und bei dem Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalt zwar nicht selbst verfasst, aber nach eigenverantwortlicher Prüfung genehmigt und unterschrieben sein muss (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Juni 2005 - V ZB 45/04, NJW 2005, 2709;… vom 22. November 2005 - VI ZB 75/04, VersR 2006, 387 Rn. 5;… vom 26. Juli 2012 - III ZB 70/11, NJW-RR 2012, 1142 Rn. 6 und vom 14. März 2017 - XI ZB 16/16, WM 2017, 831 Rn. 6; jeweils mwN).

    Rn. 8 Wie der Senat für einen gleichgelagerten Fall bereits entschieden hat, hat das Berufungsgericht zutreffend angenommen, dass die Berufungsschrift mit einem individuellen, nicht nur als Handzeichen oder Paraphe anzusehenden, sondern den Anforderungen an eine Unterschrift genügenden handschriftlichen Schriftzug unterzeichnet ist (vgl. Senatsbeschluss vom 14. März 2017 - XI ZB 16/16, WM 2017, 831 Rn. 8 mwN).

    Auch wenn ein ausdrücklicher Zusatz, "für" diesen tätig zu werden, fehlt, lässt sich hier der Unterzeichnung durch einen anderen Rechtsanwalt gleichwohl entnehmen, dass er an dessen Stelle die Unterschrift leisten und damit als weiterer Hauptbevollmächtigter oder zumindest als Unterbevollmächtigter in Wahrnehmung des Mandats der Kläger auftreten und damit zugleich die Verantwortung für den Inhalt der Berufungsschrift übernehmen wollte (vgl. Senatsbeschluss vom 14. März 2017 - XI ZB 16/16, WM 2017, 831 Rn. 10 mwN).

  • BGH, 20.12.2022 - VI ZR 279/21

    Formanforderungen an eine Berufungsbegründung: Verdeutlichung eines …

    Denn es spricht grundsätzlich eine Vermutung dafür, dass der Unterzeichner sich den Inhalt des Schreibens zu eigen gemacht hat, dafür aufgrund eigener Prüfung die Verantwortung übernimmt und nicht lediglich als Erklärungsbote tätig wird (…vgl. BVerfG[K], NJW 2016, 1570 Rn. 25;… BGH, Beschlüsse vom 24. September 2019 - XI ZR 451/17, NJW 2020, 618 Rn. 9; vom 14. März 2017 - XI ZB 16/16, NJW-RR 2017, 760 Rn. 10;… vom 26. Juli 2012 - III ZB 70/11, NJW-RR 2012, 1142 Rn. 11;… Urteil vom 31. März 2003 - II ZR 192/02, NJW 2003, 2028 f., juris Rn. 7).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.03.2020 - 4 L 184/18

    Rechtmäßigkeit der Kreisumlage

    Für einen Rechtsanwalt versteht es sich im Zweifel von selbst, mit seiner Unterschrift auch eine entsprechende Verantwortung für einen bestimmenden Schriftsatz zu übernehmen (BGH, Beschluss vom 14. März 2017 - XI ZB 16/16 -, juris Rn. 10 m.w.N.).
  • OLG Köln, 10.07.2024 - 19 U 143/23

    Anspruch eines ehemaligen Handelsvertreters gegen seinen Auftraggeber auf Zahlung …

    Damit soll die Identifizierung des Urhebers der schriftlichen Prozesshandlung ermöglicht und dessen unbedingter Wille zum Ausdruck gebracht werden, den Schriftsatz zu verantworten und bei Gericht einzureichen (vgl. BGH, Beschluss vom 14.03.2017, XI ZB 16/16, juris Rn. 6).

    Für den Anwaltsprozess bedeutet dies, dass die Berufungsschrift von einem dazu bevollmächtigten und bei dem Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalt zwar nicht selbst verfasst, aber nach eigenverantwortlicher Prüfung genehmigt und unterschrieben sein muss (OLG Braunschweig…, Beschluss vom 08.04.2019, 11 U 146/18, juris Rn. 32 mit Verweis auf BGH, Beschluss vom 14.03.2017, XI ZB 16/16, juris Rn. 6).

  • BGH, 20.06.2017 - XI ZB 3/17
    Für den Anwaltsprozess bedeutet dies, dass die Berufungsschrift von einem dazu bevollmächtigten und bei dem Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalt zwar nicht selbst verfasst, aber nach eigenverantwortlicher Prüfung genehmigt und unterschrieben sein muss (…vgl. Senat, Beschlüsse vom 17. November 2009 - XI ZB 6/09, NJW-RR 2010, 358 Rn. 12 und vom 14. März 2017 - XI ZB 16/16, WM 2017, 831 Rn. 6;… BGH, Beschlüsse vom 23. Juni 2005 - V ZB 45/04, NJW 2005, 2709, vom 22. November 2005 - VI ZB 75/04, VersR 2006, 387 Rn. 5 …und vom 26. Juli 2012 - III ZB 70/11, NJW-RR 2012, 1142 Rn. 6; jeweils mwN).

    Dr. S., Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht" beigefügt worden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 14. März 2017 - XI ZB 16/16, WM 2017, 831 Rn. 10).

  • OLG Stuttgart, 28.11.2016 - 5 U 11/16

    Berufungsschrift: Anforderungen an die Unterschriftsleistung des Rechtsanwalts

    Das dortige Aktenzeichen laute XI ZB 16/16.

    Die Kläger haben zum Stand weiterer Parallelverfahren vorgetragen und angeregt, dieses Verfahren bis zur Entscheidung des BGH in der Sache XI ZB 16/16 auszusetzen.

  • BGH, 25.09.2018 - XI ZB 6/17

    Form- und fristgerechte Berufungseinlegung und -begründung: Glaubhaftmachung des …

    Für die Prüfung der Frage, ob die Identität und die Postulationsfähigkeit des Unterzeichners eines derartigen Schriftsatzes feststeht bzw. erkennbar ist, ist nicht auf den Zeitpunkt des Ablaufs der Berufungsbegründungsfrist, sondern auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung über die Zulässigkeit der Berufung abzustellen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. April 2012, aaO Rn. 11…, vom 26. Juli 2012 - III ZB 70/11, NJW-RR 2012, 1142 Rn. 10 und vom 14. März 2017 - XI ZB 16/16, WM 2017, 831 Rn. 9).
  • BGH, 10.04.2018 - VIII ZB 35/17

    Berufungsverfahren: Heilung des Formmangel fehlender Unterzeichnung des …

    Für den Anwaltsprozess bedeutet dies, dass die Berufungsschrift von einem dazu bevollmächtigten und bei dem Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalt zwar nicht selbst verfasst, aber nach eigenverantwortlicher Prüfung genehmigt und unterschrieben sein muss (…BGH, Beschlüsse vom 25. September 2012 - VIII ZB 22/12, aaO Rn. 9; vom 14. März 2017 - XI ZB 16/16, NJW-RR 2017, 760 Rn. 6;… vom 13. Juni 2017 - XI ZB 25/16, juris Rn. 6; jeweils mwN).
  • BGH, 12.01.2021 - XI ZB 25/19

    Wahrung der Berufungsbegründungsfrist: Übermittlung des Schriftsatzes per Telefax …

  • OLG München, 30.06.2017 - 10 U 3545/14

    Verwertung beigezogener Strafakten

  • BGH, 27.01.2026 - XI ZB 2/25

    Rechtzeitigkeit des Eingangs einer Berufungsbegründungsschrift

  • OLG Hamburg, 29.01.2019 - 7 U 192/16

    Vorwurf, ein Werk sei ein Plagiat, ist eine Meinungsäußerung und keine …

  • LG Münster, 04.12.2020 - 108 O 4/20

    Versäumnisurteil Einspruch elektronisches Dokument einfache elektronische …

  • OLG Hamburg, 30.01.2020 - 5 U 6/08

    siebenmedia, siebenmedia - Kennzeichenstreitsache auf Unterlassung einer …

  • OLG Düsseldorf, 14.06.2017 - 14 U 104/16
  • OLG Köln, 27.12.2016 - 13 U 278/15

    Anforderungen an die Unterzeichnung der Berufungsschrift

  • KG, 14.05.2020 - 2 U 35/17

    Anspruch eines Anschlussnehmers auf Rückzahlung einer Reservierungsgebühr nach …

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Rechtsprechung
   BGH, 21.03.2017 - X ZB 7/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,9321
BGH, 21.03.2017 - X ZB 7/15 (https://dejure.org/2017,9321)
BGH, Entscheidung vom 21.03.2017 - X ZB 7/15 (https://dejure.org/2017,9321)
BGH, Entscheidung vom 21. März 2017 - X ZB 7/15 (https://dejure.org/2017,9321)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Hinweispflicht des Gerichts bei Eingang eines unvollständigen per Telefax übermittelten Schriftsatzes am Abend des vorletzten Tages der Rechtsmittelbegründungsfrist

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 233 ZPO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Hinweispflicht des Gerichts bei Eingang eines unvollständigen per Telefax übermittelten Schriftsatzes am Abend des vorletzten Tages der Rechtsmittelbegründungsfrist

  • IWW

    § 522 Abs. 1 Satz 4, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 238 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 574 Abs. 2 Nr. 2, 1. Alt. ZPO, § 520 Abs. 2 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Gerichtliche Fürsorgepflicht bei Eingang eines unvollständig per Telefax übermittelten Schriftsatzes; Eingang des Schriftsatzes am Abend des vorletzten Tages der Rechtsmittelbegründungsfrist bei dem Rechtsmittelgericht; Prüfung aller aus dem Akteninhalt ersichtlichen ...

  • Anwaltsblatt

    § 233 ZPO
    Gericht muss nicht darauf hinweisen, dass Fax-Seite mit Unterschrift fehlt

  • ra.de
  • degruyter.com
  • anwaltsblatt-datenbank.de
  • rechtsportal.de

    ZPO § 233 ; ZPO § 520 Abs. 2
    Gerichtliche Fürsorgepflicht bei Eingang eines unvollständig per Telefax übermittelten Schriftsatzes; Eingang des Schriftsatzes am Abend des vorletzten Tages der Rechtsmittelbegründungsfrist bei dem Rechtsmittelgericht; Prüfung aller aus dem Akteninhalt ersichtlichen ...

  • datenbank.nwb.de

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Hinweispflicht des Gerichts bei Eingang eines unvollständigen per Telefax übermittelten Schriftsatzes am Abend des vorletzten Tages der Rechtsmittelbegründungsfrist

  • ibr-online

    Schriftsatz unvollständig: Gericht muss nicht auf fehlende Unterschrift hinweisen!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    § 233 ZPO
    Gericht muss nicht darauf hinweisen, dass Fax-Seite mit Unterschrift fehlt

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Gerichtliche Fürsorgepflicht bei Eingang eines unvollständig per Telefax übermittelten Schriftsatzes

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Gefaxter Schriftsatz unvollständig: Gericht muss nicht auf fehlende Seiten hinweisen! (IBR 2017, 292)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 689
  • MDR 2017, 595
  • FamRZ 2017, 979
  • AnwBl 2017, 671
  • AnwBl Online 2017, 340
 
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Wird zitiert von ... (28)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 03.01.2001 - 1 BvR 2147/00

    Rechtsstaatsprinzip und Grundsatz des fairen Verfahrens im Zivilprozess

    Auszug aus BGH, 21.03.2017 - X ZB 7/15
    Rn. 15 (1) Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, dass die Fürsorgepflicht eines für die Berufung unzuständigen Gerichts von Verfassungs wegen auch dann keinen sofortigen Hinweis durch Telefonanruf oder Telefax erfordert, wenn die Unzuständigkeit am letzten Tag der Berufungsfrist vom Richter erkannt wird: Mit einer solchen Hinweispflicht würde den Parteien die Verantwortung für die Formalien vollständig abgenommen und den unzuständigen Gerichten übertragen, was die Anforderungen an die richterliche Fürsorgepflicht überspannte (BVerfG, Beschluss vom 3. Januar 2001 - 1 BvR 2147/00, NJW 2001, 1343).

    Auch insoweit darf sich aber die Bestimmung dessen, was im Rahmen einer fairen Verfahrensgestaltung von Verfassungs wegen geboten ist, nicht nur am Interesse des Rechtssuchenden an einer möglichst weitgehenden Verfahrenserleichterung orientieren, sondern muss auch berücksichtigen, dass die Justiz im Interesse ihrer Funktionsfähigkeit vor zusätzlicher Belastung geschützt werden muss (BVerfG, NJW 2001, 1343).

  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Verfasungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den …

    Auszug aus BGH, 21.03.2017 - X ZB 7/15
    Rn. 13 aa) Im Rahmen der dem verfassungsrechtlichen Anspruch der Prozessparteien auf ein faires Verfahren korrespondierenden Fürsorgepflicht des Gerichts (BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 1995 - 1 BvR 166/93, BVerfGE 93, 99, 114 ff.) ist dieses grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, am letzten Tag einer Frist zu prüfen, ob ein am Vortag eingegangener Schriftsatz formelle Mängel aufweist, um erforderlichenfalls sofort durch entsprechende Hinweise auf deren Behebung hinzuwirken (BGH…, Beschluss vom 16. März 2015 - NotS (Brfg) 7/14, WM 2015, 900 Rn. 14 ebenfalls zu einem unvollständig eingegangenen Telefax).
  • BGH, 14.10.2008 - VI ZB 37/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mangels Hinweises des Berufungsgerichts auf …

    Auszug aus BGH, 21.03.2017 - X ZB 7/15
    Ein Gericht, das etwa die eigene Unzuständigkeit oder das Fehlen der Unterschrift (siehe dazu BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2008 - VI ZB 37/08, NJW-RR 2009, 564 Rn. 10) bemerkt, muss davon ausgehen, dass etwaige Vorkehrungen gegen derartige Fehler gescheitert sind und dass die für die Einhaltung der formellen Anforderungen an ihren Schriftsatz verantwortliche Prozesspartei eben deshalb keinen Anlass hat, weitere Anstrengungen zur Wahrung der Frist zu unternehmen.
  • BGH, 16.03.2015 - NotSt (Brfg) 7/14

    Notarielle Disziplinarsache oder verwaltungsrechtliche Notarsache: Elektronischer …

    Auszug aus BGH, 21.03.2017 - X ZB 7/15
    Rn. 13 aa) Im Rahmen der dem verfassungsrechtlichen Anspruch der Prozessparteien auf ein faires Verfahren korrespondierenden Fürsorgepflicht des Gerichts (BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 1995 - 1 BvR 166/93, BVerfGE 93, 99, 114 ff.) ist dieses grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, am letzten Tag einer Frist zu prüfen, ob ein am Vortag eingegangener Schriftsatz formelle Mängel aufweist, um erforderlichenfalls sofort durch entsprechende Hinweise auf deren Behebung hinzuwirken (BGH, Beschluss vom 16. März 2015 - NotS (Brfg) 7/14, WM 2015, 900 Rn. 14 ebenfalls zu einem unvollständig eingegangenen Telefax).
  • BGH, 19.04.1994 - VI ZB 3/94

    Zeitpunkt des Zugangs per Telefax übermittelter, aber nicht vollständig …

    Auszug aus BGH, 21.03.2017 - X ZB 7/15
    Rn. 9 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss das Berufungsgericht zwar alle aus dem Akteninhalt ersichtlichen Anhaltspunkte für einen möglichen rechtzeitigen Eingang einer Rechtsmittel(begründungs)schrift prüfen und würdigen (BGH, Beschluss vom 19. April 1994 - VI ZB 3/94, NJW 1994, 1881, 1882).
  • BGH, 28.09.1989 - VII ZB 9/89

    Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes per Telefax; Umfang der …

    Auszug aus BGH, 21.03.2017 - X ZB 7/15
    Demgegenüber belegt die Unvollständigkeit eines durch Telefax übermittelten Schriftsatzes lediglich das Scheitern eines einzelnen Übermittlungsversuchs, dem eine Fax-Ausgangskontrolle zu folgen hat, die dem Absender den Fehler offenbaren soll (s. nur BGH, Beschluss vom 28. September 1989 - VII ZB 9/89, NJW 1990, 187; ständige Rechtsprechung).
  • BAG, 14.09.2020 - 5 AZB 23/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - einfache Signatur

    Aus der verfassungsrechtlichen Fürsorgepflicht der staatlichen Gerichte und dem Anspruch auf ein faires Verfahren folgt keine generelle Verpflichtung der Gerichte dazu, die Formalien eines als elektronisches Dokument eingereichten Schriftsatzes sofort zu prüfen, um erforderlichenfalls sofort durch entsprechende Hinweise auf die Behebung formeller Mängel hinzuwirken (BGH 21. März 2017 - X ZB 7/15 - Rn. 13).

    Rn. 30 (b) Dem steht nicht entgegen, dass nach älteren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesarbeitsgerichts die Fürsorgepflicht eines für die Berufung unzuständigen Gerichts von Verfassungs wegen auch dann keinen sofortigen Hinweis durch Telefonanruf oder Telefax erfordert, wenn die Unzuständigkeit am letzten Tag der Berufungsfrist vom Richter erkannt wird (hierzu BVerfG 3. Januar 2001 - 1 BvR 2147/00 - zu II 2 der Gründe; vgl. auch BGH 21. März 2017 - X ZB 7/15 - Rn. 15 und BAG 20. August 1997 - 2 AZR 9/97 - zu II 2 der Gründe).

  • BGH, 11.02.2025 - VIII ZB 65/23

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Rechtsanwaltsverschulden bei …

    In diesen Fällen muss das Gericht, wenn es die eigene Unzuständigkeit oder das Fehlen der Unterschrift bemerkt, davon ausgehen, dass etwaige Vorkehrungen gegen derartige Fehler gescheitert sind und dass die für die Einhaltung der formellen Anforderungen an ihren Schriftsatz verantwortliche Prozesspartei eben deshalb keinen Anlass für weitere Anstrengungen zur Fristwahrung hat (vgl. BGH, Beschluss vom 21. März 2017 - X ZB 7/15, NJW-RR 2017, 689 Rn. 16).

    Dass auch die Fax-Ausgangskontrolle versagt hat und der Absender deshalb der Fehlvorstellung unterliegt, die Frist gewahrt zu haben, lässt der Eingang eines unvollständigen Telefaxes hingegen aus der insoweit maßgeblichen Sicht des Gerichts nicht erkennen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. März 2017 - X ZB 7/15, aaO).

    In einem solchen Fall gebietet es die gerichtliche Fürsorgepflicht nicht, den Prozessbevollmächtigten auf die am Abend des vorletzten Tags der Rechtsmittelbegründungsfrist von der Geschäftsstelle erkannte Unvollständigkeit des per Telefax übermittelten Schriftsatzes am Folgetag hinzuweisen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. März 2017 - X ZB 7/15, aaO Rn. 12, 14 ff.).

    Vielmehr liefe eine entsprechende Hinweispflicht auf eine weitgehende Verlagerung der Verantwortung für die Ausgangskontrolle von dem dafür zuständigen Absender auf das Gericht und damit auf eine Überspannung der gerichtlichen Fürsorgepflicht hinaus (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 21. März 2017 - X ZB 7/15, aaO Rn. 16 [zur erkannten Unvollständigkeit des übermittelten Dokuments]).

  • LAG Baden-Württemberg, 12.03.2020 - 17 Sa 12/19

    Einreichung einer Berufungsschrift über das besondere elektronische …

    Im Rahmen der dem verfassungsrechtlichen Anspruch der Prozessparteien auf ein faires Verfahren korrespondierenden Fürsorgepflicht des Gerichts ist dieses grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, am letzten Tag einer Frist zu prüfen, ob ein am Vortag eingegangener Schriftsatz formelle Mängel aufweist, um erforderlichenfalls sofort durch entsprechende Hinweise auf deren Behebung hinzuwirken (BGH 21. März 2017 - X ZB 7/15 - Rn. 13).
  • BSG, 18.11.2020 - B 1 KR 1/20 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Fristwahrung - …

    Rn. 21 Aus der verfassungsrechtlichen Fürsorgepflicht der staatlichen Gerichte und dem Anspruch auf ein faires Verfahren folgt keine generelle Verpflichtung der Gerichte dazu, die Formalien eines als elektronisches Dokument eingereichten Schriftsatzes sofort zu prüfen, um erforderlichenfalls sofort durch entsprechende Hinweise auf die Behebung formeller Mängel hinzuwirken (BAG vom 14.9.2020 - 5 AZB 23/20 - juris RdNr 27; BGH vom 21.3.2017 - X ZB 7/15 - RdNr 13).
  • OLG Zweibrücken, 04.12.2023 - 9 U 141/23

    Die Tücken der Digitalisierung - unzulässige Berufungseinlegung durch ein …

    Aus der verfassungsrechtlichen Fürsorgepflicht der staatlichen Gerichte und dem Anspruch auf ein faires Verfahren folgt keine generelle Verpflichtung der Gerichte dazu, die Formalien eines als elektronisches Dokument eingereichten Schriftsatzes sofort zu prüfen, um erforderlichenfalls sofort durch entsprechende Hinweise auf die Behebung formeller Mängel hinzuwirken (BGH 21. März 2017 - X ZB 7/15 - Rn. 13).
  • OLG Köln, 10.07.2024 - 19 U 143/23

    Anspruch eines ehemaligen Handelsvertreters gegen seinen Auftraggeber auf Zahlung …

    Aus der verfassungsrechtlichen Fürsorgepflicht der staatlichen Gerichte und dem Anspruch auf ein faires Verfahren folgt keine generelle Verpflichtung der Gerichte dazu, die Formalien eines als elektronisches Dokument eingereichten Schriftsatzes sofort zu prüfen, um erforderlichenfalls sofort durch entsprechende Hinweise auf die Behebung formeller Mängel hinzuwirken (BGH, Beschluss vom 21.03.2017, X ZB 7/15 , juris Rn. 13).
  • BGH, 12.09.2023 - KVZ 64/21

    Berücksichtigung von Verpflichtungszusage bei Zusammenschlusskontrolle und …

    Das Gericht ist aber nicht verpflichtet, einen erst am letzten Tag einer Frist eingehenden Schriftsatz unmittelbar auf formelle Mängel zu überprüfen, um erforderlichenfalls sofort durch entsprechende Hinweise auf deren Behebung hinzuwirken (vgl. BGH, Beschluss vom 21. März 2017 - X ZB 7/15, NJW-RR 2017, 689 Rn. 13 mwN).
  • BGH, 11.03.2025 - XI ZB 17/24

    Verlassen auf Bestätigung des Dokumenteneingangs in Büroverwaltungssoftware

    Zu berücksichtigen ist auch, dass die Justiz im Interesse ihrer Funktionsfähigkeit vor zusätzlicher Belastung geschützt werden muss (…BVerfG, NJW 2006, 1579 Rn. 8; BGH, Beschlüsse vom 21. März 2017 - X ZB 7/15, NJW-RR 2017, 689 Rn. 15 …und vom 23. Oktober 2024 - XII ZB 411/23, NJW 2025, 309 Rn. 30, jeweils mwN).
  • OVG Hamburg, 13.01.2020 - 1 Bf 193/19

    Ein Rechtsanwalt trägt das Risiko für die störungsfreie Übertragung eines …

    Rn. 26 Etwas anderes gilt auch nicht deshalb, weil das Verwaltungsgericht den Bevollmächtigten des Klägers nicht umgehend darauf hingewiesen hat, das am 12. April 2019 dorthin übermittelte Telefax sei nicht ordnungsgemäß übertragen worden.Im Rahmen der dem verfassungsrechtlichen Anspruch der Prozessparteien auf ein faires Verfahren korrespondierenden Fürsorgepflicht des Gerichts (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.6.1995, 1 BvR 166/93, BVerfGE 93, 99, 114, juris Rn. 44 ff.) ist dieses grundsätzlich nicht dazu verpflichtet zu prüfen, ob ein am letzten Tag einer Frist - hier zudem nicht direkt bei dem Verwaltungsgericht, sondern bei der Gemeinsamen Annahmestelle - eingegangener Schriftsatz formelle Mängel aufweist, um erforderlichenfalls sofort durch entsprechende Hinweise auf deren Behebung hinzuwirken (vgl. BGH, Beschl. v. 21.3.2017, X ZB 7/15, NJW-RR 2017, 689, juris Rn. 13;… Beschl. v. 16.3.2015, NotSt (Brfg) 7/14, WM 2015, 900, juris Rn. 14).
  • OLG Brandenburg, 22.02.2022 - 3 U 96/21

    Deliktische Schadenersatzansprüche wegen des behaupteten Diebstahls eines …

    Aus der verfassungsrechtlichen Fürsorgepflicht der staatlichen Gerichte und dem Anspruch auf ein faires Verfahren folgt keine generelle Verpflichtung der Gerichte dazu, die Formalien eines als elektronisches Dokument eingereichten Schriftsatzes sofort zu prüfen, um erforderlichenfalls sofort durch entsprechende Hinweise auf die Behebung formeller Mängel hinzuwirken (BGH NJW-RR 2017, 689 Rn. 13).

    Im Übrigen geböte die Fürsorgepflicht eines für die Berufung unzuständigen Gerichts von Verfassungs wegen auch dann keinen sofortigen Hinweis durch Telefonanruf oder Telefax, wenn die Unzuständigkeit am letzten Tag der Berufungsfrist vom Richter erkannt wird (hierzu BVerfG NJW 2001, 1343 [zu II 2]; vgl. auch BGH NJW-RR 2017, 689 Rn. 15 und BAG NJW 1998, 923 [zu II 2]).

  • LAG Hessen, 23.03.2022 - 6 Sa 1248/20

    Eingescannte Unterschrift auf Berufungsbegründungsschriftsatz nicht ausreichend; …

  • LSG Sachsen-Anhalt, 15.01.2019 - L 5 AS 688/18

    Sozialgerichtliches Verfahren - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - …

  • LAG Hessen, 09.02.2022 - 6 Sa 1249/20

    Eingescannte Unterschrift bei Berufungsbegründung nicht ausreichend; …

  • BSG, 12.10.2022 - B 1 KR 46/22 BH

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Prozesskostenhilfe …

  • OLG Frankfurt, 29.08.2018 - 14 U 52/18

    Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei versäumter …

  • FG München, 02.09.2025 - 1 K 816/25

    Wiedereinsetzung, Einreichung elektronischer Dokumente über das beSt einer …

  • FG Hamburg, 03.12.2024 - 4 K 52/23

    Finanzgerichtsordnung: Einreichung elektronischer Dokumente nach § 52a FGO

  • OLG Frankfurt, 27.06.2024 - 20 W 105/23

    Unwirksame Beurkundung nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 BeurkG

  • BPatG, 21.06.2021 - 26 W (pat) 55/20
  • BSG, 18.11.2020 - B 1 KR 1/20 R
  • OLG Frankfurt, 13.11.2018 - 15 U 96/18

    Wiedereinsetzung: Anforderungen an eine qualifizierte Container-Signatur ab …

  • BPatG, 08.06.2026 - 19 W (pat) 30/25
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.08.2023 - L 20 AS 694/23

    Sicherer Übermittlungsweg - qualifizierte elektronische Signatur - gerichtlicher …

  • FG Hamburg, 03.12.2024 - 4 K 16/23

    Finanzgerichtsordnung: Einreichung elektronischer Dokumente nach § 52a FGO

  • FG Köln, 11.06.2024 - 12 K 1868/23

    Gericht muss auf offensichtlichen Formfehler hinweisen!

  • OLG Stuttgart, 21.03.2019 - 9 U 248/18

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwalts …

  • FG München, 15.10.2025 - 1 K 854/23

    Einreichung einer einfach signierten Klage beim Finanzgericht bei nicht …

  • VG Halle, 28.09.2021 - 4 A 143/20

    Eritrea: Keine flüchtlingsrechtlich relevante Verfolgung oder drohender …

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