Rechtsprechung
| BGH, 19.09.2017 - VI ZB 72/16 |
Volltextveröffentlichungen (17)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Kostenerstattung: Rechtsmissbräuchlichkeit einer Beauftragung eines eigenen Rechtsanwalts durch einen Streitgenossen ohne sachlichen Grund
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 91 Abs 1 S 1 ZPO, § 91 Abs 2 ZPO
Kostenerstattung: Rechtsmissbräuchlichkeit einer Beauftragung eines eigenen Rechtsanwalts durch einen Streitgenossen ohne sachlichen Grund - IWW
§§ 574 Abs. 1 Nr. 2, ... 575 ZPO, § 91 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 2 und 3 ZPO, Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 91 Abs. 1 ZPO, §§ 6, 7 RVG, § 6 RVG, § 7 Abs. 1 RVG, § 7 Abs. 2 RVG, § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 420 BGB, § 426 Abs. 1 BGB, § 35 InsO, § 80 InsO, § 36 InsO, § 851 Abs. 1 ZPO, § 91 Abs. 2 ZPO
- Betriebs-Berater
Rechtsmissbräuchliche Beauftragung eines eigenen Rechtsanwalts durch einen Streitgenossen
- Anwaltsblatt
§ 91 ZPO
Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten bei Vertretung in eigener Sache - Anwaltsblatt
§ 91 ZPO
Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten bei Vertretung in eigener Sache - ra.de
- BRAK-Mitteilungen
Keine notwendigen Kosten bei Vertretung durch Kollegin
- anwaltsblatt-datenbank.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erstattung von notwendigen Kosten für die Beauftragung eines eigenen Rechtsanwalts durch einen Streitgenossen; Vertretung eines beklagten Rechtsanwalts durch einen in seiner Kanzlei tätigen Rechtsanwalt
- datenbank.nwb.de
Kostenerstattung: Rechtsmissbräuchlichkeit einer Beauftragung eines eigenen Rechtsanwalts durch einen Streitgenossen ohne sachlichen Grund
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
RA lässt sich von Kollegin vertreten: Keine notwendigen Kosten
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Keine Kostenerstattung für grundlose Beauftragung eines eigenen Anwalts durch Streitgenossen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Erstattung von notwendigen Kosten für die Beauftragung eines eigenen Rechtsanwalts durch einen Streitgenossen; Vertretung eines beklagten Rechtsanwalts durch einen in seiner Kanzlei tätigen Rechtsanwalt
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Rechtsmissbräuchlichkeit einer Beauftragung eines eigenen Rechtsanwalts durch einen Streitgenossen ohne sachlichen Grund
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Kostenersatz für eigenen Anwalt eines Streitgenossen
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 02.05.2012 - 8 O 73/11
- LG Dortmund, 01.08.2014 - 8 O 73/11
- OLG Hamm, 26.08.2016 - 25 W 23/16
- BGH, 19.09.2017 - VI ZB 72/16
Papierfundstellen
- NJW 2017, 3788
- ZIP 2017, 96
- ZIP 2018, 1098
- MDR 2018, 117
- VersR 2018, 630
- BB 2017, 2818
- AnwBl 2018, 239
- AnwBl Online 2018, 365
- Rpfleger 2018, 169
- NZG 2018, 112
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (12)
- BGH, 11.12.2008 - IX ZB 232/08
Unterbrechung eines Rechtsstreits nach Einreichung der Klage bei Gericht
Auszug aus BGH, 19.09.2017 - VI ZB 72/16
Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über prozessuale Ansprüche des Schuldners unabhängig davon auf den Insolvenzverwalter über, ob dieser in den Rechtsstreit eintritt (BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2008 - IX ZB 232/08, NZI 2009, 169 Rn. 16).Rn. 25 Ist der Rechtsbeschwerdeführer demgegenüber der Auffassung, dass der Kostenerstattungsanspruch gemäß § 36 InsO, § 851 Abs. 1 ZPO, § 91 Abs. 2 ZPO nicht zur Masse gehöre (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2008, aaO, Rn. 19 aE), bleibt es ihm unbenommen, den Insolvenzverwalter diesbezüglich auf Feststellung in Anspruch zu nehmen und die Frage der Massezugehörigkeit des Kostenerstattungsanspruchs einer Klärung zuzuführen (vgl. BGH…, Urteil vom 10. Januar 2008 - IX ZR 94/06, WM 2008, 415 Rn. 7 mwN).
- BGH, 30.04.2003 - VIII ZB 100/02
Kostenerstattung bei Vertretung von Streitgenossen durch einen gemeinschaftlichen …
Auszug aus BGH, 19.09.2017 - VI ZB 72/16
Rn. 21 Einen höheren Betrag als seinen Bruchteil kann der Streitgenosse nur fordern, wenn er glaubhaft macht, dass er ihn aufgewendet hat oder aufwenden muss (BGH, Beschluss vom 30. April 2003 - VIII ZB 100/02, NJW-RR 2003, 1217, 1218;… MüKoZPO/Schulz, 5. Aufl., § 100 Rn. 27 ff.).Zu Recht ist das Beschwerdegericht davon ausgegangen, dass sich der Rechtsbeschwerdeführer im vorliegenden Fall anders als der obsiegende Streitgenosse in der der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 30. April 2003 (VIII ZB 100/02, aaO) zugrundeliegenden Fallgestaltung keinem auf § 7 Abs. 2 RVG (§ 6 Abs. 2 BRAGO aF) beruhenden Anspruch eines (dritten) Rechtsanwalts gegenüber sieht, für den er im Innenverhältnis zu der insolventen Beklagten zu 1 keinen Ausgleich erlangen könnte.
- BGH, 02.05.2007 - XII ZB 156/06
Kostenerstattung bei getrennter Vertretung mehrerer Beklagter
Auszug aus BGH, 19.09.2017 - VI ZB 72/16
Das folgt aus dem zwischen den Parteien bestehenden Prozessrechtsverhältnis, aus dem jede Partei nach Treu und Glauben verpflichtet ist, die Kosten ihrer Prozessführung niedrig zu halten (BGH, Beschlüsse vom 2. Mai 2007 - XII ZB 156/06, NJW 2007, 2257 Rn. 12 f.;… vom 16. Mai 2013 - IX ZB 152/11, WM 2013, 1428 Rn. 10; vgl. auch BVerfG NJW 1990, 2124).Wollte der Rechtsbeschwerdeführer - auch wegen der damit verbundenen Vorteile (vgl. Senat, Urteil vom 6. Juli 1971 - VI ZR 94/69, BGHZ 56, 355, 360; Senat für Anwaltssachen, Urteil vom 29. Oktober 1990 - AnwSt(R) 11/90, BGHSt 37, 220, 223) - die Angelegenheit durch seine Sozietät betreuen lassen, hätte es nahegelegen - wie üblich (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Mai 2007 - XII ZB 156/06, NJW 2007, 2257 Rn. 21) - die Sozietät zu mandatieren.
- BGH, 20.06.2017 - VI ZB 55/16
Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines zusätzlichen …
Auszug aus BGH, 19.09.2017 - VI ZB 72/16
Da das Kostenfestsetzungsverfahren als Massenverfahren einer zügigen und möglichst unkomplizierten Abwicklung bedarf, kann die Erstattungsfähigkeit der Kosten eines (jeweils) eigenen Rechtsanwalts nur in besonderen atypischen Konstellationen verneint werden (Senat, Beschluss vom 20. Juni 2017 - VI ZB 55/16, WM 2017, 1611 Rn. 8; BGH…, Beschluss vom 13. Oktober 2011 - V ZB 290/10, NJW 2012, 319 Rn. 6 f. mwN). - BGH, 06.07.1971 - VI ZR 94/69
Anwaltssozietät - §§ 611, 425 BGB
Auszug aus BGH, 19.09.2017 - VI ZB 72/16
Wollte der Rechtsbeschwerdeführer - auch wegen der damit verbundenen Vorteile (vgl. Senat, Urteil vom 6. Juli 1971 - VI ZR 94/69, BGHZ 56, 355, 360; Senat für Anwaltssachen, Urteil vom 29. Oktober 1990 - AnwSt(R) 11/90, BGHSt 37, 220, 223) - die Angelegenheit durch seine Sozietät betreuen lassen, hätte es nahegelegen - wie üblich (vgl. BGH…, Beschluss vom 2. Mai 2007 - XII ZB 156/06, NJW 2007, 2257 Rn. 21) - die Sozietät zu mandatieren. - BGH, 10.01.2008 - IX ZR 94/06
Mitgliedschaftsrechte in der Rechtsanwaltsversorgung in der Insolvenz des …
Auszug aus BGH, 19.09.2017 - VI ZB 72/16
Rn. 25 Ist der Rechtsbeschwerdeführer demgegenüber der Auffassung, dass der Kostenerstattungsanspruch gemäß § 36 InsO, § 851 Abs. 1 ZPO, § 91 Abs. 2 ZPO nicht zur Masse gehöre (vgl. BGH…, Beschluss vom 11. Dezember 2008, aaO, Rn. 19 aE), bleibt es ihm unbenommen, den Insolvenzverwalter diesbezüglich auf Feststellung in Anspruch zu nehmen und die Frage der Massezugehörigkeit des Kostenerstattungsanspruchs einer Klärung zuzuführen (vgl. BGH, Urteil vom 10. Januar 2008 - IX ZR 94/06, WM 2008, 415 Rn. 7 mwN). - BGH, 01.02.2007 - IX ZR 178/05
Anspruch auf Prozesskostenerstattung in der Insolvenz des Gläubigers
Auszug aus BGH, 19.09.2017 - VI ZB 72/16
Er unterliegt der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Insolvenzverwalters, § 80 InsO (BGH, Versäumnisurteil vom 1. Februar 2007 - IX ZR 178/05, NJW-RR 2007, 1205 Rn. 12). - BGH, 13.10.2011 - V ZB 290/10
Kostenfestsetzung: Anspruch eines obsiegenden Streitgenossen auf Erstattung der …
Auszug aus BGH, 19.09.2017 - VI ZB 72/16
Da das Kostenfestsetzungsverfahren als Massenverfahren einer zügigen und möglichst unkomplizierten Abwicklung bedarf, kann die Erstattungsfähigkeit der Kosten eines (jeweils) eigenen Rechtsanwalts nur in besonderen atypischen Konstellationen verneint werden (Senat…, Beschluss vom 20. Juni 2017 - VI ZB 55/16, WM 2017, 1611 Rn. 8; BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2011 - V ZB 290/10, NJW 2012, 319 Rn. 6 f. mwN). - BGH, 16.05.2013 - IX ZB 152/11
Kostenfestsetzung: Vertretung einer wegen eines anwaltlichen Beratungsfehlers …
Auszug aus BGH, 19.09.2017 - VI ZB 72/16
Das folgt aus dem zwischen den Parteien bestehenden Prozessrechtsverhältnis, aus dem jede Partei nach Treu und Glauben verpflichtet ist, die Kosten ihrer Prozessführung niedrig zu halten (…BGH, Beschlüsse vom 2. Mai 2007 - XII ZB 156/06, NJW 2007, 2257 Rn. 12 f.; vom 16. Mai 2013 - IX ZB 152/11, WM 2013, 1428 Rn. 10; vgl. auch BVerfG NJW 1990, 2124). - BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 269/83
Erstattung von Anwaltskosten im Verfassungsbeschwerdeverfahren bei gemeinsamer …
Auszug aus BGH, 19.09.2017 - VI ZB 72/16
Das folgt aus dem zwischen den Parteien bestehenden Prozessrechtsverhältnis, aus dem jede Partei nach Treu und Glauben verpflichtet ist, die Kosten ihrer Prozessführung niedrig zu halten (…BGH, Beschlüsse vom 2. Mai 2007 - XII ZB 156/06, NJW 2007, 2257 Rn. 12 f.;… vom 16. Mai 2013 - IX ZB 152/11, WM 2013, 1428 Rn. 10; vgl. auch BVerfG NJW 1990, 2124). - BGH, 29.10.1990 - AnwSt (R) 11/90
Auftreten als Mitglied einer überörtlichen Anwalts-Sozietät
- OLG Köln, 02.06.2010 - 17 W 107/10
Streitgenossen, Separate Anwälte, Interessenkonflikt
- BGH, 08.11.2022 - VI ZR 379/21
Vollstreckungsgegenklage gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss: Gesamt- oder …
Rn. 16 Im Übrigen entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass Streitgenossen hinsichtlich der auf ihrer Seite insgesamt angefallenen Anwaltskosten als Anteilsgläubiger anzusehen sind, wenn die Kosten - wie hier - der Gegenseite ohne weitere Differenzierung auferlegt werden (…st. Rspr., vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 20. Juni 2017 - VI ZB 55/16, NJW-RR 2018, 124 Rn. 16; vom 19. September 2017 - VI ZB 72/16, NJW 2017, 3788 Rn. 20; BGH…, Beschluss vom 16. Mai 2013 - IX ZB 152/11, NJW 2013, 2826 Rn. 8;… sowie ganz allg. Meinung in der Literatur MünchKomm-BGB/Heinemeyer, 9. Aufl., § 420 Rn. 6 und § 428 Rn. 12;… BeckOK BGB/Gehrlein, 61. Ed. 1.2.2022, § 428 Rn. 3;… Böttcher in: Erman, BGB, 16. Aufl., § 428, Rn. 13;… MünchKomm-ZPO/Schulz, 6. Aufl., § 100 Rn. 29;… Musielak/Voit/Flockenhaus, ZPO, 19. Aufl., § 100 Rn. 6 und § 103 Rn. 7a;… BeckOK ZPO/Jaspersen, 44. Ed. 1.3.2022, § 100 Rn. 36;… Zöller/Herget, ZPO, 34. Aufl., § 100 Rn. 4;… Hüßtege in: Thomas/Putzo, ZPO, 43. Aufl., § 100 Rn. 13 "Einzelgläubiger";… Gierl in: Saenger, ZPO, § 100 Rn. 24, 28;… Stein/Jonas/Muthorst, ZPO, 23. Aufl., § 100 Rn. 14;… Goldbeck in: Kern/Diehm, ZPO, 2. Aufl., § 100 Rn. 12 und § 104 Rn. 28;… Anders/Gehle/Göertz, ZPO, 80. Aufl., § 100 Rn. 47, 61 f.;… Rosenberg/Schwab/Gottwald, Zivilprozessrecht, 18. Aufl. 2018, § 48 Rn. 23;… Smid/Hartmann in: Wieczorek/Schütze, ZPO, 5. Aufl., § 100 Rn. 3;… wohl auch Staudinger/Looschelders, BGB [2022], § 428 Rn. 94;… Cepl/Voß/Rüting, ZPO, 2. Aufl., § 100 Rn. 27; Selb, Mehrheiten von Gläubigern und Schuldner, 1984, 241).Einen höheren Betrag als seinen Bruchteil kann der Streitgenosse nur fordern, wenn er glaubhaft macht, dass er ihn aufgewendet hat oder aufwenden muss (…Senatsbeschlüsse vom 20. Juni 2017 - VI ZB 55/16, NJW-RR 2018, 124 Rn. 16 f.; vom 19. September 2017 - VI ZB 72/16, NJW 2017, 3788 Rn. 20; BGH…, Beschluss vom 30. April 2003 - VIII ZB 100/02, NJW-RR 2003, 1217, juris Rn. 10;… MünchKomm-ZPO/Schulz, 6. Aufl., § 100 Rn. 27 ff.).
- BGH, 30.04.2019 - VI ZB 41/17
Zur Frage der Erstattungsfähigkeit von Kosten eines Privatgutachtens, das ein …
Noch trifft es zu, dass im Rahmen des Kostenfestsetzungsverfahrens bei der Frage nach der Notwendigkeit von Aufwendungen zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung fallspezifische Besonderheiten nicht berücksichtigt werden dürften; der von der Rechtsbeschwerde insoweit in Bezug genommenen Senatsentscheidung vom 19. September 2017 (VI ZB 72/16, NJW 2017, 3788) lässt sich solches nicht entnehmen. - OLG Bremen, 23.11.2023 - 1 W 24/23
Zur Berechnung der gegen den Prozessgegner festzusetzenden außergerichtlichen …
Der einzelne Streitgenosse kann daher von der Gegenseite nur den auf ihn entfallenden Kostenanteil beanspruchen, dessen Höhe sich wiederum nach dem Innenverhältnis der Streitgenossen und deren Beteiligung am Prozess bestimmt (siehe BGH…, Urteil vom 08.11.2022 - VI ZR 379/21, juris Rn. 17, MDR 2023, 395), sofern nicht ausnahmsweise ein anderes gelten sollte, wenn z.B. der Kostenanteil eines Streitgenossen von diesem uneinbringlich sein sollte und daher die übrigen Streitgenossen im Rahmen des § 7 Abs. 2 RVG auch hierfür aufkommen müssen und daher auch diese Kosten gegen den Gegner festgesetzt bekommen können (siehe BGH, Beschluss vom 19.09.2017 - VI ZB 72/16, juris Rn. 21, MDR 2018, 117).
- OLG München, 18.02.2025 - 11 W 124/25
Prozeßbevollmächtigter, Rechtsmißbrauch, Erbengemeinschaft, …
Im Falle einer Rechtsmissbräuchlichkeit allerdings, d.h. wenn kein sachlich plausibler Grund für die Beauftragung eines jeweils eigenen Anwaltes besteht, sind nur die (fiktiven) Kosten eines Prozessbevollmächtigten, erhöht um den Mehrvertretungszuschlag, erstattungsfähig (s. z.B. BGH, Beschluss vom 19.09.2017 - VI ZB 72/16; Beschluss vom 20.06.2017 - VI ZB 55/16 Tz. 8 ff.; Senatsbeschluss vom 06.12.2019 - 11 W 930/19; Senatsbeschluss v. 02.03.2016 - 11 W 161/16; OLG Koblenz, Beschluss vom 07.09.2012 - 14 W 500/12;… ausführlich Gerold/Schmidt-Müller-Rabe, RVG, 26. Aufl., VV 1008 Rn. 366 ff., 374 - dort allerdings unter Überbewertung des BGH-Beschlusses vom 13.10.2011 - V ZB 290/10: In Tz. 8 dieser Entscheidung geht der BGH nach wie vor davon aus, rechtsmissbräuchliches Verhalten sei anzunehmen, wenn für die Beauftragung eines eigenen Prozessbevollmächtigten kein sachlicher Grund bestehe, mithin plausible und schutzwürdige Belange nicht vorlägen). - OLG Bremen, 23.11.2023 - 1 Ws 23/23
Streitgenossen, Kostenfestsetzung
Der einzelne Streitgenosse kann daher von der Gegenseite nur den auf ihn entfallenden Kostenanteil beanspruchen, dessen Höhe sich wiederum nach dem Innenverhältnis der Streitgenossen und deren Beteiligung am Prozess bestimmt (siehe BGH…, Urteil vom 08.11.2022 - VI ZR 379/21, juris Rn. 17, MDR 2023, 395), sofern nicht ausnahmsweise ein anderes gelten sollte, wenn z.B. der Kostenanteil eines Streitgenossen von diesem uneinbringlich sein sollte und daher die übrigen Streitgenossen im Rahmen des § 7 Abs. 2 RVG auch hierfür aufkommen müssen und daher auch diese Kosten gegen den Gegner festgesetzt bekommen können (siehe BGH, Beschluss vom 19.09.2017 - VI ZB 72/16, juris Rn. 21, MDR 2018, 117). - OLG Bremen, 23.11.2023 - 1 W 23/23 Der einzelne Streitgenosse kann daher von der Gegenseite nur den auf ihn entfallenden Kostenanteil beanspruchen, dessen Höhe sich wiederum nach dem Innenverhältnis der Streitgenossen und deren Beteiligung am Prozess bestimmt (siehe BGH…, Urteil vom 08.11.2022 - VI ZR 379/21, juris Rn. 17, MDR 2023, 395), sofern nicht ausnahmsweise ein anderes gelten sollte, wenn z.B. der Kostenanteil eines Streitgenossen von diesem uneinbringlich sein sollte und daher die übrigen Streitgenossen im Rahmen des § 7 Abs. 2 RVG auch hierfür aufkommen müssen und daher auch diese Kosten gegen den Gegner festgesetzt bekommen können (siehe BGH, Beschluss vom 19.09.2017 - VI ZB 72/16, juris Rn. 21, MDR 2018, 117).
- LG Arnsberg, 18.09.2025 - 5 O 27/17
Kostenfestsetzung, Verzinsungsbeginn, Gläubigermehrheit, Streitgenossen
Rn. 16 Sind - wie hier - mehrere Streitgenossen nach der Kostengrundentscheidung Kostengläubiger, ohne dass besondere Beteiligungsverhältnisse angegeben sind, ist zu beachten, dass sie - mangels einer dies festlegenden gesetzlichen Bestimmung - in der Regel keine Gesamtgläubiger, sondern Anteilsgläubiger gem. § 420 BGB sind (…BGH BeckRS 2022, 39616 Rn. 16 f.; NJW 2017, 3788 Rn. 20; OLG Bamberg, Beschluss vom 17.10.2023 - 6 W 103/23; OLG Bremen BeckRS 2023, 34668; OLG Düsseldorf BeckRS 2012, 5976).
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Rechtsprechung
| BGH, 27.09.2017 - XII ZB 6/16 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Pflegschaft eines Großelternteils für ein minderjähriges Kind: Aufwandsentschädigung für den unentgeltlich tätigen Pfleger und Entstehung des Anspruchs
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1789 BGB, § 1835a Abs 1 BGB, § 1915 Abs 1 S 1 BGB, § 168 FamFG
Pflegschaft eines Großelternteils für ein minderjähriges Kind: Aufwandsentschädigung für den unentgeltlich tätigen Pfleger und Entstehung des Anspruchs - IWW
§§ 1915 Abs. 1 Satz 1, 1835 a Abs. 1 BGB, § 22 JVEG, 1835 a Abs. 2 BGB, 1789 BGB, 1835 a Abs. 4 BGB, § 168 FamFG
- Wolters Kluwer
Entstehung des Anspruchs eines unentgeltlich tätigen Pflegers auf eine Aufwandsentschädigung mit seiner förmlichen Bestellung; Bestellung des Pflegers durch die förmliche Verpflichtung zu treuer und gewissenhafter Führung der Pflegschaft
- ra.de
- rechtsportal.de
Entstehung des Anspruchs eines unentgeltlich tätigen Pflegers auf eine Aufwandsentschädigung mit seiner förmlichen Bestellung; Bestellung des Pflegers durch die förmliche Verpflichtung zu treuer und gewissenhafter Führung der Pflegschaft
- datenbank.nwb.de
Pflegschaft eines Großelternteils für ein minderjähriges Kind: Aufwandsentschädigung für den unentgeltlich tätigen Pfleger und Entstehung des Anspruchs
- ibr-online
Aufwandsentschädigung erst nach der förmlichen Bestellung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Aufwandsentschädigungsanspruch des unentgeltlich tätigen Pflegers
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Anspruch eines unentgeltlich tätigen Pflegers auf Aufwandsentschädigung
Verfahrensgang
- AG Berlin-Pankow/Weißensee, 27.06.2011 - 13 F 1021/11
- KG, 03.11.2015 - 18 UF 201/11
- BGH, 27.09.2017 - XII ZB 6/16
Papierfundstellen
- NJW-RR 2018, 193
- MDR 2018, 117
- FGPrax 2018, 24
- FamRZ 2018, 40
- Rpfleger 2018, 143
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BGH, 02.03.2016 - XII ZB 196/13
Vergütung des Betreuers: Vergütung für Zeitraum zwischen Ablauf der vorläufigen …
Auszug aus BGH, 27.09.2017 - XII ZB 6/16
Für eine rückwirkende Festsetzung eines entsprechenden Anspruchs aus anderen Rechtsgründen ist im Verfahren nach § 168 FamFG kein Raum (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 30. August 2017, XII ZB 562/16 und vom 2. März 2016, XII ZB 196/13, FamRZ 2016, 1072).Für eine ausnahmsweise rückwirkende Festsetzung auch für die Zeit vor der förmlichen Bestellung fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage (vgl. Senatsbeschlüsse vom 30. August 2017 - XII ZB 562/16 - zur Veröffentlichung bestimmt zum Umgangspfleger und vom 2. März 2016 - XII ZB 196/13 - FamRZ 2016, 1072 Rn. 10 mwN zur Betreuervergütung;… anders noch OLG Schleswig Beschluss vom 12. Dezember 2013 - 15 WF 301/13 - juris Rn. 11 mwN; OLG Hamm FamRZ 2014, 672; OLG Saarbrücken FamRZ 2012, 888, 889).
Denn im Festsetzungsverfahren nach § 168 FamFG können nur solche Ansprüche geltend gemacht werden, die auf den dort genannten Anspruchsgrundlagen beruhen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 30. August 2017 - XII ZB 562/16 - zur Veröffentlichung bestimmt und vom 2. März 2016 - XII ZB 196/13 - FamRZ 2016, 1072 Rn. 10 zur Betreuervergütung).
- BGH, 30.08.2017 - XII ZB 562/16
Vergütungsanspruch des Umgangspflegers: Tätigwerden auf Veranlassung des Gerichts …
Auszug aus BGH, 27.09.2017 - XII ZB 6/16
Für eine rückwirkende Festsetzung eines entsprechenden Anspruchs aus anderen Rechtsgründen ist im Verfahren nach § 168 FamFG kein Raum (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 30. August 2017, XII ZB 562/16 und vom 2. März 2016, XII ZB 196/13, FamRZ 2016, 1072).Für eine ausnahmsweise rückwirkende Festsetzung auch für die Zeit vor der förmlichen Bestellung fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage (vgl. Senatsbeschlüsse vom 30. August 2017 - XII ZB 562/16 - zur Veröffentlichung bestimmt zum Umgangspfleger …und vom 2. März 2016 - XII ZB 196/13 - FamRZ 2016, 1072 Rn. 10 mwN zur Betreuervergütung;… anders noch OLG Schleswig Beschluss vom 12. Dezember 2013 - 15 WF 301/13 - juris Rn. 11 mwN; OLG Hamm FamRZ 2014, 672; OLG Saarbrücken FamRZ 2012, 888, 889).
Denn im Festsetzungsverfahren nach § 168 FamFG können nur solche Ansprüche geltend gemacht werden, die auf den dort genannten Anspruchsgrundlagen beruhen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 30. August 2017 - XII ZB 562/16 - zur Veröffentlichung bestimmt …und vom 2. März 2016 - XII ZB 196/13 - FamRZ 2016, 1072 Rn. 10 zur Betreuervergütung).
- OLG Schleswig, 12.12.2013 - 15 WF 301/13
Ergänzungspflegschaft: Aufwandsentschädigung der Pflegeeltern für die Zeit vor …
Auszug aus BGH, 27.09.2017 - XII ZB 6/16
Für eine ausnahmsweise rückwirkende Festsetzung auch für die Zeit vor der förmlichen Bestellung fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage (vgl. Senatsbeschlüsse vom 30. August 2017 - XII ZB 562/16 - zur Veröffentlichung bestimmt zum Umgangspfleger …und vom 2. März 2016 - XII ZB 196/13 - FamRZ 2016, 1072 Rn. 10 mwN zur Betreuervergütung; anders noch OLG Schleswig Beschluss vom 12. Dezember 2013 - 15 WF 301/13 - juris Rn. 11 mwN; OLG Hamm FamRZ 2014, 672; OLG Saarbrücken FamRZ 2012, 888, 889). - OLG Saarbrücken, 12.09.2011 - 6 UF 132/11
Umgangspflegschaft: Entstehungszeitpunkt einer Pflegervergütung; Umstände für …
Auszug aus BGH, 27.09.2017 - XII ZB 6/16
Für eine ausnahmsweise rückwirkende Festsetzung auch für die Zeit vor der förmlichen Bestellung fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage (vgl. Senatsbeschlüsse vom 30. August 2017 - XII ZB 562/16 - zur Veröffentlichung bestimmt zum Umgangspfleger …und vom 2. März 2016 - XII ZB 196/13 - FamRZ 2016, 1072 Rn. 10 mwN zur Betreuervergütung;… anders noch OLG Schleswig Beschluss vom 12. Dezember 2013 - 15 WF 301/13 - juris Rn. 11 mwN; OLG Hamm FamRZ 2014, 672; OLG Saarbrücken FamRZ 2012, 888, 889).
- BGH, 15.01.2020 - XII ZB 627/17
Zur Vergütung des anwaltlichen Ergänzungspflegers. Zur Frage, ob auch Tätigkeiten …
Jedoch läuft es dem Grundsatz der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit zuwider, wenn dem nicht wirksam bestellten Pfleger aufgrund von bloßen Billigkeitserwägungen ein Vergütungsanspruch zuerkannt werden könnte, für den es an einer gesetzlichen Grundlage fehlt (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 13. Dezember 2017 - XII ZB 436/17 - FamRZ 2018, 513 Rn. 14 …und vom 30. August 2017 - XII ZB 562/16 - FamRZ 2017, 1846 Rn. 12 ff.; vgl. auch Senatsbeschluss vom 27. September 2017 - XII ZB 6/16 - FamRZ 2018, 40 Rn. 8 ff. zur Aufwandsentschädigung nach §§ 1915 Abs. 1 Satz 1, 1836 a Abs. 1 BGB). - OVG Thüringen, 03.05.2019 - 3 KO 620/18
Handschlag bei Verpflichtung eines Ratsmitglieds
Rn. 28 Insgesamt ist dem einerseits zu entnehmen, dass der Handschlag keine konstitutive Wirkung besitzt (vgl. hierzu o. g. Literatur und Rechtsprechung; siehe auch § 1789 BGB, hierzu: BGH, Beschluss vom 27.09.2017 - XII ZB 6/16 - juris Rdn. 9; KG…, Beschluss vom 15.08.2005 - 19 WF 122/05 - juris Rdn. 4), sondern lediglich der Bekräftigung einer materiell durch die Bekundung der Bereitschaft zur Pflichterfüllung begründeten Übernahme des Amtes dient. - LSG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2022 - L 7 AS 266/22
Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die Festsetzung von Gebühren und Auslagen im …
Diese Vermutung dürfte nach der Vorstellung des Gesetzgebers bei Rechtsanwälten regelmäßig widerlegt sein (vgl. Beschluss des Senats vom 14.02.2022 - L 7 AS 1685/21 B; LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 08.08.2017 - L 6 AS 1636/16 B unter Verweis auf BR-Drs. 308/1/12 Ausschussempfehlungen; BT-Drs. 17/10490, Seite 25 ff. insbesondere Seite 30; vgl. auch BGH Beschluss vom 27.02.2013 - XII ZB 6/16).
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