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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 10.08.2022 - 23 W 42/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,20581
OLG Stuttgart, 10.08.2022 - 23 W 42/21 (https://dejure.org/2022,20581)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10.08.2022 - 23 W 42/21 (https://dejure.org/2022,20581)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10. August 2022 - 23 W 42/21 (https://dejure.org/2022,20581)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 148 ZPO, § 252 ZPO, § 348 Abs 3 S 1 Nr 2 ZPO, Art 267 AEUV, Art 101 Abs 1 S 2 GG
    Fehlende Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung der Aufhebung einer mit einer EuGH-Vorlage in einem sog. Dieselfall verbundenen Aussetzung durch einen Einzelrichter beim Landgericht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aussetzung; EuGH-Vorlage; Kammervorlage; Recht der Europäischen Gemeinschaften; Bürgerliches Recht; (Fehlende) Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung der Aufhebung einer mit einer EuGH-Vorlage verbundenen Aussetzung durch einen Einzelrichter beim ...

  • rechtsportal.de

    Aussetzung; EuGH-Vorlage; Kammervorlage; Recht der Europäischen Gemeinschaften; Bürgerliches Recht; (Fehlende) Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung der Aufhebung einer mit einer EuGH-Vorlage verbundenen Aussetzung durch einen Einzelrichter beim ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorlagebeschluss an den EuGH ist nicht anfechtbar!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vorlagebeschluss an den EuGH ist nicht anfechtbar! (IBR 2022, 551)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2022, 1499
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (21)

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2022 - C-100/21

    Unzulässige Abschalteinrichtungen in Diesel-Fahrzeugen: Nach Ansicht von …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.08.2022 - 23 W 42/21
    Unabhängig von der Frage, ob diese Vorlagefrage vom Gerichtshof der Europäischen Union als hypothetisch und daher unzulässig zurückzuweisen sein sollte (so zu einer inhaltlich gleichen Frage in einem anderen Verfahren die Schlussanträge des Generalanwalts vom 2. Juni 2022 - C-100/21, juris, Rn. 70 ff.), ist es inhaltlich jedenfalls nicht objektiv willkürlich, anzunehmen, dass die Vorschrift wegen Unvereinbarkeit mit Art. 267 Abs. 2 AEUV in einem Fall wie dem vorliegenden nicht anwendbar ist.

    Es ist zumindest vertretbar, dass Art. 267 AEUV einer nationalen Regelung entgegensteht, die einem Einzelrichter, der meint, dass eine für ihn entscheidungserhebliche Frage eine Vorabentscheidung erfordere, vorschreibt, die Frage einer Zivilkammer vorzulegen, und ihn daran hindert, den Gerichtshof um Vorabentscheidung zu ersuchen (so namentlich ausdrücklich die Schlussanträge des Generalanwalts vom 2. Juni 2022 - C-100/21, juris, Rn. 75 ff., demzufolge auch einem Einzelrichter freistehen muss, in jedem Moment des Verfahrens den Gerichtshof um eine Vorabentscheidung zu ersuchen).

  • BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvR 2661/06

    Ultra-vires-Kontrolle Mangold

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.08.2022 - 23 W 42/21
    Jedenfalls aber wäre nicht ersichtlich, dass sie hiermit in einer Weise kollidierte, die den Bereich der Verfassungsidentität gemäß Art. 79 Abs. 3 GG in Verbindung mit Art. 1 GG und Art. 20 GG (vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 6. Juli 2010 - 2 BvR 2661/06, juris, Rn. 55) beträfe.
  • BGH, 31.03.2020 - XI ZR 198/19

    EuGH-Rechtsprechung zur Kaskadenverweisung ist für das deutsche Recht nicht …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.08.2022 - 23 W 42/21
    Rn. 29 Aber selbst wenn man annimmt, dass nach deutschem Zivilprozessrecht ein Einzelrichter verpflichtet ist, den Rechtsstreit der Kammer vorzulegen, wenn er ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union richten will (so möglicherweise obiter dictum BGH, Beschluss vom 31. März 2020 - XI ZR 198/19, juris, Rn. 15, zu einem Vorabentscheidungsersuchen des LG Ravensburg in anderem Zusammenhang als dem hiesigen; s.a. - aus einer Zeit mit faktisch weitaus weniger Vorabentscheidungsersuchen als heutzutage - BVerfG…, Beschluss vom 31. Mai 1990 - 2 BvL 12/88, juris, Rn. 145, zur Grundsätzlichkeit im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bei Rechtsfragen aus dem Gemeinschaftsrecht mit der Notwendigkeit einer Vorabentscheidung, mit Verweis auf BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 1986 - 3 B 104/85, juris), ist die gegenteilige Ansicht jedenfalls nicht objektiv willkürlich.
  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Absatzfonds

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.08.2022 - 23 W 42/21
    Rn. 29 Aber selbst wenn man annimmt, dass nach deutschem Zivilprozessrecht ein Einzelrichter verpflichtet ist, den Rechtsstreit der Kammer vorzulegen, wenn er ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union richten will (so möglicherweise obiter dictum BGH…, Beschluss vom 31. März 2020 - XI ZR 198/19, juris, Rn. 15, zu einem Vorabentscheidungsersuchen des LG Ravensburg in anderem Zusammenhang als dem hiesigen; s.a. - aus einer Zeit mit faktisch weitaus weniger Vorabentscheidungsersuchen als heutzutage - BVerfG, Beschluss vom 31. Mai 1990 - 2 BvL 12/88, juris, Rn. 145, zur Grundsätzlichkeit im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bei Rechtsfragen aus dem Gemeinschaftsrecht mit der Notwendigkeit einer Vorabentscheidung, mit Verweis auf BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 1986 - 3 B 104/85, juris), ist die gegenteilige Ansicht jedenfalls nicht objektiv willkürlich.
  • BGH, 12.10.2021 - VIII ZB 63/20

    Rechtsbeschwerde gegen Aussetzung des Verfahrens wegen Vorgreiflichkeit: …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.08.2022 - 23 W 42/21
    In einem Verfahren über eine Beschwerde hinsichtlich einer Aussetzung des Verfahrens anfallende Kosten sind Teil der Kosten des Rechtsstreits, über die im Rahmen der Entscheidung in der Hauptsache zu befinden ist, die demnach - unabhängig vom Ausgang des Beschwerdeverfahren - die in der Hauptsache unterliegende Partei zu tragen hat (vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2021 - VIII ZB 63/20, juris, Rn. 3, m.w.N.).
  • BVerwG, 22.07.1986 - 3 B 104.85

    Gesetzlicher Richter - Vorlagepflicht beim EuGH - Rechtsmittel des …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.08.2022 - 23 W 42/21
    Rn. 29 Aber selbst wenn man annimmt, dass nach deutschem Zivilprozessrecht ein Einzelrichter verpflichtet ist, den Rechtsstreit der Kammer vorzulegen, wenn er ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union richten will (so möglicherweise obiter dictum BGH…, Beschluss vom 31. März 2020 - XI ZR 198/19, juris, Rn. 15, zu einem Vorabentscheidungsersuchen des LG Ravensburg in anderem Zusammenhang als dem hiesigen; s.a. - aus einer Zeit mit faktisch weitaus weniger Vorabentscheidungsersuchen als heutzutage - BVerfG…, Beschluss vom 31. Mai 1990 - 2 BvL 12/88, juris, Rn. 145, zur Grundsätzlichkeit im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bei Rechtsfragen aus dem Gemeinschaftsrecht mit der Notwendigkeit einer Vorabentscheidung, mit Verweis auf BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 1986 - 3 B 104/85, juris), ist die gegenteilige Ansicht jedenfalls nicht objektiv willkürlich.
  • EuGH, 16.12.2008 - C-210/06

    Cartesio - Ein Mitgliedstaat kann die Verlegung des Sitzes einer nach seinem …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.08.2022 - 23 W 42/21
    Die nationalen Gerichte haben ein unbeschränktes Recht zur Vorlage an den Gerichtshof; zwar schließt Art. 267 AEUV nicht aus, dass gegen eine Entscheidung, mit der ein Gericht, dessen Entscheidungen mit Rechtsmitteln des innerstaatlichen Rechts angefochten werden können, den Gerichtshof um Vorabentscheidung ersucht, die normalen Rechtsmittel des innerstaatlichen Rechts gegeben sind, die Entscheidung über ein solches Rechtsmittel kann jedoch - wenn das Ausgangsverfahren insgesamt beim vorlegenden Gericht anhängig bleibt und nur die Vorlageentscheidung Gegenstand eines beschränkten Rechtsmittels ist - nicht die dem vorlegenden Gericht eingeräumte Befugnis einschränken, den Gerichtshof anzurufen, und darf diese nicht dadurch in Frage stellen, dass das Rechtmittelgericht die Vorlageentscheidung abändern, außer Kraft setzen und dem vorlegenden Gericht die Fortsetzung des ausgesetzten nationalen Verfahrens aufgeben kann (vgl. EuGH, Urteil vom 16. Dezember 2008 - C-210/06, juris, Rn. 88 ff., zu Art. 234 EGV).
  • BGH, 13.03.2003 - IX ZB 134/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung durch den …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.08.2022 - 23 W 42/21
    Hat der Einzelrichter objektiv willkürlich eine Entscheidungsbefugnis an sich gezogen, die nach dem Gesetz nicht ihm, sondern der Kammer in ihrer vollen Besetzung übertragen ist, weil in Fällen von grundsätzlicher Bedeutung der Einzelrichter den Rechtsstreit der Kammer zur Entscheidung über eine Übernahme vorzulegen hat, ist die trotz einer von ihm bejahten grundsätzlichen Bedeutung unterbliebene Vorlage offensichtlich unvertretbar und ist es nicht Sinn des Rechtsmittelausschlusses, bei der Verletzung des Verfahrensgrundrechts auf den gesetzlichen Richter eine andernfalls nur im Wege der Verfassungsbeschwerde mögliche Überprüfung durch das Beschwerdegericht auszuschließen (vgl. BGH…, Beschluss vom 10. November 2003 - II ZB 14/02, juris, Rn. 7; BGH, Beschluss vom 13. März 2003 - IX ZB 134/02, juris, Rn. 11; jeweils zu § 568 ZPO im Rahmen der Rechtsbeschwerde nach deren Zulassung durch den Einzelrichter).
  • BGH, 08.04.2014 - XI ZB 40/11

    Aussetzung eines Schadensersatzprozesses wegen fehlerhafter Kapitalanlageberatung …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.08.2022 - 23 W 42/21
    Rn. 17 a) Zwar mag der Aufhebung eines Aussetzungsbeschlusses nicht entgegenstehen, dass dieser mangels Einlegung eines Rechtsbehelfs rechtskräftig wurde, da eine dadurch eingetretene Unanfechtbarkeit nur für den Aussetzungsbeschluss selbst, nicht aber für eine Entscheidung gilt, mit der der Aussetzungsbeschluss aufgehoben oder ein Antrag auf Fortsetzung des Verfahrens abgelehnt wird (vgl. BGH…, Beschluss vom 11. September 2012 - XI ZB 32/11, juris, Rn. 12; BGH, Beschluss vom 8. April 2014 - XI ZB 40/11, juris, Rn. 10; mit Verweis auf §§ 150, 250 ZPO, die die Aufnahme eines ausgesetzten Verfahrens grundsätzlich zulassen und die Entscheidung darüber in das Ermessen des Gerichts stellen, soweit nicht einerseits ein Aussetzungszwang oder andererseits eine Fortsetzungspflicht besteht).
  • BGH, 04.05.2022 - VII ZB 46/21

    Beweisverfahren: Isolierte Anfechtbarkeit eines Beweisbeschlusses; …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.08.2022 - 23 W 42/21
    Zudem kann beispielsweise auch ein Beweisbeschluss ausnahmsweise selbständig anfechtbar sein, wenn einer Partei - von ihr schlüssig behauptet - bei Durchführung der Beweisaufnahme ein bleibender rechtlicher Nachteil in Form einer irreversiblen Verletzung von Grundrechten droht, der sich im weiteren Verfahren nicht mehr oder jedenfalls nicht mehr vollständig beheben ließe und der daher eine selbständige Anfechtbarkeit des Beweisbeschlusses gebietet (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Mai 2022 - VII ZB 46/21, juris, Rn. 13 ff.).
  • BGH, 26.07.2011 - II ZB 11/10

    Kapitalanlegermusterverfahren: Bindungswirkung eines Vorlagebeschlusses bei …

  • BVerfG, 02.06.2009 - 1 BvR 2295/08

    Verletzung des Verfahrensgrundrechts auf den gesetzlichen Richter bei …

  • BGH, 11.09.2012 - XI ZB 32/11

    Fortsetzung des Rechtsstreits nach fehlerhafter Aussetzung gemäß dem …

  • BGH, 10.11.2003 - II ZB 14/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde durch den Einzelrichter

  • EuGH, 16.07.2020 - C-686/18

    Adusbef u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zulässigkeit - Art. 63 ff. AEUV - …

  • EuGH - C-240/21 (anhängig)

    Daimler

  • BVerfG, 15.11.2010 - 1 BvL 12/10

    Unzulässigkeit einer vom originären Einzelrichter (§ 348 Abs 1 ZPO) beschlossenen …

  • OLG Brandenburg, 06.10.2014 - 4 W 33/14

    Verfahrensaussetzung: Statthaftigkeit der Beschwerde gegen einen …

  • OLG Braunschweig, 28.06.2022 - 4 W 13/22

    Aussetzungsbeschluss unter Bezugnahme auf EuGH-Vorlage eines fremden Verfahrens - …

  • OLG Stuttgart, 21.10.2020 - 6 W 53/20

    Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen Aussetzungsentscheidung …

  • OLG Köln, 13.05.1977 - 6 W 80/76
  • OLG Jena, 26.07.2024 - 4 W 296/23

    Aussetzung i.V.m. EuGH-Vorlage ist nicht anfechtbar!

    Rn. 13 Zwar findet gemäß § 252 ZPO gegen Entscheidungen, durch die die Aussetzung des Verfahrens angeordnet oder abgelehnt wird, die sofortige Beschwerde statt; dies gilt nach herrschender Auffassung indes nicht, soweit das Gericht das Verfahren in Verbindung mit einer - jedenfalls eigenen (zur Statthaftigkeit der Beschwerde bei Aussetzung im Hinblick auf ein fremdes Vorabentscheidungsersuchen vgl. z.B.: KG Berlin, Beschluss vom 17. Mai 2024 - 21 W 5/24; OLG Braunschweig, Beschluss vom 2. März 2022 - 4 W 4/22 - a.A. z.B. OLG Celle…, Beschluss vom 10. Oktober 2008 - 9 W 78/08 -, Rn. 3; jeweils zitiert nach juris und m.w.N.) - Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union zur Vorabentscheidung gemäß Art. 267 AEUV ausgesetzt hat (vgl. Senatsbeschluss vom 15. April 2024 - 4 W 31/22 -, dort Seite 4 (nicht veröffentlicht), unter ausdrücklicher Aufgabe der zuvor mit Beschluss vom 9. Dezember 2022 - 4 W 17/22 -, vertretenen Auffassung; ebenso z.B.: Thüringer Oberlandesgericht…, Beschluss vom 30. Januar 2023 - 7 W 186/21 -, Rn. 9 f; OLG Köln…, Beschluss vom 15. Dezember 2023 - 19 W 25/23 -, Rn. 9; OLG Stuttgart, Beschluss vom 10. August 2022 - 23 W 42/21 -, Rn. 10 ff.; Brandenburgisches Oberlandesgericht…, Beschluss vom 6. Oktober 2014 - 4 W 33/14 -, Rn. 13; OLG München…, Beschluss vom 18. Oktober 2012 - Verg 13/12 -, Rn. 17; OLG Celle…, Beschluss vom 10. Oktober 2008 - 9 W 78/08 -, Rn. 1 f.; ausdrücklich offengelassen: BGH…, Beschluss vom 21. März 2023 - EnVR 83/20 -, Rn. 2; jeweils zitiert nach juris und m.w.N.).

    Gemäß Art. 267 AEUV ist gerade jedes Gericht zu einem Vorabentscheidungsersuchen in einem vor ihm anhängigen Verfahren befugt, ohne dass es hierbei an die Ansicht eines Gerichts höherer Instanz gebunden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 15. April 2024 - 4 W 31/22 - (nicht veröffentlicht), unter Verweis auf OLG Stuttgart, Beschluss vom 10. August 2022 - 23 W 42/21 -, Rn. 10 ff., juris m.w.N.).

    Auch für diesen Fall ist mit der oben ausgeführten Begründung eine einschränkende Auslegung des § 252 ZPO dahingehend, dass auch gegen die Aufhebung bzw. Ablehnung der Aussetzung die sofortige Beschwerde nicht statthaft ist, erforderlich um zu gewährleisten, dass die Instanzgerichte ihre Befugnis zur eigenen Entscheidung über eine Verfahrensaussetzung und Vorlage uneingeschränkt und ohne Bindung an die Ansicht eines Gerichts höherer Instanz - des Beschwerdegerichts - treffen können (ebenso z.B. OLG Köln…, Beschluss vom 15. Dezember 2023 - 19 W 25/23 -, Rn. 9; Thüringer Oberlandesgericht…, Beschluss vom 30. Januar 2023 - 7 W 186/21 -, Rn. 11 f; OLG Stuttgart, Beschluss vom 10. August 2022 - 23 W 42/21 -, Rn. 16; jeweils zitiert nach juris und m.w.N.).

  • OLG Jena, 15.04.2024 - 4 W 31/22

    Aussetzung des Rechtsstreits über die Rückabwicklung einer fondsgebundenen …

    Rn. 20 Gegen den Beschluss, mit dem das Landgericht das Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union mehrere Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt hat, ist eine sofortige Beschwerde nicht statthaft (vgl. ebenso z.B.: OLG Köln…, Beschluss vom 15. Dezember 2023 - 19 W 25/23 -, Rn. 9; Thüringer Oberlandesgericht…, Beschluss vom 30. Januar 2023 - 7 W 186/21 -, Rn. 9 f; OLG Stuttgart, Beschluss vom 10. August 2022 - 23 W 42/21 -, Rn. 10 ff.; Brandenburgisches Oberlandesgericht…, Beschluss vom 6. Oktober 2014 - 4 W 33/14 -, Rn. 13; OLG München…, Beschluss vom 18. Oktober 2012 - Verg 13/12 -, Rn. 17; OLG Celle…, Beschluss vom 10. Oktober 2008 - 9 W 78/08 -, Rn. 1 f.; jeweils zitiert nach juris und m.w.N.; ausdrücklich offen gelassen: BGH…, Beschluss vom 21. März 2023 - EnVR 83/20 -, Rn. 2, juris, m.w.N.).

    Rn. 21 Das Oberlandesgericht Stuttgart hat hierzu ausgeführt (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 10. August 2022 - 23 W 42/21 -, Rn. 10 ff., juris m.w.N.):.

    Gemäß Art. 267 AEUV ist gerade jedes Gericht zu einem Vorabentscheidungsersuchen in einem vor ihm anhängigen Verfahren befugt, ohne dass es hierbei an die Ansicht eines Gerichts höherer Instanz gebunden ist (vgl. zu dem Vorgenannten: OLG Stuttgart, Beschluss vom 10. August 2022 - 23 W 42/21 -, Rn. 10 ff., juris m.w.N.).

  • OLG Jena, 30.01.2023 - 7 W 186/21

    Verfahrensaussetzung: Anfechtbarkeit der Ablehnung eines Antrags auf Aufhebung …

    Das Beschwerdegericht schließt sich insoweit den überzeugenden Ausführungen des OLG Stuttgart in seinem Beschluss vom 10.08.2022, Az. 23 W 42/21, (u.a. abrufbar unter juris) an verweist auf die dortigen Gründe:.

    Rn. 12 Auch insoweit wird auf die Gründe in dem Beschluss des OLG Stuttgart, Beschluss vom 10.08.2022 - 23 W 42/21 - (…dort Rn. 16, juris) Bezug genommen.

  • OLG Jena, 09.12.2022 - 4 W 17/22

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Aussetzung des Verfahrens wegen eines …

    Der Senat folgt nicht der Ansicht der Oberlandesgerichte und der überwiegenden Literatur, wonach eine Aussetzung des Verfahrens in Verbindung mit einer Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union zur Vorabentscheidung nach Art. 267 AEUV unanfechtbar sei (zuletzt OLG Stuttgart, Beschluss vom 10.08.2022, 23 W 42/21, juris Rn. 11 m.w.N.;… Zöller/ Greger, ZPO, 34. Aufl. 2022, § 252 Rn. 2; a.A. Pfeiffer, NJW 1994, 1996 ff.).

    Soweit der Senat von der Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart, Beschluss vom 10.08.2022, 23 W 42/21, abweicht, fehlt es an einer Entscheidungserheblichkeit, da die Beschwerde jedenfalls unbegründet war.

  • OLG Köln, 17.05.2023 - 15 W 19/23

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Aussetzung des Rechtsstreits im Hinblick …

    Eine Entscheidung über die Beschwerde würde - wollte man sie als zulässig erachten - jedoch zwangsläufig dem unteren Instanzgericht jedenfalls teilweise auch den Inhalt seiner Meinungsbildung vorschreiben (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 13. Mai 1977 - 6 W 80/76, juris; OLG Celle, Beschluss vom 10. Oktober 2008 - 9 W 78/08, NJW-RR 2009, 857; Brandenburgisches OLG…, Beschluss vom 6. Oktober 2014 - 4 W 33/14, juris Rn. 14 f.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 10. August 2022 - 23 W 42/21, MDR 2022, 1499;… Zöller/Greger, ZPO, 34. Aufl., § 252 Rn. 2;… BeckOK-ZPO/Jaspersen, § 252 Rn. 4 [Stand: 1. März 2023];… Roth in Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl., § 148 Rn. 16, § 252 Rn. 2).
  • OLG Braunschweig, 15.12.2022 - 4 W 28/22

    Aussetzung; EuGH-Vorlage; Vorlagebeschluss; Vorabentscheidungsverfahren; …

    Rn. 32 Zwar ist nach herrschender Auffassung § 252 ZPO einschränkend dahin auszulegen, dass eine sofortige Beschwerde nicht statthaft ist, soweit das Gericht das Verfahren in Verbindung mit einer eigenen Vorlageentscheidung an ein höheres Gericht ausgesetzt hat (OLG Köln…, Beschluss vom 13. Mai 1977 - 6 W 80/76 -, Rn. 22 ff., juris; OLG Celle…, Beschluss vom 10. Oktober 2008 - 9 W 78/08 -, Rn. 1, juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht…, Beschluss vom 6. Oktober 2014 - 4 W 33/14 -, Rn. 13 ff., juris; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 21. Oktober 2020 - 6 W 53/20 -, Rn. 9, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 10. August 2022 - 23 W 42/21 -, Rn. 11, juris;… MüKoZPO/Stackmann, 6. Aufl. 2020, ZPO § 252 Rn. 17;… BeckOK ZPO/Jaspersen, 46. Ed. 01.09.2022, ZPO § 252 Rn. 4;… Zöller/Greger, Zivilprozessordnung, 34. Aufl. 2022, § 252 ZPO Rn. 2).
  • LG Erfurt, 01.06.2023 - 8 O 1462/20

    Unstatthaftigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Aussetzung des Verfahrens …

    Rn. 10 "Der Senat folgt nicht der Ansicht der Oberlandesgerichte und der überwiegenden Literatur, wonach eine Aussetzung des Verfahrens in Verbindung mit einer Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union zur Vorabentscheidung nach Art. 267 AEUV unanfechtbar sei (zuletzt OLG Stuttgart, Beschluss vom 10.08.2022, 23 W 42/21, juris Rn. 11 m.w.N.;… Zöller/ Greger, ZPO, 34. Aufl. 2022, § 252 Rn. 2; a.A. Pfeiffer, NJW 1994, 1996 ff.).
  • OLG Saarbrücken, 04.07.2024 - 4 W 30/24

    Beschwerde gegen die Aussetzung eines Rückforderungsprozesses wegen Verlusten aus …

    Allerdings ist § 252 ZPO nach herrschender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur dahingehend auszulegen, dass die sofortige Beschwerde nicht statthaft ist, wenn die Aussetzung mit einer Vorlageentscheidung nach Art. 267 AEUV verbunden ist (OLG Köln, Beschluss vom 13. Mai 1977 - 6 W 80/76 -, juris; OLG Stuttgart Beschl. v. 10.8.2022 - 23 W 42/21, NJOZ 2023, 125, beck-online;… Anders/Gehle/Becker, 82. Aufl. 2024, ZPO § 252 Rn. 10;… MüKoZPO/Stackmann, 6. Aufl. 2020, ZPO § 252 Rn. 17;… Saenger, Zivilprozessordnung, ZPO § 252 Rn. 1, beck-online;… Greger in: Zöller, Zivilprozessordnung, 35. Auflage 2024, § 252 ZPO, Rn. 2).

    Dies wird aus dem allgemeinen prozessrechtlichen Grundsatz hergeleitet, dass Instanzgerichte ihre Sachentscheidung ohne Steuerung und Einflussnahme von außen treffen dürfen und müssen; würde man eine Anfechtbarkeit für statthaft erachten, liefe dies auf eine dem Gesetz fremde Überprüfung der Vorlageentscheidung und -kompetenz des Gerichts hinaus, weil sie mit der damit einhergehenden Aussetzung untrennbar verknüpft ist (OLG Stuttgart Beschl. v. 10.8.2022 - 23 W 42/21, NJOZ 2023, 125;… BeckOK ZPO/Jaspersen, 51. Ed. 1.12.2023, ZPO § 252 Rn. 4).

  • OLG Köln, 15.12.2023 - 19 W 25/23

    Zahlungsansprüche im Zusammenhang mit Online-Glücksspielen und Sportwetten

    Entsprechendes gilt mit nämlicher Begründung für die Aufhebung einer erfolgten Aussetzung bzw. für die Ablehnung einer Aussetzung zwecks Vorlage (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss v. 10.08.2022, 23 W 42/21, zitiert nach juris Rn. 16;… Jaspersen, a.a.O.).
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