Rechtsprechung
| BAG, 22.02.1968 - 5 AZR 278/67 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Kündigungsrechtsstreit - Arbeitslosengeld - Abfindung
Verfahrensgang
- LAG Bremen, 28.04.1967 - 2 Sa 129/66
- BAG, 22.02.1968 - 5 AZR 278/67
Papierfundstellen
- BAGE 20, 324
- NJW 1968, 1301
- MDR 1968, 529
- DB 1968, 671
Wird zitiert von ... (15)
- BAG, 21.05.2008 - 8 AZR 623/07
Schadensersatz - Eigenkündigung des Arbeitnehmers - Auflösungsverschulden des …
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts war die Verweisung in § 13 Abs. 1 Satz 3 KSchG auf § 9 Abs. 2 KSchG dahingehend zu verstehen, dass das Arbeitsverhältnis zu dem Zeitpunkt aufzulösen war, zu dem die außerordentliche Kündigung gewirkt hätte (vgl. BAG 22. Februar 1968 - 5 AZR 278/67 - BAGE 20, 324 = AP KSchG 1951 § 7 Nr. 22 = EzA KSchG § 7 Nr. 4; 9. April 1981 - 6 AZR 787/78 - BAGE 35, 200 = AP KSchG 1969 § 11 Nr. 1 = EzA KSchG § 11 Nr. 3). - BAG, 12.09.1979 - 4 AZR 420/77
Pfändungs- und Überweisungsbeschluss - Formularmäßiger Erlass - Abfindung - …
Die vom Bundesarbeitsgericht bisher offengelassene Frage, ob § 767 Abs. 2 ZPO auf Prozeßvergleiche anwendbar ist (vgl. BAG 20, 324- = AP Nr. 22 zu § 7 KSchG; BAG AP Nr. 22 zu § 794- ZPO), ist daher zu verneinen.Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH LM Nr. 4- zu § 767 ZPO = NJW 153" 34-5) und der - soweit ersichtlich - jetzt einhelligen Meinung im Schrifttum (…vgl. Baumbach-Lauterbach-Albers-Hartmann, aaO, § 795 Anm. 2 Stichwort "§ 767";… Bruns-Petärs, Zwangsvollstreckungsrecht, 2. Aufl. 1976, S. 73;… Stein-Jonas-Münzberg, Zivilprozeßordnung, 19- Aufl. 1975i § 795 Anm. II 5;… Thomas-Putzo, Zivilprozeßordnung, 10. Aufl. 1978, § 767 Anm. 6 d;… Wieczorek, Zivilprozeßordnung, 2. Aufl. 1977) § 795 Anm. A I e 3)" Es kann daher dahingestellt bleiben, ob auch aus der Rechtsnatur eines AbfindungsVerglei ches nach §§ 9) 10 KSchG abgeleitet werden kann, daß der Schuldner bei der Vollstreckungsgegenklage nicht auf Einwendungen beschränkt ist, die sich auf zeitlich nach dem Vergleichsabschluß liegende Tatsachen stützen (so noch BAG 20, 324- = AP Nr. 22 zu § 7 KSchG).
Es ist deshalb unerheblich, daß sie kein unmittelbares Arbeitsentgelt, keinen Ersatz für ein Arbeitsentgelt und auch keinen sonstigen Schadenersatz darstellt (vgl. BAG 20, 324 = AP Nr. 22 zu § 7 KSchG; BAG AP Nr. 24 zu § 7 KSchG).
- BAG, 09.10.1996 - 5 AZR 246/95
Anrechnung von Arbeitslosengeld auf die Abfindung
Die Arbeitsvertragsparteien haben es grundsätzlich in der Hand, das Ende des Arbeitsverhältnisses zu bestimmen, mit der Folge, daß für die Zeit danach Lohnansprüche, die auf die Bundesanstalt übergehen könnten, nicht entstehen (BAGE 20, 324 = AP Nr. 22 zu § 7 KSchG; BAGE 21, 154 [BAG 29.08.1968 - 5 AZR 424/67] = AP Nr. 5 zu § 96 AVAVG; BAG Urteil vom 17. April 1986 - 2 AZR 308/85 - AP Nr. 40 zu § 615 BGB; LAG Hamm Urteil vom 19. Februar 1988 - 16 Sa 1705/87 - NZA 1988, 773; Gagel, AFG, Stand Januar 1996 § 117 Rz 44 ff.; Niesel/Düe, AFG 1995, § 117 Rz 13; Hanau, AuR 1984, 335, 338).Zum einen ist die erstgenannte Vorschrift ohnehin auf Vergleiche nicht anwendbar; zum anderen entsteht der Abfindungsanspruch erst durch den Vergleichsabschluß, so daß auch deshalb Einwendungen gegen diesen nicht § 767 Abs. 2 ZPO unterliegen (vgl. BAG Urteil vom 22. Februar 1968 - 5 AZR 278/67 - AP Nr. 22 zu § 7 KSchG).
- BAG, 25.04.1991 - 6 AZR 183/90
Gratifikation; Stichtagsregelung; Betriebsbedingte Kündigung
Die Festlegung dieser Rechtsfolge ist rechtlich möglich (BAG Urteil vom 17. April 1986 - 2 AZR 308/85 - AP Nr. 40 zu § 615 BGB; BAGE 20, 324, 329 = AP Nr. 22 zu § 7 KSchG; BAGE 34, 128, 135 = AP Nr. 14 zu § 6 LohnFG; BAG Urteil vom 13. April 1972 - 2 AZR 243/71 - AP Nr. 64 zu § 626 BGB; BAG Urteil vom 15. Dezember 1988 - 2 AZR 189/88 -, nicht veröffentlicht;… ebenso KR-Friedrich , 3. Aufl., § 4 KSchG Rz 297). - BAG, 17.04.1986 - 2 AZR 308/85
Anspruch auf Rückerstattung von Arbeitslosengeld - Eintritt in die …
Die Frage des Übergangs des Anspruchs richtet sich danach, ob zum Zeitpunkt der sozialversicherungsrechtlichen Leistung nach dem Willen der Parteien ein Arbeitsverhältnis bestand (so im Ergebnis auch BAG Urteile vom 29. August 1968, BAG 21, 154 = AP Nr. 5 zu § 96 AVAVG und vom 22. Februar 1968, BAG 20, 324 = AP Nr. 22 zu § 7 KSchG) wobei die Abhängigkeit der Rechtsstellung der BA von den Wirkungen der Privatautonomie allein aus § 404 BGB und den Besonderheiten des Arbeitsverhältnisses herzuleiten ist (BAG vom 28. April 1983 - 2 AZR 446/81 - AP Nr. 3 zu § 117 AFG, zu II 2 der Gründe; vgl. auch Gagel, BB 1983, 453 ff.). - BAG, 20.08.1980 - 5 AZR 227/79
Lohnfortzahlung - Prozeßvergleich - Entgeltfortzahlungsanspruch - Kündigung - …
Die gleiche Wirkung hat ein Vergleich, in dem die Parteien eines Kündigungsschutzprozesses das Arbeitsverhältnis zum Kündigungstermin einvernehmlich beenden (Urteil des Senats - BAG 20, 324 [329 ff.] = AP Nr. 22 zu § 7 KSchG [zu 2 der Gründe]). - LAG Düsseldorf, 25.03.2009 - 13 Ta 656/08
Bestimmtheit eines Vergleichs
Veranlassung hierfür besteht insoweit, als zwar die Präklusion nach § 767 Abs. 2 ZPO für Prozessvergleiche nicht gilt, da sie nicht in Rechtskraft erwachsen (BAG 22.02.1968 - 5 AZR 278/67 - DB 1968, 671; BGH 27.11.1952 - IV ZR 57/52 - NJW 1953, 345; BGH 14.05.1987 - BLw 5/86 - NJW-RR 1987, 1022), der Vergleich aber daraufhin auszulegen ist, ob und welche Einwendungen durch ihn ausgeschlossen sein sollen (LAG Nürnberg 09.03.2005 - 4 Sa 207/04 - NZA-RR 2006, 100). - BAG, 09.04.1981 - 6 AZR 787/78
Kündigung
Sie wäre dann nämlich inhaltsleer, weil bei einer gerichtlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses, die nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Zeitpunkt des Ausspruchs der unwirksamen außerordentlichen Kündigung zu erfolgen hat (BAG 5, 35 [358 f.] = AP Nr. 11 zu § 13 KSchG [zu C 1 der Gründe]; BAG 20, 324 [332] = AP Nr. 22 zu § 7 KSchG [zu 2 der Gründe]), kein Raum mehr für eine Zahlungspflicht des Arbeitgebers "für die Zeit nach der Entlassung" (§ 11 KSchG) bliebe. - BAG, 25.04.1991 - 6 AZR 180/90
Anforderungen für einen individualrechtlichen und betrieblichen Anspruch auf …
Die Festlegung dieser Rechtsfolge ist rechtlich möglich (BAG Urteil vom 17. April 1986 - 2 AZR 308/85 - AP Nr. 40 zu § 615 BGB; BAGE 20, 324, 329 = AP Nr. 22 zu § 7 KSchG; BAGE 34, 128, 135 = AP Nr. 14 zu § 6 LohnFG; BAG Urteil vom 13. April 1972 - 2 AZR 243/71 - AP Nr. 64 zu § 626 BGB; BAG Urteil vom 15. Dezember 1988 - 2 AZR 189/88 -, nicht veröffentlicht;… ebenso KR-Friedrich, 3. Aufl., § 4 KSchG Rz 297). - BSG, 29.01.1974 - 9 RV 620/72
Bescheid über eine einkommensabhängige Leistung der Kriegsopferversorgung
Maßgebend hierfür war insbesondere, daß die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (insbesondere BAG 20, 324 f; 21, 154, 157, 159) von der Arbeitsverwaltung als unbefriedigend erachtet wurde (vgl. Hennig/Kühl/Heuer, AFG Kommentar, Anm. 1 zu § 117; Schönefelder/Kranz/Wanka, AFG Kommentar, Randnote 1 zu § 117). - BAG, 06.02.1985 - 5 AZR 121/83
Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit - Vorliegen einer …
- BAG, 19.06.1980 - 2 AZR 637/77
- BFH, 13.06.1969 - VI R 207/67
Steuerbefreiungsvorschrift - Außerordentliche Kündigung - Wichtiger Grund - …
- BAG, 29.08.1968 - 5 AZR 424/67
Abfindung - Prozeßvergleich
- LAG Hessen, 01.06.1987 - 1 Sa 1599/86
Kündigung eines Arbeitsverhältnisses gegenüber einem Vertreter ohne …
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Rechtsprechung
| BAG, 31.01.1968 - 1 ABR 2/67 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Bestehen einer tariffähigen Vereinigung - Besorgnis der Befangenheit eines Richters
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LAG Berlin, 07.03.1967 - 5 TaBV 1/66
- BAG, 31.01.1968 - 1 ABR 2/67
- BAG, 09.07.1968 - 1 ABR 2/67
Papierfundstellen
- BAGE 20, 271
- NJW 1968, 862 (Ls.)
- MDR 1968, 529
- DB 1968, 807
Wird zitiert von ... (5)
- BSG, 06.12.2017 - B 8 SO 10/16 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Ausschließung und Ablehnung ehrenamtlicher …
Rn. 15 Aus der fehlenden Einbeziehung der Mitarbeiter kommunaler Spitzenverbände in den Kreis der ausgeschlossenen Personen nach § 17 Abs. 3 SGG folgt deshalb, dass auch solche Personen vorgeschlagen werden können, die Bedienstete der vorschlagenden Vereinigung oder eines ihr angeschlossenen Vereins sind (vgl Bundesarbeitsgericht <BAG>, Beschluss vom 31.1.1968 - 1 ABR 2/67 - juris RdNr 13).Dabei geht der Gesetzgeber - wie für jeden ehrenamtlichen Richter - davon aus, dass die auf Vorschlag der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände berufenen ehrenamtlichen Richter (§ 46 Abs. 4 SGG) ungeachtet ihrer jeweiligen Stellung die ihnen übertragenen Aufgaben als ehrenamtliche Richter gewissenhaft und ohne Rücksicht auf Belange der vorschlagenden Vereinigung und ihrer Mitgliedsverbände erfüllen (vgl BAG, Beschluss vom 31.1.1968 - 1 ABR 2/67 - juris RdNr 13; BAG, Beschluss vom 6.8.1997 - 4 AZR 789/95 <A> - juris RdNr 17).
Offen bleiben kann deshalb, ob der "vorsorglich" geltend gemachte Ablehnungsgrund der institutionellen Befangenheit gegenüber weiteren ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern unter dem Gesichtspunkt der Prozessökonomie tatsächlich zulässig ist (so BAGE 20, 271 ff, allerdings in der Situation eines alle Richterinnen und Richter betreffenden Ablehnungsgesuchs wegen einer möglichen Zugehörigkeit zu einer gewerkschaftlichen Vereinigung)..
- BAG, 06.08.1997 - 4 AZR 789/95
Eingruppierung: Sozialarbeiterin in der Amtsbetreuung
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. z.B. BAGE 20, 271, 274 = AP Nr. 2 zu § 41 ZPO , zu II 4 der Gründe) ergibt sich aus diesen Regelungen des Arbeitsgerichtsgesetzes aber weiterhin, daß der Gesetzgeber davon ausgeht, die so vorgeschlagenen Richter aus Arbeitnehmer- und Arbeitgeberkreisen wurden ungeachtet ihrer Stellung im Sozialleben und ihrer Mitgliedschaft zu den vorschlagenden Verbänden und Vereinigungen die ihnen übertragenen Amtspflichten gewissenhaft und ohne Rücksicht auf Belange der vorschlagenden Vereinigungen und Verbände erfüllen. - BAG, 02.06.1987 - 1 AZR 651/85
Recht auf gewerkschaftliche Betätigung
Das schließt aber weder seine Fähigkeit, Richter sein zu können, aus (§ 551 Nr. 1 ZPO), noch begründet dieser Umstand für sich allein genommen die Besorgnis der Befangenheit (vgl. BAGE 20, 271, 274 [BAG 31.01.1968 - 1 ABR 2/67] = AP Nr. 2 zu § 41 ZPO, zu II 4 der Gründe; Beschluß vom 18. Oktober 1977 - 1 ABR 2/75 - AP Nr. 3 zu § 42 ZPO). - BGH, 07.11.1973 - VIII ARZ 14/73
Zur rechtsmissbräuchliche Ablehnung von Richtern - Ablehnung einzelner Richter …
Mag auch die namentliche Bezeichnung der abgelehnten Richter entbehrlich sein, wenn, wie im vorliegenden Fall, ohnehin kein Zweifel darüber besteht, gegen wen sich die Ablehnung richtet (vgl. Bundesarbeitsgericht, Beschluß vom 31. Januar 1968, BAG 20, 271; BFH, Beschluß vom 31. Mai 1972, DStR 1972, 467 f; OLG Nürnberg, NJW 1967, 1864), so macht doch gerade die pauschale Ablehnung auch aller noch nicht namentlich bezeichneten Richter des Oberlandesgerichts deutlich, daß es der Klägerin tatsächlich um die Ablehnung des Gerichts geht, und daß sie dieses ungesetzliche Anliegen rechtsmißbräuchlich mit ihren Ablehnungsgesuchen gegen jeden einzelnen Richter verfolgt. - BAG, 06.08.1997 - 4 AZR 866/95 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. z.B. BAGE 20, 271, 274 = AP Nr. 2 zu § 41 ZPO, zu II 4 der Gründe) ergibt sich aus diesen Regelungen des Arbeitsgerichtsgesetzes aber weiterhin, daß der Gesetzgeber davon ausgeht, die so vorgeschlagenen Richter aus Arbeitnehmer- und Arbeitgeberkreisen würden ungeachtet ihrer Stellung im Sozialleben und ihrer Mitgliedschaft zu den vorschlagenden Verbänden und Vereinigungen die ihnen übertragenen Amtspflichten gewissenhaft und ohne Rücksicht auf Belange der vorschlagenden Vereinigungen und Verbände erfüllen.
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